Niedriglohn wird definiert als ein Arbeitsentgelt eines vollzeitbeschÀftigten Arbeitnehmers, das sich knapp oberhalb oder unter der Armutsgrenze befindet. Liegt sie darunter, ist dem Arbeitnehmer trotz Voll-ErwerbstÀtigkeit eine angemessene Existenzsicherung nicht gewÀhrleistet.[1]
Niedriglohn in Industriestaaten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]BegriffsklÀrung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Allgemeine Begriffsdefinition
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Begriff Niedriglohn setzt sich zusammen aus zwei Bestandteilen, âniedrigâ und âLohnâ. Letzteres bezeichnet den effektiv gezahlten Bruttolohn oder -gehalt aus unselbststĂ€ndiger Arbeit einschlieĂlich Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, ZuschlĂ€ge sowie PrĂ€mien und Naturalleistungen.[2]
âNiedrigâ ist ein Bruttolohn, wenn er selbst aus VollzeitbeschĂ€ftigung nicht ausreicht, um die Existenz des Arbeitnehmers zu sichern. Der Niedriglohn liegt somit am Rande der Armutsgrenze, welche als absolute Grenze in Deutschland zum Beispiel das Sozialhilfeniveau (siehe Arbeitslosengeld II) darstellt.
Billiglohn ist die umgangssprachliche Bezeichnung fĂŒr Niedriglohn bzw. fĂŒr extremen Niedriglohn. Der Terminus ist vor allem gelĂ€ufig im Wort Billiglohnland. Die meisten illegal beschĂ€ftigten Arbeitsimmigranten in Deutschland, vor allem aus Osteuropa und z. B. im Bauhilfsgewerbe, sind effektiv deshalb Billiglöhner, da ein Teil des Geldes, das der Bauherr an den Subunternehmer schwarz zahlt, bei diesem verbleibt. Der BeschĂ€ftigte erhĂ€lt dann im Tagelohn nur zwischen 4,50 und 6,50 ⏠pro Stunde bar. Im deutschsprachigen Raum spricht man bei legal BeschĂ€ftigten von Billiglöhnern, wenn das Entgelt fĂŒr eine Arbeitsstunde markant unter der Untergrenze von Tariflöhnen einschlĂ€giger Gewerbe liegt, also sogar noch unter den oben definierten Niedriglöhnen. Betroffen von Löhnen, die unter 7,50 ⏠pro Stunde liegen und damit einem erwachsenen Menschen in Vollzeit den Lebensunterhalt sicher nicht sichern, sind z. B. junge Friseure, Kellner, Wachdienst-Mitarbeiter, Callcenter-BeschĂ€ftigte und Hilfsarbeiter auĂerhalb der Arbeitsfelder mit Tariflöhnen. Briefboten in Post-Konkurrenz-Betrieben erhielten solange einen Billiglohn, bis die Post AG in Konkurrenz Druck ausĂŒbte und in der Branche vor einigen Jahren einen Mindestlohn von ĂŒber 9 ⏠pro Stunde gegen den Widerstand der BeschĂ€ftigten in den anderen Postunternehmen durchsetzte.
OECD-Definition
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Anlehnung an die Definition der OECD wird Niedriglohn als ein Bruttolohn bezeichnet, der unterhalb von zwei Dritteln des nationalen Medianbruttolohns aller VollzeitbeschĂ€ftigten liegt. Bei dem Medianlohn handelt es sich um den Median der Zahlenreihe, bestehend aus den effektiv gezahlten Bruttolöhnen aller VollerwerbstĂ€tigen des Landes.[3] Das heiĂt, eine HĂ€lfte aller BeschĂ€ftigten verdient mehr als den Medianlohn, die andere dementsprechend weniger als den Medianlohn.
Begriffsabgrenzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lohndumping
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lohndumping betrifft die im Exportland niedrigeren Exportpreise fĂŒr GĂŒter und Dienstleistungen als die auf dem Weltmarkt ĂŒblichen, die durch geringere Arbeitskosten (Personalkosten und Lohnnebenkosten) in einem Niedriglohnland verursacht werden.[4] Lohndumping wird von der Welthandelsorganisation â wie Ăko-, Sozial- und Valutadumping â als legales Mittel der WettbewerbsfĂ€higkeit eines Staates anerkannt[5] und ist daher kein verbotenes Dumping, weil es sich um einen Kostenvorteil und nicht um rĂ€umliche Preisdifferenzierung handelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) geht von Lohnwucher (§ 291 Abs. 1 Nr. 3 StGB) aus, wenn die Entlohnung unterhalb von 2/3 des ortsĂŒblichen oder Tariflohnes liegt.[6] Das Bundesarbeitsgericht (BAG) folgte dem mit seinem Urteil im April 2009.[7] Lohndumping liegt nicht vor, wenn das Arbeitsentgelt der GrenzproduktivitĂ€t der Arbeit entspricht.
