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  1. WeltenzyklopÀdie
  2. 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages 👆 Click Here!
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Der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (umgangssprachlich NSA-Untersuchungsausschuss) ist ein am 20. MĂ€rz 2014 vom Deutschen Bundestag im Auftrag aller Fraktionen eingesetzter Untersuchungsausschuss zur NSA-AffĂ€re, der „[
] Ausmaß und HintergrĂŒnde der AusspĂ€hungen durch auslĂ€ndische Geheimdienste in Deutschland aufklĂ€ren“ soll.[1]

Mitglieder

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Dem Gremium gehörten acht Mitglieder des Deutschen Bundestages an.[2]

Philipp Wolff (seit 2022 VizeprĂ€sident des Bundesnachrichtendienstes (BND)) war Beauftragter des Bundeskanzleramts fĂŒr den Untersuchungsausschuss, wo er fĂŒr die Bundesregierung unter anderem fĂŒr die Einhaltung des Geheimschutzes sorgte.[3][4]

Den Vorsitz hatte zunĂ€chst der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger inne, dieser trat allerdings nach nur sechstĂ€giger Amtszeit nach der 1. Sitzung des Ausschusses zurĂŒck. Seinen RĂŒcktritt begrĂŒndete er zweifach – mit dem Streit um die Benennung von Edward Snowden als Zeugen fĂŒr den Ausschuss: „Er habe keine Hoffnung mehr, dass eine ‚sachdienliche Zusammenarbeit aller Fraktionen‘ möglich sein werde.“ Dies richtete sich vor allem gegen die Opposition.[5] Als zweiten Grund fĂŒr seinen RĂŒcktritt nannte Binninger sein Amt als Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGR). Er sorgte sich, dass im NSA-Ausschuss nun dieselben Personen zu denselben Themen befragt werden könnten wie im PKGR – und dass durch seine Doppelrolle das im Geheimgremium notwendige Vertrauen leiden könnte.[6][7] Die GrĂŒnen spekulierten, der Druck auf Binninger aus dem Kanzleramt sei zu groß geworden. Belege gibt es hierfĂŒr nicht.[8] „Beides hĂ€tte der Innenpolitiker jedoch schon vorher wissen können, wie er auch einrĂ€umte“, konstatierte Lisa Caspari in der Zeit.[6]

Patrick Sensburg mit Angela Merkel

FĂŒr ihn folgte als Ausschussvorsitzender Patrick Sensburg (CDU) nach.[9]

Am 29. Januar 2015 trat Hans-Ulrich KrĂŒger (SPD) von seinen Ämtern im Ausschuss zurĂŒck. WĂ€hrend die SPD von einem gesundheitsbedingten RĂŒcktritt sprach,[10] wollte der Spiegel erfahren haben, dass der SPD-Politiker seinen RĂŒckzug mit anderweitigen Verpflichtungen begrĂŒndete – mit denen im Haushaltsausschuss des Bundestags. Über Weihnachten habe er die Erkenntnis erlangt, dass sich die Arbeit in beiden Gremien zeitlich nicht mehr miteinander vereinbaren lasse.[11]

Roderich Kiesewetter kĂŒndigte am 19. Januar seinen RĂŒckzug aus dem Ausschuss zum 1. MĂ€rz 2015 an. Er gab dafĂŒr andere berufliche Verpflichtungen an – zu dem Zeitpunkt war er ebenfalls Obmann der AG Außenpolitik und Vorsitzender des Bundesfachausschusses fĂŒr Außenpolitik und Verteidigung.[12] Anfang Februar 2015 berichtete die Welt am Sonntag von den tatsĂ€chlichen GrĂŒnden fĂŒr den RĂŒcktritt. Kiesewetter gab an, im November 2014 entdeckt zu haben, dass zwei FĂŒhrungsmitglieder im Reservistenverband, dessen ehrenamtlicher Vorsitzender er seit 2011 ist, mit dem BND zusammenarbeiten:[13] „Nachdem ich von den VorgĂ€ngen im Reservistenverband erfuhr, habe ich die Arbeit des Verbandes durch den Bundesnachrichtendienst kompromittiert gesehen. Um möglichen Zweifeln an meiner Unvoreingenommenheit im NSA-Untersuchungsausschuss entgegenzuwirken, habe ich mich konsequent und rasch entschieden, als Obmann zurĂŒckzutreten.“[14]

Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses
Funktion Name Partei Stellvertretung
Vorsitzender Patrick Sensburg[A 1][9] CDU Tim Ostermann
Obfrau Nina Warken[C 1][13] CDU Matern von Marschall[C 2][15]
Mitglied Andrea Lindholz CSU Marian Wendt
Mitglied Tankred Schipanski[A 2] CDU Stephan Mayer[A 3]
Obmann Christian Flisek SPD Burkhard Lischka
Mitglied Susanne Mittag[B 1][16] SPD Jens Zimmermann[B 2][10]
Obfrau Martina Renner Die Linke André Hahn
Obmann Konstantin von Notz GrĂŒne Hans-Christian Ströbele
Ausgeschiedene Mitglieder
Name Partei
Clemens Binninger[A 4][9] CDU
Hans-Ulrich KrĂŒger[B 3][11] SPD
Roderich Kiesewetter[C 3][C 3][9][13] CDU
Anmerkungen A: (April 2014)
  1. ↑ Vorsitzender seit dem RĂŒcktritt von Clemens Binninger; vorher Obmann
  2. ↑ fĂŒr Patrick Sensburg nachgerĂŒckt
  3. ↑ fĂŒr Tankred Schipanski nachgerĂŒckt
  4. ↑ bis zu seinem RĂŒcktritt Vorsitzender
Anmerkungen B: (Januar 2015)
  1. ↑ stellvertretende Vorsitzende seit dem RĂŒcktritt von Hans-Ulrich KrĂŒger
  2. ↑ fĂŒr Susanne Mittag nachgerĂŒckt
  3. ↑ bis zu seinem RĂŒcktritt stellvertretender Vorsitzender
Anmerkungen C: (MĂ€rz 2015)
  1. ↑ Obfrau seit dem RĂŒcktritt von Roderich Kiesewetter
  2. ↑ fĂŒr Nina Warken nachgerĂŒckt
  3. ↑ a b seit dem Vorsitz Sensburg bis zu seinem RĂŒcktritt Obmann

Auftrag

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Das Gremium sollte Ausmaß und HintergrĂŒnde der AusspĂ€hungen durch auslĂ€ndische Geheimdienste in Deutschland aufklĂ€ren. Zum Auftrag des Gremiums gehörte es auch, nach Strategien zu suchen, wie die Telekommunikation mit technischen Mitteln besser geschĂŒtzt werden kann.[17][18]

Rahmenbedingungen

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Marie-Elisabeth-LĂŒders-Haus

Dem Ausschuss lagen etwa 2000 Ordner zur NSA vor.[19] Wenn sich Abgeordnete dieses Material ansehen wollten, mussten sie in die Geheimschutzstelle, einen besonders streng gesicherten Raum im Marie-Elisabeth-LĂŒders-Haus beziehungsweise ins Kanzleramt (Abteilung 6) gehen. Viele Stellen der Akteninhalte waren geschwĂ€rzt. Die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses drohten als Folge mit Klage und fordern die Bundesregierung auf, Akteninhalte, die sie fĂŒr den Ausschuss geschwĂ€rzt hatte, wieder lesbar zu machen.[20][21] Hunderte Akten wurden von der Bundesregierung zurĂŒckgehalten: „Bevor der Ausschuss sie sehen dĂŒrfe, mĂŒssten erst die USA gefragt werden“.[22] Am 5. MĂ€rz 2015 wurde bekannt, dass der BND dem Untersuchungsausschuss nicht alle Akten geschickt hatte. 130 Akten wurden vorenthalten. Laut dem BND geschah dies versehentlich. Der Ausschuss wurde auf die fehlenden Dokumente aufmerksam, als ein als Zeuge geladener BND-Mitarbeiter im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung aus vertraulichen Papieren zitierte, die die Ausschussmitglieder nicht kannten.[23] Es steht der Verdacht im Raum, dass ausgehĂ€ndigte Akten manipuliert oder sogar extra fĂŒr den Untersuchungsausschuss angefertigt wurden. So gebe es darin etwa keine der sonst fĂŒr Behördenakten so typischen Strukturen, die Seiten seien offensichtlich nicht aus einzelnen Ordnern genommen und fĂŒr den Ausschuss zusammengestellt worden. Vielmehr seien es fortlaufend nummerierte Seiten, obwohl darin stĂ€ndig Wiederholungen und zeitliche SprĂŒnge vorkĂ€men. Auch einen Aktenplan, der alle BestĂ€nde zeigt und bei jeder Behörde Pflicht ist, gab es beim BND nicht – zumindest wurde er dem Ausschuss nicht gezeigt. Der Untersuchungsausschuss verlangte daraufhin, dass sĂ€mtliche Unterlagen, die von Sachgebieten des BND herausgesucht worden sind, nun noch einmal ĂŒberprĂŒft und kontrolliert werden mĂŒssen.[24]

An die Obleute des Untersuchungsausschusses wurden zur verschlĂŒsselten Kommunikation Krypto-Handys ausgeteilt. Es handelt sich um das Modell Blackberry Z30, ausgestattet mit einem Krypto-Chip des DĂŒsseldorfer Herstellers Secusmart, das verschlĂŒsselte Kommunikation, beispielsweise mit Journalisten, ermöglicht.[25] Beim geheimen Teil der Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses wird eine Metallkiste aufgestellt. Alle Handys und Tablets werden dort deponiert. Im Hintergrund lief klassische Musik als Abschirmung.[26] Über eine nicht-elektronische Schreibmaschine als Computerersatz wurde damals nachgedacht.[27] Ein absoluter Abhörschutz schien aber auch hier fragwĂŒrdig, wie Heise online berichtete.[28]

Siehe auch: NSA-Untersuchungsausschuss: Ausspionierung des Untersuchungsausschusses

Brief des Kanzleramts an den Untersuchungsausschuss wegen öffentlicher EnthĂŒllungen

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Das Kanzleramt zeigte sich im Oktober 2014 empört, dass immer wieder eigentlich geheime Informationen (z. B. Operation Eikonal) aus dem NSA-Untersuchungsausschuss an die Öffentlichkeit gelangen. Um das zu verhindern, ging ein Brief mit der AnkĂŒndigung möglicher Konsequenzen an die Volksvertreter.[29] Das Bundeskanzleramt hat den Mitgliedern des NSA-Untersuchungsausschusses mit Strafanzeige gedroht, sollte es zu weiteren, in den Augen des Kanzleramtes widerrechtlichen öffentlichen EnthĂŒllungen aus dem Gremium kommen. Explizit seien dabei Berichte des Spiegel, der SĂŒddeutschen Zeitung und Meldungen von Netzpolitik.org genannt worden. UrsprĂŒnglich habe die Bundesregierung sogar erwogen, sofort eine Anzeige gegen Unbekannt einzureichen, es dann aber bei einer schriftlichen Warnung belassen.[30][31] Netzpolitik veröffentlichte daraufhin folgende ErklĂ€rung: „Ebenso wie das Kanzleramt sich von vielen Strafanzeigen nicht einschĂŒchtern lĂ€sst und weiterhin nicht bereit ist, den grĂ¶ĂŸten Überwachungsskandal in der Geschichte der Menschheit aufzuklĂ€ren, werden wir unsere Arbeit deswegen nicht runterfahren.“[32]

Diskussion um die Zeugenbefragung Snowdens

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Am 8. Mai 2014 wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen, den im russischen Asyl lebenden US-amerikanischen Whistleblower Edward Snowden als Zeugen zu laden. Offen blieb, wo der ehemalige NSA-Mitarbeiter aussagen könnte.[33]

Sensburg warf dem Whistleblower Edward Snowden vor, sich nur aufzuspielen, und zweifelte seine GlaubwĂŒrdigkeit an. Snowden sei „nie speziell mit der massenhaften AusspĂ€hung deutscher BĂŒrger in Deutschland befasst“ gewesen und „sollte Snowden nicht bald Beweise in Form von Originaldokumenten vorlegen, verliert er jedwede GlaubwĂŒrdigkeit fĂŒr den Untersuchungsausschuss.“ Über das hinaus, was im Internet zu finden sei, habe „Snowden bis zum heutigen Tage nichts geliefert“. Sensburg bezweifelte, dass Snowden wesentliche neue Details enthĂŒllen könne.[34][35]

BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen und Die Linke halten hingegen eine Aussage von Snowden in Deutschland fĂŒr dringend notwendig und wollen dies notfalls mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erzwingen.[36] Durch ein Ultimatum, das zur ersten Ausschusssitzung nach der Sommerpause 2014 verstrich, unterstrichen sie eine Forderung an die Bundesregierung, den Weg fĂŒr eine Zeugenbefragung Snowdens freizumachen.[37][38]

Im MĂ€rz 2015 wurde bekannt, dass die USA Deutschland massiv gedroht hatten: „Sie [die USA] hĂ€tten der Bundesregierung ‚aggressiv‘ gedroht, sollte Deutschland dem Ex-NSA-Mitarbeiter Asyl gewĂ€hren. TrĂ€te dieser Fall ein, wĂŒrden die US-Geheimdienste die Deutschen vom Fluss der Geheimdienstinformationen in Sachen Terrorabwehr abschneiden. Sollte also ein terroristischer Anschlag bevorstehen, wĂŒrden die US-Behörden keine Warnung mehr nach Berlin ĂŒbermitteln.“[39]

