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Intelligentes Messsystem 👆 Click Here!
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Intelligenter StromzÀhler (2024) mit BSI-zertifiziertem PLC-Kommunikationsmodul.
Eine moderne Messeinrichtung, die mit einem stromlieferantenspezifischen Gateway (schwarzer IR-Lesekopf und Sender) zum Smart Meter erweitert wurde (2023)

Ein intelligentes Messsystem (abgekĂŒrzt: iMSys[1]), intelligenter ZĂ€hler oder Smart Meter (englisch smart meter) ist ein Gas-, Wasser- oder StromzĂ€hler, der digital Daten sendet und empfĂ€ngt und dazu in ein Kommunikationsnetz (zur FernĂŒbertragung) eingebunden ist. Es besteht aus einer modernen Messeinrichtung (mME), die den Energie- bzw. Stofffluss digital zĂ€hlt und speichert, und einer Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway (SMGW), das die Daten zwischen Verbraucher, Netzbetreiber und Lieferant ĂŒbertrĂ€gt.[2][3] Gesendete Daten sind z. B. die Menge der durchgeleiteten elektrischen Energie, empfangene Daten sind z. B. Steuerbefehle fĂŒr eine Laststeuerung.

Intelligente StromzĂ€hler sind im Verbund mit automatischem Last- und Ressourcenmanagement Bestandteil von intelligenten Stromnetzen (englisch Smart Grid). In leitungsgebundenen Energieversorgungnetzen sollen intelligente ZĂ€hler in Verbindung mit Smart Meter Gateways auch zur Reduzierung von NetzengpĂ€ssen, zur Optimierung des Netzausbaus und des Netzbetriebs verwendet werden. DarĂŒber hinaus sind sie im Rahmen der bereits 1996 mit einer EU-Richtlinie eingeleiteten Liberalisierung des Energiemarkts[4] notwendig, um fĂŒr alle Marktteilnehmer insbesondere fĂŒr die Letztverbraucher Kostentransparenz zu gewĂ€hrleisten. Mit intelligenten Messsystemen bzw. modernen Messeinrichtungen kann der Kunde weitergehende aktuelle und protokollierte Verbrauchswerte betrachten, auslesen und fĂŒr variable Tarife nutzen.

Intelligente StromzĂ€hler sind schon seit den 1990er Jahren vor allem fĂŒr Großkunden im Einsatz. Seit ungefĂ€hr 2010 werden sie auch fĂŒr variable Tarife Privathaushalten angeboten. ModellabhĂ€ngig können intelligente ZĂ€hler Daten auch im schnellen Rhythmus an das Energieversorgungsunternehmen ĂŒbertragen, was diesem eine bessere Netz- und Ressourcensteuerung ermöglichen soll. Neben StromzĂ€hlern werden im weiteren Sinne auch zur FernĂŒbertragung ausgerĂŒstete ZĂ€hler fĂŒr den Gas-, Wasser- und FernwĂ€rmeverbrauch als intelligente ZĂ€hler bezeichnet.

Im Gegensatz zu vielen anderen europĂ€ischen LĂ€ndern sind intelligente Messsysteme in Deutschland wenig verbreitet.[5] In einer reprĂ€sentativen YouGov-Umfrage von September 2024 gaben 60 Prozent der deutschen Bevölkerung ĂŒber 18 Jahren an, nicht zu wissen, was Smart Meter sind.[6]

Terminologie

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Das deutsche Messstellenbetriebsgesetz vom September 2016 sieht folgende Begriffsbestimmungen vor:

  • Ein intelligentes Messsystem ist eine ĂŒber ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, das den tatsĂ€chlichen Energieverbrauch und die tatsĂ€chliche Nutzungszeit widerspiegelt (§ 2 Nr. 7 MsbG),
  • eine Messstelle ist die Gesamtheit aller Mess-, Steuerungs- und Kommunikationseinrichtungen an ZĂ€hlpunkten eines Anschlussnutzers (§ 2 Nr. 11 MsbG),
  • der Messstellenbetreiber ist der grundzustĂ€ndige Messstellenbetreiber oder ein Dritter, der die Aufgabe des Messstellenbetriebs durch Vertrag nach § 9 MsbG wahrnimmt (§ 2 Nr. 12 MsbG),
  • eine moderne Messeinrichtung ist eine Messeinrichtung, die den tatsĂ€chlichen ElektrizitĂ€tsverbrauch und die tatsĂ€chliche Nutzungszeit widerspiegelt und ĂŒber ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann (§ 2 Nr. 15 MsbG),
  • ein Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems, die ein oder mehrere moderne Messeinrichtungen und weitere technische Einrichtungen in ein Kommunikationsnetz einbinden kann und ĂŒber FunktionalitĂ€ten zur Erfassung, Verarbeitung und Versendung von Daten verfĂŒgt (§ 2 Nr. 19 MsbG).

Ein intelligentes Messsystem besteht somit aus einer modernen Messeinrichtung, die den Energiefluss digital zÀhlt, und der als Smart Meter Gateway bezeichneten Schnittstelle, welche die ZÀhlerwerte speichern, Daten verarbeiten und mit einem Netzwerk kommunizieren kann.[3]

Beide Einheiten können sich in einem GerĂ€t befinden. Wird nur eine moderne Messeinrichtung im Haus verbaut, dann wird diese nicht in ein Kommunikationsnetzwerk – etwa das Internet – eingebunden. Sie kann aber in den meisten FĂ€llen mit einem separaten Smart-Meter-Gateway zu einem intelligenten Messsystem aufgerĂŒstet werden.

Die Verbreitung der intelligenten Messsysteme nimmt erst seit 2020 langsam zu, da es zuvor kaum ZĂ€hlsysteme gab, die den Sicherheitsanforderungen der vom Bundesamt fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik neu entwickelten Architektur entsprachen.[3][7][8]

Der Messstellenbetreiber (MSB) ist regelmĂ€ĂŸig der lokale Gas- oder Stromverteilnetzbetreiber (abgekĂŒrzt VNB oder NB fĂŒr Netzbetreiber) bzw. der Wasserversorger. Der Kunde kann jedoch nach Wunsch zu einem unabhĂ€ngigen Messstellenbetreiber wechseln, der die Messeinrichtungen unabhĂ€ngig vom Netzbetreiber zur VerfĂŒgung stellt. Freie Messstellenbetreiber sind noch nicht in allen Regionen Deutschlands vertreten.[3]

Veraltet sind die Begriffe Moderner ZÀhler oder EDL21/EDL40-ZÀhler, die vor 2016 digitale StromzÀhler mit oder ohne Kommunikationsmodul bezeichneten.[9]

Anwendungsbereiche

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Durch den Einsatz von Smart Metern können Energieversorger die Energie-Bereitstellung dem Verbrauch besser anpassen. Fernauslesbare ZĂ€hler machen auch die jĂ€hrliche Ablesung vor Ort ĂŒberflĂŒssig, da die ZĂ€hlerdaten elektronisch vom Anbieter ausgelesen werden. Außerdem können die Ablesungen und auch die Abrechnungen mehrerer Versorgungsnetze kombiniert werden.

Als Kundenservice ist das Angebot variabler Tarife – zum Beispiel stundenweise oder lastvariable Abrechnung – möglich bzw. gesetzliche Pflicht. Diese Tarifsysteme sorgen fĂŒr bessere Preis-, Verbrauchs- und Kostentransparenz, da dem Verbraucher ĂŒber eine Schnittstelle stĂ€ndig aktuelle Daten bereitgestellt werden, die er etwa via Smart-TV, Personal Computer oder Smartphone einsehen kann. Das ermöglicht Verbrauchsoptimierungen, sowohl durch Änderung des Nutzungsverhaltens wie auch durch Erkennen von GerĂ€ten mit besonders hohem Verbrauch.

Intelligente ZĂ€hler sind fĂŒr Versorger und Verbraucher wirtschaftlich interessant und dienen der nachhaltigeren Ressourcennutzung. FĂŒr ihren Einbau besteht zunehmend eine gesetzliche Verpflichtung. In der Regel wird der Einbau bei Neubau, Renovierungen sowie beim routinemĂ€ĂŸigen Austausch alter ZĂ€hler vorgenommen.

Elektrische Energie

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Digitale StromzĂ€hler können die aktuelle Leistung sowie den Verbrauch der letzten 24 Stunden, Woche, des letzten Monats oder Jahres anzeigen. Werden sie mit einem Kommunikationsmodul ausgestattet, handelt es sich um ein intelligentes Messsystem (iMSys).[10][11] Über dieses Modul kann dem Versorger der ZĂ€hlerstand in verschiedenen Zeitrastern ĂŒbermittelt werden und dem Kunden ĂŒber ein Webportal visualisiert werden.

In Deutschland muss zwischen „digitalen ZĂ€hlern“, den sogenannten „modernen Messeinrichtungen“, und „intelligenten Smart Metern“ unterschieden werden. Bei „digitalen ZĂ€hlern“ mĂŒssen ZĂ€hlerstĂ€nde jĂ€hrlich manuell abgelesen werden und an den Stromlieferanten ĂŒbermittelt werden. Digitale ZĂ€hler werden hĂ€ufiger als Smart Meter als AustauschgerĂ€te fĂŒr herkömmliche elektromechanische ZĂ€hler verbaut und benötigen ein zusĂ€tzliches Kommunikations-Gateway, um flexible Stromtarife nutzbar zu machen. Ein nachgerĂŒstetes Gateway kann dazu auch die Infrarot-Schnittstelle des ZĂ€hlers nutzen. Die jĂ€hrliche ZĂ€hlergebĂŒhr ist auf 20 € gedeckelt.[12] Es gibt Anbieter, welche die Daten gegen GebĂŒhr auf einer Webplattform visualisieren. Computerversierte können die Daten selbst lokal aufbereiten und z. B. fĂŒr die Hausautomation nutzen.

„Intelligente Messsysteme“ dagegen sind ohne Weiteres fĂŒr flexible Stromtarife geeignet und verfĂŒgen ĂŒber eine DatenĂŒbertragung zum Strom-Lieferanten. In Deutschland gab es im Jahr 2023 nur sehr wenige Anbieter solcher Tarife. Ab dem Jahr 2024 mussten alle Strom-Lieferanten mit mehr als 100.000 Kunden zeitvariable oder dynamische Tarife Kunden mit intelligenten Messsystemen (imSys) anbieten. Seit dem Jahr 2025 sind diese Tarife fĂŒr alle Strom-Lieferanten verpflichtend.[13]

Erdgas

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FĂŒr den Erdgasbereich sind Ă€hnliche Varianten wie fĂŒr die StromzĂ€hler möglich. Damit kann der aktuelle Gasverbrauch durch Versorger wie Kunden ausgelesen werden.[14]

Ebenfalls angedacht ist die EinfĂŒhrung von ZĂ€hlern, die statt der ĂŒblichen Kubikmeter direkt den Verbrauch in Kilowattstunden angeben. HierfĂŒr ist jedoch eine bidirektionale Kommunikation nötig, da sich die Gaszusammensetzung (Brennwert) Ă€ndern kann und dieser Wert in Echtzeit im ZĂ€hler (bzw. der Umrechnungselektronik) nachgepflegt werden mĂŒsste.

In Deutschland oft verbaute mechanische ZĂ€hler verfĂŒgen ĂŒber die Möglichkeit, einen Reedkontakt anzubringen. Um diese „smart“ zu machen, mĂŒsste ein SteuergerĂ€t die Daten weiter verarbeiten.

FernwÀrme

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FernwĂ€rme ist ein weiteres Einsatzgebiet fĂŒr intelligente ZĂ€hler.

