Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum
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Hallo zusammen, wie war nochmal unsere Vorgehensweise bei Abbildung von Zahlungsmitteln (Münzen, Geldscheinen)? Verwendung als amtliches Werk in Verbindung mit dem Schutzlandprinzip fällt aus, korrekt? Also nur individuelle Bewertung hinsichtlich Schöpfungshöhe und möglicherweise abgelaufenen Schutzfristen der dargestellten Elemente, korrekt? Oder gibt es einen einfacheren Weg? Die o.g. Banknote aus Neuseeland steht seit 2023 ohne Entscheidung in der DÜP, es wird mal Zeit. :-) Yellowcard (D.) 11:22, 19. Aug. 2024 (CEST)
- Hi, ich würde gemäß Commons:Currency#New_Zealand löschen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:51, 19. Aug. 2024 (CEST)
Ich hole diese Diskussion nochmal aus dem Archiv. Gemäß Commons-Richtlinie ist der Neuseeland-Dollar zu löschen, klar, und dort wurde er vor einigen Jahren auch gelöscht und hierher gerettet (siehe Diskussion und Löschprüfung).
Ich sehe einigen Handlungsbedarf:
- Wikipedia:Bildrechte#Amtliche_Werke schweigt sich zur Abbildung von Währung / Zahlungsmitteln aus. Hier sollten wir nach Abschluss der Diskussion deutlicher werden, wie wir mit der Abbildung von Zahlungsmitteln umgehen.
- Nach meinem Dafürhalten ist klar, sollten nach deutschem Recht Zahlungsmittel unter § 5 Abs. 2 UrhG fallen, dass diese zumindest einem Änderungsverbot unterliegen. Damit sind sie nach unserer Definition ohnehin nicht "frei". Nun dürfte man an der Abbildung von Zahlungsmitteln ohnehin keine Änderungen durchführen wollen, es gibt für mich aus rein lizenzrechtlichter Sicht aber kein Argument, Zahlungsmittel als "Amtliche Werke" in der Wikipedia zu behalten, selbst wenn sie von Abs. 2 eingeschlossen sein sollten, was ich in Zweifel ziehe, analog zu Briefmarken.
- Sollte man vorstehendes anders sehen, kann man dann mit Bezug aufs Schutzlandprinzip argumentieren, dass auch ausländische Zahlungsmittel in Deutschland als Amtliche Werke frei seien? Auch diesen Winkelzug finde ich schwierig.
Ich frage nicht nochmal nach, weil es mir um den einzelnen Schein aus Neuseeland geht, sondern weil wir in Kategorie:Datei:Gemeinfrei (amtliches Werk) sehr viele Dateien haben, die wir neu bewerten und zu einem großen Teil löschen müssten. Ich halte das leider durchaus für geboten. Ich sehe wenige Argumente für die aktuelle Vorgehensweise. Dies bedeutetet natürlich nicht, dass alle Zahlungsmittel aus der genannten Kategorie gelöscht werden müsste, vieles ist mangels Schöpfungshöhe nicht schützbar (Münzen) oder möglicherweise alt genug.
Meinungen? Yellowcard (D.) 10:07, 11. Sep. 2024 (CEST)
- Zumindest kein Widerspruch meinerseits :-) --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:07, 28. Okt. 2024 (CET)
- Da es ja um eine Grundsatzdiskussion geht: Was können wir behalten und was nicht? Bei Scheinen könnte man immer mit ausreichend Schöpfungshöhe argumentieren (allein die Zusammenstellung), sofern sie nicht gemeinfrei-alt sind (dürfte nur wenige betreffen). Bei Münzen gabs früher mal die Meinung, dass nicht nur das Motiv, sondern auch die designmäßige Umsetzung in eine Münze (runde Form, wie wird was gestanzt, welche Details bleiben, welche fallen weg) als ausreichend angesehen wurde, so dass quasi alle Münzen ab zweitem Drittel 20. Jhds. vermutlich auch ausscheiden würden? Ebenso ganz praktisch die Frage, ob wir die Regelungen von COM:CUR dann für uns hier anwenden dürften (was da frei = auch bei uns erlaubt). Alles Fragen, damit hinterher ein brauchbarer Handlungsleitfaden rauskommt. LG (nicht signierter Beitrag von Quedel (Diskussion | Beiträge) 20:33, 18. Nov. 2024 (CET))
- Richtig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:08, 18. Nov. 2024 (CET)
- Da es ja um eine Grundsatzdiskussion geht: Was können wir behalten und was nicht? Bei Scheinen könnte man immer mit ausreichend Schöpfungshöhe argumentieren (allein die Zusammenstellung), sofern sie nicht gemeinfrei-alt sind (dürfte nur wenige betreffen). Bei Münzen gabs früher mal die Meinung, dass nicht nur das Motiv, sondern auch die designmäßige Umsetzung in eine Münze (runde Form, wie wird was gestanzt, welche Details bleiben, welche fallen weg) als ausreichend angesehen wurde, so dass quasi alle Münzen ab zweitem Drittel 20. Jhds. vermutlich auch ausscheiden würden? Ebenso ganz praktisch die Frage, ob wir die Regelungen von COM:CUR dann für uns hier anwenden dürften (was da frei = auch bei uns erlaubt). Alles Fragen, damit hinterher ein brauchbarer Handlungsleitfaden rauskommt. LG (nicht signierter Beitrag von Quedel (Diskussion | Beiträge) 20:33, 18. Nov. 2024 (CET))
- Ich sehe hier in der Tat mehrere Grundsatzfragen, und ich weiß nicht, ob hier der richtige Ort zur Diskussion ist - bloß scheint die Zahl der interessierten bewanderten Diskussionsteilnehmer momentan auf einem Tiefststand zu sein... Zusammengefasst sollten wir zumindest folgende Fragen beantworten:
- Können Amtliche Werke nach § 5 Abs. 2 UrhG überhaupt hier verwendet werden, trotz des Änderungsverbots? Ein Änderungsverbot widerspricht der Definition einer freien Lizenz und damit unseren Grundprinzipien.
- Sofern wir Amtliche Werke nach Abs. 2 nutzen wollen, können wir das Schutzlandprinzip anwenden und dies auf alle Währungsmittel übertragen, und somit argumentieren, dass wir hier in Bezug auf die deutsche Rechtslage alle Zahlungsmittel als freie Amtliche Werke ansehen, oder müssen wir die Situation im jeweiligen Land berücksichtigen?