Mindestlohn
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mindestlohn ist ein gesetzlich geregeltes Arbeitsentgelt, das das Minimum fĂŒr eine BeschĂ€ftigung darstellt. Oftmals liegt die Höhe des Mindestlohnes nahe an der Kennziffer des Niedriglohnes.
Entstehung des Niedriglohnsektors
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit Ende der 1980er Jahre weitete sich der Niedriglohnsektor durch den technischen Wandel und die Globalisierung, also die Zunahme des internationalen Handels und der weltwirtschaftlichen Arbeitsteilung, stark aus. Marktorientierte niedrigproduktive BeschĂ€ftigungen wurden zunehmend durch Importe ersetzt. Die geringqualifizierten BeschĂ€ftigungen in den Industriestaaten gingen dadurch zurĂŒck, wĂ€hrend immer mehr Menschen solche BeschĂ€ftigungen nachfragten, weil mehr Frauen erwerbstĂ€tig werden wollten und mehr ArbeitskrĂ€fte einwanderten. Dagegen wurden immer mehr hochqualifizierte BeschĂ€ftigte gesucht. Infolgedessen sanken die Löhne fĂŒr niedrig qualifizierte BeschĂ€ftigungen, wĂ€hrend die Löhne fĂŒr hochqualifizierte BeschĂ€ftigungen durch den NachfrageĂŒberschuss anstiegen.
Das Anwachsen des Niedriglohnsektors wurde dadurch begĂŒnstigt, dass gesetzliche Mindestlöhne entweder ganz fehlten oder dass bestehende Mindestlöhne real sanken, weil sie jahrelang nicht angehoben wurden. Da sich auch immer weniger BeschĂ€ftigte gewerkschaftlich organisierten und sich das Lohnverhandlungssystem immer weiter aufsplittete, hatten die BeschĂ€ftigten dem Entstehen von Niedriglöhnen nichts entgegenzusetzen.[8]
In Deutschland stieg der Anteil der gering bezahlten BeschĂ€ftigten entgegen dem oben beschriebenen internationalen Trend in den 1980er und 1990er Jahren nicht an.[9] Anfang der 2000er wurde mit der Umsetzung des Hartz-Konzeptes die Entstehung des Niedriglohnsektors gefördert. Auf dem World Economic Forum in Davos am 28. Januar 2005, Ă€uĂerte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder:
âWir mĂŒssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt. Ich rate allen, die sich damit beschĂ€ftigen, sich mit den Gegebenheiten auseinander zu setzen, und nicht nur mit den Berichten ĂŒber die Gegebenheiten. Deutschland neigt dazu, sein Licht unter den Scheffel zu stellen, obwohl es das Falscheste ist, was man eigentlich tun kann. Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der UnterstĂŒtzungszahlung Anreize dafĂŒr, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt.[10]â
Betroffene des Niedriglohnsektors
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]GemÀà unterschiedlichen empirischen Studien sind folgende Personengruppen einem ĂŒberdurchschnittlich hohen Niedriglohnrisiko ausgesetzt:
- Frauen (geschlechtsspezifisch)
- JĂŒngere (altersspezifisch)
- Geringqualifizierte
- Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Ungelernte)
- Arbeitnehmer bei Zeitarbeitsfirmen
- TeilzeitbeschÀftigte
- Aus- und Weiterbildung
Das höchste Risiko, nur mit einem Niedriglohn unter 9,30 ⏠je Stunde vergĂŒtet zu werden, haben â nach Erhebungen des Instituts fĂŒr Arbeit und Qualifikation (IAQ) der UniversitĂ€t Duisburg-Essen â mit 46,6 % BeschĂ€ftigte ohne Berufsabschluss (38,8 % der MĂ€nner, 53,4 % der Frauen). AbhĂ€ngig BeschĂ€ftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung sind zu 24,3 % betroffen (17,2 % der MĂ€nner und 31,6 % der Frauen). Bei den beschĂ€ftigten Akademikern unterschreiten 8,6 % die genannte Niedriglohnschwelle.[11]
Niedriglöhne konzentrieren sich besonders auf
- Kleinbetriebe
- Bestimmte Wirtschaftszweige wie Handel- und Dienstleistungsbereich
Auswirkungen der Niedriglöhne
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die QualitĂ€t des Arbeitsplatzes steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Höhe der Löhne. Je geringer die Entlohnung, desto schlechter sind die Arbeitsbedingungen. âNiedriglohn wird somit immer mit schlechten Arbeitsbedingungen, unzureichender sozialer Absicherung und keinerlei Chancen auf Weiterbildung, Qualifizierung und berufliche Karriere gleichgesetzt.â Niedrige Löhne bedingen zudem unzureichende Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit und Krankheit. Aus sozialer und gesellschaftlicher Sicht sind Niedriglöhne nicht nur Auslöser fĂŒr Altersarmut, sondern sie sind auch fĂŒr die Verarmung eines erheblichen Teils der Volkswirtschaft ursĂ€chlich.
