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Als Verfassungsgrundsätze bezeichnet man allgemein anerkannte Regelungen in einem Staat, die in dessen Verfassung verankert sind oder sich aus dem Inhalt der Verfassung ableiten lassen. Die Verfassungsgrundsätze, die nicht mit den Staatszielen verwechselt werden dürfen, drücken fundamentale wehrhafte Prinzipien aus, die die Verfassung im Ganzen prägen. Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz („Ewigkeitsklausel“) schützt die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze vor jeder Änderung.