Facharzt für Nuklearmedizin, auch Nuklearmediziner/Nuklearmedizinerin, ist in Deutschland die offizielle Bezeichnung für einen Facharzt, der sich auf die ärztliche Tätigkeit im Gebiet Nuklearmedizin spezialisiert hat.
Gebiet Nuklearmedizin
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gebiet Nuklearmedizin umfasst nach der Definition der deutschen Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte von 2018 die Anwendung radioaktiver Substanzen, sonographischer und kernphysikalischer Verfahren zur Funktions- und Lokalisationsdiagnostik von Organen, Geweben und Systemen, für die Erkennung und Verlaufsbeurteilung von Krankheiten sowie die Behandlung mit offenen Radionukliden sowie die Belange des Strahlenschutzes.[1]
Facharzt-Weiterbildung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Um in Deutschland als Facharzt für Nuklearmedizin werden zu können, muss nach dem Abschluss eines Medizinstudiums und erteilter Approbation als Arzt eine mindestens fünfjährige Weiterbildung in Nuklearmedizin mit Erfolg absolviert worden sein.[1] Die Berechtigung zur Führung einer Facharzt- oder Zusatzbezeichnung wird nach einer mündlichen Prüfung von der zuständigen Landesärztekammer erteilt.
Die Weiterbildung muss an zugelassenen Weiterbildungsstätten absolviert werden: mindestens
- 60 Monate Nuklearmedizin, davon können zum Kompetenzerwerb abgeleistet werden:
- bis zu 12 Monate Weiterbildung in Radiologie
- bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten.
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die Musterweiterbildungsordnung vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung. Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen, dass man über die entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Fach verfügt.
Inhalte der Weiterbildung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zur Weiterbildungsprüfung muss dargelegt werden können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:
- Strahlenschutz
- Radiopharmazie
- Kontrastmittel
- Gerätetechnik (Gammakamera, der SPECT, PET, CT, MRT und fMRT, Magnetspektroskopie (MRS), Sonographie)
- Nuklearmedizinische Befunderstellung
- Immunologische Labordiagnostik
- Diagnostik
- Entzündungen/Infektionen
- Erkrankungen der Schilddrüse
- Endokrine Erkrankungen
- Zentrales Nervensystem
- Skelett- und Gelenksystem
- Kardiovaskuläres System
- Respirationssystem
- Gastrointestinaltrakt
- Urogenitalsystem
- Hämatologie/Lymphatisches System
- Tumordiagnostik
- Magnetresonanztomographie einschließlich Magnetresonanzspektroskopie
- Therapie mit Radioisotopen und Radiopharmaka
- Radiojodtherapie benigner und maligner Schilddrüsenerkrankungen
- Selektive radionuklidbasierte Tumortherapie[1]
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Zusatz-Weiterbildungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Fachärztinnen und -ärzte für Nuklearmedizin haben die Möglichkeit, sich durch Zusatz-Weiterbildung weiter zu qualifizieren. Hierzu gehören die Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner und die Zusatz-Weiterbildungen, die Fachärzten der Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung vorbehalten sind.
Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Voraussetzungen für die Zusatz-Bezeichnung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner sind
- die Facharztanerkennung für Nuklearmedizin und zusätzlich
- 24 Monate Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner unter Befugnis an Weiterbildungsstätten
- Nachweis der unter Befugnis erlangten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner gemäß den in der Weiterbildungsordnung beschriebenen Inhalten der Zusatz-Weiterbildung:[2]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Gebiet Nuklearmedizin. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, S. 239ff. Bundesärztekammer, abgerufen am 4. November 2024.
- ↑ Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner. (PDF) In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 426f. Bundesärztekammer, abgerufen am 7. November 2024.