Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum
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Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:
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Hallo zusammen, wie war nochmal unsere Vorgehensweise bei Abbildung von Zahlungsmitteln (Münzen, Geldscheinen)? Verwendung als amtliches Werk in Verbindung mit dem Schutzlandprinzip fällt aus, korrekt? Also nur individuelle Bewertung hinsichtlich Schöpfungshöhe und möglicherweise abgelaufenen Schutzfristen der dargestellten Elemente, korrekt? Oder gibt es einen einfacheren Weg? Die o.g. Banknote aus Neuseeland steht seit 2023 ohne Entscheidung in der DÜP, es wird mal Zeit. :-) Yellowcard (D.) 11:22, 19. Aug. 2024 (CEST)
- Hi, ich würde gemäß Commons:Currency#New_Zealand löschen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:51, 19. Aug. 2024 (CEST)
Ich hole diese Diskussion nochmal aus dem Archiv. Gemäß Commons-Richtlinie ist der Neuseeland-Dollar zu löschen, klar, und dort wurde er vor einigen Jahren auch gelöscht und hierher gerettet (siehe Diskussion und Löschprüfung).
Ich sehe einigen Handlungsbedarf:
- Wikipedia:Bildrechte#Amtliche_Werke schweigt sich zur Abbildung von Währung / Zahlungsmitteln aus. Hier sollten wir nach Abschluss der Diskussion deutlicher werden, wie wir mit der Abbildung von Zahlungsmitteln umgehen.
- Nach meinem Dafürhalten ist klar, sollten nach deutschem Recht Zahlungsmittel unter § 5 Abs. 2 UrhG fallen, dass diese zumindest einem Änderungsverbot unterliegen. Damit sind sie nach unserer Definition ohnehin nicht "frei". Nun dürfte man an der Abbildung von Zahlungsmitteln ohnehin keine Änderungen durchführen wollen, es gibt für mich aus rein lizenzrechtlichter Sicht aber kein Argument, Zahlungsmittel als "Amtliche Werke" in der Wikipedia zu behalten, selbst wenn sie von Abs. 2 eingeschlossen sein sollten, was ich in Zweifel ziehe, analog zu Briefmarken.
- Sollte man vorstehendes anders sehen, kann man dann mit Bezug aufs Schutzlandprinzip argumentieren, dass auch ausländische Zahlungsmittel in Deutschland als Amtliche Werke frei seien? Auch diesen Winkelzug finde ich schwierig.
Ich frage nicht nochmal nach, weil es mir um den einzelnen Schein aus Neuseeland geht, sondern weil wir in Kategorie:Datei:Gemeinfrei (amtliches Werk) sehr viele Dateien haben, die wir neu bewerten und zu einem großen Teil löschen müssten. Ich halte das leider durchaus für geboten. Ich sehe wenige Argumente für die aktuelle Vorgehensweise. Dies bedeutetet natürlich nicht, dass alle Zahlungsmittel aus der genannten Kategorie gelöscht werden müsste, vieles ist mangels Schöpfungshöhe nicht schützbar (Münzen) oder möglicherweise alt genug.
Meinungen? Yellowcard (D.) 10:07, 11. Sep. 2024 (CEST)
- Zumindest kein Widerspruch meinerseits :-) --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:07, 28. Okt. 2024 (CET)
- Da es ja um eine Grundsatzdiskussion geht: Was können wir behalten und was nicht? Bei Scheinen könnte man immer mit ausreichend Schöpfungshöhe argumentieren (allein die Zusammenstellung), sofern sie nicht gemeinfrei-alt sind (dürfte nur wenige betreffen). Bei Münzen gabs früher mal die Meinung, dass nicht nur das Motiv, sondern auch die designmäßige Umsetzung in eine Münze (runde Form, wie wird was gestanzt, welche Details bleiben, welche fallen weg) als ausreichend angesehen wurde, so dass quasi alle Münzen ab zweitem Drittel 20. Jhds. vermutlich auch ausscheiden würden? Ebenso ganz praktisch die Frage, ob wir die Regelungen von COM:CUR dann für uns hier anwenden dürften (was da frei = auch bei uns erlaubt). Alles Fragen, damit hinterher ein brauchbarer Handlungsleitfaden rauskommt. LG (nicht signierter Beitrag von Quedel (Diskussion | Beiträge) 20:33, 18. Nov. 2024 (CET))
