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12. Mai
Wozu diente diese Schweizer Steckdose?
Hier fragt jemand auf Reddit, und ist mittels Wiki-Artikeln noch nicht auf eine Antwort gestoßen:
--2A02:AA10:EA7E:ED00:3E7E:F4FD:8DDA:BE1B 14:32, 12. Mai 2025 (CEST)
- Möglicherweise findet man unter Kleinspannung etwas? --2003:D9:1F49:D400:F59C:CB61:5CDC:44D4 15:14, 12. Mai 2025 (CEST)
- Ich habe auch schon an die Schutzkleinspannung gedacht. Aber in welchem Umfeld würde man eine solche Dose finden und welche Art von Verbraucher hätte sie genutzt? --KugelVanHamster (Diskussion) 15:25, 12. Mai 2025 (CEST)
- Ich habe solche Dosen schon in hochwertig ausgestatteten Wohngebäuden aus den 1920er Jahren gesehen, dort als Teil der Klingelanlage für das Küchen- und Hauspersonal. Mit den Steckern werden mobile Handschalter mit Kabel mit der Anlage verbunden, damit die Herrschaften nicht vom Platz aufstehen mußten, um einen an der Wand befindlichen Schalter zu betätigen. Die Dosen sind dann typischerweise in allen Räumen des Hauses zu finden. In den Wirtschafts- und Personalräumen finden sich dann größere Signaltafeln, die anzeigen, aus welchem Raum geklingelt wurde. Diese Klingelanlagen wurden mit Schutzkleinspannungen bzw. mit Batterien betrieben. --87.122.16.203 23:32, 12. Mai 2025 (CEST)
- Das muss keine Schutzkleinspannung sein. Ich hab mal in einer 1951 gebauten Wohnung gewohnt, wo es zweipolige Steckdosen nach BS 546 gab und die hatten 220 Volt. BS 546 zweipolig ist der gemeinsame zweipolige Vorgänger der Typen C, D, E, F, J, K, L, M, N, O und GOST. Auch an Hörfunkempfängern gab es von Einführung von Dioden- und Cinchbuchse kompatible Steckverbinder. --Rôtkæppchen₆₈ 23:33, 12. Mai 2025 (CEST)
- Im Artikel steht was von 50 V/10 A bei T6. Also schon Kleinspannung. Bei den Werten dachte ich erst an Steckdosen in Haftanstalten. Die Beschreibung mit der Klingelanlage liest sich aber auch plausibel. --AKK Kontaktformular 12:20, 13. Mai 2025 (CEST)
- Ein Redditnutzer hat einen T6 in seinem Heizungsraum gefunden und sagt, ein Ventil sei damit verbunden gewesen. Er geht beim T6 von einer Art universellen Kleinspannungsdose aus. Der Nutzer u/iamnophish hat in diesem Beitrag ein Bild der Installation geteilt: https://www.reddit.com/r/askswitzerland/comments/1kkr7wj/comment/ms4lmks/?utm_source=share&utm_medium=web3x&utm_name=web3xcss&utm_term=1&utm_content=share_button --KugelVanHamster (Diskussion) 18:20, 16. Mai 2025 (CEST)
- Die im Reddit-Thread gezeigten Hirschmann-Schwachstromstecker passen aber nicht zur Feller-Steckdose Typ 6. Die Hirschmannstecker sind eher für die Plattenspieler- oder Lautsprecheranschlüsse alter Radios. Der T6-Stecker hat mit Absicht Stifte, die nicht in normale Steckdosen passen, obwohl der Steckerkörper das gleiche Bakelitteil ist und damit der Mittenabstand der Stifte 19 mm bzw ¾". --Rôtkæppchen₆₈ 18:40, 16. Mai 2025 (CEST)
- Ein Redditnutzer hat einen T6 in seinem Heizungsraum gefunden und sagt, ein Ventil sei damit verbunden gewesen. Er geht beim T6 von einer Art universellen Kleinspannungsdose aus. Der Nutzer u/iamnophish hat in diesem Beitrag ein Bild der Installation geteilt: https://www.reddit.com/r/askswitzerland/comments/1kkr7wj/comment/ms4lmks/?utm_source=share&utm_medium=web3x&utm_name=web3xcss&utm_term=1&utm_content=share_button --KugelVanHamster (Diskussion) 18:20, 16. Mai 2025 (CEST)
- Im Artikel steht was von 50 V/10 A bei T6. Also schon Kleinspannung. Bei den Werten dachte ich erst an Steckdosen in Haftanstalten. Die Beschreibung mit der Klingelanlage liest sich aber auch plausibel. --AKK Kontaktformular 12:20, 13. Mai 2025 (CEST)
- Ich habe auch schon an die Schutzkleinspannung gedacht. Aber in welchem Umfeld würde man eine solche Dose finden und welche Art von Verbraucher hätte sie genutzt? --KugelVanHamster (Diskussion) 15:25, 12. Mai 2025 (CEST)
SEV 1011 T6 - Vielleicht kann Benutzer:Silserbroetli weiterhelfen, der das Foto beigesteuert hat. Leider ist dieser Benutzer seit 2020 nicht mehr tätig. --Rôtkæppchen₆₈ 18:18, 12. Mai 2025 (CEST)
Hat jemand Zugriff auf die Norm SEV 1011? Eventuell finden sich dort Informationen. Mit Universitäts-Accounts kann man häufig auf Normen zugreifen. Mit meinem funktionieren leider keine schweizer Normen. --188.23.239.212 23:17, 12. Mai 2025 (CEST)
- SEV 1011 ist einfach nur der Standard bis 2022. Diese Norm scheint nicht spezifisch für ein Steckersystem. Heisst heute Schweizer Norm SN 441011. Ich durchsuche mal noch 5 Minuten alte Zeitschriften.--Anidaat (Diskussion) 09:46, 17. Mai 2025 (CEST)
- In unserem Artikel SN 441011 sind alle Stecker und Dosen der SEV 1011 und Nachfolgenorm SN 441011 aufgeführt. --Rôtkæppchen₆₈ 09:53, 17. Mai 2025 (CEST)
- Ja, das meinte ich; aufgeführt ist diese T6 schon, aber nicht die Verwendung erklärt. T5 war ja bei uns noch Standard aber wozu T6 diente, hab ich auch keine Ahnung. In e-periodica hab ich in nützlicher Frist auch nichts gefunden. Wie man sieht natürlich nicht 5 Minuten, sondern mehr aufgewendet...--Anidaat (Diskussion) 09:59, 17. Mai 2025 (CEST)
- Ich hab noch ein bisschen Google-Book-Search-Schnipsel durchwühlt. Die Dose heißt „Kupplungssteckdose“ und die zugehörige Norm ist SNV 24516. Neben Feller wurde die Dose auch von anderen Schweizer Herstellern hergestellt. --Rôtkæppchen₆₈ 21:17, 18. Mai 2025 (CEST)
- Das gibt wieder eine neue Erkenntnis: Das Ding ist gar nicht so alt, wie ich dachte: Zwar durfte Gardy (Genf) die T6 ab 1945 mit dem Prüfzeichen versehen (S.127) oder Tschudin+Heid in Basel 1958. Aber S.A. des Câbleries et Tréfileries de Cossonay auch noch 1967. Feller erhielt das Prüfzeichen 1954. 1971 gab es von Feller davon auch eine Dreifachsteckdose, das heisst, das Ding ist gar nicht so alt, wie ich dachte. Wenn ich es nicht nochmals vergesse, frage ich jemanden, der es wissen könnte.--Anidaat (Diskussion) 08:12, 19. Mai 2025 (CEST)
- Danke für den Hinweis auf e-periodica.ch . Da hab ich unter https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=ase-001%3A1955%3A46%3A%3A165 eine Übersicht mit Typen, Normen etc von 1955 gefunden. Nur für Typ 6 ist kein Zweck angegeben. --Rôtkæppchen₆₈ 15:55, 19. Mai 2025 (CEST) Ich hab den Artikel SN 441011 mit den alten Normblattnummern aus SNV 24503a ergänzt. --Rôtkæppchen₆₈ 16:18, 19. Mai 2025 (CEST) Das Normblatt SNV 24516:1937 ist überschrieben mit „Steckkontakt; 50 V, 10 A, 2 P; Normalausführung: Typ 6“. --Rôtkæppchen₆₈ 16:53, 19. Mai 2025 (CEST)
- Das gibt wieder eine neue Erkenntnis: Das Ding ist gar nicht so alt, wie ich dachte: Zwar durfte Gardy (Genf) die T6 ab 1945 mit dem Prüfzeichen versehen (S.127) oder Tschudin+Heid in Basel 1958. Aber S.A. des Câbleries et Tréfileries de Cossonay auch noch 1967. Feller erhielt das Prüfzeichen 1954. 1971 gab es von Feller davon auch eine Dreifachsteckdose, das heisst, das Ding ist gar nicht so alt, wie ich dachte. Wenn ich es nicht nochmals vergesse, frage ich jemanden, der es wissen könnte.--Anidaat (Diskussion) 08:12, 19. Mai 2025 (CEST)
- Ich hab noch ein bisschen Google-Book-Search-Schnipsel durchwühlt. Die Dose heißt „Kupplungssteckdose“ und die zugehörige Norm ist SNV 24516. Neben Feller wurde die Dose auch von anderen Schweizer Herstellern hergestellt. --Rôtkæppchen₆₈ 21:17, 18. Mai 2025 (CEST)
- Ja, das meinte ich; aufgeführt ist diese T6 schon, aber nicht die Verwendung erklärt. T5 war ja bei uns noch Standard aber wozu T6 diente, hab ich auch keine Ahnung. In e-periodica hab ich in nützlicher Frist auch nichts gefunden. Wie man sieht natürlich nicht 5 Minuten, sondern mehr aufgewendet...--Anidaat (Diskussion) 09:59, 17. Mai 2025 (CEST)
- In unserem Artikel SN 441011 sind alle Stecker und Dosen der SEV 1011 und Nachfolgenorm SN 441011 aufgeführt. --Rôtkæppchen₆₈ 09:53, 17. Mai 2025 (CEST)
Anhaften an Backformen
Ich habe mal bei Herstellern rumgefragt, was man dagegen unternehmen kann, daß Gebäck an (insbesondere gläsernen) Backformen anhaftet. Die Antworten waren jeweils wenig überraschend "einfetten und bemehlen". Besonders geärgert hat mich das bei "antihaftbeschichteten" Backformen: Wozu bezahlt man "Antihaft", wenn das genau das dann nicht tut? (Ein bekannter Hersteller besaß die Frechheit, mir mitzuteilen, ich könnte doch nicht erwarten, daß das Gebäck "wie von Zauberhand" quasi von alleine aus der Form fiele. Doch, genau das erwarte ich...) Was dann auf die Frage führt: Gibt es eigentlich keine Antihaftschichten, die ihrem Namen auch gerecht werden? ("Fettfreie" Lösungen gibt es: Trennpapier - entweder Backpapier oder nasses, bemehltes Pergamentpapier. Wobei mir ein Hersteller von Springformen aus Blech schrieb, die dürften nicht mit Backpapier ausgelegt werden, weil die Feuchtigkeit die Beschichtung beschädigen könnte und dann die Garantie erlischt. Ich hatte so ein bißchen den Eindruck, er wollte mir mitteilen, daß man die Backformen besser nicht zum Backen verwendet...) Heute teilte mir ein Glasbackformenhersteller mit: "Bitte verwenden Sie kein Öl, da sich hier eine harte Kruste bilden kann, welche sich schwer löst." Wie meint der das? --2.241.204.40 14:35, 12. Mai 2025 (CEST)
- (a) Die Antihaftbeschichtung degeneriert mit der Zeit bzw. Nutzung. (b) Trockenes Gebäck (z.B. Brot) löst sich naturgemäß besser als feuchtes (saftiger Zitronenkuchen). Die zeitweise beliebten Silikonformen (als Äquivalent für Trennpapier) scheinen zumindest für Kuchen wieder aus der Mode zu sein, möglicherweise gab es doch gesundheitliche Bedenken. --Magnus (Diskussion) 14:40, 12. Mai 2025 (CEST)
- @„Wie meint der das?“ Der Glasbackformenhersteller(m/w/d) weiß, dass Öl bei Backofentemperatur verkoken kann und dann zu kaum mehr wegzubekommendem dunkelbraunschwarzem Belag führt. Wahrscheinlich rät der Glasbackformenhersteller(m/w/d) eher zu gesättigten Fetten mit hohem Rauchpunkt, die auch Backofentemperaturen ohne Zersetzung abkönnen. --Rôtkæppchen₆₈ 18:04, 12. Mai 2025 (CEST)
- Wenn er das gemeint haben sollte, dann hätte er das auch gerne schreiben können. Zumal es nicht zutrifft: Erstens ist Öl als Trennmittel deswegen ungeeignet, weil es nicht anhaftet, sondern der Schwerkraft folgend herabläuft. Und zweitens mag zwar die Ofenatmosphäre so heiß sein, die Innenseite der Backform ist es hingegen nicht, weil sich da nämlich wasserhaltiges Zeug befindet und deswegen maximal Feuchtdampftemperatur auftritt - das Zeug ohne Wasser nennt man nämlich weder Teig noch Gebäck, sondern "Kohle" bzw. verbrannt. Diese braunen Beläge kenne ich: Die treten vorwiegend oben in Auflaufformen auf. Bisher habe ich die immer darauf zurückgeführt, daß dort kohlehydratehaltige Flüssigkeit eintrocknet und dann tatsächlich verkohlt. Und ja, Lotuseffektzeug für Glas gibt es. Ist aber dummerweise nicht für Backformen und Co. gedacht, sondern hydrophobiert die Oberfläche, damit Niederschläge abperlen und nicht durch Verdunstung Dreck abladen. Aber es wäre schön, wenn es das auch als Antihaftzeug im Lebensmittelbereich gäbe - Dauerbackspray, sozusagen. Und ich hielte es zumindest theoretisch nicht für ausgeschlossen, daß man Glas sehr abweisende Eigenschaften direkt bei der Herstellung beibringen könnte - Mikropolitur, Ionenimplantation, Vapor Deposition Coating, was weiß ich... (Außerdem fehlt längst und dringend eine Alternative zu PTFE; Keramikbeschichtungen taugen leider auch nichts.) --2.241.204.40 19:09, 12. Mai 2025 (CEST)
- Um auf den Satz mit dem Fragezeichen zu antworten: Gibt es eigentlich keine Antihaftschichten, die ihrem Namen auch gerecht werden? - nein gibt es nicht. Keine funktioniert von Zauberhand und unter allen denkbaren Bedingungen ohne Trennmittel. -- southpark 19:12, 12. Mai 2025 (CEST)
- Schade. --2.241.204.40 19:21, 12. Mai 2025 (CEST)
- Nicht selten liegt das "Festkleben" daran, dass der Hobbybäcker versucht, das Backwerk zu früh aus der Form zu lösen (wenn die Poren noch sehr heiß und damit groß sind) oder damit zu lange wartet (wenn karamelisierter Zucker und Fette wieder fest geworden sind).--Chianti (Diskussion) 13:40, 14. Mai 2025 (CEST)
- Einfetten ist genau das falsche. Bemehlen ist das richtige. --2001:16B8:B898:FC00:4D0E:850D:A883:5072 19:44, 17. Mai 2025 (CEST)
13. Mai
Unterschiedliche Reifen auf Vorder- und Hinterachse
Aus gewissen Gründen (die hier nicht zu diskutieren sind, bitte keine Flames wegen Sicherheit usw.) hatte ich mich mit dem Gedanken getragen, bei einem alten Auto (kein ABS, kein Vierradantrieb, wegen seiner frühen Geburt noch ohne die später übliche CoC, aber mit ABE) auf Vorder- und Hinterachse unterschiedliche Reifen (in Bauarten, die jeweils bei 4 identischen Rädern zulässig wären) zu montieren. Sie hätten alle vier die selbe Breite, die selbe Tragfähigkeit und die selbe Geschwindigkeitszulassung. Nur wären die beiden für die Hinterachse 175/70R13 und die beiden für die Vorderachse 175/65R14. Vom Durchmesser her macht das keinen großen Unterschied, weil die kleinere Felgengröße durch die höhere Bauform der Reifen fast ausgeglichen wird. Die 70R13 hätten rechnerisch im Neuzustand einen Durchmesser von 577,8 mm und die 65R14 von 585,9 mm, also eine Differenz von 8,1 mm. Tatsächlich ist die Differenz noch geringer, weil die 65R14 schon etwa zur Hälfte abgefahren, die 70R13 aber noch neu sind. Selbst bei 4 vom Typ her identischen Reifen, die unterschiedlich abgefahren sind, wären Unterschiede im Durchmesser von ca. 2 x (8-2) mm = 12 mm sicher zulässig. Es wäre also bei der von mir geplanten Kombination eigentlich alles im grünen Bereich.
Jetzt sagt mir aber der TÜV, bei dem ich mich vorsorglich erkundigt habe, generell gingen (ohne Sondergenehmigung) verschiedene Felgengrößen auf Vorder- und Hinterachse nur, wenn die entsprechende Mischung explizit (z.B. in der ABE) erlaubt sei. Sonst seien immer nur 4 Reifen der gleichen Größe erlaubt. Auch viele Internet-Seiten (z.B. der alte Usenet-Thread [1], teilweise aber auch Seiten von Rechtsanwälten) behaupten das, oft wird dabei auf § 36 StVZO verwiesen. In diesem Paragraphen finde ich aber nichts, was meinen Fall ausschließen würde. Weiß zufällig jemand, aus welcher Rechtsvorschrift/Verordnung bzw. welchem Gerichtsurteil sich ein solches Verbot bei fehlender expliziter Mischerlaubnis ergibt? Normalerweise ist ja erlaubt, was nicht verboten ist. --95.208.219.212 11:42, 13. Mai 2025 (CEST)
- Die zulässigen Reifengrößen stehen in den KfZ-Papieren, nicht in der StVZO. --217.229.52.182 07:20, 14. Mai 2025 (CEST)
- Der TÜV hat nicht immer Recht bzw. kennt nicht alle Sonderfälle, manchmal muß man die Prüfer erst mit der Nase auf die entsprechenden Paragraphen stoßen, oder eben auf das Fehlen derselben. Die zulässigen Reifengrößen stehen grundsätzlich schon in den KfZ-Papieren, aber bei älteren Fahrzeugen nicht zwingend auch Angaben dazu, wie sie v/h zu mischen sind. Wenn keine Einschränkung vermerkt ist, kann man davon ausgehen, daß sie gemischt werden dürfen, sofern achsweise gleiche Reifen montiert werden. Wie der Fragesteller bereits schrieb, ergibt sich aus §36 StVO nur, daß die Reifen achsweise gleich (entweder Radial- oder Gürtelreifen) sein müssen. Wenn also aufgrund des Fahrzeugalters keine CoC existiert, und die Angaben im Fahrzeugschein und Brief so formuliert sind, daß nicht ausdrücklich dort gefordert ist, bestimmte Kombinationen zu montieren, scheint es tatsächlich keine Rechtsgrundlage zu geben, die dies verbietet. Genaue Informationen erhält man beim Fahrzeughersteller oder bei einem KFZ-Sachverständigen, der sich mit Fahrzeugen dieses Baujahrs noch auskennt. Wie gesagt, Aussagen von TÜV-Prüfern, die sich nicht eingehend damit befaßt haben, sind immer mit Vorsicht zu genießen und haben sich schon oft im Nachhinein als falsch herausgestellt (Das ist aber nur eine persönliche Erfahrung, die ich beim Nachrüsten eines Kats in ein Fahrzeug Bj 1981 machen durfte). --87.122.16.196 08:47, 14. Mai 2025 (CEST)
- Für die Beantwortung der Frage wäre es sinnvoll, einmal in einer Zulassungsbescheinigung eines Fahrzeugs, für das unterschiedlich große Reifen üblich sind (zum Beispiel Traktor), nachzusehen, wie das darin formuliert ist. Ich bin ansonsten auch der Meinung, dass unterschiedlich große Reifen zulässig sind. Ich finde jedoch in der StVZO auch kein Verbot, unterschiedlich große Reifen auf einer Achse zu montieren, was aber eigentlich verboten sein müsste. --BlackEyedLion (Diskussion) 11:10, 14. Mai 2025 (CEST)
- Ich nehme an, für die Vorderreifen gäbe es bei stark unterschiedlicher Reifengröße einen Auffangtatbestand im Gesetz. Denn das wäre wohl wirklich gefährlich für die Fahrsicherheit, weil die Lenkung (wegen Sturz, Spur, ...) beeinträchtigt wäre. Ansonsten wird im Internet möglicherweise munter bei Wikipedia abgeschrieben, die in Mischbereifung die Top-Quelle https://www.felgenshop.de/blog/mischbereifung/ zitiert: "Eine Mischbereifung ist die zeitgleiche Verwendung von unterschiedlichen Reifentypen für dasselbe Kraftfahrzeug. Nach § 36 StVZO ist die Kombination von Radial- und Diagonalreifen unzulässig sowie die Mischbereifung auf einer Achse. Zulässig, jedoch fragwürdig, sind unterschiedliche Reifengrößen, Profiltiefen, Hersteller und die Kombination aus Sommer- und Winterreifen, die ebenfalls als Mischbereifung gelten." Wo genau in § 36 (oder sonstwo) das mit dem Verbot der Größenmischung auf einer Achse steht, könnte man Benutzer:Güwy fragen, der es in der Erstversion eingebracht hat. (Für meine eigene Frage ist es allerdings natürlich irrelevant, weil ich keinesfalls vorhabe, auf einer Achse die Größen zu mischen.) --95.208.219.212 13:15, 14. Mai 2025 (CEST)
- Mischbereifung meinte Diagonal- und Radialreifen. Wird wie erwähnt auch auf Sommer- und Winterreifen bezogen. Reifenhändler nutzen das "Verbot" der Mischbereifung gern und suggerieren, dass auch korrekte (!) Reifen verschiedener Marken nicht auf einer Achse montiert sein dürften.
