Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum
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Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:
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Hallo zusammen, wie war nochmal unsere Vorgehensweise bei Abbildung von Zahlungsmitteln (Münzen, Geldscheinen)? Verwendung als amtliches Werk in Verbindung mit dem Schutzlandprinzip fällt aus, korrekt? Also nur individuelle Bewertung hinsichtlich Schöpfungshöhe und möglicherweise abgelaufenen Schutzfristen der dargestellten Elemente, korrekt? Oder gibt es einen einfacheren Weg? Die o.g. Banknote aus Neuseeland steht seit 2023 ohne Entscheidung in der DÜP, es wird mal Zeit. :-) Yellowcard (D.) 11:22, 19. Aug. 2024 (CEST)
- Hi, ich würde gemäß Commons:Currency#New_Zealand löschen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:51, 19. Aug. 2024 (CEST)
Ich hole diese Diskussion nochmal aus dem Archiv. Gemäß Commons-Richtlinie ist der Neuseeland-Dollar zu löschen, klar, und dort wurde er vor einigen Jahren auch gelöscht und hierher gerettet (siehe Diskussion und Löschprüfung).
Ich sehe einigen Handlungsbedarf:
- Wikipedia:Bildrechte#Amtliche_Werke schweigt sich zur Abbildung von Währung / Zahlungsmitteln aus. Hier sollten wir nach Abschluss der Diskussion deutlicher werden, wie wir mit der Abbildung von Zahlungsmitteln umgehen.
- Nach meinem Dafürhalten ist klar, sollten nach deutschem Recht Zahlungsmittel unter § 5 Abs. 2 UrhG fallen, dass diese zumindest einem Änderungsverbot unterliegen. Damit sind sie nach unserer Definition ohnehin nicht "frei". Nun dürfte man an der Abbildung von Zahlungsmitteln ohnehin keine Änderungen durchführen wollen, es gibt für mich aus rein lizenzrechtlichter Sicht aber kein Argument, Zahlungsmittel als "Amtliche Werke" in der Wikipedia zu behalten, selbst wenn sie von Abs. 2 eingeschlossen sein sollten, was ich in Zweifel ziehe, analog zu Briefmarken.
- Sollte man vorstehendes anders sehen, kann man dann mit Bezug aufs Schutzlandprinzip argumentieren, dass auch ausländische Zahlungsmittel in Deutschland als Amtliche Werke frei seien? Auch diesen Winkelzug finde ich schwierig.
Ich frage nicht nochmal nach, weil es mir um den einzelnen Schein aus Neuseeland geht, sondern weil wir in Kategorie:Datei:Gemeinfrei (amtliches Werk) sehr viele Dateien haben, die wir neu bewerten und zu einem großen Teil löschen müssten. Ich halte das leider durchaus für geboten. Ich sehe wenige Argumente für die aktuelle Vorgehensweise. Dies bedeutetet natürlich nicht, dass alle Zahlungsmittel aus der genannten Kategorie gelöscht werden müsste, vieles ist mangels Schöpfungshöhe nicht schützbar (Münzen) oder möglicherweise alt genug.
Meinungen? Yellowcard (D.) 10:07, 11. Sep. 2024 (CEST)
- Zumindest kein Widerspruch meinerseits :-) --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:07, 28. Okt. 2024 (CET)
- Da es ja um eine Grundsatzdiskussion geht: Was können wir behalten und was nicht? Bei Scheinen könnte man immer mit ausreichend Schöpfungshöhe argumentieren (allein die Zusammenstellung), sofern sie nicht gemeinfrei-alt sind (dürfte nur wenige betreffen). Bei Münzen gabs früher mal die Meinung, dass nicht nur das Motiv, sondern auch die designmäßige Umsetzung in eine Münze (runde Form, wie wird was gestanzt, welche Details bleiben, welche fallen weg) als ausreichend angesehen wurde, so dass quasi alle Münzen ab zweitem Drittel 20. Jhds. vermutlich auch ausscheiden würden? Ebenso ganz praktisch die Frage, ob wir die Regelungen von COM:CUR dann für uns hier anwenden dürften (was da frei = auch bei uns erlaubt). Alles Fragen, damit hinterher ein brauchbarer Handlungsleitfaden rauskommt. LG (nicht signierter Beitrag von Quedel (Diskussion | Beiträge) 20:33, 18. Nov. 2024 (CET))
- Richtig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:08, 18. Nov. 2024 (CET)
- Da es ja um eine Grundsatzdiskussion geht: Was können wir behalten und was nicht? Bei Scheinen könnte man immer mit ausreichend Schöpfungshöhe argumentieren (allein die Zusammenstellung), sofern sie nicht gemeinfrei-alt sind (dürfte nur wenige betreffen). Bei Münzen gabs früher mal die Meinung, dass nicht nur das Motiv, sondern auch die designmäßige Umsetzung in eine Münze (runde Form, wie wird was gestanzt, welche Details bleiben, welche fallen weg) als ausreichend angesehen wurde, so dass quasi alle Münzen ab zweitem Drittel 20. Jhds. vermutlich auch ausscheiden würden? Ebenso ganz praktisch die Frage, ob wir die Regelungen von COM:CUR dann für uns hier anwenden dürften (was da frei = auch bei uns erlaubt). Alles Fragen, damit hinterher ein brauchbarer Handlungsleitfaden rauskommt. LG (nicht signierter Beitrag von Quedel (Diskussion | Beiträge) 20:33, 18. Nov. 2024 (CET))
- Ich sehe hier in der Tat mehrere Grundsatzfragen, und ich weiß nicht, ob hier der richtige Ort zur Diskussion ist - bloß scheint die Zahl der interessierten bewanderten Diskussionsteilnehmer momentan auf einem Tiefststand zu sein... Zusammengefasst sollten wir zumindest folgende Fragen beantworten:
- Können Amtliche Werke nach § 5 Abs. 2 UrhG überhaupt hier verwendet werden, trotz des Änderungsverbots? Ein Änderungsverbot widerspricht der Definition einer freien Lizenz und damit unseren Grundprinzipien.
- Sofern wir Amtliche Werke nach Abs. 2 nutzen wollen, können wir das Schutzlandprinzip anwenden und dies auf alle Währungsmittel übertragen, und somit argumentieren, dass wir hier in Bezug auf die deutsche Rechtslage alle Zahlungsmittel als freie Amtliche Werke ansehen, oder müssen wir die Situation im jeweiligen Land berücksichtigen?
- Weisen Geldscheine und/oder Münzen Schöpfungshöhe auf? (Ich denke, diese Diskussion können wir abkürzen und mit Ja beantworten?)
- Yellowcard (D.) 10:13, 19. Nov. 2024 (CET)
- Frage 1 müssen wir wohl mit einem Nein beantworten, auch wenn wir diesbezüglich in der Vergangenheit immer den Kopf in den Sand gesteckt haben. Die Antwort auf Frage 3 lautet klar ja. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:31, 19. Nov. 2024 (CET)
- Änderungsverbot haben wir bei Panoramafreiheit allerdings auch.
- Und SH muss natürlich immer im Einzelfall bewertet werden. -- Chaddy · D 19:14, 19. Nov. 2024 (CET)
- Oh, das Änderungsverbot bei der Panoramafreiheit hatte ich ganz vergessen. Guter Punkt! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:39, 20. Nov. 2024 (CET)
- Korrekt. Spricht für weiterhin Kopf-in-den-Sand-stecken, oder? (Ernstgemeint. Sehe hier sonst keine Lösung die ohne Pandorra-Büchsen und bodenlose Fässer auskommt.)
- @Gnom: Kennst du dich mit dem Schutzlandprinzip näher aus und kannst das einschätzen? Sprich unter der Annahme, dass wir Zahlungsmittel als Amtliche Werke ansehen und sie somit in Deutschland verwenden können, Änderungsverbot mal außen vor gelassen, können wir mit Verweis auf Schutzlandprinzip die Zahlungsmittel aller Länder der Welt nutzen? Ich hatte mir das vor einiger Zeit mal im Detail angesehen und bin zu dem Schluss gekommen, dass unsere pauschale Vorgehensweise massive Lücken aufweist, aber ich erinnere mich nicht mehr konkret.
- Yellowcard (D.) 16:00, 20. Nov. 2024 (CET)
- Hallo @Yellowcard, bitte entschuldige die verspätete Antwort. Die Situation ist im Urheberrech ja streitig:
- Entweder man stellt insgesamt nur auf das Schutzland ab, was bei Münzen und Geldscheinen bedeuten würde, dass wir einfach immer so tun würden, als handele es sich jeweils quasi um Deutsche Mark,
- oder wir stellen hinsichtlich des Entstehen des Urheberrechts auf das Herkunftsland ab, was zur Folge hätte, dass wir § 5 UrhG nicht anwenden, sondern die Frage über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Urheberrechts an einer Münze oder einem Geldschein nach dem Urheberrecht des Herkunftslands bestimmen.
- Wir müssten uns also entscheiden, welcher Theorie wir folgen.
- Geht das in die richtige Richtung? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:12, 1. Mär. 2025 (CET)
- Hallo @Yellowcard, bitte entschuldige die verspätete Antwort. Die Situation ist im Urheberrech ja streitig:
- Oh, das Änderungsverbot bei der Panoramafreiheit hatte ich ganz vergessen. Guter Punkt! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:39, 20. Nov. 2024 (CET)
Bautafel
Für das umstrittene, aber beschlossene Projekt einer Oper in der NS-Kongresshalle (Nürnberg) wäre eine Visualisierung schön. In der Kongresshalle steht eine Bautafel, auf dem eine sehr gute Abbildung des Projektes zu sehen ist. Wir haben solche Bilder schon (entsprechende Kategorie), aber ich wollte vor dem Hochladen zur Sicherheit hier nachfragen. Kann eine solche Bautafel hochgeladen werden? --Superikonoskop Diskussion 19:04, 26. Feb. 2025 (CET)
- Oh, gute Frage. Sind Bautafeln "bleibend", oder fallen sie eher in die Kategorie von Werbeplakaten? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:24, 28. Feb. 2025 (CET)
- Meiner Auffassung nach sind Bautafeln immer von vornherein befristet für die Errichtungsdauer der Bauwerke aufgestellt; eine Weiternutzung unter Berufung auf die Panoramafreiheit ist daher nicht möglich.