- Richtig. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:08, 18. Nov. 2024 (CET)
- Da es ja um eine Grundsatzdiskussion geht: Was können wir behalten und was nicht? Bei Scheinen könnte man immer mit ausreichend Schöpfungshöhe argumentieren (allein die Zusammenstellung), sofern sie nicht gemeinfrei-alt sind (dürfte nur wenige betreffen). Bei Münzen gabs früher mal die Meinung, dass nicht nur das Motiv, sondern auch die designmäßige Umsetzung in eine Münze (runde Form, wie wird was gestanzt, welche Details bleiben, welche fallen weg) als ausreichend angesehen wurde, so dass quasi alle Münzen ab zweitem Drittel 20. Jhds. vermutlich auch ausscheiden würden? Ebenso ganz praktisch die Frage, ob wir die Regelungen von COM:CUR dann für uns hier anwenden dürften (was da frei = auch bei uns erlaubt). Alles Fragen, damit hinterher ein brauchbarer Handlungsleitfaden rauskommt. LG (nicht signierter Beitrag von Quedel (Diskussion | Beiträge) 20:33, 18. Nov. 2024 (CET))
- Ich sehe hier in der Tat mehrere Grundsatzfragen, und ich weiß nicht, ob hier der richtige Ort zur Diskussion ist - bloß scheint die Zahl der interessierten bewanderten Diskussionsteilnehmer momentan auf einem Tiefststand zu sein... Zusammengefasst sollten wir zumindest folgende Fragen beantworten:
- Können Amtliche Werke nach § 5 Abs. 2 UrhG überhaupt hier verwendet werden, trotz des Änderungsverbots? Ein Änderungsverbot widerspricht der Definition einer freien Lizenz und damit unseren Grundprinzipien.
- Sofern wir Amtliche Werke nach Abs. 2 nutzen wollen, können wir das Schutzlandprinzip anwenden und dies auf alle Währungsmittel übertragen, und somit argumentieren, dass wir hier in Bezug auf die deutsche Rechtslage alle Zahlungsmittel als freie Amtliche Werke ansehen, oder müssen wir die Situation im jeweiligen Land berücksichtigen?
- Weisen Geldscheine und/oder Münzen Schöpfungshöhe auf? (Ich denke, diese Diskussion können wir abkürzen und mit Ja beantworten?)
- Yellowcard (D.) 10:13, 19. Nov. 2024 (CET)
- Frage 1 müssen wir wohl mit einem Nein beantworten, auch wenn wir diesbezüglich in der Vergangenheit immer den Kopf in den Sand gesteckt haben. Die Antwort auf Frage 3 lautet klar ja. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:31, 19. Nov. 2024 (CET)
- Änderungsverbot haben wir bei Panoramafreiheit allerdings auch.
- Und SH muss natürlich immer im Einzelfall bewertet werden. -- Chaddy · D 19:14, 19. Nov. 2024 (CET)
- Oh, das Änderungsverbot bei der Panoramafreiheit hatte ich ganz vergessen. Guter Punkt! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:39, 20. Nov. 2024 (CET)
- Korrekt. Spricht für weiterhin Kopf-in-den-Sand-stecken, oder? (Ernstgemeint. Sehe hier sonst keine Lösung die ohne Pandorra-Büchsen und bodenlose Fässer auskommt.)
- @Gnom: Kennst du dich mit dem Schutzlandprinzip näher aus und kannst das einschätzen? Sprich unter der Annahme, dass wir Zahlungsmittel als Amtliche Werke ansehen und sie somit in Deutschland verwenden können, Änderungsverbot mal außen vor gelassen, können wir mit Verweis auf Schutzlandprinzip die Zahlungsmittel aller Länder der Welt nutzen? Ich hatte mir das vor einiger Zeit mal im Detail angesehen und bin zu dem Schluss gekommen, dass unsere pauschale Vorgehensweise massive Lücken aufweist, aber ich erinnere mich nicht mehr konkret.