- Verschieden große Reifen/Felgen wären in den Kfz-Papieren zu finden. Wenn nicht, muss eine Einzelabnahme durch einen AAS erfolgen. Der Erfolg ist in diesem Falle höchst fraglich. --Güwy (Diskussion) 14:57, 14. Mai 2025 (CEST)
- Wie unten zitiert und verlinkt steht in den Kfz-Papieren heutzutage noch nicht einmal mehr die volle Information zu den Reifengrößen (vermutlich dann erst recht nicht zu deren Mischung). Andernfalls wäre mein Wagen schon mehrmals beim TÜV wegen der Reifen durchgefallen, denn kein einziger davon stand in den Fahrzeugpapieren. Noch nicht einmal die Größe 175/65R14 des Ersatzrads, das noch aus der originalen Werksausstattung von 1995 stammte, wird in den mir vorliegenden neuen Fahrzeugpapieren als erlaubt erwähnt. --95.208.219.212 23:54, 14. Mai 2025 (CEST)
- Ich nehme an, für die Vorderreifen gäbe es bei stark unterschiedlicher Reifengröße einen Auffangtatbestand im Gesetz. Denn das wäre wohl wirklich gefährlich für die Fahrsicherheit, weil die Lenkung (wegen Sturz, Spur, ...) beeinträchtigt wäre. Ansonsten wird im Internet möglicherweise munter bei Wikipedia abgeschrieben, die in Mischbereifung die Top-Quelle https://www.felgenshop.de/blog/mischbereifung/ zitiert: "Eine Mischbereifung ist die zeitgleiche Verwendung von unterschiedlichen Reifentypen für dasselbe Kraftfahrzeug. Nach § 36 StVZO ist die Kombination von Radial- und Diagonalreifen unzulässig sowie die Mischbereifung auf einer Achse. Zulässig, jedoch fragwürdig, sind unterschiedliche Reifengrößen, Profiltiefen, Hersteller und die Kombination aus Sommer- und Winterreifen, die ebenfalls als Mischbereifung gelten." Wo genau in § 36 (oder sonstwo) das mit dem Verbot der Größenmischung auf einer Achse steht, könnte man Benutzer:Güwy fragen, der es in der Erstversion eingebracht hat. (Für meine eigene Frage ist es allerdings natürlich irrelevant, weil ich keinesfalls vorhabe, auf einer Achse die Größen zu mischen.) --95.208.219.212 13:15, 14. Mai 2025 (CEST)
- Für die Beantwortung der Frage wäre es sinnvoll, einmal in einer Zulassungsbescheinigung eines Fahrzeugs, für das unterschiedlich große Reifen üblich sind (zum Beispiel Traktor), nachzusehen, wie das darin formuliert ist. Ich bin ansonsten auch der Meinung, dass unterschiedlich große Reifen zulässig sind. Ich finde jedoch in der StVZO auch kein Verbot, unterschiedlich große Reifen auf einer Achse zu montieren, was aber eigentlich verboten sein müsste. --BlackEyedLion (Diskussion) 11:10, 14. Mai 2025 (CEST)
- Der TÜV hat nicht immer Recht bzw. kennt nicht alle Sonderfälle, manchmal muß man die Prüfer erst mit der Nase auf die entsprechenden Paragraphen stoßen, oder eben auf das Fehlen derselben. Die zulässigen Reifengrößen stehen grundsätzlich schon in den KfZ-Papieren, aber bei älteren Fahrzeugen nicht zwingend auch Angaben dazu, wie sie v/h zu mischen sind. Wenn keine Einschränkung vermerkt ist, kann man davon ausgehen, daß sie gemischt werden dürfen, sofern achsweise gleiche Reifen montiert werden. Wie der Fragesteller bereits schrieb, ergibt sich aus §36 StVO nur, daß die Reifen achsweise gleich (entweder Radial- oder Gürtelreifen) sein müssen. Wenn also aufgrund des Fahrzeugalters keine CoC existiert, und die Angaben im Fahrzeugschein und Brief so formuliert sind, daß nicht ausdrücklich dort gefordert ist, bestimmte Kombinationen zu montieren, scheint es tatsächlich keine Rechtsgrundlage zu geben, die dies verbietet. Genaue Informationen erhält man beim Fahrzeughersteller oder bei einem KFZ-Sachverständigen, der sich mit Fahrzeugen dieses Baujahrs noch auskennt. Wie gesagt, Aussagen von TÜV-Prüfern, die sich nicht eingehend damit befaßt haben, sind immer mit Vorsicht zu genießen und haben sich schon oft im Nachhinein als falsch herausgestellt (Das ist aber nur eine persönliche Erfahrung, die ich beim Nachrüsten eines Kats in ein Fahrzeug Bj 1981 machen durfte). --87.122.16.196 08:47, 14. Mai 2025 (CEST)
- Es stimmt nicht, dass "die" zulässigen Reifengrößen (geschweige denn deren eventuelle Kombinationsmöglichkeiten) in den Fahrzeugpapieren stehen. Oder jedenfalls nicht mehr, und insbesondere nicht bei meinen Fahrzeugpapieren, die neuer als das Auto sind, da ich es gebraucht gekauft habe. Sondern es steht eine der möglichen Reifengrößen drin. Mit den zwei anderen, oben genannten Reifengrößen, die aber nicht in den Fahrzeugpapieren stehen, bin ich schon mehrmals durch den TÜV gekommen. Siehe z.B. auch [2]: "Ein Blick in den Fahrzeugschein reicht nicht aus, um alle zulässigen Reifengrößen am Auto zu ermitteln. Denn hier finden Autofahrer lediglich eine zulässige Reifengröße, aber keine Angaben zu alternativen Größen. Darauf weist der TÜV Süd hin." Anfang der 90er Jahre, als es noch kein CoC gab, war der Fahrzeugschein (im Gegensatz zu dem, was du im zweiten Satz andeutest und was vielleicht für noch ältere Fahrzeuge stimmen mag) - und auch der Fahrzeugbrief - eher ausführlicher als heutzutage. Ob er damals alle erlaubten Möglichkeiten enthielt, weiß ich allerdings nicht. --95.208.219.212 13:15, 14. Mai 2025 (CEST)
- In so einem Fall mit verloren gegangenen Dokumenten und Daten kann nur der Fahrzeughersteller oder ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger helfen. Durch Recherche und Vorlage alter Dokumente von baugleichen Fahrzeugen kann ggf. ein Nachweis geführt werden, was zulässig ist. Das wird dann normalerweise auch vom Prüfer akzeptiert und entsprechend ein- bzw. nachgetragen. --87.122.16.196 13:27, 14. Mai 2025 (CEST)
- Ohne selbst wirklich großartige Ahnung zu haben vom Thema zu haben, scheint das nach einem Aufsatz zum Bußgeldbescheid nicht unbedingt in § 36 geregelt zu sein, sondern über § 19. Nach dem Aufsatz sollen (Hersteller-)Räder nur dann zulässigerweise montierbar sein, wenn die Raddimensionen in Verbindung mit dem Reifen in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung für genau diese Serie bestimmt sind. Abweichungen sollen demnach einer Freigabe durch den Hersteller und der Anbau einer Abnahme durch einen Prüfer bedürfen.
- Für Nachrüstfelgen werden zusätzlich noch Prüfnachweise mit Genehmigungsnummer (KBA- und E-Nummern) genannt, die aber danach nichts über die Zulässigkeit der Montage aussagen sollen (sondern nur zur Festigkeit). Es wird wieder ein Prüfdokument genannt mit möglichen Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 III StVZO bei Nichtvorlage und Erleichterungen durch eine ABE.
- Dann wird noch auf § 21 zur weiteren Prüfung eingegangen.
- Der Aufsatz ist von Golka/Krenberger/Schäfer: Der Reifen als bußgeldrechtliches Problem, abgedruckt in NZV 2023, 481, die Überschrift 3 und 4 (kann den hier aus dem DMS leider nicht verlinken).
- Ich würde vermuten, dass eine von denen Verordnungen noch eine entsprechende Regelung zur Bereifung enthält, auf die in § 19 StVZO verwiesen wird. --2A02:3035:A0C:F7AB:398A:27F3:14E2:79C7 14:59, 14. Mai 2025 (CEST)
- Einschlägig ist zumindest Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014, Anhang XV, 2.1: „Alle an ein und derselben Achse normalerweise montierten Reifen, mit Ausnahme der an Beiwagen von Fahrzeugen der Klasse L4e montierten, müssen vom gleichen Reifentyp sein.“ Es wird jedoch nicht definiert, was ein Reifentyp ist. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32014R0003 --BlackEyedLion (Diskussion) 19:32, 14. Mai 2025 (CEST)
- Ich glaube, die Definition von "Reifentyp" steht in Abschnitt 2.1 der Regelung Nr. 30 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger. Dort heißt es:
"Im Sinne dieser Regelung ist (sind) „Reifentyp“ Reifen, die bei den nachstehenden Merkmalen keine wesentlichen Unterschiede aufweisen: Hersteller, Größenbezeichnung des Reifens, Verwendungsart, Bauart (Diagonal-, Radialbauart), Geschwindigkeitskategorie, Tragfähigkeitskennzahlen und Querschnittsform". Was "wesentlich" ist, wird allerdings nicht definiert, insbesondere nicht in puncto "Hersteller". Jedenfalls interessant, ich glaube, wir sind mit dem Abstecher zur EU auf der richtigen Spur. Die Antwort auf deine Frage haben wir jetzt im "Wesentlichen", aber die auf meine fehlt noch. --95.208.219.212 23:54, 14. Mai 2025 (CEST), Teil durchgestrichen um 13:01, 15. Mai 2025 (CEST)- Ich bezweifele, daß wir da auf der richtigen Spur sind. In der Regelung stehen zwar EU weite Vorgaben darin, aber sie lautet nicht auf „Kraftfahrzeuge” allgemein, wie du falsch zitiert hast, sondern: „Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger”. Das ist schon ein erheblicher Unterschied, es geht darin neben LKW um Fahrzeuge für mehr als 8 Personen, konkret um die Klassen M2, M3, N, O3 und O4. Zudem die Frage: schränken diese erst am 13. November 2004 inkraftgetretenen Vorgaben auch zuvor bereits nach bundesdeutschem Recht zugelassene Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Bereifbarkeit ein? Oder betrifft das alles nur die Herstellung und Zulassung von neuen Nutzfahrzeugreifen für den Verkauf auf dem europäischen Markt? --87.122.16.172 05:28, 15. Mai 2025 (CEST)
- Sorry, ich hatte in meinen vielen offenen Tabs den falschen Link (zu Nr. 54 statt zu Nr. 30) erwischt. Der richtige Text aus Nr. 30 lautet: "Im Sinne dieser Regelung ist (sind) „Reifentyp“ Reifen, die bei den nachstehenden Merkmalen keine wesentlichen Unterschiede aufweisen: Hersteller; Bezeichnung der Reifengröße; Verwendungsart (als normaler Straßenreifen, als M- und S-Reifen oder als Notreifen); Bauart (Diagonalreifen, Diagonal-Gürtelreifen, Radialreifen, Reifen mit Notlaufeigenschaften); Symbol für die Geschwindigkeitskategorie; Tragfähigkeitsindex; Reifenquerschnitt". Das ist allerdings fast wortgleich mit der von mir versehentlich zitierten Regelung aus Nr. 54. Für BlackEyedLions Frage nach der Auslegung einer 2014 erlassenen Vorschrift müsste die Definition von 2004 auf jeden Fall maßgeblich sein. (Wobei möglicherweise seit 2014 noch Änderungen an ihr vorgenommen wurden, aber vermutlich nicht bzgl. Reifentyp.) Für meinen Fall eventuell nicht, da stimme ich dir zu. Allerdings stand für meinen Fall in der Vorschrift von 2014 ohnehin nichts explizit drin. Wir sind also vielleicht der richtigen Lösung auf der Spur, aber noch nicht am Ende dieser Spur. Ich wundere mich ohnehin, dass "Reifentyp" das Kriterium "keine wesentlichen Unterschiede bzgl. Hersteller" umfasst. Demnach dürfte man ansonsten nahezu identische Reifen von Goodyear und Michelin nicht einmal an der Hinterachse einbauen. --95.208.219.212 13:01, 15. Mai 2025 (CEST)
- Ich bezweifele, daß wir da auf der richtigen Spur sind. In der Regelung stehen zwar EU weite Vorgaben darin, aber sie lautet nicht auf „Kraftfahrzeuge” allgemein, wie du falsch zitiert hast, sondern: „Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger”. Das ist schon ein erheblicher Unterschied, es geht darin neben LKW um Fahrzeuge für mehr als 8 Personen, konkret um die Klassen M2, M3, N, O3 und O4. Zudem die Frage: schränken diese erst am 13. November 2004 inkraftgetretenen Vorgaben auch zuvor bereits nach bundesdeutschem Recht zugelassene Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Bereifbarkeit ein? Oder betrifft das alles nur die Herstellung und Zulassung von neuen Nutzfahrzeugreifen für den Verkauf auf dem europäischen Markt? --87.122.16.172 05:28, 15. Mai 2025 (CEST)
- Ich glaube, die Definition von "Reifentyp" steht in Abschnitt 2.1 der Regelung Nr. 30 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger. Dort heißt es:
- Einschlägig ist zumindest Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014, Anhang XV, 2.1: „Alle an ein und derselben Achse normalerweise montierten Reifen, mit Ausnahme der an Beiwagen von Fahrzeugen der Klasse L4e montierten, müssen vom gleichen Reifentyp sein.“ Es wird jedoch nicht definiert, was ein Reifentyp ist. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32014R0003 --BlackEyedLion (Diskussion) 19:32, 14. Mai 2025 (CEST)
- In so einem Fall mit verloren gegangenen Dokumenten und Daten kann nur der Fahrzeughersteller oder ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger helfen. Durch Recherche und Vorlage alter Dokumente von baugleichen Fahrzeugen kann ggf. ein Nachweis geführt werden, was zulässig ist. Das wird dann normalerweise auch vom Prüfer akzeptiert und entsprechend ein- bzw. nachgetragen. --87.122.16.196 13:27, 14. Mai 2025 (CEST)
- Es stimmt nicht, dass "die" zulässigen Reifengrößen (geschweige denn deren eventuelle Kombinationsmöglichkeiten) in den Fahrzeugpapieren stehen. Oder jedenfalls nicht mehr, und insbesondere nicht bei meinen Fahrzeugpapieren, die neuer als das Auto sind, da ich es gebraucht gekauft habe. Sondern es steht eine der möglichen Reifengrößen drin. Mit den zwei anderen, oben genannten Reifengrößen, die aber nicht in den Fahrzeugpapieren stehen, bin ich schon mehrmals durch den TÜV gekommen. Siehe z.B. auch [2]: "Ein Blick in den Fahrzeugschein reicht nicht aus, um alle zulässigen Reifengrößen am Auto zu ermitteln. Denn hier finden Autofahrer lediglich eine zulässige Reifengröße, aber keine Angaben zu alternativen Größen. Darauf weist der TÜV Süd hin." Anfang der 90er Jahre, als es noch kein CoC gab, war der Fahrzeugschein (im Gegensatz zu dem, was du im zweiten Satz andeutest und was vielleicht für noch ältere Fahrzeuge stimmen mag) - und auch der Fahrzeugbrief - eher ausführlicher als heutzutage. Ob er damals alle erlaubten Möglichkeiten enthielt, weiß ich allerdings nicht. --95.208.219.212 13:15, 14. Mai 2025 (CEST)
- Danke für den Hinweis. Steht denn in Golka/Krenberger/Schäfer etwas zur Mischung verschiedener Reifen? --95.208.219.212 23:54, 14. Mai 2025 (CEST)
- Marawa mischt 180
- https://www.youtube.com/watch?v=fURG2XpRm6Y--217.229.52.182 05:27, 16. Mai 2025 (CEST)
- ;) Aber auf einer einzigen Achse und alle mit unter 1,6 mm Profil. Das ginge hier sicher nicht durch beim TÜV.