- Bei dem geplanten Interimsquartier für die Nürnberger Oper würde ich allerdings damit argumentieren, dass bei dem geplanten Bau eine Schöpfungshöhe nicht erreicht wird: die Simulationen z.B. im Artikel der SZ zeigen mit Efeu bedeckte "Schachteln", über die es heißt: "Die Kubatur des Baus verberge sich hinter einer Begrünung und verzichte „damit auf eine eigene Architektursprache“". Keine "eigene Architektursprache" → bestehender Gestaltungsspielraum wurde nicht in einem Maß künstlerisch ausgeschöpft, der Individualität erkennen lässt → rein handwerkliches Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente (siehe PM zur Birkenstock-Entscheidung des BGH [1]). Eine Bautafel mit einer Abbildung wie im SZ-Artikel kann damit m.E. hochgeladen werden. --Chianti (Diskussion) 19:15, 1. Mär. 2025 (CET)
- @Chianti: Ich tendiere auch zu deiner Einschätzung, dass Bautafeln nicht bleibend aufgestellt sind. Aber einem Werk der modernen Architektur, noch dazu bei einem Entwurf dieser inhaltlichen Tragweite, würde ich die Schöpfungshöhe nicht vorschnell absprechen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:45, 1. Mär. 2025 (CET)
- Nun ja: „Geboten erscheint hier eine Architektur, die paradoxerweise nicht als solche in Erscheinung tritt“ / Eine „Nicht-Architektur“ schaffen [2]/[3].
- Tatsache ist jedenfalls, dass bei den Abbildungen im SZ-Artikel keine individuelle Architektur erkennbar ist, sondern allenfalls eine begrünte Schachtel auf einer anderen. Ob die unbegrünte Fassade Schöpfunghöhe erreicht, braucht uns daher nicht zu interessieren. --Chianti (Diskussion) 20:41, 1. Mär. 2025 (CET)
- Im §7(1) steht aber Bekanntmachungen und Entscheidungen sowie ausschließlich oder vorwiegend zum amtlichen Gebrauch hergestellte amtliche Werke der im § 2 Z 1 oder 3 bezeichneten Art genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. - da würde ich es reingeben. --K@rl du findest mich auch im Ö..wiki 11:36, 14. Mär. 2025 (CET)
- Tatsache ist genau das Gegenteil. Das ist ein bedeutender Entwurf, der eben durch diese Eigenschaften hervorsticht und genau deshalb individuell ist. Derjenige, der sich auf eine Lizenz bei uns beruft und das Bild z.B. kommerziell weiternutzt, wird vor Gericht vermutlich eine derbe Niederlage erleben. Solange die Wikipedia sich auf diese Regeln beruft, darf man das Bild nicht einfach nutzen. Die Dauerhaftigkeit der Tafel könnte ein Ausweg sein, aber auch da geht man ein Risiko ein. Wenn man es anonym macht, nicht der Hochlader, aber der Weiternutzer. --Hachinger62 (Diskussion) 17:48, 4. Mär. 2025 (CET)
- Bis zum Urteil verhüllter Reichstag wurde "bleibend" mit "auf Lebenszeit" übersetzt. Sand- und Eisskulpturen haben logischerweise eine stark begrenzte Lebenszeit, dürfen also abgebildet werden? Nach Reichstag eigentlich nicht mehr. Wahlplakate oder Bautafeln haben eine begrenzte Lebensdauer, die definiert ist, also auch nicht - es sei denn, das abgebildete hat keine SH. --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:01, 4. Mär. 2025 (CET)
- Ralf, war nicht der Kernpunkt bei der Christo-Entscheidung, dass der Reichstag nur von vorne herein für eine begrenzte Zeit, die DEUTLICH kleiner als die mögliche Lebenszeit der Materialien war, verhüllt wurde? Bei Werken aus Eis, Schnee und Sand ist die Lebenszeit der Werkstoffe in etwa genau so lang wie die mögliche Lebensdauer der Werke, so dass eine Reichstag-Analogie meiner Meinung nach nicht unbedingt passt. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 19:28, 4. Mär. 2025 (CET)
- Das ist eine Auslegungssache. Kann man so sehen, muß man aber nicht. Das BGH-Urteil hat mehr Unsicherheiten geschaffen als es Klärungen schafft. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:30, 4. Mär. 2025 (CET)
- Ralf, war nicht der Kernpunkt bei der Christo-Entscheidung, dass der Reichstag nur von vorne herein für eine begrenzte Zeit, die DEUTLICH kleiner als die mögliche Lebenszeit der Materialien war, verhüllt wurde? Bei Werken aus Eis, Schnee und Sand ist die Lebenszeit der Werkstoffe in etwa genau so lang wie die mögliche Lebensdauer der Werke, so dass eine Reichstag-Analogie meiner Meinung nach nicht unbedingt passt. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 19:28, 4. Mär. 2025 (CET)
- Das ist falsch, wie jeder in der bereits erwähnten Birkenstock-Entscheidung des OLG nachlesen kann. Der Verzicht auf individuellen Ausdruck und auf Ausnutzung des gestalterischen Freiraums und die Beschränkung auf die rein funktionale Form begründet gerade keine Schöpfungshöhe. Das Argument "es ist Kunst, weil es auf wesentliche funktionale Elemente beschränkt ist" war der Standpunkt von Birkenstock, mit dem sie vor Gericht gescheitert sind. "Bedeutend" ist kein Kriterium des Urheberrechts, und darüber hinaus sind auf dem fraglichen Bild keine architektonischen Gestaltungselemente sichtbar, sondern lediglich überwachsene einfache geometrische Formen. --Chianti (Diskussion) 10:05, 14. Mär. 2025 (CET)
- Bis zum Urteil verhüllter Reichstag wurde "bleibend" mit "auf Lebenszeit" übersetzt. Sand- und Eisskulpturen haben logischerweise eine stark begrenzte Lebenszeit, dürfen also abgebildet werden? Nach Reichstag eigentlich nicht mehr. Wahlplakate oder Bautafeln haben eine begrenzte Lebensdauer, die definiert ist, also auch nicht - es sei denn, das abgebildete hat keine SH. --Ralf Roletschek (Diskussion) 19:01, 4. Mär. 2025 (CET)
- @Chianti: Ich tendiere auch zu deiner Einschätzung, dass Bautafeln nicht bleibend aufgestellt sind. Aber einem Werk der modernen Architektur, noch dazu bei einem Entwurf dieser inhaltlichen Tragweite, würde ich die Schöpfungshöhe nicht vorschnell absprechen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:45, 1. Mär. 2025 (CET)
Hier kann ich jetzt keine eindeutige Meinung bzgl. pro und kontra herauslesen. Ich bin bis vor kurzem davon ausgegangen, man kann es nicht hochladen, bis ich auf die Kategorie "Construction signs in Germany" stieß. Viele der Bilder dort zeigen Visualisierungen der Archtitekturentwürfe.--Superikonoskop Diskussion 12:36, 8. Mär. 2025 (CET)
- @Superikonoskop: Richtig. Es ist erstens nicht eindeutig geklärt, ob Bautafeln der Panoramafreiheit unterliegen – ich würde sagen, dass die überwiegenden Argumente gegen die Anwendbarkeit der Panoramafreiheit sprechen (was auch dafür sprechen würde, die übrigen Fotos in der von dir verlinkten Commons-Kategorie zu löschen). Und zweitens ist es nicht eindeutig, ob der hier fragliche architektonische Entwurf urheberrechtlich geschützt ist – hier würde ich sagen, dass die überwiegenden Argumente für einen urheberrechtlichen Schutz sprechen. Im Ergebnis solltest du aus meiner Sicht von einem Upload der Fotos der genannten Bautafel absehen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 19:57, 8. Mär. 2025 (CET)
Und prompt kommt ein Massenlöschantrag. Wozu diskutieren wir hier eigentlich? --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:15, 8. Mär. 2025 (CET)
- Die Diskussion geht dort ganz munter weiter. Es ist mir zu viel Heckmeck und Haarspalterei, wenn nun sehr detailliert die Befestigung der Bautafel ein Thema werden soll. Ich versuche lieber bei der Stadt Nürnberg eine Genehmigung für die Wiedergabe der entsprechenden Computergrafik zu bekommen (hier, erstes Bild im automatischen Bildlauf). VG --Superikonoskop
Diskussion 18:42, 10. Mär. 2025 (CET)
- <einmisch>Ich weiß dass das deutsche Recht vielleicht anders ist. Bei uns in Ö wäre die Situation so, dass die Papiere bzw. dDarstellungen auf der Bautafel von der Gemeinde abgestempelt sind und damit würde ich sie als amtlcihes Dokument sehen und nicht als Werbetafel. --K@rl du findest mich auch im Ö..wiki 18:55, 10. Mär. 2025 (CET)
- Interessant, danke für die Info. Wäre hier der Fall. --Superikonoskop
Diskussion 21:31, 10. Mär. 2025 (CET)
- Interessant, danke für die Info. Wäre hier der Fall. --Superikonoskop
- Da hat wohl jemand die österreichische Urheberrechtsgesetz nicht gelesen. Amtliche Werke in Österreich können nur Sprachwerke sein ("der im § 2 Z 1 oder 3 bezeichneten Art"). Abbildungen auf Bautafeln sind davon ausgeschlossen; möglicherweise verwechselt K@rl hier Bautafeln mit der Baufreigabe.--Chianti (Diskussion) 10:18, 14. Mär. 2025 (CET)
- Die Frage, wie die hier relevante Formulierung "bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen angebracht" jeweils auszulegen ist, ist offenbar nicht ganz trivial. Der Bundesgerichtshof entschied, dass u.a. Werbung an Bussen, Straßenbahnen und Schiffen im Sinne des § 59 UrhG als "bleibend" zu werten sei: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-izr24715-aida-kussmund-foto-bewegtes-objekt-schiff-urheber-werbung-marke/2
- Aus Laiensicht scheint dies ja ersteinmal auf Bautafeln und Werbeschilder im öffentlichen Raum übertragbar.