Wasser

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Es gibt auch Smart Meter fĂŒr Nutz- und Trinkwasser. Diese zeigen den aktuellen Verbrauch, was bei Wasser – im Unterschied zu anderen Netzen – primĂ€r dazu dient, WasserrohrbrĂŒche oder nicht abgedrehte WasserhĂ€hne schnell ausfindig machen zu können, also der FehlfunktionsĂŒberwachung.[15] Mittlerweile gibt es konventionelle NasszĂ€hler mit Reedkontakt (oder nachrĂŒstbar). Daran lassen sich intelligente ZĂ€hler anschließen. Üblicherweise werden dabei 0,01 mÂł = 10 Liter gezĂ€hlt. Ein anderer Weg ist es, den konventionellen NasszĂ€hler mit einer Kamera periodisch zu fotografieren und mittels Bilderkennung die Ziffern auszulesen. Dies kann dann weiter ĂŒber WLAN ĂŒbertragen und ausgewertet werden.

TarifanwendungsfÀlle

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Mit den TarifanwendungsfĂ€llen werden die Daten ĂŒbertragen, die benötigt werden um den fĂŒr die gemessenen Werte (Beispiele: Energie, Leistung, Volumen) zu zahlende Preis zu berechnen. Die TarifanwendungsfĂ€lle sind in der Technischen Richtlinie BSI TR-03109-1 beschrieben[16].

Text der Überschrift
TAF Titel Beschreibung
TAF1 Datensparsamer Tarif Zum Ende von jedem Abrechnungszeitraum wird der ZĂ€hlerstand ĂŒbertragen. Beispiel: ZĂ€hlerstand zu jedem Monatswechsel
TAF2 Zeitvariabler Tarif Im SMGW werden die Daten fĂŒr 2 Tarife hinterlegt. Die Daten fĂŒr die 2 Tarife können aus Uhrzeiten oder eine Liste von Saison / Woche / Tag / Uhrzeit gebildet werden. Die Messwerte werden den beiden Tarifen zugeordet und zum Ende von jedem Abrechnungszeitraum ĂŒbertragen.
TAF6 Abruf von Messwerten im Bedarfsfall Der Gatewayadmin fordert Messwerte an
TAF7 ZĂ€hlerstandsgangmessung Die ZĂ€hlerstande werden zu jeder Registierungsperiode (15 Minuten oder 60 Minuten) ĂŒbertragen.
TAF8 Lastgangbildung mit Maximalwerten Die ZĂ€hlerstande und mittlere Leistung werden zu jeder Registierungsperiode (5 Minuten, 15 Minuten oder 60 Minuten) ĂŒbertragen.
TAF15 Verarbeitung von Messwerten aus registrierenden Messeinrichtungen

Technische Realisierung

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StromzĂ€hler sind per se elektrische MessgerĂ€te. Gas-, FernwĂ€rme- oder WasserzĂ€hler kann man mit verschiedenen Methoden fernauslesbar gestalten. Mechanische BalgengaszĂ€hler[14] oder FlĂŒgelradzĂ€hler fĂŒr Wasser kann man genauso wie elektromechanische Ferraris-ZĂ€hler leicht mit elektronischer Schnittstelle und integrierter FernĂŒbertragungseinrichtung ausstatten. Rein mechanische MessgerĂ€te oder Ă€ltere ZĂ€hlwerke kann man mit einem digitalen AuslesegerĂ€t nachrĂŒsten, das mit einer optischen Texterkennung den ZĂ€hlerstand ermittelt.

Mit dem VolkszĂ€hler steht seit 2011 die technische Dokumentation eines exemplarischen Smart Meters als Open-Source-Hard- und -Software zur VerfĂŒgung.[17][18]

Übertragungstechnik

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Zur DatenfernĂŒbertragung gibt es unter anderem folgende Möglichkeiten:[19]

  • PSTN (Public Switched Telephone Network / Festnetztelefonie)
  • GSM
  • GPRS (General Packet Radio Service / Mobilfunk)
  • LAN (Local Area Network / lokales Netzwerk)
  • Powerline Communication (PLC) DatenĂŒbertragung ĂŒber das Stromnetz, ĂŒblicherweise in dem fĂŒr den Netzbetreiber reservierten Frequenzbereich 9 kHz bis 95 kHz (CENELEC Frequenzband A)[20]
  • WLAN
  • NarrowBand-IoT (NB-IoT, Standardisiert von 3GPP)[21]
  • LTE-M, basiert auf LTE Advanced von 3GPP (Standardisiert von 3GPP)[22]
  • Sigfox

Übertragungstechniken werden auch oft kombiniert, z. B. Powerline Communication im Nahbereich, BĂŒndeln der Powerline-Anbindungen ĂŒber einen Daten-Konzentrator (DCU), Mobilfunk-DatenĂŒbertragung im Fernbereich.

Zentrales System

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Smart-Meter-Infrastruktur: Smart Meter, Übertragungstechnik, Zentrales System

Der Betrieb der Smart Meter erfolgt ĂŒber ein zentrales System, bestehend aus folgenden Komponenten:[23][24]

  • Advanced Meter Management (AMM): System zum Betreiben der Smart Meter, Auslesen und Speichern der Messwerte. Besteht aus den Komponenten
    • Head End System (HES): Interface des Zentral-Systems zu den Smart Metern eines bestimmten Typs
    • Advanced Metering Infrastructure (AMI): Liest die Messwerte aus den Smart Metern, leitet Meter-Alarme ans NOC weiter und Kommandos an die Smart Meter
    • Meter Data Management (MDM): Speichert die gelesenen Messwerte der Smart Meter, ĂŒberprĂŒft die Messwerte and verarbeitet sie weiter
  • Network Operation Center (NOC): Zentraler Netzbetrieb, ĂŒberwacht und betreibt das Smart-Meter-Netzwerk inklusive der Kommunikationseinrichtungen. Das NOC steuert die
    • Field Force: Feldtechnik, fĂŒhrt alle Arbeiten vor Ort durch wie Installationen, GerĂ€tetausch, Entstörung
  • Customer Relationship Management (CRM): Zentrale Kundendatenbank, koordiniert Aufbau und Änderungen am Smart-Meter-Netzwerk. Besteht aus den Komponenten
    • Customer Information System (CIS): Zentrale Kundendatenbank, enthĂ€lt KundenvertrĂ€ge, gebuchte Features, Kundentarife, Standorte usw.
    • Work Order Management System (WOM): Triggert Änderungen am Smart-Meter-Netzwerk (Kunden-Änderungen, TarifĂ€nderungen usw.) ĂŒber Work Ordern ans NOC
  • Billing Center: Zentrales Rechnungswesen, erstellt Kundenrechnungen und verfolgt den Eingang der Zahlungen
  • Customer Contact Center (CCC): Stellt Schnittstellen zu den Kunden bereit (Call-Center, Mail-, Web-Interface) und organisiert den Zugang zu den Smart Metern beim Kunden, falls erforderlich

Advanced Meter Management (AMM)

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Oberbegriff fĂŒr das System aus Head End System, Advanced Metering Infrastructure, Meter Data Management (MDM)

Head End System (HES)

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Das Head End System bindet die Smart Meter an das zentrale System an und ermöglicht es, die Funktionen der Smart Meter zentral zu verwalten und zu automatisieren. UnterstĂŒtzte Funktionen sind zum Beispiel:

  • Automatisches Weiterleiten von Messwerten (monatlich, tĂ€glich, stĂŒndlich, alle 15 Minuten usw.), Auslesen der Messwerte auf Anforderung
  • Weiterleitung von Alarmen (Phase unterbrochen, Nullleiter unterbrochen, Unter-/Überspannung, harmonische Verzerrungen, Umkehrung Energiefluss)
  • AusfĂŒhren von Kommandos auf den Smart Metern (Konfigurieren der Smart Meter, Tarif-Umstellungen, Umstellen der Messintervalle, An- und Abschalten der Messungen, An- und Abschalten der Stromverbindung)

Da sich die Smart Meter unterschiedlicher Hersteller unterschiedlich verhalten, muss das Head End System fĂŒr jeden Smart-Meter-Typ entsprechend angepasst werden.

Advanced Metering Infrastructure (AMI)

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Dieses System verarbeitet die Messwerte und Alarme, die vom HES weiter geleitet werden, und leitet sie an das NOC sowie an andere Komponenten des zentralen Systems, wie das MDM weiter. Das AMI fĂŒhrt auch eine ÜberprĂŒfung der Messwerte durch, signalisiert fehlende Messwerte, detektiert Ausreißer in den Messwerten und erstellt Statistiken und Übersichten fĂŒr das NOC.

Das AMI speichert Alarme der Smart Meter und bereitet sie auf. Das AMI verarbeitet auch Kommandos an die Smart Meter und deren RĂŒckmeldungen.

Meter Data Management (MDM)

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Das MDM System beinhaltet die zentrale Messwertdatenbank der Smart Meter. Das MDM ĂŒberprĂŒft die Messwerte nach vordefinierten Regeln auf Konsistenz, bildet Statistiken ĂŒber Messwerte, fasst Messwerte nach bestimmten Kriterien zusammen (z. B. Gebietssummen), und kann bei fehlerhaften oder fehlenden Messwerten einen wahrscheinlichen Wert schĂ€tzen.

Die im MDM gesammelten Messwerte bilden die Hauptdatenquelle fĂŒr die Abrechnung durch das Billing System.

Die im MDM gesammelten Messwerte sind eine wesentliche Datenquelle fĂŒr die Planung durch den Netzbetreiber (Verbrauchsplanung, Lastplanung usw.).

Network Operation Center (NOC)

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Das Network Operations Center koordiniert den Betrieb des Smart-Meter-Netzwerks.

Das NOC ĂŒberwacht die Smart-Meter-Messungen, reagiert auf Alarme und fehlende Messwerte und organisiert Reparaturarbeiten, wenn Fehler auftreten. Hierzu wird nicht nur das eigene Netzwerk betrachtet, sondern auch Fehler in anderen Netzwerken analysiert (z. B. bei Ausfall der Smart-Meter-Messungen wegen Problemen im Mobilfunknetz). Auf Grund des Fehlerbildes wird die mögliche Ursache eines Fehlers gesucht und zielgerichtet Reparaturarbeiten beauftragt.

Das NOC steuert die Feldtechniker, die die Reparaturarbeiten vor Ort durchfĂŒhren. Fallen Arbeiten beim Kunden an, muss hierzu vorher ĂŒber das Customer Contact Center ein Termin mit dem Kunden ausgemacht werden.

Änderungen am Netz und den Smart Metern werden auch vom NOC gesteuert, hierzu erhĂ€lt das NOC eine Work Order von der Planungsabteilung und koordiniert die erforderlichen Arbeiten (remote ĂŒber Kommandos oder vor Ort ĂŒber die Feldtechnik).

Field Force

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Die Feldtechnik ist verantwortlich fĂŒr alle Arbeiten vor Ort, wie Installation, Wartung, Austausch von Smart Metern beim Kunden, Arbeiten am Netz. Die Feldtechnik wird vom NOC gesteuert. Die Feldtechniker erhalten die Installations- und Reparatur-AuftrĂ€ge oft ĂŒber das Work Order Management System, das die AuftrĂ€ge zum Beispiel ĂŒber eine Smartphone-App weiterleitet.

Customer Relationship Management (CRM)

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Oberbegriff fĂŒr das System aus Customer Information System und Work Order Management System

Customer Information System (CIS)

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Das CIS ist die zentrale Kundendatenbank. Sie enthÀlt alle relevanten Kundendaten, wie

  • Vertragsinformationen
  • Gebuchte Tarife und Features
  • Abrechnungsinformationen
  • Kontaktinformationen (Adresse, Telefonnummer, E-Mail)
  • Standortinformationen (Anfahrt, besondere Standorthinweise, Meteraufstellort und -daten)
  • Historie (Tarifwechsel, Meterwechsel, Fehlermeldungen)

Das CIS wird bei jedem Kundenkontakt zu Rate gezogen (Call-Center-Anrufe, KundenauftrÀge, Fehlerbehebungen), sowie bei allen abrechnungsrelevanten Aktionen.