- Yellowcard (D.) 16:00, 20. Nov. 2024 (CET)
- Oh, das Änderungsverbot bei der Panoramafreiheit hatte ich ganz vergessen. Guter Punkt! --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:39, 20. Nov. 2024 (CET)
Nosferatu reloaded, oder: Altes Urheberrecht für Stummfilme
[Quelltext bearbeiten]Ich denke, es ist sinnvoll, auch hier auf diese aktuelle Diskussion auf Commons aufmerksam zu machen. Über den Fall des Stummfilms Nosferatu – Eine Symphonie des Grauens von 1922 haben wir ja inzwischen hier und an anderen Stellen schon wiederholt diskutiert (etwa Diskussion 2023), und der letzte Diskussionsstand lässt sich etwa so zusammenfassen: Der Film – in den USA schon länger public domain – ist in Deutschland 2020 gemeinfrei geworden, 70 Jahre nach dem Tod von Henrik Galeen als längstlebendem der nach § 65 UrhG für die Berechnung der Schutzdauer relevanten Beteiligten (Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik). So steht es auch im Artikel über den Film in Fussnote 26. Nur Einzelbilder aus dem Film wären noch bis Ende 2028 geschützt, da diese einen gesonderten Schutz erhalten und einer der Kameramänner, Fritz Arno Wagner, der dafür relevant ist, erst 1958 gestorben ist. Nun wurde jedoch in der verlinkten neuen Commons-Diskussion vorgebracht, dass für vor dem 1. Juli 1995 veröffentlichte Werke das alte deutsche Urheberrecht zu berücksichtigen sei, wonach auch der Kameramann bzw. die Kameramänner Mitautoren wären, und dann hätten wir hier auch das Wagner-Problem und Nosferatu würde in Deutschland erst am 1. Januar 2029 gemeinfrei. Sollte das so sein, müssten auf Commons wohl die ganzen Nosferatu-Bilder und -Filme wieder gelöscht werden (im Moment ist das Resultat einer Löschdiskussion etwas konfus geraten, auch aufgrund eines Missverständnisses, siehe Löschdiskussion und Nachfrage). Wie sieht man das hier so...? Gestumblindi 21:10, 13. Jan. 2025 (CET)
- PS: In der Schweiz ist es sehr viel einfacher, es gilt gemäss Art. 30 Abs. 3 URG: "Bei Filmen und anderen audiovisuellen Werken fällt für die Berechnung der Schutzdauer nur der Regisseur oder die Regisseurin in Betracht." Könnten wir uns hier also einfach nach Schweizer Recht richten, müssten wir keine kilometerlangen Diskussionen führen... ;-) Aber es handelt sich ja nicht um einen Schweizer Film (auch nicht bei den anderen Stummfilmen, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden)... Gestumblindi 21:17, 13. Jan. 2025 (CET)
- Ich habe mir gerade mal die Übergangsregulungen angeschaut, muss aber offen zugeben, dass ich da die Gesetzestexte teils schon nicht verstehe. Die §§ 137e und 137f UrhG scheinen thematisch zwar irgendwie zu passen, aber ohne Kommentierung bekomme ich das wohl nicht auf den konkreten Fall übertragen. --2A02:3037:206:2E7F:B7EF:B89:AEFD:EF95 14:12, 14. Jan. 2025 (CET)
Eigene Fotografie eines Objektes mit künstlerischem Wert
[Quelltext bearbeiten]Hallo zusammen, ich habe hier einen Fall, zu dem ich gerne eure Meinung hören würde. Das Ganze hat einen konkreten Hintergrund, aber ich würde es gerne erstmal möglichst allgemein halten:
Angenommen ich erstelle eine fotografische Aufnahme eines Alltagsgegenstands, ab wann würden die Urheberrechte des Produktdesigners derart schwer wiegen, dass ich diese Fotografie nicht mehr auf Wikipedia (bzw. Commons) stellen könnte?
Beispiel 1: Ich fotografiere meine Kaffeemaschine, die ein ansprechendes Produktdesign hat. Vorne auf der Maschine befindet sich zudem das Logo des Herstellers. Mal angenommen, sowohl das Design der Maschine als auch das Logo erfüllen die Anforderungen an die Schöpfungshöhe und die Rechteinhaber sind noch nicht verstorben... Verstoße ich dann automatisch gegen das Urheberrecht, wenn ich das Bild hochlade?
Laut Flakon-Urteil ist das ja auf jeden Fall eine Vervielfältigung des Werks und ich greife in das Urheberrecht ein. Allerdings dürfte hier wohl der Erschöpfungsgrundsatz greifen(?). Gilt der Erschöpfungsgrundsatz dann nur für das Produktdesign generell oder auch in Verbindung mit dem Logo, das auf dem Produkt angebracht ist und vermutlich einen eigenen Schutzstatus genießt?
