Eine Verwandtschaftsbeziehung (von mittelhochdeutsch verwant âzugewandt, zugehörigâ) ist ein VerhĂ€ltnis zwischen zwei Personen, deren eine von der anderen biologisch abstammt oder die beide einen gemeinsamen Vorfahren haben. Neben dieser zugrunde liegenden Blutsverwandtschaft gibt es die rechtliche Verwandtschaft durch Feststellung der Elternschaft fĂŒr ein nicht leibliches Kind (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach Eizellspende). Mit den Verwandten von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern besteht in den meisten LĂ€ndern keine rechtliche Verwandtschaft, sondern eine SchwĂ€gerschaft, umgangssprachlich indirekte oder affine Verwandtschaft genannt, eine Form der sozialen Verwandtschaft.
Verwandtschaftssystem und Bezeichnungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Allgemeines
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Grad der Verwandtschaft (nah oder entfernt) zwischen zwei betrachteten Personen geht von ihrer beider Abstammung aus. Dabei wird unterschieden zwischen dem bezifferten Generationen-Abstand von Seitenlinien (â1. Gradesâ: eine Generation zurĂŒck; siehe Grafik) und dem rechtlichen Verwandtschaftsgrad (âim ersten Gradâ: eine vermittelnde Geburt liegt zwischen ihnen).

vom âProbandâ (In der Mitte links: Ich, Ego) entfernen sich nach rechts die senkrechten Familienzweige (Seitenlinien) umso weiter, je frĂŒher sie sich in der Ahnenreihe abspalten, entsprechend steigt jeweils ihr n. Grad
Dieser Artikel erlĂ€utert die Beziehungsnamen, die in Deutschland, Ăsterreich und der Schweiz verwendet werden; regional finden sich viele abweichende Bezeichnungen. Alle sind kulturell geprĂ€gt von dem VerstĂ€ndnis, dass eine Person gleichermaĂen von beiden Elternteilen abstammt (kognatisch-bilaterale Verwandtschaft). Im Wesentlichen entsprechen sie dem heutzutage in der westlichen Welt ĂŒblichen Verwandtschaftssystem.
Ethnologische Einordnung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die deutschsprachigen Verwandtschaftsnamen werden ethnologisch (völkerkundlich) dem âEskimo-Systemâ zugeordnet, das in den 1940er Jahren vom US-amerikanischen Anthropologen George P. Murdock eingeteilt wurde. Die Eskimo-Völker im nördlichen Polargebiet unterscheiden nicht zwischen Verwandten der vĂ€terlichen und der mĂŒtterlichen Seite (patri- und matrilateral), so kann ein Onkel der Bruder des Vaters oder der Mutter sein, eine Tante die Schwester der Mutter oder des Vaters.[1] Dies entspricht den Bezeichnungen im deutschsprachigen Raum, allerdings waren frĂŒher mutterseitig auch die Namen Oheim (Mutterbruder) und Muhme (Mutterschwester) verbreitet.
In den verschiedenen Kulturen haben sich fĂŒr alle diese VerhĂ€ltnisse einfache oder umfangreiche Verwandtschaftssysteme entwickelt, mit jeweils eigenen Verwandtschaftsbezeichnungen fĂŒr die Familienangehörigen. Diese Namen beziehen sich immer auf denjenigen, der sie benutzt oder deren Beziehungen benannt werden, und sie sind wechselseitig ergĂ€nzend, beispielsweise ist jemand der oder die Enkel-in seiner oder ihrer GroĂmutter, gleichzeitig ist das der oder die Urenkel-in der UrgroĂmutter. Bei der Darstellung von VerwandtschaftsverhĂ€ltnissen in StammbĂ€umen oder Ahnentafeln wird die Hauptperson als Ego (Ich) oder Proband (Testperson) bezeichnet und alle Bezeichnungen nur auf sie bezogen (siehe dazu Genealogische Darstellung).
Als Cousins und Cousinen werden sowohl die Kinder von Onkel oder Tante als auch die Enkelkinder von GroĂonkel oder GroĂtante sowie die Urenkelkinder von UrgroĂonkel oder -tante bezeichnet, ohne weitere Unterscheidung; ihnen wird gegebenenfalls ein Zusatz zur Angabe des Generationen-Abstands zugefĂŒgt: â1. Gradesâ fĂŒr Kinder von Onkel oder Tante, â2. Gradesâ fĂŒr Enkelkinder von GroĂonkel oder GroĂtante, und so fort.
Deutsche Grammatik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Duden-Grammatik hĂ€lt in ihren Auflagen von 1959 bis 1995 fest, dass das grammatische Geschlecht (Genus) von Verwandtschaftsnamen mit dem Geschlecht der gemeinten Personen zusammenhĂ€ngt: âDas Genus der Substantive, mit denen Personen benannt werden, darunter besonders das der Verwandtschaftsbezeichnungen, stimmt im allgemeinen mit dem natĂŒrlichen Geschlecht (dem Sexus) der Person ĂŒberein: der Vater, die Mutter; der Sohn, die Tochter; der Bruder, die Schwester; [âŠ]â.[2][3] Entsprechend sind mĂ€nnliche Verwandtschaftsnamen nicht verallgemeinernd als âgenerisches Maskulinumâ fĂŒr beide oder alle Geschlechter zu gebrauchen. Fast alle Verwandtschaftsbezeichnungen sind sexusspezifisch (geschlechtsgebunden), wobei Bezeichnungen fĂŒr Frauen feminines Genus haben und Bezeichnungen fĂŒr MĂ€nner maskulines.[4]
1988 vermerkt Gerhard Stickel (Direktor des Instituts fĂŒr Deutsche Sprache) zu den Wortbedeutungen von Verwandtschaftsbezeichnungen:
âIm Hinblick auf die Bedeutungseigenschaften âmĂ€nnlichâ und âweiblichâ ist im Deutschen neben den Wortpaaren Mann und Frau, Junge oder Bub und MĂ€dchen nur das Wortfeld der Familienbezeichnungen lexikalisch ausgewogen: Vater : Mutter, Sohn : Tochter, Neffe : Nichte usw. Hinzu kommen geschlechtsĂŒbergreifende bzw. geschlechtsneutrale Bezeichnungen wie Kind, Eltern, Geschwister. Der Ausbau dieses lexikalischen Feldes ist sicherlich auch dadurch bedingt, daĂ die Kennzeichnung und Wahrnehmung von Familienangehörigen nach ihrem Geschlecht schon immer wichtig war.