Alle kundenrelevanten Änderungen fließen in das CIS ein (AdressĂ€nderung, TarifĂ€nderungen, Meter-Änderungen).

Work Order Management (WOM)

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Zu allen Änderungen, die am Netz oder den Smart Metern vorgenommen werden, werden Work Ordern erstellt, diese werden ĂŒber das NOC koordiniert. Hierzu gehören

  • Anschluss neuer Kunden, Entfernen gekĂŒndigter Kunden, Änderungen des Kundenvertrags oder -equipments
  • Änderungen an der Netzinfrastruktur oder an der Netzkonfiguration
  • Einspielen von Kommandos

Alle Aktionen am Netz werden ĂŒber das Work Order Management System koordiniert. Ist Arbeit vor Ort erforderlich, koordiniert das WOM die Feldtechniker, liefert ihnen die AuftrĂ€ge, gibt ihnen Zusatzinformationen (z. B. nĂ€here Informationen zum Kunden) und registriert die Ergebnisse der Feldtechniker (Arbeit erledigt, Probleme vor Ort, Kunde nicht da usw.). Als Hilfsmittel dient hier oft ein Smartphone, ĂŒber das dem Techniker die Details des Auftrags ĂŒbermittelt werden, und ĂŒber das er RĂŒckmeldungen geben kann. Alle diese Informationen werden vom WOM aufgenommen und koordiniert.

Billing Center

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Das Billing Center koordiniert alle Kundenrechnungen. Es erstellt die Kunden-Rechnung aus den gemessenen Smart-Meter-Werten aus dem MDM und den Kundeninformationen aus dem CIS. Dem Kunden werden die Rechnungen zugestellt bzw. das Geld direkt von der Bank eingezogen.

Das Billing Center verfolgt die Bezahlung der Rechnungen und leitet bei Problemen mit dem Bezahlen der Rechnungen direkt Maßnahmen ein (Mahnungen, Inkasso-Beauftragung, bis hin zum Sperren des Anschlusses).

ZusÀtzlich werden noch Steuern, Abgaben, Bilanzen und Àhnliches berechnet.

Customer Contact Center (CCC)

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Das Kunden-Kontakt-Zentrum arbeitet in zwei Richtungen

  1. Annahme von Kundenanfragen, -auftrĂ€gen und -beschwerden. Diese werden ĂŒber unterschiedliche KanĂ€le angenommen (Telefon, Mail, Website, Brief) und mĂŒnden in Fehlermeldungen an das NOC oder Work Ordern zum Ändern der Kundendaten und Einstellungen
  2. Kontaktieren des Kunden, um Zugang zu den Einrichtungen beim Kunden zu erhalten. Der Kundenkontakt wird ĂŒber unterschiedliche KanĂ€le vorgenommen (Brief, Telefon, Mail, SMS). Ist ein Termin mit dem Kunden ausgemacht, wird die Feldtechnik ĂŒber das Work Order Management System entsprechend beauftragt

Das Kunden-Kontakt-Zentrum zeichnet die Daten aller Kundenkontakte auf und gibt diese Informationen dann entsprechend an NOC oder Feldtechnik weiter.

EinfĂŒhrung intelligenter ZĂ€hler und Gesetzeslagen

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International

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Intelligenter StromzÀhler US-amerikanischer Bauart (2008)

Die Umsetzung des Smart-Metering-Ansatzes wird auf mehreren Ebenen gesetzlich bestimmt. FĂŒr die Mitgliedstaaten der EuropĂ€ischen Union sind dies die Richtlinien der EU sowie ihre nationalen Gesetze. Andere Staaten betreiben den Ansatz nach individuellen nationalstaatlichen Regelungen.

In Italien, Schweden, Kanada, den USA, der TĂŒrkei, Australien, Neuseeland und den Niederlanden wurden intelligente ZĂ€hler bereits in grĂ¶ĂŸerem Umfang installiert bzw. ihre EinfĂŒhrung beschlossen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die ZĂ€hlermĂ€rkte in all diesen LĂ€ndern fĂŒr den Wettbewerb geöffnet sind – in LĂ€ndern wie Schweden etwa wurden elektronische StromzĂ€hler von 2003 bis 2009 verpflichtend fĂŒr alle Haushalte vom Netzbetreiber eingefĂŒhrt.[25]

EuropÀische Union

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EinfĂŒhrungsraten intelligenter Messsysteme in europĂ€ischen Staaten[26]

Die EuropĂ€ische Union hat in der Richtlinie 2006/32/EG ĂŒber Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen vom 5. April 2006 beschlossen, dass in allen Mitgliedstaaten, soweit technisch machbar, finanziell vertretbar und im Vergleich zu den potentiellen Energieeinsparungen angemessen, alle Endkunden in den Bereichen Strom, Erdgas, Fernheizung und/oder -kĂŒhlung und Warmbrauchwasser individuelle ZĂ€hler zu wettbewerbsorientierten Preisen erhalten sollen, die den tatsĂ€chlichen Energieverbrauch des Endkunden und die tatsĂ€chliche Nutzungszeit anzeigen.

Eine der Grundlagen fĂŒr Smart Metering ist der Artikel 13 der Richtlinie 2006/32/EG (EDL 2006/32/EG: „Die Abrechnung auf der Grundlage des tatsĂ€chlichen Verbrauchs wird so hĂ€ufig durchgefĂŒhrt, dass die Kunden in der Lage sind, ihren eigenen Energieverbrauch zu steuern“).[27] Die Richtlinie richtete sich auf die Förderung des Einsatzes von bidirektionalen elektronischen Messeinrichtungen. Die Einbeziehung aller Beteiligten der Energieerzeugung, der Übertragung und des Verbrauchs soll eine optimale Nutzung der vorhandenen Ressourcen fördern. Ein weiteres Ziel war, den Verbrauchern zumindest vierteljĂ€hrliche Energieverbrauchsdaten zur VerfĂŒgung stellen zu können, damit diese zeitnĂ€her als zuvor erfahren, wie hoch ihr Verbrauch war.

Zweite und deutlich detailliertere Grundlage ist die EuropĂ€ische Energiebinnenmarktrichtlinie 2009/72/EG, in der der Aufbau von Smart-Metering-Infrastrukturen in den Mitgliedstaaten vorgesehen ist.[28] Hierzu heißt es in Anhang I Nr. 2:

„Die Mitgliedstaaten gewĂ€hrleisten, dass intelligente Messsysteme eingefĂŒhrt werden, durch die die aktive Beteiligung der Verbraucher am Stromversorgungsmarkt unterstĂŒtzt wird. Die EinfĂŒhrung dieser Messsysteme kann einer wirtschaftlichen Bewertung unterliegen, bei der alle langfristigen Kosten und Vorteile fĂŒr den Markt und die einzelnen Verbraucher geprĂŒft werden sowie untersucht wird, welche Art des intelligenten Messens wirtschaftlich vertretbar und kostengĂŒnstig ist und in welchem zeitlichen Rahmen die EinfĂŒhrung praktisch möglich ist. [
] Wird die EinfĂŒhrung intelligenter ZĂ€hler positiv bewertet, so werden mindestens 80 % der Verbraucher bis 2020 mit intelligenten Messsystemen ausgestattet.“

Die EU-Kommission veröffentlichte wiederholt – zuletzt im Oktober 2022 – Reports zum Stand der Arbeiten am Aufbau von Smart-Meter-Infrastrukturen in Europa.[26][29] Demnach haben sich 2014 16 Mitgliedstaaten fĂŒr einen Rollout von 80 % Smart Metern bis 2020 entschieden (Österreich, DĂ€nemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, RumĂ€nien, Spanien, Schweden und Großbritannien).[30] Bis zum 31. Dezember 2021 hatten 14 Staaten (DĂ€nemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Italien, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Schweden, Slowenien) das Ziel erreicht; hier wird fĂŒr die Zukunft eine durchschnittliche Durchdringungsrate mit Smart Metern von 95 % und mehr erwartet.[31] Dagegen planen zwei Mitgliedstaaten nur einen selektiven Rollout (Deutschland, Slowakei). Deutschland strebt eine Ausstattung von nur etwa 15 % der AnschlĂŒsse bis zum Jahr 2029 an und will stattdessen den Einbau von modernen Messeinrichtungen bis 2032 verpflichtend durchfĂŒhren.[32][33] Zwei Mitgliedstaaten wollen keinen Rollout durchfĂŒhren (Belgien, Tschechien). Bei den restlichen Mitgliedstaaten lagen die Kosten-Nutzen-Analysen entweder noch nicht vor oder waren unschlĂŒssig.[30]

Deutschland

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StromzÀhlertypen in Deutschland 2022

Laut Monitoringbericht 2023[7] der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes ĂŒber die Entwicklungen auf den deutschen ElektrizitĂ€ts- und GasmĂ€rkten wurden im Jahr 2020 noch 33,7 Mio. Messlokationen bei Haushaltskunden mit Ferraris-Prinzip betrieben, die Zahl sank 2021 auf 30,2 Mio. und 2022 auf 26,7 Millionen. Die Zahl der Smart Meter und modernen Messeinrichtungen stieg von 9,7 Mio. 2020 in den Jahren 2021 und 2022 auf 13,9 Mio. bzw. 17,6 Millionen.

Gesetzeslage in Deutschland (2023)

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Mit dem am 22. Mai 2023 veröffentlichten „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ wurden Änderungen in vorhandenen Gesetzen (EnWG, MsbG, EEG) vorgenommen, die den Einbau von intelligenten Messsystemen (iMSys) bei Verbrauchern ab 6.000 kWh Jahrverbrauch und Erzeugern ab 7 kW installierter Leistung bis 2032 gewĂ€hrleisten sollen.[34] Liegt der Verbrauch unter 6.000 kWh/Jahr und die Erzeugungsleistung unter 7 kW bleibt der iMSys-Einbau fĂŒr den Messstellenbetreiber optional, es reicht auch eine moderne Messeinrichtung (mME).[35] Das Gesetz stellt mit einem festen Pflichteinbau-Fahrplan sicher, dass „Smart Meter flĂ€chendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen“. Bis Ende 2025 mĂŒssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent der betroffenen Verbraucher mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die jĂ€hrlichen Kosten fĂŒr den Betrieb der StromzĂ€hler werden fĂŒr normale Haushaltskunden auf 20 EUR gedeckelt.[33]

FĂŒr Stromanbieter eröffnen die neuen Messeinrichtungen die technische Option, Letztverbrauchern „lastvariable oder tageszeitabhĂ€ngige Tarife“ anzubieten; ab dem 1. Januar 2025 ist das Angebot solcher dynamischen Tarife verpflichtend, wenn der Letztverbraucher ein intelligentes Messsystem hat (EnWG § 41a). DarĂŒber hinaus sind Smart Meter die Voraussetzung, um Stromerzeuger und -verbraucher zu einem intelligenten Stromnetz (Smart Grid) zusammenzufĂŒhren.[33]

EinfĂŒhrung des Messstellenbetriebsgesetzes

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→ Hauptartikel: Messstellenbetriebsgesetz

Im September 2016 trat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft. Das darin enthaltene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) löste neben der Regelung in den §§ 21c ff EnWG auch die Messzugangsverordnung ab.

Nach § 29 MsbG sollen Haushalte und andere Verbraucher ab 6.000 kWh/a Stromverbrauch sowie Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen ab 7 kW Leistung mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden, sobald dies technisch möglich (§ 30 MsbG) und wirtschaftlich vertretbar (§ 31 MsbG) ist (zum Vergleich: der Durchschnittsverbrauch eines 3-Personen-Haushalts betrĂ€gt 3.500 kWh/a; ein Verbrauch von 6.000 kWh/a entspricht 2017 einer monatlichen Stromrechnung von fast 146 â‚Ź). Soweit die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen nicht vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, sind Messstellen bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen auszustatten.