- Meine Ausgangsfrage ist übrigens (wie auch die Nachfrage direkt über deinem Beitrag) immer noch ungeklärt. Aber vielleicht steht eben einfach wirklich nichts meiner Auffassung Widersprechendes in den gesetzlichen Bestimmungen. --95.208.219.212 17:27, 18. Mai 2025 (CEST)
- Danke für den Hinweis. Steht denn in Golka/Krenberger/Schäfer etwas zur Mischung verschiedener Reifen? --95.208.219.212 23:54, 14. Mai 2025 (CEST)
Denkmäler in der DDR in Ost-Berlin
Ich möchte bitte wissen, ob es eine Seite im Netz gibt, wo alle Denkmäler aus der DDR in Ost-Berlin drinstehen und können viele Denkmäler nach der Wiedervereinigung heutzutage kein Denkmal mehr sein? --कार (Diskussion) 11:55, 13. Mai 2025 (CEST)
- Mal als Startpunkt: Denkmäler zum Kommunismus in Berlin. Denkmalliste Berlin. Und ja, Denkmalstatus hat keine Ewigkeitsgarantie: "Bereits Anfang der 1990er-Jahre stand die Statue auf der Gesamtberliner Denkmalliste, 1992 wurde sie aus der Denkmalliste ausgetragen." -- 79.91.113.116 12:25, 13. Mai 2025 (CEST)
- Die Denkmalliste oder Datenbank kenne ich. Es gibt Denkmäler, die in Ost-Berlin ein Denkmal war oder erst nach der Wiedervereinigung ein Denkmal wurde. Bestimmt gibt es von eine vollständige Ost-Berlin Denkmalliste? Denn ich habe mir ein Buch I +II ausgeliehen und das wollte ich mal abgleichen und eventuell bei vielen Artikel ergänzen. --कार (Diskussion) 13:04, 13. Mai 2025 (CEST)
- Nach meiner Kenntnis waren die Denkmalbegriffe in der DDR und der Bundesrepublik nicht ganz gleich. In der DDR wurden z.B. auch Gräber von verdienten Funktionären/Kommunisten als Denkmal eingetragen, was zumindest in den meisten West-Bundesländern schon prinzipiell nicht möglich war/ist. Politische Bedeutung ist dort selten eine Denkmalbegründung, geschichtliche dann schon (oder auch künstlerische etc.). Von daher wurden schon hier viele gestrichen. --Hachinger62 (Diskussion) 15:48, 13. Mai 2025 (CEST)
- Gab es kein Denkmal? Das kann ich nicht glauben. --कार (Diskussion) 17:04, 13. Mai 2025 (CEST)
- @Hachinger62 Wie nicht kann gleich in der DDR und der Bundesrepublik? --कार (Diskussion) 02:42, 14. Mai 2025 (CEST)
- (Quetsch:) Leider verstehe ich deine Fragen nicht. Wenn ein SED-Funktionär starb, wurde sein Grab Denkmal, weil sofort an die Person erinnert werden sollte. Das geht in den anderen Denkmalgesetzen (damals West und heute alle) nicht. Da muss zuerst ein zeitlicher Abstand sein, und auch dann das Grab eine besondere Bedeutung haben, unabhängig von den Toten drin. --Hachinger62 (Diskussion) 15:48, 14. Mai 2025 (CEST)
- Die Auffassungen darüber, was als denkmalwürdig betrachtet wurde, wichen in beiden Teilen Deutschlands, insbesondere von offizieller Seite, damals deutlich voneinander ab. --87.122.16.198 03:25, 14. Mai 2025 (CEST)
- Gibt es nun eine Seite im Netz, was zu DDR-Zeiten in Ost-Berlin alles Denkmalgeschützt war? --कार (Diskussion) 07:36, 14. Mai 2025 (CEST)
- Lesefutter: http://www.das-literarische-bautagebuch.de/blog/denkmalpflege-der-ddr (Darin wird u.a. eine offizielle DDR-Denkmalliste erwähnt.) --87.122.16.196 07:51, 14. Mai 2025 (CEST) Und hier finden sich solche Listen auch online: http://ddr-planungsgeschichte.de/denkmallisten/ als PDF, aber dergleichen mehr zu finden ist dann eine Frage an die Suchmaschine deiner Wahl, nichts für die WP-Auskunft. --87.122.16.196 08:01, 14. Mai 2025 (CEST)
- Wenn es solche Listen gegben hat, müssten sie im Bundesarchiv liegen und/oder die Grundlage der Denkmallisten der neuen Bundesländer bilden. Insofern könnte der Fragesteller das Landesdenkmalamt Berlin anfragen. --Rôtkæppchen₆₈ 15:10, 14. Mai 2025 (CEST)
- Daneben kann vielleicht auch der Expertendienst des IRS helfen, deren Archiv zur DDR-Planungsgeschichte ich oben schon verlinkt hatte. Eine höfliche Anfrage dort mit Hinweis darauf, daß es darum geht, Informationen in eine Enzyklopädie einzupflegen, könnte nicht schaden und trägt im besten Fall unerwartet reich Früchte. --87.122.16.196 18:28, 14. Mai 2025 (CEST)
- Wenn es solche Listen gegben hat, müssten sie im Bundesarchiv liegen und/oder die Grundlage der Denkmallisten der neuen Bundesländer bilden. Insofern könnte der Fragesteller das Landesdenkmalamt Berlin anfragen. --Rôtkæppchen₆₈ 15:10, 14. Mai 2025 (CEST)
- Lesefutter: http://www.das-literarische-bautagebuch.de/blog/denkmalpflege-der-ddr (Darin wird u.a. eine offizielle DDR-Denkmalliste erwähnt.) --87.122.16.196 07:51, 14. Mai 2025 (CEST) Und hier finden sich solche Listen auch online: http://ddr-planungsgeschichte.de/denkmallisten/ als PDF, aber dergleichen mehr zu finden ist dann eine Frage an die Suchmaschine deiner Wahl, nichts für die WP-Auskunft. --87.122.16.196 08:01, 14. Mai 2025 (CEST)
- Gibt es nun eine Seite im Netz, was zu DDR-Zeiten in Ost-Berlin alles Denkmalgeschützt war? --कार (Diskussion) 07:36, 14. Mai 2025 (CEST)
- @Hachinger62 Wie nicht kann gleich in der DDR und der Bundesrepublik? --कार (Diskussion) 02:42, 14. Mai 2025 (CEST)
- Gab es kein Denkmal? Das kann ich nicht glauben. --कार (Diskussion) 17:04, 13. Mai 2025 (CEST)
- Bei der Recherche für einen Architekturführer ist es mir 1979 nicht gelungen, herauszufinden, ob die Objekte, die zu fotografieren waren, Denkmäler sind. Vielleicht ist bei der Haager Konvention sowas zu bekommen? --Ralf Roletschek (Diskussion) 10:37, 14. Mai 2025 (CEST)
- @Ralf Roletschek Welche Denkmäler meinst du genau? --कार (Diskussion) 22:20, 14. Mai 2025 (CEST)
- Ich hatte die Aufgabe, Denkmäler für ein Buch zu fotografieren, Architekturführer Bezirk Frankfurt/Oder. Vom Kloster Chorin konnte man davon ausgehen. Aber bei der Kanalbrücke Eberswalde war ich mir halt nicht sicher. Ich konnte nirgends erfahren, ob die Denkmal ist. Da das Foto im Buch aufgenommen wurde, muß es wohl Denkmal gewesen sein. Oder ich habe durch meine eigene Interpretation den Denkmalstatus erfunden. Der Status eines Denkmals war damals sehr schwammig. Im Studium (Bauing.) haben wir eigentlich nur gelernt, daß man da etwas vorsichtig sein muß mit äußeren Änderungen, wenn man etwas an einem Denkmal ändert. Es kommt auch hinzu, daß Architekten einen vollkommen anderen Status hatten als heute. In der DDR war es wichtig, für möglich viele Menschen Wohnungen zu schaffen. Architekten haben die Wohnungsbauserie 70 gestaltet, Dinge wie Weltzeituhr, Fernsehturm usw, gezeichnet. Mit Eigenheimen oder Wohnhäusern haben die sich nicht großartig beschäftigt. Uns Ingenieuren ware es herzlich egal, ob irgendwas Denkmal ist, der heutige Denkmalschutz war in der DDR einfach finanziell nicht realisierbar. Entsprechend viele Bausünden wurden deshalb (aus heutiger Sicht) begangen, das war aber auch gewollt. Aus Schlössern wurden Kinderheime, aus Gutshöfen LPG- Verwaltungsgebäude. Wenn in einem schnöden 0815- Haus ein Kommunistenführer geboren ist, konnte das aber schnell ein Denkmal werden. Ich fürchte, es wird schwierig bis unmöglich, flächendeckend solche Listen zu finden. Man war da mehr aus auf "Denkmal für die Opfer des...", Leninstatuen, Konzentrationslager usw. Der Denkmalbegriff in der DDR war einfach völlig anders als heute. Lang zurückliegende Epochen hatten eine gewisse Chance, Stichwort Goethe, darauf hat man sich schon gern berufen. Aber daß die Kaiserzeit, Weimarer Republik oder das dritte Reich etwas schützenswertes hervorgebracht hätten? Nö, lieber abreißen und Plattenbauten für Arbeiter und Bauern errichten. Da ist es schon sarkastisch, daß genau das Gleiche nach 1990 mit DDR- Bauwerken geschehen ist, die eigentlich erhaltenswert gewesen wären. --Ralf Roletschek (Diskussion) 22:49, 14. Mai 2025 (CEST)
- @Ralf Roletschek Welche Denkmäler meinst du genau? --कार (Diskussion) 22:20, 14. Mai 2025 (CEST)
- Erichs Lampenladen wäre für mich z.B. so ein erhaltenswertes Bauwerk gewesen, das es aber leider nie bis zum Denkmalstatus geschafft hat. --87.122.16.172 13:49, 15. Mai 2025 (CEST)
- Vielleicht hätte beim Bau auf Spritzasbest verzichtet werden sollen, dann hätte es eher geklappt. --Rôtkæppchen₆₈ 14:20, 15. Mai 2025 (CEST)
- Zumal die Problematik des Asbests bereits hinreichend bekannt war, und das Gebäude nur per Ausnahmegenehmigung so errichtet werden konnte. --87.122.16.172 14:47, 15. Mai 2025 (CEST)
- Der Asbest war nur der Vorwand für den Abriß. Jetzt steht ein noch häßlicherer Betonklotz da. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:33, 16. Mai 2025 (CEST)
- Das seh ich anders. Landauf landab mussten öffentliche Gebäude wie Schulen etc. Asbestsanierungen über sich ergehen lassen, weil Spritzasbest und/oder Asbestzement verbaut wurden, die dann in die Raumluft gelangten und die Gebäude somit unbenutzbar machten. In Westdeutschland wurde zur Zeit des Baus von Honnis Lampenladen Brandschutzbeschichtung entwickelt und erstmals angewandt. Wie weit die DDR damit war entzieht sich meiner Kenntnis. --Rôtkæppchen₆₈ 15:57, 16. Mai 2025 (CEST)
- Also, der Asbest hat erstmal nichts mit der Denkmalwürdigkeit eines Bauwerkes zu tun. Eine Einstufung als Denkmal hätte vielleicht nichts am Abriß geändert, denn auch Denkmäler können und dürfen unter bestimmten Bedingungen abgerissen werden, aber es hätte doch deutlich gemacht, daß es sich hierbei um ein wesentliches Stück Geschichte und ein stadtbildprägendes Gebäude gehandelt hat. Eine andere Frage ist, ob irgend jemand bereit war, für die nötige Asbestsanierung Geld in die Hand zu nehmen. Viel Geld. Man war damals offenbar der Meinung, das rechne sich nicht, und man wollte halt auch lieber ein Disneyland an der Spree: Einen Betonklotz mit aufgeklebten Nachbildungen der Fassade einer barocken Herrscherresidenz, die an der Stelle einmal gestanden hatte. Das ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten, aber das ist nur meine persönliche Meinung und darf gerne ignoriert werden. Ein mutiger architektonischer Entwurf für diesen Ort wäre jedenfalls angemessener gewesen, oder wenn man sich das nicht traut, auch eine tatsächliche vollständige Wiederherstellung des Schlosses nach den Originalplänen mit historischen Baumethoden und Materialien (wie soll man das aber dann vernünftig nutzen ?); das hat etwas mit Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit in der Gestaltung zu tun. -87.122.16.182 18:40, 18. Mai 2025 (CEST)
- Das seh ich anders. Landauf landab mussten öffentliche Gebäude wie Schulen etc. Asbestsanierungen über sich ergehen lassen, weil Spritzasbest und/oder Asbestzement verbaut wurden, die dann in die Raumluft gelangten und die Gebäude somit unbenutzbar machten. In Westdeutschland wurde zur Zeit des Baus von Honnis Lampenladen Brandschutzbeschichtung entwickelt und erstmals angewandt. Wie weit die DDR damit war entzieht sich meiner Kenntnis. --Rôtkæppchen₆₈ 15:57, 16. Mai 2025 (CEST)
- Der Asbest war nur der Vorwand für den Abriß. Jetzt steht ein noch häßlicherer Betonklotz da. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:33, 16. Mai 2025 (CEST)
- Zumal die Problematik des Asbests bereits hinreichend bekannt war, und das Gebäude nur per Ausnahmegenehmigung so errichtet werden konnte. --87.122.16.172 14:47, 15. Mai 2025 (CEST)
- Vielleicht hätte beim Bau auf Spritzasbest verzichtet werden sollen, dann hätte es eher geklappt. --Rôtkæppchen₆₈ 14:20, 15. Mai 2025 (CEST)
- Erichs Lampenladen wäre für mich z.B. so ein erhaltenswertes Bauwerk gewesen, das es aber leider nie bis zum Denkmalstatus geschafft hat. --87.122.16.172 13:49, 15. Mai 2025 (CEST)
Datenleck Passwort
Ich wollte mich bei einem Kundenportal registrieren. Da kam eine Fehlermeldung, ich solle aus Sicherheitsgründen das Passwort ändern, da es in öffentlichen Datenlecks auffindbar wäre. Äh, Bullshit? Es war nun nicht gerade "123456", aber nun auch nicht so wahnsinnig kompliziert. Und ich hielte es für gut möglich, daß es auch von anderen benutzt wird. Bloß: Ohne Benutzernamen/Zugangsdaten ist ein Passwort doch eigentlich völlig wertlos. Es gibt Millionen "geläufiger" Begriffe bzw. Passwörter - was will ein Angreifer damit anfangen? Selbst wenn der Benutzername eine möglicherweise bekannte E-Mail-Adresse ist: Der kann doch nicht sein ganzes Lexikon durchprobieren, ob möglicherweise eines paßt. Jedenfalls sollte ein vernünftiges Zugangssystem sowas verhindern. Was also hat es mit der Fehlermeldung auf sich? --77.8.100.35 13:38, 13. Mai 2025 (CEST)
- Siehe dazu Wörterbuchangriff. Außerdem - wenn Du Passwörter wiederverwendest - kann es sein, dass die Kombination Deiner Mailadresse mit diesem Passwort bereits von einer anderen Website geleakt ist. --Windharp (Diskussion) 13:54, 13. Mai 2025 (CEST)
- "Erfolgversprechend ist dieses Verfahren nur, wenn möglichst viele Passwörter schnell hintereinander ausprobiert werden können." - Das sollte eigentlich nicht der Fall sein. Standard ist eigentlich "drei fehlgeschlagene Anmeldeversuche, Zugang gesperrt". --77.8.100.35 14:10, 13. Mai 2025 (CEST)
- Dann löscht der Angreifer seine Cookies und probiert es weitere drei Mal. --Rôtkæppchen₆₈ 14:59, 13. Mai 2025 (CEST)
- Was wäre das denn für eine Schlamperei, wenn das Loggen der Fehlerversuche auf Clientseite stattfände? --Magnus (Diskussion) 15:06, 13. Mai 2025 (CEST)
- Das ist keine Schlamperei, sondern dient dazu, mutwillige, unberechtigte Kontosperrungen durch Trölle zu verhindern. --Rôtkæppchen₆₈ 15:19, 13. Mai 2025 (CEST)
- Dem Angreifer kann es letztlich egal sein, wie viele Accounts er unterwegs "verbrät", wenn er irgendwann sein Ziel erreicht. Das kann auch der Fall sein, wenn er ein paar hunderttausend verschiedene (auf irgend eine Weise bekannte, oder nach einem System künstlich generierte) Accounts ausprobieren muss, um letztlich irgendwann erfolgreich Zugang zu bekommen. Die meisten Spammer-Strategien beruhen ja auch auf einem System der großen Zahl - darauf, dass 99.9% der Leute die Sache erkennen und man mit den restlichen 0.1% seinen Profit macht. -- 79.91.113.116 16:37, 13. Mai 2025 (CEST)
- Das ist keine Schlamperei, sondern dient dazu, mutwillige, unberechtigte Kontosperrungen durch Trölle zu verhindern. --Rôtkæppchen₆₈ 15:19, 13. Mai 2025 (CEST)
- Was wäre das denn für eine Schlamperei, wenn das Loggen der Fehlerversuche auf Clientseite stattfände? --Magnus (Diskussion) 15:06, 13. Mai 2025 (CEST)
- Dann löscht der Angreifer seine Cookies und probiert es weitere drei Mal. --Rôtkæppchen₆₈ 14:59, 13. Mai 2025 (CEST)
- "Erfolgversprechend ist dieses Verfahren nur, wenn möglichst viele Passwörter schnell hintereinander ausprobiert werden können." - Das sollte eigentlich nicht der Fall sein. Standard ist eigentlich "drei fehlgeschlagene Anmeldeversuche, Zugang gesperrt". --77.8.100.35 14:10, 13. Mai 2025 (CEST)
- Die haben Deine Daten irgendwo "veröffentlicht" und fordern Dich dazu auf, Dein Passwort zu ändern, bevor es jemand anderes für Dich tut. Leg Dir 'nen Passwort-Tresor zu und lass Dir eines generieren. Ich benutze Keepass. --Schwäbin 13:55, 13. Mai 2025 (CEST)
- Und ein guter Passwortmanager prüft durchaus auch, ob das Passwort schonmal irgendwo bei einem Leak auftauchte, z.B. über die Passwort-Datenbank von Have I Been Pawned. --Karotte Zwo (Diskussion) 14:02, 13. Mai 2025 (CEST)
- Wer sind "die"? Der Zusammenhang dieses Kundenportals ist "sterbenslangweilig", ein Angreifer hat einfach keinen vernünftigen Grund, sich einen unberechtigten Zugang zu erschleichen. Außerdem bestand noch gar kein Account, es war eine Neuregistrierung. Da konnte also gar kein Passwort geklaut worden sein, weil das gerade erst neu eingerichtet wurde. --77.8.100.35 14:08, 13. Mai 2025 (CEST)
- Wo kam die "Fehlermeldung" mit Aufforderung das Passwort zu ändern? Wenn sie per Email kam mit Link ("Hier klicken zum Passwort ändern") und nicht etwa im Kundenportal selbst, während du dort eingelockt warst, dann kann es sich auch um Phishing handeln. Also um den Versuch dein richtiges Passwort. Beim Ändern auf jedenfall nur über das Kundenportal selbst (also nicht mit Link aus der Email) gehen. --Naronnas (Diskussion) 14:51, 13. Mai 2025 (CEST)
- Auf der Portalseite. Es gibt einen Button "Registrieren", also "neuen Account anlegen", und dann zwei Eingabefelder: 1. Mailadresse, 2. Passwort. Und zu letzterem gab es dann Ätschi-Bätschi. --77.8.100.35 14:57, 13. Mai 2025 (CEST)
- Die Krux ist: Man kann nicht nachforschen, wo denn diese Veröffentlichung stattgefunden haben soll. Dazu müßte man nämlich selbst das Passwort preisgeben. --77.8.100.35 14:53, 13. Mai 2025 (CEST)
- Hast Du die selbe Kombination von Username und Passwort schon woanders verwendet? ggf. jedenfalls sofort ändern. An allen Stellen. --Ailura (Diskussion) 14:56, 13. Mai 2025 (CEST)
- Die Fehlermeldung hat nicht behauptet, daß es eine Kombination wäre. Beispielsweise könnte ein User "Hans Maier" das Passwort "Haenschenklein" verwendet haben, und rein zufällig will ein anderer User "Johannes Müller" dasselbe Passwort verwenden. --77.8.100.35 15:12, 13. Mai 2025 (CEST)
- hast du das Passwort auf der oben verlinkten Seite https://haveibeenpwned.com/Passwords mal getestet? Wie viele Treffer hat es? --0815 User 4711 (Diskussion) 15:21, 13. Mai 2025 (CEST)
- Nur 592. So unsicher ist das gar nicht :-/ ("123456" kommt 127.946.335mal vor.) --77.8.100.35 16:22, 13. Mai 2025 (CEST)
- "Haenschenklein" hat übrigens "nur" 2 Treffer. Wobei man sich übrigens auch mal fragen kann, wieviel fake diese Seite selbst ist. "haenschenklein" gab es demnach nämlich 25 mal. Frage: Woher wollen die das denn eigentlich wissen? Aufgrund der Anzahl der eingegangenen Abfragen? Es wurde sicher nicht mehr als 100 Mio. mal nach "123456" gefragt oder in entsprechender Häufigkeit gehackt und "veröffentlicht". Verbreitet diese Seite vielleicht FUD? --77.8.100.35 22:55, 13. Mai 2025 (CEST)
- die wissen das aus gestohlenen Passwörtern, wir haben auch einen Artikel zur Website Have I Been Pwned? --0815 User 4711 (Diskussion) 07:18, 14. Mai 2025 (CEST)
- "123456" über 100 Mio. mal gestohlen? Wer soll das glauben? In diesem Artikel steht ein Haufen unglaubhafter und schlecht belegter Behauptungen. Wie "stiehlt" man denn überhaupt Passwörter? Die werden an den Stellen, von denen sie zur Verifikation abgefragt werden, doch überhaupt nicht im Klartext gespeichert (bzw. sollten sie das nicht), sondern nur Hashwerte. Wenn die Internetkommunikation wirklich so unsicher wäre, wie das diese Seite suggeriert, dann wäre das ein weltweites komplettes Versagen der zuständigen Behörden. Und was geschieht mit diesen Unmengen gestohlener Passwörter denn eigentlich? Die haben doch nur einen Sinn, wenn damit unberechtigt auf Dienste zugegriffen wird. Und das haben die Millionen gepwnter "Hänschenkleins" alle nicht gemerkt, daß immerzu ihre Identität gestohlen und ihr Konto leergeräumt wird? Das erinnert mich an diese dubiosen Virenschutzprogramme mit ihren zahlreichen angezeigten Funden: Ja, wäre es denn umsatzfördernd, wenn die immerzu nichts finden würden? Also "finden" und entschärfen die Viren, die sie selbst gepflanzt haben. --77.3.240.180 11:50, 14. Mai 2025 (CEST)
- Ich bin einer der Millionen gepwnter "Hänschenkleins" (war natürlich ein anderes Passwort bei mir).