Klage der Opposition vor dem Bundesverfassungsgericht

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Am 23. September 2014 reichten GrĂŒne und Linke Klage gegen CDU, SPD und den NSA-Untersuchungsausschuss beim Bundesverfassungsgericht ein. In dieser ging es um den Beschluss der CDU und SPD, Edward Snowden nicht in Berlin befragen zu wollen, sondern per Video-Konferenz oder in Moskau. Weil Snowden dies jedoch ablehnte, versuchten Linke und GrĂŒne per Gerichtsurteil den Beschluss des NSA-Untersuchungsausschusses, dass Snowden nicht in Berlin vernommen werden soll, aufzuheben.[40]

Am 28. September 2014 reichten GrĂŒne und Linke eine Klage gegen die AmtsfĂŒhrung von Kanzlerin Merkel ein. Ihrer Ansicht nach behindere Kanzlerin Angela Merkel die AufklĂ€rung des globalen Datenspionage-Skandals. Die Bundesregierung habe die Pflicht, den NSA-Ausschuss im Parlament zu unterstĂŒtzen – und weigere sich, dieser Pflicht nachzukommen. Die Opposition warf der Bundesregierung vor, Art. 44 des Grundgesetzes zu verletzen. Demnach muss die Bundesregierung im Fall eines Untersuchungsausschusses „Rechts- und Amtshilfe“ leisten. Die Kanzlerin und ihre Regierung seien „verpflichtet, die rechtlich ihr möglichen Voraussetzungen fĂŒr die Vernehmung des Zeugen Edward Snowden zu schaffen“, heißt es in der Klageschrift. Es werde „deutlich, dass die Bundesregierung sich weigert, dieser Pflicht nachzukommen“.[41]

Über zwei Jahre spĂ€ter, am 21. November 2016 gibt der Bundesgerichtshof der Klage der Opposition recht, dass Snowden im NSA-Untersuchungsausschuss persönlich einzuladen sei. Der Beschluss verpflichtet den Untersuchungsausschuss jedoch lediglich ein entsprechendes Ersuchen an die Bundesregierung zu stellen. Eine Aussage dahingehend, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, dem durch den Untersuchungsausschuss zu beschließenden Ersuchen nachzukommen, ist mit diesem Beschluss nicht verbunden.[42][43][44]

Politische Sicht

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Nach Artikel VII des NATO-Truppenstatuts von 1951 haben die amerikanischen MilitĂ€rbehörden das Recht, innerhalb der Bundesrepublik „die gesamte Straf- und Disziplinargerichtsbarkeit“ ĂŒber alle dem amerikanischen MilitĂ€rrecht unterworfenen Personen auszuĂŒben.[45] ErwĂ€hnenswert sind hier auch die engen Vernetzungen der deutschen und amerikanischen Geheimdienste durch das Artikel 10-Gesetz sowie den Zwei-plus-Vier-Vertrag. Die deutsch-amerikanischen Beziehungen stĂŒnden der AufklĂ€rung der geheimdienstlichen Angriffe der USA auf die freiheitlichen Grundrechte der BundesbĂŒrger entgegen, so der Freiburger Geschichtsprofessor Josef Foschepoth. Die Partnerschaft mit den USA sei außerdem zentraler Bestandteil der deutschen StaatsrĂ€son.[46] „Eine Einreise Snowdens, aus welchen GrĂŒnden auch immer, wĂ€re deswegen der politische Super-GAU. Die Bundesregierung wĂŒrde in die Entscheidung gezwungen, sich zwischen den Interessen der USA und dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Grundrechte zu entscheiden“, so Historiker Foschepoth weiter.[45]

Öffentliche Anhörungen

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1. Anhörung: Verfassungsrecht

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In der ersten öffentlichen Anhörung des NSA-Untersuchungsausschusses am 22. Mai 2014 haben Verfassungsrechtler die Auslandsspionage des Bundesnachrichtendienstes scharf kritisiert. Sein Vorgehen sei in Teilen verfassungswidrig, sagten der frĂŒhere PrĂ€sident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-JĂŒrgen Papier, der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Wolfgang Hoffmann-Riem, sowie Matthias BĂ€cker, Rechtsprofessor an der UniversitĂ€t Mannheim.

Papier sagte, es gebe eine staatliche Verpflichtung, fĂŒr eine Grundrechte wahrende und sichere Kommunikationsinfrastruktur zu sorgen. Weiter waren die Staatsrechtler der Ansicht, dass auslĂ€ndische Nachrichtendienste kein Recht hĂ€tten, in Deutschland Kommunikation zu ĂŒberwachen. Bei Eingriffen in die deutschen Grundrechte mĂŒsse der Staat einschreiten.[47]

2. Anhörung: Internationales Recht

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Am 5. Juni 2014 fand die zweite öffentliche Anhörung statt, in der Experten fĂŒr internationales Recht gehört wurden.[48] FĂŒr den ersten Block der Sitzung waren die Völkerrechtler Stefan Talmon, Helmut Philipp Aust und Douwe Korff geladen.[49][50][51] WĂ€hrend erstere sich bezĂŒglich einer rechtlichen Handhabe gegen die Überwachung skeptisch zeigten, plĂ€dierte Korff fĂŒr eine Staatenklage gegen die britische Regierung vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte.[52]

Im zweiten Teil der Anhörung kamen der Washingtoner Rechtsprofessor Russell A. Miller und der Oxforder Internetforscher Ian Brown zu Wort.[53][54] Miller ging ausfĂŒhrlich auf die unterschiedlichen Rechtstraditionen in Deutschland und den USA ein. Brown erklĂ€rte, den britischen Geheimdiensten sei im Namen der nationalen Sicherheit, von Wirtschaftsinteressen oder um schwere Verbrechen zu verhindern, fast alles erlaubt.[55]

3. Anhörung: Technische Gegebenheiten

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In der dritten Anhörung wurden am 26. Juni 2014 die technischen Gegebenheiten der Überwachung und mögliche technische Konsequenzen erörtert.[56] Geladen waren der Leiter des Fraunhofer-Instituts fĂŒr Sichere Informationstechnologie Michael Waidner, der Sicherheitsforscher Sandro Gaycken und Christopher Soghoian von der American Civil Liberties Union. Soghoian konnte nicht rechtzeitig anreisen. Seine Stellungnahme, in der er fĂŒr mehr und bessere VerschlĂŒsselung plĂ€dierte, veröffentlichte er im Internet.[57] An seiner Stelle wurde Frank Rieger, einer der Sprecher des Chaos Computer Clubs, angehört.[58]

Öffentliche Zeugenvernehmungen

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1. Vernehmung: Die Whistleblower Binney und Drake

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Am 3. Juli 2014 sagte der ehemalige Technische Direktor der NSA, William Binney, vor dem Untersuchungsausschuss aus. Er kritisierte die NSA als „gefĂ€hrliche Datensammelmaschine“. „Sie wollen Informationen ĂŒber alles haben. Das ist wirklich ein totalitĂ€rer Ansatz, den man bislang nur bei Diktatoren gesehen hat“, so Binney. „Nach dem 11. September gab es so etwas wie PrivatsphĂ€re nicht mehr.“

Ziel sei auch Kontrolle der Menschen, sagte Binney. Es sei inzwischen im Prinzip möglich, die gesamte Bevölkerung zu ĂŒberwachen, im Ausland und in den USA. Als Grund fĂŒr das Abhören des Handys der Bundeskanzlerin nannte Binney, dass der Geheimdienst Denken und Sorgen Merkels besser verstehen wollte. „Man kann es auch als Hebel einsetzen in den Beziehungen“, sagte er. Das Ziel könne auch die Beeinflussung der Kanzlerin oder anderer Politiker gewesen sein.[57][59]

Der frĂŒhere NSA-Mitarbeiter Thomas Drake, ebenfalls Zeuge im Untersuchungsausschuss, nannte in der Nacht auf den 4. Juli 2014 den Bundesnachrichtendienst einen „Wurmfortsatz der NSA“. Der BND arbeite eng mit der NSA zusammen und verstoße potenziell gegen die Verfassung, indem er Daten des Partners nutze. Die Behauptung des BND, man habe dort nichts von der massenhaften DatenĂŒberwachung durch die NSA gewusst, sei angesichts dieser Kooperation „jenseits jeder GlaubwĂŒrdigkeit“.

Drake erklĂ€rte, es sei ĂŒblich, dass ein Geheimdienst, wenn er selbst gesetzlichen BeschrĂ€nkungen unterliege, fĂŒr Erkenntnisse aus dem eigenen Land auf Informationen auslĂ€ndischer Partnerdienste zurĂŒckgreift. „Das ist mehr oder weniger schon Routine geworden.“ Nach Drakes Aussagen lieferte der BND zudem Daten fĂŒr den Drohnen­krieg der USA.[60][61]

2. Vernehmung: Was machen NSA und BND in Bad Aibling?

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Am 25. September 2014 wurde der Leiter der BND-Dienststelle Bad Aibling („R. U.“) und der Leiter des dortigen Sachgebietes („J. Z.“) befragt, in dem die Zusammenarbeit mit der NSA organisiert ist.[62] Der Zeuge „Z.“ wurde vorher instruiert, bestimmte Informationen zu verschweigen.[63] Zu Beginn gab es eine öffentliche Sitzung. Über 50-mal verweigerte „R. U.“ eine öffentliche Aussage mit den Hinweis, dass seine „Aussagegenehmigung“ das nicht erlaube.[64] Der Austausch zwischen BND und NSA basiere laut Zeuge „R. U.“ auf einem Memorandum of Understanding aus dem Jahr 2002. Der Vertrag zwischen BND und NSA ist eigentlich streng geheim. Es bestĂ€tigte sich, dass nicht die Bundesregierung verhandelt hat, welche Daten der deutsche Geheimdienst an die USA ĂŒbergibt. „Das allein ist bedenklich, da so keine demokratische Kontrolle ĂŒber diese Amtshilfe bei der Spionage existiert“, schreibt Kai Biermann fĂŒr Zeit Online.[65] Die Opposition ist davon ĂŒberzeugt, dass der BND weit mehr tat, als er hĂ€tte tun dĂŒrfen. Man mĂŒsse davon ausgehen, dass Hunderte Millionen von Daten, möglicherweise auch von deutschen BĂŒrgern, generiert und an die NSA weitergeleitet worden seien. Im Anschluss folgte eine nicht öffentliche Vernehmung des ersten Zeugen „R. U.“. Die Vernehmung des zweiten Zeugen „J. Z.“ fand vollstĂ€ndig nicht-öffentlich statt.[66] Was genau hier besprochen wurde, ist geheim. Der BND hat den beiden nicht erlaubt, öffentlich ĂŒber ihre Arbeit zu reden; die sogenannte Aussagegenehmigung gestattet nur, den Untersuchungsausschuss hinter verschlossenen TĂŒren zu informieren. Nicht einmal die genaue Bezeichnung des Sachgebietes, in dem Überwachungsprogramme wie XKeyscore eingesetzt werden, darf nach Ansicht des BND bekannt werden.[62]

Neben Bad Aibling sind das EuropĂ€ische Zentrum fĂŒr Kryptologie (ECC) in Griesheim, das European Technical Center (ETC) in Mainz-Kastel sowie der Special Collection Service (SCS) im Generalkonsulat in Frankfurt am Main bzw. in der US-Botschaft in Berlin als Spionagestation der NSA im Fokus der Ermittlungen.[62][67]

3. Vernehmung: Bundesnachrichtendienst („Weltraumtheorie“ und EinschĂŒchterungen der Presse wĂ€hrend der Sitzung)

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Am 9. Oktober wurden „Frau Dr. F.“ sowie „A. F.“ vom Bundesnachrichtendienst vernommen. Als Rechtsbeistand fĂŒr die BND-Mitarbeiter war der Anwalt Johannes „Jonny“ Eisenberg dabei.[68] Hier prĂ€sentierte der BND seine umstrittene Weltraumtheorie. Sie besagt, „dass die Erfassung von ĂŒber Satelliten laufender Kommunikation an der Außenstelle in Bad Aibling nicht auf bayerischem Grund und Boden stattfindet, sondern allenfalls im Ausland beziehungsweise letztlich auf den Erdtrabanten im All und damit in einem weitgehend rechtsfreien Raum, in den das Grundgesetz nicht hineinreicht, und somit keinen deutschen BeschrĂ€nkungen unterliegt“.[69]

FĂŒr Irritation und Kritik sorgte die Überwachung des Netzpolitik-Bloggers Andre Meister durch einen Polizisten wĂ€hrend der Sitzung. Die Zeit bewertete dies als bedenklichen EinschĂŒchterungsversuch gegen die Presse und zitierte Ulf Buermeyer, Verfassungsrechtler und Richter am Berliner Landgericht: „Es gibt keinen Grund, einem Medienvertreter ĂŒber die Schulter zu gucken. Das bewegt sich gefĂ€hrlich in Richtung einer Vorabzensur, und die ist nach dem Grundgesetz ausdrĂŒcklich verboten.“ Die Pressestelle des Bundestages entschuldigte sich in aller Form bei Meister fĂŒr den Vorfall und gab an, der Bundestagspolizist habe „in Eigenregie“ gehandelt, weil er befĂŒrchtet habe, Meister könne eine Aktion planen und beispielsweise FlugblĂ€tter von der TribĂŒne werfen.[70] Auch protokollierte Eingangslisten am Eingang der BesuchertribĂŒne sorgten fĂŒr Irritation.[71]

4. Vernehmung: Bundesnachrichtendienst (abgebrochen)

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Die öffentliche Vernehmung am 16. Oktober wurde nach kurzer Zeit abgebrochen, weil sich herausstellte, dass der Zeuge T. B. des BND sich mit Akten auf die Anhörung vorbereiten konnte, die dem Ausschuss nicht vorlagen.[72]