Die technische Möglichkeit nach § 30 MsbG setzt voraus, dass mindestens drei Unternehmen intelligente Messsysteme anbieten, die vom Bundesamt fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert wurden und das BSI dies in einer MarkterklĂ€rung bekanntgibt. Seit dem am 19. Dezember 2019 das dritte Smart Meter Gateway zertifiziert wurde, liegen die Voraussetzung fĂŒr die MarkterklĂ€rung vor.[36] Ab dann ist die nach § 31 MsbG vorgesehene schrittweise Ausstattung von Verbrauchern mit intelligenten Messsystemen möglich.

Datenschutzmodell im Messstellenbetriebsgesetz
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Hinsichtlich Datenschutz und -sicherheit enthĂ€lt das Messstellenbetriebsgesetz in §§ 31–70 umfangreiche Regelungen.

Das deutsche Modell zum Datenschutz sieht vor, dass die kontinuierliche Übermittlung von Verbrauchsdaten erst bei bedarfsmĂ€ĂŸig höherem Verbrauch durchgefĂŒhrt wird. Verbrauchsdaten werden 15-minĂŒtig im GerĂ€t gespeichert, § 55 MsbG. Nur zu bestimmten gesetzlich definierten Zwecken wird den Akteuren des Energiesystems Zugang zu einzelnen dort gespeicherten Daten gewĂ€hrt, §§ 60ff. MsbG. Der Kunde muss dagegen alle seine Daten immer einsehen können, § 61 MsbG. Der Kunde kann darĂŒber hinaus selbst entscheiden, wem er Zugang zu seinen Daten gewĂ€hrt, § 65 Nr. 1 MsbG.

Auf welche personenbezogenen Daten standardmĂ€ĂŸig Lieferanten und Netzbetreiber Zugriff haben, ist in § 60 Abs. 3 MsbG beschrieben. Die Zugriffsrechte unterscheiden sich je nach dem jĂ€hrlichen Stromverbrauch des Kunden. FĂŒr Kunden mit weniger als 10.000 kWh Stromverbrauch gelten strengere Vorschriften, weil hierunter auch Haushaltskunden fallen. Der Gesetzgeber nahm an, dass Haushaltskunden kaum mehr als 10.000 kWh im Jahr verbrauchen. Ein Jahresverbrauch von 10.000 kWh entsprĂ€che in etwa einer Wohnung mit Elektroheizung, einem Einfamilienhaus mit WĂ€rmepumpenheizung oder einem 10-Personen-Haushalt.[37]

Bei Kunden unter 10.000 kWh Jahresverbrauch dĂŒrfen Netzbetreiber und Lieferant nur einmal im Jahr sogenannte Jahresarbeitswerte abfragen. Das ist der Gesamtverbrauch eines Jahres. Zugriff auf 15-Minutenwerte oder andere Daten erhalten sie nicht. Die Daten werden ĂŒber einen verschlĂŒsselten und integritĂ€tsgesicherten Kanal ĂŒbertragen, § 50 Abs. 1 sowie ErlĂ€uterungen zu § 2 Nr. 26 MsbG. Sie mĂŒssen schnellstmöglich pseudonymisiert oder anonymisiert werden, § 52 Abs. 3 MsbG. Sie mĂŒssen gelöscht werden, sobald eine Speicherung nicht mehr erforderlich ist, § 66 Abs. 3 MsbG. Das gilt fĂŒr alle Kundengruppen. ZusĂ€tzlich können Haushaltskunden immer gemĂ€ĂŸ § 40 Abs. 5 EnWG einen datensparsamen Tarif wĂ€hlen. Dabei wird laut Gesetz "die Datenaufzeichnung und -ĂŒbermittlung auf die Mitteilung der innerhalb eines bestimmten Zeitraums verbrauchten Gesamtstrommenge begrenzt".

Bei Kunden ab 10.000 kWh Jahresstromverbrauch werden tĂ€glich 15-Minutenwerte des Vortages an den Lieferanten und an den Netzbetreiber versandt, § 60 Abs. 3 MsbG. Sollte es sich um einen Haushaltskunden handeln, so scheint unklar, ob auch er den datensparsamen Tarif nach § 40 Abs. 5 EnWG wĂ€hlen kann, so dass „die Datenaufzeichnung und -ĂŒbermittlung auf die Mitteilung der innerhalb eines bestimmten Zeitraums verbrauchten Gesamtstrommenge begrenzt bleibt.“

Bei Kunden mit mehr als 20.000 kWh werden ebenfalls 15-Minutenwerte ĂŒbersandt. ZusĂ€tzlich kann der Netzbetreiber nur bei diesen ZĂ€hlpunkten und bei EEG-, KWK- und § 14a-Anlagen sogenannte Netzzustandsdaten abfragen, § 56 MsbG. Netzzustandsdaten sind gemĂ€ĂŸ § 2 Nr. 16 MsbG Spannungs- und Stromwerte und Phasenwinkel.

Im Gesetz sind in den §§ 66 bis 70 MsbG die Zwecke aufgefĂŒhrt, fĂŒr die Netzbetreiber, Lieferant und Bilanzkreisverantwortlicher ĂŒbergebene Daten nutzen dĂŒrfen. Diese Zwecke umfassen das Erstellen der Abrechnungen, die Planung des Netzausbaus, mit Teilnehmern an gesetzlichen FlexibilitĂ€tsmechanismen zu interagieren und Einspeiseprognosen fĂŒr Erneuerbare Energien zu erstellen. Die Daten mĂŒssen gelöscht werden, sobald sie hierzu nicht mehr benötigt werden (jeweils Absatz 3 jeder Vorschrift). Die Datennutzung fĂŒr andere Zwecke ohne Einwilligung des Kunden ist verboten, § 70 MsbG. Auch dĂŒrfen die Daten nicht nach anderen Vorschriften – etwa von der Polizei oder anderen Stellen – beschlagnahmt werden, § 49 Abs. 1 MsBG.

Metering Code
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Der Metering Code des Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) ist ein ĂŒbergreifender Standard, um Messdaten der öffentlichen ElektrizitĂ€tsversorgung einheitlich zu erfassen und zu ĂŒbertragen. Er definiert technische Mindestanforderungen fĂŒr den Messstellenbetrieb. Die seit 2011 gĂŒltige Anwendungsregel Messwesen Strom – Metering Code (E VDE-AR-N 4400[38]) wurde in Vorbereitung des Rollouts intelligenter Messsysteme ĂŒberarbeitet. Dem Smart-Meter-Gateway kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Im Metering Code finden sich Standards zur korrekten Aufbereitung von Messdaten, bevor diese an die Marktpartner ĂŒbergeben werden. Außerdem wird der in den letzten Jahren weiterentwickelte Ordnungsrahmen zum intelligenten Messsystem berĂŒcksichtigt (neue Mess- und Eichverordnung (2015), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG 2016) sowie das Interimsmodell der Bundesnetzagentur (2017) zur Abwicklung der Marktprozesse ĂŒber das intelligente Messsystem). Die neue Anwendungsregel Messwesen Strom – Metering Code setzt dieses Interimsmodell der Bundesnetzagentur um.[39]

Messstellenbetreiber (MSB)
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FĂŒr die Messlokation (den Ort, an dem Energie gemessen wird) ist es nach § 14 MsbG möglich, dass Messeinrichtungen in der Energiewirtschaft (zum Beispiel StromzĂ€hler, GaszĂ€hler) anstelle des Verteilnetzbetreibers von unabhĂ€ngigen Messstellenbetreibern (MSB) eingebaut und betrieben werden können. Der Wechsel zwischen beiden ist fĂŒr Verbraucher kostenlos.[40] Das politische Ziel ist, einen freien Markt fĂŒr das Messwesen allgemein und speziell die Smart-Meter-Gateway-Administration zu schaffen, der im Interesse des Kunden zu sinkenden Messentgelten fĂŒhrt. Der Messstellenbetreiber hat mit dem Netzbetreiber einen Messstellenbetreibervertrag zu schließen, derunter anderem Folgendes regelt:

  • Beschreibung der Prozesse beim ZĂ€hlerwechsel (zum Beispiel Fristen, Inbetriebnahme);
  • Anforderungen an den Messstellenbetreiber (unter anderem Anmeldung beim Eichamt, Beherrschung der Technologie bei der ZĂ€hlermontage);
  • technische Anforderungen an die Messeinrichtung.

Die am 8. November 2012 in Kraft getretene ManagementprĂ€mienverordnung (MaPrV) besagte, dass Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von regenerativer Energie aus solarer Strahlungsenergie und Windenergie zum Erhalt der erhöhten ManagementprĂ€mie ab 1. Januar 2013 die Anlagen fernsteuerbar machen mĂŒssen (§ 3 MaPrV). Dies dient der besseren Integration von fluktuierenden EnergietrĂ€gern in den Markt.[41] Laut ManagementprĂ€mienverordnung „[
] muss die Abrufung der Ist-Einspeisung und die ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung nach Absatz 1 ĂŒber das Messsystem erfolgen [
]“ (§ 3 MaPrV Abs. 3), wodurch der Messstellenbetreiber in den Prozess eingebunden wird.

FĂŒr den Aufbau und Betrieb der Messeinrichtung erhĂ€lt der Messstellenbetreiber ein Monatsentgelt. Dieses wird direkt vom Kunden oder, wenn so vereinbart, von dessen Energielieferanten erhoben. Die Zahlung des Messentgelts an Netzbetreiber entfĂ€llt fĂŒr Kunden bei Beauftragung eines Messstellenbetreibers. Ein Messdienstleister (MDL) ĂŒbernimmt als Subunternehmer des Messstellenbetreibers Teile seiner Aufgaben. Der Messdienstleister tritt unter dem Namen des Messstellenbetreibers auf, besitzt jedoch nicht den ZĂ€hler.

Nach einer langen Normierungs- und Testphase kam die Digitalisierung von StromzĂ€hlern erst spĂ€t in die FlĂ€chenanwendung. Dann versĂ€umte es das zustĂ€ndige Bundesamt, rechtzeitig GerĂ€te zu prĂŒfen und zuzulassen. Die Stromkonzerne hatten es auch nicht eilig mit dem Austausch. Gern bauten sie weiterhin billige Ferraris-ZĂ€hler ein. Privatkunden, die einen digitalen ZĂ€hler wĂŒnschten, wurden hohe Rechnungen ausgestellt. Dabei ist es Aufgabe der Messstellenbetreiber, geeichte und dem Stand der Technik entsprechende MessgerĂ€te beriet zu stellen.

Geschichtliche Entwicklung der Smart-Meter-EinfĂŒhrung ab 1998

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Schaffung eines freien Strom- und Gasmarkts
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Das Gesetz zur „Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“[42] gab 1998 den Startschuss fĂŒr den freien Wettbewerb. Zu Gunsten der Verbraucher sollte der Konkurrenzgedanke auf dem Strom- und Gasmarkt entfacht werden. Um eine Chancengleichheit unter den Wettbewerbern zu gewĂ€hrleisten, wurde 2005 die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde geschaffen.