Historisch abwegig wĂ€re es jedoch, aus diesen geschlechtssymmetrischen lexikalischen VerhĂ€ltnissen zu schlieĂen, daĂ in deutschsprachigen Familien stets Gleichberechtigung der Geschlechter geherrscht hat.â[5]
Als Oberbegriffe fĂŒr die geschlechtsspezifischen Verwandtschaftsbezeichnungen gibt es zwar die beiden Pluralworte -eltern und -geschwister sowie den Plural -kinder, aber keine Oberbegriffe fĂŒr Onkel/Tanten (möglich: Elterngeschwister) oder Neffen/Nichten (möglich: Geschwisterkinder) oder Cousins/Cousinen (Cousins meint nur MĂ€nner).
Manche Verwandtschaftsnamen können zum Teil des Eigennamens oder der Anrede werden: Mutter Courage, Onkel Willi.
Der Romanist Hans-Martin Gauger nennt Unterschiede zu den romanischen Sprachen, so heiĂen im Spanischen die Eltern los padres (âdie VĂ€terâ):
âDie romanischen Sprachen sind ungleich âmĂ€nnersprachlicherâ als das Deutsche. Im Spanischen zum Beispiel steht die VĂ€ter auch fĂŒr âdie Elternâ, die BrĂŒder auch fĂŒr âdie Geschwisterâ, die GroĂvĂ€ter kann auch die GroĂmĂŒtter einschlieĂen, steht also fĂŒr âGroĂelternâ, und die Onkels, die Vettern und die Neffen, auch fĂŒr die Tanten, die Cousinen und die Nichten: los padres, los hermanos, los abuelos, los tĂos, los primos, los sobrinos.â[6]
Etymologien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Sprachforscher Heinrich Tischner erklÀrt 2011, woher die Wortendung -ter bei den vier deutschsprachigen Bezeichnungen Mutter, Tochter, Vater, Bruder stammt und woher die Wörter Schwester und Sohn kommen:
âDa stehen nĂ€mlich zwei Systeme von Verwandtschaftsbezeichnungen nebeneinander. Erstens: Indogermanisch mĂątĂȘr, petĂȘr, dhughtĂȘr, bhrĂątĂȘr âMama Ter, ErnĂ€hrer Ter, Kind Terâ (aus Sicht der Eltern) und âMitkind Terâ (aus Sicht der anderen Kinder), wobei ter wohl so viel wie âHaus, Familieâ bedeutet. Zweitens: Ein viel Ă€lteres sewe-, su- âgebĂ€renâ, zu dem nicht nur Sohn gehört, sondern auch altindisch sutĂĄ âgeboren, Sohn, Tochterâ, georgisch schwili âSohnâ, chinesisch sun (aus swen) âEnkel, Nachkommeâ. [âŠ]
Die Schwester ist weder mit den âTersâ noch mit dem Sohn verwandt, sondern mit den âSchwiegersâ. Diese Wörter gehören als âVerwandteâ zum Pronomen s(w)e (âsein, sichâ). Die Schwieger (-mutter, swecrĂșs) war diejenige, âdie Angehörige nachwachsen lieĂâ. Der SchwĂ€her (Schwiegervater, swĂ©curos) hatte nichts zu sagen, das war nur ihr Mann. Die SchwiegermĂŒtter hatten schon in der Steinzeit die Hosen an. [âŠ]
Die indogermanische Familie âTerâ wurde vor etwa 4000 Jahren gegrĂŒndet. Da scheint auf einmal der Partner der Mama erkannt zu haben, dass deren Kinder auch seine Kinder sind. Jetzt fing er an, AnsprĂŒche zu stellen, zog ins Haus und kommandierte herum.â[7]
Andere Verwandtschaftsterminologien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei anderen Völkern und Ethnien gibt es beispielsweise zwei unterschiedliche Bezeichnungen fĂŒr Onkel, die sich mit Vaterbruder und Mutterbruder ĂŒbersetzen lassen. Damit wird ein Unterschied zwischen beiden kenntlich gemacht, ebenso bei ihren Kindern. Das Eskimo- und das deutschsprachige System treffen weniger Unterscheidungen, im Gegensatz zu deskriptiven, beschreibenden Systemen. Ein solches ist das âSudan-Systemâ, das in der TĂŒrkei und in China ĂŒblich ist und im Römischen Reich verbreitet war (siehe Lateinisch-deutsche Verwandtschaftsbezeichnungen). Dabei gibt es fĂŒr Onkel und Tanten sowie fĂŒr Cousins und Cousinen jeweils ganz eigene Bezeichnungen, die ihr Geschlecht, ihre Abstammung und ihr VerhĂ€ltnis zu einem Elternteil angeben (siehe auch Verwandtschaftsterminologien).[1]
Manche Kulturen unterscheiden zwischen Ă€lteren und jĂŒngeren Geschwistern: So heiĂt auf TĂŒrkisch die âĂ€ltere Schwesterâ abla, die âjĂŒngere Schwesterâ kız kardeĆ, der âĂ€ltere Bruderâ abi, der âjĂŒngere Bruderâ kardeĆ (siehe TĂŒrkische Verwandtschaftsbezeichnungen). Das ThailĂ€ndische unterscheidet zwischen einem Ă€lteren und einem jĂŒngeren Geschwister. Die koreanische Sprache unterscheidet auĂerdem zwischen dem Bruder eines Mannes und dem Bruder einer Frau.