- Weisen Geldscheine und/oder Münzen Schöpfungshöhe auf? (Ich denke, diese Diskussion können wir abkürzen und mit Ja beantworten?)
- Yellowcard (D.) 10:13, 19. Nov. 2024 (CET)
- Frage 1 müssen wir wohl mit einem Nein beantworten, auch wenn wir diesbezüglich in der Vergangenheit immer den Kopf in den Sand gesteckt haben. Die Antwort auf Frage 3 lautet klar ja. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:31, 19. Nov. 2024 (CET)
- Änderungsverbot haben wir bei Panoramafreiheit allerdings auch.
- Und SH muss natürlich immer im Einzelfall bewertet werden. -- Chaddy · D 19:14, 19. Nov. 2024 (CET)
- Oh, das Änderungsverbot bei der Panoramafreiheit hatte ich ganz vergessen. Guter Punkt! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:39, 20. Nov. 2024 (CET)
- Korrekt. Spricht für weiterhin Kopf-in-den-Sand-stecken, oder? (Ernstgemeint. Sehe hier sonst keine Lösung die ohne Pandorra-Büchsen und bodenlose Fässer auskommt.)
- @Gnom: Kennst du dich mit dem Schutzlandprinzip näher aus und kannst das einschätzen? Sprich unter der Annahme, dass wir Zahlungsmittel als Amtliche Werke ansehen und sie somit in Deutschland verwenden können, Änderungsverbot mal außen vor gelassen, können wir mit Verweis auf Schutzlandprinzip die Zahlungsmittel aller Länder der Welt nutzen? Ich hatte mir das vor einiger Zeit mal im Detail angesehen und bin zu dem Schluss gekommen, dass unsere pauschale Vorgehensweise massive Lücken aufweist, aber ich erinnere mich nicht mehr konkret.
- Yellowcard (D.) 16:00, 20. Nov. 2024 (CET)
- Hallo @Yellowcard, bitte entschuldige die verspätete Antwort. Die Situation ist im Urheberrech ja streitig:
- Entweder man stellt insgesamt nur auf das Schutzland ab, was bei Münzen und Geldscheinen bedeuten würde, dass wir einfach immer so tun würden, als handele es sich jeweils quasi um Deutsche Mark,
- oder wir stellen hinsichtlich des Entstehen des Urheberrechts auf das Herkunftsland ab, was zur Folge hätte, dass wir § 5 UrhG nicht anwenden, sondern die Frage über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Urheberrechts an einer Münze oder einem Geldschein nach dem Urheberrecht des Herkunftslands bestimmen.
- Wir müssten uns also entscheiden, welcher Theorie wir folgen.
- Geht das in die richtige Richtung? --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:12, 1. Mär. 2025 (CET)
- Hallo @Yellowcard, bitte entschuldige die verspätete Antwort. Die Situation ist im Urheberrech ja streitig:
- Oh, das Änderungsverbot bei der Panoramafreiheit hatte ich ganz vergessen. Guter Punkt! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:39, 20. Nov. 2024 (CET)
- Die Änderungsverbote bei Amtlichen Werken ignorieren wir grundsätzlich und sehen darin keine Einschränkung unserer Lizenzen. Wie ich meine zu recht, denn diese Änderungsverbote haben einen völlig anderen Zweck und ich kenne keinen einzigen Fall, in denen sie geltend gemacht worden sind. Grüße --h-stt !? 23:20, 31. Mai 2025 (CEST)
Bilder von wetterpate.de
Darf ich die Bilder von der Internetseite wetterpate.de verwenden? Zum Beispiel dieses hier. --कार (Diskussion) 00:13, 25. Jun. 2025 (CEST)
- Dein Beispielbild wurde von wetterpate.de nur bearbeitet; die Basiskarte stammt vom Deutschen Wetterdienst und hat unten links auch klein den Hinweis © Deutscher Wetterdienst. Allerdings kann sie eventuell unter der Lizenz CC-BY 4.0 verwendet werden, die mit der Wikipedia kompatibel wäre - ich bin mir nicht sicher. Unter Rechtliche Hinweise schreibt der Wetterdienst: "Alle frei zugänglichen Geodaten und Geodatendienste sowie die als hochwertige Datensätze / high value datasets (HVD) festgelegten Leistungen des DWD dürfen unter den Bedingungen der Lizenz Creative Commons BY 4.0 (CC BY 4.0) unter Beigabe eines Quellenvermerks weiterverwendet werden. Zu den Geodaten zählen alle bereitgestellten meteorologischen Wetter- und Klimainformationen mit Ortsbezug." Damit auch diese Karte? Weiss jemand mehr? Jedenfalls ist das unabhängig von wetterpate.de zu beurteilen; die zusätzlichen Beschriftungen auf der Karte besitzen keine Schöpfungshöhe. Ich nehme mal an, dass sich über die Bilder auf wetterpate.de keine pauschale Aussage treffen lässt, sondern die jeweilige Herkunft und die Lizenz der Quelle zu beachten ist. Gestumblindi 01:28, 25. Jun. 2025 (CEST)
- Wenn du das so schreibst, kann man die Karte verwenden. --कार (Diskussion) 12:44, 25. Jun. 2025 (CEST)
- Weiß bitte wirklich niemand was darüber? Denn das Bild würde den Artikel Sturmtief Ziros gut tun. --कार (Diskussion) 12:40, 26. Jun. 2025 (CEST)
- Die Frage ist halt, ob der Deutsche Wetterdienst mit dieser Bestimmung zu den "frei zugänglichen Geodaten" unter CC-BY auch solche Karten meint. Im Zweifelsfall könntest du ja beim DWD direkt nachfragen. Sollte er das bejahen, dürfte das hier sicher auch andere interessieren und für viele Artikel nützlich sein. Gestumblindi 22:55, 27. Jun. 2025 (CEST)
- Heute fiel mir ein, dass schon auf Wikimedia Commons solche Karten hochgeladen wurde. Hier geht zur Webseite. Die darf man auch verwenden. Welches Datum und Uhrzeit soll ich nun nehmen? Das ist mir noch unklar. --कार (Diskussion) 10:56, 28. Jun. 2025 (CEST)