Beispiel 2: Ich fotografiere eine Sportmedaille (beispielsweise eine Goldmedaille der Olympischen Spiele) zu Dokumentationszwecken und stelle diese ins Internet. Die Medaille ist künstlerisch gestaltet und erfüllt sicherlich die Anforderungen an die Schöpfungshöhe. Darf ich dieses Bild dann weiterverbreiten, wenn ich dies zum Zwecke der Aufklärung über zeithistorische Geschehnisse tue (z.B. in der Wikipedia) oder wiegt auch hier das Urheberrecht des Medaillen-Designers schwerer? Der Erschöpfungsgrundsatz, den ich oben genannt habe, gilt ja spätestens hier nicht mehr, da die Medaille zu keinem Zeitpunkt in wirtschaftlichen Verkehr gebracht wurde.
Ich hoffe, das klingt jetzt nicht, als würde ich euch mit unsinnigen Gedankenspielen herausfordern wollen. Möglicherweise habe ich auch einige Dinge auf unzulässige Weise durcheinandergeworfen... Ich versuche echt, die überaus uneindeutige Rechtslage nachvollziehen zu können.--Qwertz1894 (Diskussion) 21:37, 13. Jan. 2025 (CET)
- Wenn Du ein Bild auf Commons hochlädst, dann geschieht das normalerweise immer unter der CC-Lizenz (Ausnahmen gibt es z.B. für Firmenlogos, die in den jeweiligen Firmenartikel eingebunden werden sollen). Damit kann jeder das Bild unter gewissen Bedingungen beliebig weiter nutzen, auch für kommerzielle Zwecke. Eine Beschränkung auf "Zwecke der Aufklärung über zeithistorische Geschehnisse" ist von daher gar nicht möglich. --HH58 (Diskussion) 11:52, 15. Jan. 2025 (CET)
- Zitat aus Erschöpfungsgrundsatz: Der Erschöpfungsgrundsatz entfaltet seine Wirkung immer nur auf die konkret in Verkehr gebrachten Werkstücke - d.h. du darfst dein spezielles Exemplar der Kaffeemaschine weiterverkaufen. Du darfst auch Fotos machen, wenn dies quasi zum üblichen Gebrauch dieser speziellen Kaffeemaschine gehört (z.B. wenn du die Maschine auf eBay weiterverkaufen willst oder wenn sie auf Familienbildern zu sehen ist). Eine Veröffentlichung der Fotos unter CC-Lizenz würde aber auch anderen Personen ein (u.U. auch kommerzielles) Nutzungsrecht an den Fotos dieser speziellen Maschine einräumen. Das ist vom Erschöpfungsgrundsatz sicher nicht gedeckt. Siehe hierzu auch Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos und eigene Nachzeichnungen (Marken, Cover, Comicfiguren, Maskottchen …) --HH58 (Diskussion) 12:11, 15. Jan. 2025 (CET)
- Sehe ich genauso. Im Beispiel 1 könnte der Erschöpfungsgrundsatz und in Beispiel 2 beispielsweise das Zitatrecht eine Option für eine legale Veröffentlichung der Fotos der Gegenstände sein, all dies hilft uns aber bei den weiterreichenden Anforderungen in den Wikimedia-Projekten nicht weiter. Insbesondere bei Beispiel 1 gilt, dass die Anforderungen zum Erreichen der Schöpfungshöhe bei Gebrauchsgegenständen weiterhin hoch, zugleich aber nicht unerreichbar sind (Geburtstagszug). Ist die Schöpfungshöhe erfüllt und wir haben keine Freigabe des Rechteinhabers, so ist die Veröffentlichung unter einer freien Lizenz meines Erachtens nicht möglich. --Yellowcard (D.) 12:18, 15. Jan. 2025 (CET)
- Oh, wie schön, darüber habe ich im Rahmen meiner Doktorarbeit auch viel nachgedacht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:26, 15. Jan. 2025 (CET)
- Wobei der Erschöpfungsgrundsatz – wie ich gerade lese – wohl eben nicht nur bei einem Verkauf eine Rolle spielt... vielleicht ließe sich dieser auch auf den 2. Fall anwenden. Sehr interessant auf jeden Fall. Wenn ich eure Einschätzungen so lese, die ich argumentativ absolut nachvollziehen kann, dann sieht es so aus, als wären wir hier (beziehungsweise das gesamte Internet) ein einziger Tatort xD. Da haben Gesetzgeber und Gerichte echt die Büchse der Pandora geöffnet.--Qwertz1894 (Diskussion) 20:19, 15. Jan. 2025 (CET)
- Oh, wie schön, darüber habe ich im Rahmen meiner Doktorarbeit auch viel nachgedacht. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 17:26, 15. Jan. 2025 (CET)