6. Vernehmung: Bundesnachrichtendienst (Fragen zur Datenerfassung)

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Am 6. November wurde die abgebrochene Vernehmung des Zeugen T. B. fortgesetzt, anschließend wurde Zeugin G. L. befragt, deren Aussagen hĂ€ufig aus Hinweisen auf ErinnerungslĂŒcken bestanden.[73]

7. Vernehmung: Bundesnachrichtendienst (Technische AufklÀrung)

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In der 22. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 13. November wurde in der neunten öffentlichen Zeugenvernehmung der Zeuge W. K., Unterabteilungsleiter Abteilung Technische AufklĂ€rung (TA) im BND, befragt, der sehr strukturiert ĂŒber technische Arbeitsweisen Auskunft gab.[74]

8. Vernehmung: Stefan Burbaum, ehemaliger „G-10-Jurist“ des Bundesnachrichtendiensts

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Stefan Burbaum war von etwa Juni 2002 bis Januar 2005 im Bundesnachrichtendienst als „G-10-Jurist“ fĂŒr alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Artikel 10 des Grundgesetzes und des Gesetzes zur BeschrĂ€nkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses tĂ€tig. Am 27. November 2014 wurde Burbaum zur juristischen Arbeitsweise im BND vom Ausschuss in der 24. Sitzung befragt.[75][76]

9. Vernehmung: S. L. (BND, Projektleiter Eikonal) und Kai-Uwe Ricke (Deutsche Telekom)

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In der 26. Sitzung des Ausschusses am 4. Dezember wurden S. L., der Projektleiter beim BND der Operation Eikonal, und Kai-Uwe Ricke, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG, als Zeugen vernommen.[77]

10. Vernehmung: Bundesnachrichtendienst (Technische AufklÀrung)

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Am 5. MĂ€rz wurde der Brigadegeneral Dieter Urmann, Leiter der Technischen AufklĂ€rung des BND, gehört. Er sagte im Ausschuss, in manchen Operationen sei die G-10-Filterung nur hĂ€ndisch, in anderen maschinell – mit zusĂ€tzlichen manuellen Stichproben – durchgefĂŒhrt worden. Dass dabei etwas durchrutschte, was nicht durchrutschen durfte, sei nicht auszuschließen.[78]

11. Vernehmung: DE-CIX: „BND hörte innerdeutsche und europĂ€ische Internet-Leitungen ab“

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Am 26. MĂ€rz 2015 wurden Klaus Landefeld, Beirat der DE-CIX Management GmbH, und Hans de With, ehemaliger Vorsitzender der G-10-Kommission, gehört. Klaus Landefeld fĂŒhrte aus, dass der BND sich nicht nur fĂŒr außerdeutsche Leitungen interessiere, wie etwa in den arabischen Raum, sondern auch fĂŒr innerdeutsche Leitungen, auf denen ĂŒber 90 Prozent des Verkehrs grundrechtsgeschĂŒtzt sei. Es ließe sich „absolut nicht trennscharf“ entscheiden, was im Netz „deutsch ist oder nicht“. Auch die 20-Prozent-Regel, nach der Geheimdienste ein FĂŒnftel der LeitungskapazitĂ€t ausleiten dĂŒrfen, wĂŒrde nicht real praktiziert, so Landefeld. Die Provider legen ihre Leitungen so an, dass sie in der Regel nur zu 30 oder 40 Prozent ausgelastet seien. Mit der 20-Prozent-Regel lande man bei 50 bis 60 Prozent des durchgeleiteten Verkehrs, was nicht im Sinne des Gesetzes sei. Weiterhin sagte er, dass den sichersten Schutz gegen eine Überwachung eine Ende-zu-Ende-VerschlĂŒsselung der Dateninhalte biete. Das sei „das einzige, was hilft. Alles andere ist illusorisch“, so Landefeld.[79][80][81][82]

Siehe auch: Klage der DE-CIX Management GmbH gegen die Bundesrepublik Deutschland

Ausspionierung des Untersuchungsausschusses

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Siehe auch: Fall Markus R.

Am 4. Juli 2014 wurde öffentlich bekannt, dass der BND-Mitarbeiter Markus R. von der Bundesanwaltschaft wegen des dringenden Verdachts der geheimdienstlichen AgententĂ€tigkeit am 2. Juli festgenommen wurde. Der 31-jĂ€hrige Deutsche arbeitete in der Abteilung Einsatzgebiete Ausland der BND-Registratur. Zu seinen Aufgaben zĂ€hlten unter anderem das Entgegennehmen und Einscannen von Dokumenten.[83] Er wird verdĂ€chtigt, neben dem BND auch den NSA-Untersuchungsausschuss im Auftrag des US-Geheimdienstes CIA ausspioniert zu haben.[84][85] Nach der Festnahme des mutmaßlichen Spions wurde der Botschafter der Vereinigten Staaten in Deutschland, John B. Emerson, zu einem GesprĂ€ch ins AuswĂ€rtige Amt einbestellt.[86][87][88]

Am selben Tag wurde bekannt, dass der BND-Mitarbeiter seit 2012 insgesamt 218 Geheimpapiere des BND an sich gebracht und diese auf USB-Sticks bei konspirativen Treffen in Salzburg, Österreich fĂŒr insgesamt 25.000 Euro an US-Dienste verkauft hat. Mindestens drei Dokumente sollen einen Bezug zum NSA-Ausschuss gehabt haben. Der mutmaßliche Doppelagent habe angegeben, einmal pro Woche geheime Dokumente an die USA geschickt zu haben.[89][85] Er soll Befehle aus Wien bekommen haben.[90] Das Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz war dem BND-Mitarbeiter bereits auf der Spur gewesen, hielt ihn aber wohl fĂ€lschlicherweise fĂŒr einen russischen Spion und wandte sich daher ausgerechnet an die US-Amerikaner, fĂŒr die dieser spionierte, um ihn zu enttarnen.[91] Der Geheimdienstexperte Erich Schmidt-Eenboom wies jedoch darauf hin, dass es sich bei dem Spion durchaus um einen russischen Spion handeln könne, der sich als US-amerikanischer Spion ausgibt.[92]

Am 9. Juli wurde ein zweiter US-Spion, ein Mitarbeiter des Bundesverteidigungsministeriums, enttarnt.[93] Die beiden sollen im Zusammenhang stehen: Letzterer war ausgerechnet fĂŒr die Aufarbeitung des Spionageverdachts gegen Markus R. eingesetzt.[94] Nach Informationen der Bild sollten mehr als ein Dutzend weitere Spione in deutschen Ministerien sitzen. Schwerpunkt seien die Ministerien fĂŒr Verteidigung, Wirtschaft, Inneres und Entwicklungshilfe.[95][96]

Der Obmann Roderich Kiesewetter wurde auf seinem Mobiltelefon abgehört, wie ein Bundestagstechniker im Juli 2014 feststellte. Kiesewetter sagte dem SĂŒdwestrundfunk, er habe Anhaltspunkte, dass alle vier Obleute der im NSA-Untersuchungsausschuss vertretenen Parteien abgehört worden seien.

Auch das Handy des Linken-Politikers und NSA-Kritikers Steffen Bockhahn wurde ausgespÀht. Bockhahns engste Mitarbeiterin bemerkte am 30. Juli 2013 Manipulationen an ihrem Handy. Unbekannte sollen den gesamten SMS-Verkehr zwischen ihr und dem damaligen Bundestagsabgeordneten durchforstet sowie gezielt nach Dienst-Mails mit Bezug zum Parlamentarischen Kontrollgremium gesucht haben.[97][98]

Am 3. MĂ€rz 2015 wurde ein erneuter Spionageverdacht bekannt: Es besteht die dringende Vermutung, dass das verschlĂŒsselte Handy des NSA-Ausschussvorsitzenden Sensburg gehackt wurde. Auf Anfrage von Die Welt bestĂ€tigte der Bundestag, dass das Handy aufgrund von Funktionsstörungen durch die Bundestagsverwaltung in einem verplombten BehĂ€lter zur ÜberprĂŒfung an das Bundesamt fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn geschickt wurde und der BehĂ€lter geöffnet beim EmpfĂ€nger eingetroffen sei. Dabei soll es zwischenzeitlich auch herausgenommen worden sein.[99] Es stand der Verdacht im Raum, hinter den Aktionen könnte womöglich das KalkĂŒl der Geheimdienste stehen, den Ausschuss zu diskreditieren und eine weitere Aufarbeitung zu verhindern. Denn wenn geheime Informationen von Ausschuss-Mitgliedern nicht geschĂŒtzt werden können, dĂŒrfe der Ausschuss keine Informationen mehr bekommen, was im Sinne aller beteiligten Geheimdienste wĂ€re.[25]

Reaktionen

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Stimmen aus deutschen Politikerkreisen

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Laut erster Aussagen von Patrick Sensburg am 5. Juli 2014 gab es bis dato keine Erkenntnisse, dass interne Dokumente des Untersuchungsausschusses ausgespĂ€ht worden sind: „Ich habe derzeit keine Erkenntnisse, dass Dokumente des Untersuchungsausschusses selber ausgespĂ€ht worden sind, sondern Dokumente, die dem Untersuchungsausschuss zugeleitet werden sollten – von Regierungsinstitutionen und Behörden.“[100]

Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigte sich beunruhigt ĂŒber den Fall. Bei einer BestĂ€tigung handele es sich um einen Vertrauensbruch des US-Geheimdienstes. Der Generalbundesanwalt prĂŒfe den Fall. Sollte sich eine Kooperation mit dem US-Geheimdienst bewahrheiten, „handelt sich das um einen sehr ernsthaften Vorgang“, so Merkel.[101]

BundesprĂ€sident Joachim Gauck sieht durch das Ausspionieren des NSA-Untersuchungsausschusses durch einen BND-Mitarbeiter fĂŒr US-Dienste die Freundschaft mit den USA gefĂ€hrdet:

„Dann ist ja nun wirklich zu sagen: Jetzt reicht’s auch einmal.“

– Joachim Gauck: ZDF-Sommerinterview am 6. Juli 2014[102][103]

Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen forderte die USA zur Kooperation in der SpionageaffĂ€re auf: „Wir erwarten, dass die Vereinigten Staaten nicht nur einrĂ€umen, was geschehen ist, sondern konstruktiv mit uns zusammenarbeiten, dass so etwas nicht wieder geschieht.“[104]

Der ehemalige Obmann der Unionsparteien im NSA-Untersuchungsausschuss, Roderich Kiesewetter, forderte eine erhebliche Aufstockung des Etats fĂŒr den BND, damit dieser kĂŒnftig in der Lage sei, auch bei Deutschlands VerbĂŒndeten GegenaufklĂ€rung zu betreiben.[105][106]

Die Fraktion der Partei Die Linke forderte als Reaktion eine Aussetzung der Verhandlungen ĂŒber das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP).[107]

ErklÀrungsversuch

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Am 7. Juli 2014 skizzierte der Historiker Josef Foschepoth die engen Vernetzungen der deutschen und amerikanischen Geheimdienste durch das Artikel 10-Gesetz sowie den Zwei-plus-Vier-Vertrag:

„Der damalige Chef des Bundesamts fĂŒr Verfassungsschutz, Hubert SchrĂŒbbers, sagte wĂ€hrend der AbhöraffĂ€re 1963, deutsche und amerikanische Geheimdienste seien ein einheitlicher Organismus. Es ist wichtig, dies endlich zu verstehen: Die NSA-AffĂ€re ist keine rein amerikanische, sondern eine janusköpfige, deutsch-amerikanische AffĂ€re.“

– Josef Foschepoth: Tagesschau[108]

Ausweisung des obersten ReprÀsentanten des US-Geheimdienstes CIA

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Als Reaktion auf die Spionage gab die Bundesregierung in der Ausschusssitzung des NSA-Untersuchungsausschusses bekannt, dass der oberste ReprĂ€sentant des US-Geheimdienstes CIA in Deutschland aufgefordert wurde, auszureisen. Der Regierungssprecher Steffen Seibert erklĂ€rte, die Aufforderung zur Ausreise „erging vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen des Generalbundesanwaltes wie auch der seit Monaten anstehenden Fragen zur TĂ€tigkeit von US-Nachrichtendiensten in Deutschland, zu denen der Deutsche Bundestag einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingerichtet hat“ – zugleich hob er das deutsche Interesse an einer weiterhin engen Zusammenarbeit mit den USA hervor. Der Vorsitzende des Bundestagsgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste (PKGr) Clemens Binninger gab bekannt, die Aufforderung erfolge „als Reaktion auf die auf lange Zeit nicht erfolgte Zusammenarbeit im BemĂŒhen um AufklĂ€rung“, der SPD-Vertreter im PKGr, Burkhard Lischka, bezeichnete die Aufforderung als „richtige Reaktion“. Deutschland habe in den USA viele Fragen gestellt, „ohne irgendeine Antwort zu bekommen“. Auch die Oppositionsparteien GrĂŒne und Linke begrĂŒĂŸten den Schritt der Bundesregierung.[109]

EinschrÀnkung der Zusammenarbeit mit amerikanischen Geheimdiensten

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Das fĂŒr die deutschen Geheimdienste zustĂ€ndige Kanzleramt erließ am 11. Juli 2014 eine Anweisung an alle deutschen Geheimdienste, die Zusammenarbeit mit amerikanischen Partnerdiensten bis auf Weiteres auf das Notwendigste zu beschrĂ€nken. Damit seien alle Kooperationen gemeint, die nicht die unmittelbaren Sicherheitsinteressen Deutschlands, wie etwa die Sicherheit deutscher Soldaten in Afghanistan oder bei anderen AuslandseinsĂ€tzen, sowie die Abwehr von terroristischen Bedrohungen betreffen.[110]

Kongress­mitglieder beider Parteien forderten die Regierung von PrĂ€sident Barack Obama zum Handeln auf. „Ich bin zutiefst besorgt“, sagte die Vorsitzende des Geheimdienstausschusses im US-Senat, die Demokratin Dianne Feinstein, ĂŒber die AffĂ€re.[110]