- Das ist aber nicht der Deutsche Wetterdienst, sondern das Koninklijk Nederlands Meteorologisch Instituut. Offenbar erlaubt dieses jetzt sogar die freie Nutzung seiner Inhalte unter CC0 (CC-zero, die am wenigsten restriktive CC-Lizenz). Die von dir verlinkte Karte auf Commons enthält noch einen
{{Attribution}}
-Baustein, das war dort wohl früher so (CC0 erfordert nicht mal eine Nennung des Urhebers). Wenn du KNMI-Karten verwendest, wäre der richtige Baustein auf Commons also{{Cc-zero}}
und ein Verweis auf https://www.knmi.nl/copyright zur Dokumentation der Lizenz. Die Sache mit dem Deutschen Wetterdienst möchtest du nicht mehr klären? Datum und Uhrzeit: Ich würde angeben, wann die Karte erstellt wurde. Gestumblindi 11:26, 28. Jun. 2025 (CEST)- Die Anfrage an den Deutschen Wetterdienst mache ich auch noch. --कार (Diskussion) 15:25, 28. Jun. 2025 (CEST)
- @Gestumblindi Wie sagt, habe ich an den Deutschen Wetterdienst geschrieben, was für Geodaten und Geodatendienste dürfen wir verwenden und fallen auch Wetterkarten darunter? Als Antwort kam Folgendes: Wir dürfen alles von der Website benutzen, sofern wir immer als Quelle den DWD nennen. Diesen Link und diesen Link war in der E-Mail dabei. --कार (Diskussion) 17:58, 1. Jul. 2025 (CEST)
- Die Anfrage an den Deutschen Wetterdienst mache ich auch noch. --कार (Diskussion) 15:25, 28. Jun. 2025 (CEST)
- Das ist aber nicht der Deutsche Wetterdienst, sondern das Koninklijk Nederlands Meteorologisch Instituut. Offenbar erlaubt dieses jetzt sogar die freie Nutzung seiner Inhalte unter CC0 (CC-zero, die am wenigsten restriktive CC-Lizenz). Die von dir verlinkte Karte auf Commons enthält noch einen
- Heute fiel mir ein, dass schon auf Wikimedia Commons solche Karten hochgeladen wurde. Hier geht zur Webseite. Die darf man auch verwenden. Welches Datum und Uhrzeit soll ich nun nehmen? Das ist mir noch unklar. --कार (Diskussion) 10:56, 28. Jun. 2025 (CEST)
- Die Frage ist halt, ob der Deutsche Wetterdienst mit dieser Bestimmung zu den "frei zugänglichen Geodaten" unter CC-BY auch solche Karten meint. Im Zweifelsfall könntest du ja beim DWD direkt nachfragen. Sollte er das bejahen, dürfte das hier sicher auch andere interessieren und für viele Artikel nützlich sein. Gestumblindi 22:55, 27. Jun. 2025 (CEST)
- Weiß bitte wirklich niemand was darüber? Denn das Bild würde den Artikel Sturmtief Ziros gut tun. --कार (Diskussion) 12:40, 26. Jun. 2025 (CEST)
- Wenn du das so schreibst, kann man die Karte verwenden. --कार (Diskussion) 12:44, 25. Jun. 2025 (CEST)
Schutzfristenvergleich mit Kanada?
Kanada hatte bis Ende 2022 eine Schutzfrist von nur 50 Jahren nach dem Tode des Urhebers. Die Anhebung auf 70 Jahre per 30. Dezember 2022 war nicht rückwirkend, womit alle Werke von Urhebern, die vor 1972 gestorben sind, in Kanada gemeinfrei sind und bleiben - so jedenfalls gemäss Darstellung unter Commons:Copyright rules by territory/Canada. Nun frage ich mich: Wird in D-A-CH der Schutzfristenvergleich („rule of the shorter term“) mit Kanada angewandt? Innerhalb der EU wird er nicht vorgenommen, mit den USA auch nicht, aber auf den ersten Blick sieht es mir so aus, als müsste er mit Kanada zur Anwendung kommen? Wenn das so ist, sind kanadische Werke, deren Schutzfrist nach altem Recht abgelaufen ist, auch bei uns gemeinfrei - selbst wenn der Urheber vor weniger als 70 Jahren gestorben ist. Ist das so? Dann könnten wir etwa im Artikel Lawren Harris bereits auf Commons liegende Gemälde dieses 1970 verstorbenen kanadischen Malers zeigen. Gestumblindi 01:35, 25. Jun. 2025 (CEST)
- Wir wenden mit der Rechtsprechung das Schutzlandprinzip an und deshalb gelten für Inhalte der deutschsprachigen Wikipedia die Schutzfristen der D-A-CH-Staaten. Diese sind einheitlich 70 Jahre pma. Leider. Grüße --h-stt !? 22:12, 25. Jun. 2025 (CEST)
- Aber das Schutzlandprinzip widerspricht dem Schutzfristenvergleich ja nicht? Wenn der Schutzfristenvergleich z.B. in Deutschland die Schutzfrist auf die im Ursprungsland geltende Dauer (hier: Kanada) reduziert, dann ist das eben auch im Schutzland Deutschland die für diese Werke geltende Schutzfrist? Oder stehe ich gerade hitzebedingt auf dem Schlauch...? ;-) Gestumblindi 22:19, 25. Jun. 2025 (CEST)
- Also, um nochmals kurz auszuführen, was ich meine: Könnte etwa ein kanadischer Erbe von Lawren Harris in Deutschland überhaupt Rechte an Harris' Werken in Anspruch nehmen? Falls Deutschland mit Kanada den Schutzfristenvergleich vornimmt, dann wäre die Antwort doch nein - und warum sollten wir es dann anders handhaben? Für die USA sieht es aufgrund des Urheberrechtsübereinkommens zwischen dem Deutschen Reich und den USA anders aus, da dieses zu einer Inländerbehandlung führt. Aber wenn es mit Kanada kein solches Abkommen gibt, greift dann nicht der in Schutzfristenvergleich erwähnte Art. 7 Abs. 8 RBÜ, „In allen Fällen richtet sich die Dauer nach dem Gesetz des Landes, in dem der Schutz beansprucht wird; jedoch überschreitet sie, sofern die Rechtsvorschriften dieses Landes nichts anderes bestimmen, nicht die im Ursprungsland des Werkes festgesetzte Dauer"? - Wenn wir sagen, dass wir das Schutzlandprinzip anwenden, dann doch sicher nur für Schutzrechte, die es auch gibt? Gestumblindi 22:53, 25. Jun. 2025 (CEST)