Eltern
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Die Eltern sind die unmittelbaren Vorfahren einer Person, von denen sie in gerader Linie abstammt, oder deren Elternschaft rechtlich bestimmt wurde:
| Mutter | Vater | ||||||||||||||||||||
| Person (Ego,âŻProband) | |||||||||||||||||||||
Herkunft: Das Wort Eltern (von âĂlterenâ) ist ein Pluralwort und nur als Mehrzahl gebrĂ€uchlich â Einzahl ist der Elternteil (fachsprachlich auch: das oder der Elter).[8][9]
Biologische Elternschaft
- Mutter = die ursprĂŒngliche TrĂ€gerin der Eizelle (Ovum), aus der die Person gewachsen ist
- Vater = der Erzeuger der Samenzelle (Spermium), welche die Eizelle der Mutter befruchtete
Die biologische Elternschaft ist eine der drei Rollen von Eltern. Grundlage der biologischen Verwandtschaft (Blutsverwandtschaft) ist die Ăbereinstimmung der Erbanlagen zwischen einem Kind und seinen beiden Erzeugern (Genitor und Genetrix). In der modernen Fortpflanzungsmedizin kann die Eizelle einer Frau in eine andere Frau verpflanzt werden, die das entstehende Kind austrĂ€gt und ihm mit der Geburt âdas Leben schenktâ; mit dieser Frau hat das Kind aber keine genetischen Ăbereinstimmungen (siehe dazu Leihmutter, Eizellspende, Biologische Abstammungslinie, Embryonenschutzgesetz). Der biologische Vater wird umgangssprachlich Erzeuger genannt, worunter traditionell oft fĂ€lschlich seine Alleinerzeugung des Kindes verstanden wird (Urheberschaft), wĂ€hrend die fachsprachliche Bezeichnung Genitor auch die Mutter der Eizelle als Erzeugerin des Kindes einschlieĂt. Der genetische Verwandtschaftskoeffizient von Elternteilen und ihren leiblichen Kindern betrĂ€gt 0,5: rund 50 % ihrer Erbinformationen ist durch Abstammung identisch (ebenso zwischen vollbĂŒrtigen Geschwistern, siehe dazu die Erbkrankheitsrisiken). In der Soziobiologie bezeichnet Elternaufwand jeden Aufwand der Eltern, der zum Fitnessgewinn von Nachkommen fĂŒhrt. Eine wichtige Rolle hierbei spielt auch die Mutter der Mutter (GroĂmutter): Ihre tatkrĂ€ftige UnterstĂŒtzung bewirkt einen wichtigen Ăberlebensvorteil fĂŒr ihre Enkelkinder und ist von Bedeutung bei der evolutionsgenetischen Entwicklung der Menschheit (siehe Ethnologische Befunde zur GroĂmutterschaft).
Rechtliche Elternschaft
- Mutter = hat die Person geboren, zur Welt gebracht
- Vater = hat die Person als sein Kind anerkannt, oder wurde als Vater festgestellt
- Adoptiveltern: Adoptivmutter, Adoptivvater = haben die Person âan Kindes stattâ angenommen (siehe unten: Adoptiv-)
Rechtliche Elternschaft bezeichnet die gesetzliche Festlegung, wer als Mutter und Vater eines Kindes gilt. Damit verbunden sind Elternrechte und -pflichten (siehe dazu Erziehungsberechtigte, Rechtliche Zugehörigkeit zu einer Familie).
Bereits im Römischen Reich galt das Rechtssprichwort: Mater semper certa est: âDie Mutter ist immer sicherâ â demgegenĂŒber: âDer Vater ist immer ungewissâ: Pater semper incertus est. Bis vor wenigen Jahrzehnten musste unklar bleiben, ob der vermutete Vater wirklich an der Zeugung beteiligt war oder es sich um das Kuckuckskind eines anderen Mannes handelte (siehe Scheinvater). Eine Rolle spielte dabei bis ins spĂ€te 20. Jahrhundert die Weitergabe des Familiennamens nur ĂŒber die VĂ€terlinie (Stammlinie); dabei war die Ehelichkeit (LegitimitĂ€t) eines Kindes von entscheidender Bedeutung. Bis 1970 galten in der Bundesrepublik Deutschland der Vater und sein uneheliches Kind als nicht verwandt, diese Fiktion wurde durch das Nichtehelichengesetz beseitigt (siehe auch Vaterschaft im deutschen Recht). Heute sind Vaterschaftstests, Samenspenden und die Frage des Klonens von Bedeutung.
Im bundesdeutschen BĂŒrgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht seit 1998: âMutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hatâ (§ 1591).[10] Als Vater eines Kindes gilt grundsĂ€tzlich der mit der Mutter verheiratete Mann, oder der Mann, der seine Vaterschaft anerkannt hat, solange dies nicht erfolgreich angefochten wurde (§§ 1592 ff. BGB).[11] Gibt eine unverheiratete Mutter bei der Geburt keinen Vater an, kann das Kind ohne rechtlichen Vater aufwachsen (siehe Vaterlosigkeit, Zahlvater). Ein Kind kann zwei Elternteile desselben juristischen Geschlechts haben, wenn ein Elternteil seinen Personenstand offiziell Ă€ndert und aufgrund der eigenen GeschlechtsidentitĂ€t die Geschlechtskategorie wechselt (siehe Transgender und Transsexuellengesetz). Eltern sind die gesetzlichen Vertreter und Sorgeberechtigten ihrer minderjĂ€hrigen Kinder (§§ 1626 ff. BGB).[12] In AusnahmefĂ€llen kann ein Gericht das Sorgerecht entziehen oder einen Vormund bestellen, beispielsweise bei ErziehungsunfĂ€higkeit oder Tod der Eltern.
Zu den eigenen Elternteilen besteht im rechtlichen Sinne eine Verwandtschaft im ersten Grad, weil nur eine âvermittelnde Geburtâ zwischen ihnen und ihren Kindern liegt; zu den Eltern besteht ein Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft und des Beischlafs (siehe Inzestverbote in Deutschland; in Ăsterreich nur fĂŒr Blutsverwandte).
Wird ein Kind zur Adoption gegeben, wechselt die rechtliche Elternschaft zu den Adoptiveltern, die Verwandtschaft zu den bisherigen rechtlichen oder biologischen Eltern erlischt, beispielsweise in Erbschaftsfragen. Ist die oder der Adoptierende alleinstehend oder Teil einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft oder Ehe, hat das Adoptivkind nur einen Elternteil. Bei der Adoption eines Stiefkindes beteiligt sich ein Ehe- oder Lebenspartner an der rechtlichen Elternschaft fĂŒr das (rechtliche) Kind des anderen Partners.
