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10. Dezember
Stromnetzüberlastung durch Balkonkraftwerke?
Die schiere Menge an Balkonkraftwerken, so wurde mir geflüstert, soll ein ganz großer Faktor bei der Gefahr der Überlastung des Stromnetzes sein. Klar, Kleinvieh und Mist und so, aber wenn ich sehe, wie „viele“ es davon gibt im Vergleich zu Dachanlagen oder aufgeständertem PV, kann ich mir nicht so wirklich vorstellen, dass es ausgerechnet daran liegen soll, dass diese Kleinstanlagen ja kaum abregelbar sind. Neutrale Quellen finde ich zu dieser Problematik nicht (wo „Zappelstrom“ ernsthaft erwähnt wird, höre ich tendentiell auf zu lesen). Daher die Frage, weiß die Schwarmintelligenz etwas darüber? --L47 (Diskussion) 13:41, 10. Dez. 2024 (CET)
- Könnte der Flüsterer das hier gemeint haben? Überlastung des individuellen, lokalen Stromnetzes? 2A01:E0A:E6D:C910:C522:2DD7:A90E:D15D 14:22, 10. Dez. 2024 (CET)
- Laut Statistika: „Im dritten Quartal 2024 waren rund 714.000 Balkonkraftwerke in Deutschland im Betrieb“ Laut Verordnung: „Seit Mitte Mai 2024 darf man damit maximal 800 Watt in das öffentliche Netz einspeisen. Zulässig ist eine installierte PV-Leistung aller Module von höchstens 2000 Watt. Bei Balkonkraftwerken, die mehr als insgesamt 800 Watt erzeugen können, drosseln deren Wechselrichter die Einspeisung“ Also eine maximale Peakleistung von etwas mehr als 0,55 MW. Da deutschlandweit verteilt, sehe ich, zumindest momentan, keine akute Gefahr einer Netzüberlastung. Alleine meine Dachanlage hat rund 3 % dieser Peakleistung.--Elrond (Diskussion) 15:02, 10. Dez. 2024 (CET)
- Danke für die Zahlen. Aber etwas mehr als 0,55 GW, oder? Wäre auch etwas komisch, wenn man mit zig tausend davon nur ein paar hundert Wasserkocher betreiben könnte. ;) Trotzdem kein besonders großer Brocken im Vergleich zu ca. 96 GW installierter PV insgesamt laut Fraunhofer ISE [1]. --L47 (Diskussion) 16:06, 10. Dez. 2024 (CET)
- Viel schlimmer sind die PV-Anlagen, die mehr Einspeisegebühr bekommen als der Strom zu manchen Zeiten kostet. D.h. der Strom kostet mittags 0 cent (+Netzgebühr), aber die bekommen 8 cent. --2001:16B8:B89B:CA00:964:CF4F:30C8:B870 18:59, 10. Dez. 2024 (CET)
- Wieso sollte das allgemeine Stromnetz durch (max.) 800-W-Einspeisungen belastet werden? Der Strom wird doch vornehmlich selbst verbraucht! Häng Deine Gefriertruhe und Deinen Kühlschrank dran, dann ist nicht mehr viel übrig zum Einspeisen. Einspeisung ist zudem gar nicht das Ziel der Balkonkraftwerke. Wenn man mal die Einwände im Vorfeld der neuen gesetzlichen Regelung anschaut, kam von gar niemandem Besorgnis wegen des Stromnetzes. Ich glaube, Du überschätzt das massiv. Gute Infos zum Thema gibt's übrigens beim Akkudoktor. --Schwäbin 19:47, 10. Dez. 2024 (CET)
- Du brauchst dringend einen neuen Kuehlschrank. --Timo 23:59, 10. Dez. 2024 (CET)
- Nur, wenn Du davon ausgehst, dass man mit einem Balkonkraftwerk in Deutschland ganzjährig und rund um die Uhr die vollen 800 Watt reinkriegt ... --Schwäbin 18:02, 11. Dez. 2024 (CET)
- Szenario, weswegen es Probleme geben könnte: Im Netz liegen mehrere Trafos hintereinander: Das "Kraftwerk" (diese Dinger mit Feuerung, Dampfkessel und Turbine, also "größeres") erzeugt an den Generatorklemmen Mittelspannung, in der Gegend von 20-30 kV, die mit "Maschinentrafos" auf die Hochspannungsebene transformiert wird. Die Leistung geht dann über Fernleitungen und wird verbrauchernäher immer weiter heruntergespannt, zuletzt vom "Stadtnetz", was wieder Mittelspannung ist, mit Ortsstationen in die Niederspannungsnetze, die dann in den heimischen Steckdosen enden. Hier brauchen wir nur den Ortstrafo zu betrachten. Die Trafos sind vergleichsweise hohe induktive Widerstände, an den bei Belastung ziemlich viel Spannung abfällt. Freundlicherweise stört das nicht weiter, weil der induktive Spannungsabfall senkrecht auf dem Laststrom steht und sich deswegen der Betrag der Sekundärspannung unter Last kaum ändert. (Extremes Zahlenbeispiel: Leerlaufspannung 400 V, Spannungsabfall am Trafo 100 V, ergibt eine Sekundärspannung unter Last von 387 V; der Spannungsabfall der Sekundärspannung macht also bloß etwas über 3 % aus.) An den Trafo schließt sich dann noch die teilweise ziemlich lange Niederspannungsleitung an, und die hat einen erheblichen ohmschen Widerstand. Manche Abnehmer sind daran trafonah angeschlossen, andere am Ende. Wenn die Leitung nun belastet wird, sinkt die Spannung am Ende. Der Netzbetreiber hat nun durch entsprechende Auslegung dafür zu sorgen, daß die Spannung immer im zulässigen Toleranzbereich von 400 V ± 10 % bleibt; sie ist trafonah notwendigerweise am oberen und trafofern eher am unteren Ende des zulässigen Bereichs. Wenn nun an einem lastarmen Tag - Sonnenschein am Sonntagmittag - die PV-Anlagen nahe am Maximum produzieren, wird zwangsläufig Leistung aus dem Niederspannungsnetz ins Mittelspannungsnetz rückgespeist. Dadurch kann die Niederspannung unzulässig hoch werden, und dagegen kann man auch kaum etwas machen. "Überlastung" bedeutet hier also nicht, daß zuviel Strom fließt, sondern, daß die Lastflußrichtung ungünstig, nämlich "verkehrt herum" ist, und sich dadurch die Spannungstoleranz nicht mehr einhalten läßt. Auch, wenn das nach "fauler Ausrede" klingt: Es ist einfach so. --77.1.179.56 17:04, 11. Dez. 2024 (CET)
- Das "Ziel" ist irrelevant: Sie tun es einfach. Und das Wort "Überlastung" ist irreführend: Es geht nicht darum, daß es mehr Verbrauchsnachfrage gibt, als geliefert werden kann. Das Problem ist die Rückspeisung aus dem Niederspannungsnetz in das vorgelagerte Mittelspannungsnetz. Das Mittelspannungsnetz stört das nicht, aber auf der Niederspannungsseite kann dadurch die Spannung zu hoch werden. Und das wiederum finden die Abnehmer nicht so gut, deren angeschlossene Geräte dadurch kaputtgehen. Natürlich gibt es technische Möglichkeiten. Aber die haben alle gemeinsam, daß sie Geld kosten. (Was ginge? 1. Noch einen Trafo neben den Ortstrafo stellen und noch ein Niederspannungsnetz in der Ortschaft vergraben - das "alte" dient ganz normal wie vorher der Versorgung der Abnehmer, die neuen Geräte sind zur Rückspeisung der Solarleistung "in die große weite Welt" vorgesehen. - Bewertung: Vergiß es, das wäre eine totale Schnapsidee. 2. Die Solarstromer kriegen die Auflage, jeweils soviel induktive Blindlast ans Netz zu hängen, daß der dadurch verursachte Spannungsrückgang genau der Spannungsüberhöhung durch die Rückspeisung entspricht, sie also kompensiert. (Die intelligentere, weil kostengünstigere Lösung wäre, daß der Netzbetreiber einen entsprechenden Regler am Trafo einbaut und die Kosten anteilig auf die Einspeiser umlegt.) Das ist nur so: Das machen die nicht, weil sich das nicht lohnt - lieber verzichten sie auf PV.) Und damit nützen theoretische technische Möglichkeiten nichts, wenn die nicht auferlegbar sind, weil nicht serienmäßig eingebaut, und sich nicht lohnen. - Die öffentliche Diskussion krankt übrigens u. a. daran, daß sowohl "Meckerfritzen" als auch Befürworter in der Regel keine Ahnung von den technischen Zusammenhängen haben und gewöhnlich dummes Zeug zusammenfabulieren. Wie man u. a. an dem schwachsinnigen Begriff "Überlastung" sieht. --95.116.158.67 08:39, 14. Dez. 2024 (CET)
- Du brauchst dringend einen neuen Kuehlschrank. --Timo 23:59, 10. Dez. 2024 (CET)
- Welches Stromnetz, bzw. welcher Teil davon? Dem Uebertragungsnetz mit den Hoechstspannungen sind die paar Amateuranlagen egal. Je Kleinteiliger es wird, desto eher fallen ein paar eng nebeneinander stehende Kleinanlagen ins Gewicht. Vor ein paar Jahren ging mal das Schreckgespenst der "Zahnarztallee" um: Ein relativ kleiner elektrischer Anschluss (Strasse) an dem reiche Haushalte mit privater Schnelladestation fuers Elektroauto haengen. Rechnerisch bist Du da schnell am Limit fuer das die Leitung in Deiner Strasse normalerweise ausgelegt ist. Ob das Problem jemals real existiert hat weiss ich nicht. PV ist im Prinzip das Gleiche, nur mit weniger Einzelleistung aber systematisch viel Gleichzeitigkeit. Obs relevant ist: keine Ahnung. Ich habe in der Vergangenheit oft versucht von durchaus gutwilligen Forschern aus dem Gebiet Verteilnetze sinnvolle Informationen zu aehnlichen Fragen zu bekommen. Aber die Antwort war irgendwie immer "kann man pauschal nicht sagen, jedes Netz ist anders". Praktisch gibt es Verantwortliche dafuer, dass das Stromnetz funktioniert: Die zahlreichen Netzbetreiber. Die wissen hoffentlich vorher, falls sie ein Problem bekommen. Kann man ja anhand eines konkreten Netzes und Zubauszenarien recht einfach durchsimulieren. --Timo 23:56, 10. Dez. 2024 (CET)
- Irgendein Mittel-/Niederspannungsverteilnetzguru hat mal gesagt, für eine Vollelektrifizierung des deutschländischen Kraftverkehrs sei eine Verdopplung der installierten Niederspannungsscheinleistung nötig, also doppelt so viele gleichgroße Niederspannungsstationen (Trafohäuslein) oder genausoviele doppelt so große Niederspannungsstationen (Trafohäuslein) mitsamt adäquater (doppelten Querschnitts) Verkabelung und Uplink ins 63–380-kV-Netz nötig. Tatsache ist, dass der Lastabwurf angemeldeter Photovoltaik genau dann erfolgt, wenn die Sonne scheint und gerade Schwachlast herrscht, weil die Netzbetreiber ihr Netz noch nicht auf bayerische Verhältnisse (Maximalrückspeisemöglichkeit bei Schönstwetter) gebracht haben. --Rôtkæppchen₆₈ 00:55, 11. Dez. 2024 (CET)
- Gilt das generell oder nur für die Annahme einer weiterhin weitgehend zentralisierten Stromerzeugung? Mal laienhaft gedacht: Wenn mein E-Auto meinem Niederspannungsanschluss in etwa so viel Leistung entnimmt, wie meine PV gleichzeitig erzeugt, dann sollte doch das Netz außerhalb meines Zählerschranks gar nichts davon mitbekommen, oder? Entsprechend kann sich das im Niederspannungsnetz eines Wohngebiets verteilen, ohne dass der nächste Mittelspannungstrafo groß gekitzelt wird. --Kreuzschnabel 16:23, 11. Dez. 2024 (CET)
- Die Rechnung stimmt leider nur bedingt, denn die Blindlast P ist selten = 0. Und Blindlast bzw der dadurch entstehende Blindstrom ist etwas, dass die Netzbetreiber nicht mögen. Denn Wirk- und Blindstrom müssen bei der Berechnungsbemessungen addiert werden. Oder eben um bei deiner Aussprache zu bleiben Kreuzschnabel. Wenn P ≠ 0 ist, wird der Trafo eben doch "gekitzelt", auch wenn es rechnerisch eine Wirkleistung von 0 W ergibt. Das Netz muss eben nicht nur fähig sein die Wirkleistung der PV-Anlagen abzunehmen, sondern auch mit den kapazitive oder induktive Phasenverschiebungen durch diese Anlagen klar kommen.--Bobo11 (Diskussion) 16:44, 11. Dez. 2024 (CET)
- Wäre die Belastung des Stromnetzes ohne besagte PV-Anlage also kleiner als mit? Szenario, ich lade mein E-Auto. --Elrond (Diskussion) 17:29, 11. Dez. 2024 (CET)
- Nein! Außerdem müssen Verbraucher und Einspeisungen genau deswegen schon lange eine PFC haben, um den Blindstrom klein zu halten. Die "Netzüberlastung" erlebe ich zuhause tatsächlich manchmal. Mein Vermieter hat ein über Jahrzehnte zusammengestückeltes Sammelsurium an PV-Anlagen und wir sind am Anus der Welt am Ende der Leitung. Das Schlimmste was hier passiert, ist, dass sich bei viel Sonne der Batteriespeicher abschaltet, weil ihm die Netzspannung zu hoch ist. Der Speicher speichert also nicht den schönen PV-Strom. Das heißt aber nichts, denn der Hersteller des Speichers hat sich in vergangenen Jahren nicht gerade mit Qualitätsware verdient gemacht. --2.175.24.187 09:32, 12. Dez. 2024 (CET)
- Wäre die Belastung des Stromnetzes ohne besagte PV-Anlage also kleiner als mit? Szenario, ich lade mein E-Auto. --Elrond (Diskussion) 17:29, 11. Dez. 2024 (CET)
- Das geht genau dann in die Grütze, wenn die Einspeisung die Last im NS-Netz übersteigt und die Leistung am Ortstrafo "verkehrt herum" fließt. --95.116.158.67 08:51, 14. Dez. 2024 (CET)
- Die Rechnung stimmt leider nur bedingt, denn die Blindlast P ist selten = 0. Und Blindlast bzw der dadurch entstehende Blindstrom ist etwas, dass die Netzbetreiber nicht mögen. Denn Wirk- und Blindstrom müssen bei der Berechnungsbemessungen addiert werden. Oder eben um bei deiner Aussprache zu bleiben Kreuzschnabel. Wenn P ≠ 0 ist, wird der Trafo eben doch "gekitzelt", auch wenn es rechnerisch eine Wirkleistung von 0 W ergibt. Das Netz muss eben nicht nur fähig sein die Wirkleistung der PV-Anlagen abzunehmen, sondern auch mit den kapazitive oder induktive Phasenverschiebungen durch diese Anlagen klar kommen.--Bobo11 (Diskussion) 16:44, 11. Dez. 2024 (CET)
- Das Problem sind die nicht angemeldeten und nicht abwerfbaren Balkonkraftwerke, die hirn- und sinnlos wie blöde einspeisen. Und wenn das tausendmal gut geht: Die fünf Minuten im Jahr, in denen sie dadurch Überspannung erzeugen und angeschlossene Verbraucherelektronik killen, sind fünf Minuten zuviel und für den Netzbetreiber nicht akzeptabel. --95.116.158.67 08:46, 14. Dez. 2024 (CET)
- Gilt das generell oder nur für die Annahme einer weiterhin weitgehend zentralisierten Stromerzeugung? Mal laienhaft gedacht: Wenn mein E-Auto meinem Niederspannungsanschluss in etwa so viel Leistung entnimmt, wie meine PV gleichzeitig erzeugt, dann sollte doch das Netz außerhalb meines Zählerschranks gar nichts davon mitbekommen, oder? Entsprechend kann sich das im Niederspannungsnetz eines Wohngebiets verteilen, ohne dass der nächste Mittelspannungstrafo groß gekitzelt wird. --Kreuzschnabel 16:23, 11. Dez. 2024 (CET)
- Und was soll unter diesen Umständen der arme Gesetzgeber da machen? --95.116.158.67 08:53, 14. Dez. 2024 (CET)
- Erst einmal muss eine bezahlbare technische Lösung gefunden werden, die Nieder- und Mittelspannungsnetze rückspeisesicher zu machen. Dann könnte der Gesetzgeber die Nieder- und Mittelspannungsnetzbetreiber verpflichten, ihre Netze so zu ertüchtigen, dass angemeldete Photovoltaikanlagen bei Schönstwetter nicht mehr abgeworfen werden müssen und unangemeldete Photovoltaikanlagen nicht stören. --Rôtkæppchen₆₈ 13:30, 14. Dez. 2024 (CET)
- Es scheitert an "bezahlbar". Die noch günstigste Lösung wäre, den ganzen Einspeisern aufzuerlegen, oberhalb bestimmter Spannungsgrenzen nicht einzuspeisen. Sie müssen den schönen Sonnenschein nicht ungenutzt scheinen lassen, sondern können damit Batterien laden. Nur: Das lohnt sich schon wieder nicht. PV-Module sind billiger geworden - Batterien tendenziell nicht, die werden wegen der zunehmenden E-Mobilität immer teurer. Aber schon "nicht einzuspeisen" ist teuer: Da die Balkonkraftwerke bisher nicht wissen, daß sie das zeitweise nicht dürfen, müßten die WR nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden - letztlich auch "unbezahlbar". (Und nebenbei führen erzwungene Lastabwürfe auch zu Instabilitäten: 100 Balkonkraftwerke speisen insgesamt 10 % Leistung zuviel ein - die Spannung steigt unzulässig. 100 Balkonkraftwerke werfen die Last ab - die Spannung bricht ein. 100 Balkonkraftwerke schalten sich wieder zu... ad infinitum. Gut, das ließe sich mit einem standardisierten P-U-Regelregime ähnlich der Spannungs-Frequenz-Regelung bei den "Großen" hinkriegen, das die Leistung "weich" regelt, aber das müßte auch erstmal eingebaut werden.) So ein bißchen ginge auch hochspannungsseitig probabilistisch: Die lokale Netto-Netzlast ist gut prognostizierbar. Wenn die zu klein wird, kann man einfach im USW die Mittelspannung runterregeln. Dann können die Ortsstationen ruhig rückspeisen, die NS bleibt trotzdem in der Toleranz. - Es gibt noch ganz andere Erwägungen aus dem Katastrophenschutz: Bei Mangellagen gibt es derzeit nur die Möglichkeit der Rationierung, was temporäre Stromsperren reihum bedeutet. Technisch ist das wie vor hundert Jahren auch derzeit nur so realisierbar, daß in den USW einzelne Mittelspannungsabgänge abgeschaltet werden, und dann sind alle angeschlossenen Ortsstationen und die von denen versorgten Verbraucher "schwarz". Wünschenswert wären natürlich "privilegierte" Verbraucher wie Arztpraxen oder andere systemrelevanten Einrichtungen. Ich hatte mal eine "Schubladenvorschrift" vorgeschlagen, nach der kommunale Behörden eine kritische Versorgungslage ausrufen und einen Maximalverbrauch anordnen können. Dann ist der Strom an sich noch da und Telekommunikation und Beleuchtung funktionieren noch, aber Wärmegeräte usw. sind dann halt tabu (wofür begründete Ausnahmen beantragt werden können). Wurde mit der Begründung abgelehnt, daß "freiwillige" Beschränkungen nicht funktionieren... (Als ob das so freiwillig wäre, rote Ampeln zu beachten und sie nicht einfach zu ignorieren.) Sowas läßt sich in zwei verschiedenen Intensitätsstufen realisieren: 1. Die Smartmeter "petzen", wenn die Abnahmeleistung unerlaubt überschritten wird. 2. Die klemmen den betreffenden Abnehmer einfach ab. Und das ginge auch bei Einspeiseüberschreitungen. Ist halt die Frage, was wir uns wieviel kosten lassen wollen. --95.116.158.67 21:58, 14. Dez. 2024 (CET)
- DDDaaannnkkkeee!!! (weil man IP-Beträgen sonst nicht danken kann). --Rôtkæppchen₆₈ 02:42, 15. Dez. 2024 (CET)
- Quatsch. Nicht nur Solarmodule sind derzeit preislich massiv auf dem Weg nach unten, sondern auch Batterien - und die werden jetzt auch rasant zunehmend bei Steckersolar- und Privatanlagen verwendet. (Auch wenn die Verwendung von Akkus im Privathaushalt weniger netz-effizient ist als ausserhalb, aber so will es die dumme Politik ja) -- itu (Disk) 14:17, 16. Dez. 2024 (CET)
- Und die Sonne hört pünktlich zu scheinen auf, wenn die Batterie voll ist. --Rôtkæppchen₆₈ 16:12, 16. Dez. 2024 (CET)
- So wie ich das mitbekomme was derzeit an Batterien verbaut wird, deutlich früher (selbst im Sommer). -- itu (Disk) 13:47, 17. Dez. 2024 (CET)