- Ja, könnte er. Der Schutzfristvergleich ist eine Option im Revidierten Berner Übereinkommen. Im D-A-CH-Urheberrecht wird aber kein Gebrauch davon gemacht. Es gilt D-A-CH-Recht mit unserer Schutzfrist. Leider. Grüße --h-stt !? 23:20, 25. Jun. 2025 (CEST)
- Wenn das so ist, wäre es sicher nützlich und auch für andere hilfreich, wenn das im Artikel Schutzfristenvergleich näher ausgeführt werden könnte. Aus dem dortigen Abschnitt "Deutschland" etwa geht das so nicht hervor (es geht hier ja nicht um deutsche Staatsangehörige und nicht um EU- oder EWR-Mitgliedstaaten). Gestumblindi 23:32, 25. Jun. 2025 (CEST)
- Das möchte ich für Deutschland und Österreich bestreiten. sуrcrо.педія 09:14, 26. Jun. 2025 (CEST)
- Tja, damit haben wir jetzt gegensätzliche Antworten auf meine Frage: h-stt ist der Ansicht, dass in Deutschland (klammern wir die Schweiz und Österreich in einem ersten Schritt der Einfachheit halber aus) der Schutzfristenvergleich mit kanadischen Rechteinhabern (um es nochmals zu sagen, es geht also nicht um deutsche Staatsbürger oder EU/EWR-Staaten) nicht vorgenommen werde und diese somit eine Inländerbehandlung erhalten. syrcro sieht das anders. Jedenfalls verweisen die von Syrcro angeführten Gesetzestexte auf die Staatsverträge; der österreichische Text für die Schutzdauer sogar explizit auf das Welturheberrechtsabkommen. Gestumblindi 11:02, 27. Jun. 2025 (CEST)
- Keine weiteren Meinungen? Es ist ja eine Frage, deren Beantwortung ganz konkrete Auswirkungen hat: Wird der Schutzfristenvergleich vorgenommen, können wir Bilder von Harris hier in der deutschsprachigen Wikipedia zeigen, sonst nicht. Gestumblindi 11:29, 2. Jul. 2025 (CEST)
- Die Schweiz kennt keinen Schutzfristenvergleich, also soweit wir DACH anwenden, wenden wir den nicht an. Das Ergebnis von H-stt stimmt, aber die Begründung war Kappes. sуrcrо.педія 21:13, 2. Jul. 2025 (CEST)
- Also, um es klarzustellen: Deutschland und Österreich wenden den Schutzfristenvergleich mit Kanada durchaus an; müssten wir nicht auch die Schweiz berücksichtigen (was wir aber natürlich tun), könnten wir die Bilder von Harris zeigen? Gestumblindi 14:55, 6. Jul. 2025 (CEST)
- Die Schweiz kennt keinen Schutzfristenvergleich, also soweit wir DACH anwenden, wenden wir den nicht an. Das Ergebnis von H-stt stimmt, aber die Begründung war Kappes. sуrcrо.педія 21:13, 2. Jul. 2025 (CEST)
- Keine weiteren Meinungen? Es ist ja eine Frage, deren Beantwortung ganz konkrete Auswirkungen hat: Wird der Schutzfristenvergleich vorgenommen, können wir Bilder von Harris hier in der deutschsprachigen Wikipedia zeigen, sonst nicht. Gestumblindi 11:29, 2. Jul. 2025 (CEST)
- Tja, damit haben wir jetzt gegensätzliche Antworten auf meine Frage: h-stt ist der Ansicht, dass in Deutschland (klammern wir die Schweiz und Österreich in einem ersten Schritt der Einfachheit halber aus) der Schutzfristenvergleich mit kanadischen Rechteinhabern (um es nochmals zu sagen, es geht also nicht um deutsche Staatsbürger oder EU/EWR-Staaten) nicht vorgenommen werde und diese somit eine Inländerbehandlung erhalten. syrcro sieht das anders. Jedenfalls verweisen die von Syrcro angeführten Gesetzestexte auf die Staatsverträge; der österreichische Text für die Schutzdauer sogar explizit auf das Welturheberrechtsabkommen. Gestumblindi 11:02, 27. Jun. 2025 (CEST)
- Ja, könnte er. Der Schutzfristvergleich ist eine Option im Revidierten Berner Übereinkommen. Im D-A-CH-Urheberrecht wird aber kein Gebrauch davon gemacht. Es gilt D-A-CH-Recht mit unserer Schutzfrist. Leider. Grüße --h-stt !? 23:20, 25. Jun. 2025 (CEST)
Wie darf man die Quelle nutzen: handelsblatt.com/arts_und_style/aus-aller-welt/wenn-billy-wilder-kam-herrschte-ausnahmezustand-hier-war-der-kaiser-kunde/2258510.html?
Für die Frage hole ich etwas aus.
Beim Korrigieren eines Artikels stellt sich heraus, dass der Link https://www.handelsblatt.com/arts_und_style/aus-aller-welt/wenn-billy-wilder-kam-herrschte-ausnahmezustand-hier-war-der-kaiser-kunde/2258510.html
eines Nachweises aus dem Jahr 2003 tot ist.
Die Historie des Internet Archive zeigt, dass der Herausgeber den Link später (2019) mit einer Bezahlschranke versah, siehe https://web.archive.org/web/20190529114512/https://www.handelsblatt.com/arts_und_style/aus-aller-welt/wenn-billy-wilder-kam-herrschte-ausnahmezustand-hier-war-der-kaiser-kunde/2258510.html?ticket=ST-925862-yuTIt2TfUYLkbpbvdnRm-ap6.
Allerdings findet sich ein funktionstüchtiger Ersatz mit
https://web.archive.org/web/20200612071459/https://www.handelsblatt.com/arts_und_style/aus-aller-welt/wenn-billy-wilder-kam-herrschte-ausnahmezustand-hier-war-der-kaiser-kunde/2258510.html?ticket=ST-3320072-rJu62kjxNrbUWS0qFcYR-ap5
Ob die Bezahlschranke bei der Archivierung ein Jahr später technisch versagte oder vom Herausgeber aufgehoben war, weiß ich nicht.