Soziale Elternschaft
- Stiefeltern: Stiefmutter, Stiefvater = neuer Ehe- oder Lebenspartner eines eigenen Elternteils: mit diesem ist die Person nicht verwandt, sondern nur indirekt verschwÀgert
- Pflegeeltern: Pflegemutter, Pflegevater = volljĂ€hrige Personen, die vorĂŒbergehend oder dauerhaft Kinder anderer Eltern als Pflegekinder aufnehmen (Form der stationĂ€ren Jugendhilfe oder Jugendwohlfahrt)
- Milchmutter, NĂ€hrmutter = eine andere Mutter oder eine Amme, welche die Person gestillt hat (Milchverwandtschaft oder Stillverwandtschaft im Judentum, Islam und orientalischen Christentum)
Die soziale Elternschaft ist weder an biologische Abstammung noch an rechtliche Bestimmungen gebunden. Bei ihr wird freiwillig die Verantwortung fĂŒr ein Kind ĂŒbernommen und fĂŒr es gesorgt, beispielsweise in gleichgeschlechtlichen Regenbogenfamilien. Oft ĂŒbernehmen Elternteile fĂŒr Stiefkinder die soziale Verantwortung, ohne sie zu adoptieren. In frĂŒheren Zeiten ĂŒbernahm vielerorts der Onkel mĂŒtterlicherseits (Oheim = Mutterbruder) eine vĂ€terliche Rolle fĂŒr Kinder seiner Schwester; diese Form der sozialen Vaterschaft (Avunkulat) findet sich weltweit noch bei vielen der ĂŒber 150[13] Ethnien und indigenen Völker, die sich nach ihren MĂŒtterlinien organisieren (matrilinear). Eine verbreitete Form der freiwilligen Ăbernahme einer sozialen FĂŒrsorgepflicht ist die christliche Taufpatenschaft; zu den Aufgaben eines Patenonkels oder einer Patentante kann gehören, im Falle des frĂŒhen Todes der Eltern fĂŒr das Patenkind zu sorgen.
Verwandtschaftsnamen
GebrĂ€uchliche (Kose-)Namen fĂŒr die Elternteile sind:
- Mutti, Mueti, Mutsch, Mama, Mami, Ma, mum (englisch), mom (amerikanisch)
- Vati, Papa, Papi, Paps, Pa, Date (Tirol), Tata (SĂŒdtirol), DĂ€ta (Vorarlberg), dad, daddy (englisch)
Bis ins spĂ€te 20. Jahrhundert war es in den gehobenen Schichten Europas durchaus ĂŒblich, dass Kinder ihre Elternteile siezten, also mit âSieâ oder âIhrâ anzureden hatten; dieser Brauch findet sich noch heute in manchen traditionellen Familien weltweit. Ganz im Gegensatz dazu wurden im Rahmen der antiautoritĂ€ren Erziehung und der 1968er-Bewegung die Kinder dazu angehalten, die eigenen Elternteile direkt mit ihren Vornamen anzusprechen: âErika, mĂŒssen wir heute wieder spielen, was wir wollen?â[14]
Die Vorfahren der Elternteile sind GroĂeltern (Oma, Opa), UrgroĂeltern, UrurgroĂeltern, und so fort (siehe Generationsbezeichnungen).
Die Nachkommen der Eltern sind ihre Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder, Ururenkel, Urururenkel,[15] Ururururenkel,[16] und so weiter in absteigender Folge.
| Siehe auch: |
Kinder
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Die Kinder sind die unmittelbaren Nachkommen einer Person, die biologisch von ihr in gerader Linie abstammen, oder die rechtlich als ihre Kinder festgestellt oder von ihr âan Kindes stattâ adoptiert wurden:
- Tochter = weibliches Kind
- Sohn = mÀnnliches Kind
- Adoptivsohn, Adoptivtochter = leiblichen Kindern gleichgestellt
| Person (Ego,âŻProband) | |||||||||||||
| Tochter | Sohn | ||||||||||||
Biologische Kindschaft
Der genetische Verwandtschaftskoeffizient zwischen Kindern und ihren biologischen Elternteilen betrĂ€gt 0,5: rund 50 % ihrer Erbinformationen stimmen ĂŒberein (ebenso zwischen vollbĂŒrtigen Geschwistern, siehe dazu die möglichen Erbkrankheitsrisiken). Wurde die Mutter durch eine Samenspende kĂŒnstlich befruchtet, darf das Kind den Namen des biologischen Vaters in Erfahrung bringen.
Rechtliche Kindschaft
Die rechtliche Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat, der rechtliche Vater hat es als sein Kind anerkannt oder wurde als Vater festgestellt (siehe oben: Eltern). Ein Kind kann ohne rechtlichen Vater aufwachsen, wenn seine Mutter bei der Geburt unverheiratet war und keinen Vater angegeben hat.
Rechtlich besteht zu eigenen Kindern eine Verwandtschaft im ersten Grad, weil sie unmittelbar von der Person abstammen (eine vermittelnde Geburt). Auch durch Adoption angenommene Kinder einer Person gelten mit ihr und ihrer gesamten Verwandtschaft als verwandt, sie sind leiblichen Kindern gleichgestellt (siehe KindschaftsverhĂ€ltnis, Kindschaftsrecht). Durch eine Adoption wird die rechtliche Elternschaft der bisherigen rechtlichen Eltern von Adoptivkindern aufgehoben (erloschene Verwandtschaft), zwischen ihnen besteht aber in Deutschland weiterhin das Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft und des Beischlafs (siehe Inzestverbote in Deutschland); diese Verbote bestehen auch zwischen dem Adoptivkind und seinen neuen Geschwistern (und weiterhin zu seinen ursprĂŒnglichen biologischen Geschwistern) nach § 1307 BGB.[17]
Der Beischlaf oder die EheschlieĂung eines biologischen Elternteils mit seinem Kind ist weltweit in fast allen Staaten verboten, in den meisten LĂ€ndern betrifft das auch rechtliche Kindschaften.