- Was auf die Frage führte, wie man PV und Batterien eigentlich richtig dimensioniert. Batterien werden durch eine gewisse Anzahl von Ladezyklen charakterisiert - nehmen wir mal optimistisch an, es wären 10.000. (Ich postuliere, Teilladungszyklen gehen entsprechend anteilig in die Lebensdauer ein: Wenn diese hypothetische Batterie also 10.000 Voll-Ladezyklen aushält und dann tot umfällt, wären es bei jeweils halber Ladung und Entladung dann also 20.000 halbe Zyklen.) Eine Zielgröße wäre also, die Batteriekapazität so klein zu wählen, daß die Zyklen in möglichst kurzer Zeit "heruntergeritten" werden, denn umso geringer ist die anteilige Kapitalbindung pro Zyklus. Die Dimensionierung der PV-Module sollte so erfolgen, daß die erzeugte Leistung möglichst viel sonst teuer zuzukaufenden Netzstrom substituiert und möglichst wenig niedrig vergüteten erzeugten Strom an das Netz "verschleudert". Die Pufferbatterie sollte diese Zielsetzung unterstützen. Was dabei herauskommt, läßt sich nicht so generell feststellen, weil es von den Hardwarepreisen, dem Marktzins und den Strompreisen sowie der Einspeisungsvergütung abhängt. Und all das ist schlecht prognostizierbar und läßt sich auch nicht "politisch gestalten", weil sämtliche Marktteilnehmer, auch die Kraftwerks- und Netzbetreiber, natürlich ökonomische Rahmenbedingungen zu beachten haben. "Senkung der Netzentgelte" ist also ein frommer Wunsch: Wer soll die durch Errichtung und Betrieb tatsächlich anfallenden Netzkosten denn bezahlen? Etwa der Steuerzahler? Warum sollte er das tun? Wobei die Situation auch instabil werden kann: Wenn hohe Netzentgelte das Medium verteuern, können Abnehmer darauf in der Weise reagieren, daß sie die Abnahme reduzieren und durch Eigenerzeugung substituieren. Dadurch wird der Anteil der Netzentgelte noch höher, bzw. wird die Netzkapazität reduziert. Städtische Erdgasnetze werden derzeit teilweise bereits stillgelegt. Diese Entwicklung kann dazu führen, daß das Verbundnetz substantiell geschwächt wird und partiell zerfällt. Niederspannungsnetze für Wärmepumpen und E-Mobilität ertüchtigen? Muß das wirklich so sein, ist das eine realistische Erwartung oder vielleicht eine gigantische Fehlplanung? Wozu braucht man denn Wärmepumpen? Es gibt gar keinen Heizwärmebedarf, weil richtig konstruierte Gebäude gar keine benötigen. Und was da noch an Wärmebedarf anfällt, wird wohl vorwiegend aus der Abwärme der in Wärmekraftkopplung betriebenen Eigenerzeugungsanlagen gedeckt werden. Traktionsbatterien aus dem Hochspannungsnetz laden? Wozu das denn? Wenn man mal das dümmliche, wenig kenntnisreiche Politikergeschwätz ausblendet, gibt es viele offene Fragen. Ich vermute, daß sich mit dem spitzen Bleistift gerechnet heimische Batteriespeicher überhaupt nicht rechnen. --95.112.137.57 22:04, 18. Dez. 2024 (CET)
- Doch sie rechnen sich. Vor vielleicht 2 Jahren war die ökonomische Rentabilität noch als grenzwertig einzuschätzen, aber mittlerweile sind eben, wie gesagt die Batterie-Preise massiv im Sinkflug, so dass die Rentabilität von Batterien bei Photovoltaik wohl immer deutlich gegeben ist. -- itu (Disk) 16:33, 22. Dez. 2024 (CET)
- Es mag wohl eher daran liegen, daß die Strompreise kriegs- und inflationsbedingt so explodiert sind. --2.241.51.121 03:51, 23. Dez. 2024 (CET)
- Doch sie rechnen sich. Vor vielleicht 2 Jahren war die ökonomische Rentabilität noch als grenzwertig einzuschätzen, aber mittlerweile sind eben, wie gesagt die Batterie-Preise massiv im Sinkflug, so dass die Rentabilität von Batterien bei Photovoltaik wohl immer deutlich gegeben ist. -- itu (Disk) 16:33, 22. Dez. 2024 (CET)
- Was auf die Frage führte, wie man PV und Batterien eigentlich richtig dimensioniert. Batterien werden durch eine gewisse Anzahl von Ladezyklen charakterisiert - nehmen wir mal optimistisch an, es wären 10.000. (Ich postuliere, Teilladungszyklen gehen entsprechend anteilig in die Lebensdauer ein: Wenn diese hypothetische Batterie also 10.000 Voll-Ladezyklen aushält und dann tot umfällt, wären es bei jeweils halber Ladung und Entladung dann also 20.000 halbe Zyklen.) Eine Zielgröße wäre also, die Batteriekapazität so klein zu wählen, daß die Zyklen in möglichst kurzer Zeit "heruntergeritten" werden, denn umso geringer ist die anteilige Kapitalbindung pro Zyklus. Die Dimensionierung der PV-Module sollte so erfolgen, daß die erzeugte Leistung möglichst viel sonst teuer zuzukaufenden Netzstrom substituiert und möglichst wenig niedrig vergüteten erzeugten Strom an das Netz "verschleudert". Die Pufferbatterie sollte diese Zielsetzung unterstützen. Was dabei herauskommt, läßt sich nicht so generell feststellen, weil es von den Hardwarepreisen, dem Marktzins und den Strompreisen sowie der Einspeisungsvergütung abhängt. Und all das ist schlecht prognostizierbar und läßt sich auch nicht "politisch gestalten", weil sämtliche Marktteilnehmer, auch die Kraftwerks- und Netzbetreiber, natürlich ökonomische Rahmenbedingungen zu beachten haben. "Senkung der Netzentgelte" ist also ein frommer Wunsch: Wer soll die durch Errichtung und Betrieb tatsächlich anfallenden Netzkosten denn bezahlen? Etwa der Steuerzahler? Warum sollte er das tun? Wobei die Situation auch instabil werden kann: Wenn hohe Netzentgelte das Medium verteuern, können Abnehmer darauf in der Weise reagieren, daß sie die Abnahme reduzieren und durch Eigenerzeugung substituieren. Dadurch wird der Anteil der Netzentgelte noch höher, bzw. wird die Netzkapazität reduziert. Städtische Erdgasnetze werden derzeit teilweise bereits stillgelegt. Diese Entwicklung kann dazu führen, daß das Verbundnetz substantiell geschwächt wird und partiell zerfällt. Niederspannungsnetze für Wärmepumpen und E-Mobilität ertüchtigen? Muß das wirklich so sein, ist das eine realistische Erwartung oder vielleicht eine gigantische Fehlplanung? Wozu braucht man denn Wärmepumpen? Es gibt gar keinen Heizwärmebedarf, weil richtig konstruierte Gebäude gar keine benötigen. Und was da noch an Wärmebedarf anfällt, wird wohl vorwiegend aus der Abwärme der in Wärmekraftkopplung betriebenen Eigenerzeugungsanlagen gedeckt werden. Traktionsbatterien aus dem Hochspannungsnetz laden? Wozu das denn? Wenn man mal das dümmliche, wenig kenntnisreiche Politikergeschwätz ausblendet, gibt es viele offene Fragen. Ich vermute, daß sich mit dem spitzen Bleistift gerechnet heimische Batteriespeicher überhaupt nicht rechnen. --95.112.137.57 22:04, 18. Dez. 2024 (CET)
- So wie ich das mitbekomme was derzeit an Batterien verbaut wird, deutlich früher (selbst im Sommer). -- itu (Disk) 13:47, 17. Dez. 2024 (CET)
- Und die Sonne hört pünktlich zu scheinen auf, wenn die Batterie voll ist. --Rôtkæppchen₆₈ 16:12, 16. Dez. 2024 (CET)
- Es scheitert an "bezahlbar". Die noch günstigste Lösung wäre, den ganzen Einspeisern aufzuerlegen, oberhalb bestimmter Spannungsgrenzen nicht einzuspeisen. Sie müssen den schönen Sonnenschein nicht ungenutzt scheinen lassen, sondern können damit Batterien laden. Nur: Das lohnt sich schon wieder nicht. PV-Module sind billiger geworden - Batterien tendenziell nicht, die werden wegen der zunehmenden E-Mobilität immer teurer. Aber schon "nicht einzuspeisen" ist teuer: Da die Balkonkraftwerke bisher nicht wissen, daß sie das zeitweise nicht dürfen, müßten die WR nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden - letztlich auch "unbezahlbar". (Und nebenbei führen erzwungene Lastabwürfe auch zu Instabilitäten: 100 Balkonkraftwerke speisen insgesamt 10 % Leistung zuviel ein - die Spannung steigt unzulässig. 100 Balkonkraftwerke werfen die Last ab - die Spannung bricht ein. 100 Balkonkraftwerke schalten sich wieder zu... ad infinitum. Gut, das ließe sich mit einem standardisierten P-U-Regelregime ähnlich der Spannungs-Frequenz-Regelung bei den "Großen" hinkriegen, das die Leistung "weich" regelt, aber das müßte auch erstmal eingebaut werden.) So ein bißchen ginge auch hochspannungsseitig probabilistisch: Die lokale Netto-Netzlast ist gut prognostizierbar. Wenn die zu klein wird, kann man einfach im USW die Mittelspannung runterregeln. Dann können die Ortsstationen ruhig rückspeisen, die NS bleibt trotzdem in der Toleranz. - Es gibt noch ganz andere Erwägungen aus dem Katastrophenschutz: Bei Mangellagen gibt es derzeit nur die Möglichkeit der Rationierung, was temporäre Stromsperren reihum bedeutet. Technisch ist das wie vor hundert Jahren auch derzeit nur so realisierbar, daß in den USW einzelne Mittelspannungsabgänge abgeschaltet werden, und dann sind alle angeschlossenen Ortsstationen und die von denen versorgten Verbraucher "schwarz". Wünschenswert wären natürlich "privilegierte" Verbraucher wie Arztpraxen oder andere systemrelevanten Einrichtungen. Ich hatte mal eine "Schubladenvorschrift" vorgeschlagen, nach der kommunale Behörden eine kritische Versorgungslage ausrufen und einen Maximalverbrauch anordnen können. Dann ist der Strom an sich noch da und Telekommunikation und Beleuchtung funktionieren noch, aber Wärmegeräte usw. sind dann halt tabu (wofür begründete Ausnahmen beantragt werden können). Wurde mit der Begründung abgelehnt, daß "freiwillige" Beschränkungen nicht funktionieren... (Als ob das so freiwillig wäre, rote Ampeln zu beachten und sie nicht einfach zu ignorieren.) Sowas läßt sich in zwei verschiedenen Intensitätsstufen realisieren: 1. Die Smartmeter "petzen", wenn die Abnahmeleistung unerlaubt überschritten wird. 2. Die klemmen den betreffenden Abnehmer einfach ab. Und das ginge auch bei Einspeiseüberschreitungen. Ist halt die Frage, was wir uns wieviel kosten lassen wollen. --95.116.158.67 21:58, 14. Dez. 2024 (CET)
- Erst einmal muss eine bezahlbare technische Lösung gefunden werden, die Nieder- und Mittelspannungsnetze rückspeisesicher zu machen. Dann könnte der Gesetzgeber die Nieder- und Mittelspannungsnetzbetreiber verpflichten, ihre Netze so zu ertüchtigen, dass angemeldete Photovoltaikanlagen bei Schönstwetter nicht mehr abgeworfen werden müssen und unangemeldete Photovoltaikanlagen nicht stören. --Rôtkæppchen₆₈ 13:30, 14. Dez. 2024 (CET)
- Irgendein Mittel-/Niederspannungsverteilnetzguru hat mal gesagt, für eine Vollelektrifizierung des deutschländischen Kraftverkehrs sei eine Verdopplung der installierten Niederspannungsscheinleistung nötig, also doppelt so viele gleichgroße Niederspannungsstationen (Trafohäuslein) oder genausoviele doppelt so große Niederspannungsstationen (Trafohäuslein) mitsamt adäquater (doppelten Querschnitts) Verkabelung und Uplink ins 63–380-kV-Netz nötig. Tatsache ist, dass der Lastabwurf angemeldeter Photovoltaik genau dann erfolgt, wenn die Sonne scheint und gerade Schwachlast herrscht, weil die Netzbetreiber ihr Netz noch nicht auf bayerische Verhältnisse (Maximalrückspeisemöglichkeit bei Schönstwetter) gebracht haben. --Rôtkæppchen₆₈ 00:55, 11. Dez. 2024 (CET)
- ^ Der Elrond hat also eine PV-Anlage mit 3 % der Peakleistung aller Balkonkraftwerke hierzulande auf dem Dach, also ungefähr 40000 Standardmodule ... wahrscheinlich die grösste Solardachanlage der Welt, wenn nicht gar das grösste Solarkraftwerk ... -- itu (Disk) 17:39, 17. Dez. 2024 (CET)
17. Dezember
Listerien
Es steht leider nicht im Artikel: Angenommen, man befürchtet, ein Lebensmittel könnte mit Listerien belastet sein. Ist es dann, wie beim Bakterium Clostridium botulinum, ausreichend, es kurz vor dem Verzehr zu erhitzen, um ein Infektionsrisiko auszuschließen? --2.241.25.239 01:18, 17. Dez. 2024 (CET)
- Da steht nix von Erhitzen gegen das Infektionsrisiko. --2.173.149.228 03:59, 17. Dez. 2024 (CET)
- Zitat aus https://www.test.de/Listerien-in-Lebensmitteln-Darauf-sollten-Sie-achten-1849205-0/: „Durch Kochen, Braten und Pasteurisieren werden Listerien abgetötet. Voraussetzung: Für mindestens zwei Minuten muss die Temperatur im Kern des Lebensmittels mindestens 70 Grad Celsius betragen.“ --178.115.67.143 06:46, 17. Dez. 2024 (CET)
- Bei Botox geht es im Gegensatz zu Listerien nicht um eine Infektion, sondern um eine Vergiftung. --BlackEyedLion (Diskussion) 07:15, 17. Dez. 2024 (CET)
- Ja nein. Das Erhitzen zerstört tatsächlich die BoNT. Aber durch die "Botulinum-Kochung" (und vor allem durch eine Tyndallisation) können auch die "widerborstigen" Cl-B-Sporen "entschärft" werden. (Die sind aber normalerweise nicht das Problem.) Meine unausgesprochene Frage im Hinterkopf war eigentlich, wie gefährlich "Gammelfleisch" eigentlich wirklich ist, bzw. auch, wieso es beim Fleischskandal bei Wilke eigentlich Tote gegeben hatte. OK, die Produkte aus diesem kriminellen Dreckstall waren zweifellos verseucht. Aber die wurden doch schließlich nicht ungekocht verfüttert? --95.116.168.85 07:31, 17. Dez. 2024 (CET)
- Das BfR hält zwei Minuten über 70°C für ausreichend (Merkblatt). Es ist aber unbedingt darauf zu achten, Kreuzinfektionen auszuschließen.--Meloe (Diskussion) 08:37, 17. Dez. 2024 (CET)
- Und was hatte die Toten dann nun umgebracht? OK, Kausalität ist so eine Sache... Die Fakten: Es gab Tote in Einrichtungen, bei denen Listerien nachgewiesen wurden, und auch noch mit identischen Genomen ([2]). Als Gemeinsamkeit wurde die Belieferung durch Wilke ausgemacht. Bei Wilke wurden skandalöse hygienische Zustände festgestellt, der Betrieb wurde (verspätet) geschlossen. Aber: Wurden die Geschädigten denn mit ungegarten Fleischprodukten ernährt? Waren die festgestellten Listerieninfektionen krankheits- und todesursächlich? Die Geschädigten gehörten alle vulnerablen Gruppen mit hoher Mortalität an. Da Listerieninfektionen häufig sind, wird man die bei beliebigen Stichproben von Proben von Verstorbenen aus diesen Gruppen oft finden. Rätselhaft ist dabei nur das Ergebnis der Typisierung. Aber beweiskräftig? --95.116.168.85 10:31, 17. Dez. 2024 (CET)
- PS. Ja gut, Wurst wird beim Verbraucher nicht gekocht. --95.116.168.85 10:34, 17. Dez. 2024 (CET)
- Ungegarte Fleischprodukte sind z.B. Rohwurst und Rohschinken. --Rôtkæppchen₆₈ 11:07, 17. Dez. 2024 (CET)
- Nachdem im Artikel Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren spezifisch Brühwursten genannt wurden, muss man von einer Infektion nach dem Erhitzen ausgehen. Zu vermuten wären Schmierinfektionen, beispielsweise durch Aufschnittmaschinen. Hier wären Rohwursten aufgrund des niedrigen pH-Wertes, der stark reduzierten Feuchtigkeit und des Rest-Nitritgehalts eher weniger anfällig, bzw. besser gegen Kontamination geschützt. Yotwen (Diskussion) 13:28, 17. Dez. 2024 (CET)
- Auf Deutsch lautet der Plural von "Wurst" "Würste". Wursten nennt man die Tätigkeit, bei der Würste hergestellt werden. - Ansonsten: Stimmt alles, wird wohl so gewesen sein. Beantwortet nur nicht meine nicht explizit gestellte Frage: Wenn man eine Packung "etwas müffeliges Gammelfleischprodukt" hat, wie gefährlich ist das wirklich? Roh essen ist wahrscheinlich nicht die beste Idee, aber wenn man diese "kontaminierte" Brühwurst beispielsweise kleinschneidet und in der Suppe mitkocht bzw. das ungekühlt gelagerte Hähnchen oder den Gyros brät, kann man sich dann noch was einfangen? Bzgl. Listerien offenbar nicht, die werden durch das Kochen wirksam inaktiviert. Was gibt es denn sonst noch? BoNT werden auch entschärft, vermutlich auch Salmonellen. Und sonst? Kann es vielleicht sein, daß die "Lebensmittelvergiftung" gar nicht aus dem Kochtopf kommt, sondern von den ungewaschenen Händen im Haushalt bzw. den versifften Putzlappen in der Küche? (Gammelfleisch: Über Geschmack läßt sich streiten, aber haut goût ist im Grunde auch nichts anderes als "ein bißchen angegammelt".) Um es also nochmal deutlich klarzustellen - und das gehört in den Listerien-Artikel rein - beim Verbraucher vor dem Verzehr erhitzte (gekochte) Speisen sind (diesbezüglich) sicher; die Erkrankungen bzw. Todesfälle sind auf Produkte zurückzuführen, die bereits im Lieferzustand mit Listerien belastet waren und üblicherweise vor dem Verzehr nicht erhitzt werden wie z. B. Wurst als Brotbelag. Kontaminiertes Hackfleisch in selbstgemachten Frikadellen kann man also essen, aber als Hackepeter nicht. --95.116.168.85 21:06, 17. Dez. 2024 (CET)
- Obacht. Das kann gutgehen. Aber wenn man die Bakterien umbringt, sind die von ihnen vorher schon erzeugten Toxine ggf. immer noch im Produkt enthalten. Wir hätten dazu das Stummelchen Enterotoxin, weitaus ausführlicher Botulinumtoxin. Sicher wäre es dann nur, wenn die Proteine durch die Hitzebehandlung denaturieren würden.--Meloe (Diskussion) 08:18, 18. Dez. 2024 (CET)
- Für BoNT trifft das zu. --95.112.137.57 09:51, 18. Dez. 2024 (CET)
- Die Natur hat uns mit einer Nase ausgestattet, die uns mitteilt, wenn ein Lebensmittel ungenießbar wird. Yotwen (Diskussion) 12:52, 18. Dez. 2024 (CET) Natürlich nur Menschen mit Geruchssinn. Der fehlt häufiger als man meint.
- Sie scheint auch sonst nicht so vollkommen zu sein, sonst gäbe es die Probleme mit Salmonellen, Listerien, Botulismus und Co. schließlich nicht. Aber vor Pilzvergiftungen kann man sich mit einem Silberlöffel schützen: Der läuft nämlich schwarz an, wenn er in die giftige Pilzsuppe getaucht wird. Auch so ein Aberglaube, den viele mit dem Leben bezahlt haben.Hast Du noch mehr Unsinn auf Lager? --95.112.137.57 14:55, 18. Dez. 2024 (CET)
- Naja, niemand hat behauptet, die Nase könne verdorbene Lebensmittel mit 100%-iger Sicherheit erkennen. Unangenehmer bzw. ungewöhnlicher Geruch ist kein notwendiges, aber ein hinreichendes Kriterium zum Wegwerfen. --Kreuzschnabel 21:37, 18. Dez. 2024 (CET)
- Nun entspricht das nicht einer sinnvollen Definition von "sicher". Es ist wohl eher so, daß gefährliche Kontaminationen überwiegend nicht sensorisch festgestellt werden können (denn sonst wären sie eben nicht "gefährlich"). Was auf zwei Fragen führt: Wie gefährlich sind sie wirklich, bzw. welche Gefahren bleiben nach einem Durcherhitzen noch bestehen, und was kann man sinnvollerweise tun? Wobei man sich gegen kriminelle Aktivitäten vom Format "Wilke" offenbar nicht schützen kann, es sei denn, man verzichtet komplett auf ziemlich viel. Ganz böses Beispiel Brühwurst: Das war keine Rohware. Das Brät war bei der Verarbeitung auch in Ordnung. Aber dann haben diese Mörder die an sich einwandfreie Wurst mit verschmutzten Maschinen in Scheiben geschnitten und dadurch kontaminiert. Wer rechnet denn mit sowas? (Mörder? Aber ja: Dolus eventualis - "mir doch egal, wenn dabei ein Opa draufgeht" - Motiv Habgier. Und genau diese Argumentation sollte sich die Justiz auch endlich mal für die Radfahrer zu eigen machen, die von habgierigen LKW-Fahrern bzw. deren Speditionsunternehmen erlegt werden - bei den Posern und Rennrasern hat sie es inzwischen schon begriffen.) --95.112.137.57 22:23, 18. Dez. 2024 (CET)
- Risiken, d.h. "Gefahren kombiniert mit Auftrittswahrscheinlichkeiten", werden mit zwei Methoden behandelt.
- Positive Risiken ("nützliche Gefahren") mit
- Share (mit anderen teilen)
- Enhance (Auftrittswahrscheinlichkeit erhöhen)
- Exploit (maximal ausnutzen)
- negative Risiken mit
- Mitigate (abmildern)
- A1void (vermeiden)
- Transfer (übertragen)
- A2ccept (annehmen).