Natürlich nutze ich die erhalten gebliebene Quelle, um mich der Korrektheit des Einzelnachweises zu vergewissern. Darf ich jedoch eine Archivierung im ANR veröffentlichen, die die Bezahlschranke von 2019 umgeht, noch dazu durch eine URL mit dem Zusatzparameter „ticket“, der auf einen registrierten Login hindeutet? Ich vermute, dass dieser Fall bei einigen Dutzend der toten Links auf diese Mediengruppe vorliegt. Ich habe mir Argumente zurechtgelegt, warum solche Links publiziert werden können (abgesehen davon, dass man ein paar Dutzend Fälle als marginal bewerten könnte):
- (A) Falls die Bezahlschranke versagt hat, ist das ein Problem des Herausgebers, nicht meines, wenn die Datei Mitte 2020 ohne Weiteres lesbar gemacht werden konnte.
- (B) Da der Herausgeber die Datei kassiert (HTTP-Code 410), zeigt er damit, sein Interesse an der Vermarktung verloren zu haben, und ich darf auf ein Duplikat zurückgreifen, das jemand anderes verfügbar macht. (nicht signierter Beitrag von T. Wirbitzki (Diskussion | Beiträge) 23:03, 30. Jun. 2025 (CEST))
- Sehe ich auch so. Ich würde den Link bedenkenlos setzen. --Jossi (Diskussion) 13:52, 1. Jul. 2025 (CEST)
Abschlussurkunde einer österreichischen Universität
Guten Abend! Ich möchte eine selbst eingescannte Urkunde bzgl. Studienabschluss, ausgestellt von einer öffentlichen österreichischen Universität, in die Wikimedia Commons hochladen. Sämtliche personenbezogene Daten darin wurden entsprechend geschwärzt. Wie ist ein solcher Beitrag nun zu lizenzieren? Ich habe zunächst an das Template PD-AustrianGov gedacht (betrifft ein Werk, das Teil eines durch die Österreichische Bundesregierung oder einer Landesbehörde veröffentlichen Gesetzes, Verordnung oder offiziellen Dekrets ist, oder weil dieses Werk von vorwiegend offizieller Verwendung ist) -- ist das zulässig? Strenggenommen wurde die betreffende Urkunde ja durch eine öffentliche Universität und nicht die Bundesregierung/eine Landesbehörde ausgestellt. Wie sind zudem entsprechende Veränderungen am Originalscan (Schwärzung datenschutzrechtlich relevanter Informationen) zu vermerken? LG --Aciarium (Diskussion) 18:45, 1. Jul. 2025 (CEST)
- Bis auf das Logo/Wappen dürfte die Urkunde ohnehin kaum die Schöpfungshöhe erreichen. Das Logo oder Wappen ist eventuell ein amtliches Werk (kenne das österreichische Recht da aber nicht genau genug) oder bei einer alten Uni auch schon durch Alter gemeinfrei. Ich frage mich auch, was da alles an persönlichen Daten drauf stehen soll, in Deutschland ist, bis auf das Geburtsdatum, alles andere (Name, akademischer Grad, Studiengang) in der öffentlich zu finden. --GPSLeo (Diskussion) 19:16, 1. Jul. 2025 (CEST)
- Danke für deine Einschätzung! Das einzige Element mit signifikanter Schöpfungshöhe ist tatsächlich das Wappen der Republik Österreich. Und daran wird es nicht scheitern. --Aciarium (Diskussion) 17:57, 2. Jul. 2025 (CEST)
Bitte um Upload eines gemeinfreien Werkes aus dem Jahre 1903, dessen Schöpfer vor 117 Jahren verstorben ist. Danke!
Guten Morgen, ich bitte Euch, das nachfolgend verlinkte, gemeinfreie Werk bei Commons hochzuladen:

Robert Raschka (1874-1908) Das Haus in der Piaristengasse 38.
Der als Schöpfer genannte Maler und Architekt Robert Raschka (1874-1908) ist vor 117 Jahren verstorben, weshalb sein Werk bereits 116 Jahre [recte: 46 Jahren] gemeinfrei ist. Ich möchte sein gelungenes Aquarell gerne bei den Artikeln Robert Raschka und Piaristengasse ergänzen.
Herzlichen Dank für Eure Mühe. --Andreas Weigel (Diskussion) 07:19, 3. Jul. 2025 (CEST)
- Das Werk selber mag ja gemeinfrei sein, die Abbildung ist allerdings auf einer Verkaufsplattform, also ist das Foto des Bildes sehr wahrscheinlich nicht gemeinfrei.
- Gibt es irgendwo ein verwendbares Foto des Werks? --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 08:16, 3. Jul. 2025 (CEST)
- Danke für Deine Nachfrage. Die Verkaufsplattform hat das Foto offensichtlich von der Website des Wiener Dorotheums: Robert Raschka Lot Nr. 367 (Das Haus in der Piaristengasse 38", verso betitelt, signiert und datiert R. Raschka (19)03, Aquarell auf Papier, 30,5 x 22 cm, Passep., gerahmt)".
- Ich habe die Verkaufsplattform verlinkt, weil das fotografierte Aquarell darauf größer und besser zu erkennen ist. Das Foto von der Dorotheums-Website wurde - wie die Google-Suche nach "Raschka & Piaristengasse" zeigt - von vielen Galerien und Verkaufsplattformen ohne Hinweis auf das Wiener Dorotheum übernommen. Aufgrund dieser verzwickten Lage habe ich obige Frage gestellt. Liebe Grüße -Andreas Weigel (Diskussion) 08:34, 3. Jul. 2025 (CEST)
- Auch das Dorotheum ist ein Auktionshaus, auch da dürfte das Foto des Bildes eher nicht gemeinfrei sein. Du müsstest Du vermutlich schon selber fotografieren. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 10:21, 3. Jul. 2025 (CEST)
- Ich habe die Verkaufsplattform verlinkt, weil das fotografierte Aquarell darauf größer und besser zu erkennen ist. Das Foto von der Dorotheums-Website wurde - wie die Google-Suche nach "Raschka & Piaristengasse" zeigt - von vielen Galerien und Verkaufsplattformen ohne Hinweis auf das Wiener Dorotheum übernommen. Aufgrund dieser verzwickten Lage habe ich obige Frage gestellt. Liebe Grüße -Andreas Weigel (Diskussion) 08:34, 3. Jul. 2025 (CEST)
- Erstens: WP:Sei mutig! und lade das Objekt selbst hoch.