MaĂnahmen gegen Niedriglohn
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Als durchaus bekannte MaĂnahme gegen niedrige Löhne gilt der gesetzlich geregelte Mindestlohn. Dieser kann jedoch nur zu Gunsten der Arbeitnehmer wirken, wenn er ĂŒber dem definierten Niedriglohn liegt und nicht darunter. AuĂerdem bedarf der Mindestlohn einer jĂ€hrlichen Anhebung entsprechend der Inflation, um niedrigen Löhnen entgegenwirken zu können.
- Wenn kein gesetzlicher Mindestlohn vorliegt, regeln flĂ€chendeckende Kollektivverhandlungssysteme die MindestsĂ€tze in den einzelnen Sektoren. Die MaĂnahmen mit der stĂ€rksten direkten Wirkung sind insbesondere höhere Lohnsteigerungen in den unteren Lohngruppen oder sogar die Abschaffung dieser unteren Lohngruppen.[12]
- âDie Forderung an die Arbeitgeber, angemessene Löhne zu zahlen, ist gleichbedeutend mit der Forderung der Ănderung ihrer Personalentwicklungspolitik und einer Ănderung ihrer Einstellung zu Qualifikation, Weiterbildung, Rekrutierung von Personal und Personalbindung derjenigen MitarbeiterInnen am Ende der Lohnskala.â[12]
- Niedriglöhne sollen durch eine Steigerung der durchschnittlichen nationalen ProduktivitÀt angehoben werden, die auch zu Gunsten der Sektoren mit geringer ProduktivitÀt wirken soll.
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]| Jahr | Niedriglohn- EmpfÀnger (von allen BeschÀftigten) |
Niedrig- Lohn- Grenze Brutto pro Monat |
Niedrig- Lohn- Grenze Brutto pro Stunde |
Quelle |
|---|---|---|---|---|
| 1994 | 16 % | [13] | ||
| 1995 | 15 %â17 % | [13][14] | ||
| 1996 | 16 % | [13] | ||
| 1997 | 17 % | [13] | ||
| 1998 | 17 % | 1.546 ⏠| [13][15] | |
| 1999 | 18 % | [13] | ||
| 2000 | 19 % | [13] | ||
| 2001 | 19 % | [13] | ||
| 2002 | 20 % | [13] | ||
| 2003 | 21 % | [13] | ||
| 2004 | 22 % | [13] | ||
| 2005 | 21 % | 1.779 ⏠| [13][15] | |
| 2006 | 20 %â22 % | 9,85 ⏠| [13][16] | |
| 2007 | 23 % | 9,62 ⏠| [13][17] | |
| 2008 | 22 % | 9,50 ⏠| [13][17] | |
| 2009 | 20 %â22 % | 1.784 ⏠| 9,50 ⏠| [13][18][19] |
| 2010 | 21 % | 1.802 ⏠| [20] | |
| 2014 | 1.993 ⏠| 10 ⏠| [21] | |
| 2015 | 2.056 ⏠| [22] | ||
| 2017 | 22,8 % | 2.139 ⏠| 10,80 ⏠| [13] |
Betrachtet wird das Brutto-Arbeitsentgelt von sozialversicherungspflichtigen VollzeitbeschĂ€ftigten. 2009 lag es in Westdeutschland fĂŒr jeweils die HĂ€lfte dieser Gruppe unter bzw. ĂŒber 14,25 Euro/Stunde (Median). Die Niedriglohngrenze lag damit bei 9,50 Euro/Stunde.[14] Der Median lag 2009 bei 2676 Euro/Monat, die Niedriglohngrenze bei 1784 Euro/Monat. Einen Niedriglohn erhielten (je nach Quelle) 20,2 % bis 22 % der Gruppe.[13][18]
Deutschland hat seit 2015 einen allgemeinen Mindestlohn. Die Mindestlöhne der anderen europÀischen LÀnder liegen bei 40,5 % bis 62,7 % des jeweiligen landesspezifischen Vollzeit-Medianlohns.[23] Bei deutschen Zeitarbeitsfirmen wurde beispielsweise ein Mindestlohn von 7,80 Euro von den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes mit den Zeitarbeitsfirmen beschlossen. Dennoch tauchen teilweise auch bei Zeitarbeitsfirmen FÀlle von Lohndumping auf, wobei der Mindestlohn deutlich unterschritten wird.[24]