- Sehe ich genauso. Im Beispiel 1 könnte der Erschöpfungsgrundsatz und in Beispiel 2 beispielsweise das Zitatrecht eine Option für eine legale Veröffentlichung der Fotos der Gegenstände sein, all dies hilft uns aber bei den weiterreichenden Anforderungen in den Wikimedia-Projekten nicht weiter. Insbesondere bei Beispiel 1 gilt, dass die Anforderungen zum Erreichen der Schöpfungshöhe bei Gebrauchsgegenständen weiterhin hoch, zugleich aber nicht unerreichbar sind (Geburtstagszug). Ist die Schöpfungshöhe erfüllt und wir haben keine Freigabe des Rechteinhabers, so ist die Veröffentlichung unter einer freien Lizenz meines Erachtens nicht möglich. --Yellowcard (D.) 12:18, 15. Jan. 2025 (CET)
- Zitat aus Erschöpfungsgrundsatz: Der Erschöpfungsgrundsatz entfaltet seine Wirkung immer nur auf die konkret in Verkehr gebrachten Werkstücke - d.h. du darfst dein spezielles Exemplar der Kaffeemaschine weiterverkaufen. Du darfst auch Fotos machen, wenn dies quasi zum üblichen Gebrauch dieser speziellen Kaffeemaschine gehört (z.B. wenn du die Maschine auf eBay weiterverkaufen willst oder wenn sie auf Familienbildern zu sehen ist). Eine Veröffentlichung der Fotos unter CC-Lizenz würde aber auch anderen Personen ein (u.U. auch kommerzielles) Nutzungsrecht an den Fotos dieser speziellen Maschine einräumen. Das ist vom Erschöpfungsgrundsatz sicher nicht gedeckt. Siehe hierzu auch Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos und eigene Nachzeichnungen (Marken, Cover, Comicfiguren, Maskottchen …) --HH58 (Diskussion) 12:11, 15. Jan. 2025 (CET)
Panoramafreiheit in Nachfolgestaaten der UdSSR
[Quelltext bearbeiten]Bekanntlich kennen ja einige Nachfolgestaaten der UdSSR wie beispielsweise die Ukraine keine Panoramafreiheit. Deshalb können Aufnahmen nach 1991 aus diesen Ländern, die in Deutschland den Umständen nach unter die Panoramafreiheit fallen würden, im Regelfall nicht veröffentlicht werden. Wie verhält es sich aber mit Aufnahmen, die vor 1991 gefertigt wurden? Fallen diese dann unter die Panaormafreiheit, oder gibt es eine sonstige Regelung, die die Verwendung in der Wikipedia gestattet? Beispiel dafür sind die sogenannten Hammond-Slides, die in den 1960er und 1970er Jahren u. a. in Kiew aufgenommen wurden. Mit freundlichen Grüßen --Kiew86 (Diskussion) 16:51, 14. Jan. 2025 (CET)
- @Kiew86 Commons:Copyright rules by territory/Soviet Union#Freedom of panorama ist da leider nicht sehr aussagekräfig. Indirekt also eher nein. --Raymond Disk. 17:49, 14. Jan. 2025 (CET)
- Widerspruch: Die Auslegung hier ist so, dass wir uns mit Berufung auf das Schutzlandprinzip ausschließlich auf das Recht in Deutschland, Österreich und der Schweiz beziehen. Sofern also die deutsche Panoramafreiheit anwendbar wäre, können wir die Bilder lokal nutzen und verwenden. Ein Upload auf Commons wäre allerdings nicht empfehlenswert. --Yellowcard (D.) 18:01, 14. Jan. 2025 (CET)
- Ja sorry, ich bezog mich (natürlich?) auf Commons, nicht auf hierzuwiki. --Raymond Disk. 18:10, 14. Jan. 2025 (CET)
- Widerspruch: Die Auslegung hier ist so, dass wir uns mit Berufung auf das Schutzlandprinzip ausschließlich auf das Recht in Deutschland, Österreich und der Schweiz beziehen. Sofern also die deutsche Panoramafreiheit anwendbar wäre, können wir die Bilder lokal nutzen und verwenden. Ein Upload auf Commons wäre allerdings nicht empfehlenswert. --Yellowcard (D.) 18:01, 14. Jan. 2025 (CET)
Copyrightzeichen unter gemeinfreien Werken