- Zweitens, als Lizenz nimmst du
- {{PD-Art|PD-old-70}}
- dort ist auch das Nicht-Problem von Benutzer:Sänger angesprochen
- Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei
- Sprich: egal ob ein fleißiger Wikipedianer oder ein Angestellter von Mutual-Art oder ein Museumsangestellter oder ein Privatbesitzer einen Scan oder eine Fotografie eines zweidimensionalen Werks macht, wenn das Original in der Zwischenzeit (bis zum Hochladedatum) gemeinfrei durch Zeitablauf wurde, dann hat niemand mehr ein Recht an der Weiterverwendung der Reproduktion, egal ob diese durch ein Buch, eine Zeitung oder durch das Internet zugänglich ist.
- --Goesseln (Diskussion) 10:38, 3. Jul. 2025 (CEST)
- (BK) Wie kommst du darauf, dass Abbildungen gemeinfreier Werke auf kommerziellen Seiten nicht genutzt werden dürfen? Nicht nur nach Ansicht der Wikimedia Foundation, sondern auch nach dem deutschen Urheberrecht sind seit 2021 laut § 68 UrhG Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Das gilt unabhängig vom Ort der Veröffentlichung. --Jossi (Diskussion) 10:46, 3. Jul. 2025 (CEST)
- Herzlichen Dank für Eure Rückmeldungen. -Andreas Weigel (Diskussion) 10:48, 3. Jul. 2025 (CEST)
- Mir war tatsächlich nicht klar, dass in solchen Fällen die FotografInnen keine Rechte an ihren eigenen Bildern haben. Finde ich recht seltsam, aber das Urheberrecht ist sowieso eher weniger durchschaubar. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 10:49, 3. Jul. 2025 (CEST)
- War mutig ;-) und hab's jetzt selbst hochgeladen. Danke für Eure Hilfe. -Andreas Weigel (Diskussion) 11:13, 3. Jul. 2025 (CEST)
- Der Grund ist: Wenn Fotografien gemeinfreier Werke geschützt wären, könnten Museen und andere Eigentümer solcher Werke faktisch einen Zustand herbeiführen, der einem ewigen Urheberrecht gleichkäme, indem sie einfach das Fotografieren durch Dritte untersagen. Zum Hintergrund siehe Reiss-Engelhorn-Museen#Rechtliche Auseinandersetzungen. Wenn ich mich recht erinnere, war Wikimedia Deutschland am Zustandekommen dieser Gesetzesänderung nicht unmaßgeblich beteiligt. Abgesehen davon ist die möglichst originalgetreue Reproduktion eines Bildes eine rein handwerkliche Tätigkeit ohne Schöpfungshöhe. --Jossi (Diskussion) 11:22, 3. Jul. 2025 (CEST)
- Gut zu wissen, finde ich klasse. Fein. -Andreas Weigel (Diskussion) 11:39, 3. Jul. 2025 (CEST)
- Der Grund ist: Wenn Fotografien gemeinfreier Werke geschützt wären, könnten Museen und andere Eigentümer solcher Werke faktisch einen Zustand herbeiführen, der einem ewigen Urheberrecht gleichkäme, indem sie einfach das Fotografieren durch Dritte untersagen. Zum Hintergrund siehe Reiss-Engelhorn-Museen#Rechtliche Auseinandersetzungen. Wenn ich mich recht erinnere, war Wikimedia Deutschland am Zustandekommen dieser Gesetzesänderung nicht unmaßgeblich beteiligt. Abgesehen davon ist die möglichst originalgetreue Reproduktion eines Bildes eine rein handwerkliche Tätigkeit ohne Schöpfungshöhe. --Jossi (Diskussion) 11:22, 3. Jul. 2025 (CEST)
- War mutig ;-) und hab's jetzt selbst hochgeladen. Danke für Eure Hilfe. -Andreas Weigel (Diskussion) 11:13, 3. Jul. 2025 (CEST)
- Mir war tatsächlich nicht klar, dass in solchen Fällen die FotografInnen keine Rechte an ihren eigenen Bildern haben. Finde ich recht seltsam, aber das Urheberrecht ist sowieso eher weniger durchschaubar. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 10:49, 3. Jul. 2025 (CEST)
- Herzlichen Dank für Eure Rückmeldungen. -Andreas Weigel (Diskussion) 10:48, 3. Jul. 2025 (CEST)
- (BK) Wie kommst du darauf, dass Abbildungen gemeinfreier Werke auf kommerziellen Seiten nicht genutzt werden dürfen? Nicht nur nach Ansicht der Wikimedia Foundation, sondern auch nach dem deutschen Urheberrecht sind seit 2021 laut § 68 UrhG Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Das gilt unabhängig vom Ort der Veröffentlichung. --Jossi (Diskussion) 10:46, 3. Jul. 2025 (CEST)
- Das Bild ist seit dem 1. 1. 1979 gemeinfrei, nicht 116 Jahre. Was die kommerziellen Seiten da machen, ist eine Schutzrechtsberühmung, besonders bei Museen ist das sehr beliebt. --Ralf Roletschek (Diskussion) 12:23, 3. Jul. 2025 (CEST)
- Ja, Du hast völlig Recht, das Bild ist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei geworden. In der morgendlichen Eile habe ich vergessen, die 70 Jahre Schutzfrist abzuziehen. Das Alter *seufz*. --Andreas Weigel (Diskussion) 12:55, 3. Jul. 2025 (CEST)
Grundsatzfrage zu 3D-Modellen
Hallo!