2010 verdienten 1,383 Millionen Menschen in Deutschland so wenig, dass sie als sogenannte Aufstocker zusĂ€tzlich Arbeitslosengeld II bezogen um die Grundsicherung zu erreichen.[25] Im Mai 2018 waren dies 1,108 Millionen Menschen.[26] Nach den Angaben im vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (2013) ist der Anteil der BeschĂ€ftigten mit niedrigen Löhnen (Niedriglohnquote) in Deutschland ânach Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation seit 2000 bis 2007 von gut 20 Prozent auf rund 24 Prozent angestiegen und schwankt seitdem um einen Wert von rund 23 Prozent.â[27][28][29]
Ăsterreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]âDie Arbeiterkammer kritisiert zu laxe Gesetze gegen Lohndumping auslĂ€ndischer Firmen. Die Kritik richtet sich gegen auslĂ€ndische Firmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Arbeit nach Ăsterreich schicken. Kritik gibt es an Tricks, mit denen etwa die Sozialabgaben nicht ordnungsgemÀà bezahlt werden.â[30]
Niedriglohn in EntwicklungslÀndern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]BegriffsklÀrung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Niedriglohn bezieht sich auf ein sehr geringes Lohnniveau eines Exportlandes im Vergleich zu dem importierenden Land, wobei ersteres durch arme Volkswirtschaften und EntwicklungslÀnder und letzteres durch fortgeschrittene Industriestaaten vertreten ist.
Ein Lohn in einem Exportland ist niedrig, wenn dieser, gemessen an westlichen MaĂstĂ€ben, in einem sehr geringen VerhĂ€ltnis steht. Ein Niedriglohn ist dadurch gekennzeichnet, dass das Arbeitsentgelt in der exportierenden Volkswirtschaft viel geringer ist als das eines Arbeitnehmers in einem importierenden Industriestaat fĂŒr eine vergleichbare TĂ€tigkeit bei gleichem Alter.
Die Stundenlöhne beispielsweise fĂŒr Industrieerzeugnisse aus EntwicklungslĂ€ndern liegen meist unter 50 Cent pro Stunde, die nach den MaĂstĂ€ben fortgeschrittener LĂ€nder in totalem MissverhĂ€ltnis stehen. Meist ist eine solche NiedriglohnbeschĂ€ftigung in EntwicklungslĂ€ndern mit sehr harten Arbeitsbedingungen verbunden, was in den 1990er Jahren besonders auf die Kritik von Globalisierungskritikern gestoĂen ist.[31]
Entstehung von Niedriglohn
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Geschichtlicher Hintergrund
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit der zweiten HĂ€lfte des 19. Jahrhunderts begann zum ersten Mal in der Weltwirtschaftsgeschichte die Durchsetzung internationaler Arbeitsteilung und Spezialisierung auf komparative Vorteile. Bisher standen der Import und die heimische Wirtschaft noch nicht in einem KonkurrenzverhĂ€ltnis, da Handel aus GrĂŒnden fehlender Substitute betrieben wurde.
