Die spezifischen Verpflichtungen der WTO-Staaten sind als eigene Länderlisten Teil des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS).[1] In den einzelnen „Kästchen“ wird nach den verschiedenen Erbringungsarten der Dienstleistungen („Modes 1“ bis „4“) unterschieden. Anmerkung: Die meisten Listen enthalten keine horizontalen Beschränkung für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen und die Nutzung im Ausland (Erbringungsweisen 1 und 2)
Beschränkung des Marktzugangs (Bestimmungen, Beschränkungen und Bedingungen) |
Beschränkung der Inländerbehandlung (Bedingungen und Qualifikationen) |
Zusätzliche
Verpflichtungen | |
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Horizontale (allgemeine) Verpflichtungen |
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Sektorale Verpflichtungen zum Beispiel: Baudienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen,... |
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