- Die Gefahr (Existenz von Bakterien) lässt sich nicht beseitigen. Die Nase hilft dabei, das Risiko abzumildern (M), weil man die Exposition reduzieren kann. Das Risiko wird kleiner, aber nicht verschwinden, egal wie viele Nasen du einsetzt. Die Auftrittswahrscheinlichkeit wird nie auf Null gesenkt. Vermeiden (A1) kannst du durch sorgfältigen Umgang mit Lebensmitteln, Einhaltung der Hygienevorschriften, Beachtung der Kühlkette, Reinigung der Arbeitsmittel usw. Auch hier wird das Risiko nicht auf Null gesenkt. Übertragen T würdest du das Risiko, wenn du das Lebensmittel nicht selbst zu dir nehmen würdest, sondern deinen Gästen servieren. Du musst selbst wissen, ob du das ethisch vertreten könntest. Andererseits freut sich dein Hund über die Zuwendung. Er denkt auch nicht über die Risiken nach. Und schießlich bleibt dir am Ende wie bei vielen Risiken nichts anderes übrig, als nach der Berückischtigung der möglichen eingesetzten Verfahren, das verbleibende Risiko zu akzeptieren A2. Der Realität des Lebens entgeht niemand. Yotwen (Diskussion) 09:11, 19. Dez. 2024 (CET)
- Komm zurück auf den Teppich. Die Frage war: [Kontaminationen] "Wie gefährlich sind sie wirklich, bzw. welche Gefahren bleiben nach einem Durcherhitzen noch bestehen[?]" Da hätten wir Infektionen durch die Erreger und Intoxikationen durch deren Stoffwechselprodukte zur Auswahl. Bei Listerien und BoNT wird dieses Risiko durch Abkochen offenbar beseitigt, bei Salmonellen wohl auch. Gibt es nun konkrete Beispiele, daß Durcherhitzen "Gammelfleisch" nicht "entgiftet"? (Es war nicht die Rede davon, daß Durcherhitzen Gammelfleisch auch "entekelt". Aber die Argumentation geht ja wohl so: Wenn das Zeug schon richtig schön am Verwesen ist, ist es ungefährlich, weil das dann sowieso keiner mehr verzehrt (und in dem Fall funktioniert die natürliche Warnfunktion). Der gefährliche Fall ist vielmehr der, daß das Zeug "drüber" und kontaminiert ist, aber noch ziemlich proper wirkt, also nicht "Renn weg oder kotz ab" verkündet, sondern mit verborgenen Werten daherkommt. Und ist Durcherhitzen dann sicher, oder sind konkrete Konstellationen bekannt, wo das zum Selbstmord mit Messer und Gabel führt? --77.8.24.70 11:18, 20. Dez. 2024 (CET)
- In einer Risikobetrachtung ändert sich "Gefahr" nicht, auch nicht durch Abkochen oder Hände waschen. Potentiell tödlich bedeutet, dass es Fälle gibt, in denen der Tod als Folge der Gefahr festgestellt wurde. Und egal was du tust, der Bakterienbefall bleibt potentiell tödlich, so wie Autofahren, Rauchen und im Bett liegen.
- Wenn du genaueres wissen möchtest, dann kannst du dich durch die einschlägige Seite des Robert Koch Instituts quälen. Dort findest du vermutlich alles, was dein Herz begehrt: Listerien, Salmonellen, Hep, Clostridium, Noro- und Rotaviren, Cholera und Legionellen. Guten Appetit! Yotwen (Diskussion) 12:55, 20. Dez. 2024 (CET)
- "In einer Risikobetrachtung ändert sich "Gefahr" nicht, auch nicht durch Abkochen oder Hände waschen." - Häh? Diverse Lebensmittel (z. B. Aal) sind ungekocht schlicht giftig bzw. ungenießbar. Ich finde schon, daß sich die Gefährdung durch korrekte Zubereitung ändert. "alles, was dein Herz begehrt: Listerien, Salmonellen, Hep, Clostridium, Noro- und Rotaviren, Cholera und Legionellen" Und welche davon bleiben nun nach Durcherhitzen noch schädlich? --95.116.99.210 23:35, 22. Dez. 2024 (CET)
- Das ist der Unterschied zwischen Gefahr und Risiko. Die Gefahr ändert sich nicht. Das Risiko ändert sich, indem die Auftrittswahrscheinlichkeit reduziert wird. Daher funktionieren die sieben Faustregeln zum Risikomanagement so gut. Yotwen (Diskussion) 13:30, 23. Dez. 2024 (CET)
- Also für Kümmelspalter: Gibt es Mikroben, die bei Fleisch nach Durcherhitzen noch zu Gesundheitsschäden führen können? Risiko- und Gefahrendefinitionen, die diese Frage nicht beantworten, sind offensichtlich nutzlos und irrelevant. (Beispiel Listerien: Befallene Fleischprodukte können unbehandelt beim Verzehr solche Schäden hervorrufen; wenn durcherhitzt, nicht mehr. Beispiel Cl. botulinum: Die davon gebildeten BoNT sind gesundheitsschädlich. Durch Erhitzen werden sie zerstört.) Also: Kennst Du Mikroben, die durch Erhitzen nicht "entschärft" werden, etwa davon gebildete hitzeresistente Toxine? --95.112.46.18 16:49, 23. Dez. 2024 (CET)
- Clostridium. Die Sporen überleben Kochen. Du musst schon deutlich über 100°C kommen, um das Zeug loszuwerden. Yotwen (Diskussion) 20:54, 23. Dez. 2024 (CET)
- Solche Temperaturen ließen sich mit einer Friteuse oder einem Backofen erreichen. Allerdings muss der Kern des Fleischstückes drei Minuten 121 °C erreichen. Da könnte es außen schon zu stärkeren Maillardreaktionen kommen. --Rôtkæppchen₆₈ 21:39, 23. Dez. 2024 (CET)
- Solange ein Lebensmittel noch Wasser enthält, wird die Temperatur des Lebensmittels kaum über 100°C ansteigen. Höhere Temperaturen sind nur unter höherem Druck möglich, also in einem Druckkochtopf oder Autoklav. Ebenfalls sollte man sich klar machen, dass nicht alle Bakterien bei Erreichen der Zieltemperatur tot umfallen. Daher die Vorschrift, die Kerntemperatur für eine gewisse Zeit zu halten. Und auch dann gibt es keine Garantien, dass nicht ein paar Keime überleben und sofort mit der Teilung beginnen, sobald die Lebensbedingungen erträglich geworden sind.
- Man kann die Auftrittswahrscheinlichkeit einer Kontamination erheblich reduzieren. Das ändert nichts an der Gefahr. Yotwen (Diskussion) 05:43, 24. Dez. 2024 (CET)
- Das ist richtig. Bei denen sind aber nicht die Sporen, sondern die Toxine das Problem, und die sind nicht hitzeresistent. (Bei empfindlichen Person, z. B. Babys, können auch Sporen im Verdauungstrakt auskeimen und Botulismus verursachen. Deshalb sollten Kinder unter einem Jahr z. B. keinen Honig bekommen. Das ist aber kein Gammelfleischproblem, zumal derselbe Honig von Älteren ohne weiteres verzehrt werden darf. --77.8.237.139 14:10, 24. Dez. 2024 (CET)
- Deshalb behaupte ich ja, dass die Gefahr sich nicht ändert, sondern das Risiko. Die Gefahr bleibt eine erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigung bis zum Tod. Das Risiko lässt sich durch geeignete Maßnahmen deutlich reduzieren = Es sterben viel weniger Leute, wenn man so ein paar Maßnahmen ergreift. Yotwen (Diskussion) 18:29, 24. Dez. 2024 (CET)
- Solche Temperaturen ließen sich mit einer Friteuse oder einem Backofen erreichen. Allerdings muss der Kern des Fleischstückes drei Minuten 121 °C erreichen. Da könnte es außen schon zu stärkeren Maillardreaktionen kommen. --Rôtkæppchen₆₈ 21:39, 23. Dez. 2024 (CET)
- Clostridium. Die Sporen überleben Kochen. Du musst schon deutlich über 100°C kommen, um das Zeug loszuwerden. Yotwen (Diskussion) 20:54, 23. Dez. 2024 (CET)
- Also für Kümmelspalter: Gibt es Mikroben, die bei Fleisch nach Durcherhitzen noch zu Gesundheitsschäden führen können? Risiko- und Gefahrendefinitionen, die diese Frage nicht beantworten, sind offensichtlich nutzlos und irrelevant. (Beispiel Listerien: Befallene Fleischprodukte können unbehandelt beim Verzehr solche Schäden hervorrufen; wenn durcherhitzt, nicht mehr. Beispiel Cl. botulinum: Die davon gebildeten BoNT sind gesundheitsschädlich. Durch Erhitzen werden sie zerstört.) Also: Kennst Du Mikroben, die durch Erhitzen nicht "entschärft" werden, etwa davon gebildete hitzeresistente Toxine? --95.112.46.18 16:49, 23. Dez. 2024 (CET)
- Das ist der Unterschied zwischen Gefahr und Risiko. Die Gefahr ändert sich nicht. Das Risiko ändert sich, indem die Auftrittswahrscheinlichkeit reduziert wird. Daher funktionieren die sieben Faustregeln zum Risikomanagement so gut. Yotwen (Diskussion) 13:30, 23. Dez. 2024 (CET)
- "In einer Risikobetrachtung ändert sich "Gefahr" nicht, auch nicht durch Abkochen oder Hände waschen." - Häh? Diverse Lebensmittel (z. B. Aal) sind ungekocht schlicht giftig bzw. ungenießbar. Ich finde schon, daß sich die Gefährdung durch korrekte Zubereitung ändert. "alles, was dein Herz begehrt: Listerien, Salmonellen, Hep, Clostridium, Noro- und Rotaviren, Cholera und Legionellen" Und welche davon bleiben nun nach Durcherhitzen noch schädlich? --95.116.99.210 23:35, 22. Dez. 2024 (CET)
- Komm zurück auf den Teppich. Die Frage war: [Kontaminationen] "Wie gefährlich sind sie wirklich, bzw. welche Gefahren bleiben nach einem Durcherhitzen noch bestehen[?]" Da hätten wir Infektionen durch die Erreger und Intoxikationen durch deren Stoffwechselprodukte zur Auswahl. Bei Listerien und BoNT wird dieses Risiko durch Abkochen offenbar beseitigt, bei Salmonellen wohl auch. Gibt es nun konkrete Beispiele, daß Durcherhitzen "Gammelfleisch" nicht "entgiftet"? (Es war nicht die Rede davon, daß Durcherhitzen Gammelfleisch auch "entekelt". Aber die Argumentation geht ja wohl so: Wenn das Zeug schon richtig schön am Verwesen ist, ist es ungefährlich, weil das dann sowieso keiner mehr verzehrt (und in dem Fall funktioniert die natürliche Warnfunktion). Der gefährliche Fall ist vielmehr der, daß das Zeug "drüber" und kontaminiert ist, aber noch ziemlich proper wirkt, also nicht "Renn weg oder kotz ab" verkündet, sondern mit verborgenen Werten daherkommt. Und ist Durcherhitzen dann sicher, oder sind konkrete Konstellationen bekannt, wo das zum Selbstmord mit Messer und Gabel führt? --77.8.24.70 11:18, 20. Dez. 2024 (CET)
- Nun entspricht das nicht einer sinnvollen Definition von "sicher". Es ist wohl eher so, daß gefährliche Kontaminationen überwiegend nicht sensorisch festgestellt werden können (denn sonst wären sie eben nicht "gefährlich"). Was auf zwei Fragen führt: Wie gefährlich sind sie wirklich, bzw. welche Gefahren bleiben nach einem Durcherhitzen noch bestehen, und was kann man sinnvollerweise tun? Wobei man sich gegen kriminelle Aktivitäten vom Format "Wilke" offenbar nicht schützen kann, es sei denn, man verzichtet komplett auf ziemlich viel. Ganz böses Beispiel Brühwurst: Das war keine Rohware. Das Brät war bei der Verarbeitung auch in Ordnung. Aber dann haben diese Mörder die an sich einwandfreie Wurst mit verschmutzten Maschinen in Scheiben geschnitten und dadurch kontaminiert. Wer rechnet denn mit sowas? (Mörder? Aber ja: Dolus eventualis - "mir doch egal, wenn dabei ein Opa draufgeht" - Motiv Habgier. Und genau diese Argumentation sollte sich die Justiz auch endlich mal für die Radfahrer zu eigen machen, die von habgierigen LKW-Fahrern bzw. deren Speditionsunternehmen erlegt werden - bei den Posern und Rennrasern hat sie es inzwischen schon begriffen.) --95.112.137.57 22:23, 18. Dez. 2024 (CET)
- Naja, niemand hat behauptet, die Nase könne verdorbene Lebensmittel mit 100%-iger Sicherheit erkennen. Unangenehmer bzw. ungewöhnlicher Geruch ist kein notwendiges, aber ein hinreichendes Kriterium zum Wegwerfen. --Kreuzschnabel 21:37, 18. Dez. 2024 (CET)
- Sie scheint auch sonst nicht so vollkommen zu sein, sonst gäbe es die Probleme mit Salmonellen, Listerien, Botulismus und Co. schließlich nicht. Aber vor Pilzvergiftungen kann man sich mit einem Silberlöffel schützen: Der läuft nämlich schwarz an, wenn er in die giftige Pilzsuppe getaucht wird. Auch so ein Aberglaube, den viele mit dem Leben bezahlt haben.Hast Du noch mehr Unsinn auf Lager? --95.112.137.57 14:55, 18. Dez. 2024 (CET)
- Die Natur hat uns mit einer Nase ausgestattet, die uns mitteilt, wenn ein Lebensmittel ungenießbar wird. Yotwen (Diskussion) 12:52, 18. Dez. 2024 (CET) Natürlich nur Menschen mit Geruchssinn. Der fehlt häufiger als man meint.
- Für BoNT trifft das zu. --95.112.137.57 09:51, 18. Dez. 2024 (CET)
- Obacht. Das kann gutgehen. Aber wenn man die Bakterien umbringt, sind die von ihnen vorher schon erzeugten Toxine ggf. immer noch im Produkt enthalten. Wir hätten dazu das Stummelchen Enterotoxin, weitaus ausführlicher Botulinumtoxin. Sicher wäre es dann nur, wenn die Proteine durch die Hitzebehandlung denaturieren würden.--Meloe (Diskussion) 08:18, 18. Dez. 2024 (CET)
- Auf Deutsch lautet der Plural von "Wurst" "Würste". Wursten nennt man die Tätigkeit, bei der Würste hergestellt werden. - Ansonsten: Stimmt alles, wird wohl so gewesen sein. Beantwortet nur nicht meine nicht explizit gestellte Frage: Wenn man eine Packung "etwas müffeliges Gammelfleischprodukt" hat, wie gefährlich ist das wirklich? Roh essen ist wahrscheinlich nicht die beste Idee, aber wenn man diese "kontaminierte" Brühwurst beispielsweise kleinschneidet und in der Suppe mitkocht bzw. das ungekühlt gelagerte Hähnchen oder den Gyros brät, kann man sich dann noch was einfangen? Bzgl. Listerien offenbar nicht, die werden durch das Kochen wirksam inaktiviert. Was gibt es denn sonst noch? BoNT werden auch entschärft, vermutlich auch Salmonellen. Und sonst? Kann es vielleicht sein, daß die "Lebensmittelvergiftung" gar nicht aus dem Kochtopf kommt, sondern von den ungewaschenen Händen im Haushalt bzw. den versifften Putzlappen in der Küche? (Gammelfleisch: Über Geschmack läßt sich streiten, aber haut goût ist im Grunde auch nichts anderes als "ein bißchen angegammelt".) Um es also nochmal deutlich klarzustellen - und das gehört in den Listerien-Artikel rein - beim Verbraucher vor dem Verzehr erhitzte (gekochte) Speisen sind (diesbezüglich) sicher; die Erkrankungen bzw. Todesfälle sind auf Produkte zurückzuführen, die bereits im Lieferzustand mit Listerien belastet waren und üblicherweise vor dem Verzehr nicht erhitzt werden wie z. B. Wurst als Brotbelag. Kontaminiertes Hackfleisch in selbstgemachten Frikadellen kann man also essen, aber als Hackepeter nicht. --95.116.168.85 21:06, 17. Dez. 2024 (CET)
- Nachdem im Artikel Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren spezifisch Brühwursten genannt wurden, muss man von einer Infektion nach dem Erhitzen ausgehen. Zu vermuten wären Schmierinfektionen, beispielsweise durch Aufschnittmaschinen. Hier wären Rohwursten aufgrund des niedrigen pH-Wertes, der stark reduzierten Feuchtigkeit und des Rest-Nitritgehalts eher weniger anfällig, bzw. besser gegen Kontamination geschützt. Yotwen (Diskussion) 13:28, 17. Dez. 2024 (CET)
- Und was hatte die Toten dann nun umgebracht? OK, Kausalität ist so eine Sache... Die Fakten: Es gab Tote in Einrichtungen, bei denen Listerien nachgewiesen wurden, und auch noch mit identischen Genomen ([2]). Als Gemeinsamkeit wurde die Belieferung durch Wilke ausgemacht. Bei Wilke wurden skandalöse hygienische Zustände festgestellt, der Betrieb wurde (verspätet) geschlossen. Aber: Wurden die Geschädigten denn mit ungegarten Fleischprodukten ernährt? Waren die festgestellten Listerieninfektionen krankheits- und todesursächlich? Die Geschädigten gehörten alle vulnerablen Gruppen mit hoher Mortalität an. Da Listerieninfektionen häufig sind, wird man die bei beliebigen Stichproben von Proben von Verstorbenen aus diesen Gruppen oft finden. Rätselhaft ist dabei nur das Ergebnis der Typisierung. Aber beweiskräftig? --95.116.168.85 10:31, 17. Dez. 2024 (CET)
- Das BfR hält zwei Minuten über 70°C für ausreichend (Merkblatt). Es ist aber unbedingt darauf zu achten, Kreuzinfektionen auszuschließen.--Meloe (Diskussion) 08:37, 17. Dez. 2024 (CET)
- Ja nein. Das Erhitzen zerstört tatsächlich die BoNT. Aber durch die "Botulinum-Kochung" (und vor allem durch eine Tyndallisation) können auch die "widerborstigen" Cl-B-Sporen "entschärft" werden. (Die sind aber normalerweise nicht das Problem.) Meine unausgesprochene Frage im Hinterkopf war eigentlich, wie gefährlich "Gammelfleisch" eigentlich wirklich ist, bzw. auch, wieso es beim Fleischskandal bei Wilke eigentlich Tote gegeben hatte. OK, die Produkte aus diesem kriminellen Dreckstall waren zweifellos verseucht. Aber die wurden doch schließlich nicht ungekocht verfüttert? --95.116.168.85 07:31, 17. Dez. 2024 (CET)
19. Dezember
Plasmafeuerzeuge
Dazu gibt es leider keinen Artikel und auch sonst wenig Informationen. Vor- und Nachteile: Es wird kein Brennstoff (Gas, Benzin) benötigt. Sie sind aber nicht unabhängig, sondern auf eine Stromversorgung zum Aufladen des eingebauten Akkus angewiesen. Naheliegende Modifikation: Akku und USB-Ladebuchse fliegen raus, Strom wird nach dem Prinzip einer Schütteltaschenlampe erzeugt und die Energie in einem Superkondensator gespeichert. Scheint es aber nicht zu geben... Was ist von diesen Feuerzeugen überhaupt zu halten? --95.119.234.149 09:46, 19. Dez. 2024 (CET)
- Feuerzeug#Lichtbogen-Feuerzeug. Eine kurze Recherche ergab, dass die Akkus in Plasmafeuerzeugen eine Standardspannung von 3,7 Volt liefern, die Massen-Supercaps in solchen Lampen jedoch nur um die 2 Volt. Möglicherweise ist ein Plasmafeuerzeug mit "Handbetrieb" und einem 3,8-V-Li-Ion-Supercap eine Marktlücke? --Chianti (Diskussion) 10:40, 19. Dez. 2024 (CET)
- Es geht nicht darum, solche Feuerzeuge umzubauen, sondern neu zu konstruieren, insofern sind Spannungen frei wählbar. Aber so ein paar Rahmeninformationen wären nicht schlecht: Welche Leistung wird zur "Lichtbogen"-Erzeugung benötigt, d. h. wieviel Energie muß in den Kondensator für zehn Sekunden Lichtbogen "hineingeschüttelt" werden? Und welche Macken und Krankheiten hat das Prinzip eventuell? "Hochspannung" klingt ja grundsätzlich nach Feuchtigkeitsproblemen. Soviel Leistung kann es übrigens nicht sein: Mehr als 5 W wird man aus Mini-Akkus wohl kaum entnehmen können, macht also für 10 s irgendwas von 50-100 J. Mit der Schüttel-Hand kommt man vielleicht auf 10 W, da sollte eine Minute Schütteln also für einmal Feuer ausreichen. Aber es gibt wohl auch grundsätzliche Mängel, sonst wären Plasmafeuerzeuge vermutlich verbreiteter. --95.119.234.149 10:58, 19. Dez. 2024 (CET)
- Das Schöne am Akkufeuerzeug ist doch, dass man keine Anstrengung aufbringen muss. Allerdings muss das Zündgut auch im Lichtbogen zu brennen anfangen und nicht nur Löcher bekommen. Denn dann könnte man ohne Elektronik und Doppelschichtkondensator gleich einen Piezo-Gasanzünder nehmen, also ein Piezofeuerzeug ohne eigenes Gas und mit etwas größerer Piezokeramik. Da kurbelt man dann nicht, sondern quetscht ihn einfach zusammen. --Rôtkæppchen₆₈ 18:22, 19. Dez. 2024 (CET)
- Ich finde es schon ganz schön anstrengend, ein Stromnetz in den Dschungel zu bauen, um den Akku vom Feuerzeug aufladen zu können. Und wozu auch? Anschließend ist der schöne Dschungel futsch, da hätte man auch gleich in der Zivilisation bleiben und die Affen im Urwald in Ruhe lassen können. Damit sich das Zündgut entzündet, wird man den Lichtbogen wohl so einige Sekunden lang einwirken lassen müssen, schon deswegen, weil es urwaldtypisch feucht zu sein pflegt. Und das schafft auch der "ganz große Piezo" nicht. Ohne Aufladen und zwischenspeichern wird es wohl nicht gehen. Zum "Kurbeln" könnte man auch an eine Feder denken: man zieht eine Art Uhrfeder auf, und wenn man dann den Knopf drückt, läßt die 5-10 Sekunden lang den eingebauten Dynamo rotieren, der dabei einen Zündlichtbogen speist. Beurteilung: zu kompliziert, zu teuer, zu verschleißanfällig. "Windbüchse" bzw. Druckluftmotor ginge auch: Man pumpt einen Luftbehälter auf, anschließend pustet der austretende Luftstrom auf Turbinenschaufeln, die den Generator antreiben. Auch mehr eine Schnapsidee... --95.119.234.149 21:44, 19. Dez. 2024 (CET)
- Du brauchst kein Stromnetz im Dschungel, um Feuer zu machen. Ein Hohlspiegel reicht und wenn keine Sonne scheint, nimmst Du ein Pneumatisches Feuerzeug oder Feuerstein, Stahl und Zunder. --Rôtkæppchen₆₈ 22:10, 19. Dez. 2024 (CET)
- Ich habe noch nie ein Plasmafeuerzeug benutzt, aber ich würde trotzdem gerne mehr dazu wissen. (Als ich das letzte Mal Feuer gemacht - bzw. eine Art Kerze angezündet hatte - hatte ich überhaupt nichts zum Anzünden, sondern mir von jemand anderem ein Einwegfeuerzeug ausgeliehen.) --95.119.234.149 01:07, 20. Dez. 2024 (CET)
- Ein bekannter Einwegfeuerzeug-Hersteller behauptet, dass man mit seinem Produkt mindestens 3000 Zündungen machen kann. Zum Preis eines Plasmafeuerzeugs bekommt man ungefähr 20 Einwegfeuerzeuge. Wenn man jeden Tag im Durchschnitt 10 Zündungen benötigt, dann hat sich das Plasmafeuerzeug in 16 Jahren amortisiert (wenn es so lange durchhält). --Optimum (Diskussion) 13:45, 20. Dez. 2024 (CET)