Erst gegen 1870 kam es in Europa zunehmend zu einer Spezialisierung auf die Herstellung kapitalintensiver Produkte, wĂ€hrend land- und arbeitsintensive GĂŒter wie Rohstoffe und landwirtschaftliche Erzeugnisse von der âNeuen Weltâ und KoloniallĂ€ndern geliefert wurden. Dies war der erste historische Schritt zur AusprĂ€gung von NiedriglohnlĂ€ndern, so wie sie noch heute vorherrschen. Als historischer Meilenstein dieser Arbeitsmarktstruktur gilt der Glen Grey Act, der 1894 in der damaligen britischen Kapkolonie durch Premierminister Cecil John Rhodes initiiert und euphorisch als Bill for Africa (deutsch etwa: Gesetz fĂŒr Afrika) bezeichnet wurde. Dieses Gesetz schuf eine legislative Basis fĂŒr die in GrundzĂŒgen vorhandene Rassentrennungspolitik und das ökonomische Modell der spĂ€teren Apartheidideologie.[32]
Seit der fortschreitenden Globalisierung, die durch Protektionismus und wirtschaftlicher Isolation von Regierungen im Ersten und Zweiten Weltkrieg gestört wurde und erst in den 1960er Jahren wieder aufblĂŒhte, ist auch eine verstĂ€rkte Internationalisierung des Kapitals zu beobachten. Diese bestand in der Verlagerung der Produktion industrieller Erzeugnisse und Dienstleistungen in EntwicklungslĂ€ndern, die ihre gĂŒnstigen Kosten fĂŒr den Produktionsfaktor Arbeit als komparativen Vorteil nutzen konnten. Hintergrund fĂŒr die Restrukturierung insbesondere von Fertigindustrieprodukten in weniger fortgeschrittene Volkswirtschaften lag in der Gewinnmaximierungsabsicht internationaler Unternehmen, die in den geringeren Produktionslöhnen in EntwicklungslĂ€ndern eine Kostenminimierung sahen. Durch die Auslagerung von Industrieproduktionen in EntwicklungslĂ€ndern haben diese eine gröĂere Bedeutung als NiedriglohnlĂ€ndern eingenommen.[33]
Volkswirtschaftliche GrĂŒnde
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Theorie des Ricardo-Modells besagt unter anderem, dass das relative Lohnniveau einer Volkswirtschaft in der Regel dem dortigen relativen ProduktivitĂ€tsniveau entspricht (siehe Grafik). Bei vollkommenem Wettbewerb findet Entlohnung nach der GrenzproduktivitĂ€t der Arbeit statt, weil die Arbeitgeber auf Dauer nur bis zur GrenzproduktivitĂ€t Lohn zahlen können. Anderenfalls wĂŒrden die Lohnkosten die Kosten der eigentlichen Produktion unnatĂŒrlich in die Höhe treiben. Das heiĂt also, dass bei niedrigerer ProduktivitĂ€t ein geringerer Lohn bezahlt wird als bei höherer ProduktivitĂ€t.[34]
Eine auffallend geringe ProduktivitÀt im Vergleich zu den anderen LÀndern auf diesem Schaubild haben China, Indien und Mexiko. Dementsprechend niedrig ist auch ihr nationales Lohnniveau. Im Gegensatz dazu heben sich Japan, Deutschland und die USA mit hohen relativen Löhnen und hohen ProduktivitÀten hervor (HochlohnlÀnder).
| Land | Stundenentgelt fĂŒr Produktionsarbeiter, 2000 |
|---|---|
| USA | 100 |
| Deutschland | 121 |
| Japan | 111 |
| Spanien | 55 |
| SĂŒdkorea | 41 |
| Portugal | 24 |
| Mexico | 12 |
| Sri Lanka (1969) | 2 |
Tabelle: Internationale LohnsÀtze im Vergleich (USA = 100)[35]
Niedriglohn in EntwicklungslĂ€ndern ist die Folge der Spezialisierung auf komparative Vorteile, also auf die Produktion arbeitsintensiver GĂŒter.
Ausgangspunkt sind zwei Staaten mit unterschiedlicher ProduktivitĂ€t und ArbeitskrĂ€ftepotential. In dem Entwicklungsland sind ArbeitskrĂ€fte im Ăberfluss und Kapital nur knapp vorhanden, weshalb die Löhne relativ niedrig sind. In IndustrielĂ€ndern, in denen das Arbeitspotential relativ gering und die Kapitalausstattung sehr reichlich ist, sind die Löhne dagegen relativ hoch.
EntwicklungslĂ€nder, die reichlich mit Arbeitskraft ausgestattet sind, bieten fĂŒr Produzenten arbeitsintensiver, aber wenig Kapital absorbierender GĂŒter gute Standortvoraussetzungen. Wohingegen IndustrielĂ€ndern mit ihren geringen ArbeitskrĂ€ftepotential und hohen Löhnen denjenigen Branchen fĂŒr attraktiv erscheinen, die kapitalintensiv produzieren. Aus diesen Gegebenheiten der Faktorpreise kommt es zu Spezialisierung auf die Branchen, bei denen komparative Kostenvorteile vorliegen. Entsprechend exportieren IndustrielĂ€nder kapitalintensive Produkte und EntwicklungslĂ€nder arbeitsintensive GĂŒter.
Von sozialistischer Seite wurden historisch das Eherne Lohngesetz und die Verelendungstheorie postuliert. Beide sind empirisch nicht bestÀtigt und spielen in der aktuellen Diskussion keine Rolle.