- Die folgende Formulierung aus dem verlinkten Artikel erinnert aber daran, dass es hierbei um "Panoramafreiheit" geht, so dass die urheberrechtlich geschützten Werke also wohl nicht das Hauptobjekt des Fotos darstellen sollten: "Das Fotografieren und Filmen im öffentlichen Raum würde demnach zu weitgehend eingeschränkt, wenn Aufnahmen solcher Fahrzeuge urheberrechtliche Ansprüche auslösen könnten. "
- --kai kemmann
Verbessern statt löschen 13:29, 11. Mär. 2025 (CET)
- Die Abbildungen kommen in fast allen Fällen aus der Baugenehmigung oder dem Planfeststellungsbeschluss. Baugenehmigungen sind keine amtlichen Werke im Sinne des § 5 Abs. 1 UrhG, bei Planfeststellungen bin ich mir aber nicht sicher, ob die nicht als amtliche Werke nach § 5 Abs. 1 UrhG gelten könnten. Wenn die als solche gelten wären zumindest die Schilder von Vorhaben mit Planfeststellung und Plangenehmigung kein Problem. --GPSLeo (Diskussion) 16:35, 11. Mär. 2025 (CET)
- <einmisch>Ich weiß dass das deutsche Recht vielleicht anders ist. Bei uns in Ö wäre die Situation so, dass die Papiere bzw. dDarstellungen auf der Bautafel von der Gemeinde abgestempelt sind und damit würde ich sie als amtlcihes Dokument sehen und nicht als Werbetafel. --K@rl du findest mich auch im Ö..wiki 18:55, 10. Mär. 2025 (CET)
- Wir haben Artikel zum Thema: Beiwerk, Schöpfungshöhe und Rechte an Geoinformationen. Außerdem gibt es Entscheidungen vom OLG Zweibrücken und dem BGH, die zum Thema passend erscheinen. Bei einem im Jahr 2021 endenden Verfahren über einen Instanzenzug vom LG Frankenthal zum OLG Zweibrücken bis zum BGH und zurück zum OLG Zweibrücken ging es um im Zuge von Baumaßnahmen veröffentlichte Kartenausschnitte. Rechtskräftig scheint die OLG-Entscheidung gegen die Gemeinde Kastellaun zu sein, ihr wurde es untersagt, bei der Information über Baumaßnahmen Kartenausschnitte über das Internet zugänglich zu machen: 4 U 37/18 vom 30.06.2021.
- Auch die Beiwerkseigenschaft wurde in einem BGH-Fall eng gesehen. Ein Künstler klagte in einem langen Instanzenzug gegen einen Möbelhändler, der ein Ölgemälde des Klägers bei einer Illustration seiner Produkte in einem Katalog verwendet hatte. Der Künstler gewann, siehe auch BGH I ZR 177/13 und https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=2014-11-17&Aktenzeichen=I%20ZR%20177%2F13. Zusammenfassend unter https://www.internet-law.de/2015/05/urheberrechtsverletzung-durch-veroeffentlichung-von-fotos-eines-werks.html steht auch zu lesen: „Wenn also ein mitfotografiertes Werk stimmungsbildend wirkt oder eine bestimmte Aussage vermittelt und mithin einen dramaturgischen Zweck erfüllt, kann es nicht mehr als untergeordnetes Beiwerk im Sinne von § 57 UrhG betrachtet werden.“
- Kennen Benutzer:Pajz und Benutzer:Gnom vielleicht noch Material, dass sich insbesondere mit längeren, aber zeitlich klar und deutlich begrenzten öffentlichen Anbringungen beschäftigt, wie eben solche Bauschilder, die nur für eine auch mehrjährige Bautätigkeit in der Öffentlichkeit stehen? Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 17:30, 11. Mär. 2025 (CET)
- Das erste Urteil passt insoweit nicht zu dieser Fragestellung, da dort ja der Antragsteller eines Bauantrags widerrechtlich Daten von Dritten verwendet hat. Das dürfte bei den Bautafeln in der Regel nicht vorkommen und ist für uns vor allem auch fast nicht nachprüfbar. Beim Beiwerk bin ich absolut dabei, wenn das Motiv das Schild ist wird man schwer mit Beiwerk argumentieren können, das wird nur gehen wenn man die Baustelle als ganzes fotografiert und die Tafel auch am Rand sichtbar ist. --GPSLeo (Diskussion) 19:31, 11. Mär. 2025 (CET)
- Andererseits: Wenn es legitim ist, den beschreibenden Text und die Aufzählung der an Planung und Bau Beteiligten auf der Bautafel fotografisch zu dokumentieren und die evtl. vorhandenen Graphiken lediglich einen kleineren Teil der Tafel einnehmen, dann wären die Graphiken ja auch wieder "Beiwerk". Eine Notlösung wäre es evtl., 1. zunächst das Original-Foto hochzuladen, 2. die Graphik durch eine digitale Bildbearbeitung auf dem Foto unkenntlich zu machen und 3. das zunächst hochgeladene Foto dann auf Commons durch die bearbeitete Version zu ersetzen. Auf diese Weise könnte die unbearbeitete Version später ohne weiteres wieder hergestellt werden, wenn sich die rechtliche Situation geklärt haben sollte. - liebe Grüße, kai kemmann
Verbessern statt löschen 14:54, 14. Mär. 2025 (CET)
- Andererseits: Wenn es legitim ist, den beschreibenden Text und die Aufzählung der an Planung und Bau Beteiligten auf der Bautafel fotografisch zu dokumentieren und die evtl. vorhandenen Graphiken lediglich einen kleineren Teil der Tafel einnehmen, dann wären die Graphiken ja auch wieder "Beiwerk". Eine Notlösung wäre es evtl., 1. zunächst das Original-Foto hochzuladen, 2. die Graphik durch eine digitale Bildbearbeitung auf dem Foto unkenntlich zu machen und 3. das zunächst hochgeladene Foto dann auf Commons durch die bearbeitete Version zu ersetzen. Auf diese Weise könnte die unbearbeitete Version später ohne weiteres wieder hergestellt werden, wenn sich die rechtliche Situation geklärt haben sollte. - liebe Grüße, kai kemmann
- Das erste Urteil passt insoweit nicht zu dieser Fragestellung, da dort ja der Antragsteller eines Bauantrags widerrechtlich Daten von Dritten verwendet hat. Das dürfte bei den Bautafeln in der Regel nicht vorkommen und ist für uns vor allem auch fast nicht nachprüfbar. Beim Beiwerk bin ich absolut dabei, wenn das Motiv das Schild ist wird man schwer mit Beiwerk argumentieren können, das wird nur gehen wenn man die Baustelle als ganzes fotografiert und die Tafel auch am Rand sichtbar ist. --GPSLeo (Diskussion) 19:31, 11. Mär. 2025 (CET)
Ich hoffte, das Problem über die Stadt Nürnberg bzw. über das Architekturbüro lösen zu können. Das Architekturbüro teilt mir nun mit, dass ich die Darstellung für den Artikel verwenden darf, aber nur unter der Lizenz CC BY-NC-ND (Namensnennung: Reisch/LRO; nur nicht kommerzielle Nutzung; Ableitungen/Bearbeitungen nicht gestattet.). Geht auf den Commons mW nicht. Damit bin ich wieder bei der Bau- bzw. Infotafel. So wie ich das sehe, findet der Antrag auf Löschung der Kategorie keine Mehrheit. Lässt sich daraus für mein Anliegen Honig saugen? --Superikonoskop Diskussion 16:40, 22. Mär. 2025 (CET)
- Löschdiskussionen sind keine Abstimmungen, Mehrheiten sind daher nicht massgeblich. Entschieden wird anhand der Projekt-Richtlinien und Rechtslage. D.h. es reicht mitunter auch eine einzelne Löschen-Stimme, wenn diese anhand der Rechtslage (Urteile, Rechtskommentare) zeigen kann, dass Dateien nicht frei genug sind. Spontane, laienhafte Rechtsinterpretationen von Nutzern, die sich nit der Materie erkennbar nicht auskennen und auseinandergesetzt haben, helfen da in der Regel nicht. --2A02:810B:581:C300:A860:C645:4BF7:C82A 19:08, 23. Mär. 2025 (CET)
Ich stimme @Gnom: in diesem Fall übrigens bei allem Respekt in seiner Schlussfolgerung nicht zu; ich denke, dass die Urteile und Kommentierungen der letzten Jahre sogar klar zeigen, dass ab einer gewissen Dauer der Ausstellung das Kriterium "bleibend" auch dann erfüllt ist, wenn die Ausstellung von Beginn an temporär gedacht war. Dies wird konsistent von verschiedenen Urteilen dargestelt (z.B. Außenwerbung an Bussen und AIDA-Kussmund, beides wird erwartbar entfernt und hat eine geringere Austellungsdauer als Bus/Schiff selbst), und auch zu der notwendigen Dauer, bis das Kriterium erfüllt ist, haben sich diverse Gerichte, u.a. auch der BGH bereits geäußert: Im "verhüllten Reichtstag" spricht der BGH von "mehr als Monaten", in "Liebe Deine Stadt" ist die Dauer von fünf Jahren als "eindeutig bleibend" anerkannt (OLG Köln), und auch beim "Grassofa" (LG Frankenthal) wurde eine Austellungsdauer von mehreren Jahren als bleibend gewertet, auch wenn in allen diesen Fällen die Austellung einen noch temporäreren Charakter hatten als Baustellenschilder.