Soziale Kindschaft
Formen der sozialen Kindschaft:
- Stiefkind: Stiefsohn, Stieftochter = vom eigenen Ehe- oder Lebenspartner mit einem frĂŒheren/anderen Partner gezeugt (nur verschwĂ€gert)
- Pflegekind: Pflegesohn, Pflegetochter = von volljÀhrigen Personen dauerhaft zur Betreuung aufgenommen (Pflegefamilie)
- Patenkind: Patensohn, Patentochter = von einem Patenonkel sowie einer Patentante freiwillig umsorgt (christliche Taufpatenschaft)
- Milchkinder = von einer anderen Mutter (NĂ€hrmutter) oder einer Amme mitgestillt (Milchverwandtschaft im Judentum, Islam und orientalischen Christentum)
Verwandtschaftsnamen
Umgangssprachlich hat sich die lateinische Bezeichnung Filius fĂŒr den Sohn erhalten, in bestimmten ZusammenhĂ€ngen Filia fĂŒr eine Tochter (siehe auch Filiation: âAbstammungâ).
Die Vorfahren von Kindern sind Eltern, GroĂeltern, UrgroĂeltern, UrurgroĂeltern, und so fort (siehe Generationsbezeichnungen).
Die Kinder eigener Kinder sind Enkelkinder, deren Kinder sind Urenkelkinder, gefolgt von Ururenkeln. Das Guinness-Buch der Rekorde verzeichnet 7 lebende Generationen einer geraden Linie,[16] im Jahre 2013 wurden 6 nachgewiesen: In Kanada erlebte eine 86-jĂ€hrige Frau die Geburt ihres leiblichen Urururenkels, dessen UrururgroĂmutter sie ist.[15]
Die Kinder von Geschwistern sind Neffen und Nichten (ebenso die Kinder von SchwĂ€gern; die Kinder von Cousins oder Cousinen sind Neffen und Nichten 2. Grades); die Kinder von Onkeln und Tanten sind Cousins und Cousinen; die Kinder von GroĂonkeln und -tanten sind Onkel und Tanten 2. Grades.
| Siehe auch: |
Geschwister
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Geschwister sind weitere Kinder der Eltern:
- Schwester = Tochter beider Elternteile (vollbĂŒrtig)
- Bruder = Sohn beider Elternteile (vollbĂŒrtig)
- Halbbruder, Halbschwester = Kind von Mutter oder Vater mit anderem Partner (halbbĂŒrtig)
- Adoptivbruder, Adoptivschwester = leiblichen (Halb-)Geschwistern gleichgestellt (durch ein oder beide Elternteile rechtlich adoptiert)
| Mutter | Vater | (Ehe-)Frau | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Geschwister | Person (Ego,âŻProband) | Adoptiv- geschwister | Halb- geschwister | (Stief- geschwister) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Herkunft: Das Wort Geschwister (eigentlich: âGesamtheit der Schwesternâ) ist ursprĂŒnglich ein Pluralwort, wird aber auch als Einzahl verwendet: das Geschwister, neben Geschwisterteil.[18] Die alte Bezeichnung GebrĂŒder fĂŒr die Söhne einer Familie findet sich noch in traditionellen Firmenbezeichnungen (kurz âGebr.â) und bei geschichtlichen Personen wie den GebrĂŒdern Montgolfier oder den deutschen MĂ€rchensammlern âGebrĂŒder Grimmâ.

Biologische Geschwisterschaft
Der genetische Verwandtschaftskoeffizient zwischen vollbĂŒrtigen Geschwistern (veraltet Vollgeschwister, Vollschwester, Vollbruder) betrĂ€gt 0,5: Rund 50 % ihrer Erbinformationen stimmen ĂŒberein (wie auch zwischen leiblichen Kindern und Elternteilen), rund 25 % zwischen Halbgeschwistern (siehe dazu auch die Erbkrankheitsrisiken). Ausnahme: Bei eineiigen Zwillingen betrĂ€gt der genetische Verwandtschaftskoeffizient 1,0. Ihre Erbinformationen sind identisch.
Zwillingsschwester und Zwillingsbruder sind besondere Geschwister:
- eineiige Zwillinge = vollbĂŒrtige Geschwister, entstanden aus einer einzelnen befruchteten Eizelle, die sich in zwei Embryos mit identischen Erbanlagen aufteilte (Zwillingsschlupf)
- zweieiige Zwillinge = vollbĂŒrtige Geschwister, entstanden aus zwei verschiedenen Eizellen der Mutter, die vom selben Mann gleichzeitig befruchtet wurden (unterschiedliches Aussehen)
- Halbzwillinge = halbbĂŒrtige Geschwister, entstanden aus zwei verschiedenen Eizellen der Mutter, die kurz nacheinander von zwei MĂ€nnern befruchtet wurden (höchst selten, bei manchen Tierarten hĂ€ufig)
Rechtliche Geschwisterschaft
Rechtlich besteht zu allen eigenen BrĂŒdern und Schwestern eine Verwandtschaft im zweiten Grad (2 vermittelnde Geburten). Im Unterschied zur geradlinigen Abstammung voneinander, bilden alle Geschwister zusammen mit ihrer Nachkommenschaft Seitenlinien (eigenstĂ€ndige Familienzweige). VollbĂŒrtige Geschwister haben dieselben Vorfahren, halbbĂŒrtige Geschwister haben entweder Vater oder Mutter gemeinsam. Die von einem Elternteil adoptierten Kinder sind rechtlich den leiblichen Halbgeschwistern gleichgestellt, die von beiden Eltern gemeinsam adoptierten den Vollgeschwistern. Zu Stiefgeschwistern besteht keine Verwandtschaft, sondern eine SchwĂ€gerschaft (der Duden nennt sie fĂ€lschlich Halbgeschwister,[19] aber frĂŒhere Kinder des neuen Partners eines eigenen Elternteils werden nicht zu Halbgeschwistern). Zu Pflegegeschwistern besteht keinerlei VerwandtschaftsverhĂ€ltnis.
Zwischen leiblichen Geschwistern besteht ein Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft[17] und des Beischlafs (siehe Inzest). Dies gilt auch dann, wenn die rechtliche Verwandtschaft durch Adoption erloschen ist.