Betroffene
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]NiedriglohnlÀnder sind arme Volkswirtschaften, deren Industrie Produkte an HochlohnlÀnder exportiert und unter den Begriffen Schwellen-, Entwicklungs- oder Dritte-Welt-LÀnder fallen. Niedriglohnbezieher sind somit all die ErwerbstÀtigen eines exportierenden Entwicklungs- oder Schwellenlandes, in dem das Lohnniveau im Vergleich zu importierenden Industriestaaten viel geringer ist.
In diesen LĂ€ndern sind besonders BeschĂ€ftigte der Exportindustrie von NiedriglohnvergĂŒtungen betroffen. Insbesondere Arbeitnehmer im Bereich der Elektronik- und Bekleidungsindustrie, aber auch Angestellte in der traditionellen Agrarproduktion erhalten einen viel geringeren Lohn im Vergleich zu dem Entgelt in HochlohnlĂ€ndern, die diese GĂŒter importieren.
MaĂnahmen gegen Niedriglohn in ExportlĂ€ndern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ăberwachungssystem
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zur Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen in armen Volkswirtschaften haben Ăkonomen die EinfĂŒhrung eines Ăberwachungssystems vorgeschlagen, dessen Befunde fĂŒr alle Konsumenten der ersten Welt zugĂ€nglich gemacht werden sollen. Basieren soll diese Idee auf einer Spielart des Marktversagens und der Annahme, dass Konsumenten in den IndustrielĂ€ndern Erzeugnisse bevorzugen, die von angemessen vergĂŒteten Arbeitern hergestellt wurden.[36] Durch ein Ăberwachungsorgan, das die VergĂŒtung und Arbeitsbedingungen in den EntwicklungslĂ€ndern auf gewisse Mindestanforderungen prĂŒft, werden die Produkte als geprĂŒft gekennzeichnet, die diese Anforderungen erfĂŒllen. Exportierende Branchen in den EntwicklungslĂ€ndern sind somit gezwungen, die Mindeststandards umzusetzen, andernfalls wĂŒrden sie keine oder wenig Abnehmer fĂŒr ihre Erzeugnisse finden.
Problematisch wird es in der Praxis, da im Allgemeinen nicht angenommen werden kann, dass Konsumenten in den Industriestaaten geprĂŒfte Erzeugnisse bevorzugen, sondern vielmehr aufgrund geringerer Preise auf unkontrollierte Produkte zurĂŒckgreifen. AuĂerdem betrifft diese Regelung nur Arbeitnehmer der exportierenden Industrie, die restlichen BeschĂ€ftigten in den EntwicklungslĂ€ndern, die die Mehrheit ausmachen, unterliegen nicht den Mindeststandards.
Offizielle Mindeststandards in Handelsabkommen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Niedriglöhnen in EntwicklungslĂ€ndern können durch offizielle Mindestanforderungen entgegengewirkt werden, die in Handelsabkommen und -vertrĂ€gen integriert sind und von den Exportindustrien eingehalten werden mĂŒssen. Diese Standards sollen nicht nur einen Mindestlohn, sondern auch angemessene Arbeitsbedingungen in den armen LĂ€ndern regeln. Als Kontrollinstrument fungiert dabei die WTO, deren Aufgabe in dem Auffordern der beteiligten LĂ€nder besteht, ihre internationalen Handelsabkommen einzuhalten.[37]
Da diese Standards von den Politikern fortgeschrittener Staaten aufgestellt werden, wehren sich viele EntwicklungslĂ€nder dagegen, da diese einen Wettbewerbsnachteil darin sehen. Aus diesen GrĂŒnden ist auch dieses Instrument eher fragwĂŒrdig.
Auswirkungen von Niedriglohn in ExportlÀndern auf Volkswirtschaften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Auswirkung von Niedriglöhnen in armen Volkswirtschaften kann man durch das folgende Beispiel verdeutlichen.
Es werden zwei LÀnder A und B mit unterschiedlicher ProduktivitÀt angenommen. In beiden LÀndern herrschen nur zwei Branchen, Hochtechnologie und Niedrigtechnologie. Der Produktionsfaktor Arbeit ist in beiden Branchen des Landes A produktiver als B.
