Im Berliner Kongress vom 13. Juni 1878 bis zum 13. Juli 1878 verhandelten die europäischen Großmächte die Gebietsabtretungen des Osmanischen Reiches im Frieden von San Stefano nach dem Ende des russisch-osmanischen Kriegs (1877–1878). Mit dem Deutschen Reich als Gastgeber und Otto von Bismarck als Verhandlungsführer gelang es Großbritannien und Österreich-Ungarn, die von Russland gewünschte Vergrößerung Bulgariens und damit einen Zugang zum Mittelmeer zu verhindern und seinen Einfluss auf der Balkanhalbinsel zugunsten Österreich-Ungarn einzudämmen. Der Kongress endete mit der Unterzeichnung des Berliner Vertrages, der den von San Stefano ersetzte.
Durch den Kongress gewann das Deutsche Reich Anerkennung für seine Vermittlungsrolle, obwohl Russland mit Österreich und Großbritannien mit Russland, Österreich und dem Osmanischen Reich alle wichtigen Fragen vorab verhandelt hatten. Gewinner war Großbritannien, dem Zypern zugesprochen wurde. Eingeschränkte Vorteile hatten Österreich-Ungarn und das Osmanische Reich. Das Ergebnis führte zu anhaltender Unzufriedenheit und Streit in Serbien, Bosnien, Montenegro, Albanien, Bulgarien, Makedonien, Rumänien und Griechenland. Russland, das Bessarabien und einige transkaukasische Gebiete gewann, fühlte sich als Verlierer und gab dem Deutschen Reich die Schuld an seiner diplomatischen Niederlage.
Die Balkanfrage blieb bis 1912 weiterhin offen. Historiker sehen den Berliner Kongress als retardierenden Zwischenschritt der Balkankonflikte und des Niedergangs des Osmanischen Reiches und als Beginn veränderter Allianzen europäischer Großmächte, deren zunehmende Gegensätze und Spannungen zum Ersten Weltkrieg führten.
Delegierte
An den Verhandlungen und der Entscheidung nahmen nur die eingeladenen Verhandlungsführer der Großmächte teil, die den Vertrag auch unterzeichneten, während den Vertretern anderer Länder getattet war, schriftliche Eingaben zu machen und an den Sitzungen anhörend teilzunehmen, die sie direkt betrafen. Andere Vertreter waren ausgeschlossen. Dies betraf Bulgarien, Makedonien, Bosnien und Albanien.
Vertragsschließende Mächte:
Deutsches Reich: Fürst Otto von Bismarck, Reichskanzler; Fürst Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst, Botschafter in Paris, Bernhard Ernst von Bülow; Staatssekretär im Auswärtigen Amt
Russland: Fürst Alexander Michailowitsch Gortschakow, Außenminister; Graf Pjotr Andrejewitsch Schuwalow, Botschafter in London; Baron Paul d’Oubril, Botschafter in Berlin
Frankreich: William Henry Waddington, Außenminister; Graf Charles Raymond de Saint-Vallier, Botschafter in Berlin; Félix-Hippolyte Desprez, bevollmächtigter Gesandter
Vereinigtes Königreich: Benjamin Disraeli (Earl of Beaconsfield), Premierminister; Robert Cecil (Marquess of Salisbury), Außenminister; Lord Odo Russell, Botschafter in Berlin
Italien: Graf Luigi Corti, Außenminister; Marquis Edoardo de Launay, Botschafter in Berlin
Osmanisches Reich: Alexander Carathéodory Pascha, Außenminister; Sadullah Pascha, Botschafter in Berlin; Mehmed Ali Pascha, Feldmarschall
Österreich-Ungarn: Graf Gyula Andrássy, Außenminister; Graf Aloys Károlyi, Botschafter in Berlin; Freiherr Heinrich Karl von Haymerle, Botschafter in Rom
Recht auf Eingaben:
Rumänien: Ion C. Brătianu, Ministerpräsident; Mihail Kogălniceanu, Außenminister
Griechenland: Theodoros Deligiannis, bevollmächtigter Gesandter; Petros Brailas-Armenis, Parlamentarier und Botschafter
Serbien: Jovan Ristić, bevollmächtigter Gesandter
Montenegro: Božo Petrović, Stanko Radonjić
Vorgeschichte
Aufstände
Ab November 1874 gab es Fälle von Steuerverweigerung von Dörfern in Bosnien und Herzegowina. Im April 1875 besuchte Kaiser Franz Joseph I. Dalmatien und traf sich Vertretern der katholischen Minderheit aus Bosnien und Herzegowina, die Hoffnungen auf Unterstützung äußerten.[2] Ende Juni 1875 kam es zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen der christlichen und der muslimischen Bevölkerung. Der Aufstand griff auf Montenegro, Serbien und schließlich das spätere Bulgarien über. Die osmanische Armee schlug im April 1876 den bulgarischen Aufstand nieder, wobei es zu gewaltsamen Ausschreitungen der Basi Bozuk kam, die internationalen Protest hervorriefen.
Serbisch-Montenegrinischer Krieg
Die dem Osmanischen Reich tributpflichtigen Fürstentümer Serbien und Montenegro erklärten dem Osmanischen Reich am 30. Juni 1876 den Krieg, erlitten jedoch trotz zahlreicher russischer und bulgarischer Freiwilliger und ihrer russischen Armeeführung eine schwere Niederlage, wobei ein Teil Serbiens besetzt wurde, und baten am 26. August 1876 um einen Waffenstillstand. Zuvor, am 8. Juli 1876, hatten Alexander Michailowitsch Gortschakow und Gyula Andrássy in der geheimen Konvention von Reichstadt den Balkan in Einflusssphären aufgeteilt, Österreich-Ungarn sagte Russland die Neutralität zu und bekam Bosnien für den Fall des Sieges zugesprochen. Im Herbst 1876 fragte Russland auch bei Bismarck um Neutralität nach.[3] Die osmanischen Bedingungen für einen langen Waffenstillstand und für Serbien nachteiligen Friedensvertrag wurden von Russland, Österreich-Ungarn und Großbritannien abgelehnt. Am 31. Oktober 1876 drohten sie mit Krieg, falls das Osmanische Reich nicht einem einmonatigen Waffenstillstand zustimmte.