Soziale Geschwisterschaft
- Stiefbruder, Stiefschwester = durch Heirat eines Elternteils: Kinder seines neuen/alten Ehe- oder Lebenspartners (nur verschwÀgert)
- Pflegebruder, Pflegeschwester = von Eltern(teilen) dauerhaft zur Betreuung aufgenommen (siehe Pflegeeltern)
- Milchbruder, Milchschwester = durch gemeinsames Gestilltwerden von derselben Frau (NĂ€hrmutter) oder Amme (jĂŒdische, islamische und christlich-orientalische Milchverwandtschaft)
- Blutsbruder, Blutsschwester = durch Vermischung von Blutstropfen und Schwurbruderschaft geschlossene Verbindung zweier nicht verwandter Personen (nachgeahmte Blutsverwandtschaft; siehe auch MĂ€nnerbĂŒnde)
- Mitbruder, Mitschwester = durch Mitgliedschaft in derselben Bruderschaft oder Schwesternschaft, meist mit religiöser Zielsetzung (beispielsweise Ordensbruder, Ordensschwester)
- Trinkbruder, Trinkschwester = durch âBrĂŒderschaft trinkenâ zeremoniell eingeleitete freundschaftliche Beziehung (siehe auch Weinbruderschaft, Weinschwesternschaft)
Vom engen familiĂ€ren VerhĂ€ltnis von Geschwistern untereinander ist die âGeschwisterlichkeitâ abgeleitet, im Sinne einer ĂŒbergreifenden SolidaritĂ€t zwischen Menschen. Das VerstĂ€ndnis einer âGeschwisterschaft aller Menschenâ war 1893 eine Grundlage des ersten âWeltparlaments der Religionenâ.
Die Bezeichnung eines Nichtverwandten als âBruderâ gilt weltweit als Ausdruck der Freundschaft (siehe auch âBrudermahlâ). In fast allen Kulturen der Welt ist das Ideal der BrĂŒderlichkeit bekannt, als VerbrĂŒderung zwischen Menschen. Die Losung âFreiheit, Gleichheit und BrĂŒderlichkeitâ wurde nach der Französischen Revolution zu einem globalen Wahlspruch und ist Bestandteil der französischen und der haitianischen Verfassung. âAlle Menschen werden BrĂŒderâ ist ein weltberĂŒhmtes Zitat aus der Ode An die Freude. Die âWoche der BrĂŒderlichkeitâ findet jĂ€hrlich im MĂ€rz statt, seit 1952 eine Veranstaltung fĂŒr die christlich-jĂŒdische Zusammenarbeit in Deutschland. In neuerer Zeit wird im Sinne einer FrauensolidaritĂ€t auch von Schwesterlichkeit gesprochen. In politischer Hinsicht wird âBrĂŒderlichkeitâ oft durch den geschlechtsneutralen Begriff âSolidaritĂ€tâ ersetzt.
Weltweit finden sich Bruderschaften und Schwesternschaften, vor allem als religiöse ZusammenschlĂŒsse. FrĂŒhe geschichtliche Beispiele sind im antiken Griechenland die FamilienverbĂ€nde der Phratrien (fratĂ©r âBruderâ) als kultisch, wirtschaftlich und politisch ausgerichtete Körperschaften. Die Berufsbezeichnung âKrankenschwesterâ geht auf die traditionelle Anrede der Angehörigen von religiösen Ordensschwesternschaften oder von Diakonissen als Schwester zurĂŒck.[20]
Verwandtschaftsnamen
Die Vorfahren von vollbĂŒrtigen Geschwistern sind identisch, halbbĂŒrtige Geschwister haben nur die Vorfahren eines Elternteils gemeinsam.
Die Kinder von Geschwistern sind Neffen und Nichten, deren Kinder GroĂneffen und GroĂnichten, deren Kinder UrgroĂneffen und UrgroĂnichten, und so weiter.
| Siehe auch: |
Neffe und Nichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]â Zu âNeffeâ als Familienname siehe Neffe (BegriffsklĂ€rung).
Die Neffen und Nichten sind Kinder von eigenen Geschwisterteilen (Geschwisterkinder):
- Neffe = Sohn der Schwester oder des Bruders
- Nichte = Tochter der Schwester oder des Bruders
| Vater (Beispiel) | Onkel (Vaterbruder) oder: Tante (Vaterschwester) | ||||||||||||||||||||||||||||
| Schwester | Person (Ego,âŻProband) | Bruder | Cousine/Cousin (1. Grades) | ||||||||||||||||||||||||||
| Neffe/Nichte (1. Grades) | Sohn/Tochter | Neffe/Nichte (1. Grades) | Neffe/Nichte 2. Grades | ||||||||||||||||||||||||||
Herkunft: Das Wort Neffe ist verwandt mit dem lateinischen nepos (âGeschwistersohnâ, altindisch nĂĄpÄt), wie auch das Wort Nichte ĂŒber das althochdeutsche nift.[21] Das von der lateinischen Wurzel abgeleitete Fremdwort Nepotismus meint eine âVetternwirtschaftâ (gegenseitiges Zuschieben von AuftrĂ€gen und Vorteilen).
Der genetische Verwandtschaftskoeffizient zu Kindern eigener vollbĂŒrtiger Geschwister betrĂ€gt 0,25: rund 25 % ihrer Erbinformationen stimmen mit den eigenen ĂŒberein (ebenso zu leiblichen GroĂeltern und zu Halbgeschwistern, siehe entsprechende Erbkrankheitsrisiken).
Rechtlich besteht zu Neffen und Nichten (1. Grades) eine Verwandtschaft im dritten Grad in der Seitenlinie (3 vermittelnde Geburten).
Die Kinder von SchwÀgern (Angeheirateten) werden allgemein ebenfalls als Neffen und Nichten bezeichnet.[21]
Kindeskinder von Geschwistern der (Vor)Elternteile:
- Neffe, Nichte 2. Grades = Sohn, Tochter von Cousine oder Cousin = Enkelkind von Onkel oder Tante = Urenkel der GroĂeltern
- Neffe, Nichte 3. Grades = Kinder von Cousine oder Cousin 2. Grades = Urenkel von GroĂonkel oder GroĂtante = Ururenkel der UrgroĂeltern
Die Kinder eines Cousins oder einer Cousine sind immer Neffen und Nichten eines zusĂ€tzlichen Grades: Der Sohn eines Cousins (1. Grades) ist ein Neffe 2. Grades, die Tochter eines Cousins 2. Grades eine Nichte 3. Grades, und so fort â wobei âGradâ hierbei den Generationenabstand zum ursprĂŒnglichen Geschwisterpaar der Seitenlinien angibt, nicht ihren rechtlichen Verwandtschaftsgrad.