„Die Situation fĂ€ngt an, außer Kontrolle zu geraten“, sagte der republikanische Senator Jim Risch, der ebenfalls im Geheimdienstausschuss sitzt. „Die Regierungen beider LĂ€nder mĂŒssen sich an einen Tisch setzen und versuchen, das zu lösen.“ Deutschland sei fĂŒr die Vereinigten Staaten ein „sehr wichtiges Land“.[110]

Observierung von auslÀndischen Geheimdiensten

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Nach Informationen von SZ, NDR und WDR hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, in Zukunft auch amerikanische und britische Geheimdienste auf deutschem Boden zu observieren. Die Maßnahmen seien rein defensiv. Den BND in den USA spionieren zu lassen, lehnt die Regierung ab.[111]

Am 8. August 2014 gab der Spiegel bekannt, dass das AuswÀrtige Amt alle auslÀndischen Botschaften auf offiziellem diplomatischen Weg dazu auffordert, ihr gesamtes Geheimdienstpersonal zu benennen.[112]

Spionage des Bundesnachrichtendienstes (BND/NSA-AffÀre)

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Inlandsspionage

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Operation Eikonal

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Geschichte und zeitliche Einordnung der Operation
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Radome der Fernmeldeverkehrstelle des Bundesnachrichtendiensts (BND-Deckname: Hortensie III, KĂŒrzel: 3 D 30) derzeit im Einsatz (Stand: Mai 2015). Diese waren bis 2004 Teil der ehemaligen Bad Aibling Station, eine Einrichtung des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA im Rahmen des weltweiten Spionagenetzes „Echelon“.[113]

Am 4. Oktober 2014 veröffentlichte ein Rechercheteam von SĂŒddeutscher Zeitung, NDR und WDR einen Bericht ĂŒber die Operation Eikonal. Geheime Akten des Kanzleramts und des Bundesnachrichtendienstes belegen, wie genau die Zusammenarbeit von BND und NSA zwischen 2004 und 2008 funktionierte.[114][115][116] Die Akten zeigten, dass Telefon- und Internetdaten in Frankfurt am Main in einem Netzknoten der Deutschen Telekom unter dem Namen Operation Eikonal von Filtern erfasst wurden, um ĂŒber eine Leitung der Deutschen Telekom zum BND-Sitz in Pullach zu fließen. Der BND und die Telekom hatten einen Vertrag geschlossen, wonach die Telekom dem BND den Zugang zu ihren Servern zur VerfĂŒgung stellte – und dafĂŒr monatlich 6000 Euro erhielt. Von Pullach aus wurden die Daten weiter nach Bad Aibling in die Mangfall-Kaserne zur sogenannten Fernmeldeverkehrstelle des Bundesnachrichtendiensts geleitet, wo NSA und BND zusammenarbeiten (Special US Liaison Activity Germany).[117]

Siehe auch: Zusammenarbeit von Bundesnachrichtendienst und NSA

Der in Frankfurt am Main einlaufende Telefonverkehr wurde ab 2004 ĂŒberwacht, im November 2005 folgte die InternetĂŒberwachung. 2005 fiel dem BND auf, dass die NSA nach Informationen ĂŒber „EADS“, „Eurocopter“ (zu Zwecken der Wirtschaftsspionage) oder nach französischen und österreichischen Behörden suchte.[118] Laut dem Rechercheverbund machte der BND jedoch lange weiter. In einem Vermerk heißt es, nur mit Hilfe der NSA könne er lernen, „frĂŒher Massendaten aus dem Internet bewĂ€ltigen und aufklĂ€ren zu können.“[119][120]

Nach den Angaben des Bundestagsabgeordneten Flisek endete die Operation Eikonal angeblich deswegen, da der BND so starke Datenfilter einsetzte, dass das ĂŒbriggebliebene Material fĂŒr die NSA von geringem Interesse war.[121] Ein Filter namens „Dafis“ sollte die Daten von deutschen StaatsbĂŒrgern herausfiltern; dieser funktionierte aber nie richtig und man geht davon aus, dass höchstens 95 % aller grundrechtsgeschĂŒtzten Daten herausgefiltert wurden.

Auf das Ende reagierte die NSA verĂ€rgert und schickte ihren damaligen NSA-VizeprĂ€sident John C. Inglis ins Kanzleramt nach Berlin und verlangte „Kompensation“. Der BND hatte gerade Zugang zu einem „weltumspannenden“ und „global wichtigen Kommunikationsstrang“ erhalten, auf den die NSA keinen Zugriff hatte. Dank des BND wurde die NSA „stiller Partner“ und bekam die Daten.[116][114] In einer Bilanz der Operation Eikonal heißt es, „bis zuletzt sei eine ‚absolute und fehlerfreie‘ Trennung zwischen deutscher und auslĂ€ndischer Telekommunikation nicht möglich gewesen.“[122]

Siehe auch: Weltraumtheorie
Fortbestehen der Methodik
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Ausschnitt aus einer NSA-PrĂ€sentation ĂŒber XKeyscore und die Zusammenarbeit mit BND und BfV.[123]
In Deutschland bestanden von 2007 bis 2013 die Hauptaufgaben der NSA in Strategic Mission J (Wirtschaftsspionage) und Strategic Mission K (Überwachung der politischen FĂŒhrungspersonen).[124][125][126]

Trotz des angeblichen Endes der Operation Eikonal wurden laut einer NSA-Statistik von 2013 weiterhin an normalen Tagen bis zu 20 Millionen Telefonverbindungen und um die 10 Millionen InternetdatensĂ€tze, die aus Deutschland kommen, gespeichert. Im Dezember 2012 sollen es rund 500 Millionen Metadaten gewesen sein, die in der Bad Aiblinger Mangfall-Kaserne erfasst wurden. An Spitzentagen wie dem 7. Januar 2013 ĂŒberwachte die NSA rund 60 Millionen Telefonverbindungen in Deutschland.[127][128][129] Von den monatlich 500 Millionen aus Deutschland stammenden DatensĂ€tzen, die im Rahmen der gesamten ÜberwachungsaktivitĂ€ten anfielen, stammten im Dezember 2012 180 Millionen EintrĂ€ge von XKeyscore.[130]

In einem Anfang 2014 ausgestrahlten Interview bestĂ€tigte Edward Snowden erneut den Zugang Deutschlands zu XKeyscore.[131] Im Mai 2015 berichtet Zeit Online, dass der BND weitaus mehr Metadaten an die NSA ĂŒbermittelt, als bekannt. Von den 6,6 Milliarden Metadaten, die der BND monatlich abfĂ€ngt, werden bis zu 1,3 Milliarden Metadaten an die NSA weitergereicht. Diese sind zwar angeblich auf Grund der Artikel 10-Gesetzgebung gefiltert, allerdings gaben die Verantwortlichen im Untersuchungsausschuss zu, dass die Filter nicht richtig funktionieren. Mit Hilfe dieser BND-Metadaten erstellen NSA und CIA unter anderem Ziele fĂŒr Kampfdrohnen, die von der Ramstein Air Base in Ramstein-Miesenbach als Schnittstelle zur Planung und Steuerung der EinsĂ€tze gegen mutmaßliche Terroristen in Afrika und im Nahen Osten dienen.[132][133]

Auch der Zeuge „W. K.“, Unterabteilungsleiter der Abteilung Technische AufklĂ€rung im BND, bestĂ€tigte am 13. November 2014 in der 22. Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses das Fortbestehen der Methodik:

„Eikonal beinhaltete selektive Erfassung von Ausland-Ausland-Transitverkehr. Zeit nicht vergessen: Afghanistan, Terror-AufklĂ€rung. Da wurden selektiert Daten erfasst und automatisiert weitergeleitet. Genaueres nur nicht-öffentlich (NÖ), wir machen die Methodik ja immer noch.“

– Live-Blog aus der 22. Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses[134]

Weiterhin berichtete Klaus Landefeld, Beirat der DE-CIX Management GmbH, am 26. MĂ€rz 2015 im NSA-Untersuchungsausschuss vom Fortbestehen der Abhörpraxis des BND am DE-CIX seit 2009. Das Bundeskanzleramt soll mehrmals interveniert haben und sowohl die G-10-Kommission, als auch die Bundesnetzagentur davon abgehalten haben, die Abhöraktion zu untersuchen. Er fĂŒhrte weiterhin aus, dass der BND sich nicht nur fĂŒr außerdeutsche Leitungen interessiere, wie etwa in den arabischen Raum, sondern auch fĂŒr innerdeutsche Leitungen, auf denen ĂŒber 90 Prozent des Verkehrs grundrechtsgeschĂŒtzt sei. Es ließe sich „absolut nicht trennscharf“ entscheiden, was im Netz „deutsch ist oder nicht“.[80]

Siehe auch: 11. Vernehmung: DE-CIX: „BND hörte innerdeutsche und europĂ€ische Internet-Leitungen ab“ und Verwendung von XKeyscore in Deutschland
Neuere Entwicklungen ab April 2015
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Tankflugzeug A330 MRTT der Airbus Group, Europas grĂ¶ĂŸter Luft- und Raumfahrt- sowie zweitgrĂ¶ĂŸter RĂŒstungskonzern.

Am 23. April 2015 berichteten Medien erneut ĂŒber das Ausmaß der Kooperation zwischen BND und NSA in Bad Aibling. Aufgrund eines Beweisantrags der Bundestagsfraktionen wurde untersucht, wie viele der 800.000 Selektoren (IP-Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geokoordinaten, MAC-Adressen) gegen deutsche und europĂ€ische Interessen gerichtet waren.[135][136] Diese Selektoren bekam der BND von der NSA ĂŒber den Verlauf von 10 Jahren automatisch zugewiesen; mehrmals am Tag hat sich ein BND-Server mit einem NSA-Server verbunden und neue Selektoren heruntergeladen. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden dann an die NSA weitergeleitet.[137]

Die BND-Einrichtungen seien im bayerischen Bad Aibling genutzt worden, um hochrangige Beamte des französischen Außenministeriums, des PrĂ€sidialstabs und der EU-Kommission auszuspĂ€hen. Unternehmen, wie z. B. Airbus seien vor allem betroffen, weil die USA angeblich nach Hinweisen auf illegale ExportgeschĂ€fte gesucht habe. Auch die Zahl der von den USA seit Beginn der Kooperation angelieferten Selektoren wurde bekannt: in den Jahren 2002–2013 waren es 690.000 Telefonnummern und 7,8 Millionen IP-Suchbegriffe, berichtet der Rechercheverbund von SĂŒddeutscher Zeitung, NDR und WDR am 30. April.[138]

Schon 2013, nach Veröffentlichung der Snowden-Dokumente, stellte der BND eine Liste aller möglicherweise problematischen Selektoren zusammen. Sie umfasste 2.000 eingesetzte und nicht aussortierte, rechtswidrige Selektoren. Im Zuge der neuen Untersuchungen von MĂ€rz bis Mai 2015 wurden weitere 459.000 solcher Selektoren gefunden, es handelt sich hier z. B. um europĂ€ische Politiker und Unternehmen. Davon wurden nur 400 aussortiert.[139] Derzeit (Stand: Mai 2015) ist unklar, wie viele dieser Selektoren vom BND abgelehnt oder ausgefĂŒhrt wurden, ob es noch mehr gibt und um welche es sich genau handelt.[140][141][137] Der Spiegel berichtete am 15. Mai 2015, dass ĂŒber die HĂ€lfte der 40.000 Selektoren, die im MĂ€rz 2015 gefunden worden sind, auch aktiv waren, d. h. tatsĂ€chlich zur Ausforschung von Behörden, Unternehmen und anderen Zielen in Europa verwendet worden sind.[142]

Herausgabe der Selektorenliste
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Nach Informationen von SĂŒddeutscher Zeitung, NDR und WDR will das Bundeskanzleramt die Selektorenliste der NSA nicht dem Deutschen Bundestag vorlegen. Behauptungen der Bundesregierung, die US-Regierung verbiete die Herausgabe der Selektorenliste, widersprachen Mitarbeiter der US-Regierung.[143]

Stattdessen soll eine Art Ermittlungsbeauftragter der Bundesregierung Einsicht in die Unterlagen erhalten und im Herbst dem NSA-Untersuchungsausschuss und dem Parlamentarischen Kontrollgremium Bericht erstatten, so die SZ am 9. Juni 2015. Die SPD will, dass der Bundestag entscheidet. FĂŒhrende Sozialdemokraten regen an, dass die Opposition einen eigenen zweiten Ermittler ernennen darf.[144][145][146] Dieser Vorschlag steht im Widerspruch zu Merkels Versprechen, dem NSA-Untersuchungsausschuss alle Materialien aus dem Kanzleramt und dem BND vorzulegen:

„Alle Materialien aus dem Kanzleramt, und zum Teil ist das ja noch im Prozess, auch vom BND, werden diesem Untersuchungsausschuss zugeliefert, das ist fĂŒr uns eine SelbstverstĂ€ndlichkeit.“

– Angela Merkel wĂ€hrend einer CDU-Pressekonferenz nach der Bremen-Wahl am 11. Mai 2015[145][147]

Die Zeit berichtet am 11. Juni 2015 von einem vertraulichen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages mit dem Titel: „Fragen zum Ermittlungsbeauftragten nach § 10 Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)“.[148] Das Fazit dieses Gutachtens laute:

„Nach der Entstehungsgeschichte, dem Wortlaut und dem Sinn dieses Gesetzes sei ein Ermittlungsbeauftragter lediglich eine ‚Hilfsperson‘ der Parlamentarier, ihnen allein stehe das Kontrollrecht zu. [
] In rechtlicher Hinsicht darf dem Ausschuss aber der Zugang zu Material, das dem Ermittlungsbeauftragten zugĂ€nglich ist, nicht verweigert werden.“