[Quelltext bearbeiten]Ich weiß nicht, ob ich an dieser Stelle richtig bin, aber ich weiß auch nicht, wo ich mich ansonsten hinwenden sollte deshalb versuche ich es mal hier: So wie ich das verstanden habe, sind Werke bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers urheberechtlich geschützt und danach gemeinfrei. Auch Scans oder Fotos dieser Werke sollten in Deutschland nach §68 UrhG gemeinfrei sein. Trotzdem trifft man im Internet immer wieder auf Bilder von Werken, deren Urheber eindeutig vor mehr als 70 Jahren verstorben ist und die trotzdem mit Copyrightzeichen © versehen sind. Beispiele wären etwa die ersten hier präsentierten alten Pläne und Ansichten der Stadt Landau oder die Gemälde aus dieser Online-Austellung des Deutschen Bundestages. Haben derartige Urheberrechts-Vermerke eine rechtliche Grundlage und sind deshalb gültig? Oder könnte man die ignorieren und derartige Bilder theoretisch unter Vorlage:PD-old-70 oder ähnlichem hochladen? SiMon (Diskussion) 20:43, 17. Jan. 2025 (CET)
- Solche Vermerke sind ungültig und als Schutzrechtsanmaßung sogar rechtswidrig. -- Chaddy · D 20:45, 17. Jan. 2025 (CET)
- Richtig. Es gibt allerdings Ausnahmen, siehe Editio princeps (Urheberrecht). Wer ein eigentlich gemeinfreies Werk erstmals veröffentlicht, erhält etwa in Deutschland oder in Österreich (nicht jedoch in der Schweiz) dadurch ein 25-jähriges Leistungsschutzrecht. Bei den Beispielen von SiMon ist das wohl überwiegend nicht der Fall, allerdings sind die gezeigten Pläne, Ansichten, Gemälde und sonstigen Werke auf den beiden verlinkten Websites auch sicher nicht alle gemeinfrei. Beim ersten Bild etwa, einem Kupferstich von Matthäus Merian von 1663, ist das "© Stadt Landau in der Pfalz" natürlich Quatsch, der Stich wurde damals veröffentlicht (solche Druckgrafiken sind ja keine Unikate, sondern wurden zwecks Veröffentlichung vervielfältigt) und damit kommt auch editio princeps nicht in Frage, während hingegen die neueren Stadtpläne (etwa von 1968) sicher noch geschützt sind. Dass der deutsche Bundestag anscheinend für ein Flugblatt von 1793 ein Urheberrecht in Anspruch nimmt ("© DBT", ich nehme mal an, dass die Abkürzung für "Deutscher Bundestag" steht), ist ja sehr amüsant, aber natürlich auch zu ignorieren. Gestumblindi 21:08, 17. Jan. 2025 (CET)
- PS: Und da die Frage so allgemein gehalten ist, "Trotzdem trifft man im Internet immer wieder auf Bilder von Werken, deren Urheber eindeutig vor mehr als 70 Jahren verstorben ist und die trotzdem mit Copyrightzeichen © versehen sind": Für die USA kann das sogar zutreffen, da das Copyright dort anders geregelt ist. Das ist dann aber sehr komplex und ich verweise diesbezüglich einfach mal auf die sogenannte "Hirtle-Tabelle" auf Commons. Und auf die wenigen Länder mit einer längeren Schutzfrist als 70 Jahre, etwa Mexiko (100 Jahre) - relevant für Frida Kahlo... Gestumblindi 21:11, 17. Jan. 2025 (CET)
- Es ist ja offensichtlich so, dass der (in diesem Bereich unfähige) Bearbeiter dieser Zusammenfassung keinen Unterschied zwischen Quelle und Copyright und Urheberschutz kennt. Wobei das C sowieso eigentlich nichts besagt, aber das ist eine andere Sache. Er wollte wohl die Quelle angeben. --Hachinger62 (Diskussion) 10:25, 23. Jan. 2025 (CET)
Logo mit Leuchtturm, detaillierte Darstellung, ich sehe eher keine SH, aber mit Sicherheit ein Grenzfall. Meinungen? Yellowcard (D.) 14:21, 21. Jan. 2025 (CET)
- Nicht vom Designer gestaltet, sondern vom Laien, grundlegende Fehler. Ringelsocke mit blauem Hintergrund hat für mich jetzt auch keine SH. --Ralf Roletschek (Diskussion) 14:35, 21. Jan. 2025 (CET)
Zitatesammlung im Artikel Maria Ward
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel Maria Ward ist als Sammlung von Zitaten gestaltet. Bei einigen, vor allem den Blockzitaten, sind die Quellen angegeben: Immolata Wetter: Mary Ward, 1985 und Immolata Wetter: Mißverständnisse und Klärung, 1993. Bei manchen Zitaten ist die Herkunft dagegen nicht angegeben, zum Beispiel: "In Köln sprachen die dortigen Frauen persönlich beim Erzbischof vor und forderten, dass „der Papst über ihre Lage besser zu informieren sei. […] Die elf Frauen in Lüttich hatten sich unterworfen und auf ihre Bitten hin einen Aufschub und 40 Tagen erhalten.“ Sie konnten aber wegen der Schuldenlast weiter im Hause bleiben." Was ist davon urheberrechtlich zu halten? Danke für Antworten! --BlackEyedLion (Diskussion) 00:44, 23. Jan. 2025 (CET)