Ausgegangen wird von der Annahme, dass das Land A zur Produktion einer Mengeneinheit in beiden Branchen je eine Stunde Arbeit benötigt, wĂ€hrend im Land B zwei Arbeitsstunden fĂŒr eine Mengeneinheit Niedrigtechnologie und acht Stunden fĂŒr eine Einheit Hochtechnologie notwendig sind. AusgedrĂŒckt in Reallöhnen, die sich an der GĂŒtermenge bemessen, wie viel ein Arbeiter pro Stunde produzieren kann, sieht es wie folgt aus:
| Land | HochtechnologiegĂŒter/Stunde | NiedrigtechnologiegĂŒter/Stunde |
|---|---|---|
| A | 1 | 1 |
| B | 1/8 | 1/2 |
Durch das Zustandekommen von AuĂenhandel zwischen A und B entsteht ein Gleichgewicht der relativen Löhne. In unserem Fall sind die Löhne im Land A viermal so hoch wie im Land B, sowohl fĂŒr Hochtechnologie- als auch fĂŒr Niedrigtechnologieerzeugnisse:
| Land | HochtechnologiegĂŒter/Stunde | NiedrigtechnologiegĂŒter/Stunde |
|---|---|---|
| A | 1 | 2 |
| B | 1/4 | 1/2 |
Da eine Herstellung niedrigtechnologischer GĂŒter im Land A und hochtechnologischer Produkte im Land B kostengĂŒnstiger ist, werden im Land A hoch bezahlte ArbeitsplĂ€tze in der Branche Niedrigtechnologie durch schlechter bezahlte BeschĂ€ftigungen im Land B ersetzt. Obwohl die Niedrigtechnologie-Branche im Land B (vor AuĂenhandel) halb so produktiv ist wie die im Land A, erhalten die Arbeiter trotzdem nur ein Viertel des Entgelts des Land A.
Auf der anderen Seite kam es zu einer Steigerung der Kaufkraft in beiden LĂ€ndern. So können BeschĂ€ftigte im Land A, die nun alle in der Branche Hochtechnologie tĂ€tig sind, statt einer zwei Mengeneinheiten niedrigtechnologischer GĂŒter kaufen. Auch das Land B, das das Niedriglohnland darstellt, erfĂ€hrt eine Senkung des Importpreises im VerhĂ€ltnis zum Lohnsatz, sodass pro Arbeitsstunde in dem Niedrigtechnologiesektor statt zuvor ein Achtel nun ein Viertel Mengeneinheit eines Hochtechnologie-Gutes erwerben.
Laut diesem Beispiels-Modell bringt die Spezialisierung auf komparative Kostenvorteile beiden LĂ€ndern eine Nutzensteigerung. Aus der Betrachtung eines Faktorproportionenmodells kann AuĂenhandel jedoch zu Verlusten im Land A fĂŒhren, wĂ€hrend die Arbeiter im Land B eine Einkommensumverteilung zu ihren Gunsten erfahren.[38]
Auch in der Praxis erfahren EntwicklungslĂ€nder trotz ihrer niedrigen Löhne durch eine internationale Arbeitsteilung eine Nutzensteigerung. Niedriglöhne in armen Volkswirtschaften in der Exportindustrie sind auch unvermeidlich angesichts der weitaus geringeren ProduktivitĂ€t und der fehlenden Alternativen. Im Vergleich zu fortgeschrittenen LĂ€ndern mögen die Löhne sehr niedrig und die Arbeitsbedingungen sehr schlecht sein, aber hinsichtlich der alternativen BeschĂ€ftigungsmöglichkeiten in den EntwicklungslĂ€ndern stellen diese Arbeitsbedingungen dennoch eine Verbesserung dar. Ob die zunehmende Globalisierung zu Lasten der Arbeitnehmer in fortgeschrittenen LĂ€ndern geht, ist strittig. Viele Globalisierungsgegner zum Beispiel fĂŒhren das Argument der zunehmenden Niedriglohnentwicklung in geringqualifizierten Branchen in Industriestaaten als Folge von internationaler Arbeitsteilung an.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Reinhard Bispinck, Claus SchĂ€fer: Niedriglöhne und Mindesteinkommen. Daten und Diskussionen in Deutschland. In: Thorsten Schulten, Reinhard Bispinck, Claus SchĂ€fer (Hrsg.): Mindestlöhne in Europa. VSA-Verlag, Hamburg 2006, ISBN 3-89965-154-5, S. 269â297.
- Gerhard Bosch, Claudia Weinkopf: Arbeiten fĂŒr wenig Geld. NiedriglohnbeschĂ€ftigung in Deutschland. Campus-Verlag, Frankfurt am Main u. a. 2007, ISBN 978-3-593-38429-0.
- Gabler Wirtschaftslexikon. 4 BĂ€nde. 16., vollstĂ€ndig ĂŒberarbeitete und aktualisierte Auflage. Gabler, Wiesbaden 2004, ISBN 3-409-12993-6.