- Die gestohlenen Passwörter stammen u.a. aus Hackerangriffen bei Unternehmen, die diese seinerzeit im Klartext auf Ihren Servern gespeichert haben, oder mit unsicheren Verschlüsselungemethoden verschlüsselt gespeichert haben (Stichwort MD5, das war vor etlichen Jahren Standard). Kriminelle Hacker erbeuten so auf einen Schlag Tausende, wenn nicht Milionen Zugangsdaten, und verscherbeln die Im DarkWeb. Mein damaliges Standardpasswort war zusammen mit meiner E-Mail-Adresse auch betroffen, und es wurde in dem Zuge auch mein Spotify-Konto von einem Kriminellen aus Indien übernommen. Mein Glück war, dass ich für das E-Mail-Konto selbst ein anderes Passwort hatte, somit wussten die Kriminellen nicht, wo ich weitere Konten hatte. Das Erlebnis hat mich definitiv für die Thematik sensibilisiert, ohne Keepass, generierte Passwörter und verschiedene Passwörter je Account bewege ich mich definitiv nicht mehr im Web. --176.95.87.4 15:45, 14. Mai 2025 (CEST)
- "Wie "stiehlt" man denn überhaupt Passwörter? Die werden an den Stellen, von denen sie zur Verifikation abgefragt werden, doch überhaupt nicht im Klartext gespeichert"
- Hast Du meinen Link oben nicht gelesen? Ich stell ihn gerne so oft rein, bis Du mal reinliest und siehst, welche Unternehmen/Behörden das sind, die die Daten ungeschützt ins Internet stellen. Und nicht nur die Passwörter ... --Schwäbin 16:04, 14. Mai 2025 (CEST)
- "123456" über 100 Mio. mal gestohlen? Wer soll das glauben? In diesem Artikel steht ein Haufen unglaubhafter und schlecht belegter Behauptungen. Wie "stiehlt" man denn überhaupt Passwörter? Die werden an den Stellen, von denen sie zur Verifikation abgefragt werden, doch überhaupt nicht im Klartext gespeichert (bzw. sollten sie das nicht), sondern nur Hashwerte. Wenn die Internetkommunikation wirklich so unsicher wäre, wie das diese Seite suggeriert, dann wäre das ein weltweites komplettes Versagen der zuständigen Behörden. Und was geschieht mit diesen Unmengen gestohlener Passwörter denn eigentlich? Die haben doch nur einen Sinn, wenn damit unberechtigt auf Dienste zugegriffen wird. Und das haben die Millionen gepwnter "Hänschenkleins" alle nicht gemerkt, daß immerzu ihre Identität gestohlen und ihr Konto leergeräumt wird? Das erinnert mich an diese dubiosen Virenschutzprogramme mit ihren zahlreichen angezeigten Funden: Ja, wäre es denn umsatzfördernd, wenn die immerzu nichts finden würden? Also "finden" und entschärfen die Viren, die sie selbst gepflanzt haben. --77.3.240.180 11:50, 14. Mai 2025 (CEST)
- die wissen das aus gestohlenen Passwörtern, wir haben auch einen Artikel zur Website Have I Been Pwned? --0815 User 4711 (Diskussion) 07:18, 14. Mai 2025 (CEST)
- "Haenschenklein" hat übrigens "nur" 2 Treffer. Wobei man sich übrigens auch mal fragen kann, wieviel fake diese Seite selbst ist. "haenschenklein" gab es demnach nämlich 25 mal. Frage: Woher wollen die das denn eigentlich wissen? Aufgrund der Anzahl der eingegangenen Abfragen? Es wurde sicher nicht mehr als 100 Mio. mal nach "123456" gefragt oder in entsprechender Häufigkeit gehackt und "veröffentlicht". Verbreitet diese Seite vielleicht FUD? --77.8.100.35 22:55, 13. Mai 2025 (CEST)
- Nur 592. So unsicher ist das gar nicht :-/ ("123456" kommt 127.946.335mal vor.) --77.8.100.35 16:22, 13. Mai 2025 (CEST)
- Hast Du die selbe Kombination von Username und Passwort schon woanders verwendet? ggf. jedenfalls sofort ändern. An allen Stellen. --Ailura (Diskussion) 14:56, 13. Mai 2025 (CEST)
- Es ist ueblich, dass Webseiten bei der Anmeldung bestimmte Eigenschaften eines Passworts verlangen, so dass die Benutzer gezwungen werden statt dem unsicheren "passwort" das hochsichere "Passwort1234" oder gar "Passwort-1234" zu verwenden (was ich persoenlich davon halte hoert man vermutlich raus). In diesem Fall sieht es so aus, als ob die Entwickler etwas schlauer sein wollten, und statt dessen (oder zusaetzlich) einfach eine Liste haeufiger Passwoerter verboten haben. Aus IT Sicht kann ich sogar Sicherheitsvoreile sehen, da man fuer diese Pruefung nicht das unverschluesselte Passwort braucht. Streng genommen duerfte die Antwort auf Deine Frage sein: Das haben sich die Entwickler so ausgedacht. Der Entscheidungsprozess dafuer war vermutlich eher ein 30 min Telefonat als eine Reihe von aufeinander aufbauenden Dissertationen zum Thema IT-Sicherheit. --Timo 15:43, 13. Mai 2025 (CEST)
- Es scheint jedenfalls keinen Anlaß für Besorgnis zu geben. --77.8.100.35 16:28, 13. Mai 2025 (CEST)
- Nachtrag: Noch wahrscheinlicher als "30 min Telefonat" ist "jemand ist den Empfehlungen von OWASP (der Bibel/Kirche bei dem Thema) gefolgt": Authentication - OWASP Cheat Sheet Series , letzter Punkt unter "Implement Proper Password Strength Controls". Ja, klingt nicht nach Anlass fuer Sorge, so wie Du das schilderst. Der Entwickler hat sich vermutlich nur das 5 min Telefonat mit dem UX Designer gespart, der ihn gesagt haette, dass man die Meldung weniger alarmistisch formulieren sollte. --Timo 17:29, 13. Mai 2025 (CEST)
- Es scheint jedenfalls keinen Anlaß für Besorgnis zu geben. --77.8.100.35 16:28, 13. Mai 2025 (CEST)
- es gibt Datenbanken mit Listen von Milliarden geleakter Passwörter.
- https://haveibeenpwned.com/Passwords
- Würfle Dir ein sicheres mit 6x6 Würfelwürfe einer Sonderzeichenliste, Fremdalphabet usw. und schreibs auf. --217.229.52.182 08:01, 14. Mai 2025 (CEST)
- Besser für Menschen merkbar sind Passphrasen, also sehr lange Sätze (vorausgesetzt es handelt sich dabei nicht um allgemein übliche Zitate, dann wäre man wieder beim Wörterbuchproblem). --Naronnas (Diskussion) 09:06, 14. Mai 2025 (CEST)
- Anschauliche Darstellung: https://xkcd.com/936/ --BlackEyedLion (Diskussion) 09:47, 14. Mai 2025 (CEST)
- Auch da gibt es Limit wie viele man sich korrekt und korreky zugeordnet merken kann. Da ist man schnell wieder beim Password-Manager oder beim kleinen schwarzen Büchlein. --80.187.81.229 10:39, 14. Mai 2025 (CEST)
- (BK) Und vorausgesetzt, der Satz wird nicht zu lang, mit andern Worten man bleibt gleich beim Wörtbuchproblem, denn Beispiele, die überhaupt genügend Zeichen erlauben, bleiben die Ausnahme. Völlig kontraproduktiv. Noch schlimmer sind solche, die zunächst "möglichst viele" Sonderzeichen anmahnen, das Kunstwerk dann aber doch postwendend zurückweisen, weil einige dieser Sonderzeichen ja auch verboten wären, häufiges Opfer das Apostroph, Hintergrund offenbar lächerlich naive Implementierungen, standardgerecht ist das jdf. nicht. Trauriges Beispiel 1&1. Das stört massiv, weil besagte Generatoren i.A. eben best practice betreiben, und sämtliche Zeichen nutzen, was sonst. Aber daran arbeiten meist auch Leute, die'n bisschen was davon verstehen. Also was sich heute jeder einbildet.^^ Die Frage m.E. schon beantwortet, wenn schon Passwort nutze bitte zufällig (gut) generierte oder wie gesagt eine Phrase, das sind deine Optionen, Ende. -2001:9E8:6A85:F900:DEA7:710A:3BFD:43D0 10:45, 14. Mai 2025 (CEST)
- Dass manche Sonderzeichen zurückgewiesen werden müssen, dient dazu SQL-Injektion unmöglich zu machen. Man könnte das komplette Kennwort als potentiell Schaddaten enthaltenden Blob behandeln, aber das ist aufwändiger als Verbot einzelner Zeichen. --Rôtkæppchen₆₈ 10:55, 14. Mai 2025 (CEST)
- In "unserer" hausinternen Lösung gehen sogar Emojis. Aus Anwenderseite: warum nicht, wenn ein Passwordmanager damit klarkommt. SQL-Injektion geht da nicht. Pen-Tests alle mit Bravour bestanden. (Brute Force auch unrealistisch, weil man nach n Versuchen einfach gesperrt wird; und schon davor wird unterschiedlich lange verzögert, außerdem natürlich "verdächtige" Aktivitäten geloggt und ggf. die richtigen Menschen darüber informiert bzw. die verursachende Herkunfts-IP(-Range) vorübergehend durch ein vorgelagertes System "ausgebremst"). Aber scheint den Leuten meist eh' egal zu sein. 2FA ist möglich, aber wie viele nutzen das? Ein Prozent? (Einige wenige Kunden-Firmen habe es für ihre Mitarbeiter mit Zugang per Dienstanweisung vorgeschrieben. Aber das sind Einzelfälle.) --AMGA 🇺🇦 (d) 11:02, 14. Mai 2025 (CEST)
- Um SQL-Injektion zu verhindern, müsste man bestimmte Sonderzeichen nicht unbedingt verbieten, sondern sie könnten auch erst einmal durch andere Zeichen ersetzt werden. --BlackEyedLion (Diskussion) 11:08, 14. Mai 2025 (CEST)
- Ich hab vor etlichen Jahren mal ein Programm mit embedded SQL betreut. Da wurden die SQL-Befehle über Stringoperationen zur Laufzeit aus SQL-Quellcode und Daten zusammengebastelt und dann von der Datenbank ausgeführt. Wenn man so etwas macht, muss man die Daten genau untersuchen, ob da nicht evtl irgendetwas toxisches drin ist. Will man darauf verzichten, muss man die Daten unbesehen in ein sonderzeichenfreies Format (Hexdump, Base64 o.ä.) wandeln. Das braucht dann aber mehr Platz in der Datenbank. --Rôtkæppchen₆₈ 15:05, 14. Mai 2025 (CEST)
- Um SQL-Injektion zu verhindern, müsste man bestimmte Sonderzeichen nicht unbedingt verbieten, sondern sie könnten auch erst einmal durch andere Zeichen ersetzt werden. --BlackEyedLion (Diskussion) 11:08, 14. Mai 2025 (CEST)
- In "unserer" hausinternen Lösung gehen sogar Emojis. Aus Anwenderseite: warum nicht, wenn ein Passwordmanager damit klarkommt. SQL-Injektion geht da nicht. Pen-Tests alle mit Bravour bestanden. (Brute Force auch unrealistisch, weil man nach n Versuchen einfach gesperrt wird; und schon davor wird unterschiedlich lange verzögert, außerdem natürlich "verdächtige" Aktivitäten geloggt und ggf. die richtigen Menschen darüber informiert bzw. die verursachende Herkunfts-IP(-Range) vorübergehend durch ein vorgelagertes System "ausgebremst"). Aber scheint den Leuten meist eh' egal zu sein. 2FA ist möglich, aber wie viele nutzen das? Ein Prozent? (Einige wenige Kunden-Firmen habe es für ihre Mitarbeiter mit Zugang per Dienstanweisung vorgeschrieben. Aber das sind Einzelfälle.) --AMGA 🇺🇦 (d) 11:02, 14. Mai 2025 (CEST)
- Dass manche Sonderzeichen zurückgewiesen werden müssen, dient dazu SQL-Injektion unmöglich zu machen. Man könnte das komplette Kennwort als potentiell Schaddaten enthaltenden Blob behandeln, aber das ist aufwändiger als Verbot einzelner Zeichen. --Rôtkæppchen₆₈ 10:55, 14. Mai 2025 (CEST)
- (BK) Und vorausgesetzt, der Satz wird nicht zu lang, mit andern Worten man bleibt gleich beim Wörtbuchproblem, denn Beispiele, die überhaupt genügend Zeichen erlauben, bleiben die Ausnahme. Völlig kontraproduktiv. Noch schlimmer sind solche, die zunächst "möglichst viele" Sonderzeichen anmahnen, das Kunstwerk dann aber doch postwendend zurückweisen, weil einige dieser Sonderzeichen ja auch verboten wären, häufiges Opfer das Apostroph, Hintergrund offenbar lächerlich naive Implementierungen, standardgerecht ist das jdf. nicht. Trauriges Beispiel 1&1. Das stört massiv, weil besagte Generatoren i.A. eben best practice betreiben, und sämtliche Zeichen nutzen, was sonst. Aber daran arbeiten meist auch Leute, die'n bisschen was davon verstehen. Also was sich heute jeder einbildet.^^ Die Frage m.E. schon beantwortet, wenn schon Passwort nutze bitte zufällig (gut) generierte oder wie gesagt eine Phrase, das sind deine Optionen, Ende. -2001:9E8:6A85:F900:DEA7:710A:3BFD:43D0 10:45, 14. Mai 2025 (CEST)
- Besser für Menschen merkbar sind Passphrasen, also sehr lange Sätze (vorausgesetzt es handelt sich dabei nicht um allgemein übliche Zitate, dann wäre man wieder beim Wörterbuchproblem). --Naronnas (Diskussion) 09:06, 14. Mai 2025 (CEST)
- +1. Passwörter "merken" ist ein nutzloses Kriterium. In meinem Passwort-Manager habe ich mittlerweile 400+ Einträge (OK, viele nutze ich nur selten, aber das spielt ja keine Rolle). Und da gleiche Passwörter aus Gründen auch keine gute Idee sind: wie soll ich mir so viele tolle Passphrasen und deren Zuordnung merken? Plus noch den jeweiligen Benutzernamen, der zwar oft die Mailadresse ist (auch das hat Nachteile, aber kann man ja nichts gegen tun, wenn der Seitenbetreiber das vorgibt), aber oft auch nicht. --AMGA 🇺🇦 (d) 10:57, 14. Mai 2025 (CEST)
- Möglicherweise sind die Passwörter im Passwort-Manager durch ein Master-Passwort geschützt, oder die Anmeldung im Konto des Betriebssystems auch. Es müssen also auch dann Passwörter noch selbst eingegeben werden. --BlackEyedLion (Diskussion) 11:08, 14. Mai 2025 (CEST)
- Ja gut, das Masterpasswort und die Anmeldung muss ich mir natürlich merken. Das bekomme ich gerade so noch hin ;-) (aber ich muss es nicht *immer* eingeben, das geht anders... und hier auf dem Mac meist mit Fingerabdruck). --AMGA 🇺🇦 (d) 11:14, 14. Mai 2025 (CEST)
- Allgemeine Faustregel: Für Pass„wörter“, die man im engeren Sinn eintippen muss (sprich: keine Möglichkeit für C&P hat) oder an denen wichtige Zwischenschritte hängen (Masterpasswörter u.Ä.) Passphrasen nutzen, und alles Weitere per Passwordmanager regeln. --L47 (Diskussion) 08:39, 15. Mai 2025 (CEST)
- Was spricht gegen ein Notizbuch? So mit Stift und Papier. Das kann immerhin nicht von außen gehackt werden, sondern erfordert stets einen unmittelbaren physischen Zugriff, um es zu kompromittieren. Das macht es Angreifern die am anderen Ende der Welt sitzen deutlich schwerer, als wenn man sich auf die Zuverlässigkeit der Programmierer der gängigen Paßwortmanager verlassen muß, ob sie kontinuierlich alle Sicherheitslöcher in ihrer Anwendung tatsächlich finden, gefunden haben, oder diese überhaupt schließen dürfen (sofern der Hersteller z.B. in den USA seinen Sitz hat, wo es gewisse Briefe gibt, die zu absoluter Geheimhaltung verpflichten können). --87.122.16.172 13:41, 15. Mai 2025 (CEST)
- Was dagegen spricht: Ein seneszenter Bekannter wurde von der Kommune von seiner jahrzehntelang bewohnten barrierereichen Fünfzimmerwohnung in eine barrierearme Zweizimmerwohnung umgezogen. Der Umzug wurde von einem gewerblichen Umzugsunternehmen gemanagt. Danach war IT-Totalausfall und das Dokument mit den Kennwörtern (ein mit Bleistift engbeschriebenes A6-Blatt) wurde zusammen mit dem anfallenden Wohnungsauflösungsvolumen achtlos entsorgt. Damit war die Nutzung spezieller sozialer Medien unmöglich, auch weil diese Medien nur noch von der Bestandskundschaft genutzt werden konnten und Neuanmeldungen nicht mehr vorgesehen waren. --Rôtkæppchen₆₈ 00:21, 16. Mai 2025 (CEST)
- Papier ist schon richtig, hilft aber nicht bei Massenverdummung aka Passwortteilung.--217.229.52.182 04:58, 16. Mai 2025 (CEST)
- Naja, so einem Notizbuch sollte man natürlich die gleiche Aufmerksamkeit, Sorgfalt und Schutz angedeihen lassen wie dem Personalausweis und anderen wichtigen Dokumenten und Wertsachen. Ein einzelnes kleines Blatt, das womöglich irgendwo in der Schreibtischschublade herumfliegt oder an einem "sicheren" Ort versteckt ist, verstehe ich explizit nicht darunter. Ein fest gebundenes, 15 mm dickes Büchlein in 80x150mm (es geht auch DIN A7 oder A8) tut mir seit Jahrzehnten gute Dienste für eben diesen Zweck. Das verbleibende Risiko, wenn physischer Zugriff durch Dritte (In deinem Beispiel: Der Umzugsunternehmer) gewährt wird, hatte ich erwähnt, es läßt sich vermeiden denn sowas weiß man doch vorher. Ich meine, wenn jemand seine Festplatte formatiert, ohne vorher seine Paßwortmanagerinhalte davon extern gesichert zu haben, oder die externe Sicherung beim Umzug verliert, wären die Paßworte auch weg. Das ist kein Problem von Papier oder papierlos. --87.122.16.182 07:02, 18. Mai 2025 (CEST)
- Gegen ein Notizbuch spricht, dass es zu lange dauert, jedesmal das Passwort nachzuschlagen. Außerdem legt es gegenüber anderen nahe, dass die Person ein schlechtes Gedächtnis hat. Ein Mitarbeiter, der Passwörter im Notizbuch nachlesen muss, würde bei mir eine Probezeitkündigung erhalten. --BlackEyedLion (Diskussion) 07:32, 18. Mai 2025 (CEST)
- Dagegen hilft ein gut trainiertes Gedächtnis :) Tatsächlich schaue ich nicht oft hinein. Das Notizbuch dient doch nur der Sicherheit für selten benötigte Paßworte. Übrigens generiere ich meine Paßworte mit so einer Eingabe:
$ pwgen -cyns1 -r'?!`%><' 36 10
hv7/x9sslc=Bt}x([UT6]Xs&,kZ|*Apg*D~4 ~=fXtf7q^iv0'qI$b9I)+B@;Pg[)L2OY#109 (#U*aL{P|-PaqCOCW,$pPBN)Rr8i;lw=T;-0 k*\YIJ[2gFw/|Y{4[[_onC6D'~evC8XLyhR{ B2,hMYWrzhqC.v_llC7]};HuMFal.P(AK7_# 2FO[k/@\tFx=;TR7vI;*xxF|mQ\'ruXrolA[ _2mm\YSd9q7Cl~DQ2Vhfd^W}puNhjk\_mD.B {HS"jvD4FM{30V/]l\sM2(gDL1_}LH^k8V.( jd$~RiMo$Lo9"6W7Ujn&~ZG@<^d|,rne9s BpLHi_sc{|;E|StKnxB&F,*&}o[-9B.Pt(5f
- Aus der generierten Liste (pro Zeile ein Paßwort) suche ich mir dann eines aus, Länge oder auszuschließende Zeichen können durch Verändern der Eingabe dem Bedarf angepaßt werden. Aber jeder so wie er es am liebsten hat. Meine Methode mag antiquiert wirken, doch ich halte diese Art von Paßworten und ihre Aufbewahrung für sicher. Zumindest die gängigen Paßwortchecker haben keine Einwände und bescheinigen diesen Testmustern 1000 Jahre bis sie geknackt sind. Aber am Ende soll doch einfach jeder und jede es halten wie er oder sie es mag. Worauf es ankommt ist doch nur: Das Konzept für Paßwortsicherheit muß durchdacht, zuverlässig und beweisbar sicher, sowie für den betreffenden Anwender in der Praxis rasch umsetzbar sein. --87.122.16.182 08:43, 18. Mai 2025 (CEST)
- Gegen ein Notizbuch spricht, dass es zu lange dauert, jedesmal das Passwort nachzuschlagen. Außerdem legt es gegenüber anderen nahe, dass die Person ein schlechtes Gedächtnis hat. Ein Mitarbeiter, der Passwörter im Notizbuch nachlesen muss, würde bei mir eine Probezeitkündigung erhalten. --BlackEyedLion (Diskussion) 07:32, 18. Mai 2025 (CEST)
- Was dagegen spricht: Ein seneszenter Bekannter wurde von der Kommune von seiner jahrzehntelang bewohnten barrierereichen Fünfzimmerwohnung in eine barrierearme Zweizimmerwohnung umgezogen. Der Umzug wurde von einem gewerblichen Umzugsunternehmen gemanagt. Danach war IT-Totalausfall und das Dokument mit den Kennwörtern (ein mit Bleistift engbeschriebenes A6-Blatt) wurde zusammen mit dem anfallenden Wohnungsauflösungsvolumen achtlos entsorgt. Damit war die Nutzung spezieller sozialer Medien unmöglich, auch weil diese Medien nur noch von der Bestandskundschaft genutzt werden konnten und Neuanmeldungen nicht mehr vorgesehen waren. --Rôtkæppchen₆₈ 00:21, 16. Mai 2025 (CEST)
- Was spricht gegen ein Notizbuch? So mit Stift und Papier. Das kann immerhin nicht von außen gehackt werden, sondern erfordert stets einen unmittelbaren physischen Zugriff, um es zu kompromittieren. Das macht es Angreifern die am anderen Ende der Welt sitzen deutlich schwerer, als wenn man sich auf die Zuverlässigkeit der Programmierer der gängigen Paßwortmanager verlassen muß, ob sie kontinuierlich alle Sicherheitslöcher in ihrer Anwendung tatsächlich finden, gefunden haben, oder diese überhaupt schließen dürfen (sofern der Hersteller z.B. in den USA seinen Sitz hat, wo es gewisse Briefe gibt, die zu absoluter Geheimhaltung verpflichten können). --87.122.16.172 13:41, 15. Mai 2025 (CEST)
- Allgemeine Faustregel: Für Pass„wörter“, die man im engeren Sinn eintippen muss (sprich: keine Möglichkeit für C&P hat) oder an denen wichtige Zwischenschritte hängen (Masterpasswörter u.Ä.) Passphrasen nutzen, und alles Weitere per Passwordmanager regeln. --L47 (Diskussion) 08:39, 15. Mai 2025 (CEST)
- Ja gut, das Masterpasswort und die Anmeldung muss ich mir natürlich merken. Das bekomme ich gerade so noch hin ;-) (aber ich muss es nicht *immer* eingeben, das geht anders... und hier auf dem Mac meist mit Fingerabdruck). --AMGA 🇺🇦 (d) 11:14, 14. Mai 2025 (CEST)
- Möglicherweise sind die Passwörter im Passwort-Manager durch ein Master-Passwort geschützt, oder die Anmeldung im Konto des Betriebssystems auch. Es müssen also auch dann Passwörter noch selbst eingegeben werden. --BlackEyedLion (Diskussion) 11:08, 14. Mai 2025 (CEST)
- +1. Passwörter "merken" ist ein nutzloses Kriterium. In meinem Passwort-Manager habe ich mittlerweile 400+ Einträge (OK, viele nutze ich nur selten, aber das spielt ja keine Rolle). Und da gleiche Passwörter aus Gründen auch keine gute Idee sind: wie soll ich mir so viele tolle Passphrasen und deren Zuordnung merken? Plus noch den jeweiligen Benutzernamen, der zwar oft die Mailadresse ist (auch das hat Nachteile, aber kann man ja nichts gegen tun, wenn der Seitenbetreiber das vorgibt), aber oft auch nicht. --AMGA 🇺🇦 (d) 10:57, 14. Mai 2025 (CEST)
14. Mai
Echtzeitüberweisung: Pflicht oder Kür?