- Hi, @BlackEyedLion: Urheberrechtlich ist das vollkommen unproblematisch (weil die Sätze aufgrund ihrer Kürze und "Trockenheit" nicht schutzfähig sind) aber redaktionell wäre es aber natürlich im Sinne der Wikipedia-Regeln zu fordern, dass bei allen Zitaten die Quellen angegeben sind. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 09:42, 23. Jan. 2025 (CET)
Aus der DÜP, mit zwei ganz spannenden Fragestellungen:
- ist die Münze an sich urheberrechtlich geschützt? Ein Amtliches Werk ist sie nicht, aber ich sehe eher keine SH, hier sind wirklich die altbekannten Magdeburger Motive zusammengestellt in einer Art, dass auch die Zusammenstellung an sich in meinen Augen keinen Schutz rechtfertigt. Zwar würde ich die Schwelle bei der Gestaltung einer Münze sehr niedrig ansetzen, halte sie hier aber dennoch nicht für erreicht.
- Falls 1 zu einem "nein" führt: ist die Abbildung der Münze selbst bereits geschützt (Lichtbild) oder ist das noch eine nicht schützbare zweidimensionale Reproduktion, gibt es da inzwischen klarere Abgrenzungen? Die Idee ist ja schon, die Münze möglichst zweidimensional abzubilden, andererseits ist die Münzprägung ja gerade typisch dreidimensional, ohne die dritte Dimension wäre es nur eine Runde Scheibe ...
Auf eure Meinungen gespannt. Yellowcard (D.) 10:07, 23. Jan. 2025 (CET)
- @Wdwd: Zur Info für Dich als Einsteller in die DÜP --Yellowcard (D.) 10:09, 23. Jan. 2025 (CET)
- Ich würde sagen, dass diese Darstellung schutzfähig ist, einerseits die Abstraktion der Motive in der konkreten Gravur und ihre Zusammenstellung auf der Münze. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:15, 23. Jan. 2025 (CET)
- Die gleiche Diskussion wie oben beim neuseeländischen Geldschein. Es ist eben umstritten, ob Münzen als offizielle Zahlungsmittel "Amtliche Werke" sind. Es spricht ja auch einiges dafür. Und das Foto einer dreidimensionalen Sache ist geschützt, aber das kann man ja einfach beheben: selbst ein Foto machen. --Hachinger62 (Diskussion) 10:30, 23. Jan. 2025 (CET)
- Nachgefragt: Welche nachvollziehbaren Einwände bestehen gegen die auch im DÜP-Hinweis angegebenen Punkte unter c:Commons:Copyright_rules_by_territory/Germany#Currency und die dortigen Referenzen/Punkte?--wdwd (Diskussion) 12:12, 23. Jan. 2025 (CET)
- Früher war immer der Einwand hier, dass der Münzgestalter insbesondere bei solchen Nicht-Standard-Währungsmünzen seine Kreativität auslebt und die Gestaltung, welche Elemente stelle ich dar, wie muss ich das Relief gestalten, damit es so und so aussieht etc. als eigenständige schutzfähige Leistung angesehen wurde, da dies (nach OMA-Test) jeder Künstler anders lösen würde und unterschiedliche Produkte herauskämen. Als zweites waren Münzen nicht amtliche Werke nach Abs. 2 die bei uns dann als nicht-genügend-frei aussortiert wurden? Weiterhin ist zu bedenken, dass diese Münze nur in Deutschland als Zahlungsmittel zugelassen ist, aber nicht im Euro-Raum (dort sogar unerwünscht sind, wenn man der Einleitung (Gedenkmünzen der Bundesrepublik Deutschland) und dem Ref2 folgt. --Quedel Disk 18:01, 24. Jan. 2025 (CET)
- Nachgefragt: Welche nachvollziehbaren Einwände bestehen gegen die auch im DÜP-Hinweis angegebenen Punkte unter c:Commons:Copyright_rules_by_territory/Germany#Currency und die dortigen Referenzen/Punkte?--wdwd (Diskussion) 12:12, 23. Jan. 2025 (CET)
Datei:ÜbersichtKoserowerSeebruecken.jpg - Panoramafreiheit?