- Und die 20 Einwegfeuerzeuge schleppt man dann im Rucksack mit in die Wildnis? Ja gut, man kann es auch machen wie Ötzi und Glut in einem Birkenrindentragebehälter mitnehmen. Ist wahrscheinlich bequemer als mit Stahl und Stein oder mit Reibehölzern neu Feuer zu machen. Wenn man nicht wandert, braucht man auch nicht einmal einen Tragebehälter, sondern deckt das Feuer vom Vortag einfach mit Steinen und Sand ab. Wenn man es am nächsten oder übernächsten Tag wieder ausgräbt, ist noch genug Glut da, um sie wieder zu einem Feuer anzublasen. Hm, wieviel "Feuerzeug" braucht man im Notfall eigentlich? Drei Streichhölzer pro Tag sollten doch eigentlich ausreichen. Was ist mit dem längeren Stromausfall? Da hat man halt immer zwei, drei brennende Kerzen oder Teelichte auf dem Tisch stehen und zündet daran seine Notkocher an. So eine gewöhnliche Haushaltskerze hat acht Stunden Brenndauer, da benötigt man also ca. 10 Stück pro Tag: erst einmal eine anstecken, nach 2,5 Stunden dann noch eine, und nach 5 Stunden die dritte, und dann immer eine verloschene durch eine neue ersetzen. Oder man schafft sich einen Vorrat an großen Stumpenkerzen mit langer Brenndauer an, dann kann man auch mal eine ganze Nacht durchschlafen, ohne daß am nächsten Tag die Kerze ausgegangen ist. Bzw. nimmt man Kerzen überhaupt nur bei Bedarf als Lichtquelle - als "ewiges Licht" ist vermutlich am besten ein solches bzw. ein Grablicht geeignet, das halt eine ganze Woche lang durch. Irgendwie scheint der Bedarf an Feuermachgerätschaften im Notfall doch geringer zu sein, als man glauben mag. Wer braucht also ein Plasmafeuerzeug? Offenbar kaum jemand. Und jetzt schaue ich mal, was eingeschweißte Streichholzheftchen kosten. Wobei: Warum nicht ganz normale Streichholzschachteln lagern? In luftdichte Behälter verpacken oder einschweißen kann man die auch schließlich selbst. 3000 Zündungen schafft ein Einwegfeuerzeug? Das dürfte erheblich billiger als Streichhölzer sein: Das sind ca. 75 Schachteln Streichhölzer - 100 Schachteln kosten knapp 12 Euro. Ein Einwegfeuerzeug kostet ungefähr doppelt soviel wie eine Schachtel Streichhölzer. Einwegfeuerzeuge haben gewonnen... --77.8.24.70 14:32, 20. Dez. 2024 (CET)
- Allerdings lassen sich Einwegfeuerzeuge nicht beliebig lang aufbewahren, weil das Butan ganz allmählich durch den Kunststoffbehälter diffundiert. Als Ex-Raucher hab ich so etwas schon selbst erlebt. Wahrscheinlich müsste der Plastikbehälter diffusionsdicht umhüllt werden, z.B. mit Alufolie, oder ein nachfüllbares Feuerzeug mit Metalltank und übliche Alubehälter mit Butan zum Nachfüllen. Und nicht vergessen, Feuersteine zu bevorraten. --Rôtkæppchen₆₈ 16:42, 20. Dez. 2024 (CET)
- Ich hatte so etwas beinahe befürchtet... Gibt es nachfüllbare Feuerzeuge nicht mit Piezozünder? Feuersteine sind nämlich irgendwie doof... Und wie langzeitdicht sind die Nachfüllkartuschen? --95.112.41.84 12:05, 21. Dez. 2024 (CET)
- Mein Einwegfeuerzeug von der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 benutze ich seit 10 Jahren nur zu Silvester (ich rauche nicht). Da ist nichts rausdiffundiert - wie schnell soll das denn gehen ? -- Juergen 185.205.124.172 17:10, 21. Dez. 2024 (CET)
- Ich hatte so etwas beinahe befürchtet... Gibt es nachfüllbare Feuerzeuge nicht mit Piezozünder? Feuersteine sind nämlich irgendwie doof... Und wie langzeitdicht sind die Nachfüllkartuschen? --95.112.41.84 12:05, 21. Dez. 2024 (CET)
- Allerdings lassen sich Einwegfeuerzeuge nicht beliebig lang aufbewahren, weil das Butan ganz allmählich durch den Kunststoffbehälter diffundiert. Als Ex-Raucher hab ich so etwas schon selbst erlebt. Wahrscheinlich müsste der Plastikbehälter diffusionsdicht umhüllt werden, z.B. mit Alufolie, oder ein nachfüllbares Feuerzeug mit Metalltank und übliche Alubehälter mit Butan zum Nachfüllen. Und nicht vergessen, Feuersteine zu bevorraten. --Rôtkæppchen₆₈ 16:42, 20. Dez. 2024 (CET)
- Und die 20 Einwegfeuerzeuge schleppt man dann im Rucksack mit in die Wildnis? Ja gut, man kann es auch machen wie Ötzi und Glut in einem Birkenrindentragebehälter mitnehmen. Ist wahrscheinlich bequemer als mit Stahl und Stein oder mit Reibehölzern neu Feuer zu machen. Wenn man nicht wandert, braucht man auch nicht einmal einen Tragebehälter, sondern deckt das Feuer vom Vortag einfach mit Steinen und Sand ab. Wenn man es am nächsten oder übernächsten Tag wieder ausgräbt, ist noch genug Glut da, um sie wieder zu einem Feuer anzublasen. Hm, wieviel "Feuerzeug" braucht man im Notfall eigentlich? Drei Streichhölzer pro Tag sollten doch eigentlich ausreichen. Was ist mit dem längeren Stromausfall? Da hat man halt immer zwei, drei brennende Kerzen oder Teelichte auf dem Tisch stehen und zündet daran seine Notkocher an. So eine gewöhnliche Haushaltskerze hat acht Stunden Brenndauer, da benötigt man also ca. 10 Stück pro Tag: erst einmal eine anstecken, nach 2,5 Stunden dann noch eine, und nach 5 Stunden die dritte, und dann immer eine verloschene durch eine neue ersetzen. Oder man schafft sich einen Vorrat an großen Stumpenkerzen mit langer Brenndauer an, dann kann man auch mal eine ganze Nacht durchschlafen, ohne daß am nächsten Tag die Kerze ausgegangen ist. Bzw. nimmt man Kerzen überhaupt nur bei Bedarf als Lichtquelle - als "ewiges Licht" ist vermutlich am besten ein solches bzw. ein Grablicht geeignet, das halt eine ganze Woche lang durch. Irgendwie scheint der Bedarf an Feuermachgerätschaften im Notfall doch geringer zu sein, als man glauben mag. Wer braucht also ein Plasmafeuerzeug? Offenbar kaum jemand. Und jetzt schaue ich mal, was eingeschweißte Streichholzheftchen kosten. Wobei: Warum nicht ganz normale Streichholzschachteln lagern? In luftdichte Behälter verpacken oder einschweißen kann man die auch schließlich selbst. 3000 Zündungen schafft ein Einwegfeuerzeug? Das dürfte erheblich billiger als Streichhölzer sein: Das sind ca. 75 Schachteln Streichhölzer - 100 Schachteln kosten knapp 12 Euro. Ein Einwegfeuerzeug kostet ungefähr doppelt soviel wie eine Schachtel Streichhölzer. Einwegfeuerzeuge haben gewonnen... --77.8.24.70 14:32, 20. Dez. 2024 (CET)
- Ein bekannter Einwegfeuerzeug-Hersteller behauptet, dass man mit seinem Produkt mindestens 3000 Zündungen machen kann. Zum Preis eines Plasmafeuerzeugs bekommt man ungefähr 20 Einwegfeuerzeuge. Wenn man jeden Tag im Durchschnitt 10 Zündungen benötigt, dann hat sich das Plasmafeuerzeug in 16 Jahren amortisiert (wenn es so lange durchhält). --Optimum (Diskussion) 13:45, 20. Dez. 2024 (CET)
- Ich habe noch nie ein Plasmafeuerzeug benutzt, aber ich würde trotzdem gerne mehr dazu wissen. (Als ich das letzte Mal Feuer gemacht - bzw. eine Art Kerze angezündet hatte - hatte ich überhaupt nichts zum Anzünden, sondern mir von jemand anderem ein Einwegfeuerzeug ausgeliehen.) --95.119.234.149 01:07, 20. Dez. 2024 (CET)
- Du brauchst kein Stromnetz im Dschungel, um Feuer zu machen. Ein Hohlspiegel reicht und wenn keine Sonne scheint, nimmst Du ein Pneumatisches Feuerzeug oder Feuerstein, Stahl und Zunder. --Rôtkæppchen₆₈ 22:10, 19. Dez. 2024 (CET)
- Ich finde es schon ganz schön anstrengend, ein Stromnetz in den Dschungel zu bauen, um den Akku vom Feuerzeug aufladen zu können. Und wozu auch? Anschließend ist der schöne Dschungel futsch, da hätte man auch gleich in der Zivilisation bleiben und die Affen im Urwald in Ruhe lassen können. Damit sich das Zündgut entzündet, wird man den Lichtbogen wohl so einige Sekunden lang einwirken lassen müssen, schon deswegen, weil es urwaldtypisch feucht zu sein pflegt. Und das schafft auch der "ganz große Piezo" nicht. Ohne Aufladen und zwischenspeichern wird es wohl nicht gehen. Zum "Kurbeln" könnte man auch an eine Feder denken: man zieht eine Art Uhrfeder auf, und wenn man dann den Knopf drückt, läßt die 5-10 Sekunden lang den eingebauten Dynamo rotieren, der dabei einen Zündlichtbogen speist. Beurteilung: zu kompliziert, zu teuer, zu verschleißanfällig. "Windbüchse" bzw. Druckluftmotor ginge auch: Man pumpt einen Luftbehälter auf, anschließend pustet der austretende Luftstrom auf Turbinenschaufeln, die den Generator antreiben. Auch mehr eine Schnapsidee... --95.119.234.149 21:44, 19. Dez. 2024 (CET)
- Das Schöne am Akkufeuerzeug ist doch, dass man keine Anstrengung aufbringen muss. Allerdings muss das Zündgut auch im Lichtbogen zu brennen anfangen und nicht nur Löcher bekommen. Denn dann könnte man ohne Elektronik und Doppelschichtkondensator gleich einen Piezo-Gasanzünder nehmen, also ein Piezofeuerzeug ohne eigenes Gas und mit etwas größerer Piezokeramik. Da kurbelt man dann nicht, sondern quetscht ihn einfach zusammen. --Rôtkæppchen₆₈ 18:22, 19. Dez. 2024 (CET)
- Es geht nicht darum, solche Feuerzeuge umzubauen, sondern neu zu konstruieren, insofern sind Spannungen frei wählbar. Aber so ein paar Rahmeninformationen wären nicht schlecht: Welche Leistung wird zur "Lichtbogen"-Erzeugung benötigt, d. h. wieviel Energie muß in den Kondensator für zehn Sekunden Lichtbogen "hineingeschüttelt" werden? Und welche Macken und Krankheiten hat das Prinzip eventuell? "Hochspannung" klingt ja grundsätzlich nach Feuchtigkeitsproblemen. Soviel Leistung kann es übrigens nicht sein: Mehr als 5 W wird man aus Mini-Akkus wohl kaum entnehmen können, macht also für 10 s irgendwas von 50-100 J. Mit der Schüttel-Hand kommt man vielleicht auf 10 W, da sollte eine Minute Schütteln also für einmal Feuer ausreichen. Aber es gibt wohl auch grundsätzliche Mängel, sonst wären Plasmafeuerzeuge vermutlich verbreiteter. --95.119.234.149 10:58, 19. Dez. 2024 (CET)
{{Erledigt|1=Bitte Seitenintro beachten und Meinungsdiskussion im Café fortsetzen.--Chianti (Diskussion) 23:17, 20. Dez. 2024 (CET)}}
- Nicht erledigt, es findet immer noch eine Wissens-Sach-Diskussion statt. --Rôtkæppchen₆₈ 23:26, 20. Dez. 2024 (CET)
- Meine 5 1/2 Cent, für (auch lange) Touren ins Nirgendwo geht nichts über den modernen Feuerstab bzw. Mischmetallstab: klein, preiswert, Nässeunempfindlich, bis zu 10.000 Zündungen bei normaler Größe. Einmal das Handling erlent (ist nicht schwer) kann dieser lange halten. Ein normales Einwegfeuerzeug als Back-Up. Fertig. Grüßle, NobbiP Diskussion 23:55, 20. Dez. 2024 (CET)
- "Spielgerät zum Spinning"? --95.112.41.84 12:01, 21. Dez. 2024 (CET)
- Vermutlich war Feuerstahl gemeint. --95.112.41.84 12:07, 21. Dez. 2024 (CET)
- "Nässeunempfindlich"? Stahl und Stein selbst vielleicht. Also, ich weiß nicht... Was zündet man denn bei Stromausfall - das ist natürlich nicht im Nirgendwo - als erstes an? Doch vermutlich die Kerze, damit man was sieht. Steck damit mal eine Kerze an - viel Spaß! Mit Streichhölzern oder "Feuerzeugen" kriegt man auch feuchtes Brennmaterial an - etwas länger dranhalten, dann wird es lokal getrocknet und in Glut/Flammen gesetzt. Mit dem Schlagfeuerzeug geht ohne Zunder gar nichts. Aber wie auch immer: Plasmafeuerzeuge sind offenbar wirklich nicht die erste Wahl, unter keinem Gesichtspunkt. --95.112.41.84 12:30, 21. Dez. 2024 (CET)
- Unter Wohnungsabfackelungs- und Feinstaubvermeidungsgesichtspunkten zündet man selbstverständlich die LED-Leuchte zuerst an. Die gibt es auch mit Kurbelbetrieb. --Rôtkæppchen₆₈ 15:33, 21. Dez. 2024 (CET)
- Auch wieder wahr; braucht auch kein Plasmafeuerzeug. Bei der Gelegenheit: Es gibt unter der Bezeichnung WaterLamp o. ä. (überteuerte) unbegrenzt lagerfähige Notfalleuchten, die eine Batteriezelle enthalten, die durch etwas Wasserzugabe aktiviert wird. Leider weiß ich für diesen Zellentyp keine Bezeichnung, im Batterie-Artikel kommt die auch nicht vor. Hat das Ding auch einen Namen? Die Sinnhaftigkeit ist auch fragwürdig: Unbegrenzt lagerfähig sind auch Zink-Luft-Batterien in getrockneter, sauerstofffreier Atmosphäre. --95.112.41.84 17:08, 21. Dez. 2024 (CET)
- Die Zellchemie einer derartigen Zelle kann auf mehrerlei Art funktionieren. Es ist eigentlich nur wichtig, dass der Elektrolyt in der Zelle bleibt und nicht ausläuft. Das lässt sich durch eine Umhüllung mit einer semipermeablen Membran erreichen. Drin kannst Du dann ein beliebiges elektrochemisches System mit wasserbasiertem Elektrolyt veranstalten, beispielsweise Zink-Braunstein mit Ammonium- oder Zinkchlorid als Elektrolyt oder Alkali-Mangan mit Kaliumhydroxid als Elektrolyt. Die Batterie hört dann temporär zu funktionieren auf, wenn das Wasser durch die semipermeable Membran verdunstet ist. Endgültig ist die Batterie dann leer, wenn Zink oder Mangandioxid alle sind. Die Lagerung in der Konservendose schützt das elektrochemische System auch vor Luftfeuchtigkeit. Bei einer Zink-Luft-Batterie müsstest Du das Luftloch aktiv verschließen, um die elektrochemische Reaktion zu unterbinden. Die Wasserzelle trocknet von selbst aus. --Rôtkæppchen₆₈ 23:23, 21. Dez. 2024 (CET)
- Mit den Zink-Luft-Batterien ist das so eine Sache: man kennt sie aus Hörgeräten, von denen die Hörgeräteakustiker empfehlen, sie zwecks Entfeuchtung bei Nichtgebrauch in einem Trocknungsbehälter (verschraubbare Dose mit einer Silicagel-Kartusche) aufzubewahren. Aber ohne die Batterien: U. a. auch Varta empfiehlt, die nicht in den Trockner zu stecken, weil das den Elektrolyten austrocknet und sie vorzeitig zerstört. Anscheinend werden die also mit flüssigem Elektrolyten hergestellt und nehmen nicht etwa, wie ich zeitweise dachte, Luftfeuchtigkeit durch das Belüftungsloch aus der Luft auf, sondern bekommen daraus nur den erforderlichen Sauerstoff. Das ist wahrscheinlich der Grund, warum sie auch bei verschlossenenem Luftloch, also im Lieferzustand, nur eine begrenzte Haltbarkeit haben: die korrodieren einfach, und wahrscheinlich läßt sich das durch Wiederverschließen des Lochs auch nicht stoppen. Bei der H2Only-Lampenbatterie ist das wohl anders, die wird "trocken" produziert und deswegen unter Luftabschluß gelagert, weil sie durch Wasserzugabe aus irgendwelchen wäßrigen Flüssigkeiten einschließlich Getränken oder Urin aktiviert wird; sie ist hinsichtlich des Elektrolyten also nicht wählerisch. Daß das eine Oxidationsreaktion unterschiedlich edler Metalle ist, ist schon klar, aber wie heißt die Kleine denn nun, und warum wird sie von der Wikipedia so stiefmütterlich behandelt, daß sie darin nicht vorkommt? (Die Wasserbatterie ist auch zu Unrecht ein Rotlink, aber wieder etwas anderes.) --95.116.99.210 04:07, 22. Dez. 2024 (CET)
- PS. https://de.teknopedia.teknokrat.ac.id/wiki/Wikipedia:Auskunft/Archiv/2022/Woche_43#c-95.112.6.202-20221028235400-H2Only-Lampe gab es schon, wurde allerdings wikipediatypisch vertrollt. --95.116.99.210 04:18, 22. Dez. 2024 (CET)
- Ich frage mich übrigens gerade, ob die Daten überhaupt stimmen können. Die geben 67 lm und 1500 h Gesamtleuchtdauer an. 67 lm würde ich mal optimistisch auf 0,5 Wel schätzen - es soll auch eine 0,5-W-LED verbaut sein -, das wären dann also 0,75 kWh. Die Batterie wiegt ca. 100 g. Das wären also 7,5 kWh/kg. Passen die da überhaupt rein? Eine Mignonzelle LR6 (AA) hat ca. 3 Wh und wiegt rund 25 g, also Größenordnung 0,1 kWh/kg. Das ist schon ein auffälliges Mißverhältnis. Zink-Luft-Batterien kommen auf 0,4 kWh/kg. Das ist immer noch deutlich weniger als 7,5 kWh/kg. Wo steckt der Fehler? 1500 h sind zwei Monate durchgehend. Hat das überhaupt mal wer getestet? Sind diese Wasserdinger Betrug? --95.116.99.210 08:39, 22. Dez. 2024 (CET)
- Die Verbrennungswärme von Al und Mg kommt allerdings in diese Größenordung. Unmöglich ist das also nicht. --95.116.99.210 10:03, 22. Dez. 2024 (CET)
- Ich vermute, dass die Abgabeleistung der LED mit der Entladung der Batterie abnimmt und 0,5 Watt nur das Maximum bei frisch erstaktivierter Batterie sind. Wenn man mal nach 750-Wh-Batterie googelt, kommen dann E-Bike-Akkus bei raus, die größer und schwerer als die Wassertaschenlampe sind. --Rôtkæppchen₆₈ 16:11, 22. Dez. 2024 (CET)
- Rumraten nützt nichts, man müßte messen. Die - hier eigentlich nicht hergehörige - Nebenfrage ist, warum es eigentlich keine "unendlich lange" lagerfähigen Batterien gibt, und welche Energiedichten man von denen vernünftigerweise erwarten könnte. Das Prinzip von "Luftzellen", also die Oxidation von Metallen durch Luftsauerstoff, ist ja schon einmal ein ganz vernünftiger Ansatz. Als obere Grenze kann man wohl die Reaktionsenthalpie bei Oxidation der fraglichen Metalle annehmen, und selbst, wenn man da wirkungsgradmäßig Abstriche machen muß, kommen immer noch interessante Potentiale heraus. (Warum ich an diesen Wasserlampen keine fundierte Kritik finde, verstehe ich eigentlich nicht.) --95.116.99.210 23:11, 22. Dez. 2024 (CET)
- Mit den Zink-Luft-Batterien ist das so eine Sache: man kennt sie aus Hörgeräten, von denen die Hörgeräteakustiker empfehlen, sie zwecks Entfeuchtung bei Nichtgebrauch in einem Trocknungsbehälter (verschraubbare Dose mit einer Silicagel-Kartusche) aufzubewahren. Aber ohne die Batterien: U. a. auch Varta empfiehlt, die nicht in den Trockner zu stecken, weil das den Elektrolyten austrocknet und sie vorzeitig zerstört. Anscheinend werden die also mit flüssigem Elektrolyten hergestellt und nehmen nicht etwa, wie ich zeitweise dachte, Luftfeuchtigkeit durch das Belüftungsloch aus der Luft auf, sondern bekommen daraus nur den erforderlichen Sauerstoff. Das ist wahrscheinlich der Grund, warum sie auch bei verschlossenenem Luftloch, also im Lieferzustand, nur eine begrenzte Haltbarkeit haben: die korrodieren einfach, und wahrscheinlich läßt sich das durch Wiederverschließen des Lochs auch nicht stoppen. Bei der H2Only-Lampenbatterie ist das wohl anders, die wird "trocken" produziert und deswegen unter Luftabschluß gelagert, weil sie durch Wasserzugabe aus irgendwelchen wäßrigen Flüssigkeiten einschließlich Getränken oder Urin aktiviert wird; sie ist hinsichtlich des Elektrolyten also nicht wählerisch. Daß das eine Oxidationsreaktion unterschiedlich edler Metalle ist, ist schon klar, aber wie heißt die Kleine denn nun, und warum wird sie von der Wikipedia so stiefmütterlich behandelt, daß sie darin nicht vorkommt? (Die Wasserbatterie ist auch zu Unrecht ein Rotlink, aber wieder etwas anderes.) --95.116.99.210 04:07, 22. Dez. 2024 (CET)
- Die Zellchemie einer derartigen Zelle kann auf mehrerlei Art funktionieren. Es ist eigentlich nur wichtig, dass der Elektrolyt in der Zelle bleibt und nicht ausläuft. Das lässt sich durch eine Umhüllung mit einer semipermeablen Membran erreichen. Drin kannst Du dann ein beliebiges elektrochemisches System mit wasserbasiertem Elektrolyt veranstalten, beispielsweise Zink-Braunstein mit Ammonium- oder Zinkchlorid als Elektrolyt oder Alkali-Mangan mit Kaliumhydroxid als Elektrolyt. Die Batterie hört dann temporär zu funktionieren auf, wenn das Wasser durch die semipermeable Membran verdunstet ist. Endgültig ist die Batterie dann leer, wenn Zink oder Mangandioxid alle sind. Die Lagerung in der Konservendose schützt das elektrochemische System auch vor Luftfeuchtigkeit. Bei einer Zink-Luft-Batterie müsstest Du das Luftloch aktiv verschließen, um die elektrochemische Reaktion zu unterbinden. Die Wasserzelle trocknet von selbst aus. --Rôtkæppchen₆₈ 23:23, 21. Dez. 2024 (CET)
- Auch wieder wahr; braucht auch kein Plasmafeuerzeug. Bei der Gelegenheit: Es gibt unter der Bezeichnung WaterLamp o. ä. (überteuerte) unbegrenzt lagerfähige Notfalleuchten, die eine Batteriezelle enthalten, die durch etwas Wasserzugabe aktiviert wird. Leider weiß ich für diesen Zellentyp keine Bezeichnung, im Batterie-Artikel kommt die auch nicht vor. Hat das Ding auch einen Namen? Die Sinnhaftigkeit ist auch fragwürdig: Unbegrenzt lagerfähig sind auch Zink-Luft-Batterien in getrockneter, sauerstofffreier Atmosphäre. --95.112.41.84 17:08, 21. Dez. 2024 (CET)
- Unter Wohnungsabfackelungs- und Feinstaubvermeidungsgesichtspunkten zündet man selbstverständlich die LED-Leuchte zuerst an. Die gibt es auch mit Kurbelbetrieb. --Rôtkæppchen₆₈ 15:33, 21. Dez. 2024 (CET)
- "Spielgerät zum Spinning"? --95.112.41.84 12:01, 21. Dez. 2024 (CET)
- Meine 5 1/2 Cent, für (auch lange) Touren ins Nirgendwo geht nichts über den modernen Feuerstab bzw. Mischmetallstab: klein, preiswert, Nässeunempfindlich, bis zu 10.000 Zündungen bei normaler Größe. Einmal das Handling erlent (ist nicht schwer) kann dieser lange halten. Ein normales Einwegfeuerzeug als Back-Up. Fertig. Grüßle, NobbiP Diskussion 23:55, 20. Dez. 2024 (CET)
Wurden in der BRD Spielekonsolen entwickelt und hergestellt?