Aus dem Artikel Echtzeitüberweisung wird nicht ganz klar, wieviel bei der SEPA-Echtzeitüberweisung Pflicht ist und was freiwillig ist. Meine Bank bietet Echtzeitüberweisungen nur bis 2000€ an. Wenn eine Bank Lust hätte, könnte sie auch sagen Echtzeitüberweisungen nur bis 2€? Ein Limit bei 2000€ macht es unmöglich, damit Gebrauchtwagenkäufe von privat zu privat zu bezahlen, wenn sie mehr als 2000€ kosten. --2001:16B8:B89A:CE00:3C7:3A05:63BC:2CB3 18:15, 14. Mai 2025 (CEST)
- Seit wann muß man Gebrauchtwagenkäufe innerhalb von Sekunden bezahlen? --77.3.240.180 18:38, 14. Mai 2025 (CEST)
- Das ist zur Rechtssicherheit beider Seiten üblich. --BlackEyedLion (Diskussion) 19:07, 14. Mai 2025 (CEST)
- Manche Banken legen solch ein Limit fest, um vor dem Oma- Trick zu schützen. Man kann mit der Bank ein höheres Limit vereinbaren. Manche warten dann noch einige Stunden, bis das höhere Limit aktiv ist, manche verlangen persönliches Erscheinen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 20:09, 14. Mai 2025 (CEST)
- Üblichkeiten sind keine zwingenden Erfordernisse. Der gesetzliche "Normalfall" von Zahlungen ist die Übergabe von Bargeld. Und sofortige oder Barzahlungen sind ab relevanten Summen einfach unseriös und wirken mafiös. Wenn Geschäftspartner sich gegenseitig nicht vertrauen (können), dann sollen sie einen Intermediär einschalten oder besser auf das Geschäft verzichten. Ein Auto stellt für "Normalos" den Gegenwert von mehreren Monatsgehältern dar - das kauft man mit eingeschaltetem Verstand doch nicht "anonym auf dem Flohmarkt". "Was ist deine letzte Preis" oder "Gelegenheit jetzt sofort, sonst weg" sind doch sichere Anzeichen für Roßtäuschermethoden - "rechtssichere" Immobiliengeschäfte werden auch nicht auf dem Marktplatz am Stadtrand neben dem Stadion mit dem Geldkoffer abgewickelt. --2.241.178.182 11:50, 15. Mai 2025 (CEST)
- Das ist zur Rechtssicherheit beider Seiten üblich. --BlackEyedLion (Diskussion) 19:07, 14. Mai 2025 (CEST)
- Das musst du letztlich mit deiner Bank abklären, darauf lässt sich kaum eine allgemeine Antwort geben. Mein letzter Gebrauchtwagenverkauf wurde per Paypal bezahlt, das ist immer sofort, es muss daher gar nicht Bank sein – überweis das Geld am Tag vorher als normale Überweisung (wo du das Limit selbst einstellen kannst) an den Zahlkumpel und fertig. --Kreuzschnabel 12:27, 15. Mai 2025 (CEST)
- Die Frage war aber gerade nach einer allgemeinen Antwort, und normalerweise würde ich bei einer Pflicht, eine bestimmte Zahlungsform anzubieten, auch davon ausgehen, dass diese nicht beliebig eingeschränkt werden kann. Ich finde in [3] aber auch keine genaueren Angaben. Art. 5a Abs. 2 sagt da für Zahlungsdienstleister aus Nicht-Euro-Ländern, dass, wenn diese Echtzeitüberweisungen anbieten, die Obergrenze nicht unter 25.000 Euro liegen darf, aber wo ist die Regelung für Anbieter aus Euro-Ländern? --Karotte Zwo (Diskussion) 12:44, 15. Mai 2025 (CEST)
- Nein, die Frage war zum Limit von genau 2000€ täglich, das eine unbekannte Bank ihrem Kunde gönnte. Im Rahmen der Vertragsfreiheit vereinbaren Vertragspartner ihren Vertrag wie sie wollen und stufen die Limits herauf, falls vertrauenswürdig, wie sie wollen. Zu den übergeordneten Regeln: Demnächst gewerblich bis maximal 100.000€ und für Hungerleider gibts nach wie vor die P-Konten.--217.229.52.182 06:02, 16. Mai 2025 (CEST)
- Das ist Quatsch, denn in den verpflichtenden SEPA-Regeln steht: "Auf Verlangen des Zahlungsdienstnutzers bietet ein Zahlungsdienstleister dem Zahlungsdienstnutzer die Möglichkeit an, einen per Echtzeitüberweisung versendbaren Höchstbetrag festzulegen. Dieser Höchstbetrag kann nach dem alleinigen Ermessen des Zahlungsdienstnutzers entweder pro Tag oder pro Zahlungsvorgang festgelegt werden." D.h. der Nutzer, der Kunde, kann den Höchstbetrag festlegen, er könnte also auch 20000€ festlegen. Das geht aber bei dieser Bank nicht, da sie nur max. 2000€ akzeptiert. --2001:16B8:B898:FC00:4D0E:850D:A883:5072 08:22, 17. Mai 2025 (CEST)
- Dann weißt Dus besser als die Bundesbank? Die schreibt:
- Die Regelwerke mit den genauen Vorgaben für die Ausführung von SEPA-Überweisungen (SEPA-Überweisung - SEPA Credit Transfer oder SEPA-Echtzeitüberweisung – SEPA Instant Credit Transfer) und einer SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit) oder einer SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit) hat der European Payments Council aufgestellt. Die Regelwerke sind nicht für Endnutzer (Kunden) verbindlich, sondern gelten aus-schließlich zwischen den Zahlungsdienstleistern im Interbankenbereich.
- und weiter:
- Im Kunde-Bank-Verhältnis geltende Rechte und Pflichten werden in den AGB und jeweils geltenden Kundenbedingungen der kontoführenden Stelle geregelt. --217.229.52.182 01:52, 19. Mai 2025 (CEST)
- Das ist Quatsch, denn in den verpflichtenden SEPA-Regeln steht: "Auf Verlangen des Zahlungsdienstnutzers bietet ein Zahlungsdienstleister dem Zahlungsdienstnutzer die Möglichkeit an, einen per Echtzeitüberweisung versendbaren Höchstbetrag festzulegen. Dieser Höchstbetrag kann nach dem alleinigen Ermessen des Zahlungsdienstnutzers entweder pro Tag oder pro Zahlungsvorgang festgelegt werden." D.h. der Nutzer, der Kunde, kann den Höchstbetrag festlegen, er könnte also auch 20000€ festlegen. Das geht aber bei dieser Bank nicht, da sie nur max. 2000€ akzeptiert. --2001:16B8:B898:FC00:4D0E:850D:A883:5072 08:22, 17. Mai 2025 (CEST)
- Nein, die Frage war zum Limit von genau 2000€ täglich, das eine unbekannte Bank ihrem Kunde gönnte. Im Rahmen der Vertragsfreiheit vereinbaren Vertragspartner ihren Vertrag wie sie wollen und stufen die Limits herauf, falls vertrauenswürdig, wie sie wollen. Zu den übergeordneten Regeln: Demnächst gewerblich bis maximal 100.000€ und für Hungerleider gibts nach wie vor die P-Konten.--217.229.52.182 06:02, 16. Mai 2025 (CEST)
- Die Frage war aber gerade nach einer allgemeinen Antwort, und normalerweise würde ich bei einer Pflicht, eine bestimmte Zahlungsform anzubieten, auch davon ausgehen, dass diese nicht beliebig eingeschränkt werden kann. Ich finde in [3] aber auch keine genaueren Angaben. Art. 5a Abs. 2 sagt da für Zahlungsdienstleister aus Nicht-Euro-Ländern, dass, wenn diese Echtzeitüberweisungen anbieten, die Obergrenze nicht unter 25.000 Euro liegen darf, aber wo ist die Regelung für Anbieter aus Euro-Ländern? --Karotte Zwo (Diskussion) 12:44, 15. Mai 2025 (CEST)
- Das musst du letztlich mit deiner Bank abklären, darauf lässt sich kaum eine allgemeine Antwort geben. Mein letzter Gebrauchtwagenverkauf wurde per Paypal bezahlt, das ist immer sofort, es muss daher gar nicht Bank sein – überweis das Geld am Tag vorher als normale Überweisung (wo du das Limit selbst einstellen kannst) an den Zahlkumpel und fertig. --Kreuzschnabel 12:27, 15. Mai 2025 (CEST)
15. Mai
Pfingstmontag abschaffen?
Hallo, in der Presse sind Forderungen zu entnehmen, dass Pfingstmontag als Feiertag gestrichen werden soll, kann das schon für dieses Jahr gelten? Was ist wenn man im Vertrauen auf den Feiertag Urlaub mit Kindern gebucht hat?--176.3.1.225 10:56, 15. Mai 2025 (CEST)
- Im Jahr 2021 sollte ein Feiertag noch kurzfristiger geschaffen werden: https://www.merkur.de/leben/karriere/gruendonnerstag-arbeit-frei-ruhetage-ostern-feiertag-arbeitnehmer-merkel-zr-90258162.html. Es sollte also auch möglich sein, einen Feiertag kurzfristig zu streichen, das ist jedoch aufgrund der gemachten Erfahrungen sehr unwahrscheinlich. --BlackEyedLion (Diskussion) 11:01, 15. Mai 2025 (CEST)
- Das ist erst einmal nur ein Vorschlag des Arbeitgeberverbandes. Der müsste 16 Landesregierungen und 16 Landtage überzeugen, den Pfingstmontag abzuschaffen, dann müssten die Landtage das beschließen. Ich bezweifle, dass das bis 9. Juni klappt. Das sind noch 25 Tage. --Rôtkæppchen₆₈ 11:02, 15. Mai 2025 (CEST) Und dann haben die Kirchen gemäß jeweils gültigem Kirchenstaatsvertrag ein Mitspracherecht. Die müssten also auch noch überzeugt werden. --Rôtkæppchen₆₈ 11:04, 15. Mai 2025 (CEST)
- Richtig. Im Reichskonkordat sind die einzelnen Feiertage zwar nicht explizit aufgeführt [4], aber ich vermute, dass das implizit eine Art Bestandsschutz der existierenden katholischen Feiertage darstellt. Was auch der Grund dafür war, dass man in den 90er Jahren, als diese Diskussion schon einmal aufkam, den (damals) einzigen rein protestantischen Feiertag abschaffte, den Buß- und Bettag. -- 79.91.113.116 11:09, 15. Mai 2025 (CEST)
- Der Buß- und Bettag hatte ja keine wirkliche Tradition, da er erst im 19. Jahrhundert eingeführt wurde. Pfingsten hat dagegen biblische Tradition (Apg 2,1–41 LUT). --Rôtkæppchen₆₈ 11:14, 15. Mai 2025 (CEST)
- Da steht nichts von Pfingstmontag. Im übrigen war Pentekoste lediglich die Übernahme des Schawuot-Termins. Daß sich da "zufällig" das Pfingstwunder ereignet hatte - ja, so kann's kommen... (Man könnte fragen und diskutieren, warum Schawuot für die (Ur-) Christen überhaupt eine Bedeutung hatte. Dazu müßte man sich aber erstens klarmachen, daß die Information aus der Apg nicht aus einer aktuellen Tageszeitung stammt, sondern erst sehr viel später aufgeschrieben wurde, womit sich die Frage nach der Historizität stellt, zweitens legendäre Ereignisse vor 2000 Jahren nicht konstitutiv für rezente Feiertagsgesetze sein können, und drittens führt das viel zu weit und hat mit der Frage nichts zu tun - die wurde beantwortet.) --2.241.178.182 11:36, 15. Mai 2025 (CEST)
- Warum wird eigentlich nur bei Bibelinhalten die Historizität mit dem Verweis auf das deutlich spätere Niederschreiben regelmäßig völlig negiert? Fast die gesamte Geschichte vor Aufkommen der Akte aus Papier basiert zu einem großen Teil auf später niedergeschriebenen Chroniken und Geschichtswerken. Natürlich vertraut man dabei eher jenen, die zeitlich näher liegen, aber nicht nur. Für die griechisch-römische Antike hat man neben Inschriften und anderen Überresten, die allerdings eher Sozial- und Alltagsgeschichte oder politische Staatspropaganda vermitteln, fast nur (wenige) literarische Werke aller Art, die teilweise erst Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte nach den beschriebenen Ereignissen geschrieben wurden (auf uns heute unbekannter Grundlage) und zudem auch nur in nochmals deutlich jüngeren Abschriften auf uns gekommen sind.
- Und um zu den Feiertagen zurückzukommen: Es ist alte kirchliche Tradition, diese höchsten feste auch auf folgende Tage auszudehnen, wobei bis heute schon eine Reduktion auf den folgenden Tag eingetreten ist. Aber eigentlich gibt es wie die Osteroktav (nach einer Lehrveranstaltung während ebendieser an einem Theologischen Institut wünschte uns der Dozent übrigens "weiterhin schöne/frohe Osterzeit" (oder so ähnlich, den genauen Wortlaut kann ich nicht mehr wiedergeben)) auch bei Pfingsten (und Weihnachten) eine solche Zeit in der traditionellen Liturgie. --2A00:8A60:C000:1:998E:7406:21A7:EF4C 12:36, 15. Mai 2025 (CEST)
- Es wird keineswegs "nur bei Bibelinhalten die Historizität mit dem Verweis auf das deutlich spätere Niederschreiben regelmäßig völlig negiert" (recte: angezweifelt), das trifft auch auf viele andere Überlieferungen zu. Bei der Bibel ist es halt so, daß die voller "Wunder" ist, also objektiv unmögliche Ereignisse beschreibt. Was sonst als die Historizität zu bestreiten soll man denn damit machen? Was waren denn, sofern sie überhaupt existiert haben, Jesus und seine Anhänger? Das waren Juden, und zwar recht eifrige. Und was machen die an Schawuot? Sie nehmen natürlich an den traditionellen Riten im Tempel bzw. in der Synagoge teil. (Ihre Opposition richtete sich nicht gegen den Jahwe-Glauben an sich, sondern war eine "rein politische", die sich gegen die Fraktion der jüdischen Führungsschicht, die sie verfolgte und die Hinrichtung ihres nach ihrem Glauben gottgleichen Rabbis betrieben hatte, wandte.) Und als sich auch diese Juden in der Synagoge versammelten, passierte das "Pfingstwunder". Können Menschen Sprachen verstehen, die sie nicht kennen und nicht erlernt haben? Können sie genauso wenig wie Tote wieder lebendig werden. Also kann das wörtlich genommen kein historisches Ereignis sein. Warum diese Überlieferung trotzdem entstanden ist und Glaubensinhalt wurde, ist eine völlig andere Frage. Rational betrachtet: Die z. B. bei Jh berichteten Ereignisse der Karwoche vom Palmsonntag bis zum leeren Grab sind phantastische Geschichten und objektiv nicht möglich. Festnahme, Verhör, Aburteilung und Hinrichtung: Jesus wird am späten Donnerstagabend von jüdischen Tempelwächtern in Haft genommen, nächtens vom Sanhedrin verhört und dann am frühen Freitagmorgen an Pilatus überstellt, der einen Verschiebebahnhof zu Herodes und wieder zurück inszeniert und dann per "Schnellprozeß zwischen Tür und Angel" ein Todesurteil verhängt und sofort ausführen läßt, Hinrichtungsverlauf praktischerweise zwischen (Pi mal Daumen) 9 und 3 Uhr, sehr befördert durch eine handfeste Erpressung durch den Sanhedrin, damit man die Leiche "torakonform" noch vor Beginn der Schabbesfeierlichkeiten zum Pessachfest abräumen und verschwinden lassen kann? Also, das läßt sich der Statthalter des Kaisers und damit höchster Herrscher vor Ort garantiert nicht bieten, zwischen Morgenkaffee und Frühstücksbrötchen von einer Horde durchgeknallter Fundamentalisten zu einem Urteil in einem Fall eines Kapitalverbrechens genötigt zu werden, der hätte erst einmal diese ganzen Spinner in den Knast gesteckt und dann zu gegebener Zeit in aller Ruhe und unter Beachtung der gesetzlichen Formalitäten den Prozeß veranstaltet. Was bei Johannes steht, ist hochgradiger Unfug. (Der - alttestamentlich belegte - Hosanna-Ruf ist genauso hochverräterisch und aufrührerisch wie vergleichsweise "Allah 'u akbar" - so ein Theater auf der Straße hätte die Besatzungsmacht sofort zerschlagen und abgeräumt, zu dem weiteren Spektakel um den Tempel wäre es mit Sicherheit nicht gekommen.) Das ist entweder alles frei erfunden oder schreibt einen historisch realen niedergeschlagenen Aufruhr in Jerusalem, nach dem einige Rädelsführer hingerichtet wurden, um. Zudem wurden die Evangelien und die Apg erst nach dem jüdischen Krieg und der Zerstörung des Tempels (nebst dem von FJ beschriebenen Blutbad) im Jahr 70 verfaßt, denn die Erzählung setzt das Wissen um diese Ereignisse voraus. Historizität? Also, für diese Annahme braucht man schon "einen wirklich festen Glauben". --2.241.178.182 19:37, 15. Mai 2025 (CEST)
- Musste grade kichern. Ein Schreiber stellt (meiner Beobachtung nach: zutreffend) fest, dass Historisches, das in der Bibel berichtet wird, regelmäßig von Spöttern als Erfindung von späteren Schreibern und total unhistorisch angezweifelt wird. Und was kommt als Antwort? Die Texte seien erst viel später verfasst, deshalb müsse man sie anzweifeln. ROFL. --Schwäbin 10:04, 16. Mai 2025 (CEST)
- Es wird keineswegs "nur bei Bibelinhalten die Historizität mit dem Verweis auf das deutlich spätere Niederschreiben regelmäßig völlig negiert" (recte: angezweifelt), das trifft auch auf viele andere Überlieferungen zu. Bei der Bibel ist es halt so, daß die voller "Wunder" ist, also objektiv unmögliche Ereignisse beschreibt. Was sonst als die Historizität zu bestreiten soll man denn damit machen? Was waren denn, sofern sie überhaupt existiert haben, Jesus und seine Anhänger? Das waren Juden, und zwar recht eifrige. Und was machen die an Schawuot? Sie nehmen natürlich an den traditionellen Riten im Tempel bzw. in der Synagoge teil. (Ihre Opposition richtete sich nicht gegen den Jahwe-Glauben an sich, sondern war eine "rein politische", die sich gegen die Fraktion der jüdischen Führungsschicht, die sie verfolgte und die Hinrichtung ihres nach ihrem Glauben gottgleichen Rabbis betrieben hatte, wandte.) Und als sich auch diese Juden in der Synagoge versammelten, passierte das "Pfingstwunder". Können Menschen Sprachen verstehen, die sie nicht kennen und nicht erlernt haben? Können sie genauso wenig wie Tote wieder lebendig werden. Also kann das wörtlich genommen kein historisches Ereignis sein. Warum diese Überlieferung trotzdem entstanden ist und Glaubensinhalt wurde, ist eine völlig andere Frage. Rational betrachtet: Die z. B. bei Jh berichteten Ereignisse der Karwoche vom Palmsonntag bis zum leeren Grab sind phantastische Geschichten und objektiv nicht möglich. Festnahme, Verhör, Aburteilung und Hinrichtung: Jesus wird am späten Donnerstagabend von jüdischen Tempelwächtern in Haft genommen, nächtens vom Sanhedrin verhört und dann am frühen Freitagmorgen an Pilatus überstellt, der einen Verschiebebahnhof zu Herodes und wieder zurück inszeniert und dann per "Schnellprozeß zwischen Tür und Angel" ein Todesurteil verhängt und sofort ausführen läßt, Hinrichtungsverlauf praktischerweise zwischen (Pi mal Daumen) 9 und 3 Uhr, sehr befördert durch eine handfeste Erpressung durch den Sanhedrin, damit man die Leiche "torakonform" noch vor Beginn der Schabbesfeierlichkeiten zum Pessachfest abräumen und verschwinden lassen kann? Also, das läßt sich der Statthalter des Kaisers und damit höchster Herrscher vor Ort garantiert nicht bieten, zwischen Morgenkaffee und Frühstücksbrötchen von einer Horde durchgeknallter Fundamentalisten zu einem Urteil in einem Fall eines Kapitalverbrechens genötigt zu werden, der hätte erst einmal diese ganzen Spinner in den Knast gesteckt und dann zu gegebener Zeit in aller Ruhe und unter Beachtung der gesetzlichen Formalitäten den Prozeß veranstaltet. Was bei Johannes steht, ist hochgradiger Unfug. (Der - alttestamentlich belegte - Hosanna-Ruf ist genauso hochverräterisch und aufrührerisch wie vergleichsweise "Allah 'u akbar" - so ein Theater auf der Straße hätte die Besatzungsmacht sofort zerschlagen und abgeräumt, zu dem weiteren Spektakel um den Tempel wäre es mit Sicherheit nicht gekommen.) Das ist entweder alles frei erfunden oder schreibt einen historisch realen niedergeschlagenen Aufruhr in Jerusalem, nach dem einige Rädelsführer hingerichtet wurden, um. Zudem wurden die Evangelien und die Apg erst nach dem jüdischen Krieg und der Zerstörung des Tempels (nebst dem von FJ beschriebenen Blutbad) im Jahr 70 verfaßt, denn die Erzählung setzt das Wissen um diese Ereignisse voraus. Historizität? Also, für diese Annahme braucht man schon "einen wirklich festen Glauben". --2.241.178.182 19:37, 15. Mai 2025 (CEST)