Konferenz von Konstantinopel
Um diesen Krieg zu verhindern, lud die Pforte die sechs europäischen Großmächte von Dezember 1876 bis Januar 1877 in Konstantinopel zu einer Konferenz ein. Ihre Vertreter verlangten dort, auch mit Montenegro Frieden zu schließen und den Bulgaren weitgehende Autonomierechte einzuräumen und forderten die Befugnis, die Durchführung dieser Reform vor Ort zu überwachen (Londoner Protokoll). Sultan Abdülhamid II. weigerte sich, diese Souveränitätseinschränkung hinzunehmen. Die Konferenz zeigte gegensätzliche Positionen Russlands und Großbritanniens. Österreich-Ungarn und Russland einigten sich während der Konferenz auf den Budapester Vertrag zur Aufteilung des Osmanischen Reiches nach dem bevorstehenden Kriege, für den Österreich-Ungarn seine Neutralität versprach.[4] Russland sondierte auch bei Deutschland und England diplomatische Wege und Handlungsoptionen. Otto von Bismarck stellte wie Österreich-Ungarn die Neutralität des Deutschen Reiches für einen möglichen Krieg gegen die Türkei in Aussicht. Daraufhin erklärte Russland dem Osmanischen Reich im April 1877 den Krieg. Serbien schloss sich an (2. Serbisch-Osmanischer Krieg).[5]
San Stefano
Ende 1877 erreichte die rusische Armee Yeşilköy, einen Vorort Konstantinopels am Marmarameer. Um eine Besetzung der Hauptstadt zu verhindern, war der Sultan im März 1878 gezwungen, nach dem Waffenstillstand von Edirne den Frieden von San Stefano zu unterzeichnen. Das Osmanische Reich musste darin
- die volle Unabhängigkeit Rumäniens, Serbiens und Montenegros anerkennen und kleinere Gebiete an diese Länder abtreten.
- Anders als in der Konferenz von Konstantinopel festgelegt, sollte ein großbulgarischer Staat geschaffen werden, der quer über den Balkan vom Schwarzen Meer bis an den Ohridsee (heute die Grenze zwischen Albanien und Nordmazedonien) und im Süden bis an die Ägäis reichen sollte.
Dieser Diktatfrieden bedeutete für das Osmanische Reich den Verlust fast sämtlicher europäischen Besitzungen, für Russland, dessen Truppen unter Generalgouverneur Alexander Michailowitsch Dondukow-Korsakow den neu geschaffenen bulgarischen Satellitenstaat besetzt hielten, die Vorherrschaft auf der Balkanhalbinsel und einen Zugang zum Mittelmeer.
Kriegsgefahr
Diese Regelungen führten zu einer Veränderung des bisherigen Gleichgewichts im „Konzert der Mächte“ auf dem Balkan, was besonders in Großbritannien mit Besorgnis registriert wurde, das seit dem Krimkrieg (1853–1856) das erneute Streben Russlands nach Rückgewinnung seiner Großmachtrolle und Revision des Pariser Friedens auf dem Balkan zu verhindern suchte. Großbritannien fürchtete außerdem um seine Handelsbeziehungen mit dem Osmanischen Reich. Österreich-Ungarn sah die Gefahr, seinen Einfluss auf dem Balkan durch eine russische Hegemonie oder die Errichtung eines Gesamtstaates aller Balkanslawen zu verlieren. Premierminister Benjamin Disraeli ließ als Zeichen seiner Kriegsbereitschaft 5.000 Gurkhas auf Malta stationieren, britische Fregatten liefen ins Marmarameer ein. Die Regierung in Wien nahm Kriegskredite auf und versetzte die Garnisonen an der Grenze zu Russland in Alarmbereitschaft. Ein Krieg zwischen den Großmächten schien unmittelbar bevorzustehen. Auf der Balkanhalbinsel formierte sich inzwischen schon bewaffneter Widerstand der muslimischen Bevölkerung gegen die Loslösung ihrer Wohngebiete vom Osmanischen Reich.
Kongressvorschlag
Österreich-Ungarn sah sich für einen Krieg gegen Russland aber nicht gerüstet, weshalb Außenminister Gyula Andrássy vorschlug, eine diplomatische Lösung auf einem Kongress der Großmächte zu finden. Der russische Außenminister Fürst Alexander Michailowitsch Gortschakow willigte ein und schlug als Ort Berlin vor. Das Deutsche Reich verfolgte als einzige Großmacht außer Frankreich[6] keine eigenen Interessen auf dem Balkan.[7] Dies hatte Reichskanzler Otto von Bismarck am 5. Dezember 1876 vor dem Deutschen Reichstag ausgesprochen, als er sagte, auf dem ganzen Balkan sehe er „für Deutschland kein Interesse […], welches auch nur […] die gesunden Knochen eines einzigen pommerschen Musketiers wert wäre“.[8] Im Februar 1878 äußerte er (ebenfalls vor dem Reichstag), er wolle nicht der „Schiedsrichter“ in der Orientalischen Frage sein, sei aber bereit, die Rolle eines „ehrlichen Maklers, der das Geschäft wirklich zu Stande bringen will“ zu übernehmen.[9] Er verlangte aber, dass die drei streitenden Parteien sich grundsätzlich vorab einigten.
