Kabinett Adenauer IV | |
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Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland | |
Bundeskanzler | Konrad Adenauer |
Wahl | 1961 |
Legislaturperiode | 4. |
Ernannt durch | Bundespräsident Heinrich Lübke |
Bildung | 14. November 1961 |
Ende | 15. Oktober 1963 |
Dauer | 1 Jahr und 335 Tage |
Vorgänger | Kabinett Adenauer III |
Nachfolger | Kabinett Erhard I |
Zusammensetzung | |
Partei(en) | CDU, CSU, FDP |
Repräsentation | |
Deutscher Bundestag | 309/499 (62 %)
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Berliner Abgeordnete | 9/22 (41 %)
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Das Kabinett Adenauer IV war die vom 14. November 1961 bis zum 15. Oktober 1963 amtierende deutsche Bundesregierung in der vierten Legislaturperiode. Da es im Herbst 1962 im Zuge des zeitweiligen Austritts der FDP aus der Bundesregierung aufgrund der Spiegel-Affäre zu einer umfassenden Kabinettsumbildung kam, wird das Kabinett für die Zeit danach bisweilen auch als Kabinett Adenauer V bezeichnet.
Probleme bei der Koalitionsbildung
Bei der Bundestagswahl am 17. September 1961 erhielt die CDU/CSU 251 Mandate, die SPD 203 und die FDP 67. Eine sozial-liberale und eine große Koalition waren möglich und wurden auch diskutiert. Die FDP (sie hatte schon im Kabinett Adenauer II mitregiert) entschied sich für Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU. Dabei gab es Auseinandersetzungen um die Nachfolge Adenauers. Adenauer, damals 85 Jahre alt, galt als „Kanzler auf Abruf“, konnte sich aber erneut durchsetzen, unter anderem auch, da keine etablierte Nachfolgeregelung vorhanden war.[1]
Ein Jahr nach der schwerfälligen Regierungsbildung wurden fünf Minister der FDP und weitere der Union auf eigenen Wunsch entlassen, da Adenauer sich weigerte, die beiden Staatssekretäre Volkmar Hopf (CSU, Verteidigungsministerium) und Walter Strauß (CDU, Justizministerium) zu entlassen. Diese wurden von der FDP beschuldigt, eine polizeiliche Aktion gegen die Redaktion des Nachrichtenmagazins Der Spiegel eingefädelt zu haben, die sich später zur sogenannten Spiegel-Affäre entwickeln sollte. Am Ende entließ Adenauer die Staatssekretäre Hopf und Strauß, um weitere Rücktritte und eine Ausweitung der Affäre zu verhindern. Seine Position verstärkte sich ein letztes Mal in den eigenen Reihen; er hatte genügend Rückhalt, um Ende 1962 sein fünftes Kabinett aufzustellen. Voraussetzung hierfür war jedoch unter anderem, dass der Drahtzieher der Affäre, Franz Josef Strauß (CSU), als Verteidigungsminister zurücktrat.[1]
Abstimmung im Bundestag
Wahlgang | Kandidat | Stimmen | Stimmenzahl | Anteil | Koalitionspartei(en) | ||||
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1. Wahlgang | Konrad Adenauer (CDU) |
Ja-Stimmen | 258 | 51,7 % | CDU/CSU, FDP | ||||
Nein-Stimmen | 206 | 41,3 % | |||||||
Enthaltungen | 26 | 5,2 % | |||||||
Ungültig | 0 | 0 % | |||||||
nicht abgegeben | 9 | 1,8 % | |||||||
Damit wurde Konrad Adenauer wieder zum Bundeskanzler gewählt. |
Kabinett vor der Regierungsumbildung im Dezember 1962
Kabinett nach der Regierungsumbildung im Dezember 1962 (Kabinett Adenauer V)
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b Evelyn Schmidtke: Der Bundeskanzler im Spannungsfeld zwischen Kanzlerdemokratie und Parteiendemokratie. Ein Vergleich der Regierungsstile Konrad Adenauers und Helmut Kohls, S. 136ff. Tectum Verlag 2001, ISBN 978-3-8288-8278-2; Dissertation (Technische Universität Chemnitz, 2000)
- ↑ Parteiloser Bundeskanzler auf Welt.de (abgerufen am 1. Januar 2010)
- ↑ Die Welt: Ludwig Erhard wurde offenbar als Parteiloser Bundeskanzler ( vom 30. Oktober 2013 im Internet Archive), vom 4. Mai 2002, abgerufen am 27. Juli 2015.