In viele Schiffsartikel werden Fotos genutzt, die ein Schiffsmodell zeigen. Manchmal wurde es in Museen aufgenommen, manchmal im privaten, also nicht öffentlichen, Umfeld. Wenn ein Modell eines Schiffes (Autos, Flugzeuges, weltraumrakete usw.) nicht industrielle Massenware ist, also ein x-beliebiger Plastebausatz, sondern von einem Menschen individuell über längere Zeit gebastelt wurde, dann kommen wir doch sicherlich in die Zone des urheberrechtlich Relevanten, oder? Kann man also pauschal für jedes Modell, wenn nicht selber gebaut, stets „Leben des Autors + 70 Jahre“ ansetzten, oder? Danke für die Info, denn für so einiges Material hier ist das bedeutsam. (nicht signierter Beitrag von ~2025-147513 (Diskussion | Beiträge) 12:24, 7. Jul. 2025 (CEST))
- ich vermute, dass die Schöpfungshöhe zu gering ist? Meist wird der Erschaffer auch nicht bekannt sein. --Hannes 24 (Diskussion) 13:04, 7. Jul. 2025 (CEST)
- Schöpfungshöhe scheint m.E. stets gegeben, so zählt ja schon ein gewisses Maß an Eigenleistung hinzu, wie man vom Realen in die Miniatur übergeht, was man weglässt, wie man bestimmte Dinge bearbeitet, wenn sie verkleinert werden. Auch wenn der Urheber nicht für den Uploader bekannt ist, für das Museum meist ja schon, nur oftmals wird der bei den Exponatbeschreibungen nicht erwähnt. D.h. nachfragen ist obligatorisch und die Angabe des Urhebers, wenn ein hochladen erfolgt, oder? --~2025-147513 (Diskussion) 14:22, 7. Jul. 2025 (CEST)
- Wenn schon hochladen, dann nur in de.WP. Auf Commons wird sowas massenhaft wegen c:toy gelöscht. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:41, 7. Jul. 2025 (CEST)
- Danke für die Info. Was ist c:toy? Gelten auf Commons diametral andere Regeln als in der deutschsprachigen Wikipedia? --~2025-147513 (Diskussion) 14:50, 7. Jul. 2025 (CEST)
- Manchmal schon. Beutekunst wird für gemeinfrei erklärt, jedes Spielzeug für geschützt und vieles Andere. Quietscheentchen sind vom Aussterben bedrohrt, auch wenn immer mal wieder welche auf Commons auftauchen. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:58, 7. Jul. 2025 (CEST)
- Mit "c:toy" meint Ralf c:COM:TOYS, außerdem ist noch c:COM:CSM#Models einschlägig. Grüße, Grand-Duc ist kein Großherzog (Diskussion) 15:22, 7. Jul. 2025 (CEST)
- Ja, Abbildungen der Derivate ohne eigene Designleistung sind danach geschützt, die tatsächlich mit Designleitungen entworfenen Originale dürfen problemlos fotografiert und hochgeladen werden. Muss mensch nicht verstehen, ist aber so. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:27, 7. Jul. 2025 (CEST)
- Hier: c:Commons:Deletion requests/Files in Category:Siku (toy vehicles) wurden alle Siku-Bilder gelöscht, beispielsweise das Bild vom c:File:Porsche 959.jpg, der allerdings später mit dem Original, was ja tatsächlich eine eigenständige Designleistung ist, ersetzt wurde. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:36, 7. Jul. 2025 (CEST)
- Wow, danke für die vielen Infos. Kurzum, Unikat-Schiffsmodelle sind also problematisch. Wie ist es, wenn mehrere Personen an einem Schiffsmodell bastelten? Wie geht man da vor? --~2025-147513 (Diskussion) 16:24, 7. Jul. 2025 (CEST)
- Also hier auf deWP kannst Du schon eventuell Sachen veröffentlichen, die zwar nach diesen abstrusen Ami-Richtlinien nicht gehen, in DACHland aber problemlos sind, die Sachen dürfen dann nur nicht nach Commons exportiert werden, was mit der Vorlage:NoCommons dokumentiert werden sollte. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 16:30, 7. Jul. 2025 (CEST)
- I see, Alles klar, ich habe zwar nichts vor hochzuladen. Allerdings müssten gemäß dieser Auffassung diverse Bilder einer Löschung vorbeugend nach Wikipedia übertragen werden. Wenn ich das nun richtig verstanden haben sollte, sind Modelle von Schiffen, Spielzeug usw. auf der dt.sprachigen Wikipedia absolut unproblematisch. --~2025-147513 (Diskussion) 17:06, 7. Jul. 2025 (CEST)
- Also hier auf deWP kannst Du schon eventuell Sachen veröffentlichen, die zwar nach diesen abstrusen Ami-Richtlinien nicht gehen, in DACHland aber problemlos sind, die Sachen dürfen dann nur nicht nach Commons exportiert werden, was mit der Vorlage:NoCommons dokumentiert werden sollte. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 16:30, 7. Jul. 2025 (CEST)
- Wow, danke für die vielen Infos. Kurzum, Unikat-Schiffsmodelle sind also problematisch. Wie ist es, wenn mehrere Personen an einem Schiffsmodell bastelten? Wie geht man da vor? --~2025-147513 (Diskussion) 16:24, 7. Jul. 2025 (CEST)
- Danke für die Info. Was ist c:toy? Gelten auf Commons diametral andere Regeln als in der deutschsprachigen Wikipedia? --~2025-147513 (Diskussion) 14:50, 7. Jul. 2025 (CEST)
- Wenn schon hochladen, dann nur in de.WP. Auf Commons wird sowas massenhaft wegen c:toy gelöscht. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:41, 7. Jul. 2025 (CEST)
- Schöpfungshöhe scheint m.E. stets gegeben, so zählt ja schon ein gewisses Maß an Eigenleistung hinzu, wie man vom Realen in die Miniatur übergeht, was man weglässt, wie man bestimmte Dinge bearbeitet, wenn sie verkleinert werden. Auch wenn der Urheber nicht für den Uploader bekannt ist, für das Museum meist ja schon, nur oftmals wird der bei den Exponatbeschreibungen nicht erwähnt. D.h. nachfragen ist obligatorisch und die Angabe des Urhebers, wenn ein hochladen erfolgt, oder? --~2025-147513 (Diskussion) 14:22, 7. Jul. 2025 (CEST)
Didivan Burg: Beurteilung einer Übersetzung auf URV
Hallo zusammen,
auf WP:LKU wurde eine pot. URV im genannten Artikel gemeldet. Die Quelle soll https://www.qazax.net/az/mn_didvan.htm sein (Sprache Aserbaidschanisch), auch im Artikel angegeben. Deepl konnte die Seite nicht übersetzen. Der User, der die URV ursprünglich im Rahmen eines QS-Bausteins im Artikel selbst gemeldet hatte, hatte dafür auf Google Übersetzer verwiesen, der tatsächlich ein Ergebnis lieferte. Meine Einschätzung war nun, dass es keine pot. URV ist und ich habe die Bausteine zurückgesetzt.