Vorabkommen Großbritanniens
Die britische Regierung griff diese Bedingung gerne auf, weil sie hoffte, in bilateralen Verhandlungen ihre Interessen besser durchsetzen zu können als in der multilateralen Kongressdiplomatie. Sie schloss daher drei getrennte geheime Vorabkommen ab, die eine wichtige Basis für die Verhandlungen auf dem Berliner Kongress werden sollten.[10]
Mit Russland
Bei den Beratungen von Außenminister Lord Salisbury[11] mit dem russischen Botschafter Pjotr Andrejewitsch Schuwalow war man sich am 30. Mai 1878 einig, dass es kein Bulgarisches Großreich geben solle. Gortschakow ließ aber bitten, das Ergebnis der Vorverhandlungen erst in Berlin zu ratifizieren, weil er auf Unterstützung der russischen Position durch die deutsche Seite hoffte. Salisbury gestand auch zu, dass die Entscheidungen in Berlin nur einstimmig getroffen werden sollten, wodurch Russland ein Veto-Recht behielt.
Mit Österreich-Ungarn
Mit Österreich-Ungarn verständigte sich Salisbury am 6. Juni ebenfalls in London, dass das neue Bulgarien seine Südgrenze am Balkangebirge haben und die Österreicher Bosnien-Herzegowina besetzen sollten, womit sich Russland bereits am 8. Juli 1876 und im Januar 1877 einverstanden erklärt hatte.
Mit dem Osmanischen Reich (Zypernvertrag)
Auch die Osmanen waren zu einer Vorabsprache mit den Briten bereit. Sie befürchteten, dass die Einigung der streitenden Großmächte auf ihre Kosten gehen würde. Daher schlossen sie am 4. Juni 1878 in Konstantinopel ein Geheimabkommen (Zypernvertrag) mit den Briten, die ihnen ihre asiatischen Besitzungen garantierten, außerdem Kleinasien, Syrien und Mesopotamien, und zusagten, gegebenenfalls einen russischen Zugriff auf die Meerengen zu vereiteln. Im Zypernvertrag entsprach das Osmanische Reich Großbritanniens Forderung nach der Verwaltung Zyperns in Form eines Pachtvertrages.[12][13] Die Insel blieb zunächst formell unter osmanischer Souveränität.[14]
Verlauf und Ergebnisse
Teilnehmer
Auf Einladung Bismarcks kamen die europäischen Diplomaten am 13. Juni 1878 in Berlin zusammen. Sie tagten einen Monat lang in der Reichskanzlei. Außer den Vertretern der sieben Großmächte waren auch je ein Vertreter Griechenlands, Rumäniens und Serbiens anwesend, die zwar kein Stimmrecht hatten, aber je nach Geschick in informellen Gesprächen einige Vorteile für ihre Staaten erreichen konnten. Die Bulgaren, deren Staat noch nicht international anerkannt war und die zum Zeitpunkt des Kongresses auch nicht über eine Regierung verfügten, waren in Berlin nicht vertreten. Es war der letzte Kongress zur Regelung internationaler Streitfragen, an dem ausschließlich europäische Mächte teilnahmen.[15]
Tagungsablauf
Der Kongress tagte unter Bismarcks Vorsitz in zwanzig Vollsitzungen, zahllosen Kommissionsberatungen, internen Besprechungen und Arbeitsessen, für die der Hotelier August F. W. Borchardt opulente Buffets anrichtete. Dafür zahlte ihm die Reichskasse pro Tag 500 Mark, was seine Ausgaben nach eigenen Angaben aber nicht deckte. Kongresssprache war Französisch; nur der britische Premierminister Disraeli beharrte darauf, Englisch zu reden.[7] Bismarck entwarf die dichtgedrängten Tagesordnungen der Sitzungen und drängte auf rasche Erledigung, weil seine angegriffene Gesundheit ihn dazu zwang, möglichst bald nach Bad Kissingen zur Kur abzureisen. Stockten die Verhandlungen über Punkte, die in London nicht hinreichend vorberaten waren, suchte er nach Kompromissen oder drohte mehr oder minder unverhohlen: Die osmanische Gesandtschaft, mit der er rüde umzugehen pflegte, empfing er beispielsweise einmal in voller Uniform einschließlich Pickelhaube.[16]
Hauptergebnisse
Gortschakows Hoffnung, Bismarck würde die russischen Wünsche gegen die britischen Bedenken stärker unterstützen, erfüllte sich nicht. Allenfalls moralisch unterstützte der Reichskanzler russische Positionen, die wegen gesundheitlicher Probleme Gortschakows hauptsächlich durch Botschafter Schuwalow vertreten wurden. Der Kongress bestätigte in seinen ersten sieben Vollsitzungen bis zum 26. Juni vielmehr weitgehend die Ergebnisse der Londoner Vorberatungen: Der Frieden von San Stefano wurde stark reduziert, aber nicht annulliert. Das Gleichgewicht der Mächte wurde durch Kompromisse wiederhergestellt. Auch im Interesse Russlands wurde die Souveränität Montenegros (Art. 26–33), Serbiens (Art. 34–44) und Rumäniens (Art. 43–51) vollumfänglich bestätigt. Vom 26. Juni an befassten sich die Konferenzteilnehmer in mehreren Sitzungen mit den neuen Grenzen der übrigen südosteuropäischen Staaten. Eine Lösung der orientalischen Frage war damit nicht erreicht, große Teile des Balkans blieben unter osmanischer Herrschaft und über die Grenziehungen war gegen die Interessen der betroffenen Staaten entschieden worden.
Einzelergebnisse
Russland
- Russland erhielt Bessarabien zurück und behielt den Grooßteil der eroberten Gebiete im Südkaukausus.
Bulgarien
- Statt eines unter russischem Einfluss stehenden Staates Großbulgarien (164.000 km²) wurde nun erstmals ein selbstregiertes, unter osmanischer Suzeränität bleibendes Fürstentum Bulgarien (64.000 km²) eingerichtet, dessen Gebiet auf das Territorium der ehemaligen osmanischen Donau-Provinz (das Gebiet zwischen der unteren Donau und dem Balkangebirge) und im Südwesten das Becken von Sofia bis hin zum Rila-Gebirge beschränkt war.