Nachkommen
Die Kinder von Neffen oder Nichten sind GroĂneffen und GroĂnichten (desselben Grades), deren Kinder UrgroĂneffen und UrgroĂnichten.
| Siehe auch: |
Onkel und Tante
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Onkel und Tanten sind Geschwister der Elternteile:
- Onkel = Bruder der Mutter (frĂŒher Oheim) oder des Vaters
- Tante = Schwester der Mutter (frĂŒher Muhme) oder des Vaters
- veraltet: Halbonkel, Halbtante = Halbbruder, Halbschwester eines Elternteils
- Doppelonkel, Doppeltante = Onkel, Tante in Doppelverwandtschaft
- Doppelonkel = Bruder eines Elternteils und zugleich Ehegatte eines Geschwisterkinds (i. d. R. Schwester) des anderen Elternteils
- Doppeltante = Schwester eines Elternteils und zugleich Ehegattin eines Geschwisterkinds (i. d. R. Bruder) des anderen Elternteils
| Onkel Mutterbruder | Tante Mutterschwester | Mutter | Vater | Onkel oder Tante | Onkel/Tante 2. Grades | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Cousin/Cousine | Cousin/Cousine | Person (Ego, Proband) | Cousin/Cousine | Cousin/Cousine 2. Grades | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herkunft: Bevor die Bezeichnungen Onkel und Tante aus dem Französischen in den deutschen Sprachraum kamen, wurden Bruder und Schwester des Vaters Vetter (ursprĂŒnglich: âVatersbruderâ)[22] und Base (ursprĂŒnglich: âVatersschwesterâ)[23] genannt, spĂ€ter auch deren Kinder (siehe unten: Cousin und Cousine).
Rechtlich besteht zu Onkel und Tanten (1. Grades) eine Verwandtschaft im dritten Grad (3 vermittelnde Geburten). Sie stammen von gemeinsamen GroĂeltern ab. Im Unterschied zur geradlinigen Abstammung voneinander bilden Onkel und Tanten zusammen mit ihrer Nachkommenschaft Seitenlinien (eigenstĂ€ndige Familienzweige). Der genetische Verwandtschaftskoeffizient zu blutsverwandten Onkeln und Tanten (1. Grades) betrĂ€gt 0,25: rund 25 % ihrer Erbinformationen stimmen mit den eigenen ĂŒberein (ebenso zu leiblichen GroĂeltern oder Halbgeschwistern, siehe dazu auch die Erbkrankheitsrisiken).
Umgangssprachlich werden auch die Ehegatten oder Lebenspartner von Geschwistern der Eltern Onkel und Tante genannt; diese sind aber rechtlich nur im dritten Grad verschwĂ€gert. FrĂŒher gab es fĂŒr den Bruder der Mutter die eigene Bezeichnung als Oheim, Ohm oder Ăhm, die auch fĂŒr den Ehemann der Schwester der Mutter verwendet wurde. Die Schwester der Mutter war die Muhme, ebenso die Ehefrau des Bruders der Mutter.
Der Onkel mĂŒtterlicherseits (lateinisch avunculus âMuttersbruderâ; deutsch Oheim) ĂŒbernahm frĂŒher vielerorts die soziale Vaterschaft fĂŒr die Kinder seiner Schwester; dieses so genannte Avunkulat findet sich weltweit noch bei vielen der ĂŒber 150[13] Ethnien und indigenen Völker, die matrilinear, nach ihrer mutterseitigen Abstammung organisiert sind (siehe auch AvunkulokalitĂ€t: ehelicher Wohnsitz beim Mutterbruder).
Kinder werden bisweilen dazu angeleitet, auch nichtverwandte Frauen und MĂ€nner wie Freunde der Eltern oder Nachbarn oder Erzieher Tante beziehungsweise Onkel zu nennen, meist in Verbindung mit ihrem Nachnamen, beispielsweise âTante Schmitzâ oder âOnkel Meierâ (Nenntante, Nennonkel). Auch christliche Taufpaten (Patenonkel, Patentante) werden hĂ€ufig als Onkel oder Tante angesprochen, unabhĂ€ngig von einem möglichen tatsĂ€chlichen Verwandtschaftsgrad. Im alten katholischen Kirchenrecht bestand zwischen dem TĂ€ufling und seinen Taufpaten ein Eheverbot, das 1983 im Codex Iuris Canonici aufgehoben wurde.
Die Kinder von Onkeln oder Tanten sind Cousins und Cousinen (1. Grades), die Enkelkinder sind Neffen/Nichten 2. Grades (Kinder von Cousins oder Cousinen).
Eine weitere Generation zurĂŒck sind die Geschwister der GroĂeltern:
- GroĂonkel, GroĂtante = Bruder, Schwester von GroĂmutter oder GroĂvater = Onkel, Tante eines Elternteils
- Onkel, Tante 2. Grades = Sohn, Tochter von GroĂtante oder GroĂonkel
Die Kinder von Onkeln oder Tanten 2. Grades sind Cousins/Cousinen 2. Grades, deren Kinder Neffen/Nichten 3. Grades â wobei âGradâ hierbei den Generationenabstand zum ursprĂŒnglichen Geschwisterpaar der Seitenlinien angibt, nicht ihren rechtlichen Verwandtschaftsgrad.