– Fragen zum Ermittlungsbeauftragten nach § 10 Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)[148]

BundestagsprĂ€sident Norbert Lammert sagte im Magazin Spiegel eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe voraus, sollte die Regierung ihre PlĂ€ne gegen den Willen des Parlaments durchsetzen: „Wenn keine ĂŒberzeugende Lösung gefunden wird“, könne man davon „beinahe sicher ausgehen“, so Lammert.[149] Die Klage wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt mit der BegrĂŒndung, dass ansonsten die US-Regierung nicht mehr die Informationen mit dem BND teilen wĂŒrde und so die Kooperation beeintrĂ€chtigen.[150]

Wissen des Kanzleramtes ĂŒber die gemeinsamen AktivitĂ€ten des BND und der NSA
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Netzpolitik.org berichtete am 4. Oktober 2014: „Im BND wurde diskutiert, ob man zumindest das G-10-Gremium ĂŒber den wahren Charakter der Operation informieren mĂŒsse. Die Frage landete im Kanzleramt, wurde wieder diskutiert und, so scheint es, mit Nein beantwortet. Am 27. April 2004 soll in der sogenannten PrĂ€sidenten-Runde, an der in der Regel auch Steinmeier teilnahm, diese Entscheidung getroffen worden sein.“[116] FĂŒr die angeblich 2008 ausgelaufene Operation war der frĂŒhere Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier verantwortlich.[114]

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet am 27. April 2015, dass Unterlagen, die dem NSA-Untersuchungsausschuss vorlĂ€gen, eindeutig belegen, dass das Kanzleramt informiert wurde und die Spionage-AktivitĂ€ten der NSA offenbar duldete. Die „Bild“-Zeitung zitiert einen Beteiligten mit der folgenden Aussage: „Man hat damals gesagt: ‚Wir brauchen die Informationen der Amerikaner, so lĂ€uft es nun mal, wir wollen die Zusammenarbeit nicht gefĂ€hrden.‘“ Das Kanzleramt habe gewusst, dass die NSA Deutsche und EuropĂ€er ausspĂ€hen wollte und es geschehen lassen, so die FAZ.[151]

Der Focus schreibt am 27. April 2015 weiterhin, „
dass es bei den VorwĂŒrfen konkret um mindestens zwei Dokumente gehe, die der BND 2008 und 2010 ans Kanzleramt geschickt habe. In beiden FĂ€llen sollte das Kanzleramt auf hochrangige GesprĂ€che mit US-Geheimdienstlern vorbereitet werden.“[152] Es sei um die Vorbereitung einer USA-Reise des damaligen Kanzleramtschefs Thomas de MaiziĂšre gegangen, der „sehr wahrscheinlich“ informiert wurde. Eingeweiht gewesen seien jedenfalls der heutige (Stand: April 2015) BND-Vize Guido MĂŒller und GĂŒnter Heiß, der im Kanzleramt immer noch fĂŒr Geheimdienste zustĂ€ndig ist.[153][154] Weiterhin nennt der Focus das Jahr 2010 „seit dem das Kanzleramt spĂ€testens wusste, dass zahlreiche dieser Ziele massiv gegen deutsche Interessen verstießen, jedoch nichts unternommen wurde.“[152]

Am 29. April wurde bekannt, dass Thomas de MaiziĂšre falsche Aussagen gegenĂŒber dem Parlament und der Öffentlichkeit getĂ€tigt hat. Das belegen Antworten, die das Innenministerium (BMI) im Namen der Bundesregierung auf Anfragen der Linken gegeben hat. Am 14. April 2015 antwortete das Innenministerium in Drucksache 18/4530 auf eine Anfrage zur NSA-Spionage: „Es liegen weiterhin keine Erkenntnisse zu angeblicher Wirtschaftsspionage durch die NSA oder anderen US-Diensten in anderen Staaten vor.“[155][156][157]

Mindestens bis 2013 spĂ€hte die NSA deutsche und europĂ€ische Ziele aus. Das bestĂ€tigt die Bundesregierung am 4. Mai 2015 in einem Geheimpapier, welches das ZDF-Magazin Frontal21 einsehen konnte. Demnach stellte der BND noch am 26. August 2013 fest, dass die NSA aktuelle Mail-Adressen von europĂ€ischen Politikern, Ministerien europĂ€ischer Mitgliedsstaaten, EU-Institutionen, aber auch Vertretungen deutscher Unternehmen ausspĂ€he. Dass die amerikanische Spionage-Praxis gegen deutsche Interessen verstieß, werde in dem Papier eingerĂ€umt.[158][159][160]

Laut Zeit Online soll das Bundeskanzleramt schon 2006 ĂŒber unrechtmĂ€ĂŸige Spionageversuche des US-Geheimdienstes NSA in Europa mithilfe des BND informiert worden sein. Der damalige PrĂ€sident des BND, Ernst Uhrlau, sagte vor dem NSA-Untersuchungsausschuss, er habe 2006 aus dem BND von problematischen NSA-Zielen fĂŒr das AusspĂ€hen des Datenverkehrs erfahren. Auch der Name des Luft- und Raumfahrtkonzerns EADS (jetzt Airbus Group) sei in dem Zusammenhang wohl gefallen, so Uhrlau. Er gehe davon aus, dass er die Information mĂŒndlich im Kanzleramt erwĂ€hnt habe.[161][162]

Siehe auch: Zeitleiste ĂŒber die Ereignisse der vergangenen 14 Jahre
Reaktionen auf die EnthĂŒllungen
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Der Journalist Heribert Prantl (Richter und Staatsanwalt a. D.) schrieb am 4. Oktober 2014 in der SZ zur Operation Eikonal:

„In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. So steht es im Grundgesetz. Das gilt auch fĂŒr die Geheimdienste, das gilt auch fĂŒr das Kanzleramt, das die Geheimdienste zu beaufsichtigen hat. Der Wesensgehalt des Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 Grundgesetz ist offensichtlich nicht nur angetastet, er ist schon ziemlich zerstört.“[163]

Die Bundesregierung forderte am 23. April 2015 vom Bundesnachrichtendienst AufklĂ€rung ĂŒber die neuen SpionagevorwĂŒrfe. Regierungssprecher Steffen Seibert teilte mit, das Kanzleramt stehe „seit mehreren Wochen mit dem BND in intensivem Kontakt und habe diesen angewiesen, den komplexen Sachverhalt vollstĂ€ndig aufzuklĂ€ren. Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert.“ Das Bundeskanzleramt habe unverzĂŒglich Weisung erteilt, „diese zu beheben“, so Seibert. Martina Renner, Obfrau des NSA-Untersuchungsausschusses, verlangte den RĂŒcktritt von BND-PrĂ€sident Gerhard Schindler und erwarte, dass der Generalbundesanwalt das bisherige PrĂŒfverfahren sofort in ein ordentliches Ermittlungsverfahren umwandele, denn es bestehe der Verdacht des Landesverrats.[164]

Der PrĂ€sident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Ulrich Grillo, forderte am 29. April 2015 im Spiegel, dass „die Bundesregierung die VorwĂŒrfe zĂŒgig und lĂŒckenlos aufzuklĂ€ren mĂŒsse – ohne Kompromiss.“ Der BDI zeigte sich entsetzt ĂŒber die VorwĂŒrfe gegen den Bundesnachrichtendienst, US-Wirtschaftsspionage gegen die deutsche Industrie jahrelang unterstĂŒtzt zu haben. Grillo bezeichnet das VertrauensverhĂ€ltnis zwischen Staat und Industrie als „erheblich belastet“.[165] Martin Wansleben, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHT), verlangte schnelle AufklĂ€rung. Bitkom-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Bernhard Rohleder forderte, dass die Arbeit der Nachrichtendienste gegenĂŒber der Aufsicht absolut transparent sein mĂŒsse.[166]

Der Luft- und Raumfahrtkonzern Airbus stellte Strafanzeige gegen Unbekannt auf Grund der Berichte ĂŒber die NSA/BND-Spionage, die Airbus zum Ziel hĂ€tten. „Wir haben die Bundesregierung um Auskunft gebeten. Wir werden jetzt Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Industriespionage stellen“, so ein Konzernsprecher dem Handelsblatt am 30. April 2015.[167]

Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Nils Muiznieks, hĂ€lt die Kontrolle der Geheimdienste in Deutschland fĂŒr unzureichend. „Das Kontrollsystem muss gestĂ€rkt werden“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Geheimdienstkontrolleure des Bundestages hĂ€tten nicht genĂŒgend Mitarbeiter mit Expertenwissen, um ihrer Rolle wirklich gerecht zu werden. Zudem seien ihre Befugnisse stark eingeschrĂ€nkt. „In den Niederlanden haben die Kontrolleure jederzeit das Recht, Geheimdienst-Einrichtungen zu besuchen, dort mit Mitarbeitern zu sprechen und alle Akten einzusehen“, so Muiznieks.[168]

Siehe auch: BND-Skandal: Was bisher geschah

Operation Glotaic

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FĂŒr die sogenannte Operation Glotaic verschaffte die deutsche Tochter des US-Providers MCI WorldCom dem Bundesnachrichtendienst zwischen 2003 und 2006 Zugang zu ihren Telefonleitungen. Der Bundesnachrichtendienst hat bei der Operation Glotaic jeden Tag rund eine Million Metadaten und hunderttausende TelefongesprĂ€che gespeichert und weitergeleitet, unter anderem an die Central Intelligence Agency (CIA).[169][170]

Operation Monkeyshoulder

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Am 1. Mai 2015 berichtete der „Spiegel“ ĂŒber eine weitere klandestine Zusammenarbeit des BND. Demnach planten die NSA, der britische Geheimdienst GCHQ und der BND einen Ringtausch: Um an die Informationen einer zentralen Datenleitung der Deutschen Telekom in Frankfurt am Main zu gelangen, habe der britische Geheimdienst GCHQ dem BND 2012 ein „ausgefeiltes Erfassungs- und Verarbeitungssystem“ angeboten. Der BND sollte es demnach nutzen, um Datenleitungen anzuzapfen, die durch Deutschland verlaufen, und daraus Rohdaten zu ĂŒbermitteln. Im Gegenzug wollten die Briten auch Daten aus ihrer eigenen Auslandserfassung liefern. Als dritten Partner wollten die Deutschen demnach die NSA einbinden. Die Operation trug den Namen „Monkeyshoulder“.[171]

Der BND habe trotz erheblicher juristischer und politischer Bedenken in den eigenen Reihen das Projekt Monkeyshoulder bis weit ins Jahr 2013 vorangetrieben. Intern sei die Ansage gemacht worden, niemanden offiziell in Kenntnis zu setzen – weder das Bundesamt fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik noch die eigene Aufsichtsbehörde, das Bundeskanzleramt. BND-Mitarbeiter seien dazu in mehreren Workshops am GCHQ-Erfassungssystem in Großbritannien speziell geschult worden. BND-PrĂ€sident Gerhard Schindler habe die Operation erst im August 2013 gestoppt – Wochen nach Beginn der EnthĂŒllungen von Edward Snowden.[171] Das Interesse des BND aber blieb trotzdem erhalten, Ă€hnliche technische Möglichkeiten zu entwickeln wie jene, ĂŒber die die NSA/GCHQ verfĂŒgen: im Jahr 2014 legte der BND dem Haushaltsausschuss des Bundestages einen Antrag auf ein Sonderbudget fĂŒr 300 Millionen Euro vor, mit dem diese technische AufrĂŒstung finanziert werden soll.[172]

Auslandsspionage

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Abhörung von AmtstrÀgern befreundeter Staaten

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Am 15. August 2014 wurde bekannt, dass der BND den damaligen US-Außenminister John Kerry 2008 und die damalige US-Außenministerin Hillary Clinton 2013 jeweils zufĂ€llig abhörte.[173] Deutsche Regierungskreise bestreiten allerdings, dass es eine systematische Spionage des BND gegen die USA gibt. Vielmehr sei das GesprĂ€ch, das Clinton in ihrer Amtszeit aus einer US-Regierungsmaschine heraus gefĂŒhrt habe, nur zufĂ€llig aufgefangen worden. Aus den Dokumenten von Markus R. geht hervor, dass der BND ein Telefonat von Clinton aufgefangen hat, als sie 2013 in einer US-Regierungsmaschine ein Krisengebiet ĂŒberflog und mit Kofi Annan telefonierte. Dort ĂŒberwachte der BND die Kommunikation. Das abgehörte GesprĂ€ch war also eine Art Beifang. Allerdings wurde das Transkript des Telefonats nicht sofort vernichtet. Eine Reihe von BND-Beamten bekam es zu lesen. Erst danach sollte es vernichtet werden – und zwar ausgerechnet von Markus R., der das Transkript kopiert und an die CIA gegeben hat.

