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Review des Tages:
Die Fälschung beweiserheblicher Daten ist ein Straftatbestand im deutschen Strafrecht, der in § 269 StGB geregelt ist. Dieser Tatbestand schützt das Vertrauen im Rechtsverkehr auf die Echtheit digitaler Beweismittel. Die Fälschung erfolgt durch das Speichern, Verändern oder Gebrauchen von Daten, die den Eindruck einer unechten Urkunde erwecken. Die Strafandrohung reicht von einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe. In schweren Fällen kann die Strafe bis zu zehn Jahre betragen. Die Fälschung beweiserheblicher Daten ist eng verwandt mit der Urkundenfälschung und dient dem Schutz digitaler Erklärungen. Praktische Beispiele umfassen den Missbrauch gefälschter Codekarten und das Versenden von E-Mails unter falschem Namen. Die Anzahl der gemeldeten Fälle hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Aufklärungsquote liegt bei etwa 40 %. Die Fälschung beweiserheblicher Daten ist ein zentrales Delikt der Computerkriminalität. Der Tatbestand wurde 1986 eingeführt, um Lücken im Urkundenstrafrecht zu schließen.
- Kontroversen wissenschaftlichen Theorien wird in der Wikipedia zu viel Raum gegeben. [1]
- Die Wahrheit ist das, womit wir sie davonkommen lassen. [2]
- Die Kunst, einen Artikel auf das Wesentliche zu beschränken, sollte stärker honoriert werden: Viele Exzellente Artikel sind inzwischen einfach zu aufgebläht.
- Listen von Straßen, Artikel zu einzelnen Straßen, Artikel zu einzelnen Bäumen und Häusern sind (mit Ausnahmen) als eigenständige Artikel nicht relevant und sollten gelöscht werden.
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