Artikel des Tages ist eine DDR Spielekonsole. Gab es auch eine/mehrere in der ehemaligen BRD? --Wikiseidank (Diskussion) 11:14, 19. Dez. 2024 (CET)
- Hier sind auch westdeutsche Produkte aufgeführt. --Magnus (Diskussion) 11:33, 19. Dez. 2024 (CET)
- (Und jede Menge 1977/78er Einträge aus der Europäischen Union, die erst 1992 gegründet wurde und auch seither kein Land ist. Die sollte man dem jeweiligen tatsächlichen Land zuordnen.) --Karotte Zwo (Diskussion) 11:47, 19. Dez. 2024 (CET)
- Palestra 02 LORTA war vermutlich nicht "Ukraine"? --Wikiseidank (Diskussion) 11:55, 19. Dez. 2024 (CET)
- Das ist klar sowjetisch, aber unklar, aus welcher Teilrepublik. Von daher ist eher die Sowjetunion als Provenienz denkbar. http://www.leningrad.su/museum/show_big.php?n=2985 . --Rôtkæppchen₆₈ 23:45, 21. Dez. 2024 (CET)
- Die EU geht auf die EGKS (1951) und die EWG (1957) zurück, die zusammen mit anderen Europäischen Gemeinschaften die „EG“ bildeten. Die EU ging durch Umbenennung 1993 daraus hervor. Da ist also nur der Terminus anachronistisch. --Rôtkæppchen₆₈ 23:30, 21. Dez. 2024 (CET)
- Du kannst es "Da ist nur der Terminus anachronistisch" nennen, ich sage "a) Die EU gab es 1977 noch nicht, also ist eine 'EU'-Angabe für 1977 falsch, Punkt. b) Die Angabe 'Land=EU' wäre auch heute noch falsch, weil die EU kein Land, sondern ein Staatenverbund ist". Eine EU-Angabe kann in irgendwelchen Länder-Statistiken durchaus Sinn machen, als Vergleichswert oder Zusammenfassung, aber doch nicht als Herstellersitzangabe, zumal in einer Liste, in der nicht alle Hersteller auf heutigem EU-Gebiet in der "EU" verordnet wrerden, sondern es zahlreiche Einträge gibt, für die das Lad Deutschland, Frankreich, etc. ist. Ich hab mal ganz kurz versucht, einige der Hersteller zu ergoogeln, und mehrfach nur die Herkunftsangabe "Europe" gefunden. Wenn die Liste auf solchen Angaben basieren sollte, ist "EU" mitunter womöglich ohnehin schon eine falsche Präzisierung. --Karotte Zwo (Diskussion) 10:07, 23. Dez. 2024 (CET)
- Palestra 02 LORTA war vermutlich nicht "Ukraine"? --Wikiseidank (Diskussion) 11:55, 19. Dez. 2024 (CET)
- Danke (Wahnsinns-Liste), sollte es in der Artikel "siehe auch"? --Wikiseidank (Diskussion) 11:54, 19. Dez. 2024 (CET)
- Ich halte die Liste für Fancraft, da damals zahlreiche TV-Geräte-Hersteller den legendären AY-3-8500 in ihre Telespiele verbaut haben und außer diskreten (Logikgatterchips wie en:4000-series integrated circuits oder 74xx) und microcomputerbasierten Konsolen es nichts wirklich anderes gab, sodass sogar die DDR AY-3-8500 aus dem NSW eingeführt hat, siehe gestrigen Artikel des Tages Bildschirmspiel 01. Meinereiner hat als Kind auf zwei derartigen Konsolen gedaddelt, einerseits auf dem von mir auf Commons verewigten commons:Category:Grundig Tele Spiel 1 (mit Küchentisch als Hintergrund), und andererseits auf einem Wechselcassettengerät der en:PC-50x Family, das aber auf der AY-3-85xx-Familie basierte. Das Grundiggerät liegt bei mir in der Bastelkammer und harrt geduldig einer Wiederinbetriebnahme ohne Grundig Supercolor (1. Gen.). --Rôtkæppchen₆₈ 01:03, 20. Dez. 2024 (CET)
- (Und jede Menge 1977/78er Einträge aus der Europäischen Union, die erst 1992 gegründet wurde und auch seither kein Land ist. Die sollte man dem jeweiligen tatsächlichen Land zuordnen.) --Karotte Zwo (Diskussion) 11:47, 19. Dez. 2024 (CET)
20. Dezember
Monika erscheint zu ihrer kirchlichen Hochzeit in Jogging-Hosen! verstösst sie damit gegen eine norm mit musserwartung?
Was bedeutet norm with musserwartung und wo man genormte Kleidungspläne findet.
--91.114.190.185 23:58, 20. Dez. 2024 (CET)
- Homo sociologicus Wenn es ihre eigene Hochzeit ist, setzt sie die Erwartung. Also nein! --Wuselig (Diskussion) 00:05, 21. Dez. 2024 (CET)
- Wenn sie von der Mesnerin mit Referenz auf die ungeschriebene Kleiderordnung („es gehört sich einfach nicht und hier inhabe ich das Hausrecht“) des Gottesdienstes und des Gotteshauses verwiesen wird, war es das mit der kirchlichen Trauung. Die fälligen Entgelte bleiben aber weiterhin fällig. Der Bräutigam dürfte das ziemlich doof finden und für den nächsten Familiengründungsversuch eine andere wählen. --2003:F7:DF19:EA00:B473:EA53:3395:2583 01:30, 21. Dez. 2024 (CET)
- Ich habe noch nie kirchlich geheiratet (und verzichte auf Das-merkt-man-Kommentare), aber ich werde mich für meine hypothetische kirchliche Trauung so anziehen, wie ich es mag, und wem es nicht passt, der hat die volle Freiheit zu gehen. --Kreuzschnabel 01:40, 21. Dez. 2024 (CET)
- Nun ja, kirchliche Hochzeit kann sehr weit gefasst werden, und das muss in vielen Religionen nicht zwingend in einer Kirche/Tempel sein. Es soll ja auch Leute geben, die im Krankenhaus kirchlich heiraten. Dazu kommt auch noch „Andere Länder andere Sitten“ zum tragen. Denn an gewissen Orten bzw. Kulturkreisen gilt, „Hauptsache kirchliche geheiratet“.
- Denn es stellt sich natürlich auch die Frage, warum Monika an ihrer Hochzeit Jogging-Hosen trägt. Kommt sie mehr oder weniger direkt aus dem Krankenhaus? Denn je nach Grund ist die Sache mit den Jogging-Hosen gar nicht so schlimm. Wo wir eben wieder beim Punkt „Hauptsache kirchliche geheiratet“ sind. Denn gerade wenn es fraglich ist, ob eine kirchliche Hochzeit in paar Wochen überhaupt noch möglich wäre. Spätestens dann werden die Anwesenden es für besser halten, dass die Trauung durchgeführt werden kann, als wie die Braut angezogen ist. --Bobo11 (Diskussion) 03:21, 21. Dez. 2024 (CET)
- PS: Ich weis ja nicht welcher Religionsgemeischaft der Fragesteller angehört. Aber sollte es da ein Missgeschick mit dem Hochzeitkleid gegeben haben, so würden in meiner Gemeinschaft sinngemäss Berge bewegt, damit Monika schön angezogen an ihrer eigenen Hochzeit teilnehmen kann. Absage der Hochzeit oder Verweis aus der Kirche? Beides wäre definitiv keine Option.--Bobo11 (Diskussion) 13:14, 21. Dez. 2024 (CET)
- @Bobo11: Deine Überlegungen zur Fragestellung sind gut und plausibel, ich hätte ähnliche Gedankengänge haben können. Allerdings ist mir etwas anderes aufgefallen - ich meine, dass "Monika" eventuell für den Leser respektive Zuhörer von Comedy-Sketchen ein Signalname ist, so ähnlich wie es "Marvin", "Kevin" (Stichwort "Alpha-Kevin") oder "Manny" sein können. Insofern war RAL1028s Entfernung von vorhin nicht unbedingt fehl am Platz, wenngleich natürlich völlig problemlos auch auskunftsgerechte Erörterungen möglich sind. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 14:00, 21. Dez. 2024 (CET)
- Passend wäre es doch, wenn Monika z.B. im Café heiratet, oder? 2A01:E0A:E6D:C910:F880:8DF0:4174:D35F 14:42, 21. Dez. 2024 (CET)
- @Bobo11: Deine Überlegungen zur Fragestellung sind gut und plausibel, ich hätte ähnliche Gedankengänge haben können. Allerdings ist mir etwas anderes aufgefallen - ich meine, dass "Monika" eventuell für den Leser respektive Zuhörer von Comedy-Sketchen ein Signalname ist, so ähnlich wie es "Marvin", "Kevin" (Stichwort "Alpha-Kevin") oder "Manny" sein können. Insofern war RAL1028s Entfernung von vorhin nicht unbedingt fehl am Platz, wenngleich natürlich völlig problemlos auch auskunftsgerechte Erörterungen möglich sind. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 14:00, 21. Dez. 2024 (CET)
- PS: Ich weis ja nicht welcher Religionsgemeischaft der Fragesteller angehört. Aber sollte es da ein Missgeschick mit dem Hochzeitkleid gegeben haben, so würden in meiner Gemeinschaft sinngemäss Berge bewegt, damit Monika schön angezogen an ihrer eigenen Hochzeit teilnehmen kann. Absage der Hochzeit oder Verweis aus der Kirche? Beides wäre definitiv keine Option.--Bobo11 (Diskussion) 13:14, 21. Dez. 2024 (CET)
- @Grand-Duc, sollte es eine Trollfrage sein, dann ändert sich nichts daran, dass man die Frage korrekt beantwortet sollte. Wie gesagt, bei meiner Glaubensgemeinschaft wäre das definitiv kein Hinderungsgrund die Hochzeit durchzuführen. Entweder weil krankheits- oder unfall-bedingt keine bessere Kleidung geht, dann wird -wenn es vom Hochzeitspaar gewünscht- die Hochzeit durchgezogen. Oder es würde bei Verlust/Beschädigung des Hochzeitkleides alles in Bewegung gesetzt, dass die Jogginghosen durch geeignetere Kleidung ersetzt werden kann. Auch wenn dann halt ggf. eine andere Frau während der Trauung die Jogginghose trägt. Persönlich war ich schon mal involviert dem Bräutigam in einen Anzug zu organisieren, weil sein Anzug in der Nacht davor so stark beschädigt wurde, dass er nicht mehr rechtzeitig zu reparieren war. Am Schluss stand er jedenfalls nicht in Jogginghose sondern in einem Anzug vor dem Altar. --Bobo11 (Diskussion) 14:47, 21. Dez. 2024 (CET)
- Nein, eine Trollfrage sollte nicht korrekt beantwortet werden, und erst recht nicht werden müssen. Zumal, wenn die IP wieder mal aus Österreich kommt. Insofern war die Entfernung durch RAL vollkommen richtig. Dass sich hier noch auf die absurdesten Fragen mehr oder weniger interessante Antworten finden, ist eine Trollfütterung besonderer Art. --Aalfons (Diskussion) 14:55, 21. Dez. 2024 (CET)
- Und unter was fällt deine Gleichsetzung Österreichische IP = Troll? --2001:871:69:8023:1CF3:3F20:5497:66A5 15:40, 21. Dez. 2024 (CET) (PS: nein, ich bin nicht der Fragesteller)
- Keine Gleichsetzung. Selbst wenn du nicht der TO bist, ist deine Frage ebenfalls trollig. Nicht nur wegen der falschen Gleichsetzung, sondern auch wegen der Fragestellung. Und dass auch du aus Österreich kommst, hast du selbst aufgebracht. Habe jetzt keine Zeit mehr zu vertreiben, darum EoD. --Aalfons (Diskussion) 18:05, 21. Dez. 2024 (CET)
- Und unter was fällt deine Gleichsetzung Österreichische IP = Troll? --2001:871:69:8023:1CF3:3F20:5497:66A5 15:40, 21. Dez. 2024 (CET) (PS: nein, ich bin nicht der Fragesteller)
- Nein, eine Trollfrage sollte nicht korrekt beantwortet werden, und erst recht nicht werden müssen. Zumal, wenn die IP wieder mal aus Österreich kommt. Insofern war die Entfernung durch RAL vollkommen richtig. Dass sich hier noch auf die absurdesten Fragen mehr oder weniger interessante Antworten finden, ist eine Trollfütterung besonderer Art. --Aalfons (Diskussion) 14:55, 21. Dez. 2024 (CET)
- @Grand-Duc, sollte es eine Trollfrage sein, dann ändert sich nichts daran, dass man die Frage korrekt beantwortet sollte. Wie gesagt, bei meiner Glaubensgemeinschaft wäre das definitiv kein Hinderungsgrund die Hochzeit durchzuführen. Entweder weil krankheits- oder unfall-bedingt keine bessere Kleidung geht, dann wird -wenn es vom Hochzeitspaar gewünscht- die Hochzeit durchgezogen. Oder es würde bei Verlust/Beschädigung des Hochzeitkleides alles in Bewegung gesetzt, dass die Jogginghosen durch geeignetere Kleidung ersetzt werden kann. Auch wenn dann halt ggf. eine andere Frau während der Trauung die Jogginghose trägt. Persönlich war ich schon mal involviert dem Bräutigam in einen Anzug zu organisieren, weil sein Anzug in der Nacht davor so stark beschädigt wurde, dass er nicht mehr rechtzeitig zu reparieren war. Am Schluss stand er jedenfalls nicht in Jogginghose sondern in einem Anzug vor dem Altar. --Bobo11 (Diskussion) 14:47, 21. Dez. 2024 (CET)
- Es gibt nur in sehr wenigen Fällen "genormte Kleidungspläne" für gesellschaftliche Anlässe. "Muss-Erwartungen" gibt es allenfalls an den Türen von Restaurants, von Ballsälen oder auf Einladungen (white tie/black tie) sowie in Schwimmbädern. Die eigene Hochzeit gehört nicht dazu; das Erscheinen in Jogginghosen statt im Brautkleid ist kein Ausschlussgrund von der Veranstaltung. Welche "Soll-Erwartungen" für Kleidung es bei welchen Anlässen gibt, kann man jedem Standardwerk über Etikette entnehmen. --Chianti (Diskussion) 21:32, 21. Dez. 2024 (CET)
- Schlechter Geschmack bei der Kleidung (Ich halte es außerhalb des engsten privaten Bereichs mit Karl Lagerfeld Wer Jogginghosen trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.) ist das eine - das kann man nun niemand verbieten. Wenn jemand in einer solchen Aufmachung heiraten mag, so möge sie oder er das tun. Ich kenne keinen Pfarrer, der einem solchen Paar die kirchliche Eheschließung verweigern würde. Was man darüber denken mag, ist eine andere Sache. --Lutheraner (Diskussion) 21:48, 21. Dez. 2024 (CET)
- Die Frage wäre, ob er, kirchenrechtlich gesehen, verweigern dürfte. Wobei es bei Kirchens rechtlich natürlich auch nach dem Präzedenzfallprinzip geht, und solche dürften wohl eher dünn gesät sein. Frauen, die Wert auf die kirchliche Trauung legen, werden allermeistens auch Wert auf das übliche Ausstattungs-Tamtam ("Ganz in Weiß, mit einem ...") legen. Man kann mit den sozialen Erwartungen auch mal leicht schief liegen: Ich hatte mal an einem sehr warmen Sommertag eine mündliche Prüfung an der Uni in einem technischen Fach. Wo ich dann kurzärmelig und mit kurzer Hose erschien und zu meinem Erstaunen gerüffelt wurde. Also bitte: Ausgehanzug und Kulturstrick wegen einer letztlich nicht-öffentlichen Uni-Prüfung? Also, Ideen haben manche Leute... --95.116.99.210 05:53, 22. Dez. 2024 (CET)
- Also, kirchenrechtlich gibt es in der katholischen Kirche KEINE Vorschriften betreffs angemessener Kleidung.
- Egal, ob da Mesner/in bzw. Pfarrer die Nase rümpfen. --2A01:599:404:AEDB:1024:83CF:352B:D302 18:30, 22. Dez. 2024 (CET)
- Nun, es dürfte aber schon praktische Grenzen geben, was z.B. das Zeigen von Haut angeht. Und schließlich gab und gibt es ja in vielen Kirchen vor allem in Südeuropa die "Türsteher", die Leute mit knie- oder schulterfreuer Kleidung am Eingang abweisen. -- 79.91.113.116 10:15, 23. Dez. 2024 (CET)
- Die Frage wäre, ob er, kirchenrechtlich gesehen, verweigern dürfte. Wobei es bei Kirchens rechtlich natürlich auch nach dem Präzedenzfallprinzip geht, und solche dürften wohl eher dünn gesät sein. Frauen, die Wert auf die kirchliche Trauung legen, werden allermeistens auch Wert auf das übliche Ausstattungs-Tamtam ("Ganz in Weiß, mit einem ...") legen. Man kann mit den sozialen Erwartungen auch mal leicht schief liegen: Ich hatte mal an einem sehr warmen Sommertag eine mündliche Prüfung an der Uni in einem technischen Fach. Wo ich dann kurzärmelig und mit kurzer Hose erschien und zu meinem Erstaunen gerüffelt wurde. Also bitte: Ausgehanzug und Kulturstrick wegen einer letztlich nicht-öffentlichen Uni-Prüfung? Also, Ideen haben manche Leute... --95.116.99.210 05:53, 22. Dez. 2024 (CET)
- Schlechter Geschmack bei der Kleidung (Ich halte es außerhalb des engsten privaten Bereichs mit Karl Lagerfeld Wer Jogginghosen trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.) ist das eine - das kann man nun niemand verbieten. Wenn jemand in einer solchen Aufmachung heiraten mag, so möge sie oder er das tun. Ich kenne keinen Pfarrer, der einem solchen Paar die kirchliche Eheschließung verweigern würde. Was man darüber denken mag, ist eine andere Sache. --Lutheraner (Diskussion) 21:48, 21. Dez. 2024 (CET)
21. Dezember
Video noch heute verfügbar: Was ist das in "Über den Dächern von Nizza"?
Wer es auf physischem Medium oder per Streamer hat, braucht es nicht, aber frei ist der Film "Über den Dächern von Nizza", noch heute bei Arte verfügbar: Link. Meine Frage betrifft die Stelle bei Minute 38 und 14 Sekunden in der Arte-Version: Robie erkundet das Hotel, in dem die Stevensens wohnen, und schaut an der Fassade entlang. Im Hintergrund ist im nächtlichen Hafen ein großes Schiff zu sehen. Es sieht interessant aus. Was ist das für ein Schiff?
--2A02:8109:BD1D:4400:1197:FC3:8EAC:DB3F 16:02, 21. Dez. 2024 (CET)
- Einen Screenshot kannst Du nicht machen? --RAL1028 (Diskussion) 16:11, 21. Dez. 2024 (CET)
- Koennen kann er schon, aber duerfen darf er nicht. -- Juergen 185.205.124.172 16:15, 21. Dez. 2024 (CET)
- Hallo Juergen. Das dürfte bei einem einzelnen Sceenshotbild unter das Zitatrecht fallen, auch muss er es ja nicht hier unter gemeinfreier Lizenz einstellen sondern könnte, wenn er kann, einen externen Link setzen. --RAL1028 (Diskussion) 16:26, 21. Dez. 2024 (CET)
- Ich glaube nicht, dass das unter Zitatrecht oder Fair Use fallen wuerde, aber das ist nur meine Laienmeinung. Falls Du dabei bleibst, wuerde ich deshalb dafuer eine neue Frage stellen. -- Juergen 185.205.124.172 16:35, 21. Dez. 2024 (CET)
- Hmm ... im Sinne von en:Fair use und Schranken des Urheberrechts, hier insbesondere Schranken_des_Urheberrechts#Zitate,_§_51_UrhG, sollte das sogar oder im besonderen für die Arbeit der Wikipedia folgenfrei bleiben. --RAL1028 (Diskussion) 17:08, 21. Dez. 2024 (CET) Bleibt nur zu hoffen, dass, sollte das so sein, die Wikipedia nicht mit verwaschenen Filmscreenshots geflutet wird. Die Frage scheint ja auch mit der Constitution als damalig bekannter, häufiger und regelmässiger Rivieragast in der gehobenen Linienfahrt, zutreffend beantwortet zu sein.
