Ein Zugmesser oder Ziehmesser ist ein Werkzeug zur Holzbearbeitung. Es besteht aus einer oft leicht gewölbten, stabilen und etwa 30 cm langen einschneidigen Klinge, an deren beiden Enden Griffe sitzen, mit denen man das Zugmesser über das Werkstück zu sich hin zieht.
Bezeichnungen
Bezeichnet wird es auch als Ziehmesser, Zieheisen, Schäleisen, Reifmesser (bayr.: Roafmessa), Reifeisen (bayr.: Roafeisn), Wagnermesser, Fassschaber, Rindenmesser.
Eine Ziehklinge hingegen ist ein Stahlblech oder eine Glasscheibe zur feinen Bearbeitung von Holzoberflächen.[1][2][3][4]
Anwendung
Schnitzen
Zugmesser wurden typischerweise zur schnitzenden Bearbeitung von länglich gewölbten Werkstücken auf der Schnitzbank eingesetzt, beispielsweise zum Herstellen von Pfählen oder Bohnenstangen, oder zum Hobeln von Schindeln auf der gleichartigen Schindelbank.
Auch in der Bildhauerei oder beim Bogenbau werden sie für die grobe Formgebung von gerundeten Werkstücken verwendet. Außerdem ist es ein wichtiges Werkzeug für den Wagner und Rechenmacher, um Holzräder und Holzrechen herzustellen. Auch bei Küfern (Daubnern, Böttchern, Schäfflern, Bindern) im Fassbau, sowie im traditionellen Schlitten- und Rodelbau sind Zugmesser unentbehrlich. Zudem kann es zur Herstellung von Anfeuerholz, Zünd- und Kienspänen dienen.
Zum feineren Bearbeiten von runden Werkstücken werden gerundete Ziehklingen und Ziehhobel eingesetzt. Letztere werden ebenfalls beidhändig geführt und besitzen eine mittig fixierte Klinge.
Entrinden
Zugmesser werden für das Fein-Entrinden und Polieren von Ästen und Stämmen, zum Bearbeiten von Balken und Pfählen und Rundhölzern verwendet.
Zum Entrinden kleinerer Flächen werden auch Bügelschaber eingesetzt, die einhändig über das Holz gezogen werden.
Zum schnellen Entrinden von Baumstämmen dient ein Schäleisen oder Schöpser mit längerem Stiel, der beidhändig über das am Boden liegende Rundholz gestoßen wird.
Schärfen
Ziehmesser werden einseitig geschliffen, auf der am Werkstück anliegenden Seite. Für Schnitzarbeiten wird das Ziehmesser scharf geschliffen und wie ein Hobelmesser fein abgezogen. Zum Entrinden bleibt die Schneide eher stumpf, damit das Messer die Rinde am Bast vom Holz trennt, ohne in das Holz zu schneiden.
Klinge
Die Klinge des Zugmessers ist einseitig nur auf der Oberseite in einem Winkel von 25 Grad (für Weichholz) bis 40 Grad (für Hartholz) geschliffen.
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Die Herstellung von Fassadenschindeln in Bayern
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Schnitzen eines Holzlöffels auf dem Schniedesel
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Anfertigen von langen Holzspänen zum Flechten von Körben
Literatur
- Zugmesser. In: Luegers Lexikon der gesamten Technik. 2. Auflage. Band 8. Deutsche Verlags-Anstalt, Leipzig / Stuttgart 1910, S. 1029–1030 (Digitalisat. zeno.org).
- Torsten Capelle: Zieheisen. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Nr. 34. de Gruyter, Berlin / New York 2007, ISBN 978-3-11-018389-4, S. 534–535.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ J. Andreas Schmeller: Nachträge zum „Bayerischen Wörterbuch“. (PDF; 3,6 MB; 24 Seiten) heimatforschung-regensburg.de, S. 17; Forst- und Zimmermanns-Werkzeuge. ( des vom 9. April 2019 im Internet Archive; PDF; 10 MB; 28 Seiten) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. DAKO Werk Dowidat KG, Handelsweg 5-11, 42897 Remscheid; gedore.de Forst- und Zimmermanns-Werkzeuge. ( des vom 9. April 2019 im Internet Archive; PDF; 10 MB; 28 Seiten) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. DAKO Werk Dowidat KG, Handelsweg 5–11, 42897 Remscheid, gedore.de; (Archiv). (PDF) simon-werkzeugmaschinen.de
- ↑ Forst- und Zimmermanns-Werkzeuge. (PDF; 10 MB; 28 Seiten) DAKO Werk Dowidat KG, Handelsweg 5-11, 42897 Remscheid; gedore.de (Archiv). (PDF) simon-werkzeugmaschinen.de
- ↑ J. Andreas Schmeller: Nachträge zum „Bayerischen Wörterbuch“. (PDF; 3,6 MB; 24 Seiten) S. 17; (Archiv). (PDF) heimatforschung-regensburg.de
- ↑ Vielwald. (PDF; 1,7 MB; 52 Seiten) Das Magazin der Bayerischen Staatsforsten, Dezember 2008, Ausgabe 05, Bayerische Staatsforsten Anstalt des öffentlichen Rechts, Regensburg, baysf.de, S. 23; abgerufen am 19. Januar 2011 (Archiv). (PDF) baysf.de