- Die Oberthrakische Tiefebene und die Rhodopen südlich des Balkan blieben als autonome Provinz Ost-Rumelien (Art. 13–22) beim Osmanischen Reich. Der Generalgouverneur der Provinz wurde von der Hohen Pforte mit Zustimmung der Mächte für fünf Jahre ernannt (Art. 17).
Makedonien
- Makedonien wurde wieder der Hohen Pforte unterstellt und blieb bis 1912 die zentrale Provinz Rumeliens. Die Dauer der russischen Besetzung des Gebietes wurde von zwei Jahren auf neun Monate verkürzt (Art. 22).
Montenegro
- Montenegro, Kriegspartei, wurde auf Kosten des Osmanischen Herrschaftsgebietes um mehr als ein Drittel seiner Fläche vergrößert und bekam mit Bar erstmals einen Hafen. Es erhielt aber nicht alle Gebiete, die im Vertrag von San Stefano zugesichert worden waren und musste sich aus ihnen zurückziehen.
Griechenland
- Der griechische Außenminister Theodoros Deligiannis konnte die Zustimmung der Großmächte für Gebietserweiterungen an der griechischen Nordgrenze in Epirus und Thessalien erringen. Die genaue Grenzziehung sollten Griechenland und das Osmanische Reich später bilateral aushandeln. 1881 erfolgte daraufhin der Übertrag Thessaliens an Griechenland.
Serbien
- Serbien erhielt Gebietserweiterungen an seiner Südgrenze: Außer dem schon in San Stefano gewonnenen Gebiet um Niš wurden nun auch Pirot und Vranje serbisch. Im Gegenzug musste Serbiens auf die bosnischen Gebiete verzichten, die nominell noch osmanisch bleiben, aber in die Verwaltungshoheit Österreich-Ungarn übergingen.
Rumänien
- Rumänien musste zum Ausgleich für Russlands Machtverlust Gebiete im südlichen Bessarabien abtreten und wurde dafür mit dem nördlichen Teil der Dobrudscha einschließlich des wichtigen Schwarzmeerhafens Constanța entschädigt.
Österreich-Ungarn
- Österreich-Ungarn erhielt, wie schon im Budapester Vertrag vom Januar 1877 vorgesehen, das Recht, Bosnien-Herzegowina zu besetzen, dessen Bevölkerung aus orthodoxen Serben, katholischen Kroaten und Muslimen bestand. Auch im Sandschak von Novi Pazar wurde ihm der Unterhalt von Truppen zugestanden, der ansonsten aber beim Osmanischen Reich blieb. Dies diente dem Zweck, eine südslawische und damit prorussische Machtbildung auf dem Balkan zu verhindern, wenn etwa Serbien und Montenegro sich vereinigten. Dementsprechend groß war die Empörung der Serben. Auch die Osmanen protestierten, bekamen aber von Andrássy in einer geheimen Abmachung zugesichert, die Regierung in Wien sei bereit, diese Okkupation „als provisorische zu betrachten“.
Albanien
- 1878 forderte die Liga von Prizren in einem Memorandum vom Berliner Kongress, dass das gesamte albanische Siedlungsgebiet als autonome Provinz unter türkischer Herrschaft bleiben solle. Die Liga, in der Befürchtung, Gebietsteile könnten an Montenegro und Griechenland fallen, organisierte mit Hilfe des osmanischen Reiches Aufstände der Albaner und erreichte so Gebietsrevisionen zu Gunsten des Osmanischen Reiches. Die Proteste und Petitionen der Liga wurden ignoriert. Otto von Bismarck bestritt die Existenz einer albanischen Nation.[17]
Bosnien-Herzegowina
- „Im Stil alter Kabinettspolitik“ (Imanuel Geiss) ignorierte der Berliner Kongreß die Proteste der Bevölkerung in Bosnien und der Herzegowina und ließ die Okkupation der beiden Provinzen durch Österreich-Ungarn zu, obwohl gerade hier die Unruhen 1875 entstanden waren, die zur Krise geführt hatten. Dies, so Geiss „ohne Rücksicht auf das inzwischen schon angewandte und auch immer wieder geforderte nationale Selbstbestimmungsrecht.“[6]
Gegen Ende des Kongresses wurden die finanziellen Folgen des Krieges (Entschädigungen, osmanische Staatsschulden) beraten und die russischen Territorialgewinne in Transkaukasien (Ardahan, Batumi und Kars) bestätigt. Letztere hatten zur Folge gehabt, dass aus diesen Gebieten Muslime, namentlich Tscherkessen, nach Ostanatolien geflohen waren, wodurch die dort mehrheitlich siedelnden christlichen Armenier unter Druck gerieten.
Artikel 61
In Artikel 61 des Berliner Vertrages wurde die Hohe Pforte daher verpflichtet, umgehend Reformen zur Verbesserung der Lage der Armenier ins Werk zu setzen und deren Sicherheit gegen Übergriffe von Kurden und Tscherkessen zu garantieren. Die Osmanen willigten ein, weigerten sich aber später, diese als Einmischung in die inneren Angelegenheiten empfundenen Bestimmungen umzusetzen.[18]
Am 13. Juli 1878 wurden die erzielten Ergebnisse im von den Großmächten und dem Osmanischen Reich unterzeichneten Berliner Vertrag festgehalten.