Liberalisierung des Mess- und ZĂ€hlerwesens
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Als weiterer Meilenstein folgte im Jahr 2008 die Liberalisierung des Mess- und ZĂ€hlerwesens fĂŒr einen wettbewerblichen Messstellenbetrieb.[43][44] Ein Messstellenbetreiber ist ein Unternehmen, das Messstellen fĂŒr Strom und Gas installiert und diese betreibt. In Deutschland darf mittlerweile jeder Energieverbraucher seinen Messstellenbetreiber frei wĂ€hlen (§ 5 MsbG).[45]

Grundlage fĂŒr den Aufbau der Smart-Metering-Infrastruktur nach den Vorgaben des BSI in Deutschland ist die „Kosten-Nutzen-Analyse fĂŒr einen flĂ€chendeckenden Einsatz intelligenter ZĂ€hler“.[46] Sie erfolgte nach Vorgaben der EU aufgrund Richtlinie 2009/72/EG und Empfehlung 2012/148/EU im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums durch Ernst & Young.[47] Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass fĂŒr die gesamte Volkswirtschaft der grĂ¶ĂŸte Nutzen entstĂŒnde, wenn jeder Haushalt ab einem jĂ€hrlichen Stromverbrauch von 3.000 kWh oder mehr mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wĂŒrde.[48] Das wĂ€re jeder deutsche Durchschnittshaushalt (jĂ€hrlicher Verbrauch etwa 3.500 kWh). Solch ein volkswirtschaftlich optimaler Rollout wird von den Autoren aber nicht empfohlen. Es sei nicht zu erwarten, dass in Durchschnittshaushalten die Kosten fĂŒr BSI-konforme intelligente Messsysteme von entsprechenden Einsparungen gedeckt seien.[49] Damit sei erst ab einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh zu rechnen.[50] Einzelne Kundengruppen mit unter 6.000 kWh Jahresverbrauch, die dennoch besonderen Nutzen aus den Intelligenten Messsystemen ziehen könnten, sollten besser marktlich erschlossen werden.[49]

Das Bundeswirtschaftsministerium legte im Februar 2015 die „7 Eckpunkte fĂŒr das anstehende Verordnungspaket Intelligente Netze“ vor.[51] Danach sollen die bereits geltenden gesetzlichen Vorgaben nicht ausgeweitet werden. Erst ab dem Jahr 2021 sollen Kunden mit 6.000 bis 10.000 kWh Jahresverbrauch mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Dies wĂ€ren die obersten 10 Prozent der deutschen Haushalte.[52] Zugleich soll eine Preisobergrenze von maximal 100 Euro pro Jahr im Vergleich zu heute etwa 16 Euro jĂ€hrliche Kosten fĂŒr einen mechanischen ZĂ€hler gelten. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 28,81 Cent pro kWh entsprĂ€che dies ab 2021 bei den verbrauchsstĂ€rksten 10 % der Haushalte einen Anstieg der monatlichen Stromrechnung von 144 Euro auf 151 Euro. Eine Einbaupflicht bei Neubauten und Renovierungen soll es nicht mehr geben.

Daneben sollen EEG- und KWK-Anlagen ab einer GrĂ¶ĂŸe von 7 kW Leistung ĂŒber intelligente Messsysteme angebunden werden. Hierbei soll weniger eine Nutzung im Haushalt als die sichere und einheitliche Einbindung der Anlagen in das Energiesystem im Vordergrund stehen.[53] In vielen EEG-Anlagen genutzte Kommunikationstechnologien hatten zuletzt SicherheitslĂŒcken aufgewiesen.[54]

Bis 2016
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In Deutschland bestanden vereinzelte Regelungen zu intelligenten ZĂ€hlern in den §§ 21c – 21i EnWG. § 21c EnWG sah vor, dass Messstellenbetreiber

  • in GebĂ€uden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen werden oder einer grĂ¶ĂŸeren Renovierung [
] unterzogen werden,
  • bei Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch grĂ¶ĂŸer 6 000 Kilowattstunden,
  • bei Anlagenbetreibern nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-WĂ€rme-Koppelungsgesetz bei Neuanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 Kilowatt jeweils Messsysteme einbauen mussten, die den Anforderungen nach §§ 21d und 21e EnWG genĂŒgten, soweit dies technisch möglich war,
  • in allen ĂŒbrigen GebĂ€uden

Messsysteme einbauen mussten, die den Anforderungen nach § 21d und § 21e EnWG genĂŒgten, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar war. Die genaue Ausgestaltung sollte in einem Paket von Verordnungen erfolgen.

SpĂ€testens seit dem 30. Dezember 2010 muss dem Endverbraucher soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar zusĂ€tzlich ein Tarif angeboten werden, der einen Anreiz zur Energieeinsparungen (hier ElektrizitĂ€t) oder eine Steuerung des Energieverbrauchs zum Ziel hat. Dies „sind insbesondere lastvariable oder tageszeitabhĂ€ngige Tarife“, meist werden sie als Zwei-Tarif-Modell (HT/NT) angeboten. Lieferanten sind zugleich verpflichtet, immer auch einen maximal datensparsamen Tarif anzubieten, der sich auf die einmalige Übermittlung des Gesamtstromverbrauchs im Abrechnungszeitraum beschrĂ€nkt (§ 40 Abs. 5 EnWG).

Eine weitere gesetzliche Grundlage fĂŒr die Umsetzung des Smart-Metering-Ansatzes lag in der Messzugangsverordnung (MessZV). Diese Verordnung regelte im liberalisierten Energiemarkt die Voraussetzungen und Bedingungen des Messstellenbetriebs und der Messung von Energie. Sie wurde nach Artikel 5 des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende abgeschafft, die Materie ging im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) auf.

Aufgrund der hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit im Bereich intelligente Messsysteme werden zukĂŒnftig in Deutschland nur solche intelligenten Messsysteme zugelassen, die den Anforderungen des Bundesamtes fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik an ein Smart Meter Gateway genĂŒgen (§ 21e EnWG / § 19ff. MsbG). Das Schutzprofil BSI-CC-PP-0073 entspricht dem Sicherheitsstandard Common Criteria EAL4+ AVA_VAN 5 und ALC_FNR.2.[55] Hierauf basieren die weiteren Vorgaben der Technischen Richtlinie BSI TR-03109.[56] Nach Angaben des BSI wurden zum Schutzprofil und zu den technischen Richtlinien bereits insgesamt 3400 Kommentare aus Fachkreisen eingereicht.[57] Der Entwurf einer Messsystemverordnung, die die technischen Vorgaben fĂŒr verbindlich erklĂ€rt, hatte 2013 das EU-Notifizierungsverfahren passiert.[58] Deren Bestimmungen finden sich jetzt in den §§ 19 bis 28 des Messstellenbetriebsgesetzes.[59]

GemĂ€ĂŸ Anhang 1 Nr. 2 der EU-Energiebinnenmarktrichtlinie mĂŒssen die Mitgliedstaaten 80 % der Verbraucher mit Smart Metern ausstatten, wenn sie nach DurchfĂŒhrung einer Kosten-Nutzen-Analyse zu dem Ergebnis kommen, dass der Nutzen die Kosten eines solchen Rollouts ĂŒbersteigt. Die wirtschaftliche Bewertung hat das Bundeswirtschaftsministerium in Form der im Juli 2013 vorgelegten Kosten-Nutzen-Analyse („KNA“) von Ernst & Young durchgefĂŒhrt.[60]

Pilotprojekte
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Deutschlandweit wurden intelligente ZĂ€hler in Pilotprojekten getestet, z. B. bei den Energieversorgern acteno,[61] E.ON,[62] EnBW,[63] Vattenfall, RWE,[64] Yello Strom[65] und beim Messstellenbetreiber Discovergy[66], sowie bei star.Energiewerke[67].

2008 haben die Stadtwerke Haßfurt GmbH in Haßfurt mit der bundesweit ersten MarkteinfĂŒhrung von digitalen ZĂ€hlern der EVB Energy Solutions GmbH begonnen.[68] Die EinfĂŒhrung von 10.000 Smart Meter wurde Ende 2010 fertiggestellt.

Seit 2016 unterstĂŒtzte das Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Energie im Rahmen des Pilotprogramms EinsparzĂ€hler innovative Pilotprojekte zur Einsparung leistungsgebundener Energien wie Strom, Gas, WĂ€rme und KĂ€lte. Gezielt gefördert wurden antragsstellende Unternehmen, die dies auf Basis verschiedener IT-Technologien und in verschiedenen Sektoren und Anwendergruppen erproben, demonstrieren und in den Markt einfĂŒhren wollen. Die Förderbekanntmachung wurde im Bundesanzeiger am 27. Mai 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht.[69] Das auf drei Jahre angelegte Förderprogramm des Bundesministeriums fĂŒr Wirtschaft (ESZ) und Energie (BMWi) lief im Juli 2021 aus.[70]

Österreich

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Wikipedia:WikiProjekt Ereignisse/Vergangenheit/fehlend

Jeder Netzbetreiber hat bis Ende 2015 10 %, bis Ende 2017 mindestens 70 %, und bis Ende 2019 mindestens 95 % aller an dessen Netz angeschlossenen ZĂ€hlpunkte als – gemĂ€ĂŸ § 7 ElektrizitĂ€tswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG 2010) und der Intelligente MessgerĂ€te-Anforderungsverordnung (IMA-VO 2011) – entsprechende ZĂ€hler auszustatten.[71] Grundlage fĂŒr diese Vorgabe bildet die von der Netzregulierungsbehörde e-Control in Auftrag gegebene Studie zur Analyse der Kosten-Nutzen einer österreichweiten EinfĂŒhrung von Smart Metering.[72]

Wegen der Datenschutzbedenken wurde 2013 die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, die standardmĂ€ĂŸige tĂ€gliche DatenĂŒbertragung des Smart Meters abzulehnen (Opt-out-Möglichkeit). Bei Opt-Out wird die MessdatenĂŒbertragung der Verbrauchswerte auf die bisher ĂŒblichen Messintervalle wie ein Jahr gesetzt, der Summenwert ĂŒber ein Jahr ist fĂŒr die Verrechnung der Kosten ausreichend, womit sich seitens Netzbetreiber keine auf einzelne Tage genaue Verbrauchsanalysen bestimmter Kunden realisieren lassen. Bei der rechtlichen Regelung wurde davon ausgegangen, dass die Zahl der Personen, welche die Option Opt-Out wĂ€hlen unter 5 % bleiben wĂŒrde, anderenfalls werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.[73]

Erste AnsÀtze gibt es auch im Wasser- und Gasnetz, so bieten einige örtliche Versorger schon die Option an, intelligente ZÀhler freiwillig einbauen zu lassen.[15][14] Rechtliche Rahmenbedingungen dazu wurden noch keine erarbeitet.

Schweiz

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Intelligente Messsysteme sind integraler Bestandteil der Energiestrategie 2050.[74] Bis Ende 2027 sollen bei den Endkunden voraussichtlich 80 Prozent der alten StromzÀhler gegen intelligenter ZÀhler ausgetauscht werden.[75]

Fernablesung und variable Abrechnungsmodelle

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DatenĂŒbertragung ist mit der Mehrzahl der in Deutschland eingebauten „digitalen ZĂ€hler“ nicht umsetzbar. Zum Teil werden noch (Stand 2023) analoge Ferraris-ZĂ€hler betrieben. Nur mit sogenannten „Smart Metern“ mit DatenĂŒbertragung sind flexible Tarife in Deutschland möglich. Diese kosten aber in der GrundgebĂŒhr mehr.