„Seit Mitte 2013 dĂŒrften „Zufallsfunde“, die AmtstrĂ€ger befreundeter Staaten betreffen, nicht mehr der Leitungsebene zur Kenntnis gebracht werden, sondern mĂŒssten sofort gelöscht werden. Ob – und falls ja, wie – diese Direktive im Geheimdienstalltag tatsĂ€chlich umgesetzt werden kann – erscheint jedoch fraglich“, schreibt hierzu Spiegel Online.[173]

Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages befasste sich auf seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 11. September mit den zufĂ€llig mitgeschnittenen Telefonaten von US-Politikern. Es wurde versucht zu klĂ€ren, wer zu welchem Zeitpunkt etwas darĂŒber gewusst habe. Dabei sollten auch die Chefs von BND und Verfassungsschutz Rede und Antwort stehen.[174] Die Innenministerin Österreichs Johanna Mikl-Leitner erklĂ€rte am 5. Mai 2015, dass die Regierung bei der Staatsanwaltschaft in Wien eine Anzeige gegen Unbekannt wegen „Geheimem Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs“ gestellt habe.[175]

Abhörung anderer LÀnder

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Unter den Dokumenten, die Markus R. an die CIA ĂŒbergeben hat, findet sich auch das „Auftragsprofil der Bundesregierung“ fĂŒr den BND. Es enthĂ€lt die Staaten, in denen der BND AufklĂ€rung resp. Spionage betreiben soll. Dieses Papier hatten bislang weder Öffentlichkeit noch Parlamentarisches Kontrollgremium zu sehen bekommen. AufgefĂŒhrt ist auch der NATO-Mitgliedsstaat TĂŒrkei, im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, die nach dem Papier nicht Ziel des BND sind.[173][176][177] Die Welt schrieb, dass ein Grund fĂŒr die AktivitĂ€ten des BND bezĂŒglich der TĂŒrkei ein mögliches Atomwaffenprogramm der TĂŒrkei sein könnte.[178] Weiterhin speichert der BND die gesamten Kommunikationsdaten aus KrisenlĂ€ndern wie Afghanistan oder Somalia und gibt sie an die NSA weiter. Die Daten werden in der Regel sieben Tage lang gespeichert.[179]

Abhörung deutscher Diplomaten

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Der BND hat auch den deutschen Diplomaten Hansjörg Haber abgehört.[180] Haber war von 2008 bis 2011 Leiter der EU-Beobachtermission in Georgien, leitete danach den Planungsstab des Diplomatischen Dienstes der EU in BrĂŒssel, war 2014 deutscher Botschafter in Kairo und ist seither EU-Botschafter in der TĂŒrkei.

Abschlussbericht

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Der Ausschuss war geprĂ€gt durch Differenzen zwischen Regierung und Opposition: Im Mai 2017 stellte der Vorsitzende des Gremiums, Patrick Sensburg (CDU), sein Buch ĂŒber die Arbeit des Ausschusses vor.[181] Am 19. Juni 2017 prĂ€sentierten Linke und GrĂŒne wiederum in ihrem mehr als 400 Seiten umfassenden Abschlussbericht Eckpunkte ihres Sondervotums. Das Ausschusssekretariat ĂŒberprĂŒft eine Freigabe fĂŒr den Bundestag. Es muss geklĂ€rt werden, ob das teilzitierte, als vertraulich eingestufte Material tatsĂ€chlich veröffentlicht werden dĂŒrfe.[182][183] Am 28. Juni 2017 stellte der Ausschuss dem Bundestag seinen 1.800 Seiten langen Abschlussbericht vor,[184][185][186][187] netzpolitik.org veröffentlichte diesen ungeschwĂ€rzt.[183][188] Laut tagesschau.de zeigt der Abschlussbericht die Uneinigkeit der Ausschussmitglieder auf, Martina Renner, LINKE-Obfrau, wird folgendermaßen zitiert: „MassenĂŒberwachung hat stattgefunden – sagen wir. Sie hat nicht stattgefunden, sagen SPD und CDU.“[186] Laut SPD-Obmann Christian Flisek habe Kanzlerin Angela Merkel im Umgang mit der NSA-AffĂ€re versagt. Sie habe den Satz „AusspĂ€hen unter Freunden, das geht gar nicht“ in die Welt hinausgeschleudert. „Und das zu einem Zeitpunkt, wo sie eigentlich alle Informationen ĂŒber die Lage hĂ€tte haben können, wenn sie denn gewollt hĂ€tte.“[186]

Politische Konsequenzen

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Im Juni 2016 einigten sich Bundesregierung und Koalitionsfraktionen auf eine Reform des BND-Gesetzes zur Geheimdienst-Überwachung, welche dem BND umfangreiche neue Befugnisse ermöglicht.[189][190] Die Opposition hĂ€lt dies fĂŒr verfassungswidrig.[191] Im Oktober 2016 erweiterte der Bundestag erneut die Befugnisse des BND. Dieser darf kĂŒnftig Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland komplett ausspĂ€hen. Hierzu zĂ€hlt beispielsweise der Frankfurter Netzknoten DE-CIX.[192] Weiterhin wurde eine Neuregelung der parlamentarischen Kontrolle verabschiedet. Das Gesetz erlaubt es der Bundesregierung, ihre Geheimdienst-Kontrolleure in einem Extra-Gremium selbst auszusuchen, wĂ€hrend das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) in geschwĂ€chter Form parallel existiert.[193] Ein unabhĂ€ngiges Gremium soll kĂŒnftig die inlĂ€ndische Ausland-Ausland-FernmeldeaufklĂ€rung im Blick haben. Ein „StĂ€ndiger BevollmĂ€chtigter“ mit einem eigenen Mitarbeiterstab soll dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages zuarbeiten, das eigentlich die Geheimdienste kontrolliert. Im GesprĂ€ch fĂŒr den Posten ist allerdings der bisherige Vize-Chef des BND, Guido MĂŒller. Er wĂŒrde dann die Behörde kontrollieren, die er zuvor mit geleitet hat.[194] Im Juni 2017 will der Bundestag das Gesetz zum alltĂ€glichen Einsatz von Staatstrojanern beschließen.[195][196][197]

Markus Beckedahl von Netzpolitik.org: „Die wichtigste Konsequenz ist, dass alle illegalen Praktiken des BND, die durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses ans Licht gekommen sind, im Nachhinein legalisiert wurden. Der BND hat massiv mehr Möglichkeiten und Geld bekommen, um seine MassenĂŒberwachung auszubauen. Mit anderen Worten: Die EnthĂŒllungen Edward Snowdens wurden als Machbarkeitsstudie fĂŒr den deutschen Markt gesehen, nicht als Warnung.“[198][199] Glenn Greenwald bezeichnete den Untersuchungsausschuss als: „Ritual, das die Illusion einer Untersuchung erwecken soll“.[200]

Aus der Sicht von GrĂŒnen und Linkspartei hat der NSA-Ausschuss bewiesen, dass in Deutschland eine anlasslose MassenĂŒberwachung der BĂŒrger stattgefunden hat. Die Kooperation des Bundesnachrichtendienstes mit den Diensten anderer LĂ€nder sei „an vielen Stellen rechts- und gesetzwidrig“ gewesen, sagte Martina Renner, die als Obfrau fĂŒr die Linkspartei im Ausschuss sitzt. Die Opposition ist außerdem ĂŒberzeugt, dass das Bundeskanzleramt bei seiner Aufgabe versagt hat, den BND zu kontrollieren. Auch, weil der BND sein Kontrollgremium ĂŒber viele Operationen nicht informiert hatte. GrĂŒne und Linke fordern daher unter anderem eine Dokumentationspflicht fĂŒr den Bundesnachrichtendienst. „Wenn eine Behörde in Grundrechte eingreife, so wie der BND es tue, dann mĂŒssten alle VorgĂ€nge schriftlich festgehalten werden“, sagte Renner. Es dĂŒrfe nicht erlaubt sein, „wichtige Dinge nur mĂŒndlich zu besprechen und ĂŒber sie keine Akten anzulegen“.[201] Weiterhin wirft die Opposition der Regierung gezieltes LĂŒgen und TĂ€uschung der Bevölkerung vor. Diese habe bei der AufklĂ€rung „aktives Hintertreiben“ ausgeĂŒbt, habe Akten geschwĂ€rzt und eine Vernehmung Snowdens verhindert. Auch eine bekannte aktive Beteiligung beim Drohnenkrieg ĂŒber die pfĂ€lzische MilitĂ€rbasis Ramstein wurde verschwiegen.[202] Und 2013, als die NSA-AffĂ€re publik wurde, habe sie fĂ€lschlich ein No-Spy-Abkommen mit den USA versprochen – fĂŒr GrĂŒne und Linke eine gezielte TĂ€uschung vor der damaligen Bundestagswahl.[203][204] Netzpolitik.org veröffentlicht im Juni 2017 das 457 Seiten umfassende Sondervotum der Opposition.[205]

Aus Sicht der Opposition wurde auf zwei Ebenen etwas falsch gemacht: beim Bundeskanzleramt, das sich nicht ausreichend ĂŒber den Bundesnachrichtendienst informieren ließ („Selbstschutz wegschauen, weil rechtliche Grauzone“ und „Angst, dass Gesetzanpassung im Parlament nicht genehmigt wird“), und beim Bundesnachrichtendienst („unvollstĂ€ndige, teils nicht wahrheitsgemĂ€ĂŸe Aussagen“). Die Opposition distanziert sich gegen MassenĂŒberwachung und fordert: „Der Staat muss in eine verfassungsrechtliche GewĂ€hrleistung fĂŒr die IntegritĂ€t der Infrastruktur gehen.“ Sie beruft sich auf Wolfgang Hoffmann-Riem: „Ohne die Notwendigkeit staatlicher Gefahrenvorsorge und -abwehr zu verkennen, sollen Gerichte auf der Einhaltung rechtsstaatlicher Garantien und der Begrenzung staatlicher ErmĂ€chtigungen auch im Vorfeld von Gefahren unter Beachtung des Grundsatzes der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit und des Bestimmtheitsgebots sowie der Einhaltung verfahrensrechtlicher Sicherungen bestehen.“ Die Opposition sieht ein systemisches Grundproblem und fordert ein grundsĂ€tzliches Umdenken als SchlĂŒsselfrage der Rechtsstaatlichkeit.[206]

Im Januar 2021 hat der EuropĂ€ische Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte eine Beschwerde von Reporter ohne Grenzen (RSF) gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) angenommen. Die BeschwerdefĂŒhrer werfen dem deutschen Auslandsgeheimdienst BND vor, Korrespondenzen zwischen RSF-Mitarbeitern in Deutschland und Journalisten und Aktivisten im Ausland ĂŒberwacht zu haben. Damit habe der BND gegen den Schutz der PrivatsphĂ€re und der Freiheit der MeinungsĂ€ußerung verstoßen, wie sie in der EuropĂ€ischen Menschenrechtskonvention verankert sind.[207]

Sonstiges

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Kontroverse Äußerungen von Roderich Kiesewetter

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Wenige Wochen vor seinem RĂŒcktritt stellte Roderich Kiesewetter (ehemaliger Obmann der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss) im Dezember 2014 in einer Twitter-Diskussion fest:

„AufklĂ€rung lĂ€uft doch prima, bisher nicht ein einziger Hinweis auf anlasslose MassenĂŒberwachung“[208][209]

und kommentierte die Aussagen des als SachverstĂ€ndigen geladenen ehemaligen PrĂ€sidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-JĂŒrgen Papier mit dem Tweet:

„Prof. Papier hat phantasiert und das wissen nicht nur wir MdB, sondern auch sein Umfeld“[208][209]

Kieswetter legte sein Amt zum 1. MĂ€rz 2015 nieder, um möglichen Zweifeln an seiner Unvoreingenommenheit im NSA-Untersuchungsausschuss entgegenzuwirken.[210] Die Zeitung Die Welt behauptet, Kiesewetters RĂŒckzug aus dem Untersuchungsausschuss sei das Resultat einer russischen Geheimdienstoperation gewesen, in der ein Doppelagent Kiesewetter ĂŒber BND-Helfer in dessen Umfeld informiert habe. Da Kiesewetter sich nicht dem Vorwurf aussetzen wollte, voreingenommen gegen den BND zu sein, habe er sein Amt dann niedergelegt.[211]

Gescheiterte Zeugenbefragung Greenwalds

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Der US-Journalist Glenn Greenwald sollte im September 2014 vom deutschen NSA-Ausschuss befragt werden. Am 1. August sagte er diesen Termin schriftlich per Mail ab und erhob schwere VorwĂŒrfe gegen die Parlamentarier. Er wolle den Bundestag gerne dabei unterstĂŒtzen, wenn es um eine ernsthafte Untersuchung der Ausforschung von Deutschen durch die NSA gehe. Durch die Ablehnung, den SchlĂŒsselzeugen Snowden zu vernehmen, hĂ€tten deutsche Politiker jedoch gezeigt, dass es ihnen wichtiger sei, die USA nicht zu verĂ€rgern, statt die NSA-Spionage ernsthaft aufklĂ€ren zu wollen. Darum sei er nicht bereit, „an einem Ritual mitzuwirken, das den Anschein einer Untersuchung erwecken soll“.[212][213]

Der GrĂŒnen-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, Konstantin von Notz, sagte, die Verantwortung fĂŒr die Absage Greenwalds liege bei der großen Koalition. Die Entscheidung des US-Journalisten mit Hinweis auf die Verweigerungshaltung der Bundesregierung sei „bitter, aber durchaus verstĂ€ndlich“. Seine Partei werde auch weiterhin fĂŒr eine Aussage Snowdens vor dem Ausschuss in Berlin und eine tatsĂ€chliche AufklĂ€rung durch das Parlament kĂ€mpfen.[214]

Österreich: Nationalratsabgeordneter Peter Pilz

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Der grĂŒne Nationalratsabgeordnete Peter Pilz fordert einen NSA-Untersuchungsausschuss im Parlament fĂŒr Österreich.[215]

Veröffentlichung von Interna

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Im Dezember 2016 brachte WikiLeaks unter dem englischsprachigen Titel German BND-NSA Inquiry Exhibits 2420 nichtöffentliche Dokumente des Untersuchungsausschusses an die Öffentlichkeit, die ein Datenvolumen von 90 Gigabyte umfassten. Sie stammten aus dem Bundeskanzleramt, dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt fĂŒr Verfassungsschutz. Der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz kritisierte daher eine „bewusste Torpedierung der AufklĂ€rung und notwendigen Kontrolle der Dienste“.[216]

Besondere Form medialer Berichterstattung

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Eine besondere Form der medialen Beobachtung stellte der Podcast „Technische AufklĂ€rung“ dar. Eine Gruppe aus einer Grafikerin, zwei damaligen Studenten, dem Blogger AndrĂ© Meister und technisch interessierten Beobachtern trafen sich am Ende der Sitzungstage um den Tag einzuordnen, die Gruppe verbrachte in unterschiedlichen Konstellationen immer im Untersuchungsausschuss.[217]

Das Blog Netzpolitik.org schrieb in jeder Sitzung ein nahezu wörtliches Protokoll. Grund dafĂŒr ist die nicht existente Veröffentlichung der Protokolle des Ausschusses gewesen. Das Blog stellte somit die umfassende Berichterstattung sicher.