Folgen
Deutsch-Russisches Verhältnis
Nach Einschätzung George Kennans hatte Russland bei nüchterner Betrachtung der Lage das Maximum dessen erlangt, was ohne einen weiteren Krieg gegen England erreichbar war.[19] In Russland sah man jedoch den Berliner Vertrag als schwere Niederlage, zumal der erfolgreich verlaufene Krieg ihnen und den verbündeten Serben, Bulgaren und Rumänen viele Opfer und erhebliche finanzielle Anstrengungen gekostet hatte: Ihre Ordnungsvorstellungen für Südosteuropa hatten sich nicht durchsetzen lassen, der ersehnte direkte Zugang zum Mittelmeer war Russland verwehrt worden. Die Rivalität Österreichs und Russlands auf dem Balkan vertiefte sich und wurde zu einer Konstante in der europäischen Politik bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Die Presse unter dem Einfluss des panslawistischen Publizisten Michail Nikiforowitsch Katkow schäumte, Kosaken demonstrierten, allgemein gab man entweder dem Botschafter in London Pjotr Schuwalow oder Bismarck die Schuld.[20]
In der Folgezeit verschlechterte sich auch das deutsch-russische Verhältnis, denn der Außenminister Gortschakow und seine Anhänger lasteten das Verhandlungsergebnis vor allem Bismarck an. Zar Alexander II. beklagte sich im so genannten Ohrfeigenbrief vom August 1879 bitter bei seinem Onkel Kaiser Wilhelm I. über sein Verhalten. Dem Deutschen Reich wurde vor allem Undank und mangelnde Gegenleistung für die wohlwollende Neutralität Russlands im Deutsch-Französischen Krieg vorgeworfen. Russland kündigte das Dreikaiserabkommen, welches aber im Juni 1881 als Dreikaiserbund noch einmal wiederhergestellt wurde. Infolge der bulgarischen Krise 1885, die zur bulgarischen Vereinigung führte, lösten sich die Bündnisbeziehungen zwischen den drei europäischen Kaiserreichen endgültig auf. Im Zentrum der deutschen Bündnispolitik stand nun der 1879 mit Österreich-Ungarn geschlossene Zweibund, der das österreichische Interesse an deutscher Unterstützung gegenüber gegenüber Russland betonte, während Russland sich Frankreich annäherte.
Stellung Deutschlands in Europa
Insgesamt war der Kongress für das Deutsche Reich aber gerade nach der Isolation in der Krieg-in-Sicht-Krise 1875 ein großer Erfolg, da die Mächte die faktische Stellung der neuen europäischen Großmacht und ihre neutrale Position durch ihren Besuch in Berlin anerkannten. Auf dieses Weise konnte Bismarck glaubhaft darstellen, dass er die deutsche Machtstellung nicht zu weiterer nationaler Expansion einzusetzen gedachte: Das Reich zeigte sich demonstrativ saturiert. Theodor Schieder sieht in der bismarckschen Kongressdiplomatie eine erfolgreiche Verwirklichung der im Kissinger Diktat vom Juni 1877 angesichts des Alptraums der Koalitionen entworfenen diplomatischen Grundsätze. Bismarck entwarf mit ihnen das Bild „nicht … irgendeines Ländererwerbs, sondern das einer politischen Gesamtsituation, in welcher alle Mächte außer Frankreich unser bedürfen, und von Koalitionen gegen uns durch ihre Beziehungen zueinander nach Möglichkeit abgehalten werden.“[15][21]
Der deutsche Historiker Michael Stürmer bezweifelt dagegen, dass Bismarcks Rolle tatsächlich als die eines „ehrlichen Maklers“ beschrieben werden kann. Ein Scheitern des Kongresses hätte seines Erachtens einen britisch-russischen Krieg zur Folge gehabt, in dem Deutschland nicht lange hätte neutral bleiben können. Jegliche Option für eine der beiden kriegführenden Mächte hätte aber große Risiken für das junge Deutsche Reich mit sich gebracht, weshalb Bismarcks Agieren eher als „Politik des kleineren Übels“ zu charakterisieren sei. Bereits sein Bankier Gerson von Bleichröder hatte bemerkt: „Es gibt keine ehrlichen Makler“.[22]
Österreich-Ungarn
Für Österreich-Ungarn war der Berliner Kongress nur vordergründig ein Erfolg. Außer den verschlechterten Beziehungen zu Russland folgten daraus große innenpolitische Probleme bezüglich der staatlichen Integration Bosniens und Herzegowinas. Auf die Dauer machte sich auch der Unmut Serbiens bemerkbar, dessen Regierung sich Hoffnung auf Gebietsgewinne in Bosnien gemacht hatte. Unmittelbar nach 1878 war in Serbien aber der Zorn auf Russland größer, denn man fühlte sich von seinem großen slawischen Verbündeten zu Gunsten Bulgariens im Stich gelassen.
Balkan
Hinzu kam das Problem des Nationalismus der Balkanvölker, dem in Berlin zumindest teilweise nachgegeben worden war. Laut dem britischen Historiker Gordon A. Craig führten nahezu alle territorialen Entscheidungen von Berlin zu Enttäuschungen bei Bulgaren, Serben, Griechen und Rumänen, die die Ursache für deren Revisionismus und dadurch für die Balkankriege zu Beginn des 20. Jahrhunderts darstellten.[23]
Auf dem Balkan führte dies zu einem scharfen serbisch-bulgarischen Antagonismus. In drei Kriegen (Serbisch-Bulgarischer Krieg 1885/1886, Zweiter Balkankrieg 1913, Erster Weltkrieg) standen sich beide Länder als Feinde gegenüber und kämpften um den Besitz Mazedoniens. Für die Bulgaren war der Berliner Friedensvertrag eine große Enttäuschung.[24] Sie waren mit den gezogenen engen Grenzen erwartungsgemäß unzufrieden. Als Reaktion gegen die Entscheidungen des Berliner Kongresses brach im Herbst 1878 im Nordosten Makedoniens der Kresna-Raslog-Aufstand aus, der allerdings von regulären osmanischen Truppen unterdrückt werden konnte.[24] Die bulgarische Außenpolitik war bis zum Ersten Weltkrieg konstant darauf ausgerichtet, jene Gebiete zu gewinnen, die Russland den Bulgaren in San Stefano versprochen hatte.