Wer mit elektrischer Energie beliefert wird, zahlt dafĂŒr einen bestimmten Strompreis und dieser ist abhĂ€ngig von Angebot und Nachfrage.[76] Ein Überangebot an elektrischer Energie bedeutet niedrige Preise, wenig elektrische Energie lĂ€sst die Preise steigen. Gehandelt wird Strom auf dem Börsenmarkt auf die Viertelstunde genau. Diese VerĂ€nderung wirkt sich allerdings nur mit langen Verzögerungen bei der nĂ€chsten allgemeinen Preisanpassung auf den Stromkunden aus.[77] Im Gegensatz zu Tarifen mit Festpreis pro kWh ĂŒber ein lĂ€ngeres Abrechnungsintervall sind variable Tarife flexibel und verĂ€ndern sich sowohl nach unten als auch nach oben in kurzen ZeitrĂ€umen, beispielsweise im Laufe des Tages.[78]

Die Grundlage fĂŒr die Etablierung von zeitlich variablen Tarife beim Endkunden bilden Smart Meter, da diese den Stromverbrauch in kurzen Intervallen erfassen können.[79] Im Hinblick auf den weiter steigenden Energieverbrauch durch etwa die ElektromobilitĂ€t oder Blockheizkraftwerke hat der Gesetzgeber Mitte 2021 nach § 40 Abs. 5 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) die Energielieferanten dazu verpflichtet, lastvariable oder tageszeitabhĂ€ngige Tarife anzubieten.[80][81]

Der Kunde kann bei variablen Stromtarifen finanzielle Vorteile aber auch Nachteile durch die Laststeuerung und sein individuelles Stromprofil bewirken, z. B. durch Lastverschiebung in Nebenzeiten mit gĂŒnstigeren Tarifen oder im ungeschickten Fall, beispielsweise bei fehlenden Bewusstsein fĂŒr die laufenden PreisĂ€nderungen, mit einem höheren Stromverbrauch zu Zeiten mit teuren Tarifen.[82]

Durch kurzfristigere Ableseintervalle wĂ€re die Kopplung des Endkundentarifs an die Entwicklung des Börsenstrompreises möglich. In Schweden bezogen im Jahr 2014 bereits 42 % der Haushaltskunden einen solchen variablen Tarif. In Deutschland bietet dagegen mit Stand 2015 ein Anbieter einen bundesweiten Tarif mit monatlicher Preisanpassung an.[83] VerbraucherschĂŒtzer kritisieren hierzulande die bislang fehlende Weitergabe gesunkener Börsenpreise an die Verbraucher.[84] In Großbritannien bietet der Versorger British Gas Smart-Meter-Kunden einen Tarif, bei dem Sonntags der Strom kostenlos ist.[85] Der texanische Versorger TXU Energy verschenkt ebenfalls in windreichen NĂ€chten seinen Strom.[86]

Fernschaltung und Fernabschaltung

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Eine Aktivierung oder Deaktivierung der kompletten elektrischen Versorgung per Fernschaltung ist optional möglich. Der intelligente ZĂ€hler ist dabei technisch mit einer zusĂ€tzlichen Abschalteinrichtung, auch als englisch Breaker oder englisch Remote-Off bezeichnet, ausgestattet. Üblicherweise findet diese Funktion bei Neuanmeldungen oder Abmeldungen eines Anschlusses Anwendung, aber auch, so es rechtlich zulĂ€ssig ist, als Sanktionsmaßnahme bei einem sĂ€umigen Zahler. Diese Trenneinrichtung ist bei kleinen Leistungen entweder fix im ZĂ€hler verbaut oder als Zusatzmodul im Hauptstromkreis installiert und ĂŒblicherweise in Form eines bistabilen Relais ausgefĂŒhrt, um den Eigenverbrauch zu reduzieren. Kompakt ausgefĂŒhrte Trenneinrichtungen im ZĂ€hler sind fĂŒr das Schalten der ĂŒblichen Betriebsströme bis zu 100 A ausgelegt und verfĂŒgen nicht ĂŒber das hohe Schaltvermögen eines SchĂŒtz oder Leitungsschutzschalters.[87]

Aus SicherheitsgrĂŒnden, beispielsweise um das ungewollte Anlaufen von betriebsbereiten elektrischen GerĂ€te zu vermeiden, ist kein ferngesteuertes Einschalten erlaubt. Zur Aktivierung wird zunĂ€chst vom Netzbetreiber an den elektronischen ZĂ€hler bzw. die Schalteinheit lediglich ein Freigabesignal geschickt, worauf optisch am ZĂ€hler, beispielsweise durch Blinken einer Leuchtdiode, die Bereitschaft zum Einschalten signalisiert wird. Die Stromversorgung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht aktiv. Der eigentliche Einschaltvorgang muss dann vor Ort direkt am ZĂ€hler durch das DrĂŒcken einer Freigabetaste vom Kunden ausgefĂŒhrt werden.[88]

Je nach Region und Netzbetreiber werden intelligente ZĂ€hler mit oder ohne Abschalteinrichtung installiert. Beispielsweise werden intelligente StromzĂ€hler in Österreich, wie bei dem Netzbetreiber Wiener Netze, flĂ€chendeckend mit Abschalteinrichtung installiert.[89] Die BSI-Spezifikation des Smart Meter Gateway sieht keine Möglichkeit vor, den kompletten Anschluss aus der Ferne zu schalten. In manchen Regionen werden WĂ€rmepumpen fernabgeschaltet. Dies dient dazu, bei Stromknappheit Last vom Netz zu nehmen. Im Gegenzug muss der Anbieter aber sicherstellen, dass WĂ€rmepumpen genĂŒgend Zeit zum Arbeiten bekommen. Deshalb ist das an kalten Wintertagen nicht durchfĂŒhrbar.

Kritik

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Elektronische StromzĂ€hler mit Fernsteuerbarkeit und DatenĂŒbermittlung sind teurer als herkömmliche ZĂ€hler.

Verbraucher und Verbraucherorganisationen[90][91][92][93] kritisieren die EinfĂŒhrung der neuen ZĂ€hlertechnologie massiv.

  • In den Preisvergleichen der Behörden seien nur die Einsparungen beim Energiepreis berĂŒcksichtigt und den teureren Messkosten gegenĂŒbergestellt worden. Dies werde als ausgeglichen bilanziert dargestellt, bei den Betrachtungen sei jedoch vergessen worden, dass im neuen Markt nach flĂ€chendeckender EinfĂŒhrung Spitzenlastenergie dem Kunden fĂŒr gewisse Tarifzeiten angeboten werden wird, die um ein Mehrfaches teurer ist.
  • Es wird behauptet, es kĂ€me zur Benachteiligung von ganzen Bevölkerungsgruppen, die eher den sozial schwachen Schichten zugeordnet werden.
  • Es wird befĂŒrchtet, dass diese intelligenten ZĂ€hler mittels Fernabschaltung die Versorgung unterbrechen können und dass die Möglichkeit auch missbrĂ€uchlich durch Dritte eingesetzt werden könnte.
  • Gegner befĂŒrchten, dass anhand von Verbrauchsdaten die Lebensgewohnheiten analysiert werden könnten.
  • Es wird kritisiert, dass die neue ZĂ€hlwerkstechnologie durch Lobbyingorganisationen nur eingefĂŒhrt worden sei, um der Elektronikindustrie und Telekommunikationsindustrie mit ĂŒberteuerten Produkten gesetzlich verordnete AbsatzmĂ€rkte zu bieten.
  • Es wird teilweise empfohlen, die EinfĂŒhrung der intelligenten ZĂ€hler zu verschieben, bis diese in außereuropĂ€ischen LĂ€ndern eingefĂŒhrt sind und die Preise etwa auf dem Niveau der derzeitigen billigen ZĂ€hlwerke sind.

Messfehler

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Im MĂ€rz 2017 wurde eine Studie von Mitarbeitern der UniversitĂ€t Twente, der Amsterdam University of Applied Science und der Fa. Thales Nederland bekannt, in welcher bei mehreren elektronischen ZĂ€hlern der Baujahre 2007 bis 2014 Messfehler zwischen −32 % und +582 % gegenĂŒber einem als VergleichsgerĂ€t zu Grunde gelegten elektromechanischen Ferraris-ZĂ€hler festgestellt wurden.[94] Die Abweichungen wurden bei nicht-linearen Lasten wie etwa gedimmten Leuchten beobachtet. Als mögliche Ursache werden die RĂŒckwirkung der geleiteten hochfrequenten Störausstrahlung dieser Lasten auf den ZĂ€hler, hohe Anstiegsgeschwindigkeiten der Ströme sowie die Abweichungen des Stromes von einem sinusförmigen Zeitverlauf genannt.

Beim Eichen der elektronischen ZĂ€hler werde allerdings nur mit linearen Lasten und sinusförmigen Strömen gearbeitet, so dass diese Messfehler dort nicht auftreten. Außerdem seien bei den elektronischen ZĂ€hlern die Details des Messverfahrens in einer Software eines Signalprozessors realisiert und in der Regel ein Firmengeheimnis. In den Niederlanden fordern VerbraucherschĂŒtzer und Netzbetreiber aus diesem Grund eine flĂ€chendeckende ÜberprĂŒfung aller intelligenten ZĂ€hler.[95][96]

In Deutschland hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bereits seit 2007 an der Verbesserung der PrĂŒfanforderungen fĂŒr StromzĂ€hler gearbeitet. In einer Stellungnahme zur Studie der UniversitĂ€t Twente wurde erklĂ€rt, dass nach Schließung einer NormungslĂŒcke zwischen 2 und 150 kHz „bei den in Deutschland eingesetzten und fĂŒr den Einsatz vorgesehenen ZĂ€hlern, ĂŒber einen Abrechnungszeitraum betrachtet, die gesetzlich vorgegebenen Verkehrsfehlergrenzen nicht ĂŒberschritten werden“. Dennoch nehme man das Problem ernst und werde unter anderem die Eichbehörden bei ihren AktivitĂ€ten unterstĂŒtzen. Die EinfĂŒhrung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme ist nach EinschĂ€tzung der PTB nicht gefĂ€hrdet, die dafĂŒr vorgesehenen ZĂ€hlerbauformen sind GerĂ€te, die von den Herstellern nach der Beseitigung des NormungslĂŒckenproblems entwickelt wurden. Vor einer Entscheidung ĂŒber eine weitere VerschĂ€rfung der Anforderungen solle die Veröffentlichung weiterer Einzelheiten ĂŒber die ValiditĂ€t der eingesetzten Messverfahren und die Relevanz der fĂŒr die Untersuchungen erzeugten Kurvenformen fĂŒr den Alltagsbetrieb durch die UniversitĂ€t Twente abgewartet werden.[97]

Kostensteigerung fĂŒr Privathaushalte

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Die im Auftrag des Bundesministeriums fĂŒr Wirtschaft und Energie von der WirtschaftsprĂŒfungsgesellschaft Ernst & Young erarbeitete Kosten-Nutzen-Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass sich mit intelligenten ZĂ€hlern in Durchschnittshaushalten keine Kosten einsparen lassen. Danach ĂŒbertreffen die Kosten die möglichen Einsparungen. Eine Einbauverpflichtung wird als unzumutbar bewertet.[98]

Australische Verbraucher und Verbraucherorganisationen kritisieren, dass mit EinfĂŒhrung des Smart Metering die Stromkosten steigen. Insbesondere Ă€rmere, Ă€ltere Personen und Familien seien benachteiligt, da sie den Tagesverlauf umstellen mĂŒssen, um den Strombezug in die Zeiten niedriger Strompreise – z. B. fĂŒr Wasch- oder GeschirrspĂŒlmaschine – zu verlegen.[99] Der Strompreis am Tag sei dann etwa vier Mal so hoch wie in der Nacht. Die Umstellung des Tagesablaufs und damit des Strombezugs ist bei JĂŒngeren und Kinderlosen leichter, und somit ist das System eine neue Form der sozialen Ungerechtigkeit gegenĂŒber Familien und Älteren. In Deutschland sind aufgrund der hohen Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen dagegen die Preise regelmĂ€ĂŸig am Sonntagnachmittag am niedrigsten, zeitweise sogar negativ.[100]

Laut Publikation der österreichischen Konsumentenorganisation können durch die EinfĂŒhrung des Systems maximal 23 Euro pro Haushalt und Jahr laut Angabe des Regulators eingespart werden, wobei die SchĂ€tzungen der Energieversorger nur 12 Euro angeben; demgegenĂŒber stehen Kosten fĂŒr das Smart-Meter-System in Höhe von 200 bis 300 Euro.[101] In einer anderen Studie werden die zusĂ€tzlichen Kosten mit 43 Euro je Messstelle durch den Verband der österreichischen ElektrizitĂ€tsversorger angegeben und angefĂŒhrt, dass nach rein wirtschaftlichen Kriterien die EinfĂŒhrung keinen Sinn ergibt.[102]