Unser guter eigener Artikel ist hier immer noch recht aktuell: Panoramafreiheit#Kriterium_„bleibend“. Ich halte daher bei Baustellenschildern, die über mehrere Jahre ausgestellt waren, die Panoramafreiheit daher sogar recht eindeutig für einschlägig und habe mich gerade auch in der Commons-LD entsprechend geäußert. Ich bin mir nicht ganz sicher, inwiefern Gnom und auch Chianti zur Schlussfolgerung kommen, dass Bautafeln grundsätzlich nicht bleibend installiert werden; geht es nur um die Eigenschaft an sich, dass die Bautafeln irgendwann nach Abschluss der Bauarbeiten entfernt werden, ist das m.E. klar keine ausreichende Argumentation, wenn sogar temporäre Kunstinstallationen als bleibend eingestuft werden. Ein Restzweifel bleibt ganz ohne Frage auch hier, ich wäre mir hier aber recht sicher, dass die Panoramafreiheit bei jahrelang ausgestellten Bautafeln greift. Interessiert an Gegenargumenten! Grüße, Yellowcard (D.) 09:11, 24. Mär. 2025 (CET)
- Du hast bereits Panoramafreiheit#Kriterium „bleibend“ eingebracht. In diesem Abschnitt steht ein zusammenfassender Teilsatz, der das Kussmund-Urteil vom BGH umgreift: „aus Sicht der Allgemeinheit dazu bestimmt ist, für längere, meist unbestimmte Zeit an dem öffentlichen Ort zu bleiben“. Ich halte den Teil mit "meist unbestimmt" für sehr wichtig, denn der fotografierende Normalverbraucher, welcher eine öffentliche Szene aufnimmt, kann nicht wissen, wann ein Aida-Schiff verkauft und umlackiert oder abgewrackt wird. Auch die Präsentation von bsp. Märklin-Vollflächenwerbungen an Lokomotiven oder die üblichen Werbeflächen an Bussen sind für den Normalverbraucher mit meist unbestimmter Dauer präsentiert. Ich habe schon mehrfach in meiner Gegend (Meiningen, auch Bad Neustadt / Saale) Busse gesehen, die ganz offensichtlich gebraucht gehandelt wurden, weil sie noch Werbungen aus bsp. dem Ruhrpott oder Fulda trugen. Das belegt, dass solche Werbungen für unbestimmte Zeit in der Öffentlichkeit präsentiert werden. Genau diese Unbestimmtheit der Dauer ist bei Bauschildern sicherlich in Zweifel zu ziehen! Auf diesen steht ein (geplantes) Enddatum der Baumaßnahme, so dass die Ausstellungsdauer abschätzbar ist und damit gut eine thematische Ähnlichkeit (zeitlich begrenzte Präsentation, kürzer als die natürliche Lebensdauer der Werkträger) dieser Dauer zum Fall des Verhüllten Reichstag festgestellt werden kann. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass eine Grenze bei fünf Jahren, die dem OLG-Köln-Urteil zu "Liebe deine Stadt" zu entnehmen ist, gesetzt werden kann um so einen sachlich fundierten Kompromiss zwischen der unklaren Rechtslage und den Commons-Richtlinien zu treffen. Das ist meine Laienansicht, wäre sie auch fachlich vertretbar, Gnom, Pajz, et al.? Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 13:29, 24. Mär. 2025 (CET)
- Die Rechtsprechung des BGH zum "bleibend" ist nicht besonders konstant oder konsequent, weil zum Teil, etwa bei der Kussmund-Entscheidung oder Christos Reichstag, mehr oder weniger verkappt auch künstlerische Urheberrechte an den Motiven bestehen, und eine Entscheidung für die Panoramafreiheit in diese Rechte massiv eingreift. Bei Baustellenschildern mit Visualisierung des Bauprojekts wird das Urheberrecht der Architekten bzw. Zeichner aber eine eher untergeordnete Rolle spielen (der Bau steht nachher panoramafrei herum, wieso sollte die technische Visualierung stärker geschützt werden müssen?), da dürfte eher das bleibend zu verneinen sein, selbst im falle der in D zunehmend beliebten Dauerbaustellen wie BER, Stuttgart 21 usw. (SCNR), eben weil sie erkennbar bis zum Bauende stehenbleiben, selbst wenn der Bau nie vollendet wird (Hat schon wer ein altes Baustellenschild an einer Soda-Brücke gesehen?). Ich würde daher von Bildern von Baustellenschildern eher abraten, das ist in jedem Fall rechtssicher. Aber die Gegenansicht ist sicher vertretbar, wenn man's drauf ankommen lassen will und das Risiko nicht scheut.--Auf Maloche (Diskussion) 13:55, 24. Mär. 2025 (CET)
- Hallo Tobias, zu "der Bau steht nachher panoramafrei herum, wieso sollte die technische Visualierung stärker geschützt werden müssen?" - Die oft fotorealistischen Renderings haben meiner Meinung nach denselben technischen und künstlerischen Wert wie Fotos, die Du und ich später von den fertigen Bauten machen könnten, unter Rückgriff auf die Panoramafreiheit. Wären die Vorschauen auf den Schildern nicht geschützt, so gäbe es auch keine Grundlage für einen urheberrechtlichen Schutz und eine Lizenzierungsmöglichkeit von unseren Bildern, die aber eindeutig besteht. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 14:19, 24. Mär. 2025 (CET)
- Nein, nicht korrekt. Fotos weisen einen Leistungsschutz auf, den Renderings nicht haben, daher ist grundsätzlich zu unterscheiden. Im Ergebnis werden beide gleichermaßen geschützt sein, aber eine Schlussfolgerung von Fotos auf Renderings ist nicht möglich. --Yellowcard (D.) 14:41, 24. Mär. 2025 (CET)
- Die Argumentation von "das Urheberrecht der Architekten bzw. Zeichner [wird] aber eine eher untergeordnete Rolle spielen" zu "da dürfte eher das bleibend zu verneinen sein" verstehe ich nicht. Wo entnimmst du diesen Zusammenhang? Meines Erachtens haben sich alle Gerichte bei ihren Urteilen zu dem Kriterium wirklich rein auf praxisnahe Überlegungen zur Ausstellung bezogen, wo eine Abwägung der Interessen keine Rolle gespielt hat.
- Interessant ist der Aspekt, wie wichtig es ist, dass der Betrachter die Dauer der Ausstellung abschätzen können muss. Dahingehend würde ich mir einige Urteile nochmal genauer anschauen, das könnte in der Tat einen großen Unterschied machen, habe ich aber so noch nicht so recht wahrgenommen. --Yellowcard (D.) 14:44, 24. Mär. 2025 (CET)
- Hallo Tobias, zu "der Bau steht nachher panoramafrei herum, wieso sollte die technische Visualierung stärker geschützt werden müssen?" - Die oft fotorealistischen Renderings haben meiner Meinung nach denselben technischen und künstlerischen Wert wie Fotos, die Du und ich später von den fertigen Bauten machen könnten, unter Rückgriff auf die Panoramafreiheit. Wären die Vorschauen auf den Schildern nicht geschützt, so gäbe es auch keine Grundlage für einen urheberrechtlichen Schutz und eine Lizenzierungsmöglichkeit von unseren Bildern, die aber eindeutig besteht. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 14:19, 24. Mär. 2025 (CET)
- In keinster Weise ist dem "Liebe Deine Stadt"-Urteil eine Grenze von fünf Jahren zu entnehmen. Das Gericht stellt klar, dass bei fünf Jahren das Kriterium "bleibend" ganz allgemein erfüllt sein sollte, es lässt aber annehmen, dass die Grenze dementsprechend deutlich kürzer ist und natürlich zeitlich nicht spezifiziert werden kann. Für uns eine Grenze von fünf Jahren zu definieren, wäre komplett willkürlich. --Yellowcard (D.) 14:40, 24. Mär. 2025 (CET)
- Die Rechtsprechung des BGH zum "bleibend" ist nicht besonders konstant oder konsequent, weil zum Teil, etwa bei der Kussmund-Entscheidung oder Christos Reichstag, mehr oder weniger verkappt auch künstlerische Urheberrechte an den Motiven bestehen, und eine Entscheidung für die Panoramafreiheit in diese Rechte massiv eingreift. Bei Baustellenschildern mit Visualisierung des Bauprojekts wird das Urheberrecht der Architekten bzw. Zeichner aber eine eher untergeordnete Rolle spielen (der Bau steht nachher panoramafrei herum, wieso sollte die technische Visualierung stärker geschützt werden müssen?), da dürfte eher das bleibend zu verneinen sein, selbst im falle der in D zunehmend beliebten Dauerbaustellen wie BER, Stuttgart 21 usw. (SCNR), eben weil sie erkennbar bis zum Bauende stehenbleiben, selbst wenn der Bau nie vollendet wird (Hat schon wer ein altes Baustellenschild an einer Soda-Brücke gesehen?). Ich würde daher von Bildern von Baustellenschildern eher abraten, das ist in jedem Fall rechtssicher. Aber die Gegenansicht ist sicher vertretbar, wenn man's drauf ankommen lassen will und das Risiko nicht scheut.--Auf Maloche (Diskussion) 13:55, 24. Mär. 2025 (CET)
Lokale: Panoramafreiheit für Innenräume?

Unterliegen Innenräume von öffentlichen Lokalen wie hier dem Kaffee Alt Wien der Panoramafreiheit? Inwieweit lässt sich abgrenzen, ob die Elemente im Lokal als permanent und zeitüberdauernd ausgelegt sind? --KnightMove (Diskussion) 10:41, 13. Mär. 2025 (CET)
- Nein, siehe Panoramafreiheit#Österreich. Man könnte hier aber über die Beiwerksschranke sprechen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:49, 13. Mär. 2025 (CET)
- Danke, ich lese mich ein. Das bringt mich aber gleich noch auf eine Folgefrage: Angenommen, ein auf Commons hochgeladenes Bild hat ein als solches einzustufendes Beiwerk. Wäre dann ein Ausschnitt, der das Beiwerk als Hauptmotiv herausstellt (sei es auch unscharf o. ä.) urheberrechtlich erlaubt oder nicht? --KnightMove (Diskussion) 11:02, 13. Mär. 2025 (CET)
- Nein, das wäre dann natürlich nicht zulässig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:18, 13. Mär. 2025 (CET)
- Danke, ich lese mich ein. Das bringt mich aber gleich noch auf eine Folgefrage: Angenommen, ein auf Commons hochgeladenes Bild hat ein als solches einzustufendes Beiwerk. Wäre dann ein Ausschnitt, der das Beiwerk als Hauptmotiv herausstellt (sei es auch unscharf o. ä.) urheberrechtlich erlaubt oder nicht? --KnightMove (Diskussion) 11:02, 13. Mär. 2025 (CET)
Freie Lizenz zurückziehen
Hallo!