- Da steht nichts von Pfingstmontag. Im übrigen war Pentekoste lediglich die Übernahme des Schawuot-Termins. Daß sich da "zufällig" das Pfingstwunder ereignet hatte - ja, so kann's kommen... (Man könnte fragen und diskutieren, warum Schawuot für die (Ur-) Christen überhaupt eine Bedeutung hatte. Dazu müßte man sich aber erstens klarmachen, daß die Information aus der Apg nicht aus einer aktuellen Tageszeitung stammt, sondern erst sehr viel später aufgeschrieben wurde, womit sich die Frage nach der Historizität stellt, zweitens legendäre Ereignisse vor 2000 Jahren nicht konstitutiv für rezente Feiertagsgesetze sein können, und drittens führt das viel zu weit und hat mit der Frage nichts zu tun - die wurde beantwortet.) --2.241.178.182 11:36, 15. Mai 2025 (CEST)
- Noch ein Einwurf. In Frankreich hat man vor ein paar Jahren auch den Pfingstmontag geopfert, wenn auch auf eine sonderbare Art: Er ist weiterhin offizieller gesetzlicher Feiertag; allerdings wurde er zum Tag der Solidarität mit Alten und Behinderten erklärt (zur Stützung der Sozialversicherung), so dass er de fakto auch Arbeitstag ist und man quasi einen Urlaubstag opfert, wenn man frei haben will. Einige Betriebe haben Sonderregelungen, so wurde die tägliche Arbeitszeit beim nationalen Eisenbahnunternehmen um 3 Minuten erhöht, dafür blieben die jährlichen Arbeitstage unverändert. -- 79.91.113.116 11:48, 15. Mai 2025 (CEST)
- Es geht auch anders herum. Der Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag. Trotzdem geben manche Arbeitgeber in den Karnevalshochburgen den Angestellten frei. --AKK Kontaktformular 12:45, 15. Mai 2025 (CEST)
- In diesen Regionen kommen sie wohl an der normativen Kraft des Faktischen nicht vorbei. --87.122.16.172 14:11, 15. Mai 2025 (CEST)
- Es geht auch anders herum. Der Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag. Trotzdem geben manche Arbeitgeber in den Karnevalshochburgen den Angestellten frei. --AKK Kontaktformular 12:45, 15. Mai 2025 (CEST)
- Der Buß- und Bettag hatte ja keine wirkliche Tradition, da er erst im 19. Jahrhundert eingeführt wurde. Pfingsten hat dagegen biblische Tradition (Apg 2,1–41 LUT). --Rôtkæppchen₆₈ 11:14, 15. Mai 2025 (CEST)
- Richtig. Im Reichskonkordat sind die einzelnen Feiertage zwar nicht explizit aufgeführt [4], aber ich vermute, dass das implizit eine Art Bestandsschutz der existierenden katholischen Feiertage darstellt. Was auch der Grund dafür war, dass man in den 90er Jahren, als diese Diskussion schon einmal aufkam, den (damals) einzigen rein protestantischen Feiertag abschaffte, den Buß- und Bettag. -- 79.91.113.116 11:09, 15. Mai 2025 (CEST)
- Der Pfingstmontag ist nicht einmal im Vatikan ein Feiertag. Wieso sollte er dann vom Konkordat geschützt sein? --95.208.219.212 16:50, 15. Mai 2025 (CEST)
- Auch wenn der Vergleich im mehrfacher Hinsicht hinkt: In Karnevalshochburgen müssen die Organisatoren auch arbeiten, während die anderen feiern. Die Bevölkerung des Vatikan besteht hauptsächlich aus Mitgliedern des Klerus. Da macht ein offiziell angeordneter Feiertag nicht wirklich viel Sinn, es erübrigt sich, weil die davon Betroffenen ohnehin damit befaßt sind, den Feiertag zu zelebrieren. Das sieht in anderen Staaten etwas anders aus. --87.122.16.172 19:09, 15. Mai 2025 (CEST)
- Um den Vatikan gibt es auch noch ein bißchen sonstiges, ziemlich katholisches Rom und Italien drumherum. Wie hält man es denn da mit dem Pfingstmontag? Mit den "ohnehin werktätigen" Zelebranten ist es ja nicht getan, da gibt es selbst im Vatikan noch ein bißchen "Gemeinde", und der Sinn eines gesetzlichen Feiertags ist aus kirchlicher Sicht schließlich, daß die deswegen arbeitsfrei bekommt, um der Messe beiwohnen zu können. --2.241.178.182 19:43, 15. Mai 2025 (CEST)
- Siehe letzter Absatz im Abschnitt Pfingsten#Feiertag. --Rôtkæppchen₆₈ 20:22, 15. Mai 2025 (CEST)
Gini for US in 2016 including negative wealth and oligarchy - In Italien? Unser Lemma weiß da eine Antwort: In Italien (mit Ausnahme von Südtirol) wurde der Pfingstmontag zusammen mit dem Dreikönigstag, dem Josefstag, Christi Himmelfahrt, Fronleichnam und Peter und Paul sowie den zwei Nationalfeiertagen „Fest der Republik“ (2. Juni) und „Tag der Einheit“ (4. November), als gesetzlicher Feiertag unter dem Kabinett Andreotti III 1977 abgeschafft. Die Wirtschaft wäre nicht die Wirtschaft, wenn sie nicht immer und immer wieder versuchen würde, die Dinge zu ihrem Vorteil umzugestalten. Immer wenn es ihren Lobyisten gelingt, etwas das allen Arbeitenden zum Nachteil gereicht, als „alternativlos” darzustellen, und den Glauben in der Bevölkerung daran ausreichend zu verbreiten, daß man sie bei Verweigerung noch mehr „büßen” lassen könnte, werden solche Streichungen durchgesetzt. Am Ende geht es aber nur darum, die eigenen Profite zu maximieren, auf Kosten der Lebensqualität aller davon Abhängigen, was daran ablesbar ist, daß die Akkumulation von Kapital bei den bereits reichsten Unternehmen ins Unermeßliche steigt. Siehe auch die Lorenz-Kurve mit negativem Wohlstand und Oligarchie. --87.122.16.172 20:23, 15. Mai 2025 (CEST)
- Um wirklich ganz ehrlich zu sein: Mir würde wirklich zusagen, wenn der verbliebene möglicherweise nicht auf einen Sonntag fallende von den Nazis eingeführte Feiertag ersatzlos entfallen würde. Der andere heute noch begangene Nazifeiertag fällt auf einen Sonntag, muss also nur aus Erinnerung und Praxis gestrichen werden. --Rôtkæppchen₆₈ 00:11, 16. Mai 2025 (CEST)
- Das war absolut keine Idee der Nazis, wie üblich haben sie es nur auf schäbige Weise für sich vereinnahmt (anderes Beispiel: 1. Mai). Der Pfingstmontag als Feiertag läßt sich für Deutschland bereits im 19. Jahrhundert nachweisen. --87.122.16.172 00:49, 16. Mai 2025 (CEST)
- Noch eine VT... --77.3.65.50 22:57, 16. Mai 2025 (CEST)
- Ein Blick in die jüngere Geschichte genügt, um an zahlreichen Beispielen aus allen nur denkbaren Bereichen nachzuweisen, daß die beschriebene Strategie keine VT sondern ein mit Erfolg praktiziertes Konzept der Wirtschaftinteressensverbände im Konzert mit entsprechenden Parteien oder Regierungen ist. Womit wir wieder beim Thema sind: Wer hat doch gleich die Aufhebung eines Feiertags (hier konkret: der Pfingstmontag) zulasten der Arbeitnehmer jetzt schon wieder angedacht, und dies mit Vorteilen für die ohnehin bereits übersättigte Wirtschaft begründet? VT geht anders. --87.122.16.178 09:21, 17. Mai 2025 (CEST)
- Um wirklich ganz ehrlich zu sein: Mir würde wirklich zusagen, wenn der verbliebene möglicherweise nicht auf einen Sonntag fallende von den Nazis eingeführte Feiertag ersatzlos entfallen würde. Der andere heute noch begangene Nazifeiertag fällt auf einen Sonntag, muss also nur aus Erinnerung und Praxis gestrichen werden. --Rôtkæppchen₆₈ 00:11, 16. Mai 2025 (CEST)
- Um den Vatikan gibt es auch noch ein bißchen sonstiges, ziemlich katholisches Rom und Italien drumherum. Wie hält man es denn da mit dem Pfingstmontag? Mit den "ohnehin werktätigen" Zelebranten ist es ja nicht getan, da gibt es selbst im Vatikan noch ein bißchen "Gemeinde", und der Sinn eines gesetzlichen Feiertags ist aus kirchlicher Sicht schließlich, daß die deswegen arbeitsfrei bekommt, um der Messe beiwohnen zu können. --2.241.178.182 19:43, 15. Mai 2025 (CEST)
- Auch wenn der Vergleich im mehrfacher Hinsicht hinkt: In Karnevalshochburgen müssen die Organisatoren auch arbeiten, während die anderen feiern. Die Bevölkerung des Vatikan besteht hauptsächlich aus Mitgliedern des Klerus. Da macht ein offiziell angeordneter Feiertag nicht wirklich viel Sinn, es erübrigt sich, weil die davon Betroffenen ohnehin damit befaßt sind, den Feiertag zu zelebrieren. Das sieht in anderen Staaten etwas anders aus. --87.122.16.172 19:09, 15. Mai 2025 (CEST)
- Der Pfingstmontag ist nicht einmal im Vatikan ein Feiertag. Wieso sollte er dann vom Konkordat geschützt sein? --95.208.219.212 16:50, 15. Mai 2025 (CEST)
- Mit derselben Begründung könntest du argumentieren, dass der 25.12. und der Ostermontag im Vatikan keine Feiertage seien. Die sind aber welche. Also muss deine Begründung unzutreffend sein. --2003:E5:B72E:2379:10CD:587D:24C7:CF0C 21:56, 15. Mai 2025 (CEST)
- Die länglichen Erörterungen über die religiöse Bedeutung der Pfingstfeiertage haben schlicht nichts mit der Frage zu tun, ob der Pfingstmontag als gesetzlicher Feiertag kurzfristig abgeschafft werden könnte - sehr theoretisch ja, praktisch ist das völlig absurd. (Z. B. haben Verkehrsunternehmen natürlich Feiertagsverkehrspläne, die ein Jahr im voraus aufgestellt werden und nicht "mal eben" abgeräumt werden können.) --77.3.65.50 04:17, 16. Mai 2025 (CEST)
- Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass es durchaus möglich ist, Fahrpläne kurzfristig zu ändern, ohne das monatelang im Voraus planen zu müssen. Durch großzügigen Personalrausschmiss während der Pandemie haben viele ÖPNV-Unternehmen Personalmangel und müssen daher auch kurzfristig ihre Fahrpläne anpassen. Das hiesige Stadtbusunternehmen hat sein Liniennetz so optimiert, dass durch längere Kurse und weniger Pausen weniger Personal benötigt wird, aber die Verspätungen und Fahrtausfälle dadurch massiv zunehmen. --Rôtkæppchen₆₈ 10:53, 16. Mai 2025 (CEST)
- Rôtkæppchen₆₈ hat die Ausgangsfrage am 15. Mai 11:04 hinreichend beantwortet. Der Rest ist OT. --Jossi (Diskussion) 11:01, 16. Mai 2025 (CEST)
- Schon - aber hinter (fast) jeder Frage steht eine Aussage. Hier als Hypothese: Frager fände es verwerflich, wenn er seinen Pfingsturlaub nun stornieren müsste (was für viele Kinder und Erwachsene ebenfalls zumindest sehr enttäuschend wäre). Eine andere Erklärung hat die IP geliefert mit der bezweckten Vergrösserung der Ungleichheit zwischen Arm und Reich. Und ja, da läuft gerade richtig viel falsch in unserem Staat und in der Welt - da ist die Idee mit "mehr (unbezahlte) Überstunden und weniger Feiertage für Viele, und Steuererleichterungen für Wenige" eher ein kleines (aber stetiges) Moment in die falsche Richtung... (aber das ist ein anderes Thema). Gruss, --Markus (Diskussion) 22:41, 19. Mai 2025 (CEST)
- Rôtkæppchen₆₈ hat die Ausgangsfrage am 15. Mai 11:04 hinreichend beantwortet. Der Rest ist OT. --Jossi (Diskussion) 11:01, 16. Mai 2025 (CEST)
- Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass es durchaus möglich ist, Fahrpläne kurzfristig zu ändern, ohne das monatelang im Voraus planen zu müssen. Durch großzügigen Personalrausschmiss während der Pandemie haben viele ÖPNV-Unternehmen Personalmangel und müssen daher auch kurzfristig ihre Fahrpläne anpassen. Das hiesige Stadtbusunternehmen hat sein Liniennetz so optimiert, dass durch längere Kurse und weniger Pausen weniger Personal benötigt wird, aber die Verspätungen und Fahrtausfälle dadurch massiv zunehmen. --Rôtkæppchen₆₈ 10:53, 16. Mai 2025 (CEST)
"zurück" beim Editieren
"zurück" bei Editieren funktioniert nicht mehr. Liegt es an meinem Browser (Firefox) oder an der Wikipedia? --Xiongda (Diskussion) 13:15, 15. Mai 2025 (CEST)
- Hinweis: Für Fragen speziell zur Wikipedia gibt es ein eigenes Diskussionsforum: Fragen zur Wikipedia. --Rôtkæppchen₆₈ 13:29, 15. Mai 2025 (CEST)
- Danke, habe meine Frage jetzt dort auch gestellt.--Xiongda (Diskussion) 16:37, 15. Mai 2025 (CEST)
- Soeben getestet mit neuestem Firefox - Rechtsklick eröffnet Menü, in oberster Zeile steht "Rückgängig". Der Klick darauf funktioniert. Ein "zurück" beim Editieren, wie Du es schriebst fand ich nicht - wo soll das bitte sein? --217.229.52.182 04:04, 16. Mai 2025 (CEST)
- Je nachdem, ob ich im Textfeld oder außerhalb rechtsklicke, verhält sich der Browser anders. --Rôtkæppchen₆₈ 16:03, 16. Mai 2025 (CEST)
- @user:Rotkaeppchen68 Beschreibe doch bitte Deine Erfahrungen zu Je nachdem genauer. Ich leide immer noch.
Allgemein: Ich meine das Rückgängig machen eines Editionsschrittes, vor allem wenn ich ein längeres Textstück gelöscht habe und es i.d.R. sofort wieder herstellen möchte. --Xiongda (Diskussion) 20:21, 17. Mai 2025 (CEST)Links Kontextmenü bei Rechtsklick in der Textbox, rechts Kontextmenü bei Rechtklick außerhalb der Textbox - Das Kontextmenü ist beim Rechtsklick innerhalb und außerhalb der Textbox unterschiedich, siehe Screenshots. --Rôtkæppchen₆₈ 20:38, 17. Mai 2025 (CEST)
- @user:Rotkaeppchen68 Beschreibe doch bitte Deine Erfahrungen zu Je nachdem genauer. Ich leide immer noch.
- Je nachdem, ob ich im Textfeld oder außerhalb rechtsklicke, verhält sich der Browser anders. --Rôtkæppchen₆₈ 16:03, 16. Mai 2025 (CEST)
- Soeben getestet mit neuestem Firefox - Rechtsklick eröffnet Menü, in oberster Zeile steht "Rückgängig". Der Klick darauf funktioniert. Ein "zurück" beim Editieren, wie Du es schriebst fand ich nicht - wo soll das bitte sein? --217.229.52.182 04:04, 16. Mai 2025 (CEST)
- Danke, habe meine Frage jetzt dort auch gestellt.--Xiongda (Diskussion) 16:37, 15. Mai 2025 (CEST)
@user:Rotkaeppchen68, mein Leiden geht weiter, weil das Rückgängig (genau wie Dein Undo) schon ewig und drei Tage im Nebel bleibt, sich gar nicht anklicken lässt und somit auch nicht aktiviert (stelle den vorherigen Zustand wieder her!) werden kann. Im von Dir eingefügten Bild ist das Undo ebenfalls im Nebel. Ich glaube inzwischen, dass Du gar nicht genau hinschaust, sondern lediglich auf ein Stichwort fliegst und nur etwas sagst, was darunter fallen könnte.
user:217.229.52.182, also, der Unterschied zur Situation bei Dir und bei mir ist, dass bei Dir Rückgängig anklickbar ist, ist es natürlich auch nur, wenn die Voraussetzung dafür gegeben ist. Was hast Du vorher gemacht und was gewollt, wenn Du sagst Der Klick darauf funktioniert, und was hast Du dafür bekommen?. Noch einmal: Ich meine das rückgängig machen eines Editionsschrittes, vor allem wenn ich ein längeres Textstück gelöscht habe und es wieder herstellen, also zum vorherigen Zustand zurückgehen möchte. Es sieht aber beinahe so aus, dass Dir ein solches Vorhaben fremd ist, sonst würdest Du nicht fragen: Ein "zurück" beim Editieren, wie Du es schriebst fand ich nicht - wo soll das bitte sein? Oder klebst Du am Wort und machst den Schritt von zurück nach Rückgängig nicht? --Xiongda (Diskussion) 23:13, 17. Mai 2025 (CEST)
- Natürlich klebe ich genau am Wort "zurück", wo denn sonst, oder erwartest, daß ich etwas falsch interpretiere? --217.229.52.182 02:01, 19. Mai 2025 (CEST)
Erledigt. Die Notlösung ist Ctrl+Z. --Xiongda (Diskussion) 14:33, 18. Mai 2025 (CEST)
Protokoll einer Strafverhandlung in Österreich - Versionen?
Bei einer Strafverhandlung in Österreich wird ja auch ein Protokoll erstellt, das den Parteien dann auch zugestellt wird. Solche Protokolle leider auch recht unvollständig und fehlerhaft sein und manchmal den Eindruck erwecken, es sei noch etwas herausgenommen werden. Kann es sein, dass es zu solchen Protokollen mehrere Versionen gibt, ev. ursprünglichere, und diese unter Umständen noch beantragt werden können? Früher wurde ja mit Stenographie mitgeschrieben, aber heutzutage wird wohl nur noch am Computer mitgeschrieben. Das verschlechtert sicher die Chancen auf eine positive Antwort auf meine Frage - aber könnten vielleicht doch mehrere Versionen existieren? --AF (Diskussion) 16:11, 15. Mai 2025 (CEST)
- Was der Protokollführer aufnimmt und was er filternd aufschreibt sind stets zwei verschiedene Dinge. Im Prinzip ists wie bei Dolmetschern und der Fehlerteufel ein Eichhörnchen. Bewußte Auslassungen bzw. Verfälschungen wären strafbewehrt, was nicht bedeutet, daß sie nicht vorkommen, aber anderes Thema.