Datenschutz

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Fiktive Tages-Lastkurve eines Haushalts: lediglich die (schwarze) Energiekurve könnte zum RĂŒckschluss auf die Verbrauchsgewohnheiten ĂŒbermittelt und analysiert werden

Der Datenschutz spielt eine wichtige Rolle beim Einsatz von Smart Metern, weil die detaillierte Aufzeichnung von Stromverbrauchsdaten RĂŒckschlĂŒsse auf den Lebensablauf von BĂŒrgern ermöglichen kann. Die Diskussionen drehen sich daher neben Aspekten der VerschlĂŒsselung regelmĂ€ĂŸig darum, welche Daten gespeichert werden, wo sie gespeichert werden und wer Zugang zu den Daten erhĂ€lt. Dabei findet der Datenschutz je nach Land eine unterschiedliche AusprĂ€gung. Auf der einen Seite des Spektrums steht der sehr strenge und detaillierte deutsche Ansatz. Auf der anderen Seite steht der US-amerikanische Ansatz, bei dem hochauflösende Daten kontinuierlich an den Netzbetreiber gesendet und dort gespeichert werden. Im Zuge der Green Button Initiative soll in den USA den BĂŒrgern ebenfalls Zugang zu ihren detaillierten Stromverbrauchsdaten gewĂ€hrt werden.[103]

Kritiker meinen, der Schutz der PrivatsphĂ€re sei fraglich, weil das Risiko bestĂŒnde, dass der Kunde zum „glĂ€sernen Kunden“ wird, sofern Verbrauchsprofile an den Stromlieferanten ĂŒbertragen werden. Erfassung und missbrĂ€uchliche Auswertung der Verbrauchsdaten gestatteten weitreichende RĂŒckschlĂŒsse ĂŒber die Lebensgewohnheiten der Kunden. Im Extremfall kann aus den Daten ĂŒber den Stromverbrauch sogar das konsumierte Fernsehprogramm identifiziert werden. Der Stromverbrauch mancher Fernseher variiert mit der Bildhelligkeit. Ist die zeitliche Sequenz von Hell-Dunkel-Phasen eines Films bekannt, lĂ€sst sich diese Signatur mit der Verbrauchskurve korrelieren.[104] Um das Fernsehprogramm zu erkennen, wurde ein zu Testzwecken generierter Film und ein Messintervall von 2 Sekunden verwendet.[105] In einer Studie wird festgestellt, dass dies jedoch nicht bei allen TV-GerĂ€ten durchfĂŒhrbar ist.[106]

FĂŒr Adrian Lobe kommt das Auslesen von Smartmeter-Daten einer „verdeckten Hausdurchsuchung“ gleich. Zwar könne nicht wie in einem Panopticon in die einzelne Zelle geschaut werden, aber der Blick ist dennoch panoptisch, da ĂŒber jeden Haushalt ein Beobachtungsraster gelegt wird. Es könne ermittelt werden wer zu Hause ist und wer nicht, RĂŒckschlĂŒsse auf die Zahl der Personen im Haushalt gezogen werden, ihre Gewohnheiten und Bewegungen erfasst werden. AuffĂ€llige Verbrauchswerte, wie z. B. durch Indoor-Growing haben in den USA bereits zu Hausdurchsuchungen gefĂŒhrt.[107]

Der EuropĂ€ische Datenschutzbeauftragte wies im Juni 2012 auf Probleme hin. Die EU-Kommission solle prĂŒfen, wie ein angemessenes Datenschutzniveau bei der EinfĂŒhrung intelligenter Messsysteme zu gewĂ€hrleisten ist. ZustĂ€ndig ist der EU-Kommissar fĂŒr Justiz, Grundrechte und BĂŒrgerschaft.

Aus diesem Grund sollen beispielsweise im deutschen Modell regelmĂ€ĂŸig die detaillierten Verbrauchsdaten nicht an den Netzbetreiber ĂŒbermittelt werden. Sie sollen, wo möglich, im intelligenten Messsystem verbleiben. Eine Tarifierung, d. h. die Zuordnung von Stromverbrauchswerten zu Tarifstufen zwecks Erstellung einer Rechnung, soll vorrangig im Smart Meter Gateway erfolgen („dezentrale Tarifierung“).[108] Detaillierte Verbrauchsdaten mĂŒssen dem Netzbetreiber nicht vorliegen, um nach unterschiedlichen Tarifen abzurechnen – er muss lediglich die Tarifumschaltung des ZĂ€hlers vornehmen.

Eine Übertragung detaillierter Verbrauchswerte erfolgt nur, wenn ein spezieller Tarif so hĂ€ufig modifiziert wird, dass eine viertelstĂŒndliche Messung notwendig ist („ZĂ€hlerstandsgangmessung“ / „Tarifanwendungsfall 7“).[109] Das wĂ€re etwa der Fall, wenn der Tarif sich jeweils an den stĂŒndlich wechselnden Börsenstrompreis der EEX anpasst.

Aufgrund der höheren Genauigkeit steigt die Gefahr fĂŒr einen Missbrauch von Verbraucher-bezogenen Daten. Hohe Genauigkeit ermöglicht zwar eine bessere Grundlage fĂŒr dynamischen Lastausgleich im Smart Grid, allerdings erfolgt dies auf Kosten des Datenschutzes. Die Tendenz geht z. Zt. in Richtung Verkleinerung der Ablese-Intervalle, d. h. zu höherer Genauigkeit. Aus diesem Grund muss gemĂ€ĂŸ § 40 Abs. 5 Satz 2 EnWG immer ein Tarif angeboten werden, der sich auf die Übersendung nur eines ZĂ€hlerwertes zur Stellung einer monatlichen Rechnung beschrĂ€nkt. Eine dynamische Anpassung der Ablese-Intervalle könnte helfen, eine Balance zwischen Ablesegenauigkeit und Vermeidung des glĂ€sernen BĂŒrgers zu finden.[110]

Ein Auslesen der gesammelten Daten durch den Verbraucher war nicht immer vorgesehen. In der neuen Architektur nach BSI-Schutzprofil muss der Nutzer seine Daten und ihre Verwendung immer einsehen können.[111]

Ein kritischer Punkt insbesondere der Vernetzung auch verschiedener Versorgungssysteme (Strom, Wasser, WĂ€rme) durch intelligente ZĂ€hler ist die Frage der möglichen BĂŒndelung verschiedener Versorger. Neben Standardisierungen und der Zunahme an Schnittstellen- und Ausgabetechnologien, die eine Konzentration der gesamten Versorgung bei einem einzigen Anbieter erleichtern, wird auch die Frage der sicheren und datenschutzgemĂ€ĂŸen Weitergabe der Messdaten vom Messstellenbetreiber bzw. Smart-Meter-Gateway-Administrator zu den datenumgangsberechtigten Marktrollen zum Thema.[112] Mit den intelligenten Messsystemen könnten Smart Meter Gateway Administratoren zunehmend zu Kommunikationsdienstleistern im Sektor der Planung und Bereitstellung von Infrastruktur und beim intelligentes Wohnen werden.

GefÀhrdung durch elektronische Angriffe

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Eine weitere Problematik des intelligenten Stromnetzes ist die GefĂ€hrdung durch elektronische Angriffe bis hin zu einem Blackout,[113][114] dem plötzlichen Stromausfall großer Stromnetze. WĂ€hrend davon ausgegangen wird, dass die zentralen Steuer- und Datenspeichersysteme der Versorger nach Stand der Technik geschĂŒtzt sind, bilden die Smart Meter zusĂ€tzliche lokale Angriffspunkte in großer Zahl. Deren Sicherheit ist vom Aufwand bei der GerĂ€teherstellung abhĂ€ngig.

2010 bestand noch eine geringe Sicherheit vor Hacker-Angriffen.[115][116] Die intelligenten Messsysteme mĂŒssen heute ĂŒber ein eigenes Sicherheitsmodul verfĂŒgen.[117]

In Österreich setzt sich der Verein Cyber Security Austria – Verein zur Förderung der IT Sicherheit Österreichs strategischer Infrastruktur besonders kritisch mit diesem Thema auseinander. Unter anderem wird eine Analyse Smart Metering – Auswirkungen auf die nationale Sicherheit[118] bereitgestellt, in der erhebliche Risiken festgestellt werden.

Volkswirtschaftliche Kostenverteilung und Versorgungseffizienz

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Eine von der Deutschen Energie-Agentur (dena) gemeinsam mit einem Beraterteam von Deloitte, der TU Dortmund und der Jacobs University Bremen durchgefĂŒhrte Studie untersuchte 2014 u. a. die Kosten und Einflussfaktoren des Rollouts von intelligenten ZĂ€hlern und intelligenten Messsystemen. In der dena-Smart-Meter-Studie werden zwei Szenarien betrachtet:[119] Die Fortschreibung des aktuell gĂŒltigen Rechtsrahmens und eine auf dem vom BMWi empfohlenen „Rolloutszenario Plus“ aufbauende Analyse.[120] Die Kosten fĂŒr die Ausstattung von einer Million Messpunkten liegen nach den Berechnungen der dena zwar zwischen 467 und 837 Millionen Euro, die EinfĂŒhrung von Smart Metern kann aber bis 2030 die fĂŒr den Netzausbau notwendigen Investitionen um bis zu 36 Prozent reduzieren.[121]

Die Verteilernetzstudie des BMWi kommt zu dem Ergebnis, dass durch die Kommunikation und Regelung von EEG-Anlagen im Zusammenspiel mit regelbaren Ortsnetztransformatoren der notwendige Ausbau der Verteilnetze mindestens von 131.000 km auf 57.000 km gesenkt werden kann. Die Kosten fĂŒr den durch die Netzentgelte finanzierten Verteilnetzausbau wĂŒrden so von 1,8 Mrd. Euro auf 1,4 Mrd. Euro jĂ€hrlich gesenkt.[122] Technisch können die GerĂ€te auch weitere im Haushalt anfallende Verbrauchswerte wie HeizwĂ€rme oder Gasverbrauch etc. ĂŒber das Smart Meter Gateway ĂŒbermitteln, so dass eine separate Ablesung im Haus mit entsprechenden Kosten ĂŒberflĂŒssig wird.[123]

Durch den Einsatz intelligenter Messsysteme können die Prognose-, Abrechnungs- und Bilanzierungsprozesse des Energiesystems effizienter gestaltet werden.[124] Diese basieren heute immer noch vielfach auf SchĂ€tzungen, sogenannten Standardlast- und Standardeinspeiseprofilen. Die Kosten fĂŒr deren Ungenauigkeit tragen dafĂŒr alle Kunden ĂŒber die Netzentgelte.

Bereits durch das Angebot zweier Tarife – einen fĂŒr die Tagesstunden, einen fĂŒr die Nacht – werden Verschiebungen der Lastspitzen im privaten Verbrauch möglich. Zugleich Ă€ndert sich mit zunehmender Einspeisung Erneuerbarer Energien die Preisstruktur im Großhandel. Anders als frĂŒher sind nicht mehr die Nachtstunden die Stunden niedriger Preise, sondern die schlechter planbaren Stunden mit hoher Einspeisung aus Wind und Sonne[125] bei geringer Nachfrage, vor allem am Wochenende.

DarĂŒber hinaus ermöglicht der Rollout intelligenter Mess- und Steuersysteme Letztverbraucher als Flexumer ins Energiesystem zu integrieren: Mit Hilfe der intelligenten Systeme können Verbrauchs-, Erzeugungs- und Speicherungsanlagen gezielt zur Bereitstellung von FlexibilitĂ€t und zur Nutzung fĂŒr Netz- und Systemdienstleistungen angesteuert werden.[126]

Eine im Juni 2019 veröffentlichte Standardisierungsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Potenziale der Digitalisierung erst durch eine Konkretisierung des § 14a EnWG (FlexibilitĂ€tsgesetzgebung) und regulatorische Kostenanerkennung der netzdienlichen Leistungen des grundzustĂ€ndigen Messstellenbetreibers (gMSB) entfalten können.[127] Am 22. Dezember 2020 legt das BMWi dazu einen Referentenentwurf mit dem Titel „Gesetz zur zĂŒgigen und sicheren Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in die Verteilernetze und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ vor, der im ersten Halbjahr 2021 verabschiedet werden soll.[128]

Literatur

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Allgemein:

  • Dirk Grabsch, Karsten Peterson: Intelligente Messsysteme – ZĂ€hler. In: Michael Arzberger, JĂŒrgen Kramny (Hrsg.): Intelligente Messsysteme – Smart Metering: Überblick vom ZĂ€hler zur digitalen Plattform. VDE-Verlag, Berlin/Offenbach 2022, ISBN 978-3-8007-5568-4, S. 143–168.