Wie kann eine freie Lizenz, z.B. CC-BY-SA, zurückgezogen werden? Allgemeine Meinung dürfte sein, dass das Löschen der Datei ausreicht. Aber dann ist ja nur die Datei auf Commons oder anderswo weg. --
Beste Grüße
Torsten Bätge
16:08, 13. Mär. 2025 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von Torsten Bätge (Diskussion | Beiträge) 16:08, 13. Mär. 2025 (CET))
- Wenn der Geist einmal aus der Flasche ist, ist es faktisch unmöglich, ihn wieder in die Flasche zu bekommen. Wenn es bereits Nutzer der lizenzierten Datei gibt, ist die Lizenz nicht mehr wirksam rückziehbar. sуrcrо.педія 16:20, 13. Mär. 2025 (CET)
- Wäre schlimm, wenn das ginge. Siehe auch c:Commons:License_revocation/de. --Magnus (Diskussion) 16:22, 13. Mär. 2025 (CET)
- Natürlich kann man freie Lizenzen zurückziehen. Das ist aber nicht sonderlich wirkungsvoll, es wird nur eine weitere Verbreiterung unterbunden. Alles, was schon mit der freien Lizenz herumschwirrt, ist und bleibt korrekt lizenziert. Freie Lizenzen sind Vertragsangebote, sowas ist nicht zeitlich unbeschränkt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:49, 16. Mär. 2025 (CET)
- Hm. Ich würde das nicht unter "zurückziehen" fassen, wenn der Autor schlicht das Werk mit der Lizenz von zB seiner Homepage runternimmt. Ich stimme dir zu, dass so eine Downloadmöglichkeit mit freier Lizenz ein Angebot an potentielle Nutzer ist. Der Autor kann dieses Angebt jederzeit einstellen. Aber: zu dem, was "mit der freien Lizenz herumschwirrt" gehört halt auch der Text in Wikipedia oder das Bild in Commons. Diese und andere lizenzkonforme Möglichkeiten, das Werk zu nutzen und eben auch weiter zu verbreiten würden mE nicht unterbunden.
- "CC licenses are not revocable. Once something has been published under a CC license, licensees may continue using it according to the license terms for the duration of applicable copyright and similar rights. As a licensor, you may stop distributing under the CC license at any time, but anyone who has access to a copy of the material may continue to redistribute it under the CC license terms."[1] --Ryzen7000 (Diskussion) 14:01, 16. Mär. 2025 (CET)
- Richtig, wenn eine freie Lizenz einmal erteilt wurde, kann sie nicht zurückgezogen werden. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:28, 18. Mär. 2025 (CET)
- Es gibt doch Fälle, in denen der Lizenzgeber z.B. nicht geschäftsfähig ist, nicht die nötigen Rechte besitzt, einfach einen Fehler gemacht oder die Lizenz irrtümlich erteilt hat. Beispiele dafür wären aktuell auf dieser Seite die Bautafeln oder die französischen Übersetzungen ohne Versionshistorie, bei der fehlenden Geschäftsfähigkeit die Beiträge Minderjähriger. Das sind eher die Gründe, an die ich bei meiner Frage dachte.
Beste Grüße
Torsten Bätge
21:12, 20. Mär. 2025 (CET)- Bei geänderten Lebensbedingungen kann man von Verträgen zurücktreten, so selbst von einem Modelvertrag - auch wenn der unbefristet abgeschlossen wurde. Auch Lizenzverträge kann man widerrufen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:32, 20. Mär. 2025 (CET)
- Wenn der Vertrag gar nicht wirksam zustande kommen konnte, weil z.B. einer nicht die erforderlichen Rechte besaß, den Vertrag zu schließen, dann braucht er auch nicht wiederrufen zu werden, oder sehe ich das falsch? Das sind ja auch Gründe, aus denen relativ häufig Bilder von Commons gelöscht werden. --2003:E4:5F16:9900:151E:E0B6:FF82:B1B0 21:40, 20. Mär. 2025 (CET)
- Ohne dass man widerspricht/widerruft/wie auch immer Du es nennen willst kann der andere nicht wissen, dass der Vertrag nicht gültig ist. Es wird hier in der WP allerdings kompliziert wenn das Erteilen der Genehmigung und das Anfechten der Richtigkeit gleich gut/schlecht belegt sind. (Beispiel: Das hier hat ganz, ganz sicher mein absolut minderjähriger Sohn geschrieben. Glaubst Du mir nicht? Tja, ist für uns beide gleich schwer zu beweisen wer recht hat. ;-) ) --Windharp (Diskussion) 16:29, 25. Mär. 2025 (CET)
- Wenn der Vertrag gar nicht wirksam zustande kommen konnte, weil z.B. einer nicht die erforderlichen Rechte besaß, den Vertrag zu schließen, dann braucht er auch nicht wiederrufen zu werden, oder sehe ich das falsch? Das sind ja auch Gründe, aus denen relativ häufig Bilder von Commons gelöscht werden. --2003:E4:5F16:9900:151E:E0B6:FF82:B1B0 21:40, 20. Mär. 2025 (CET)
- Bei geänderten Lebensbedingungen kann man von Verträgen zurücktreten, so selbst von einem Modelvertrag - auch wenn der unbefristet abgeschlossen wurde. Auch Lizenzverträge kann man widerrufen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:32, 20. Mär. 2025 (CET)
- Es gibt doch Fälle, in denen der Lizenzgeber z.B. nicht geschäftsfähig ist, nicht die nötigen Rechte besitzt, einfach einen Fehler gemacht oder die Lizenz irrtümlich erteilt hat. Beispiele dafür wären aktuell auf dieser Seite die Bautafeln oder die französischen Übersetzungen ohne Versionshistorie, bei der fehlenden Geschäftsfähigkeit die Beiträge Minderjähriger. Das sind eher die Gründe, an die ich bei meiner Frage dachte.
- Richtig, wenn eine freie Lizenz einmal erteilt wurde, kann sie nicht zurückgezogen werden. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:28, 18. Mär. 2025 (CET)
Lea Massari
Das Foto von Lea Massari wurde am 5-DEZ-2024 eingestellt. Offenbar kann es nach italienischen Urheberrecht verwendet werden; siehe: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Lea_Massari_(1959).jpg. Für die Verwendung in de.wikipedia erhält man aber den Hinweis: „Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.“ – Also muss, da Lea Massari noch lebt, die Einbindung doch entfernt werden, oder ? --James Krug (Diskussion) 15:08, 17. Mär. 2025 (CET)
- Ah, sehe gerade: es geht natürlich um den Urheber (Fotografen) dies Werkes, nicht um die Abgebildete. Aber da das Foto 1959 entstanden ist (bei den Dreharbeiten von L'Avventura) kann auch der Urheber nicht mindestens 70 Jahre tot sein. – Besser entfernen ? --James Krug (Diskussion) 15:56, 17. Mär. 2025 (CET)
- Ich würde sagen, dass das Foto auch auf Commons leider gelöscht gehört. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:25, 18. Mär. 2025 (CET)
- Habe das Foto im Artikel Lea Massari gelöscht. - An Commons traue ich mich nicht heran; das Foto ist ja offenbar in zahlreichen xx.wikipedia-Artikeln genutzt worden und zumindest in Italien, dem in Commons stehenden Text entsprechend, frei verfügbar !? - Danke und Gruß --James Krug (Diskussion) 13:37, 18. Mär. 2025 (CET)
- Ich würde sagen, dass das Foto auch auf Commons leider gelöscht gehört. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 13:25, 18. Mär. 2025 (CET)
HanjoHamann, OpenAccessals Rechtsbegriff?