@Sarkana: hat dem widersprochen, weshalb ich den Fall zur Beurteilung hier vorlege. Er hat Übersetzungen mit zwei anderen Tools geliefert, siehe hier ( Bitte geht über diesen Link. Wenn Ihr die pot. URV bestätigt, dann müssen LKU-Versionen mit dem Text verborgen werden. Zur Begrenzung des Effekts entferne ich den Text jetzt schon mal auf LKU.). Jedenfalls sind 2 übersetzte Versionen dem Text in der WP gegenübergestellt.
Ich bitte Euch um Eure Einschätzung. Das ist tatsächlich sehr spannend . BG, --Leserättin (Diskussion) 07:48, 10. Jul. 2025 (CEST)
- Ich sehe in dem Text keine oder nur minimale SH, also keine URV. Im Großen und ganzen ist das nur eine Aufzählung von Fakten. Ich sehe auch keine Notwendigkeit, URVs zu verstecken. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:02, 10. Jul. 2025 (CEST)
- Das mit der Schöpfungshöhe sehe ich genauso. Das andere absolut nicht: erkannte URVs sind zwingend zu verstecken. Denn unten im Kasten steht bei jeder Version: ... dass du den Beitrag selbst verfasst hast bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willigst ein, ihn unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen .... Diese Diskussion hatten wir, glaube ich, schon mehrfach. --tsor (Diskussion) 16:09, 10. Jul. 2025 (CEST)
- Ich glaube, mich zu erinnern, daß es ein Urteil diesbezüglich gab? --Ralf Roletschek (Diskussion) 17:05, 10. Jul. 2025 (CEST)
- Das mit der Schöpfungshöhe sehe ich genauso. Das andere absolut nicht: erkannte URVs sind zwingend zu verstecken. Denn unten im Kasten steht bei jeder Version: ... dass du den Beitrag selbst verfasst hast bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willigst ein, ihn unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen und der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen .... Diese Diskussion hatten wir, glaube ich, schon mehrfach. --tsor (Diskussion) 16:09, 10. Jul. 2025 (CEST)
- Nya, die je zwei Sätze sollten bei URV noch durchs Zitatrecht gedeckt sein - es ist ja auch nicht einfach so zitiert aus Jux und Dallerei sondern schon in Beschäftigung mit der Sache. Seis drum. Wenn das keine Schöpfungshöhe hat, weil es Fakten nennt - dann könnten wir locker 60% der kurzen Artikel (bei Burgen weitaus mehr - was außer Fakten soll man da schon schreiben) und annähend 100% aller Subs mit nem PD/CC0-Bapperl versehen. Seis drum - was Google abliefert ist halt Datenmüll statt Übersetzung. Zumindest ist die Übersetzung so nah am Original wie ich (inklusive Formulierung) bei Übersetzungen aus Sprachen machen würde, die ich nicht mal bruchstückhaft beherrsche. --Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 18:50, 10. Jul. 2025 (CEST)
Die verlinkte Seite archiviert E-Mails an das Support-Team. Meines Wissens unterstehen diese Texte nicht der CC-by(-sa), damit müssen zumindest alle Mails mit Schöpfungshöhe (versions)gelöscht werden. Es gab zwar eine einen Hinweis auf der dortigen Rückseite, aber ohne Antwort. --Morten Haan 🍦 Wikipedia ist für Leser da 04:08, 13. Jul. 2025 (CEST)
- Ich bezweifle sehr, dass diese Texte SH haben. Müsste man aber natürlich im Einzelfall prüfen. -- Chaddy · D 13:03, 13. Jul. 2025 (CEST)
- Es sind schon ein paar längere Texte dabei und gerade der Brief an Merkel sowie die Parodie auf Edmund Stoiber dürften auch eine gewisse schöpferische Leistung sein. --Morten Haan 🍦 Wikipedia ist für Leser da 14:04, 13. Jul. 2025 (CEST)
- Als Mitglied des Support-Team, der damals die Seite auch mitbefüllt hat: zum einen haben wir als Team schon vor sehr vielen Jahren beschlossen, keine neuen Texte anonymisiert zu veröffentlichen, da immer die potentielle Gefahr der Bloßstellung besteht und sei es nur das der Anschein entsteht, wir nehmen die Kunden nicht ernst. Von mir aus kann die Seite auch vollständig gelöscht werden. --Raymond Disk. 15:24, 13. Jul. 2025 (CEST)
- Das hieße, jemand könnte ggf. URV vorschieben, um gegen eine Bloßstellung vorzugehen. Mich juckt es schon in den Fingern, LA zu stellen, ich will aber auch nicht vorschnell handeln.
- Wikimail hierauf aufmerksam gemacht. --Morten Haan 🍦 Wikipedia ist für Leser da 18:10, 13. Jul. 2025 (CEST) Info: Ich hatte das Support-Team per
- Ich muß zugeben, ich habe damals nicht an die mögliche Urheberrechtsfähigkeit von den Texten gedacht. Man möge es mir verzeihen und auf mein junges Wikipedia-Alter schieben. Raymond Disk. 18:27, 13. Jul. 2025 (CEST)
- Es sei dir verziehen. Trotzdem muss geklärt werden, wie es mit besagter Archivseite weitergeht. --Morten Haan 🍦 Wikipedia ist für Leser da 18:50, 13. Jul. 2025 (CEST)
- Meines Erachtens kann man die Seite auch löschen. Die Anekdoten sind uralt und locken keine Wollmaus mehr unter dem Sofa hervor. XenonX3 – (☎) 18:56, 13. Jul. 2025 (CEST)
- So, hab dann doch LA gestellt. --Morten Haan 🍦 Wikipedia ist für Leser da 19:06, 13. Jul. 2025 (CEST)