- In Bayern bzw. D gibts die Möglichkeit des Antrags auf Protokollberichtigung:
- "Unrichtigkeiten des Protokolls können nach § 164 Abs. 1 ZPO jederzeit berichtigt werden. Die Bestimmung setzt voraus, dass das Protokoll unrichtig ist, also sein Inhalt (§ 160) nicht dem entspricht, was tatsächlich in der mündlichen Verhandlung vorgegangen ist. Erfasst werden alle formellen und sachlichen Fehler, aber auch Unvollständigkeiten."
- Ich nehme an, in Österreich auch, aber wende Dich ans zuständige Gericht - wir können nicht wissen, was sich zutrug.--217.229.52.182 06:41, 16. Mai 2025 (CEST)
- Die genannte Norm steht in der ZPO, der Fragesteller fragte nach Strafprozessrecht... man muss also in der StPO suchen, wenn man vergleichbares deutsches Recht sucht. Gerichte dürfen in D keine Rechtsauskünfte geben (wobei die Grenzen etwas schwammig sind, wenn Laien Anträge zu Protokoll stellen), in AUT dürfte das vermutlich kaum anders sein. Verfahrensprozessrechte sind meist relativ logisch, oft hilft bereits ein Blick in das Gesetz...--Tobias Nüssel (Diskussion) 07:07, 16. Mai 2025 (CEST)
- Dann wirst Du uns sicher sagen wo? : https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002326 --217.229.52.182 07:35, 16. Mai 2025 (CEST)
- Habs gefunden, §96 (4)
- (4)Absatz 4Das Protokoll ist der vernommenen Person zur Durchsicht mit der Information vorzulegen, dass sie berechtigt ist, Ergänzungen oder Berichtigungen zu verlangen. Erhebliche Zusätze oder Einwendungen sind in einen Nachtrag aufzunehmen und gesondert zu unterfertigen. Sofern dies abgelehnt wird, hat die vernommene Person das Recht, dem Protokoll eine Stellungnahme beizufügen. Im Übrigen darf in dem einmal Niedergeschriebenen nichts Erhebliches ausgelöscht, zugesetzt oder verändert werden. Durchgestrichene Stellen sollen noch lesbar bleiben. Das Protokoll ist von der vernommenen Person auf jeder Seite und am Ende vom Leiter der Amtshandlung, vom Schriftführer und den übrigen Beteiligten zu unterschreiben.
- --217.229.52.182 07:40, 16. Mai 2025 (CEST)
- Dieser Paragraph bezieht sich auf die Beweisaufnahme, nicht auf die Verhandlung. Wahrscheinlich IANAL ist das mit Protokollführung überschriebene Gliederungselement der verlinkten Rechtsquelle und dessen Paragraphen 271, 271a und 272 gemeint und einschlägig. Aber IANAL. --Rôtkæppchen₆₈ 01:23, 18. Mai 2025 (CEST)
- Die genannte Norm steht in der ZPO, der Fragesteller fragte nach Strafprozessrecht... man muss also in der StPO suchen, wenn man vergleichbares deutsches Recht sucht. Gerichte dürfen in D keine Rechtsauskünfte geben (wobei die Grenzen etwas schwammig sind, wenn Laien Anträge zu Protokoll stellen), in AUT dürfte das vermutlich kaum anders sein. Verfahrensprozessrechte sind meist relativ logisch, oft hilft bereits ein Blick in das Gesetz...--Tobias Nüssel (Diskussion) 07:07, 16. Mai 2025 (CEST)
16. Mai
Brauche hilfe um ein Artikel zu ändern
Ich bin normalerweise nur auf EN-Wiki beim werklen, und weiß leider nichts wie die Normen sind auf DE-Wiki! Wäre es möglich, Wolfgang Giere zu ändern, da seine Todesanzeige jetzt veröffentlicht ist? Vielen Dank! Danners430 (Diskussion) 12:19, 16. Mai 2025 (CEST)
- Done! Sterbedatum und Sterbeort eingefügt und bequellt. MfG, GregorHelms (Diskussion) 12:41, 16. Mai 2025 (CEST)
- Vielen Dank! Danners430 (Diskussion) 12:42, 16. Mai 2025 (CEST)
- Dann hoffen wir mal, dass bald tatsächlich eine Anzeige erscheint. Bislang gibt es nämlich keine: https://bestattungshaus-tauber.gemeinsam-trauern.net/Begleiten/wolfgang-giere/Anzeigen --BlackEyedLion (Diskussion) 13:07, 16. Mai 2025 (CEST)
- Soll an sich Morgen erscheinen laut Beerdigungsunternehmen Danners430 (Diskussion) 14:11, 16. Mai 2025 (CEST)
- Dann hoffen wir mal, dass bald tatsächlich eine Anzeige erscheint. Bislang gibt es nämlich keine: https://bestattungshaus-tauber.gemeinsam-trauern.net/Begleiten/wolfgang-giere/Anzeigen --BlackEyedLion (Diskussion) 13:07, 16. Mai 2025 (CEST)
- Vielen Dank! Danners430 (Diskussion) 12:42, 16. Mai 2025 (CEST)
Irmgard Huber
Irmgard Huber:Unterschiedliche Lebensdaten in der deutschen und der englischen Wikipedia. Was stimmt? --2003:A:F11:6000:E56D:B8D3:6990:C8BA 13:03, 16. Mai 2025 (CEST)
- Zum Geburtsdatum 1.7. (englisch) oder 9.7.1901 (deutsch): In dem englischen Artikel ist im Gegensatz zum deutschen eine Quelle angegeben, darin steht der 9.7. wie im deutschen Artikel. https://web.archive.org/web/20090612100647/http://www.lwv-hessen.de/files/266/Sandner_Verwaltung_6_Seite_691-788.pdf, Seite 731 (41 der PDF-Datei). Zum Sterbedatum habe ich in der anderen Quelle aus dem englischen Artikel nichts gefunden. https://news.google.com/newspapers?id=J5MUAAAAIBAJ&sjid=xYIDAAAAIBAJ&hl=de&pg=6747%2C4347685 Im Internet gibt es einige Quellen für den 4.12.1974 und weil der Artikel ja noch sehr neu ist, sind die bestimmt vor der Veröffentlichung des Artikels erschienen. --BlackEyedLion (Diskussion) 13:16, 16. Mai 2025 (CEST)
- Ich habe in beiden Artikeln einen geeigneten Einzelnachweis eingefügt. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:20, 17. Mai 2025 (CEST)
Roco-Gemüsereibe/Raffel
Ich suche Fotos und/oder Hersteller der Roco-Gemüseraffeln/-reiben mit Kurbel, die zumindest in den 1970er-Jahren in der Schweiz gebräuchlich waren. Man konnte sie an den Küchentisch schrauben, die geegnete Schneide einsetzen (für Karotten, Kartoffeln, Grukenscheiben, Käse, hartes Brot zu Paniermehl usw.) und dann kurbeln. Wie Zyliss, aber die Schneiden waren nicht zylinderförmig, sondern kugelkappenförmig. --178.197.239.93 17:23, 16. Mai 2025 (CEST)
- Finde ich interessant. Bei "gebräuchlich" kommen mir tatsächlich sowohl "Zick Zick Zyliss!" (legendäre Werbekampagne) als auch andere Dinge in den Sinn, aber das von dir Beschriebene macht kein Klick; ich habe habe darum Bedenken, ob nicht die Frage in dieser Kombination ins Leere führt. Bist du ganz sicher, dass du den "und/oder"-Hersteller mit Roco richtig benannt hast? Ich könnte mir vorstellen, dass da vielleicht der Name falsch ist, aus welchem Grund auch immer, denn ich glaube kaum, dass - und das wäre zwar eine weit her geholte Möglichkeit - eine der bekannteren Firmen namens Roco ausgerechnet ein solches Gerät eines anderen Herstellers als Werbegeschenk oder überhaupt irgendwie vertrieb.
- Vom Name her am nächsten wäre Rotho, die haben seit 1955 einen seit damals kaum veränderten Gemüsehobel im Sortiment und vielleicht auch mal eine Raffel produziert; die wäre aber als Merkmal vielleicht (aufgrund der Produkte von Rotho) aus Kunststoff gewesen und nicht komplett aus Metall; darum die Frage: War das gemeinte Gerät vielleicht aus Kunststoff?
- Andererseits wäre die beschriebene kugelförmige Schneide ja ein unverwechselbares Merkmal. Auch da klingelt es nicht im Hinterkopf für Namen. Es klingelt nur bei "an den Küchentisch schrauben". Das lässt sich finden. --Anidaat (Diskussion) 09:08, 17. Mai 2025 (CEST)
- Roko-Reibe ist eine generische Bezeichnung für Rohkostreibe. Die gibt es auch von anderen Herstellern als Zyliss, z.B. von Börner. Das gesuchte Gerät heißt bei einer bekannten Onlineenzyklopädie Trommelreibe. --Rôtkæppchen₆₈ 09:13, 17. Mai 2025 (CEST)
- nein, eben nicht, es ist keine Trommel:
- Voilà - gefunden; die Leguma kannst du kaufen für 18 Franken und die Fotos selber machen... Viele Grüsse--Anidaat (Diskussion) 09:17, 17. Mai 2025 (CEST)
- Danke Anidaat, fast genauso hat die Roco-Raffel ausgesehen. Es gab auch eine runde Abdeckung für vorne drauf, damit Paniermehl usw. schön nach unten in die Schüssel fällt. Der Hersteller würde mich immer noch interessieren. --194.230.161.220 13:49, 17. Mai 2025 (CEST)
- Ja, so einen Schnabel vermisste ich auf den Fotos.--Anidaat (Diskussion) 09:17, 18. Mai 2025 (CEST)
- Danke Anidaat, fast genauso hat die Roco-Raffel ausgesehen. Es gab auch eine runde Abdeckung für vorne drauf, damit Paniermehl usw. schön nach unten in die Schüssel fällt. Der Hersteller würde mich immer noch interessieren. --194.230.161.220 13:49, 17. Mai 2025 (CEST)
- Roko-Reibe ist eine generische Bezeichnung für Rohkostreibe. Die gibt es auch von anderen Herstellern als Zyliss, z.B. von Börner. Das gesuchte Gerät heißt bei einer bekannten Onlineenzyklopädie Trommelreibe. --Rôtkæppchen₆₈ 09:13, 17. Mai 2025 (CEST)
- Hier ist auch eine: https://www.ricardo.ch/de/a/gemuesewolf-vegetar-1288490250/ --194.230.161.125 15:24, 19. Mai 2025 (CEST)
Darf Merz den Kanzlerairbus fliegen?
Hallo, Merz ist doch ausgebildeter Pilot könnte er als Pilot den Kanzlerairbus selber fliegen? Damit könnte man doch eine Pilotenplanstelle einsparen?--18:32, 16. Mai 2025 (CEST)~ (unvollständig signierter Beitrag von 176.3.7.55 (Diskussion) )
- 1. Vermutlich nicht, weil für Strahlflugzeuge eine eigene Lizenz erforderlich ist, und für gewerbliches Fliegen auch (Verkehrspilotenlizenz). 2. Sowieso nicht, weil er dann ja nicht mehr als Bundeskanzler arbeiten kann. --BlackEyedLion (Diskussion) 18:50, 16. Mai 2025 (CEST)
- Selbst wenn er die erforderliche Fluglizenz irgendwann erworben hätte, vermute ich, dass da eine Altersgrenze wirksam ist. Da wir in der Auskunft sind: Wo liegt die obere Grenze für Verkehrspiloten? --Dioskorides (Diskussion) 21:30, 16. Mai 2025 (CEST)
- Einfach zu finden: ab 60 Jahren mit Einschränkungen, ab 65 Jahren nicht mehr, https://www.luftrecht24.com/altersgrenze-fur-piloten-nach-teil-fcl-part-fcl/, wobei die Bundeswehr eigene Regeln hat. --BlackEyedLion (Diskussion) 21:52, 16. Mai 2025 (CEST)
- Ob er überhaupt den Schein für dieses Flieger hat oder nicht, ist hier ein Nebenpunkt. Selbst wenn er diesen Flugzeugtyp noch fliegen dürfte, kann trotzdem nicht auf den normalen Piloten verzichtet werden. Denn kommerziell tätige Piloten unterliegen recht strengen Arbeitszeitregeln. Das ist das was oben BlackEyedLion schon angesprochen hat. Er kann nicht in denn für Piloten vorgeschriebene Ruhezeiten als Kanzler tätig sein. Und während er als Pilot ein Flugzeug fliegt, kann er auch keinen Papierkram usw. erledigen. Es ist somit wirtschaftlicher den Kanzler seien Kanzler-Arbeit ausführen zu lassen (oder sich eben zwischen zwei Kanzler-Terminen sich ausruhen kann), während ein Vollprofi das Flugzeug fliegt.--Bobo11 (Diskussion) 07:51, 17. Mai 2025 (CEST)
- Einfach zu finden: ab 60 Jahren mit Einschränkungen, ab 65 Jahren nicht mehr, https://www.luftrecht24.com/altersgrenze-fur-piloten-nach-teil-fcl-part-fcl/, wobei die Bundeswehr eigene Regeln hat. --BlackEyedLion (Diskussion) 21:52, 16. Mai 2025 (CEST)
- Selbst wenn er die erforderliche Fluglizenz irgendwann erworben hätte, vermute ich, dass da eine Altersgrenze wirksam ist. Da wir in der Auskunft sind: Wo liegt die obere Grenze für Verkehrspiloten? --Dioskorides (Diskussion) 21:30, 16. Mai 2025 (CEST)
- Wenn man einen Mofaführerschein hat, darf man dann einen LKW oder Reisebus fahren? Soweit klar? --Elrond (Diskussion) 12:22, 18. Mai 2025 (CEST)
- Franz-Josef Strauß war berühmt und berüchtigt dafür, dass er bei Politikerflügen schon mal selbst den Pilotensitz eingenommen hat. Das muss bei seiner Entourage Angst und Schrecken ausgelöst haben[5].--Rabe! (Diskussion) 12:26, 19. Mai 2025 (CEST)
- Da geht es um einen Privatjet, für den Strauß vermutlich die Berechtigung hatte. Merz fliegt eine Diamond DA62, die ist deutlich kleiner und leichter als die Regierungsmaschinen. Er bräuchte wohl auch eine weitere Klassenberechtigung und sowieso die jeweilige Musterberechtigung inklusive Extra-Ausbildung, Einweisung in die Eigenheiten des Flugzeugtyps und Prüfung. --Sitacuisses (Diskussion) 14:31, 19. Mai 2025 (CEST)
- Franz-Josef Strauß war berühmt und berüchtigt dafür, dass er bei Politikerflügen schon mal selbst den Pilotensitz eingenommen hat. Das muss bei seiner Entourage Angst und Schrecken ausgelöst haben[5].--Rabe! (Diskussion) 12:26, 19. Mai 2025 (CEST)
wie behandelt man "susp. rupt. v. bilis, BB ob"
--188.23.226.202 21:21, 16. Mai 2025 (CEST)
- Sprich mit Deinem Therapeuten darüber, der diese Notizen niedergeschrieben hat. Es ist seine Aufgabe, eine Diagnose zu stellen und Dir diese dann zu erläutern. --Schwäbin 21:28, 16. Mai 2025 (CEST)
- Verdacht (suspectus) auf Riss oder Bruch (ruptus) der Galle (bilis), evtl. Gallensteine. Wünsche wohl zu speisen. --2003:CD:3F0D:6C91:1C21:F1A4:F25E:ABEF 22:32, 16. Mai 2025 (CEST)
- Das behandelt man lege artis mit einer ERCP. --176.7.198.200 14:36, 18. Mai 2025 (CEST)
- Hierzuwiki heißt das Endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikographie. --Rôtkæppchen₆₈ 15:47, 18. Mai 2025 (CEST)
- V. vesicae, also Verdacht suspicio auf Riss ruptura der Gallenblase vesica biliaris. Wie der behandelt wird, steht im Abschnitt Gallenblase#Erkrankungen der Gallenblase (Cholezystopathien). Vorher aber bitte immer Ärztin oder Arzt zu Rate ziehen. Blutbild
Operation. --Rôtkæppchen₆₈ 23:41, 16. Mai 2025 (CEST)- BB ob: Blutbild ohne (besonderen) Befund? --BlackEyedLion (Diskussion) 08:51, 17. Mai 2025 (CEST)
- Sorry für den Lapsus. Du hast selbstverständlich recht. --Rôtkæppchen₆₈ 01:14, 18. Mai 2025 (CEST)
- BB ob: Blutbild ohne (besonderen) Befund? --BlackEyedLion (Diskussion) 08:51, 17. Mai 2025 (CEST)
- V. vesicae, also Verdacht suspicio auf Riss ruptura der Gallenblase vesica biliaris. Wie der behandelt wird, steht im Abschnitt Gallenblase#Erkrankungen der Gallenblase (Cholezystopathien). Vorher aber bitte immer Ärztin oder Arzt zu Rate ziehen. Blutbild
17. Mai
Hanswilhelm Beil
Gibt es einen Nachweis für das Todesdatum (19. Dezember 2002) von Hanswilhelm Beil https://et.wikipedia.org/wiki/Hanswilhelm_Beil ? --Pallaskatz1 (Diskussion) 07:54, 17. Mai 2025 (CEST)
- Unten im estnischen Artikel steht übersetzt: Der Artikel enthält nicht genügend Referenzen. Tatsächlich hat er überhaupt keine. --Lisbetts Heldenplatz (Diskussion) 09:55, 17. Mai 2025 (CEST)
- Das Todesjahr lässt sich mit der Ärzte-Zeitung belegen. --Kompetenter (Diskussion) 14:02, 17. Mai 2025 (CEST)
Eingrifftasche
Ist eine Eingrifftasche dasselbe wie eine eingesetzte Hosentasche ? Andererseits kann man aber auch in eine aufgesetzte Hosentasche hineingreifen, so wie in einen Eingriff - ist also eine Eingrifftasche vielleicht das Gegenteil einer unechten zugenaehten, nur zu dekorativen Zwecken aufgesetzten Hosentasche, also jede echte Hosentasche ? -- Juergen 185.205.124.248 16:25, 17. Mai 2025 (CEST)
- Danke für die Frage! Letztens habe ich mir eine etwas bessere Arbeitshose mit gefühlt hundert Taschen zugelegt. Der Begriff kommt in der Beschreibung dieser Hose auch vor und ich kann damit nix anfangen. --AKK Kontaktformular 18:03, 17. Mai 2025 (CEST)
Lässt sich googlen: taschenformen eingrifftasche einschubtasche. Kalle Ute Inge Cindy Troy (Diskussion) 18:33, 17. Mai 2025 (CEST)- In meinem Internet finden sich dazu nur Nähanleitungen aber keine Erklärung, was das eigentlich ist. --AKK Kontaktformular 19:32, 17. Mai 2025 (CEST)
- Dann brauchst du vielleicht ein anderes Internet? SERVICE: In meinem Internet erscheint gleich als erstes Suchergebnis mit den von K.U.I.C.T vorgeschlagenen Suchbegriffen z.B. das hier. Keine Nähanleitung, nur eine Erklärung aller nur denkbaren Taschenformen und wie sie miteinander zusammenhängen. Und nein, das hab ich jetzt nicht extra für dich nachgeschaut. Ich brauchte diese Information ebenfalls. Danke K.U.I.C.T ! --87.122.16.178 00:17, 18. Mai 2025 (CEST)
- Die Internetze sind halt bei jedem anders. Man kann natürlich auch in einer bekannten Onlineenzyklopädie nach dem Wort „Eingrifftasche“ suchen und landet dann bei Hosentasche. So richtig ist es dort auch nicht erklärt, ergibt sich aber aus dem Kontext. --AKK Kontaktformular 15:06, 18. Mai 2025 (CEST)
- Daß man in dem Lemma Hosentasche landet ist Zufall: Der Fachbegriff wird dort als mögliche Form einer Hosentasche erwähnt, aber nicht erklärt, was darunter zu verstehen ist und wodurch konkret er sich von anderen Taschenformen abgrenzt. Trivial wäre jede Tasche eine Eingrifftasche, denn man muß ja irgendwie hineingreifen können. Das ist aber nicht das, was damit als Fachterminus ausgesagt werden soll. Aus dem verlinkten "Taschenlexikon" kannst du zudem noch erfahren, daß dieser Taschentyp auch für Röcke und andere Kleidungsstücke, nicht nur für Hosen, verwendet wird. --87.122.16.182 15:38, 18. Mai 2025 (CEST)
- Die Internetze sind halt bei jedem anders. Man kann natürlich auch in einer bekannten Onlineenzyklopädie nach dem Wort „Eingrifftasche“ suchen und landet dann bei Hosentasche. So richtig ist es dort auch nicht erklärt, ergibt sich aber aus dem Kontext. --AKK Kontaktformular 15:06, 18. Mai 2025 (CEST)
- Dann brauchst du vielleicht ein anderes Internet? SERVICE: In meinem Internet erscheint gleich als erstes Suchergebnis mit den von K.U.I.C.T vorgeschlagenen Suchbegriffen z.B. das hier. Keine Nähanleitung, nur eine Erklärung aller nur denkbaren Taschenformen und wie sie miteinander zusammenhängen. Und nein, das hab ich jetzt nicht extra für dich nachgeschaut. Ich brauchte diese Information ebenfalls. Danke K.U.I.C.T ! --87.122.16.178 00:17, 18. Mai 2025 (CEST)
- In meinem Internet finden sich dazu nur Nähanleitungen aber keine Erklärung, was das eigentlich ist. --AKK Kontaktformular 19:32, 17. Mai 2025 (CEST)
Ran - Widder?