JZ 2025, 217ff. Kann ich nur empfehlen. sуrcrо.педія 17:28, 19. Mär. 2025 (CET)
Mir wird derzeit von einem Nutzer/einer Nutzerin vorgeworfen, mit meinen Artikeln systematisch Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Der Artikel Marcelle Kraemer-Bach mag hier stellvertretend stehen. Er ist von mir aus dem Französischen übersetzt und enthält in der ersten abgespeicherten Version den vollständigen französischen Text und die Contributors-Liste. Aus meiner Sicht ist damit die Fordung aus Wikipedia:Übersetzungen#Kopieren der Versionsgeschichte erfüllt. Liege ich falsch? --Gerald Fix (Diskussion) 06:44, 20. Mär. 2025 (CET)
- Stimmt schon, auch wenn manche einen Versionsimport lieber haben. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:42, 20. Mär. 2025 (CET)
- Das sehe ich anders. Die Versionsgeschichte des französischen Artikels in der ersten Version ganz am Ende des Artikels zu nennen und nirgendwo darauf zu verweisen, ist m.E. keine ausreichende Nennung der Autoren und somit nicht lizenzkonform, da man nicht erwarten kann, in dieser Version eine erweiterte / zusätzliche Liste an Autoren zu finden. Es wäre mindestens notwendig, in der ZuQ-Seite der ersten Version oder aber zumindest auf der Diskussionsseite des Artikels (da bin ich aber schon unsicher, ob das ausreicht) darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Übersetzung handelt und die ursprünglichen Autoren in der ersten Version zu finden sind. Ansonsten ist das nicht zu erwarten, und ich als Nachnutzer hätte keinen blassen Schimmer, dass die in der VG genannten Autoren nicht alle zu nennenden Autoren sind. --Yellowcard (D.) 15:53, 20. Mär. 2025 (CET)
- Gut, das mit der Seite "Zusammenfassung und Quellen" kann ich nachvollziehen. Allerdings ist in der zweiten Version in der ZuQ-Seite der Hinweis "Import entfernt" zu lesen; das ist zumindest mal ein Hinweis. Ich werde das künftig beachten, aber rückwirkend kann ich das nicht mehr ändern. --Gerald Fix (Diskussion) 16:43, 20. Mär. 2025 (CET)
- Man kann die französische Versionsgeschichte auf die Disk. kopieren und dort wieder löschen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 17:07, 20. Mär. 2025 (CET)
- Einfacher noch wäre zumindest ein deutlicher Hinweis auf der Diskussionsseite möglich und/oder ein Nulledit, der auf die zusätzliche Versionsgeschichte in der ersten Version verweist. Letzeres fände ich persönlich besser, da ein Nachnutzer, der natürlich zuerst mal in die Versionsgeschichte schaut, dort dann den Hinweis auf die weiteren Autorennennungen findet. Auf die Diskusisonsseite muss er nicht zwingend schauen (meine Auslegung). --Yellowcard (D.) 22:22, 20. Mär. 2025 (CET)
- Man kann die französische Versionsgeschichte auf die Disk. kopieren und dort wieder löschen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 17:07, 20. Mär. 2025 (CET)
- Gut, das mit der Seite "Zusammenfassung und Quellen" kann ich nachvollziehen. Allerdings ist in der zweiten Version in der ZuQ-Seite der Hinweis "Import entfernt" zu lesen; das ist zumindest mal ein Hinweis. Ich werde das künftig beachten, aber rückwirkend kann ich das nicht mehr ändern. --Gerald Fix (Diskussion) 16:43, 20. Mär. 2025 (CET)
- Das sehe ich anders. Die Versionsgeschichte des französischen Artikels in der ersten Version ganz am Ende des Artikels zu nennen und nirgendwo darauf zu verweisen, ist m.E. keine ausreichende Nennung der Autoren und somit nicht lizenzkonform, da man nicht erwarten kann, in dieser Version eine erweiterte / zusätzliche Liste an Autoren zu finden. Es wäre mindestens notwendig, in der ZuQ-Seite der ersten Version oder aber zumindest auf der Diskussionsseite des Artikels (da bin ich aber schon unsicher, ob das ausreicht) darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Übersetzung handelt und die ursprünglichen Autoren in der ersten Version zu finden sind. Ansonsten ist das nicht zu erwarten, und ich als Nachnutzer hätte keinen blassen Schimmer, dass die in der VG genannten Autoren nicht alle zu nennenden Autoren sind. --Yellowcard (D.) 15:53, 20. Mär. 2025 (CET)
- Die Versionsgeschichte lässt sich doch durch Versionsnachimporte herstellen und in Zukunft direkt mit einem vorausgehenden Importwunsch arbeitseffektiv und urheberrechtlich sauber und anständig erledigen. Die Verweigerung die Autoren der grundlegenden Artikelarbeit nachvollziehbar in der Versionsgeschichte aufzuzeigen halte ich für unredlich, zumindest nachdem man auf die Problematik und die trotz fair use bestehende Urheberrechtsproblematik hingewiesen worden ist. Und wie gesagt: Nachimporte sind kein Zauberwerk. Die entsprechenden Anlaufstellen und Regelgrundlagen sind Gerald Fix mehrmals verlinkt worden. --RAL1028 (Diskussion) 23:01, 20. Mär. 2025 (CET)
- Wir haben Wikipedia:Übersetzungen#Kopieren_der_Versionsgeschichte als Relikt der Vergangenheit, als es noch keine Importe gab. Wenn sich jemand daran orientiert, ist das nicht falsch, sondern höchstens suboptimal. --Ralf Roletschek (Diskussion) 00:41, 21. Mär. 2025 (CET)
- Das schon, aber dort steht auch, dass (und in welcher Form) man den Artikel in der ZQ-Zeile als Übersetzung kennzeichnen soll – und das wurde nicht getan. Ein Nachimport der frwiki-Versionen kann diese Unterlassung heilen, und fertig. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 11:35, 21. Mär. 2025 (CET)
- Zustimmung. Für mich in der aktuellen Form vermutlich eine Verletzung der Lizenzbedingungen und mit dem Nachimport haben wir eine verhältnismäßig einfache Methode, das geradezuziehen. --Yellowcard (D.) 13:14, 21. Mär. 2025 (CET)
- Das schon, aber dort steht auch, dass (und in welcher Form) man den Artikel in der ZQ-Zeile als Übersetzung kennzeichnen soll – und das wurde nicht getan. Ein Nachimport der frwiki-Versionen kann diese Unterlassung heilen, und fertig. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 11:35, 21. Mär. 2025 (CET)
- Wir haben Wikipedia:Übersetzungen#Kopieren_der_Versionsgeschichte als Relikt der Vergangenheit, als es noch keine Importe gab. Wenn sich jemand daran orientiert, ist das nicht falsch, sondern höchstens suboptimal. --Ralf Roletschek (Diskussion) 00:41, 21. Mär. 2025 (CET)
- Ich danke für die Antworten. Ich habe begonnen, in die erste Version einen Hinweis auf die in diese Version enthaltene Originalversion und die Versionsgeschichte aufzunehmen. (Siehe Lucien Dautresme) Nachimporte werde ich nicht beantragen.
- Allerdings steht noch eine andere Frage im Raum (ich will ja keine Fehler machen): Ich pflege beispielsweise im Artikel Les Enfoirés jährlich die Teilnehmer der Veranstaltung ein. Die Angaben entnehme ich der französischen Fassung; eine genaue Feststellung, welche französische Änderung hier erfasst ist, ist schwer möglich (es werden ja zur gleichen Zeit auch andere Änderungen im Originalartikel durchgeführt). Wie ist hier zu verfahren? --Gerald Fix (Diskussion) 04:48, 23. Mär. 2025 (CET)
- Eine reine Aufzählung von Fakten bleibt unterhalb der für einen urheberrechtlichen Schutz erforderlichen Schöpfungshöhe. Und warum möchtest Du keine Nachimporte anfragen? Da Du die Liste der Artikel, bei denen das infrage kommt, am besten kennst, erscheint mir die Weigerung mindestens unkollegial. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 08:43, 23. Mär. 2025 (CET)
- Ich möchte die Nachimporte nicht anfragen, weil ich einen Punkt setzen möchte, was bürokratische Regelungen angeht. Ich habe alles, was man mir in den letzten Jahren vorgesetzt hat, akzeptiert und das sehr häufig gegen meine Überzeugung. Ich bin auch gerne bereit, für meine alten Artikel, die tatsächlich keinen Hinweis auf Übersetzungen enthalten, Nachimporte zu beantragen - das sehe ich ein. Aber Artikel, die in der ersten Version eine vollständige Übersetzung und Contributors-Liste enthalten, nachzuimportieren (und das übrigens häufig aus zwei Sprachen, viele Artikel stammen aus dem Englischen und dem Französischen), nur weil der Hinweis in der ZuQ-Zeile fehlt, das geht mir genau den entscheidenden bürokratischen Tropfen zu weit. Da lege ich vorher mein Benutzerkonto still. --Gerald Fix (Diskussion) 09:00, 23. Mär. 2025 (CET)
- Mit "Ich möchte die Nachimporte nicht anfragen, weil ich einen Punkt setzen möchte, was bürokratische Regelungen angeht." handelst Du allerdings gegen die Regel Wikipedia:Störe Wikipedia nicht, um etwas zu beweisen. Und bei allen rechtlich relevanten Handlungen wie Übersetzungen (oder das Fotografieren und der Verwendung von z.B. Geburts- und Familiendaten) haben wir Wikipedia-Autoren auch immer die Situation von Nachnutzern im Auge zu behalten, so dass eine Protesthaltung noch verwerflicher wird (wegen der Inkaufnahme von Nachteilen für diese denkbaren Nachnutzer). Bitte lasse ausnahmslos bei allen Artikel die Versionsgeschichte nachimportieren, deren Vorlage eine einzelne fremdsprachige Version war. Dann müsstest Du die Texte nennen, die aus zwei Ausgangstexten zusammengesetzt wurden. Bei denen wäre entweder eine VG-Vereinigung oder die Auswahl einer Importquelle nötig, wenn aus der zweiten Vorlage zum Beispiel nur nicht schützbare Daten und Quellen entnommen wurden. Grüß, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 09:17, 23. Mär. 2025 (CET)
- Der Nutzer Gerald Fix hat die Wikipedia verlassen. --2A02:8070:D381:A740:2900:BC1E:2306:CCAB 11:58, 23. Mär. 2025 (CET)
- Mit "Ich möchte die Nachimporte nicht anfragen, weil ich einen Punkt setzen möchte, was bürokratische Regelungen angeht." handelst Du allerdings gegen die Regel Wikipedia:Störe Wikipedia nicht, um etwas zu beweisen. Und bei allen rechtlich relevanten Handlungen wie Übersetzungen (oder das Fotografieren und der Verwendung von z.B. Geburts- und Familiendaten) haben wir Wikipedia-Autoren auch immer die Situation von Nachnutzern im Auge zu behalten, so dass eine Protesthaltung noch verwerflicher wird (wegen der Inkaufnahme von Nachteilen für diese denkbaren Nachnutzer). Bitte lasse ausnahmslos bei allen Artikel die Versionsgeschichte nachimportieren, deren Vorlage eine einzelne fremdsprachige Version war. Dann müsstest Du die Texte nennen, die aus zwei Ausgangstexten zusammengesetzt wurden. Bei denen wäre entweder eine VG-Vereinigung oder die Auswahl einer Importquelle nötig, wenn aus der zweiten Vorlage zum Beispiel nur nicht schützbare Daten und Quellen entnommen wurden. Grüß, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 09:17, 23. Mär. 2025 (CET)