- Separate Frage gestellt. -- Juergen 185.205.124.172 18:44, 21. Dez. 2024 (CET)
- Das Problem bei Einbindungen in die Wikipedia ist, dass das Bild auf einer separaten Seite gehostet wird, auf der eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Werk nicht stattfindet. Somit kann sich Commons oder die de-WP nicht auf das Zitatrecht berufen. Eine rechtlich einwandfreie Einbindung ginge nur mit HTML oder UseModWiki, nicht aber mit Mediawiki. --Chianti (Diskussion) 00:40, 22. Dez. 2024 (CET)
- Hmm ... im Sinne von en:Fair use und Schranken des Urheberrechts, hier insbesondere Schranken_des_Urheberrechts#Zitate,_§_51_UrhG, sollte das sogar oder im besonderen für die Arbeit der Wikipedia folgenfrei bleiben. --RAL1028 (Diskussion) 17:08, 21. Dez. 2024 (CET) Bleibt nur zu hoffen, dass, sollte das so sein, die Wikipedia nicht mit verwaschenen Filmscreenshots geflutet wird. Die Frage scheint ja auch mit der Constitution als damalig bekannter, häufiger und regelmässiger Rivieragast in der gehobenen Linienfahrt, zutreffend beantwortet zu sein.
- Am wahrscheinlichsten die SS Constitution, die bei 45:07 auch zu sehen ist und die im Übrigen auch im Film-Artikel erwähnt wird. Die beiden Schornsteine scheint man nicht gegeneinander auflösen zu können, die Form des Hecks scheint mir aber zu passen. https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/50/Ss_Constitution1953.jpg --BlackEyedLion (Diskussion) 16:24, 21. Dez. 2024 (CET)
- In der Szene bei 45:07, in der alle zum Ponton schwimmen, sieht man Berge hinter dem Schiff und rechts eine Art Leuchtturm. Das müsste die Küste bei Théoule-sur-Mer und die Mole vom Port de Cannes sein. In der ersten/anderen Szene blickt Cary Grant von außen auf die Fenster der Stevens´. In der Verlängerung der Hausfassade sieht man ein Schiff. Wenn das auch die Constitution sein soll, dann haben die Stevens´ keine Zimmer mit Blick aufs Mittelmeer (das wäre die Richtung senkrecht zur Hausfassade), sondern welche im Seitenflügel in der Rue François Einesy. Allerdings kann man in der Feuerwerkszene im rechten Fenster von Francies Zimmer das Feuerwerk sehen, was ja nicht irgendwo in der Stadt zwischen den Häusern abgebrannt wird, sondern in der Bucht.
- Das kann also nicht dasselbe Schiff sein. Dass der Aufbau viel kürzer ist und die Schornsteine fehlen, spricht ebenfalls dagegen. --Optimum (Diskussion) 23:00, 21. Dez. 2024 (CET)
- Das sieht nicht wie ein Passagierschiff aus, sondern ähnelt stark der Silhouette eines Flugzeugträgers mit langem Flugdeck und inselartigem Decksaufbau (könnte jedoch auch einfach einen Frachter mit etwa mittigem Deckshaus darstellen). Es muss allerdings kein reales Schiff sein, das Bild könnte (weitgehend) gemalt sein: Matte Painting, schon wegen der schwierigen Lichtverhältnisse nachts. Die Szene an der Badeplattform verbindet, wie diverse weitere Filmszenen, Aufnahmen vor Ort und Studioaufnahmen mit Rückprojektion und aufwendiger Ausleuchtung aus mehreren Richtungen. Man muss beim Film immer damit rechnen, dass die realen Verhältnisse zurechtgebogen werden, wenn sie nicht ins Konzept passen. --Sitacuisses (Diskussion) 18:36, 22. Dez. 2024 (CET)
- +1 Dass da getrickst wurde, hatte ich auch schon vermutet. In der Einstellung gibt es keine Bewegung, und in ein Standbild konnte man auch schon 1955 irgendetwas reinretuschieren. Wenn das Zimmer mit Meerblick sind, müsste man dort eigentlich noch andere Gebäude und die Promenade sehen. - Ebenso merkwürdig ist die nächste Einstellung, in der Robie vor einem Polizisten zurückschreckt. Die Fenster des Hotels sind bodentief mit einem Gitter oder einer Brüstung davor, wie man in anderen Einstellungen (oder Googlemaps) sieht, aber hier ist ein Fenster ohne Gitter. Allerdings konnte 1955 wohl kaum jemand von Amerika aus prüfen, wie es an der Côte d’Azur wirklich aussah. --Optimum (Diskussion) 14:45, 23. Dez. 2024 (CET)
Einzelbild aus geschuetztem Filmwerk veroeffentlichen
Gibt es Umstaende, unter denen es generell, also ohne auf den Einzelfall bezogene Lizenz, legal ist, ein beiebiges Einzelbild aus einem dem Urheberrecht unterliegenden Filmwerk im Internet (also konkret im WWW) in voller Aufloesung zu veroeffentlichen ?
Oben ging es um einen bestimmten Film, aber hier soll diese Frage allgemeingueltig beantwortet werden, unter der Annahme, dass das Werk weltweit geschuetzt ist. Hierbei geht es nicht um eine Veroeffentlichung unter einer freien Lizenz, wie sie etwa auf Commons notwendig ist, sondern um eine Veroeffentlichung unter fuer den Veroeffentlicher moeglichst guenstigen Umstaenden, eben um diese nach Moeglichkeit zu legalisieren. Insbesondere koennte das durch die geschickte Wahl der Jurisdiktion geschehen, indem man den Serverstandort geeignet waehlt.
Weil es sich um ein Bild (Screenshot) handelt, ist dieses technisch bedingt auch isoliert von einer etwa Bildungszwecken dienenden Webseite, in die es eingebettet ist, abrufbar. Nach meinem (laienhaften) Verstaendnis ist deshalb das deutsche Zitatrecht nicht anwendbar. Aber vielleicht kann man so etwas z. B. in Nordkorea legal veroeffentlichen und dann hier in der Auskunft verlinken ? Der reine Link (anstelle einer direkten Einbettung) sollte jedenfalls immer dann legal sein, wenn auch die verlinkte Veroeffentlichung selbst legal ist. -- Juergen 185.205.124.172 18:43, 21. Dez. 2024 (CET)
- Wenn du weißt, dass es sich bei der verlinkten Datei um eine Urheberrechtsverletzung nach deutschem Recht handelt, dann hilft dir ein exotischer Serverstandort gar nichts, egal wie dort die Rechtslage ist. Sobald du dir den verlinkten Inhalt zu eigen machst, bist du in der Störerhaftung. Siehe diesen schönen Hinweis auf der Webseite eines Landgerichts.
- Die Umstände, in denen die Veröffentlichung in Deutschland legal ist, findest du im Artikel Schranken des Urheberrechts. Auch in einem Wiki ist ein legales Bildzitat möglich, wenn die Seite nicht mit Hilfe von Mediawiki, sondern mit HTML oder UseModWiki erstellt wird (z.B. hier im Abschnitt "Inline Images"). --Chianti (Diskussion) 21:47, 21. Dez. 2024 (CET)
- Warum sollte es einen Unterschied machen, mittels welcher Technologie ein Bild direkt eingebunden wird ?
- Fuer das Distanzieren vom verlinkten Inhalt, um sich diesen wie in der von Dir verlinkten Gerichts-Seite nicht zu eigen zu machen, ist es notwendig, eine direkte Bildeinbindung wie rechts zu vermeiden und statt dessen einen externen Link wie diesen hier zu verwenden.
- Dann bleibt der Link selbst (zumindest in D) legal und der verlinkte Inhalt bleibt unabhaengig vom Link zu beurteilen, also ggf. eben nicht nach deutschem Recht . -- Juergen 185.205.124.172 23:46, 21. Dez. 2024 (CET)
- Das ist falsch. --Chianti (Diskussion) 00:30, 22. Dez. 2024 (CET)
Wie kann Wolfgang Bosbach eigentlich seit 2012 an wegen Metastasierung unheilbarem Krebs leiden und immer noch leben?
Mich irritiert das. "Unheilbarer Krebs" heißt für mich: Bald bist du tot! Ist das wirklich normal, dass man mit nicht behandeltem/behandelbarem Krebs noch /einige/viele) Jahre lebt?
--2A0A:A541:4636:0:4875:B1F9:4787:ADA2 19:34, 21. Dez. 2024 (CET)
- „Unheilbarer Krebs“ heißt für mich nicht mehr als „du wirst ihn bis an dein Lebensende haben“. Wann dieses Lebensende stattfindet, darüber macht die Bezeichnung keine Aussage. --Kreuzschnabel 20:39, 21. Dez. 2024 (CET)
- Es gibt viele unterschiedliche Arten von Krebs. Manche Arten sind "aggressiv", wachsen schnell und zerstören lebenswichtiges Gewebe und haben darum kurze durchschnittliche Rest-Lebenserwartungen. Andere Arten von Tumor wachsen langsam (Prostatakrebs z.B. meistens) und können - wie manche Metastasen auch - durch (wiederholte) Chemotherapien wirksam an ihrem Wachstum gehindert oder gar zurückgedrängt werden, selbst wenn sie wegen der Nähe zu lebenswichtigen Organen inoperabel und damit "unheilbar" sind. --Chianti (Diskussion) 21:52, 21. Dez. 2024 (CET)
- Das ist bei AIDS auch so: Bis heute nicht heilbar, aber man kann Jahrzehnte damit leben. -- Juergen 185.205.124.172 23:48, 21. Dez. 2024 (CET)
- Timothy Ray Brown ist da anderer Ansicht. --Chianti (Diskussion) 00:32, 22. Dez. 2024 (CET)
- Ein Freund ist Urologe und meinte einmal, dass viele Männer mit Prostatakrebs sterben aber relativ wenige an. Wenn die Metastasen zwar zahlreich, aber klein, unaggressiv und schlecht operabel sind und eine Chemo deswegen ggf. unverhältnismäßig ist, dann kann Herr Bosbach trotzdem noch viele Jahre leben. --Elrond (Diskussion) 11:24, 22. Dez. 2024 (CET)
- Ja, unheilbar heisst nicht das man zwingend daran bzw. an einer dadurch ausgelösten Folgeerkrankung stirbt. Unheilbar heisst auch nicht unbehandlbar. Kann sein, dass man den Krebs zwar behandeln kann. Und zwar so, dass er sich nicht mehr ausbreitet kann und kaum mehr wächst. Nur weg ist er deswegen eben nicht. und das heisst schlichtweg, du hast immer noch Krebs, aber er ist es eben kein Todesurteil mehr. Gerade Prostatakrebs ist ein gute Beispiel. Bei richtiger Behandlung kannst du das Wachstum so stark verzögern, dass der Patienet absehbar NICHT an Prostatkrebs stirbt. Ganz einfach weil die normale Restlebenserwartung kleiner ist, als der Zeitpunkt wo der Prostatakrebs zum lebensbedrohlichen Problem werden könnte. Und wenn man in solchen Fällen die Sache richtig betrachtest, operiert man in den Fällen den Krebs nicht, gerade wenn die Lebensqualität ohne OP höher ist als mit OP. Selbiges gilt natürlich auch beim betrachten der Operationsrisiken, die Operations-Risiken können die Restlebenserwartung stärker vermindern, als die Krebserkrankung selber. --Bobo11 (Diskussion) 14:48, 23. Dez. 2024 (CET)
Was ist der Dreifuß?
In diesem (Doppel-)Bild:
ist in dem kleinen Bild* oben links ein Gegenstand zu sehen, den ich hilfsweise als "Dreifuß" bezeichnen würde. Aber was ist das?
* Meiner Meinung nach wird hier die Ankündigung der Geburt Jesu nach Lukas 1,26ff ins Bild gesetzt - aber ich mag mich täuschen und das ist ja auch nicht meine Frage.
--Sokkok (Diskussion) 20:54, 21. Dez. 2024 (CET)
- Klassischer Dreibein-Ständer für eine Amphore. --Chianti (Diskussion) 22:19, 21. Dez. 2024 (CET)
- Danke! Das passt optisch.
- Wobei das dann doch zur Frage führt, welche Erzählung dort oben dargestellt ist. Wenn es sich um die Verkündigung handelt - abgesehen davon, dass die scheinbar in einem Haus angesiedelt ist ("Und der Engel kam zu ihr hinein..." verstehe ich jedenfalls so) - so taucht dort im Text keine Amphore o. dgl. auf. Ist das also reine künstlerische Phantasie, oder gibt es doch einen Anhalt für eine Amphore (in einer textkritischen Variante, in einer Legende o. dgl.)? Denn das große Bild hält sich ja doch eng an die Motive der Weihnachtsevangelien in Matthäus 2 und Lukas 2 (natürlich in einer Kompilation beider Texte). - --Sokkok (Diskussion) 23:11, 21. Dez. 2024 (CET)
- Hierin mit Amphore suchen - Hinweise zur Symbolik. 2A01:E0A:E6D:C910:CDD4:F3A4:7273:21FD 11:53, 22. Dez. 2024 (CET)
- Es ist eine künstlerische Auslegung. Schon die Tatsache, dass Könige an der Krippe abgebildet sind (und dann auch noch zeitgleich mit den Hirten), zeigt, dass es nicht um eine realistische Darstellung handelt. Der Stern ist eindeutig nur symbolhaft dargestellt. Ist es nicht ein Filmplakat und bildet ungefähr das ab, was im Film interpretiert wird? --Schwäbin 13:34, 22. Dez. 2024 (CET)
- Natürlich ist es eine künstlerische Darstellung. Aber das ist ja genau der Punkt. Die Könige - oder wenn es Dir lieber ist: die "Könige" - haben einen Anhalt in der Tradition. Und natürlich habe ich auch bemerkt, dass es sich um ein Filmplakat handelt. Das spricht aber doch nicht dagegen, dass ich mich wundere, was es mit dem Dreifuß = der Amphore auf sich hat - eher im Gegenteil.
- Dem Hinweis der IP, für den ich sehr danke, werde ich noch nachgehen.
- Sollte es weitere Interprationsansätze geben - gerne! --Sokkok (Diskussion) 19:43, 22. Dez. 2024 (CET)
22. Dezember
Nußallergie
Ich kenne jemanden, der unter einer Nußallergie leidet. Wegen des gegenwärtigen Hypes bezüglich Dubai-Schokolade hatte ich gefragt, ob das auch Pistazien betrifft, und bekam die Antwort, daß die auch sehr heftige Symptome verursachen würden. Nun stammen die verschiedenen Nußarten von sehr unterschiedlichen botanischen Familien: Hülsenfrüchte, Steinfrüchte, Birkengewächse, Juglandaceen, was weiß ich noch alles... Was sind eigentlich deren Gemeinsamkeiten, daß mehrere davon allergen wirken? Wobei hier anscheinend ein "Allergiepersönlichkeit" vorliegt, die z. B. auch auf manche Textilien mit Hautausschlägen reagiert (möglicherweise eine Lanolinallergie). Da bei der offenbar auch noch eine Arztallergie vorhanden ist, wurde das wohl auch nicht angemessen diagnostiziert... --95.116.99.210 03:38, 22. Dez. 2024 (CET)
- Bin selbst betroffen, kein Arzt. Die Blut- und Pricktests sind nicht unbedingt valide, entscheidend ist der Patient, insofern schadet mE die Arztallergie nichts. Ich selbst bin allergisch gg echte Nüsse Hasel & Co. Erdnüsse und Cashews vertrage ich gut. Pistazien mag ich nicht, daher weiß ich das nicht. --2003:C1:9716:3200:752C:A03:2A52:C78 07:15, 22. Dez. 2024 (CET)
- Wie äußert sich eine Nussallergie? --2001:9E8:F21:8C00:ADD9:B147:6020:2926 08:44, 22. Dez. 2024 (CET)
- Anaphylaxie --95.116.99.210 09:57, 22. Dez. 2024 (CET)
- Es gibt auch weniger gravierende Reaktionen wie Prickeln auf den Lippen oder an den Akren, Krämpfe der Speiseröhre (eosinophile Ösophagitis) usw. --Chianti (Diskussion) 10:41, 22. Dez. 2024 (CET)
- Bei mir sind es eher Beschwerden im Hals, auf der Zunge, es schwillt an, aber bislang ohne Atemnot. --2003:C1:9716:3200:752C:A03:2A52:C78 10:28, 22. Dez. 2024 (CET)
- „Wie äußert sich eine Nussallergie?“ Von bis. Unwohlsein oder leichte Anzeichen, bis hin zu einer heftigen Anaphylaxie. --Elrond (Diskussion) 11:29, 22. Dez. 2024 (CET)
- Anaphylaxie --95.116.99.210 09:57, 22. Dez. 2024 (CET)
- Wie äußert sich eine Nussallergie? --2001:9E8:F21:8C00:ADD9:B147:6020:2926 08:44, 22. Dez. 2024 (CET)
- Bei allen Allergien geht es um eine Reaktion des Körpers auf bestimmte Eiweiße. Das muss also nicht mit der botanischen Gattun zu tun haben. Außerdem gibt es primäre und sekundäre Allergien, so dass manche Menschen auf bestimmte Nüsse reagieren, weil sie eigentlich auf bestimmte Pollen allergisch sind und "nur" eine Kreuzreaktion auf die Nuss erleben. Das Schubladendenken ist hier nicht hilfreich, das ist eine hoch-individuelle Angelegenheit. Ich schlage vor, Du glaubst der Person einfach, dass sie bestimmte Dinge nicht essen möchte, weil sie darauf negativ reagiert. --Schwäbin 13:27, 22. Dez. 2024 (CET)
- Es sind nicht nur Eiweiße potentiell allergen, sondern z.B. auch Metalle wie Nickel oder bestimmte Alkohole, die in Wollwachs (Lanolin) enthalten sind. --Rôtkæppchen₆₈ 13:38, 22. Dez. 2024 (CET)
- Prinzipiell kann der Körper gegen so gut wie alles allergisch reagieren, siehe Allergen. --Elrond (Diskussion) 14:01, 22. Dez. 2024 (CET)
- Da gibt es nichts zu glauben. Die Frage war, was botanisch nicht miteinander verwandte "Nüsse" gemeinsam haben, daß sie sämtlich Allergien auslösen. Aber ich fürchte, die Antwort ist "nichts, das ist purer Zufall". (Eine andere interessante Frage wäre, warum manche Leute sehr allergieempfindlich sind und "alles Mögliche" haben, während andere das alles "nicht juckt". Aber das sprengt hier den Rahmen.) --95.116.99.210 14:13, 22. Dez. 2024 (CET)
- „Da gibt es nichts zu glauben. Die Frage war, was botanisch nicht miteinander verwandte "Nüsse" gemeinsam haben, daß sie sämtlich Allergien auslösen“ Diese Anmerkung suggeriert, dass Menschen, die z.B. gegen Haselnüsse allergisch sind, mehr oder weniger zwangsläufig auch gegen Pistazien allergisch reagieren, was so aber nicht stimmt. Wie ich weiter oben schrieb, können Menschen gegen eine Vielzahl von Substanzen Allergien entwickeln. Wobei einige natürlich potenter sind als andere. --Elrond (Diskussion) 15:36, 22. Dez. 2024 (CET)
- "Bei folgenden Hauptallergien kann es zu Kreuzallergien kommen: [...] Gräser- und Getreidepollen: Kreuzallergie auf Erdnuss, Soja, Erbse, Bohne, Linse, Tomate, Banane, Melone, Mango, Cashewkern, Pistazie, Getreidemehle und -produkte (Weizen), Lupinenmehl" (Nüsse und „Pseudonüsse“ hervorgehoben). Quelle: aok.de. Es scheint also tatsächlich Ähnlichkeiten der Allergene zu geben. 80.71.142.166 17:29, 22. Dez. 2024 (CET)
- Es gibt keine "Nussallergie" in dem Sinne, dass es Kreuzallergien gegen alles, was Nuss heisst, geben würde. Insbesondere Kreuzallergien gegen "Baumnüsse" und Erdnüsse sind nicht häufiger als nach Zufall zu erwarten. Die tatsächlichen Kreuzallergien hängen tatsächlich von der (botanischen) Verwandtschaft ab (vermittelt über gemeinsame als Allergen wirkende Proteine), z.B. Haselnüsse und Birkenpollen (Fam. Betulaceae). Bei Pistazien ist extrem häufig eine Kreuzallergie zu Cashews ausgeprägt ("In summary, the high degree of clinically relevant IgE cross-reactivity demonstrated between the Anacardiaceae family 2S albumins in cashews and pistachios has led to the recognition of “the pistachio-cashew nut allergic syndrome,” as these nut allergies are highly correlated and do not predict allergies to other tree nuts." doi:10.1016/j.waojou.2022.100641, open access).--Meloe (Diskussion) 09:58, 23. Dez. 2024 (CET)
Sicherung von Microsoft Authenticator
Ich bin gewzungen, den Microsoft Authenticator zuverwenden. Kann mir jemand in einfachen und verständlichen Schritten erklären, wie ich den Microsoft Authenticator sichern kann, z.b. gegen Verlust des Smartphones. Ich will dazu keine Daten in die Cloud senden.
