Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Alternariolmonomethylether | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C15H12O5 | ||||||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||||||||
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Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 272,25 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest[1] | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). |
Alternariolmonomethylether (AME) ist eine Verbindung aus der Gruppe der Mykotoxine und kommt insbesondere in Schimmelpilzen der Gattung Alternaria vor. Chemisch gehört der Stoff zu den Dibenzo-α-pyronen. Zusammen mit Tenuazonsäure, Altertoxin-1, Alternariol und Altenuen gehört Alternariolmonomethylether zu den toxikologisch bedeutendsten Alternaria-Toxinen.[2]
Eigenschaften
Alternariolmonomethylether ist der 9-Methylether von Alternariol (AOH). Es ist ein weißer bis gelber oder beiger Feststoff.[1]
Lebensmittelüberwachung
Für AME reicht die Datenlage nicht aus, um gesetzlich geregelte Höchstgehalte für den Gehalt in Lebensmitteln festzulegen. EU-Mitgliedstaaten sind aber angehalten, das Vorkommen von Alternaria-Toxinen zu überwachen und die Faktoren zu ermitteln, die zu hohen Werten führen. In der Folge sollen entsprechende Maßnahmen Verunreinigungen mit diesen Toxinen verringern oder verhindern. Die Europäische Kommission hat Richtwerte für AME und den Mutterstoff AOH angegeben, oberhalb derer das Vorhandensein genauer untersucht werden soll.[3][4]
Einzelnachweise
- ↑ a b c d Datenblatt Alternariol monomethyl ether from Alternaria alternata (tenuis) bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 22. März 2025 (PDF).
- ↑ K. S. Bilgrami, A.K. Choudhary: Mycotoxins in Preharvest Contamination of Agricultural Crops. In: Kaushal K. Shinha, Deepak Bhatnagar (Hrsg.): Mycotoxins in Agriculture and Food Safety, CRC Press, 1998. S. 30.
- ↑ Tabita Wenk, Bayerisches Landesamt für Gesundheit, Lebensmittelsicherheit: Höchstmengenregelungen für Mykotoxine in Lebensmitteln in der Europäischen Union (EU) und in Deutschland. In: lgl.bayern.de. 3. August 2006, abgerufen am 23. März 2025.
- ↑ Empfehlung (EU) 2022/553 der Kommission vom 5. April 2022 zur Überwachung des Vorkommens von Alternaria-Toxinen in Lebensmitteln, abgerufen am 23. März 2025