Rumänien war mit der Abtretung Süd-Bessarabiens an Russland unzufrieden, da es Russland im Krieg unterstützt hatte.[25]
Omanisches Reich
Für das Osmanische Reich war das Ergebnis des Berliner Kongresses zwiespältig. Auf der einen Seite stand es deutlich besser da, als es bei einer Verwirklichung des Friedensvertrags von San Stefano der Fall gewesen wäre. Auch hatten die Großmächte die Vertreter der Hohen Pforte in Berlin als Teilnehmer des „europäischen öffentlichen Rechts und Konzerts“ anerkannt, wie sie es 1856 im Pariser Frieden zugesagt hatten.[26] Gleichwohl waren die Verluste gegenüber dem Zustand vor Ausbruch der Orientalischen Krise gravierend, und es war deutlich, dass das Osmanische Reich nur Objekt der Verhandlungen, aber kaum verantwortlich gestaltender Teilnehmer war. Der Berliner Kongress und die ausländische Verwaltung seiner Staatsschulden, die das bankrotte Osmanenreich 1881 zugestehen musste, zeigten, dass das einst mächtige Reich zum Kranken Mann am Bosporus geworden war:[27] ein Spielball der Großmächte, das seine Territorien nur deshalb nicht gänzlich verlor, weil Großbritannien, Russland und Österreich-Ungarn sich nicht über die Verteilung einigen konnten.
Die Übernahme Zyperns, das umgehend zu einem britischen Protektorat umgewandelt wurde, und das weitere Vorgehen Großbritanniens etwa gegenüber Ägypten führte das Osmanischen Reich zu Misstrauen und Distanz gegenüber Großbritannien und zur Annäherung an Deutschland.[28] Imanuel Geiß urteilte „Die britische Okkupation Zyperns (kam) einem weiteren Schritt zur Besetzung Ägyptens gleich.“[6]
Großbritannien
Fast uneingeschränkt zufrieden mit den Ergebnissen des Berliner Kongresses war die britische Regierung, denn man hatte Russland erfolgreich aus dem Mittelmeer ferngehalten und zusätzlich Zypern als Flottenbasis gewonnen, allerdings blieb die Lage der Christen unter osmanischer Herrschaft weiterhin prekär, was ein Dilemma darstellte.[6] Außenminister Lord Salisbury wurde für seine Verhandlungserfolge mit dem Hosenbandorden ausgezeichnet. Premierminister Disraeli äußerte sich daher auch sehr zufrieden über Bismarcks Verhandlungsführung. Das deutsch-britische Verhältnis war noch lange danach von einer gegenseitigen wohlwollenden Neutralität geprägt.
Frankreich und Italien
Nachdem der Geheimvertrag zwischen der Türkei und Großbritannien bekannt geworden war und auf den Protest Frankreichs und Italiens traf, erklärte sich Großbritannien bereit, als Ausgleich für den „Erwerb“ Zyperns eine französische Übernahme Tunesiens anzuerkennen, was den Interessen Italiens widersprach;[29] dieses Angebot wurde auch von Bismarck unterstützt. Der französische Ministerpräsident Jules Ferry schickte im April 1881 Truppen nach Tunesien; diese eroberten das Land. Am 12. Mai 1881 wurde Bey Muhammad III. al-Husain zur Unterzeichnung des Bardo-Vertrags gezwungen.[30]
In Italien erhöhte die Ablehnung aller Wünsche hinsichtlich Dalmatiens und Albaniens und die französische Übernahme Tunesiens (Tunis-Ohrfeige) die Bereitschaft, sich eher dem Zweibund anzunähern, was zur Entstehung des Dreibunds beitrug.[6]
Vorgänge auf dem Balkan weisen auch heute noch direkte Verbindungslinien zum Berliner Kongress auf, was sich an [31]
Wertung
Die Wertung des Berliner Kongresses und seiner Ergebnisse ist in der historischen Forschung umstritten. Wegen des offen imperialistischen Feilschens über Territorien ohne jede Rücksicht auf die nationalen Rechte der ansässigen Bevölkerung und wegen der kurzfristigen und kurzsichtigen Politik, die sich dabei zeigte, wurde er zum Teil heftig kritisiert.[32] Der britische Historiker Alan J. P. Taylor konstatierte 1954, der Friede von San Stefano hätte Südosteuropa größere Stabilität gebracht; der Berliner Vertrag habe dagegen nur eine wacklige und instabile Wiederherstellung der osmanischen Herrschaft über die Balkanvölker gebracht, die nicht von langer Dauer habe sein können:
„Wäre der Vertrag von San Stefano aufrechterhalten worden, hätten vielleicht sowohl das Osmanische Reich als auch Österreich-Ungarn bis zum heutigen Tag überlebt. Die Briten […] hatten weniger erwartet und waren daher auch weniger enttäuscht. Salisbury schrieb Ende 1878: „Wir werden südlich des Balkans wieder eine wackelige Art von türkischer Herrschaft errichten. Aber es ist nur eine Atempause. Es ist keine Vitalität mehr in ihnen“.“[33]
Theodor Schieder stellte dagegen die Wahrung des Friedens in Europa als positives Ergebnis dar, auch wenn dies nur für die Beziehungen zwischen den europäischen Großmächten galt und die Verhältnisse auf dem Balkan auch in der Folgezeit krisenhaft und friedensgefährdend blieben.[34]
Literatur
- Quellen
- Imanuel Geiss (Hrsg.): Der Berliner Kongreß 1878. Protokolle und Materialien. Boldt, Boppard am Rhein 1978, ISBN 3-7646-1729-2 (Schriften des Bundesarchivs 27) (deutsche Quellen).
- Affaires d’Orient. Congres de Berlin 1878. Documents diplomatiques. Ministère des Affaires Étrangères de France, Paris 1878 (französische Quellen).