Weblinks

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Allgemein

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Commons: NSA-Untersuchungsausschuss â€“ Sammlung von Bildern
  • Dossier zum NSA-Untersuchungsausschuss. In: netzpolitik.org. 19. Juli 2017; abgerufen am 19. Juli 2017. 
  • Stefan Krempl: Geheimakte BND & NSA: Ein Blick auf drei Jahre versuchte AufklĂ€rung. In: heise.de. 19. Februar 2017; abgerufen am 9. April 2017. 
  • Harald Neuber: „Die Große Koalition blockiert die AufklĂ€rung wesentlich“. In: heise.de. 12. Juni 2015; abgerufen am 12. Juni 2015. 
  • Heribert Prantl: NSA und BND – Ein schlechter Witz der Bundesregierung. In: sueddeutsche.de. 10. Juni 2015; abgerufen am 12. Juni 2015. 

WikiLeaks

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  • WikiLeaks: Protokolle des NSA-Untersuchungsausschusses bis Februar 2015
  • German BND-NSA Inquiry Exhibits - WikiLeaks releases 90 gigabytes of information relating to the German parliamentary inquiry into the surveillance activities of Germany's foreign intelligence agency Bundesnachrichtendienst (BND) and its cooperation with the United States' National Security Agency (NSA). In: wikileaks.org. 21. November 2016; abgerufen am 1. Dezember 2016. 

Protokolle und Dokumente aus dem NSA-Untersuchungsausschuss

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  • Wer kontrolliert wen? – Online-Archiv, das aus Materialien besteht, die im Zusammenhang mit der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses veröffentlicht wurden. Abgerufen am 2. November 2016 
  • Live-Blogs aus dem NSA-Untersuchungsausschuss von netzpolitik.org:
Ausklappbare Liste der Live-Protokolle:
  • 5. Sitzung, SachverstĂ€ndigenanhörung: Wolfgang Hoffmann-Riem, Matthias BĂ€cker, Hans-JĂŒrgen Papier: „Die gesamte deutsche AuslandsaufklĂ€rung ist rechtswidrig.“ 22. Mai 2014
  • 7. Sitzung, SachverstĂ€ndigenanhörung: Stefan Talmon, Helmut Philipp Aust, Douwe Korff: „Globale Überwachung ist völlig unvereinbar mit fundamentalen Rechtsprinzipien“ 5. Juni 2014
  • 11. Sitzung, Zeugenvernehmung: William Binney, Thomas Drake: „grĂ¶ĂŸte Bedrohung der Demokratie seit amerikanischem BĂŒrgerkrieg“ 3. Juli 2014
  • 14. Sitzung, Zeugenvernehmung: Herr R. U., BND: Was machen NSA und BND in Bad Aibling? 25. September 2014
  • 16. Sitzung, Zeugenvernehmung: Frau RDn F., BND: Der BND speichert Verbindungsdaten ĂŒber fĂŒnf Ebenen 9. Oktober 2014
  • 18. Sitzung, Zeugenvernehmung: Herr T. B., BND: Sitzung nach wenigen Minuten abgebrochen 16. Oktober 2014
  • 20. Sitzung, Zeugenvernehmung: Herr T. B. und Frau G. L., BND: FunktionstrĂ€ger fallen nicht unter G-10-Schutz 6. November 2014
  • 22. Sitzung, Zeugenvernehmung: Herr W. K., BND: „Metadaten sind keine personenbezogenen Daten“ 13. November 2014
  • 24. Sitzung, Zeugenvernehmung: Stefan Burbaum, ehem. G-10-Jurist des BND: „Nutzung gesetzlicher Befugnisse mit erwĂŒnschten Nebeneffekten“ 27. November 2014
  • 26. Sitzung, Zeugenvernehmung: S. L., Projektleiter „Eikonal“ und Kai-Uwe Ricke, ehem. Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG: „Wie eine Apotheke, in der alle Pillen auf dem Boden verteilt sind“ 4. Dezember 2014
  • 28. Sitzung, Zeugenvernehmung: Reinhardt Breitfelder und K. L., Ex-BND: „Bis zu 90 % der Verkehre fallen unter den Schutz des Artikel 10“ 18. Dezember 2014
  • 30. Sitzung, Zeugenvernehmung: Herr Helfrich und Herr Alster, Deutsche Telekom: „Kooperation von Telekom mit BND ist GeschĂ€ftsgeheimnis“ 15. Januar 2015
  • 31. Sitzung, Zeugenvernehmung: Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter: „Das Innenministerium war ein Problem, die haben nie geantwortet.“ 16. Januar 2015
  • 33. Sitzung, Zeugenvernehmung: Martin Golke (BSI), A. S. (BND), Udo Laux (ehem. Telekom), Bernd Köbele (Telekom): „Ist die Telekom ein Werkzeug des BND?“ „Bei Eikonal: ja.“ 29. Januar 2015
  • 35. Sitzung, Zeugenvernehmung: W. K., BND / J. F., BND, Leiter Rheinhausen 2002–2006: „Wir dĂŒrfen ja nichtmal den Namen des Projekts Glo
 nennen“ 5. Februar 2015
  • 37. Sitzung, Zeugenvernehmung: E. B., BND, Leiter Erfassungsstelle Schöningen / R. S., BND: „Jeden Tag eine halbe Million Telefonate mitgeschnitten.“ 26. Februar 2015
  • 39. Sitzung, Zeugenvernehmung: Brigadegeneral Dieter Urmann, Leiter der Abteilung Technische AufklĂ€rung des BND von 2006 bis 2008: BND gab massenhaft Rohdaten aus Glasfasern direkt an NSA 5. MĂ€rz 2015
  • 41. Sitzung, Zeugenvernehmung: Harald Fechner, von 2008 bis 2009 beim BND Abteilungsleiter fĂŒr technische AufklĂ€rung und „A. F.“, BND-Jurist, von 2009 bis 2014 zustĂ€ndig fĂŒr G-10-AntrĂ€ge und Verfahren: „TĂ€glich millionenfache Kommunikationserfassung ist verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig nicht massenhaft.“ 19. MĂ€rz 2015
  • 43. Sitzung, Zeugenvernehmung: Klaus Landefeld, Beirat DE-CIX Management GmbH, und Hans de With, ehemaliger Vorsitzender der G-10-Kommission: „BND zapft deutsche und europĂ€ische Internet-Leitungen an“ 26. MĂ€rz 2015

Links betreffend die BND-AffÀre/Operation Eikonal

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  • Zeitleiste ĂŒber die Ereignisse der vergangenen 14 Jahre, auf Zeit Online (aktualisiert am 5. Mai 2015)
  • Christian Rickens: UngeklĂ€rte Fragen in der BND-AffĂ€re: Die SchlapphĂŒtchen-Spieler. In: Spiegel Online. 4. Mai 2015; abgerufen am 13. Mai 2015. 
  • Constanze Kurz und Frank Rieger: So handelt nur, wer Unangenehmes zu verbergen hat. In: FAZ.net. 11. Mai 2015; abgerufen am 13. Mai 2015. 
  • netzpolitik.org:
    • Tomas Rudl: BND-Skandal: Was bisher geschah. In: netzpolitik.org. 30. April 2015; abgerufen am 13. Mai 2015. 
    • Adrian Schultze: BND-Skandal-Follow-Up: Von Affenschultern und Testaten. In: netzpolitik.org. 4. Mai 2015; abgerufen am 13. Mai 2015. 
    • Adrian Schultze: Weitere Stimmen zum BND-Skandal in unserer Chronologie. In: netzpolitik.org. 13. Mai 2015; abgerufen am 13. Mai 2015. 

Snowden-Dokumente

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  • Snowdens Deutschland-Akte; zahlreiche PDF-Dokumente von Edward Snowden mit Deutschland-Bezug auf Spiegel Online
  • Snowden-Dokumente auf The Intercept

Deutscher Bundestag

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  • bundestag.de/bundestag/ausschuesse – 1. Untersuchungsausschuss „NSA“
  • Tagesordnungen des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode
  • 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode - Übersicht und Dokumente. Abgerufen am 8. Dezember 2020. 
  • Stellungnahmen der SachverstĂ€ndigen
  • Kurt Graulich: Nachrichtendienstliche FernmeldeaufklĂ€rung mit Selektoren in einer transnationalen Kooperation – PrĂŒfung und Bewertung von NSA-Selektoren nach Maßgabe des Beweisbeschlusses BND-26 (PDF)