Spezielle Themen:

  • Bernhard Fey: GerĂ€tetechnik als RĂŒckgrat von Rollout-Projekten. In: Christian Aichele, Oliver D. Doleski (Hrsg.): Smart Meter Rollout: Praxisleitfaden zur Ausbringung intelligenter ZĂ€hler. Springer Vieweg, Wiesbaden 2013, ISBN 978-3-8348-2439-4, S. 415–438.

Weblinks

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  • Smart Meter: Intelligente Messsysteme fĂŒr die Energiewende. Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz; abgerufen am 21. Dezember 2022 
  • Baustein fĂŒr die Energiewende: 7 Eckpunkte fĂŒr das „Verordnungspaket Intelligente Netze“. Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz, 9. Februar 2015; abgerufen am 21. Dezember 2022. 
  • Ernst & Young GmbH: Kosten-Nutzen-Analyse fĂŒr einen flĂ€chendeckenden Einsatz intelligenter ZĂ€hler. (Endbericht zur Studie im Auftrag des Bundesministeriums fĂŒr Wirtschaft und Technologie). Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz, 30. Juli 2013; abgerufen am 21. Dezember 2022. 
  • „Moderne Verteilernetze fĂŒr Deutschland“ (Verteilernetzstudie). (Studie im Auftrag des Bundesministeriums fĂŒr Wirtschaft und Energie (BMWi)). Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz, 12. September 2014; abgerufen am 21. Dezember 2022. 
  • dena-Smart-Meter-Studie. Deutsche Energie-Agentur, Juli 2014
  • Ulrich Greveler: Die Smart-Metering-Debatte 2010–2016 und ihre Ergebnisse zum Schutz der PrivatsphĂ€re. In: Datenbank-Spektrum. Zeitschrift fĂŒr Datenbanktechnologien und Information Retrieval. Springer, Heidelberg / New York 2016.
  • Verbrauchskontrolle per Internet. Energieunternehmen testet intelligente StromzĂ€hler. In: Deutschlandfunk
  • Zusammenfassung Intelligente StromzĂ€hler

Einzelnachweise

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  1. ↑ Messeinrichtungen / Intelligente Messsysteme. Bundesnetzagentur, 27. Mai 2023, abgerufen am 13. Januar 2024. 
  2. ↑ Smart Meter: Intelligente Messsysteme fĂŒr die Energiewende. Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz, 24. Mai 2023, abgerufen am 10. Januar 2024. 
  3. ↑ a b c d Smart Meter: Was Sie ĂŒber die neuen StromzĂ€hler wissen mĂŒssen. In: Verbraucherzentrale.de, Stand 24. MĂ€rz 2022.
  4. ↑ Richtlinie 96/92/EG – Gemeinsame Vorschriften fĂŒr den ElektrizitĂ€tsbinnenmarkt
  5. ↑ heise online: Energiewende-Index: Deutschland hinkt bei Smart Meter und WĂ€rmepumpen hinterher. 12. November 2023, abgerufen am 1. Oktober 2024. 
  6. ↑ 60 Prozent der Deutschen wissen nicht, was ein Smart Meter ist. 1. Oktober 2024, abgerufen am 1. Oktober 2024 (deutsch). 
  7. ↑ a b bundesnetzagentur.de
  8. ↑ BSI-Schutzprofil fĂŒr ein Smart-Meter-Gateway. Bundesamt fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 17. Juni 2015; abgerufen am 8. Juni 2015. 
  9. ↑ Kosten-Nutzen-Analyse fĂŒr den flĂ€chendeckenden Einsatz intelligenter ZĂ€hler im Auftrag des BMWi. (PDF) Ernst & Young, S. 35, abgerufen am 8. Juni 2015. 
  10. ↑ Positionspapier zu den Anforderungen an Messeinrichtungen nach § 21b Abs. 3a und 3b EnWG. BNetzA, 23. Juni 2010 (PDF; 38 kB)
  11. ↑ VDE: Das modulare EDL-Konzept (Memento vom 2. April 2016 im Internet Archive)
  12. ↑ Smart Meter-Gesetz final beschlossen: FlĂ€chendeckender Einsatz intelligenter StromzĂ€hler kommt. Abgerufen am 25. Mai 2025. 
  13. ↑ Messeinrichtungen / Intelligente Messsysteme, auf bundesnetzagentur.de
  14. ↑ a b c Smart Metering > Allgemeines. (Memento vom 15. Juli 2016 im Internet Archive) In: Wiener Netz. Abgerufen am 15. Juli 2016.
  15. ↑ a b „WasserwĂ€chter“ sorgt fĂŒr Ihre Sicherheit! Intelligenter WasserzĂ€hler ist zugleich „WasserwĂ€chter“! (Memento vom 15. Juli 2016 im Internet Archive) Stadtwerke Gleisdor. In: feistritzwerke.at, abgerufen am 15. Juli 2016.
  16. ↑ Technische Richtlinie BSI TR-03109-1
  17. ↑ about. In: volkszaehler.org. Das Smart Meter fĂŒr jeden. Abgerufen am 2. November 2023. 
  18. ↑ volkszaehler.org. In: GitHub. volkszaehler.org project, 17. Oktober 2023, abgerufen am 2. November 2023. 
  19. ↑ Smart Meter – Aufgaben, FĂ€higkeiten und Nutzen fĂŒr das zukĂŒnftige Smart Grid. (PDF) Abgerufen am 16. Februar 2018. 
  20. ↑ EN 50065-1: Signalling on low-voltage electrical installations in the frequency range 3 kHz to 148,5 kHz - Part 1: General requirements, frequency bands and electromagnetic disturbances. CENELEC, 1. April 2011, abgerufen am 7. MĂ€rz 2023. 
  21. ↑ Standardization of NB-IOT completed. Abgerufen am 6. MĂ€rz 2023. 
  22. ↑ The Cellular Internet of Things. Abgerufen am 6. MĂ€rz 2023. 
  23. ↑ IT Wissen.info, Begriffe AMI, AMM, CRM, CIS, HES, MDM, NOC, WOM. Abgerufen am 16. Februar 2018. 
  24. ↑ Christian Aichele, Oliver Doleski: Smart Meter Rollout. Praxisleitfaden zur Ausbringung intelligenter ZĂ€hler. Springer, 2012, ISBN 978-3-8348-2440-0. 
  25. ↑ GEODE Report. (PDF) Abgerufen am 18. Januar 2016. 
  26. ↑ a b Annual Report on the Results of Monitoring the Internal Electricity and Natural Gas Markets in 2021. (PDF) In: ACER. ACER, Oktober 2022, S. 45, abgerufen am 30. Januar 2024 (englisch). 
  27. ↑ Richtlinie 2006/32/EG des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 ĂŒber Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates
  28. ↑ Richtlinie 2009/72/EG des europĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, abgerufen am 21. Dezember 2022
  29. ↑ Cost-benefit analyses & state of play of smart metering deployment in the EU-27. Accompanying the document Report from the Commission Benchmarking smart metering deployment in the EU-27 with a focus on electricity. SWD(2014) 189 final , abgerufen am 8. Juni 2015
  30. ↑ a b Cost-benefit analyses & state of play of smart metering deployment in the EU-27. Accompanying the document Report from the Commission Benchmarking smart metering deployment in the EU-27 with a focus on electricity. SWD(2014) 189 final, S. 8 , abgerufen am 8. Juni 2015
  31. ↑ Cost-benefit analyses & state of play of smart metering deployment in the EU-27. Accompanying the document Report from the Commission Benchmarking smart metering deployment in the EU-27 with a focus on electricity. SWD(2014) 189 final, S. 10 , abgerufen am 8. Juni 2015
  32. ↑ 7 Eckpunkte fĂŒr das „Verordnungspaket Intelligente Netze“, S. 5;. (PDF) Ernst & Young, abgerufen am 8. Juni 2015. 
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  35. ↑ Gesetzlicher Smart-Meter-Rolloutfahrplan. Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz, 24. Mai 2023, abgerufen am 13. Januar 2024. 
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  39. ↑ VDE: Spielregeln fĂŒr das Messwesen aktualisiert: Metering Code (E VDE-AR-N 4400) (Memento des Originals vom 21. August 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemĂ€ĂŸ Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.vde.com, abgerufen am 21. August 2018.
  40. ↑ BNetzA: Wann und wie kann ich meinen Messstellenbetreiber wechseln? Bundesnetzagentur, abgerufen am 13. September 2019. 
  41. ↑ acteno.de (Memento vom 12. August 2014 im Internet Archive)
  42. ↑ Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Energie (Hrsg.): Energiewirtschaftsgesetz. 16. September 2021 (bmwi.de [abgerufen am 8. Oktober 2021]). 
  43. ↑ Die Liberalisierung des Messwesens – Verhindert das Abrechnungsentgelt freien Wettbewerb? Abgerufen am 8. Oktober 2021. 
  44. ↑ Messstellenbetrieb und Messdienstleistung. Abgerufen am 8. Oktober 2021. 
  45. ↑ Messstellenbetrieb und Messdienstleistung. Abgerufen am 8. Oktober 2021. 
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  47. ↑ Kosten-Nutzen-Analyse. (PDF) Ernst & Young, S. 9 ff., abgerufen am 8. Juni 2015. 
  48. ↑ Kosten-Nutzen-Analyse. (PDF) Ernst & Young, S. 183 ff., abgerufen am 8. Juni 2015. 
  49. ↑ a b Kosten-Nutzen-Analyse. (PDF) Ernst & Young, S. 184, abgerufen am 8. Juni 2015. 
  50. ↑ Variantenrechnungen von in Diskussion befindlichen Rollout-Strategien – ErgĂ€nzungen zur KNA 2013, S. 7. (PDF) Ernst & Young, abgerufen am 8. Juni 2015. 
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  78. ↑ Variable und dynamische Stromtarife: Mit Wechselpreisen sparen – Finanztip. Abgerufen am 15. Oktober 2021. 
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  80. ↑ Miriam Vollmer: Änderung im EnWG – Gesetzgeber verschĂ€rft die Pflicht zum Angebot variabler Stromtarife. In: Recht energisch. 6. Juli 2021, abgerufen am 15. Oktober 2021 (deutsch). 
  81. ↑ Festlegung der BNetzA zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom: Variable Stromtarife und der Austausch von ZĂ€hlzeitdefinitionen (Teil 4). Abgerufen am 15. Oktober 2021 (deutsch). 
  82. ↑ WĂ€rmepumpen-Sondervertrag der Stadtwerke Karlsruhe, etwa 20 % Preisreduktion in der Nacht Stand: Januar 2013. (Memento vom 22. Februar 2014 im Internet Archive) Abgerufen am 10. Februar 2014.
  83. ↑ GĂŒnstig Strom einkaufen. In: faz.net. Abgerufen am 8. Juni 2015. 
  84. ↑ Pressemitteilung Verbraucherzentrale NRW. 25. September 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 17. Juni 2015; abgerufen am 8. Juni 2015. 
  85. ↑ Tarife und Konditionen von British Gas. (PDF) Archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 18. Januar 2016; abgerufen am 18. Januar 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemĂ€ĂŸ Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.britishgas.co.uk 
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