Die Zusatzweiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung im Bereich Ärztliches Qualitätsmanagement für Ärzte aller Fachgebiete.
Definition
Die Zusatzweiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement umfasst die Grundlagen für eine kontinuierliche Verbesserung von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen in der medizinischen Versorgung.
Mindestanforderung
Um die Zusatzbezeichnung Ärztliches Qualitätsmanagement führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte
- über 24 Monaten Weiterbildung in einem Gebiet verfügen und
- einen Weiterbildungskurs in Ärztlichem Qualitätsmanagement mit einem Umfang von 200 Stunden absolviert haben.[1][2]
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.[1]
Inhalte der Weiterbildung
Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:
- Qualitäts- und Risikomanagement
- Methoden und Instrumente des Qualitäts- und Risikomanagements
- Grundlagen der Qualitäts- und Ergebnismessung
- Qualitätsmodelle, Darlegungskonzepte und Zertifizierungen einschließlich deren Unterschiede sowie Schwerpunkte.[1]
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b c Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement. (PDF) In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 315f. Bundesärztekammer, abgerufen am 26. Oktober 2024.
- ↑ Bundesärztekammer (Hrsg.): (Muster-)Kursbuch Ärztliches Qualitätsmanagement. 2. Auflage. 18. Februar 2022 (bundesaerztekammer.de [PDF]).