--176.199.210.203 18:26, 22. Dez. 2024 (CET)
- Meines Wissens ist es nicht möglich die Konten zu sichern. Bei Verlust und Wechsel des Handys muss man alle Konten neu einrichten. --Carlos-X 18:49, 22. Dez. 2024 (CET)
- Kommt darauf an, wer Dich zwingt - normalerweise sollte derjenige einen Mechanismus haben, um mit defekten/verlorenen/gestohlenen Geräten umzugehen. Andererseits: der Authenticator gleicht die Daten Deines Phones mit denen von Deinem Konto ab, dass in dieser Konstellation mit 95%-Sicherheit eh in der Cloud liegt. Ohne Cloud kein Microsoft-Authenticator. -- southpark 19:27, 22. Dez. 2024 (CET)
- Ich habe keinen Microsoft Account. Die Einzige Möglichkeit, den Authentikator zu sichern ist laut der App und Microsoft ein Microsoft Cloud Konto. Ja ne, is klar. --176.199.210.203 20:24, 22. Dez. 2024 (CET)
- Ich meine, ich habe die Cloud-Sicherung einmal durchgeführt, um dann festzustellen, dass zwar alle Konten noch da waren, ich jedes Konto aber mit einem neuen QR-Code wieder aktivieren musste. Da ich die Konten mit QR-Code auch ohne Sicherung hinzufügen konnte, erschien mir der Nutzen der Sicherung sehr überschaubar. --Carlos-X 20:48, 22. Dez. 2024 (CET)
- So ist es: https://www.giga.de/tech/microsoft-authenticator-so-uebertragt-ihr-es-auf-ein-neues-handy--01J4S8A8AYR3KE42KG3ENXFSJC . Eine Institution, die jemanden zur Benutzung einer App "zwingt", ist dazu verpflichtet, ein Dienst-Smartphone zu stellen. --Chianti (Diskussion) 20:55, 22. Dez. 2024 (CET)
- Was die Frage aufwirft: Wer zwingt Dich? Da ich zu den Menschen gehöre, die andere zum Authenticator zwingen (und auch Diensthandies dazugebe), weiß ich wieviel man im Backend konfigurieren kann. Zu irgendeinem Account wird der Authenticator ja gehören. -- southpark 21:02, 22. Dez. 2024 (CET)
- Diensthandys. Handy ist (im genannten Zusammenhang) nicht einmal ein englisches Wort. Selbst wenn ein englisches Wort in Schland übernommen wird, folgt es der deutschen Grammatik. Daher auch Babys, nicht Babies. --2A02:3100:7E33:5500:9466:F739:434D:EA29 11:48, 24. Dez. 2024 (CET)
- solange ich keine amtlichen verlautbarungen verfasse ist mir das egal. -- southpark 14:30, 24. Dez. 2024 (CET)
- Diensthandys. Handy ist (im genannten Zusammenhang) nicht einmal ein englisches Wort. Selbst wenn ein englisches Wort in Schland übernommen wird, folgt es der deutschen Grammatik. Daher auch Babys, nicht Babies. --2A02:3100:7E33:5500:9466:F739:434D:EA29 11:48, 24. Dez. 2024 (CET)
- Ich habe keinen Microsoft Account. Die Einzige Möglichkeit, den Authentikator zu sichern ist laut der App und Microsoft ein Microsoft Cloud Konto. Ja ne, is klar. --176.199.210.203 20:24, 22. Dez. 2024 (CET)
- Als Nachtrag: je nachdem wie es eingerichtet ist - siehe die Frage "wer" zwingt dich - ist es möglich, die Authenticator-App auf mehreren Geräten mit demselben Account zu verknüpfen. Dann kann mensch sich bei Verlust von Gerät A immer noch mit Gerät B in Authenticator-Oberfläche anmelden und das alte Gerät entfernen. Aber ob das in der speziellen Konstellation möglich ist. Das weiß ich nicht. -- southpark 19:53, 22. Dez. 2024 (CET)
In Großbritannien gibt es keine Allgemeine Hochschulreife?
Wenn ich die Artikel GCSE, GCE und A-Level richtig verstehe, gibt es im britischen Bildungssystem nur fachbezogene Hochschulzugangsberechtigungen? Kann man dann also generell nur studieren, was man auch in der Schule hatte (eingeschränkter noch: nur das, was man im Abschluss hatte)? Wie kann man dann dort überhaupt etwas studieren, was kein Schulfach ist? Mir wäre neu, dass Recht oder Medizin irgendwo Schulfächer wären. Oder exotische Sprachen. Und was ist, wenn jemand erst spät ein Interesse an einem Fach entwickelt, ist der dann für immer gekniffen? Ich könnte mit meinem deutschen Abitur nicht nur meinen Abiturfächern entsprechend Mathematik, Geschichtswissenschaft, Niederlandistik oder Physik studieren, sondern auch Anglistik, Germanistik, Theologie, Philosophie (hatte ich nie als Schulfach), Latinistik (dito), Ägyptologie (gibt es nicht als Schulfach), Medizin (dito) oder Jura (dito). Gibt es solche Möglichkeiten in Großbritannien überhaupt nicht? Erstrecken sich solche Einschränkungen auf den ganzen englischsprachigen Raum (evtl. minus USA)?
--2A0A:A541:4636:0:ED62:1AD2:5747:61E8 21:53, 22. Dez. 2024 (CET)
- Ist etwas kompliziert in UK. Also letztendlich bewirbt man sich an Unis mit dem Vorzeugnis der A-Level. Dort machen die Unis einem womöglich ein Angebot "Hey, wenn du in diesem und diesem Fach ein A hast und in den anderen nicht schlechter als B, dann nehmen wir dich". Dann schreiben die Studis die A-Lebel-Prüfungen und dann gibt es das Clearence-Verfahren, in dem die Plätze vergeben werden die entweder vorher nicht ausgehandelt wurden oder die Studis die Vorgaben nicht schafften. Nun ist es so, dass den Unis es frei steht in den Verhandlungen quasi bestimmte Fächerkombis zu fordern. Will man beispielsweise Medizin studieren, sollte man um sicher zu gehen nicht allein auf Grund von Fachkombinationen schon bei einigen Unis aussortiert zu werden möglichst, Chemie, Biologie und Mathe/Physik im A-Level gehabt haben.[3] Für das Fach gäbe es dann auch noch einen allgemeinen Aufnahmetest (ebenso für Jura und ein paar weitere). Letztendlich zählen also eben nicht nur die Noten, sondern auch das man dies halbwegs in den Fächerkombis geholt hat die die jeweilige Uni bei der man sich bewirbt bevorzugt (Für andere Fächer gibt es ebenfalls Empfehlungen: [4]). Aber letztendlich steht es den Unis frei den Leuten ein Angebot zu machen, dass sind alles jeweils für die Unis nur Guidelines, die Entscheidungen treffen die quasi wie sie wollen.--Maphry (Diskussion) 22:09, 22. Dez. 2024 (CET)
- Ist das (auch "Angebot") der Grund, warum einige deutsche "Experten/Expertinnen" in UK studieren/studiert haben? --Wikiseidank (Diskussion) 09:27, 23. Dez. 2024 (CET)
- Gäähn. Gibt es auch mal andere Pointen? 2003:E4:5F11:E741:6A5:B0BB:7B8D:E280 23:09, 23. Dez. 2024 (CET)
- Ist das (auch "Angebot") der Grund, warum einige deutsche "Experten/Expertinnen" in UK studieren/studiert haben? --Wikiseidank (Diskussion) 09:27, 23. Dez. 2024 (CET)
- Maphry hat inhaltlich schon geantwortet. Das ist der Unterschied zwischen können (wenn Sie kein Latein in der Schule hatten, dürfen Sie es in D studieren, werden es vermutlich aber kaum können, weil es andere mit besserer Vorbildung gibt) und dürfen. Im Uk darf der, der kann. (zumindest in der Theorie und für die renommierten Unis gilt das wohl auch noch) --2003:C1:9716:3200:752C:A03:2A52:C78 02:09, 23. Dez. 2024 (CET)
- Naja, "nicht können": Im Studium kriegen Theologen Latein, Griechisch und Hebräisch per Schnellbräunung verpaßt, ziemlich unabhängig von den Vorkenntnissen. (Wobei, was ich vor nicht allzulanger Zeit noch gar nicht wußte, das Bibel-Griechisch (ältere und jüngere Koine) gar nicht so schwer ist; der Wortschatz ist auch "übersichtlich". Das NT ist praktisch ein frühes Beispiel von Leichtersprache. --2.241.51.121 03:46, 23. Dez. 2024 (CET)
- So ziemlich alle Sprachen darf man in Deutschland (inzwischen) studieren, ohne sie vorher in der Schule gehabt zu haben (Englisch (und erst recht Deutsch) lasse ich mal außen vor, da man ihm/ihnen in der Schule und der Umwelt ohnehin nicht entgehen kann). Bei Sprachen, die es nur selten oder gar nicht als Schulfach gibt, ist es sogar ganz normal, dass man im Studium bei Null anfängt, und dennoch kann man am Ende eines solchen Studiums sogar berechtigt sein, die Sprache zu unterrichten, auch an Schulen. Ich glaube, meine Niederländischlehrerin hatte auch keine wirklichen Vorkenntnisse vor ihrem Studium. Und ich habe hier gerade auf meinem Smartphone die Studienordnung für Lehramt Schwedisch von der Universität Greifswald geöffnet, die enthält einen Spracherwerb in fünf Modulen über planmäßig 8 Semester, von A1 als erstem Niveau bis hin zu C1/C2 als letztem. (Neben Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft) Und danach darf man die Sprache an Gymnasien unterrichten, ohne vorher Vorkenntnisse gehabt zu haben. --89.1.185.76 03:54, 23. Dez. 2024 (CET)
- Eben, der Unterschied zwischen dürfen und können. In Ausnahmefällen kann man wohl als Zwanzigjähriger in zwei oder drei Jahren in Deutschland eine Sprache so erlernen, daß man sie sinnvoll unterrichten kann. Die Regel wird das nicht sein. --2003:C1:9711:6100:98D:A1FC:E2C9:DCFA 10:19, 23. Dez. 2024 (CET)
- 8 Semester sind vier Jahre, keine zwei oder drei – und auch das nur, wenn man das Studium in der Regelstudienzeit durchzieht. Hinzu kommen im Studium moderner Fremdsprachen in aller Regel Auslandsaufenthalte bzw. Auslandssemester. --Jossi (Diskussion) 13:19, 23. Dez. 2024 (CET)
- Eben, der Unterschied zwischen dürfen und können. In Ausnahmefällen kann man wohl als Zwanzigjähriger in zwei oder drei Jahren in Deutschland eine Sprache so erlernen, daß man sie sinnvoll unterrichten kann. Die Regel wird das nicht sein. --2003:C1:9711:6100:98D:A1FC:E2C9:DCFA 10:19, 23. Dez. 2024 (CET)
- Noch ein Erklärversuch. Die Unis in GB geben Vorgaben wie "mindestens jeweils ein 'A' in Englisch und Mathe, plus ein weiteres 'A' in einer Naturwissenschaft". Also relativ allgemein. Je nachdem wie angesehen die Uni sind sind diese Vorgaben strenger oder lascher. Dazu kommt dass man in GB nicht nur 4 Prüfungsfächer im Abi hat sondern so um die 8 A-level. Mathe und Englisch und eine Naturwissenschaft sollten schon dabei sein wenn man später ein MINT Fach studieren möchte. Im Effekt sind die Vorgaben eher mit einem Numerus Clausus vergleichbar als einem Fachabitur. Es gibt dann tatsächlich noch das Clearance Verfahren wo kurz vor Semesterbeginn freigebliebene Studienplätze praktisch verramscht werden. Das ganze gilt für Bachelor Kurse. Die "Expertin" auf die ich denke sich der Troll oben bezieht, hat einen Masters bei der sehr angesehenen LSE gemacht. Da kriegt man einen Studienplatz nicht so einfach (Und der Troll würde da nie und nimmer eine Chance haben) 2003:E4:5F11:E741:6A5:B0BB:7B8D:E280 23:22, 23. Dez. 2024 (CET)
- Hat denn irgend jemand das Master-Zeugnis gesehen? --2003:C1:9703:4900:98D:A1FC:E2C9:DCFA 15:09, 24. Dez. 2024 (CET)
23. Dezember
Warum nicht Plusquamfutur, anstatt Futur II?
Ist Futur II analog zum Plus-quam-Perfekt eine (dann) vollendete Zukunft wie eine vollendete Vergangenheit? (Falls ja, warum nennt man es nicht gleichartig "plusquam oder II"?) --Wikiseidank (Diskussion) 12:01, 23. Dez. 2024 (CET)
- "Plusquam" (wörtlich: "mehr als") paßt zur Beschreibung dieser Futurform schlecht. 91.54.42.130 12:10, 23. Dez. 2024 (CET)
- Weil "plus-quam" bedeutet "mehr als". Im Plusquamperfekt ist etwas nicht nur fertig sondern "mehr als fertig", also noch weiter vergangen. Beim Futur II wird eine zukünftige Betrachtzeit fixiert und von dort zurückgeblickt, diese Zeit wäre eher "weniger zukünftig". --Alazon (Diskussion) 12:10, 23. Dez. 2024 (CET)
- (BK) Plus quam = Latein für "Mehr als". Das passt zum Plusquamperfekt, also "mehr als beendet", auch Vorvergangenheit. Es wäre aber unlogisch für das Futur II, denn dies ist ja kein "Mehr als Zukunft", was so etwas wie ein übers Futur hinausgehendes "ich werde (danach) ins Dorf zurückgehen werden" impliziert, während das Futur II ja etwas darstellt, was im beschriebenen zukünftigen Zeitpunkt schon beendet ist. Es ist also eher ein Minusquamfutur. -- 79.91.113.116 12:12, 23. Dez. 2024 (CET)
- Das Futur II heißt auf Französisch auch Futur antérieur, also quasi Vorfutur. Im Deutschen ist es allerdings meist eher eine Form zum Ausdruck von Vermutungen über vollendete Tatsachen in der Gegenwart, also eher ein Abart des Perfekts (Er wird das wohl schon gelesen haben). --2A02:3032:8:A504:C69D:5315:24FC:CB1B 12:28, 23. Dez. 2024 (CET)
- Auf Englisch en:Future perfect. --BlackEyedLion (Diskussion) 15:52, 23. Dez. 2024 (CET)
- Beispiel aus dem Artikel "„Egon wird morgen vor dem Abendessen eingetroffen sein.“ - Ist das nicht eine "vollendete"/"mehr als" Zukunft? --Wikiseidank (Diskussion) 16:45, 23. Dez. 2024 (CET)
- Das ist eine "weniger als" Zukunft, weil es in der Zukunft schon Vergangenheit ist und nicht Zukunft - also insgesamt eher eine Halbzukunft. Die "mehr als Vergangenheit" hingegen ist selbst in der Vergangenheit schon Vergangenheit, also eher eine doppelte Vergangenheit. -- 79.91.113.116 16:55, 23. Dez. 2024 (CET)
- Also Minusquamfutur? -- St. Magnus (Diskussion) 08:58, 24. Dez. 2024 (CET)
- Guckst Du oben, 12:12. -- 79.91.113.116 09:11, 24. Dez. 2024 (CET)
- Also Minusquamfutur? -- St. Magnus (Diskussion) 08:58, 24. Dez. 2024 (CET)
- Das ist eine "weniger als" Zukunft, weil es in der Zukunft schon Vergangenheit ist und nicht Zukunft - also insgesamt eher eine Halbzukunft. Die "mehr als Vergangenheit" hingegen ist selbst in der Vergangenheit schon Vergangenheit, also eher eine doppelte Vergangenheit. -- 79.91.113.116 16:55, 23. Dez. 2024 (CET)
Verhalten der Logistischen Gleichung
Ich bin beim Recherchieren auf den Artikel Logistische Gleichung#Das mathematische Modell gestoßen und fand die Intervallangaben nicht hilfreich. Das übliche Problem: Wenn man von „von 0 bis 1“ spricht, meint man die Endpunkte mit oder nicht? Kennt jemand eine gute Übersicht, wo genau angegeben ist, welche Intervallgrenzen da zu setzen sind? --Bildungskind (Diskussion) 12:56, 23. Dez. 2024 (CET)
- Ich verstehe Dein Problem nicht. Setze doch mal 0 oder 1 ein. Oder stell umgekehrt fest, für welche Startwerte 0 oder 1 herauskommen kann. (Damit 0 herauskommt, muß einer der beiden Faktoren rechts 0 sein. Und für 1 muß man eine quadratische Gleichung lösen.) --95.112.46.18 13:06, 23. Dez. 2024 (CET)
- Wie man das selbst herausfinden kann, ist mir klar, aber mir geht es darum, dass man bei einem Nachschlagewerk wie der Wikipedia gerne brauchbare Resultate nachschlagen möchte, um sie für andere Zwecke zu benutzen. Und dann sind solche sprachlich mehrdeutigen Angaben ggf. nicht sehr hilfreich, weshalb es besser wäre, diese durch konkrete Intervallangaben zu ersetzen.
- Das endet bei 0 und 1 noch gar nicht, denn die nächsten Punkte sprechen von „zwischen 1 und 2“ und „zwischen 2 und 3“. Und dann geht es noch weiter mit Wurzelangaben etc. Wenn ich da wirklich alle Resultate selbst ausarbeiten müsste, müsste ich Stunden zubringen. --Bildungskind (Diskussion) 13:53, 23. Dez. 2024 (CET)
- Wenn das Verhalten stetig ist, ist es egal, ob man einen Schwellenwert dem vorherigen Intervall oder dem folgenden Intervall zuordnet. Für r=1 gilt zum Beispiel, dass die Population ausstirbt und sich dem Grenzwert (r-1)/r annähert. --BlackEyedLion (Diskussion) 15:50, 23. Dez. 2024 (CET)
- Ist mir nach dem Stellen der Frage auch aufgefallen, dass es blöd war, das erste Beispiel zu wählen, weil es da keine Rolle spielt. Für die nächsten Punkte müsste es aber schon harte Grenzen geben (Konvergenz, Existenz von Häufungspunkten etc.). Da weiß ich leider auch nicht, in welchem Buch das genau ausgeführt wird. --Bildungskind (Diskussion) 16:06, 23. Dez. 2024 (CET)
- Wenn man sich das Bifurkationsdiagramm an den entsprechenden Stellen ansieht (zum Beispiel auch hier: https://www.j-berkemeier.de/LogistischeAbbildung.html), scheint auch bei den späteren Schwellenwerten die Unterscheidung, ob ein Schwellenwert zum vorherigen oder folgenden Intervall gehört, egal. Zum Beispiel bei r=3: Die beiden Häufungspunkte liegen für Werte von r, die nur sehr wenig größer als 3 sind, beliebig nahe zusammen, und vereinen sich für r=3, wenn man von oben kommt, zu einem Punkt. Nahc meinem Verständnis eine Pitchfork-Bifurkation im Gegensatz zu den anderen Arten in Bifurkation (Mathematik)#Typen. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:37, 23. Dez. 2024 (CET)
- Ist mir nach dem Stellen der Frage auch aufgefallen, dass es blöd war, das erste Beispiel zu wählen, weil es da keine Rolle spielt. Für die nächsten Punkte müsste es aber schon harte Grenzen geben (Konvergenz, Existenz von Häufungspunkten etc.). Da weiß ich leider auch nicht, in welchem Buch das genau ausgeführt wird. --Bildungskind (Diskussion) 16:06, 23. Dez. 2024 (CET)
- Wenn das Verhalten stetig ist, ist es egal, ob man einen Schwellenwert dem vorherigen Intervall oder dem folgenden Intervall zuordnet. Für r=1 gilt zum Beispiel, dass die Population ausstirbt und sich dem Grenzwert (r-1)/r annähert. --BlackEyedLion (Diskussion) 15:50, 23. Dez. 2024 (CET)
Betrug(?), welche Möglichkeiten?