- Correspondence relating to the Congress of Berlin, with the protocols of the Congress (Accounts and Papers, Band 83). London 1878 (britische Quellen).
- Österreich und der Congress. Von einem Deutsch-Österreicher. Wigand, Leipzig 1878.
- Friede von Berlin in: Konferenzen und Verträge. Vertrags-Ploetz. Handbuch der geschichtlich bedeutsamen Zusammenkünfte und Vereinbarungen. Teil II. 1493 - 1952. Bearbeitet von Helmuth Rönnefahrt. A. G. Ploetz, Bielefeld 1953, S. 353 f.
- Allgemeine Darstellungen
- Friedrich Benninghoven, Iselin Gundermann u. a. (Hrsg.): Der Berliner Kongreß 1878. Ausstellung des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz zur 100. Wiederkehr der Eröffnung des Berliner Kongresses am 13. Juni 1978. Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin-Dahlem 1978 (Katalog mit Zeittafel und Bildquellen).
- Nathan Michael Gelber Jüdische Probleme beim Berliner Kongress 1878. In: Robert Weltsch (Hrsg.): Deutsches Judentum, Aufstieg und Krise. Gestalten, Ideen, Werke. Vierzehn Monographien. Veröffentlichung des Leo Baeck Instituts. Deutsche Verlagsanstalt, Stuttgart 1963, S. 216–252.
- Walther Hubatsch: Der Berliner Kongreß 1878. Ursachen, Folgen und Beurteilungen hundert Jahre danach. In: Gerd Kleinheyer, Paul Mikat (Hrsg.): Beiträge zur Rechtsgeschichte. Gedächtnisschrift für Hermann Conrad. Schöningh, Paderborn 1979, ISBN 3-506-73334-6, S. 307–328 (Rechts- und staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft NF 34).
- Serge Maiwald: Der Berliner Kongress 1878 und das Völkerrecht. Die Lösung des Balkanproblems im 19. Jahrhundert. Wissenschaftliche Verlags-Gesellschaft, Stuttgart 1948.
- William Norton Medlicott: The Congress of Berlin and after. A diplomatic history of the Near Eastern settlement. 1878–1880. 2. Ausgabe. Cass, London 1963.
- Ralph Melville, Hans-Jürgen Schröder (Hrsg.): Der Berliner Kongress von 1878. Die Politik der Großmächte und die Probleme der Modernisierung in Südosteuropa in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Steiner, Wiesbaden 1982, ISBN 3-515-02939-7 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz. Beiheft 7).
- Alexander Novotny: Quellen und Studien zur Geschichte des Berliner Kongresses 1878. Böhlau, Graz u. a. 1957 (Veröffentlichungen der Kommission für neuere Geschichte Österreichs 44).
- Bernd Rill: Der Berliner Kongress von 1878. Bismarcks Meisterstück? Verlag Dr. Köster, Berlin 2022, ISBN 978-3-96831-045-9.
- F. A. K. Yasamee: Ottoman Diplomacy. Abdülhamid II and the Great Powers 1878–1888. Isis Press, Istanbul 1996, ISBN 975-428-088-6 (Studies on Ottoman Diplomatic History 8, zugleich: London, Univ., Diss.).
- Einzelfragen
- Iselin Gundermann: Berlin als Kongressstadt 1878. Haude & Spener, Berlin 1978, ISBN 3-7759-0196-5 (Berlinische Reminiszenzen 49).
- Bulgarische Sicht:
- Sava Penkov: Berlinskijat dogovor i Balkanite. Nauka i Izkustvo, Sofia 1985.
- Serbische Sicht:
- Slobodanka Stojičić (Hrsg.): Berlinski kongres i srpsko pitanje 1878–1908. Studentski Kulturni Centar, Niš 1998.
- Bosnien:
- Lothar Classen: Der völkerrechtliche Status von Bosnien-Herzegowina nach dem Berliner Vertrag vom 13.7.1878. Lang, Frankfurt am Main u. a. 2004, ISBN 3-631-52344-0 (Rechts- und sozialwissenschaftliche Reihe 32, zugleich: Hamburg, Univ., Diss., 2003).
- Montenegro:
- Jakob Samuel Fischler: Die Grenzdelimitierung Montenegros nach dem Berliner Kongress von August 1878 bis Oktober 1887. Diss. Wien 1924.
Weblinks
- Der Friede von Berlin. Staatsbibliothek zu Berlin, Dokumentation der Amtspresse Preußens
- Der Berliner Kongress. Deutsches Historisches Museum
- Ursachen und Folgen des Berliner Kongresses von 1878 unter besonderer Berücksichtigung der Balkankriege, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 2005.
Einzelnachweise
- ↑ Anmerkung: Erster Sekretär der französischen Botschaft in Berlin, der einzige Nichtdeutsche unter den sechs Sekretären des Kongresses
- ↑ Raschdau, Kaiserlicher Gesandter (Hrg.): Aus dem politischen Nachlass des Unterstaatssekretärs Dr. Busch. In: Deutsche Rundschau, Bände 136-137. S. 378, abgerufen am 26. Januar 2025.
- ↑ Bismarck, Otto von, Gedanken und Erinnerungen, Zweites Buch, Siebzehntes Kapitel, 1. S. 437, archiviert vom am 10. Juni 2016; abgerufen am 27. Januar 2025.
- ↑ Konrad Canis: Bismarcks Außenpolitik 1870 bis 1890. Aufstieg und Gefährdung, Paderborn 2004. Zitiert nach Ursachen und Folgen des Berliner Kongresses von 1878 unter besonderer Berücksichtigung der Balkankriege. Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages, 15. November 2005 Reg.-Nr.: WD 1 145/05
- ↑ Josef Matuz: Das Osmanische Reich. Grundlinien seiner Geschichte. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1985, S. 238.