- Ich möchte die Nachimporte nicht anfragen, weil ich einen Punkt setzen möchte, was bürokratische Regelungen angeht. Ich habe alles, was man mir in den letzten Jahren vorgesetzt hat, akzeptiert und das sehr häufig gegen meine Überzeugung. Ich bin auch gerne bereit, für meine alten Artikel, die tatsächlich keinen Hinweis auf Übersetzungen enthalten, Nachimporte zu beantragen - das sehe ich ein. Aber Artikel, die in der ersten Version eine vollständige Übersetzung und Contributors-Liste enthalten, nachzuimportieren (und das übrigens häufig aus zwei Sprachen, viele Artikel stammen aus dem Englischen und dem Französischen), nur weil der Hinweis in der ZuQ-Zeile fehlt, das geht mir genau den entscheidenden bürokratischen Tropfen zu weit. Da lege ich vorher mein Benutzerkonto still. --Gerald Fix (Diskussion) 09:00, 23. Mär. 2025 (CET)
- Eine reine Aufzählung von Fakten bleibt unterhalb der für einen urheberrechtlichen Schutz erforderlichen Schöpfungshöhe. Und warum möchtest Du keine Nachimporte anfragen? Da Du die Liste der Artikel, bei denen das infrage kommt, am besten kennst, erscheint mir die Weigerung mindestens unkollegial. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 08:43, 23. Mär. 2025 (CET)
Hallo, kann dieses Bild wirklich nicht nach Commons exportiert werden? Danke --Mrmw (Diskussion) 16:02, 20. Mär. 2025 (CET)
- Ich schätze das Risiko, daß die Datei auf Commons gelöscht wird, als sehr hoch ein. --Ralf Roletschek (Diskussion) 16:21, 20. Mär. 2025 (CET)
- Echt? Ich wäre da optimistischer. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 08:37, 21. Mär. 2025 (CET)
Bereits 2012 wurde in der Grafikwerkstatt bzgl. dieser Datei – und bisher vergeblich – gefordert: „Für das Überprüfen der Korrektheit der im Bild enthaltenen Information ist eine Quellenangabe […] unbedingt erforderlich“ [4]. Im Web kursieren zahlreiche ähnlich gestaltete Diagramm-Grafiken zum Stichwort Product Lifecycle Management, die sich aber inhaltlich teilweise erheblich voneinander unterscheiden. Abgesehen davon sollte so etwas ohne valide Belege eh in keinem Wikipedia-Artikel eingebunden sein. Sollte man nicht diese Frage angehen, bevor man sich Arbeit mit einer rechtlichen Einschätzung macht? --Yen Zotto (Diskussion) 11:50, 21. Mär. 2025 (CET)
- @Yen Zotto: Danke für den Hinweis, ich habe es angemerkt, bzw angefragt --Mrmw (Diskussion) 14:27, 21. Mär. 2025 (CET)
- Das ist Projektmanagement-Sprech, natürlich gibt es da zigtausende Varianten, alle sind so ein bisschen richtig. Das ist keine klassische Wissenschaft. --Yellowcard (D.) 18:28, 21. Mär. 2025 (CET)
- was aber doch richtig ist, dass sich die Datei im jetzigen Zustand ohne Quelle und Autor nicht nach Commons exportieren lässt - für mich ist es motivierender eine Vektorisierung vorzunehmen wenn es nicht nur für de-wiki, sondern auch für andere Projekte als multi-lang-file genutzt werden kann --Mrmw (Diskussion) 19:07, 21. Mär. 2025 (CET)
- Dann aber unbedingt die PNG bestehen lassen, da SVG für Nachnutzer kaum brauchbar ist. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:56, 21. Mär. 2025 (CET)
- Erstens ist das längst überholt und zweitens können auf jeder SVG-Datei per Klick PNGs zum Download in mehreren Größen erstellt werden. Aber das erzähle ich auch nicht zum ersten Mal. --Raymond Disk. 08:50, 22. Mär. 2025 (CET)
- Nur wo ist diese Möglichkeit hin? Das war wirklich gut, Größe auswählen und als PNG speichern - das ist aber seit Jahren verschwunden. Chrome und Opera, angemeldet und als IP, ich sehe es icht mehr. Während SVG mittlerweile im Browser ordentlich dargestellt werden, ist das Öffnen weiterhin ein Glücksspiel. Farben passen oft nicht (obwohl im Browser noch ok), Übergänge werden Würfelgrafiken, die in der Ansicht noch weich waren. Ja, seit 20 Jahren wird behauptet, solche Probleme gäbe es nicht mehr, aber sie halten sich unverändert bis heute. PNG ist einfach zuverlässiger als SVG. Aber noch besser wäre GIF, das funktioniert immer. PNG braucht man nur bei Transparenzverläufen. Der kleinste gemeinsame Nenner ist anstrebsam und nicht das größtmöglichste modernste Etwas, was nur Probleme schafft. Ich weiß, es ist eine politische Entscheidung. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:25, 22. Mär. 2025 (CET)
- Wenn ich https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wikipedia-logo-v2-de.svg nicht angemeldet aufrufe, sehe ich direkt unter dem Logo die Zeile "Size of this PNG preview of this SVG file: 135 × 155 pixels. Other resolutions: 209 × 240 pixels | 418 × 480 pixels | 669 × 768 pixels | 892 × 1,024 pixels | 1,784 × 2,048 pixels." Sowohl im Firefox als auch Edge und Chrome.
- Und ja, ist das Freie Wissen nicht insgesamt eine politische Entscheidung? --Raymond Disk. 15:21, 22. Mär. 2025 (CET)
- @Ralf Roletschek: ein bisschen bescheidenheit und demut würde dir gut stehen - nur weil du eine funktion (svg wikiintern als png speichern) nicht mehr findest, oder mit dem umgang von svgs nicht versiert bist ist das noch kein grund eine komplette technologie in abrede zu stellen - svg ist kein nebenast der von wenigen getestet wird, svg ist stand der technik - gründe dafür und die vorteile kannst du auf WP:SVG bzw c:COM:SVG und ff nachlesen - wenn du probleme beim finden von funktionen in der wikipedia hast kannst du auf WP:? nachfragen - wenn du fragen oder probleme rund um svg hast kannst du bei WP:GWS einen neuen abschnitt beginnen
- svg hat aber nichts mit den anderen themen zu tun: angabe von quellen und autoren für dateien allgemein, export nach commons, existenzberechtigung einer rastergrafik neben dem entsprechenden svg - diese themen sollten gesondert diskutiert werden --Mrmw (Diskussion) 16:55, 22. Mär. 2025 (CET)
- @Raymond: bei deinem Link sehe ich die Vorschau auf die PNGs. Und jetzt am PC sehe ich das auch bei einer anderen Datei, die ich vorhin am Laptop ausgesucht hatte. Also alles wie "früher". Es bleibt aber das Problem der verpixelten Übergänge. Ich habe mir vorhin https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Generic_Camera_Icon.svg von der Commons- Hauptseite genommen, die grünen Verläufe sind in Vorschau und PNG sauber, wenn ich das SVG in Photoshop oder Indesign öffne, bilden sich Klötzchen. Autocad ignoriert den Verlauf und 3ds Max bildet auch Klötzchen. Ich arbeite seit 40 Jahren mit Vektorgrafiken, ich kenne die Grenzen und Probleme. Die politische Entscheidung in allen Ehren aber nicht mit Gewalt! Im professionellen Bereich spielt SVG keine Rolle. Daß ich die PNG- Vorschauen nicht gesehen habe, kann ich nicht nachvollziehen, liegt aber wohl irgendwie an mir. --Ralf Roletschek (Diskussion) 17:54, 22. Mär. 2025 (CET)
- @Ralf Roletschek: sorry, die nachricht oben ging an den falschen adressat, mein fehler
- wie kommst du darauf, dass svg nicht im professionellen bereich zu finden ist? natürlich kommt es drauf an was du darstellen möchtest - aber viele grafiken auf wiki sind technischer natur und dafür ist svg bestens geeignet - niemand wendet hier gewalt an wie du es beschreibst - die gründe in sachen svg sprechen für sich
- das von dir genannte kamera-icon ist sehr professionell und zeigt vieles was mit svg möglich ist - in inkscape wird die datei fehlerfrei angezeigt und lässt sich bearbeiten - ich muss mich wundern dass du mit 40 jahren svg-erfahrung nicht mal diese freie software ausprobierst --Mrmw (Diskussion) 18:06, 22. Mär. 2025 (CET)
- In Inkscape wird das vielleicht korrekt angezeigt, kann sein. Grafiken in Wikipedia sind technischer Natur, lassen sich gut damit darstellen - aber was hat der Nachnutzer davon? Der benutzt nicht Inkscape sondern Indesign oder 3ds Max. Ich habe nicht 40 Jahre SVG sondern 40 Jahre Vektorgrafik. Kleinster gemeinsamer Nenner ist immernoch DXF. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:37, 22. Mär. 2025 (CET)
- Nur wo ist diese Möglichkeit hin? Das war wirklich gut, Größe auswählen und als PNG speichern - das ist aber seit Jahren verschwunden. Chrome und Opera, angemeldet und als IP, ich sehe es icht mehr. Während SVG mittlerweile im Browser ordentlich dargestellt werden, ist das Öffnen weiterhin ein Glücksspiel. Farben passen oft nicht (obwohl im Browser noch ok), Übergänge werden Würfelgrafiken, die in der Ansicht noch weich waren. Ja, seit 20 Jahren wird behauptet, solche Probleme gäbe es nicht mehr, aber sie halten sich unverändert bis heute. PNG ist einfach zuverlässiger als SVG. Aber noch besser wäre GIF, das funktioniert immer. PNG braucht man nur bei Transparenzverläufen. Der kleinste gemeinsame Nenner ist anstrebsam und nicht das größtmöglichste modernste Etwas, was nur Probleme schafft. Ich weiß, es ist eine politische Entscheidung. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:25, 22. Mär. 2025 (CET)
- Erstens ist das längst überholt und zweitens können auf jeder SVG-Datei per Klick PNGs zum Download in mehreren Größen erstellt werden. Aber das erzähle ich auch nicht zum ersten Mal. --Raymond Disk. 08:50, 22. Mär. 2025 (CET)
- Dann aber unbedingt die PNG bestehen lassen, da SVG für Nachnutzer kaum brauchbar ist. --Ralf Roletschek (Diskussion) 21:56, 21. Mär. 2025 (CET)
- was aber doch richtig ist, dass sich die Datei im jetzigen Zustand ohne Quelle und Autor nicht nach Commons exportieren lässt - für mich ist es motivierender eine Vektorisierung vorzunehmen wenn es nicht nur für de-wiki, sondern auch für andere Projekte als multi-lang-file genutzt werden kann --Mrmw (Diskussion) 19:07, 21. Mär. 2025 (CET)
- @Ralf Roletschek: Du meinst das PNG nicht zu löschen wenn eine Vektor-Version erstellt wurde? Der Meinung bin ich auch, einfach um eine Referenz zu haben. Wieso aber denkst du eine SVG wäre für Nachnutzer nicht brauchbar? --Mrmw (Diskussion) 22:40, 21. Mär. 2025 (CET)
- Um eine Referenz zu haben, wäre eine Quellenangabe im herkömmlichen Sinn erforderlich und ausreichend. Die "Original"-Bilddatei muss deshalb nicht auf Commons oder Wikipedia vorgehalten werden. --Yen Zotto (Diskussion) 11:02, 22. Mär. 2025 (CET)
- Wenn eine Gemeinde ein Wappen, eine Firma ein Logo (oder so) entwirft und veröffentlicht, so ist das, was die Gemeinde/Firma herausgibt, für uns bindend, nicht das, was jemand daraus nachzeichnet. Gerade bei Wappen ist es eher die Regel als Ausnahme, daß Strichstärken und Farben nicht passen, die Grafik sieht nur exakter aus, sie ist es aber nicht. Dr Nachnutzwer sollte die freie Wahl haben, ob der das Wappen der Gemeinde benutzen will oder die Kreation von Commons. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:30, 22. Mär. 2025 (CET)
- Um eine Referenz zu haben, wäre eine Quellenangabe im herkömmlichen Sinn erforderlich und ausreichend. Die "Original"-Bilddatei muss deshalb nicht auf Commons oder Wikipedia vorgehalten werden. --Yen Zotto (Diskussion) 11:02, 22. Mär. 2025 (CET)
- @Ralf Roletschek: Du meinst das PNG nicht zu löschen wenn eine Vektor-Version erstellt wurde? Der Meinung bin ich auch, einfach um eine Referenz zu haben. Wieso aber denkst du eine SVG wäre für Nachnutzer nicht brauchbar? --Mrmw (Diskussion) 22:40, 21. Mär. 2025 (CET)
Hilfeseite zu Textlizenzen?