Die Begriffsklärungsseite Ran listet, das wäre auch eine schwäbische Bezeichnung für Widder. Als Quelle ist tatsächlich zutreffend ein Google-Books-Link zu einem Wörterbuch von 1957 angegeben, das "Ran" als schwäbisch-mundartlich für Widder nennt, dort mit Verweis auf das mittelhochdeutsche "ram" (auch das moderne englische Wort). Aber ich finde ansonsten wirklich gar keine Hinweise auf die Verwendung des Wortes "Ran" für Widder, weder im Schwäbischen, noch sonstwo. Kann es jemand bestätigen oder Zweifel bekräftigen? --KnightMove (Diskussion) 21:50, 17. Mai 2025 (CEST)
- Im Grimmschen Wörterbuch kommen bei Widder [6] und Schaf [7] zwar Ram (friesisch), Rammer und Rammel, aber nicht Ran vor. --BlackEyedLion (Diskussion) 23:14, 17. Mai 2025 (CEST)
- Ich kenne aus Oberschwaben nur Ram als Bezeichnung für den Widder, spiegelt sich bspw. im Namen Ramsberg wieder. Ich kann am Montag aber auch gerne noch im Schwäbischen Wörterbuch nachschlagen. TassiloDux (Diskussion) 01:04, 18. Mai 2025 (CEST)
- Es kann sich in der Quelle einfach um einen Schreibfehler handeln, und ich kenne auch keine Lautverschiebung von m zu n. --BlackEyedLion (Diskussion) 08:38, 18. Mai 2025 (CEST)
- Im Grimmschen Wörterbuch steht unter dem Stichwort 'Ramm' auch: "schwäb. heute ran, schafbock."[8] 91.54.45.112 10:25, 18. Mai 2025 (CEST)
- Und im Deutschen Rechtswörterbuch: "an schaafen außtreiben 12 stuck und ein ranen" (Württemberg, 1651). 91.54.45.112 10:41, 18. Mai 2025 (CEST)
- WP:WPIKW: längst vergessene Schreibweisen aus dem 17. Jahrhundert sind irrelevant für eine BKS. --Chianti (Diskussion) 12:44, 18. Mai 2025 (CEST)
- Hm. Und ein Wörterbuch von 1957 reicht dann noch als Legitimation oder eher nicht? --KnightMove (Diskussion) 14:44, 18. Mai 2025 (CEST)
- In den alemannischen Sprachen und Dialekten ist das Wiktionary Teil der Wikipedia: https://als.wikipedia.org/wiki/Wort:Houptsyte . --Rôtkæppchen₆₈ 16:10, 18. Mai 2025 (CEST)
- Das "rammen" und der "Rammbock" sind offensichtlich Ableitungen von diesem schwäbischen Mundartbegriff. Vgl. https://www.dwds.de/wb/rammen
- Ramme f. (…) Zugrunde liegt ein (im Nhd. untergegangener) westgerm. Name für ‘Widder, Schafbock’, ahd. ram (8. Jh.), rammo (9. Jh.), mhd. mnd. mnl. nl. engl. ram, aengl. ram(m). Nhd. Ramm und verdeutlichendes Rammbock ‘Widder’ verschwinden im 16. Jh. aus der Literatursprache. Übertragenen Gebrauch im Sinne von ‘Fallhammer, Rammbug’, ausgehend von der Vorstellung eines mit gesenktem Kopf gegen etw. anrennenden Widders, zeigen nl. engl. ram sowie das in Analogie zu anderen Bezeichnungen für Geräte und Werkzeuge zum Femininum umgebildete Ramme. Die Herkunft des Tiernamens ist unbekannt. Unsicher, ob als ‘starkes’ oder ‘scharf riechendes Tier’ zu anord. ram(m)r ‘kräftig, scharf, bitter’. – rammen Vb. (…)
- --Matthiasb –
(CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 18:50, 18. Mai 2025 (CEST)
- Das "rammen" und der "Rammbock" sind offensichtlich Ableitungen von diesem schwäbischen Mundartbegriff. Vgl. https://www.dwds.de/wb/rammen
- Es ist schade, dass hier offenbar zuerst Text abgeladen wird, bevor die Zusammenhänge verstanden sind: es geht nicht um Ram/Ramm-/rammen, sondern um Ran. Aber auch für Ram gilt: WP:WPIKW. Es ist nicht Aufgabe der de-Wikipedia, jeden existierenden mundartlichen Ausdruck in BKS zu verewigen. Die Regelungen anderssprachiger WPs sind hier irrelevant. --Chianti (Diskussion) 21:06, 18. Mai 2025 (CEST)
- WP:WPIKW: längst vergessene Schreibweisen aus dem 17. Jahrhundert sind irrelevant für eine BKS. --Chianti (Diskussion) 12:44, 18. Mai 2025 (CEST)
- Es kann sich in der Quelle einfach um einen Schreibfehler handeln, und ich kenne auch keine Lautverschiebung von m zu n. --BlackEyedLion (Diskussion) 08:38, 18. Mai 2025 (CEST)
- Ich kenne aus Oberschwaben nur Ram als Bezeichnung für den Widder, spiegelt sich bspw. im Namen Ramsberg wieder. Ich kann am Montag aber auch gerne noch im Schwäbischen Wörterbuch nachschlagen. TassiloDux (Diskussion) 01:04, 18. Mai 2025 (CEST)
18. Mai
Gegensätzliche Aussagen in Wikipedia
Ersetze diesen Abschnitt durch eine konkrete Frage.
Häufiger entdecke ich, daß einzelne Wikipedia-Artikel, die aber im selben Themenbereich angesiedelt sind, einander widersprechen. Wo kann ich das melden oder was kann ich dazu beitragen, damit solche Widerspruche bearbeitet und geändert werden. Leider erlaubt meine Zeit nur einen begrenzten Einsatz.
--Golobestbaer (Diskussion) 10:33, 18. Mai 2025 (CEST)
- Nutze deine begrenzte Zeit, einen Hinweis auf der Artikel-Diskussionsseite zu hinterlassen. Häufiger stellen sich die Aussagen als nicht gegensätzlich heraus. --Aalfons (Diskussion) 10:37, 18. Mai 2025 (CEST)
- Die Autoren der Artikel denken sich die Inhalte nicht aus, sondern sind angehalten sich auf seriöse Quellen zu beziehen. Wenn sich die Quellen widersprechen, kommt sowas schon mal zustande. Idealerweise werden die Widersprüche im Artikel dargestellt. Das kann dann so aussehen: „Der Ort hat 200 Bewohner, nach anderen Quellen 250.“ Es kann aber auch einfach ein Flüchtigkeitsfehler sein oder absichtliche Verfälschung. Nicht jeder Fehler wird entdeckt. Ich kann mich Aalfons nur anschließen: Thematisiere die Widersprüche auf der Diskussionsseite des Artikels bzw. der Artikel. --AKK Kontaktformular 11:13, 18. Mai 2025 (CEST)
- Und im besten Fall wird dann je ein Beleg für beide Angaben eingearbeitet, indem hinter jeder der Zahlen ein <ref>...</ref> gesetzt wird. --87.122.16.182 15:42, 18. Mai 2025 (CEST)
- Vielleicht erlaubt deine Zeit ja, den Baustein Vorlage:Widerspruch einzusetzen und zu begründen? --Kompetenter (Diskussion) 19:51, 19. Mai 2025 (CEST)
- Die Zeit keines von uns erlaubt einen unbegrenzten Einsatz, wir machen das alle unbezahlt in unserer Freizeit. Am besten recherchierst du selbst und löst den Widerspruch entweder belegt auf oder stellst ihn belegt dar, wie oben von den Kollegen schon empfohlen. Das Hinterlassen eines Hinweises ist IMHO die zweitbeste Lösung, denn dann muss sich jemand anders in seiner begrenzten Zeit dransetzen. Abschließend noch der Hinweis an dich, dass solche Fragen eher nach WP:FZW gehören, nicht hier in die Auskunft (siehe Intro ganz oben). --Kreuzschnabel 21:24, 19. Mai 2025 (CEST)
- Es ist ein gutes Zeichen, wenn Wikipedia-Artikel einander widersprechen. Das zeigt, dass es in der Wikipedia Pluralismus gibt. "Melden" kann man das gar nicht, aber auf der Artikeldiskussionsseite nachfragen. --Mautpreller (Diskussion) 21:30, 19. Mai 2025 (CEST)
Morning Line
Gibt es für diesen amerikanischen Begriff aus dem Pferderennsport eine deutsche Entsprechung? --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 18:45, 18. Mai 2025 (CEST)
- Ausgehend von Merriam-Webster (a bookmaker's list of entries for a race meet and the probable odds on each that is printed or posted before the betting begins [9]) entspricht die "morning line" laut diesem Beitrag den "opening odds", auf deutsch: der Eröffnungsquote. --Chianti (Diskussion) 21:13, 18. Mai 2025 (CEST)
Lizenz in Open-Access-Nachrufen von Elsevier (erl.)
Guten Abend.
„For all open access content, the relevant licensing terms apply.“
Sieht jemand irgendwo Angaben zur Lizenzierung? Beides sind OA-Artikel (https://www.sciencedirect.com/journal/annals-of-anatomy-anatomischer-anzeiger/publish/open-access-options).
- https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0940960224001420
- https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S094096022500295X
Danke! (würde gerne Bilder weiternutzen, freilich bei Wikipedia) --Polarlys (Diskussion) 21:43, 18. Mai 2025 (CEST)
- Da steht nicht Open Access, sondern Free Access. Nach meinem Verständnis sind die Aussagen zu Open Access darauf nicht anwendbar. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:14, 18. Mai 2025 (CEST)
- Hallo, ich verstehe https://www.sciencedirect.com/journal/annals-of-anatomy-anatomischer-anzeiger/publish/open-access-options so, dass es zwei Veröffentlichungsmodelle gibt: Gold open access („Articles are freely available to both subscribers and the wider public with permitted reuse.“) und Subscription („Articles are made available to subscribers as well as developing countries and patient groups through our access programs“). Da ich ohne jedwedes Abo darauf zugreifen kann, schlussfolgerte ich, dass der Artikel unter einem ungenannten OA steht. Beste Grüße, --Polarlys (Diskussion) 22:19, 18. Mai 2025 (CEST)
- Okay für normale Full paper, aber nicht notwendigerweise für Nachrufe, Editorials und ähnliche Sonderbeiträge, die möglicherweise sogar von der Zeitschrift zur Veröffentlichung eingeladen wurden. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:36, 18. Mai 2025 (CEST)
- Hallo, ich verstehe https://www.sciencedirect.com/journal/annals-of-anatomy-anatomischer-anzeiger/publish/open-access-options so, dass es zwei Veröffentlichungsmodelle gibt: Gold open access („Articles are freely available to both subscribers and the wider public with permitted reuse.“) und Subscription („Articles are made available to subscribers as well as developing countries and patient groups through our access programs“). Da ich ohne jedwedes Abo darauf zugreifen kann, schlussfolgerte ich, dass der Artikel unter einem ungenannten OA steht. Beste Grüße, --Polarlys (Diskussion) 22:19, 18. Mai 2025 (CEST)
- Offenbar hast du Recht, es gibt noch Artikel unter der Angabe Full text access und wenige unter der Angabe Open access, wobei bei denen eine (restriktive) CC-Lizenz verlinkt ist (https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0940960224001286 oder https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0940960224001183). Viele Grüße, --Polarlys (Diskussion) 22:22, 18. Mai 2025 (CEST)
19. Mai
Ausgabe 23.01.1997
Ersetze diesen Abschnitt durch eine konkrete Frage.
--82.117.29.197 16:11, 19. Mai 2025 (CEST)
Kritik an Tugendethiken
Warum lassen sich - wie der Artikel Tugendethik besagt - beispielsweise das Verbot von Mord, Raub, Betrug etc. oder auch die Menschenrichte nicht aus einer Tugendethik heraus begründen? --PragmaFisch (Diskussion) 20:05, 19. Mai 2025 (CEST)
- Du hast ein entscheidendes Wort ausgelassen: Im Artikel steht, dass sie sich nach Auffassung der Kritiker nicht unmittelbar aus einer Tugendethik begründen lassen. Man braucht vielmehr für die Begründung weitere Zwischenschritte wie den Nachweis, dass derartige Handlungsweisen mit dem Ideal eines tugendhaften Menschen nicht vereinbar sind. Allerdings ist das bei den genannten Beispielen so unmittelbar einleuchtend, dass ich das für ein äußerst schwaches Gegenargument halte. Bei anderen ethischen Fragen ist es nicht so eindeutig. Nimm das Beispiel Abtreibung: Ist es tugendhafter, einer verzweifelten Schwangeren zu helfen oder einen Fötus am Leben zu erhalten? Solche Dilemmata treten aber in einer Pflichtethik oder in einer utilitaristischen Ethik in ganz ähnlicher Weise auf.
- Generell ist der ganze Kritik-Abschnitt im genannten Artikel recht dünn und vor allem völlig unbelegt. Es lässt sich daher dem Artikel nicht entnehmen, auf welche Kritiker der Autor sich eigentlich bezieht. --Jossi (Diskussion) 20:40, 19. Mai 2025 (CEST)
- Ah, okay, die Tugendethiken sind hier also am "offensten" - es geht um die Erfüllung/Verwirklichung der Tugenden, gar nicht so sehr um konkrete Handlungen, die man ver- oder gebieten will. Und das finde ich (als interessierter Laie) auch positiv, so hat man - im wahrsten Sinne - etwas mehr Handlungsfreiheit, wie man Eudaimonie erreichen will. Und Gesetze kann man sicher auch anders begründen.
- Aber auch in einer utilitaristischen Ethik kann man ja fragen: Mehrt es den Nutzen stärker, der verzweifelten Schwangeren zu helfen oder den Fötus am Leben zu erhalten.. Am ehesten ist da noch die Pflichtethik, aber auch ein Pflichtethiker könnte ja eine Pflicht aufstellen, verzweifelten Schwangeren zu helfen und abzutreiben.
- Danke für deine Bestätigung, dass dieses Argument gegen eine Tugendethik relativ schwach ist. --PragmaFisch (Diskussion) 00:08, 20. Mai 2025 (CEST)
- Das liegt daran, dass die Tugendethik, so wie sie meistens verstanden wird, weder Verbote noch Gebote ausspricht. Es geht hier um Tugenden, also um als erstrebenswert erachtete Merkmale. Vielleicht hat ein „tugendhafter“ Mensch manchmal gute Gründe, um zu betrügen, zu lügen oder zu rauben.
- Das hängt aber immer sehr davon ab, von welchen Tugenden wir hier sprechen. In der nikomachischen Ethik schreibt Aristoteles beispielsweise sehr ausdrücklich, dass bestimmte Dinge einfach von sich aus moralisch schlecht sind und man da kein „Mittelmaß“ ausmachen kann.
- Das hier angesprochene Problem bezieht sich aber vor Allem auf die Frage, wie man mithilfe der Tugendethik konkrete Handlungen verbieten oder gebieten kann. Vielleicht hilft dir hier der SEP-Artikel dazu weiter: [10]. --Bildungskind (Diskussion) 20:34, 19. Mai 2025 (CEST)
- Die Mesotes-Lehre ist natürlich auch nicht ohne Weiteres auf Alles anwendbar. Im Extremfall: Mord - Körperverletzung - nichts antun... aber das hat, wie oben schon geschrieben, Aristoteles bereits erkannt. Ich finde momentan - wie gesagt als Laie - so eine Tugendethik deutlich ansprechender als eine deontologische Ethik. Es spricht auch nichts dagegen, noch andere Elemente oder auch Ge- und Verbote mit hineinzunehmen... --PragmaFisch (Diskussion) 00:11, 20. Mai 2025 (CEST)
Eine Frage zum Utilitarismus (Kino)
Wieso besagt der Artikel Utilitarismus, dass ein Kinobesuch nicht das Wohl Anderer maximiert? Maximiert im Sinne eines optimalen Nutzens vielleicht wirklich nicht, aber nützt so ein Kinobesuch nicht dann doch dem Kinobetreiber und - durch die wirtschaftliche Erhaltung dieses Unternehmens und/oder durch Trinkgelder u.Ä. - auch dem Kinopersonal?
Oder zeigt dies eher, dass ich nicht unbedingt Utilitarist bin bzw. etwas nicht kapiert habe? --PragmaFisch (Diskussion) 20:07, 19. Mai 2025 (CEST)
- Das Beispiel ist sehr vage gehalten, aber wenn man sich die zitierte Literatur anschaut, ist wahrscheinlich der Überforderungseinwand gemeint: Unmittelbar bringt ein Kinobesuch nur sich selbst Lust (Lust natürlich im utilit. Sinne). Mittelbar profitieren natürlich noch einige andere Menschen, aber so etwas lässt man bei den Beispielen meistens außer acht. Statt aber einen Film zu sehen, könnte man irgendwelche anderen Dinge machen, die (unmittelbar) deutlich mehr Menschen nützen könnten.
- Besseres Beispiel wäre wahrscheinlich so etwas wie: Mittagspause einlegen. Bringt unmittelbar nur einem selbst etwas. Statt zu faulenzen, könnte man ja aber etwas Produktives machen (um das Beispiel etwas zu überspitzen). --Bildungskind (Diskussion) 20:28, 19. Mai 2025 (CEST)
- Der Abschnitt zur Maximierung von Nutzen/Lust im Artikel geht zudem von der falschen Voraussetzung aus, dass nur der Nutzen für andere in den Kalkül eingeht. Selbstverständlich ist der Nutzen für den Handelnden selbst auch ein zu berücksichtigender Faktor. Beispiel: Es gibt keine moralische Verpflichtung, nachts um vier Uhr aufzustehen und zwei Stunden mit dem Auto zu fahren, um einen Freund vom Flughafen abzuholen, wenn dieser mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine dreißig Minuten längere Fahrzeit und einen begrenzten Komfortverlust erleiden würde. Hier ist vielmehr der (geringe) Nutzen für den Freund gegen den (erheblichen) negativen Nutzen für mich abzuwägen.
- Der utilitaristische Kalkül ist außerdem nur beim Vergleich einer begrenzten Anzahl konkreter Handlungsoptionen sinnvoll anwendbar. Lässt man diese Einschränkung außer Acht, können sich völlig unrealistische moralische Forderungen ergeben wie etwa: Den größten Nutzen brächte es, ein Kind vor dem Verhungern zu retten. Also sollten wir alle aufbrechen, um Lebensmittel nach (zum Beispiel) Haiti zu bringen. --Jossi (Diskussion) 20:58, 19. Mai 2025 (CEST)
- Selbst beim Einlegen einer Pause: Tatsächlich nützt es unmittelbar nur mir selbst, ja. Aber indem ich keinen oder erst später Burnout bekomme, mehre ich auch den Nutzen meines Arbeitgebers - und vielleicht sogar den Nutzen der Solidargemeinschaft, wenn ich dadurch keine Reha/Psychotherapie/... brauche. Aber der Einwand, man könnte ja etwas tun, was noch mehr Leuten noch mehr Nutzen bringt, ist sicher berechtigt.
- Nur las sich das für mich so, als würde behauptet, der Kinobesuch oder auch die Mittagspause würde ausschließlich dem Handelnden nützen. --PragmaFisch (Diskussion) 00:15, 20. Mai 2025 (CEST)
20. Mai
Name für Literaturgattung gesucht
Wie bezeichnet man solche Bücher wie das Handorakel, Schopenhauers Aphorismen zur Lebensweisheit oder auch sowas wie Äsops Fabeln? --2A02:8071:60A0:92E0:9B9B:C02B:F5CC:22D1 00:36, 20. Mai 2025 (CEST)
- Äsops Fabeln gehören in die Obergattung Epik, die anderen beiden jedoch wie die Sudelbücher und das Sudelbuch zur Lyrik. --Chianti (Diskussion) 01:02, 20. Mai 2025 (CEST)