- Paul R. Krugman, Maurice Obstfeld: Internationale Wirtschaft. Theorie und Politik der AuĂenwirtschaft. 7., aktualisierte Auflage. Pearson Studium, MĂŒnchen u. a. 2006, ISBN 3-8273-7199-6.
- Henning Lohmann: Armut von ErwerbstĂ€tigen in europĂ€ischen Wohlfahrtsstaaten. Niedriglöhne, staatliche Transfers und die Rolle der Familie. VS Verlag fĂŒr Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-15745-0.
- Gerd Pohl, Claus SchÀfer (Hrsg.): Niedriglöhne. Die unbekannte RealitÀt: Armut trotz Arbeit. Empirische Bestandsaufnahme und politische LösungsvorschlÀge. VSA-Verlag, Hamburg 1996, ISBN 3-87975-684-8.
- Claus SchĂ€fer (Hrsg.): Geringe Löhne â mehr BeschĂ€ftigung? Niedriglohn-Politik. VSA-Verlag, Hamburg 2000, ISBN 3-87975-750-X.
- Wolfgang Strengmann-Kuhn: Armut trotz ErwerbstÀtigkeit. Analysen und sozialpolitische Konsequenzen (= Frankfurter BeitrÀge zu Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Schriftenreihe der Hans- und Traute-Matthöfer-Stiftung. Bd. 8). Campus-Verlag, Frankfurt am Main u. a. 2003, ISBN 3-593-37087-5 (Zugleich: Frankfurt am Main, UniversitÀt, Dissertation, 2002).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- WSI-Mitteilungen, 2003, Nr. 7, boeckler.de, Claus SchÀfer: Effektiv gezahlte Niedriglöhne in Deutschland (PDF; 121 kB)
- deutschlandfunk.de, Dossier, 2. Juni 2017, Agnes Steinbauer: Wie Billigjobs die Gesellschaft spalten
- IAQ-Report, Nr. 2008-01, Thorsten Kalina, Claudia Weinkopf: Weitere Zunahme der NiedriglohnbeschÀftigung: 2006 bereits rund 6,5 Millionen BeschÀftigte betroffen. (PDF; 121 kB)
- Helga Spindler, tacheles-sozialhilfe.de: Grenzen der Zumutbarkeit von Arbeit bei Niedriglöhnen und Lohnwucher (2003)
- zeit.de, 27. Juli 2010: Jeder fĂŒnfte Deutsche arbeitet fĂŒr Niedriglohn â... Eine Studie zeigt: Nie zuvor waren mehr Deutsche im Niedriglohnsektor tĂ€tig. In den letzten zehn Jahren stieg ihre Zahl um mehr als zwei Millionen. ...â
- idw: Niedriglohnsektor: Sackgasse statt Sprungbrett. Studie der Bertelsmann Stiftung. 2. Juli 2020 (abgerufen am 8. Juli 2020) âNiedriglohnsektor: Sackgasse fĂŒr Frauen und Ăltere, Sprungbrett fĂŒr JĂŒngereâ
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Claus SchĂ€fer: Geringe Löhne â mehr BeschĂ€ftigung? Niedriglohnpolitik. VSA-Verlag, Hamburg 2000, S. 77.
- â Gablers Wirtschaftslexikon. 16. Auflage. Wiesbaden 2004, S. 1920.
- â Henning Lohmann: Armut von ErwerbstĂ€tigen in europĂ€ischen Wohlfahrtsstaaten. Niedriglöhne, staatliche Transfers und die Rolle der Familie. 1. Auflage. VS Verlag fĂŒr Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, S. 109
- â Reinhold Sellien, Dr. Gablers Wirtschafts-Lexikon, Band 4, 1977, Sp. 152
- â Carsten Lenz/Nicole Ruchlak, Kleines Politik-Lexikon, 2001, S. 235
- â BGH, Urteil vom 22. April 1997, Az.: 1 StR 701/96 = BGHSt 43, 53
- â BAG, Urteil vom 22. April 2009, Az.: 5 AZR 436/08 = BAGE 130, 338
- â Claus SchĂ€fer: Geringe Löhne â mehr BeschĂ€ftigung? Niedriglohnpolitik. VSA-Verlag, Hamburg 2000, S. 30â33
- â Frank Oschmiansky: Niedriglöhne. Bundeszentrale fĂŒr politische Bildung, 1. September 2020, abgerufen am 2. Februar 2025.
- â Rede von Bundeskanzler Gerhard Schröder vor dem World Economic Forum in Davos. Bundesregierung, archiviert vom (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 17. Februar 2012; abgerufen am 11. Juli 2012.
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