Hallo, ich wollte gerade nachsehen, welche Lizenzen für Artikeltexte mit einem Import in die Wikipedia kompatibel sind. Ich sah, dass es Hilfe:Lizenzierung für Anfänger gibt, und hoffte, dort fündig zu werden. Das ist aber nur eine Weiterleitung nach Hilfe:FAQ zu Bildern. Von Texten ist dort nicht die Rede. Daher meine Fragen:
- Gibt es eine Hilfeseite, die mir z. B. sagen kann, ob ein Text unter Lizenz X – sagen wir mal GFDL – in Wikipedia importiert werden darf?
- Könnte man Hilfe:Lizenzierung für Anfänger irgendwie dahingehend umgestalten, dass es nicht auf eine Seite weiterleitet, in der es lediglich um Bildlizenzen geht?
Danke und Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 10:59, 22. Mär. 2025 (CET)
- Die GFDL wurde in der de.WP als unerwünscht erklärt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 11:32, 22. Mär. 2025 (CET)
- Kann man das irgendwo nachlesen? Und wieso? Konkret habe ich mir die Frage gestellt, ob Texte aus einem anderen Wiki, die dort unter GFDL veröffentlicht sind, in die Wikipedia importiert werden dürfen. Meine Frage ist aber allgemeiner diejenige, wo ich bei Fragen vergleichbarer Art mich auf unseren Hilfe- und sonstigen Metaseiten schlaumachen kann. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 11:44, 22. Mär. 2025 (CET)
- Ein Wiki, dass nur unter GDFL steht, dürfte als Importquelle in der Praxis nicht statthaft sein. Ich wüsste nämlich nicht, wie das Vermischen von GDFL-Inhalten mit Ergänzungen, die unter der aktuellen Standardlizenz hier, CC-By-SA 4.0, erfolgen, vernünftig umgesetzt werden kann. Man müsste als Nachnutzer die Möglichkeit haben, sauber zwischen den unterschiedlichen Anteilen trennen zu können, ohne extensives "Datamining" in der Versionsgeschichte. Eine Umlizenzierung wird heute kaum mehr möglich sein: die Option, von GDFL-1.3 auf CC-By-SA umzusteigen, war vom Lizenztext her zeitlich begrenzt (und IIRC fast eine Lex Wikipedia seitens der Herausgeberin der GDFL). Ansonsten, zum Nachlesen: Wikipedia:Meinungsbilder/GFDL 1.2-only für Dateien, könnte das sein, was Ralf meint. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 15:23, 22. Mär. 2025 (CET)
- GFDL war mal die einzige Lizenz der Wikipedia. ("Wird immer unter dieser Lizenz stehen")...stand jahrelang unter der Wikipedia. Mittlerweile ist es zur Lizenz non grata mutiert, sie ist unerwünscht. Die ursprüngliche GFDL 1.2 wird verteufelt, da sie Lizenzen ausschließt, die irgendwer irgendwann später definiert. Man möge doch bitte allen Lizenzen zustimmen, die danach folgen, auch denen, die man noch nicht kennt, weil sie irgendwann definiert werden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:46, 22. Mär. 2025 (CET)
- @Yen Zotto: Ich glaube, dass @Grand-Duc recht hat: Aufgrund der Doppellizenzierung der Wikipedia-Texte können wir "GFDL-only"-Texte hier nicht inkorporieren. Das gute ist aber, dass wir einen GFDL-Text durch behutsames Umformulieren hier ja trotzdem schnell ohne Lizenzverstoß aufnehmen können. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:05, 22. Mär. 2025 (CET)
- Danke an Euch alle für die Auskunft. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 20:46, 22. Mär. 2025 (CET)
- @Yen Zotto: Ich glaube, dass @Grand-Duc recht hat: Aufgrund der Doppellizenzierung der Wikipedia-Texte können wir "GFDL-only"-Texte hier nicht inkorporieren. Das gute ist aber, dass wir einen GFDL-Text durch behutsames Umformulieren hier ja trotzdem schnell ohne Lizenzverstoß aufnehmen können. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 20:05, 22. Mär. 2025 (CET)
- GFDL war mal die einzige Lizenz der Wikipedia. ("Wird immer unter dieser Lizenz stehen")...stand jahrelang unter der Wikipedia. Mittlerweile ist es zur Lizenz non grata mutiert, sie ist unerwünscht. Die ursprüngliche GFDL 1.2 wird verteufelt, da sie Lizenzen ausschließt, die irgendwer irgendwann später definiert. Man möge doch bitte allen Lizenzen zustimmen, die danach folgen, auch denen, die man noch nicht kennt, weil sie irgendwann definiert werden. --Ralf Roletschek (Diskussion) 18:46, 22. Mär. 2025 (CET)
- Ein Wiki, dass nur unter GDFL steht, dürfte als Importquelle in der Praxis nicht statthaft sein. Ich wüsste nämlich nicht, wie das Vermischen von GDFL-Inhalten mit Ergänzungen, die unter der aktuellen Standardlizenz hier, CC-By-SA 4.0, erfolgen, vernünftig umgesetzt werden kann. Man müsste als Nachnutzer die Möglichkeit haben, sauber zwischen den unterschiedlichen Anteilen trennen zu können, ohne extensives "Datamining" in der Versionsgeschichte. Eine Umlizenzierung wird heute kaum mehr möglich sein: die Option, von GDFL-1.3 auf CC-By-SA umzusteigen, war vom Lizenztext her zeitlich begrenzt (und IIRC fast eine Lex Wikipedia seitens der Herausgeberin der GDFL). Ansonsten, zum Nachlesen: Wikipedia:Meinungsbilder/GFDL 1.2-only für Dateien, könnte das sein, was Ralf meint. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 15:23, 22. Mär. 2025 (CET)
- Kann man das irgendwo nachlesen? Und wieso? Konkret habe ich mir die Frage gestellt, ob Texte aus einem anderen Wiki, die dort unter GFDL veröffentlicht sind, in die Wikipedia importiert werden dürfen. Meine Frage ist aber allgemeiner diejenige, wo ich bei Fragen vergleichbarer Art mich auf unseren Hilfe- und sonstigen Metaseiten schlaumachen kann. Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 11:44, 22. Mär. 2025 (CET)
Ich hab vor Ewigkeiten einen Artikel zu Frederick Coffay Yohn angelegt. Ich hab gesehen, dass in der englischen Wikipedia ein Bild von ihm ist, was aber nicht auf Commons hochgeladen werden darf. Dieses Bild ist entweder 1898 oder 1900 von den Pach Brothers gemacht worden, also zum einen über 100 Jahre alt und selbst der letzte der Pach Brothers wäre dieses Jahr schon seit 100 Jahren tot. Das Urheberrecht müsste doch nach unseren Maßstäben (70 Jahre nach Tod des Urhebers) ausgelaufen sein und wir dürften es bei uns hochladen oder sehe ich das falsch? Grüße--Ticketautomat 22:32, 25. Mär. 2025 (CET)
- Wieso sollte Datei:Frederick Coffay Yohn.jpg nicht Commons-tauglich sein? Commons schreibt vor, dass gemeinfreie Dateien diesen Status im Ursprungsland und in den USA haben müssen - das ist hier deckungsgleich. Manche PD-US-Dateien (zum Beispiel nach dem zweiten Weltkrieg beschlagnahmte deutsche, italienische und japanische Werke) sind nach akzeptierter Praxis zwar Commons-tauglich, aber eher nicht in der DE-WP zu verwenden (weil ggf. der Fotograf keine 70 Jahre tot ist), doch das ist bei dem Yohn-Bild nicht einschlägig, das ist auch nach deutschem Recht meiner Ansicht nach gemeinfrei. Fazit: ich habe es gerade transferiert. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 22:43, 25. Mär. 2025 (CET)
Text unter CC BY 3.0 DE
Hallo, ich habe einen biografischen Artikel auf der Seite Bundeszentrale für Politische Bildung gefunden, den man angepasst als enzyklopädischen Artikel übernehmen könnte, unter: Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Sharon Adler für bpb.de. Darf ich den Text im ANR einstellen? Falls, ja, wo und wie muss ich ihn kennzeichnen? Gruß--Fiona (Diskussion) 12:17, 26. Mär. 2025 (CET)
- @Fiona B.: Aufgrund der NC- und der ND-Vorgabe ist das Material für Wikipedia leider ungeeignet. Aber: Bereits durch behutsames (!) Umformulieren der einzelnen Sätze erlischt der urheberrechtliche Schutz der Vorlage, so dass der so entstandene neue Text frei weiterverwendet werden kann. So solltest du also verfahren. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:25, 26. Mär. 2025 (CET)
- Weder NC noch ND sind hier zulässig. Ersteres würde Probleme bei der Nachnutzung machen, Zweiteres die Bearbeitung verbieten. Ich sehe aber kein Problem darin, den Text zu paraphrasieren wie jeglichen anderen Text ohne CC-Freigabe. --Magnus (Diskussion) 12:25, 26. Mär. 2025 (CET)
- Danke euch. Einen guten Tag. --Fiona (Diskussion) 12:31, 26. Mär. 2025 (CET)