[Quelltext bearbeiten]Ist das Plakat in verlinktem Foto bleibend ausgestellt und kann dieses Foto somit mit Verweis auf die Panoramafreiheit behalten werden? --Yellowcard (D.) 09:33, 24. Jan. 2025 (CET)
- Ja, würde ich sagen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 10:01, 24. Jan. 2025 (CET)
- Siehe auch Diskussion unter Benutzer_Diskussion:Dmicha/Archiv/2024#Problem_mit_Deiner_Datei_(18.06.2024). --Quedel Disk 17:53, 24. Jan. 2025 (CET)
Nachnutzung von OSM-Karten
[Quelltext bearbeiten]Aus der DÜP:
Kann hier jemand mit der lizenzkonformen Nachnutzung dieser Karten aus OpenStreetMaps weiterhelfen? Ich kenne mich mit der ODbL gar nicht aus, hat da jemand Erfahrung? @Quedel: Zur Info. --Yellowcard (D.) 09:45, 24. Jan. 2025 (CET)
- @Yellowcard Ich würde die Karten nach Commons verschieben, da haben wir eine passende LIzenzvorlage: C:Template:OpenStreetMap --Raymond Disk. 13:29, 24. Jan. 2025 (CET)
- @Raymond: So naheliegend und ich bin nicht drauf gekommen. Danke für den Hinweis, habe ich direkt umgesetzt! Yellowcard (D.) 13:52, 24. Jan. 2025 (CET)
- Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Yellowcard (D.) 13:52, 24. Jan. 2025 (CET)
Ministerialberichte
[Quelltext bearbeiten]Servus! Wenn Berichte von Ministerien keine Urheber- oder Lizenzangaben verfügen, wie ist damit umzugehen? zB hier der Extremismusbericht des Justizministeriums in Österreich (download unten). Weder auf der Seite noch im pdf Dokument gibt es irgendwelche Hinweise darauf. Können (auch längere) Textstellen hieraus einfach kopiert werden unter Angabe der entsprechenden Quelle? Danke! --HylgeriaK (Diskussion) 18:56, 24. Jan. 2025 (CET)
- @HylgeriaK: Zunächst sollten wir hier den Grundsatz festhalten, dass immer dann, wenn bei einem Werk kein Rechtevermerk angefügt ist, die Regel "alle Rechte vorbehalten" gilt. Das bedeutet also, dass der Bericht hier urheberrechtlich geschützt ist, denn es handelt sich auch nicht um ein "amtliches Werk" im Sinne von § 7 UrhG-AT (denn bloße Berichte fallen nicht unter diese Ausnahme). Was aber natürlich erlaubt ist, sind Zitate aus dem Dokument, unter Umständen auch in größerer Länge. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 23:04, 24. Jan. 2025 (CET)
- Danke! lg --HylgeriaK (Diskussion) 09:30, 25. Jan. 2025 (CET)
pressebild
[Quelltext bearbeiten]ich hab hier ein pressebild aus 1975. Es ist bereits veröffentlicht seit 1975 im Kölner Stadt-Anzeiger.. Möchte dieses Bild (damaliger RP F.J. Antwerpes und einem träger des bundesverdienstkreuzes bei der verleihung) in einem artikel in wikipedia verwenden. Bezüglich der rechtl. möglichkeiten bin ich mir unsicher. Kennt sich jemand aus? --2003:E9:DF1E:E600:E9F0:56C3:2628:64DC 09:36, 25. Jan. 2025 (CET)
- Pressebild zu sehen in:
(das 5 oder 6. bild auf der seite von oben)- --2003:E9:DF1E:E600:20E7:17C8:92A9:BFA8 09:57, 25. Jan. 2025 (CET)