Bei amazon wird eine Taschenlampe mit einer 26650 Batterie und einer CREE XHP70.2 mit "500000 lumen" beworben. Wenn man mal davon ausgeht, daß man aus der Zelle höchstens 5-10 W rausholen kann, dann kommt man auf einen maximal möglichen Lichtstrom von bestenfalls 2000 lm. In meinen Augen sind solche phantastisch übertriebenen Angaben Betrug. Die Frage wäre, was man gegen solche unseriösen Angebote tun kann. Wenn man amazon darauf aufmerksam macht, ist das dann nicht strafbare Beihilfe zum Betrug, wenn sie das Angebot nicht löschen? (Warum mich das ärgert: Wenn ich ein Angebot für einen bestimmten Lichtstrombereich suche, werde ich mit solchen Märchendaten zugeschissen und habe keine Chance, Angebote mit seriösen Angaben zu finden. "Mehr" ist auch keineswegs zwangsläufig "besser", weil mehr Licht natürlich mit niedrigerer Akkulaufzeit erkauft wird.) --95.112.46.18 13:33, 23. Dez. 2024 (CET)
- Wenn man amazon darauf aufmerksam macht, ist das dann nicht strafbare Beihilfe zum Betrug ... ???? --2001:871:69:366:7451:B84C:1F1F:496B 13:59, 23. Dez. 2024 (CET)
- Richtig, das war die Frage. --95.112.46.18 14:37, 23. Dez. 2024 (CET)
- (BK) Man muß den Satz schon mehrmals lesen - und auch bis zum Ende -, um ihn zu verstehen, was der Fragesteller gemeint haben könnte. Ich vermute, daß das "nicht" nicht zu "strafbare" gehört, sondern Teil der Frage ist, etwa wie in "Ist das nicht schön?" Der Fragesteller erwartet bei Fragen dieser Art eine Bestätigung seiner Annahme. Oben geht es um die Bestätigung der Annahme, daß es "strafbare Beihilfe zum Betrug" ist, wenn Amazon das Angebot nach einem Hinweis auf falsche Wertangaben ("unseriösen Angebte") nicht löscht. 91.54.42.130 14:40, 23. Dez. 2024 (CET)
- Ach so, das war ein sprachliches Problem... Weather's a bit awful, isn't it? --95.112.46.18 14:53, 23. Dez. 2024 (CET)
- Ich habe die Frage so verstanden, dass die IP 95.112.46.18 dann eine strafbare Handlung begeht - darauf bezogen sich meine vier Fragezeichen, die Unverständnis ausdrücken sollten. Aber offenbar meint er Amazon, die dann Beihilfe zum Betrug begehen. --217.149.163.199 19:13, 23. Dez. 2024 (CET) (gleiche Person, wie die IP 2001:871:69:366:7451:B84C:1F1F:496B)
- Ach so, das war ein sprachliches Problem... Weather's a bit awful, isn't it? --95.112.46.18 14:53, 23. Dez. 2024 (CET)
- Solange der Fragesteller das Zeug nicht kauft und bezahlt, ist es von ihm aus gesehen allenfalls versuchter Betrug (bzw. Beihilfe zu solchem). --Morino (Diskussion) 14:55, 23. Dez. 2024 (CET)
- Der Versuch ist auch strafbar. --95.112.46.18 16:27, 23. Dez. 2024 (CET)
- Bei solchen offensichtlich falschen Angaben denke ich nur achselzuckend: PMPO. Das könnte ein Übersetzungsfehler durch Dezimalkomma und Dezimalpunkt sein. 500 Lumen bei 3 W würde etwa hinkommen, was auch schon ganz ordentlich ist. Vielleicht waren es mal 500000 mlm (Millilumen). --2003:F4:C719:EDCE:CD25:4D04:594B:5B2D 15:07, 23. Dez. 2024 (CET)
- Mit Deinen 10 Watt liegst Du daneben. Je nach CRI und Farbtemperatur gibt es die Cree XHP70.2 mit bis zu 5511 lm und 45 Watt.[5] --Rôtkæppchen₆₈ 15:34, 23. Dez. 2024 (CET)
- Welche Leistung gibt denn die Batterie her? --95.112.46.18 16:28, 23. Dez. 2024 (CET)
- Es gibt 26650-Akkus bis 125 Watt Entladeleistung. --Rôtkæppchen₆₈ 17:33, 23. Dez. 2024 (CET)
- Welche Leistung gibt denn die Batterie her? --95.112.46.18 16:28, 23. Dez. 2024 (CET)
- Denkbar ist, dass hier einfach eine Verwechslung von Candela und Lumen vorliegt. --Rôtkæppchen₆₈ 15:48, 23. Dez. 2024 (CET)
- Wie auch immer: Die Angabe ist objektiv falsch. Und daß das kein Vorsatz ist, glaubt doch nun wirklich niemand. Ist das seitens amazon nun Beihilfe, das nach Kenntnisnahme nicht zu löschen, oder nicht? (Also mal unter uns: Die Hälfte der dortigen Angebote ist betrügerischer Schrott. Wenn amazon den konsequent abschießen würde, sägten sie heftig am eigenen Ast, und das wissen sie auch. Also müssen sie dazu gezwungen werden.) --95.112.46.18 16:34, 23. Dez. 2024 (CET)
- Heuer einen Abmahnanwalt an und geh gegen Amazon vor. Vielleicht ist das ein goldenes Geschäftsmodell? Oder Du holst Dir eine blutige Nase. --2003:F4:C719:EDCE:CD25:4D04:594B:5B2D 16:42, 23. Dez. 2024 (CET)
- (ianal) Du kannst als (potentieller) Kunde einen Händler gar nicht abmahnen. Das müssten die Konkurrenten tun, allenfalls noch die Verbraucherschützer. Und finanziell lukrativ ist so eine Abmahnung hauptsächlich für den Anwalt; der Abmahnende kann höchstens den ihn entstandenen Schaden (hier keiner) einfordern. Oder zusammen mit dem Anwalt krumme Dinger drehen, abmahnungswürdiges Verhalten provozieren und sich dann die Abmahngebühren teilen. Aber krumme Dinger wollten wir hier ja gar nicht... --Karotte Zwo (Diskussion) 17:05, 23. Dez. 2024 (CET)
- Heuer einen Abmahnanwalt an und geh gegen Amazon vor. Vielleicht ist das ein goldenes Geschäftsmodell? Oder Du holst Dir eine blutige Nase. --2003:F4:C719:EDCE:CD25:4D04:594B:5B2D 16:42, 23. Dez. 2024 (CET)
- Wie auch immer: Die Angabe ist objektiv falsch. Und daß das kein Vorsatz ist, glaubt doch nun wirklich niemand. Ist das seitens amazon nun Beihilfe, das nach Kenntnisnahme nicht zu löschen, oder nicht? (Also mal unter uns: Die Hälfte der dortigen Angebote ist betrügerischer Schrott. Wenn amazon den konsequent abschießen würde, sägten sie heftig am eigenen Ast, und das wissen sie auch. Also müssen sie dazu gezwungen werden.) --95.112.46.18 16:34, 23. Dez. 2024 (CET)
- So weit ich sehe ist da keine Beihilfe zum Betrug gegeben, weil Amazon als Drittem kein Vermögensvorteil aus der mutmaßlich betrügerischen Tat zukommt. Amazon verkauft nicht selbst sondern organisiert auf seiner Plattform Angebot, Verkauf und Vertrieb von Waren anderer Anbieter und verdient damit das Geld. Die Verantwortung für die Ware und ob sie im Wert dem geforderten Preis entspricht liegt aber beim Hersteller und Verkäufer. Man müsste also nachweisen, dass, wie der Artikel Betrug es formuliert, bei diesen eine „Bereicherung durch eine täuschungsbedingte Vermögensverschiebung“ stattfindet. Amazon hat aber sicherlich keine Kenntnis darüber, ob der Wert einer Taschenlampe mit korrekten Leistungsangaben sich relevant von dem in Rede stehenden Angebot unterscheidet, ob also die mutmaßliche „täuschungsbedingte Vermögensverschiebung“ nicht als eine geringfügige Bagatelle rechtlich vernachlässigbar ist. Und Amazon kann sich diese Kenntnis möglicherweise auch garnicht verschaffen. Wahscheinlich ist die Verantwortungslosigkeit von Amazon irgendwo in den AGB auch geklärt.
- Hinzu kommt, wie der Artikel Betrug formuliert: „Kein Vermögensschaden liegt demgegenüber vor, wenn sich die Vermögenslage des Opfers in Folge der Verfügung nicht verschlechtert. Hierzu kommt es insbesondere, wenn das Opfer unmittelbar durch die Verfügung einen adäquaten Ausgleich erwirbt.“ Es wäre also auch der monetäre Schaden zu quantifizieren, den der Käufer durch eine falsch deklarierte Taschenlampe statt einer richtig deklarierten Taschenlampe erleidet und ob die Differenz gegenüber einem „adäquaten Ausgleich“ (was immer das ist) nicht als Schaden zu geringfügig und juristisch gesehen wenn überhaupt ein Bagatelldelikt ist.
- Nicht zuletzt müsste dem Hersteller oder Verkäufer ein Vorsatz nachgewiesen werden. Der Artikel Betrug formuliert: „Eine Strafbarkeit wegen Betrugs erfordert gemäß § 15 StGB, dass der Täter zumindest mit bedingtem Vorsatz handelt.“
- Weiterhin formuliert der Artikel Beihilfe (Strafrecht): „Eine Beihilfe liegt vor, wenn jemand vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat unterstützt.“ Es müsste also auch Amazon ein Vorsatz der Unterstützung im Sinne eine (strafrechtlichen) Beihilfe nachgewiesen werden, nämlich eine bewußte Entscheidung, getragen von dem „Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen. Die Rechtsprechung definiert ihn im Strafrecht als Willen zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner Tatumstände. Bei Vorsatzdelikten stellt der Vorsatz den wesentlichen Teil des subjektiven Tatbestands dar, weitgehend deckungsgleich mit dem Tatentschluss.“ Es wird Amazon jedoch nur schwerlich nachzuweisen sein, dass dort irgendjemand entschieden hat: Whow, cool, da zieht jemand mit seinen Taschenlampen die Leute übern Tisch durch Falschangaben bei der Leistungsfähigkeit des Produkts und da machen wir doch gerne mit, indem wir das an die dummen Käufer vermitteln.
- Insgesamt zu viele Unwägbarkeiten also für den wasserdichten Nachweis einer Straftat, wobei selbstverständlich ein Gefühl von Ungerechtigkeit, Ohnmacht und Ausgeliefertsein dabei verständlich ist. Die aktuelle Werbung von Lindt-Schokolade, die nicht die Produktionsbedingungen der Schokoladenfabrik sondern einen einzelnen Mann vor einem Topf mit flüssiger Schokolade zeigt, belügt uns auch. Das ist normal, dass sie bis knapp vor die Grenze des Strafrechtlichen gehen und manchmal (wie VW) eben auch etwas weiter, bis sie auffliegen. Es gibt eben keinen Kuschelkapitalismus. Ob nun bei den technischen Angaben nur Schludrigkeit oder bewusste Falschangabe im Spiel sind, das unterliegt der gleichen Logik. --88.64.56.240 16:52, 23. Dez. 2024 (CET)
- An diesen pseudo-juristischen Ausführungen ist dermaßen viel falsch, daß ich erst gar nicht den Versuch unternehme, die einzelnen Punkte richtigzustellen. --95.112.46.18 17:31, 23. Dez. 2024 (CET)
- Deine Annahmen sind aber auch nicht richtig. Du schätzt die Leistungsfähigkeit von Batterie und LED falsch ein. Gemäß Ockhams Rasiermesser liegt nur eine Einheitenverwechslung vor, keine böse Absicht und kein Betrugsversuch. --Rôtkæppchen₆₈ 17:48, 23. Dez. 2024 (CET)
- "ist das dann nicht strafbare Beihilfe zum Betrug, wenn sie das Angebot nicht löschen?" In Deutschland auf keinen Fall, weil es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht gibt. "An diesen pseudo-juristischen Ausführungen ist dermaßen viel falsch, daß ich erst gar nicht den Versuch unternehme, die einzelnen Punkte richtigzustellen." Als Fragesteller ist es auch gar nicht Deine Aufgabe, Antworten zu verbessern. Für mich liegt im Übrigen auch kein Betrug durch den Verkäufer vor; nicht jede verbotene Handlung ist gleich strafbar. Insbesondere steht es dem Käufer in jedem Fall frei, die erhaltene Ware schon alleine bei Missfallen und erst recht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften zurückzuschicken und den Vertrag zu widerrufen, was dann zu einem Schaden beim Verkäufer und zum Ausbleiben eines Schadens beim Käufer führt. Wer soll dann wen betrogen haben? Außerdem gibt es mit Para. 5 UWG eine Spezialvorschrift, die vor unwahren Angaben in Angeboten umfassend schützt. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:10, 23. Dez. 2024 (CET)
- "In Deutschland auf keinen Fall, weil es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht gibt." Das heißt lediglich, daß nicht Unternehmen als juristische Personen, sondern Geschäftsführer und Abteilungsleiter usw. strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, also bestraft werden können. Was nichts daran ändert, daß die Handlung des Unternehmens Straftatbestände verwirklichen kann. - "Für mich liegt im Übrigen auch kein Betrug durch den Verkäufer vor; nicht jede verbotene Handlung ist gleich strafbar." Eine Täuschung aber schon. - "Insbesondere steht es dem Käufer in jedem Fall frei, die erhaltene Ware schon alleine bei Missfallen und erst recht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften zurückzuschicken und den Vertrag zu widerrufen, was dann zu einem Schaden beim Verkäufer und zum Ausbleiben eines Schadens beim Käufer führt. Wer soll dann wen betrogen haben?" Es besteht auch eine Versuchsstrafbarkeit. Ein Taterfolg ist nicht notwendig. --77.8.237.139 14:23, 24. Dez. 2024 (CET)
- Wenn der Fragesteller derart fundierte und umfassende juristische Kenntnisse hat, meine vorgeblich „pseudo-juristischen Ausführungen“ als solche sofort zu erkennen und zu bewerten bzw. abzuwerten, dann stellt sich auch die Frage, warum er angesichts seiner unendlichen Weisheit hier überhaupt noch fragen muss. Da ich mich ja vornehmlich auf die Artikel Betrug, Geringfügigkeit, Bagatelldelikt, Vorsatz (Recht) und Beihilfe (Strafrecht) bezogen und daraus zitiert habe, wäre es schon hilfreich, die dortigen „einzelnen Punkte“ dieser „pseudo-juristischen Ausführungen“ richtigzustellen und in den Artikeln entsprechend zu korrigieren. Da ich davon ausgehe, dass der Fragesteller, wie es im Intro gewünscht wird, vor seiner Frage diese Artikel selbstverständlich selbst gelesen und durchdacht hat, bleibt auch offen, warum er seinen abweichenden Rechtsstandpunkt nicht auch gleich von diesen Inhalten abgrenzt und offenlegt. Wenn er durch eine Information an Amazon diese in die Verlegenheit bringen will, entweder Beihilfe zu einer strafbaren Handlung zu leisten oder eine Dienstleistung einzustellen, dann hat er ja eine Vorstellung, was Beihilfe zu einer strafbaren Handlung ist und wo sie der Darstellung in unseren Artikeln widerspricht. Hier ist also Klärungsbedarf im Sinne einer guten und inhaltlich möglichst richtigen Wikipedia. Damit es nicht heißt: Wir haben keine Ahnung aber das mit ganzer Kraft. :-) --88.64.56.240 19:26, 23. Dez. 2024 (CET) :Nachtrag. Zitat: „Amazon Europe Core Sarl, Amazon EU Sarl und/oder deren verbundene Unternehmen ("Amazon") bieten Webseitenfunktionalitäten und andere Produkte und Services an, wenn Sie die Amazon.de-Webseite (die "Webseite") nutzen oder auf der Webseite einkaufen, Geräte, Produkte oder Services von Amazon nutzen, Amazon Mobile-Applikationen verwenden oder in einem der vorgehenden Zusammenhänge von Amazon bereitgestellte Software nutzen (zusammen die "Amazon Services"). (...) Andere Personen als Amazon betreiben Läden, erbringen Dienstleistungen oder verkaufen Sortimente auf dieser Webseite. Ferner stellen wir Links zu Seiten von verbundenen Firmen und bestimmten anderen Unternehmen zur Verfügung. Wir sind nicht für eine Untersuchung und Bewertung dieser Angebote oder Seiten verantwortlich und wir leisten keine Gewähr für die Angebote dieser Unternehmen oder Einzelpersonen oder die Inhalte auf deren Webseiten. Sofern in diesen Nutzungsbedingungen, den nachstehenden Verkaufsbedingungen oder den Servicebedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben, übernimmt Amazon keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen, Produkte und Inhalte all dieser oder jeglicher dritter Personen. Sie werden darüber informiert, wenn eine dritte Person in Ihren Geschäftsvorgang einbezogen ist und wir dürfen Ihre Informationen bezüglich dieses Geschäftsvorgangs dieser dritten Person mitteilen. Sie sollten deren Datenschutzerklärungen und andere Nutzungsbedingungen sorgfältig lesen. (...) Es gilt luxemburgisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts. Es wird die nicht-ausschließliche Gerichtsbarkeit der Gerichte des Bezirks Luxemburg Stadt vereinbart. Dies bedeutet, dass Sie Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen, die sich aus verbraucherschützenden Normen ergeben, wahlweise sowohl in Luxemburg als auch in dem EU-Mitgliedsstaat, in dem Sie leben, einreichen können. Wenn Sie Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU sind, genießen Sie außerdem Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts Ihres Aufenthaltsstaates.“ (Amazon.de Allgemeine Geschäftsbedingungen) --88.64.56.240 01:47, 24. Dez. 2024 (CET)
- "ist das dann nicht strafbare Beihilfe zum Betrug, wenn sie das Angebot nicht löschen?" In Deutschland auf keinen Fall, weil es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht gibt. "An diesen pseudo-juristischen Ausführungen ist dermaßen viel falsch, daß ich erst gar nicht den Versuch unternehme, die einzelnen Punkte richtigzustellen." Als Fragesteller ist es auch gar nicht Deine Aufgabe, Antworten zu verbessern. Für mich liegt im Übrigen auch kein Betrug durch den Verkäufer vor; nicht jede verbotene Handlung ist gleich strafbar. Insbesondere steht es dem Käufer in jedem Fall frei, die erhaltene Ware schon alleine bei Missfallen und erst recht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften zurückzuschicken und den Vertrag zu widerrufen, was dann zu einem Schaden beim Verkäufer und zum Ausbleiben eines Schadens beim Käufer führt. Wer soll dann wen betrogen haben? Außerdem gibt es mit Para. 5 UWG eine Spezialvorschrift, die vor unwahren Angaben in Angeboten umfassend schützt. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:10, 23. Dez. 2024 (CET)
- Deine Annahmen sind aber auch nicht richtig. Du schätzt die Leistungsfähigkeit von Batterie und LED falsch ein. Gemäß Ockhams Rasiermesser liegt nur eine Einheitenverwechslung vor, keine böse Absicht und kein Betrugsversuch. --Rôtkæppchen₆₈ 17:48, 23. Dez. 2024 (CET)
- An diesen pseudo-juristischen Ausführungen ist dermaßen viel falsch, daß ich erst gar nicht den Versuch unternehme, die einzelnen Punkte richtigzustellen. --95.112.46.18 17:31, 23. Dez. 2024 (CET)
- Sind die Amazon-Produktinfos nicht prinzipiell ziemlich strange? Nur mal ein Beispiel:
- Die Infos für ein 16er-Pack AA-Akkus:
- Im Lieferumfang enthalten
- AA Akkus 16 Stück
- Produktinformation
- Batterien : 16 AA Batterien erforderlich
- ...
- Sprache : Englisch
- ...
- Garantierte Software-Updates bis : unbekannt
- Man benötigt also zu jedem Akku eine AA-Batterie und muss damit rechnen, dass die Akku-Software nicht mehr upgedated wird. Hier ist leicht zu erkennen, dass es sich um Blödsinn handelt. Muss man dann nicht annehmen, dass es bei weniger gebräuchlichen Größen ebenso ist? --Optimum (Diskussion) 20:01, 23. Dez. 2024 (CET)
- Das ist eher das Problem, dass die Verkäufer(m/w/d) Felder der Amazon-Produktdatenbank ausfüllen, die nicht einschlägig sind. Der Verkäufer(m/w/d) bemüht sich natürlich, möglichst viele Informationen zu liefern und dann lässt er(m/w/d) möglichst wenig Felder leer und das führt dann zu derartigen Unsinnsangaben. Auch die Tatsache, dass Maschinenübersetzungen fernöstlicher Texte konkave Klammern U+3010【 und U+3011 】unübersetzt lassen, ist ein Anzeichen, dass eine möglicherweise verunfallte Maschinenübersetzung vorliegt. Auch hier sollte Ockhams Rasiermesser zur Anwendung kommen und natürlich dessen wikipedische Inkarnation als Fass wp:AGF. --Rôtkæppchen₆₈ 01:02, 24. Dez. 2024 (CET)
- Die von Amazon vorgegebenen Rahmen für Produktbeschreibungen sind zu restriktiv und teilweise zu unpassend für das angebotene Produkt. Man kann nicht frei formulieren. Da kommen schon mal schwachsinnige Produktbeschreibungen heraus. Mein Nachbar hat das Vorhaben, seinen Handel in die Plattform einzubinden, schnell wieder aufgegeben. Das war ihm alles viel zu unflexibel. Auch in der Preisgestaltung. --2003:F4:C719:ED98:FDE2:78A9:12A8:A16A 15:50, 24. Dez. 2024 (CET)
- Danke. --Rôtkæppchen₆₈ 00:55, 25. Dez. 2024 (CET)
- Die von Amazon vorgegebenen Rahmen für Produktbeschreibungen sind zu restriktiv und teilweise zu unpassend für das angebotene Produkt. Man kann nicht frei formulieren. Da kommen schon mal schwachsinnige Produktbeschreibungen heraus. Mein Nachbar hat das Vorhaben, seinen Handel in die Plattform einzubinden, schnell wieder aufgegeben. Das war ihm alles viel zu unflexibel. Auch in der Preisgestaltung. --2003:F4:C719:ED98:FDE2:78A9:12A8:A16A 15:50, 24. Dez. 2024 (CET)
- Dann gibt es da noch die Produktbeschreibungen, die klingen, wie mit einer schlechten Übersetzungssoftware erzeugt. Z.B. für einen "Flying Orb"-Ball (Kinderspielzeug): 【Einfaches und Einfaches Spielen】 Schalten Sie den Switch zunächst ein und das "Up" -Zeichen ist aktualisiert. Dann schütteln Sie den fliegenden Ball, um es zu drehen. Wenn Sie es um 30 ° zur Fliege werfen, wird es wie ein Bumerang umdrehen und kehren Sie zu Ihnen zurück. Fliegen Sie in einer stetigen geraden Linie, wenn Sie 30 ° nach unten fliegen. Schütteln Sie es einfach, um aufhören zu fliegen. --Optimum (Diskussion) 22:19, 23. Dez. 2024 (CET)
24. Dezember
Bundeswehr-Taschenmesser
In meiner Zeit des Grundwehrdienstes (1985) wurde jeder Soldat mit einem Taschenmesser ausgerüstet, das beim Ausscheiden aus dem Dienst, wieder zurückgegeben werden musste. Weiß vielleicht zufällig jemand hier, ob das heute auch noch so ist? Wenn ja welches Messer wird da ausgegeben, wenn möglich, mit Quellenangabe. Vielen Dank!
--2A02:810C:1AA:6800:C07D:E621:BACE:FACE 11:54, 24. Dez. 2024 (CET)
- Victorinox GAK 1 war das. --2003:F4:C719:ED98:FDE2:78A9:12A8:A16A 13:03, 24. Dez. 2024 (CET)
- Ich sehe gerade, dass das keine Antwort auf die Frage war. Ich habe meins übrigens behalten. Der Nachfolger ist als Einhandmesser eingestuft und darf nicht einfach so herumgetragen werden. Vermutlich darf man es (eigentlich) schon deshalb nicht behalten. --2003:F4:C719:ED98:FDE2:78A9:12A8:A16A 17:49, 24. Dez. 2024 (CET)
- Siehe auch Liste von Handwaffen der Bundeswehr#Blankwaffen und Taschenmesser --134.19.35.213 14:46, 24. Dez. 2024 (CET)
- Schweinerei! Warum habe ich als ausscheidender Sani nicht 1982 solch ein Messer verehrt bekommen? Wurde am Ende doch nicht „jeder Soldat“ damit ausgerüstet? --Heletz (Diskussion) 06:56, 25. Dez. 2024 (CET)
25. Dezember
Eintrag über eine Person
Guten Abend, ich habe mir letztens einen Film angesehen und einen Namen gesehen über den man auf Wikipedia keinen Eintrag findet. Die Person heißt Carlo Kalajzic. Bin ich berechtigt über sie einen Eintrag zu schreiben? Weil man findet ein Instagram Profil über sie. Und mehrere Einträge von Das Erste oder IMdb. Oder kann man das irgendwie prüfen?
Mit freundlichen Grüßen
--2003:C8:D71F:69AF:C14D:B588:47DA:61AB 00:09, 25. Dez. 2024 (CET)
- ChatGPT und andere AI‘s können ebenfalls Daten über diese Person bereitstellen. Bei jeder KI kommt das gleiche Ergebnis raus. --2003:C8:D71F:69AF:C14D:B588:47DA:61AB 00:12, 25. Dez. 2024 (CET)
- Die Ingrid machen? Hier falsch: Du suchst WP:FzW. --77.8.237.139 00:18, 25. Dez. 2024 (CET)