- ↑ a b c d e Imanuel Geiss: Der Berliner Kongreß 1878. Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vor 100 Jahren. APuZ 41/1978
- ↑ a b Michael Stürmer: Das ruhelose Reich. Deutschland 1866–1918. Siedler, Berlin 1994, S. 197.
- ↑ Bismarcks Reden und Briefe: Nebst einer Darstellung des Lebens und der Sprache Bismarcks. 1895 herausgegeben von B. G. Teubner, Volltext (auf Archive.org), S. 69 (siehe auch S. 139 ff.) Die Formulierung wurde recht bekannt und häufig zitiert; z. B. Gregor Schöllgen: Imperialismus und Gleichgewicht. Deutschland, England und die orientalische Frage 1871–1914. Oldenbourg, München 2000, S. 16
- ↑ Aus der Rede des Fürsten Bismarck über die orientalische Frage. In: Hottinger’s Volksblatt, über Bismarcks Rede vom 19. Februar 1878 (Wikisource).
- ↑ Der deutsche Historiker Theodor Schieder: Europa im Zeitalter der Nationalstaaten und europäische Weltpolitik bis zum I. Weltkrieg (1870–1918). In: ders. (Hrsg.): Handbuch der europäischen Geschichte. Union Verlag, Stuttgart 1968, S. 65.
- ↑ 21. Februar 1874–2. April 1878 Außenminister unter Premierminister Benjamin Dosraeli; siehe Liste der britischen Außenminister
- ↑ Michael J. Strauss: Territorial Leasing in Diplomacy and International Law. BRILL, 2015, ISBN 978-90-04-29362-5 (google.de [abgerufen am 25. Januar 2025]).
- ↑ George Hill: A History of Cyprus. Cambridge University Press, 2010, ISBN 978-1-108-02065-7 (google.de [abgerufen am 25. Januar 2025]).
- ↑ Imanue Geiss (Hrsg.): Der Berliner Kongress 1878. Protokolle und Materialien. Boppard am Rhein 1978.
- ↑ a b Theodor Schieder: Europa im Zeitalter der Nationalstaaten und europäische Weltpolitik bis zum I. Weltkrieg (1870–1918). In: ders. (Hrsg.): Handbuch der europäischen Geschichte. Union Verlag, Stuttgart 1968, S. 66.
- ↑ Otto Pflanze: Bismarck. Der Reichskanzler. Beck, München 1998, S. 165–168.
- ↑ Miranda Vickers: The Albanians. A Modern History. London/New York 2014, S. 62
- ↑ Annette Schaefgen: Von der treuen millet zum Sündenbock oder Die Legende vom armenischen Dolchstoß. Der Völkermord an den Armeniern im Ersten Weltkrieg. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Vorurteil und Genozid. Ideologische Prämissen des Völkermords. Böhlau, Wien 2010, S. 39 f. (abgerufen über De Gruyter Online).
- ↑ so die Einschätzung von George F. Kennan: The Decline of Bismarck’s European Order. Franco-Russian Relations, 1875–1890. Princeton 1979.
- ↑ Michael Stürmer: Das ruhelose Reich. Deutschland 1866–1918. Siedler, Berlin 1994, S. 198 f.
- ↑ Bernd Ulrich: Außenpolitik und Imperialismus. Bundeszentrale für politische Bildung, 27. September 2012, abgerufen am 27. Januar 2025.
- ↑ Michael Stürmer: Das ruhelose Reich. Deutschland 1866–1918. Siedler, Berlin 1994, S. 198.
- ↑ Gordon A. Craig: Geschichte Europas 1815–1980. Vom Wiener Kongreß bis zur Gegenwart. C.H.Beck, München 1984, S. 216.
- ↑ a b Mehmet Hacisalihoglu: Die Jungtürken und die Mazedonische Frage (1890–1918). R. Oldenbourg Verlag, München 2003, ISBN 3-486-56745-4, S. 48.
- ↑ Barbara Jelavich: History of the Balkans: Eighteenth and Nineteenth Centuries. Cambridge University Press, 1983. S. 359
- ↑ Gotthard Jäschke: Das Osmanische Reich vom Berliner Kongreß bis zu seinem Ende. In: Theodor Schieder (Hrsg.): Handbuch der europäischen Geschichte. Union Verlag, Stuttgart 1968, S. 539.
- ↑ Josef Matuz: Das Osmanische Reich. Grundlinien seiner Geschichte. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1985, S. 240.
- ↑ Sabine Rogge: Zypern und der Vordere Orient im 19. Jahrhundert. Waxmann Verlag, ISBN 978-3-8309-7176-4, S. 26 f. (google.de [abgerufen am 25. Januar 2025]).
- ↑ Sabine Rogge: Zypern und der Vordere Orient im 19. Jahrhundert. Waxmann Verlag, ISBN 978-3-8309-7176-4 (google.de [abgerufen am 25. Januar 2025]).
- ↑ Arthur Ponsonby: Wars & Treaties, 1815 to 1914. BoD – Books on Demand, 2023, ISBN 978-3-368-90019-9 (google.de [abgerufen am 25. Januar 2025]).
- ↑ Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Ursachen und Folgen des Berliner Kongresses von 1878 unter besonderer Berücksichtigung der Balkankriege, 15. November 2005, S. 4.
- ↑ William Norton Medlicott: The Congress of Berlin and After. A Diplomatic History of the Near Eastern Settlement 1878–1880. 2. Auflage. Routledge, London 1963.
- ↑ A. J. P. (Alan John Percivale) Taylor: The struggle for mastery in Europe, 1848-1918. Oxford: Clarendon Press, 1954, ISBN 0-19-822101-0 (archive.org [abgerufen am 25. Januar 2025]).
- ↑ Theodor Schieder: Europa im Zeitalter der Nationalstaaten und europäische Weltpolitik bis zum I. Weltkrieg (1870–1918). In: ders. (Hrsg.): Handbuch der europäischen Geschichte. Union Verlag, Stuttgart 1968, S. 67.
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