Einzelnachweise

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  1. ↑ Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. (PDF 152 kB) Deutscher Bundestag, 18. MĂ€rz 2014, abgerufen am 12. Mai 2015. 
  2. ↑ Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses. Deutscher Bundestag, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 5. Oktober 2014; abgerufen am 15. Mai 2015. 
  3. ↑ Unsere Leitung. Abgerufen am 15. Februar 2024. 
  4. ↑ Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses gemĂ€ĂŸ Artikel 44 des Grundgesetzes (Drucksache 18/12850). (pdf) In: Deutscher Bundestag, 18. Wahlperiode. 23. Juni 2017, abgerufen am 29. Dezember 2024. 
  5. ↑ Thorsten Denkler: CDU im NSA-Ausschuss – Desinteresse und PrĂŒgel-Verdacht. In: SĂŒddeutsche Zeitung. 10. Februar 2015, abgerufen am 15. Mai 2015. 
  6. ↑ a b Lisa Caspari: NSA-Ausschuss: Ein seltsamer RĂŒcktritt. In: Zeit Online. 9. April 2014, abgerufen am 15. Mai 2015. 
  7. ↑ Clemens Binninger: Persönliche ErklĂ€rung zur Niederlegung des Vorsitzes im 1. Untersuchungsausschuss. In: clemens-binninger.de. 9. April 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 15. Mai 2015; abgerufen am 15. Mai 2015. 
  8. ↑ Clemens Binninger: NSA-Ausschussvorsitzender geht im Streit. In: Zeit Online. 9. April 2014, abgerufen am 15. Mai 2015. 
  9. ↑ a b c d NSA-Untersuchungsausschuss: Binninger tritt vom Ausschussvorsitz zurĂŒck. In: Deutscher Bundestag. Abgerufen am 15. Mai 2015. 
  10. ↑ a b Wohl noch ein Projekt von BND mit fremdem Geheimdienst. In: spdfraktion.de. SPD-Bundestagsfraktion, 29. Januar 2015, abgerufen am 15. Mai 2015. 
  11. ↑ a b Annett Meiritz, Jörg Diehl: NSA-Ausschuss: SPD-Abgeordneter Hans-Ulrich KrĂŒger verlĂ€sst Gremium. In: Spiegel Online. 29. Januar 2015, abgerufen am 15. Mai 2015. 
  12. ↑ Annett Meiritz: NSA-Ausschuss: Roderich Kiesewetter gibt Amt als Obmann auf. In: Spiegel Online. 19. Januar 2015, abgerufen am 15. Mai 2015. 
  13. ↑ a b c Robin Alexander: Der dubiose RĂŒcktritt von Merkels Mann fĂŒr die NSA. In: Die Welt. 8. Februar 2015, abgerufen am 15. Mai 2015. 
  14. ↑ Constanze Von Bullion: NSA-Untersuchungsausschuss. In: SĂŒddeutsche Zeitung. 9. Februar 2015, abgerufen am 15. Mai 2015. 
  15. ↑ Andre Meister: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Jeden Tag eine halbe Million Telefonate mitgeschnitten.“ In: Netzpolitik.org. 26. Februar 2015, abgerufen am 15. Mai 2015. 
  16. ↑ Neue stellvertretende Vorsitzende im NSA-UA. In: Behörden Spiegel. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 18. Mai 2015; abgerufen am 15. Mai 2015. 
  17. ↑ Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke. und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. (PDF) Deutscher Bundestag, 18. MĂ€rz 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014 (Antrag auf Einsetzung des Ausschusses). 
  18. ↑ 1. Untersuchungsausschuss („NSA“). Deutscher Bundestag, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 7. Oktober 2014; abgerufen am 9. Oktober 2014. 
  19. ↑ Annett Meiritz: NSA-Ausschuss: Bundesnachrichtendienst enthielt 130 Dokumente vor. In: Spiegel Online. 5. MĂ€rz 2015, abgerufen am 16. Mai 2015. 
  20. ↑ GeschwĂ€rzte Akten im NSA-Ausschuss: Opposition droht mit Klage. In: Spiegel Online. 17. August 2014, abgerufen am 16. Mai 2015. 
  21. ↑ Kai Biermann: ÜberwachungsaffĂ€re: NSA-Ausschuss sieht nur schwarz. In: Zeit Online. 9. September 2014, abgerufen am 16. Mai 2015. 
  22. ↑ Kai Biermann: Regierung enthĂ€lt dem NSA-Ausschuss wichtige Akten vor. In: Die Zeit. 23. September 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014. 
  23. ↑ NSA-AffĂ€re: BND enthielt aus „Versehen“ 130 Akten vor. In: Zeit Online. 5. MĂ€rz 2015, abgerufen am 2. Mai 2015. 
  24. ↑ Kai Biermann: NSA-Untersuchungsausschuss: Abgeordnete halten BND-Akten fĂŒr manipuliert. In: zeit.de. 5. MĂ€rz 2015, abgerufen am 2. Mai 2015. 
  25. ↑ a b Constanze von Bullion: NSA-Ausschuss – Handy des Vorsitzenden abgefangen. In: SĂŒddeutsche Zeitung. 4. MĂ€rz 2015, abgerufen am 2. Mai 2015. 
  26. ↑ John Goetz, Hans Leyendecker, Georg Mascolo, Frederik Obermaier: NSA-Untersuchungsausschuss – Zur Sicherheit Musik. In: SĂŒddeutsche Zeitung. 4. Juli 2014, abgerufen am 16. Mai 2015. 
  27. ↑ NSA-Untersuchungsausschuss – Schreibmaschine soll fĂŒr sichere Kommunikation sorgen. In: SĂŒddeutsche Zeitung. 14. Juni 2014, abgerufen am 16. Mai 2015. 
  28. ↑ Volker Briegleb, Fabian Scherschel: Spionage: So hörten die Sowjets Schreibmaschinen ab. In: Heise Online. 14. Juli 2014, abgerufen am 16. Mai 2015. 
  29. ↑ Andre Meister: Drohung des Bundeskanzleramtes: Wir veröffentlichen den Brief, in dem uns Altmaier mit Strafanzeige droht. In: netzpolitik.org. 16. Oktober 2014, abgerufen am 13. Mai 2015. 
  30. ↑ NSA-Skandal: Kanzleramt droht dem Untersuchungsausschuss. In: heise.de. 16. Oktober 2014, abgerufen am 2. Mai 2015. 
  31. ↑ Annett Meiritz: Schriftliche Warnung: Kanzleramt droht NSA-AufklĂ€rern mit Strafanzeige. In: Spiegel Online. 16. Oktober 2014, abgerufen am 2. Mai 2015. 
  32. ↑ Markus Beckedahl: Schriftliche Warnung: Kanzleramt droht NSA-AufklĂ€rern mit Strafanzeige (Update). In: netzpolitik.org. 16. Oktober 2014, abgerufen am 13. Mai 2015. 
  33. ↑ Edward Snowden: NSA-Ausschusschef will Snowden in Schweizer Botschaft befragen. In: Zeit Online. 11. Mai 2014, abgerufen am 15. Mai 2015. 
  34. ↑ Annett Meiritz: Snowdens Selbstmarketing sorgt fĂŒr Streit im NSA-Ausschuss. In: Spiegel Online. 28. Mai 2014, abgerufen am 15. Mai 2015. 
  35. ↑ Andre Meister: NSA-Ausschuss-Vorsitzender Sensburg: „Es gibt derzeit keine Originaldokumente von Herrn Snowden.“ In: Netzpolitik.org. 28. Mai 2014, abgerufen am 15. Mai 2015. 
  36. ↑ Christina Hebel: Snowden-Vernehmung: GrĂŒner Ströbele droht mit Klage in Karlsruhe. In: Spiegel Online. 9. Juli 2014, abgerufen am 15. Mai 2015. 
  37. ↑ NSA-Ausschuss im Bundestag: Opposition stellen Ultimatum fĂŒr Snowden-Anhörung. In: Focus. 27. Juli 2014, abgerufen am 15. Mai 2015. 
  38. ↑ GrĂŒne und Linke stellen Ultimatum fĂŒr Snowden-Anhörung. In: SĂŒddeutsche Zeitung. 28. Juli 2014, abgerufen am 15. Mai 2015. 
  39. ↑ Christina Hebel: Snowden-Asyl: USA sollen Deutschland gedroht haben. In: Spiegel Online. 21. MĂ€rz 2015, abgerufen am 15. Mai 2015. 
  40. ↑ GĂŒnter Bannas: Abhör-AffĂ€re: Opposition klagt wegen Snowden-Vernehmung in Karlsruhe. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 26. September 2014, abgerufen am 15. Mai 2015. 
  41. ↑ Annett Meiritz: NSA SpĂ€haffĂ€re: Opposition verklagt Merkel wegen Snowden. In: Spiegel Online. 28. September 2014, abgerufen am 15. Mai 2015. 
  42. ↑ Markus Reuter: Bundesgerichtshof: NSA-Untersuchungsausschuss muss Snowden persönlich einladen. In: netzpolitik.org. 21. November 2016, abgerufen am 22. November 2016. 
  43. ↑ BGH: NSA-Ausschuss darf Snowden vorladen. In: zeit.de. 21. November 2016, abgerufen am 22. November 2016. 
  44. ↑ Bundesgerichtshof. In: juris.bundesgerichtshof.de. 11. November 2016, abgerufen am 22. November 2016. 
  45. ↑ a b Josef Foschepoth: In Deutschland gilt auch US-Recht. In: SĂŒddeutsche Zeitung. 11. August 2014, abgerufen am 15. Mai 2024. 
  46. ↑ Snowden-Einreise: In Deutschland gilt US-MilitĂ€rrecht. In: Gulli.com. 12. August 2014, archiviert vom Original am 12. August 2014; abgerufen am 15. Mai 2015. 
  47. ↑ NSA-Untersuchungsausschuss: Staatsrechtler sehen BND im rechtsfreien Raum. In: Zeit Online. 22. Mai 2014, abgerufen am 15. Mai 2015. 
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  167. ↑ BND-AffĂ€re: Airbus stellt Strafanzeige wegen NSA-Spionage. In: Handelsblatt. 30. April 2014, abgerufen am 14. Mai 2015. 
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  169. ↑ US-Telefonriese ließ BND mithören. In: Spiegel Online. 9. Januar 2015, abgerufen am 14. Mai 2015. 
  170. ↑ Friedhelm Greis: Operation Glotaic: BND griff Daten offenbar ĂŒber Tarnfirma ab. In: Golem. 24. Februar 2015, abgerufen am 16. Mai 2015. 
  171. ↑ a b Geheimdienstkooperation des BND: Operation „Monkeyshoulder“. In: Spiegel Online. 1. Mai 2015, abgerufen am 16. Mai 2015. 
  172. ↑ Kai Biermann: Die geheime Überwachungswunschliste des BND. Der BND will fĂŒr 300 Millionen Euro Technik kaufen. Einiges davon braucht der Nachrichtendienst. Manches aber ist gefĂ€hrlich. Zeit Online erklĂ€rt die geheime Liste. In: Zeit Online. 13. November 2014, abgerufen am 1. Mai 2015. 
  173. ↑ a b c BND fĂŒhrt Nato-Partner TĂŒrkei als AufklĂ€rungsziel. In: Spiegel Online. 16. August 2014, abgerufen am 16. Mai 2015. 
  174. ↑ Deutschland: NSA-Untersuchungsausschuss wird sich mit BND-AktivitĂ€ten befassen. In: Zeit Online. 18. August 2014, archiviert vom Original am 18. Januar 2017; abgerufen am 29. Dezember 2020. 
  175. ↑ BND-AffĂ€re: Österreich erstattet Anzeige. In: Tagesschau. ARD, 5. Mai 2015, archiviert vom Original am 6. Mai 2015; abgerufen am 16. Mai 2015. 
  176. ↑ Georg Mascolo: BND hörte damalige US-Außenminist. Hillary Clinton ab. In: SĂŒddeutsche Zeitung. 15. August 2014, abgerufen am 13. Mai 2015. 
  177. ↑ Christian Baars: Telefonate abgefangen: Deutsche spĂ€hen auch Freunde aus. In: Tagesschau. ARD, 16. August 2014, archiviert vom Original am 16. August 2014; abgerufen am 16. Mai 2015. 
  178. ↑ Hans RĂŒhle: TĂŒrkei könnte an geheimen Atomwaffenprogramm arbeiten. In: Die Welt. 22. September 2014, abgerufen am 16. Mai 2015. 
  179. ↑ Überwachung: BND bereitet Daten aus Krisenregionen fĂŒr NSA auf. In: Zeit Online. 7. September 2014, abgerufen am 16. Mai 2015. 
  180. ↑ BND hörte deutschen Diplomaten ab. In: rbb-online.de
  181. ↑ "Unter Freunden": Vorsitzender des NSA-Ausschusses versucht, sich die Deutungshoheit herbeizuschreiben. In: netzpolitik.org. Abgerufen am 13. August 2020. 
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  183. ↑ a b Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Wir veröffentlichen den Abschlussbericht - ohne die SchwĂ€rzungen (Updates). In: netzpolitik.org. Abgerufen am 13. August 2020. 
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  185. ↑ Kai Biermann: ÜberwachungsaffĂ€re: Was der NSA-Ausschuss erreicht hat und was nicht. In: zeit.de. 28. Juni 2017, abgerufen am 28. Juni 2017. 
  186. ↑ a b c NSA-Untersuchungsausschuss: Uneins bis zum Schluss. In: tagesschau.de. 28. Juni 2017, abgerufen am 28. Juni 2017. 
  187. ↑ Ronen Steinke: NSA-Ausschuss endet im Streit. In: SĂŒddeutsche Zeitung online. 27. Juni 2017, abgerufen am 28. Juni 2017. 
  188. ↑ Drucksache 18/12850 ungeschwĂ€rzt
  189. ↑ Andre Meister: Das neue BND-Gesetz: Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet. In: netzpolitik.org. 30. Juni 2016, abgerufen am 23. Oktober 2016. 
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  193. ↑ Das GefĂ€hrlichste am neuen BND-Gesetz ist nicht mal die MassenĂŒberwachung. In: Motherboard.
  194. ↑ Neues BND-Gesetz: BND bekommt eine Lizenz zum Datensammeln. In: Sueddeutsche.de.
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  197. ↑ Der Staatstrojaner ist ein Einbruch ins Grundrecht. In: Sueddeutsche Zeitung. 22. Juni 2017, abgerufen am 13. August 2020 (Kommentar von Heribert Prantl). 
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  199. ↑ Drei Jahre Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Die AufklĂ€rung bleibt Wunschdenken, die Überwachung geht weiter. In: netzpolitik.org.
  200. ↑ Glenn Greenwald sagt Untersuchungsausschuss ab: „Ritual, das die Illusion einer Untersuchung erwecken soll“. In: netzpolitik.org.
  201. ↑ Kai Biermann, Jakob Börner: NSA-Untersuchungsausschuss: Opposition wirft Regierung LĂŒge vor. In: Die Zeit. 19. Juni 2017, abgerufen am 13. August 2020. 
  202. ↑ USA bestĂ€tigen: Ramstein spielt zentrale Rolle im Drohnenkrieg - Kaiserslautern. In: SWR Aktuell. Archiviert vom Original am 19. MĂ€rz 2017; abgerufen am 13. August 2020. 
  203. ↑ Opposition wirft Regierung gezieltes LĂŒgen vor. Abgerufen am 13. August 2020. 
  204. ↑ Konrad Litschko: Opposition ĂŒber den NSA-Ausschuss: „UnverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig und rechtswidrig“. In: taz.de. Abgerufen am 13. August 2020. 
  205. ↑ Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Wir veröffentlichen das Fazit, das die Große Koalition geheim halten will (Updates). In: netzpolitik.org. Abgerufen am 13. August 2020. 
  206. ↑ NSA-Untersuchungsausschuss: Opposition stellt Sondervotum vor. 19. Juni 2017, abgerufen am 13. August 2020. 
  207. ↑ Serafin Dinges: Reporter ohne Grenzen: MassenĂŒberwachung des BND muss vor EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte. In: netzpolitik.org. 11. Januar 2021; abgerufen im 1. Januar 1. 
  208. ↑ a b Roderich Kiesewetter: @nhaerting Prof. Papier hat phantasiert und das wissen nicht nur wir MdB, sondern auch sein Umfeld @pant3r. In: Twitter. Roderich Kiesewetter, 13. Dezember 2014, abgerufen am 16. Mai 2015. 
  209. ↑ a b Thorsten Denkler: CDU-Obmann nennt Verfassungsrechtler Papier „Phantasten“. In: SĂŒddeutsche.de. 18. Dezember 2014, abgerufen am 18. Dezember 2014. 
  210. ↑ Robin Alexander: Warum trat Merkels Mann im NSA-Ausschuss zurĂŒck? In: Welt.de. 8. Februar 2015, abgerufen am 8. Februar 2015. 
  211. ↑ „BND zeigt Mitarbeiter wegen Geheimnisverrats an“, Die Zeit Online vom 20. Juli 2015
  212. ↑ Hubert Gude: Glenn Greenwald sagt Zeugenvernehmung vor NSA-Ausschuss ab. In: Spiegel Online. 1. August 2014, abgerufen am 16. Mai 2015. 
  213. ↑ Andre Meister: Glenn Greenwald sagt Untersuchungsausschuss ab: „Ritual, das die Illusion einer Untersuchung erwecken soll“. In: Netzpolitik.org. 1. August 2014, abgerufen am 16. Mai 2015. 
  214. ↑ Kritik an NSA-Untersuchungsausschuss: Greenwald lehnt Aussage ab. In: Tagesschau. ARD, 1. August 2014, archiviert vom Original am 2. August 2014; abgerufen am 16. Mai 2015. 
  215. ↑ Florian Horcicka: Spionage: Peter Pilz fordert einen NSA-Untersuchungsausschuss. In: Format. 24. Juli 2014, abgerufen am 16. Mai 2015. 
  216. ↑ WikiLeaks veröffentlicht Dokumente aus NSA-Ausschuss. In: Spiegel Online. 1. Dezember 2016, abgerufen am 1. Dezember 2016. 
  217. ↑ Felix Betzin: Technische AufklĂ€rung | Der Podcast zum deutschen Geheimdienst-Untersuchungsausschuss. Abgerufen am 25. Oktober 2019. 
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