Eine Generation zuvor sind die Geschwister der UrgroĂeltern:
- UrgroĂonkel, UrgroĂtante = Bruder, Schwester der UrgroĂmutter oder des UrgroĂvaters = Onkel, Tante eines GroĂelternteils
- GroĂonkel, GroĂtante 2. Grades = Kinder von UrgroĂtante oder UrgroĂonkel
- Onkel, Tante 3. Grades = Kinder von GroĂtante oder GroĂonkel 2. Grades
Die Kinder von Onkeln oder Tanten 3. Grades sind Cousins/Cousinen 3. Grades, deren Kinder Neffen/Nichten 4. Grades. Im Allgemeinen wird aber eine solch entfernte Verwandtschaft nicht nĂ€her unterschieden, sondern von einer âAhnengemeinschaftâ gesprochen. In GroĂfamilien werden weiter entfernte Verwandte ganz allgemein als Cousins oder Cousinen bezeichnet, ohne Angabe eines Grades.
| Siehe auch: |
Cousin und Cousine
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Cousins und Cousinen sind die Kinder von Onkeln oder Tanten:
- Cousin (, ) (auch deutsch Vetter) = Sohn von Tante oder Onkel = Sohn von Bruder oder Schwester eines Elternteils[22][24]
- Cousine (), frĂŒher[25] auch Kusine (auch deutsch Base) = Tochter von Tante oder Onkel = Tochter von Bruder oder Schwester eines Elternteils[23][26]
- Cousins, Cousinen 2. Grades = Kinder von Tante oder Onkel 2. Grades = Enkelkinder von Geschwistern der GroĂeltern (2 Generationen zurĂŒck), regional Nachgeschwisterkind, Geschwisterenkel (gemeinsame Vorfahren: UrgroĂeltern), schweizerisch Cou-Cousin/-Cousine
- Cousins, Cousinen 3. Grades = Kinder von Tante oder Onkel 3. Grades = Urenkelkinder von Geschwistern der UrgroĂeltern (3 Generationen zurĂŒck: von UrurgroĂeltern)
- veraltet: Halbcousins, Halbcousinen = Kinder eines Halbonkels oder einer Halbtante
- Doppelcousins und Doppelcousinen haben vier gemeinsame GroĂeltern, z. B. wenn ihre VĂ€ter BrĂŒder und zugleich ihre MĂŒtter Schwestern sind.
| Onkel | Tante | Mutter | Vater | Onkel | Tante | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Cousins & Cousinen | Cousins & Cousinen | Person (Ego,âŻProband) | Geschwister | Cousins & Cousinen | Cousins & Cousinen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Neffe/Nichte 2. Grades | Neffe/Nichte 2. Grades | Sohn/Tochter | Neffe/Nichte | Neffe/Nichte 2. Grades | Neffe/Nichte 2. Grades | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herkunft: Das Wort cousin stammt aus dem Französischen, von lateinisch consobrinus âzur Schwester gehörig, Geschwisterkindâ (ursprĂŒnglich nur mĂŒtterlicherseits), von soror âSchwesterâ.[27][7] Die Mehrzahl Cousins gilt nur fĂŒr MĂ€nner und schlieĂt keine Cousinen ein, kann also nicht als generisches Maskulinum gebraucht werden.[28][29] Der Ausdruck Cousinage bedeutet allgemein eine âScherzverwandtschaftâ oder Spottbeziehung (englisch joking relationship).
Alle Personen, die zueinander Cousins oder Cousinen sind (auch entfernte), leben in derselben Generation, können also nicht geradlinig miteinander verwandt sein. Sie sind Nachkommen unterschiedlicher Seitenlinien ĂŒber ein Geschwisterteil eines (Vor-)Elternteils, in eigenstĂ€ndigen Familienzweigen.
Cousins und Cousinen (1. Grades) stammen von einer gemeinsamen GroĂmutter und/oder einem GroĂvater ab, oder wurden entsprechend adoptiert. Da dieser Punkt der gemeinsamen Abstammung eine Generation vor den Eltern liegt, werden sie genauer als Cousins/Cousinen â1. Gradesâ bezeichnet. Nach dieser Grad-Berechnung könnten eigene Geschwister als âCousins/Cousinen 0. Gradesâ bezeichnet werden. Dieser Seitenlinien-Grad unterscheidet sich vom rechtlichen Verwandtschaftsgrad, der nach der Zahl der âvermittelnden Geburtenâ berechnet wird: Zu Cousins oder Cousinen 1. Grades besteht eine rechtliche Verwandtschaft im vierten Grad (4 vermittelnde Geburten). Es wird dabei nicht unterschieden, ob sie ĂŒber eine mutter- oder vaterseitige Seitenlinie verwandt sind, sie können Kinder von Geschwistern der Mutter oder des Vaters sein.
Der genetische Verwandtschaftskoeffizient zu blutsverwandten Cousins/Cousinen (1. Grades) betrÀgt 0,125: rund 12,5 % ihrer Erbinformationen sind durch Abstammung identisch, und zu Cousins und Cousinen 2. Grades 3,125 % (siehe dazu auch Erbkrankheitsrisiken).
Sexuelle Beziehungen und Heiraten zwischen Cousin und Cousine sind im Zivilrecht der meisten LĂ€nder erlaubt (Ausnahmen: einige US-Bundesstaaten, mehrere Balkanstaaten, Korea, Philippinen). Bei vielen Ethnien und indigenen Völkern wird die Ehe zwischen Cousin und Cousine sogar bevorzugt (Beispiel Kreuzcousinenheirat), in der arabischen Welt und darĂŒber hinaus im islamischen Kulturraum ist die bint Êżamm begehrt, die Tochter des Vaterbruders. In der katholischen Kirche stellt die Verwandtschaft zwischen Cousin und Cousine 1. Grades ein Ehehindernis dar, von dem aber befreit werden kann (Dispens).
Nachkommen
Die Kinder von Cousinen und Cousins sind Neffen und Nichten eines zusĂ€tzlichen Grades: Der Sohn einer Cousine (1. Grades) ist ein Neffe 2. Grades, die Tochter eines Cousins 2. Grades ist eine Nichte 3. Grades, und so fort. Kinder von eigenen Geschwistern sind eigentlich âNeffen/Nichten 1. Gradesâ.
GroĂcousins und GroĂcousinen
GroĂcousin und GroĂcousine werden einheitlich als Cousin und Cousine zweiten Grades bezeichnet. Cousin und Cousine dritten Grades werden als UrgroĂcousin und UrgroĂcousine bezeichnet, höhere Grade werden durch die weitere AnfĂŒgung der Vorsilbe âUr-â dargestellt.[30]
Cousins und Cousinen n. Grades
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit zunehmendem Generationen-Abstand zu(m) gemeinsamen Vorfahren wird die Gradangabe bei Cousins und Cousinen meist nicht verwendet, sondern verallgemeinernd von einer âAhnengemeinschaftâ gesprochen. So sind Cousins/Cousinen 10. Grades durch zwei Ahnen-Geschwister verbunden, die von beiden aus gesehen zehn Generationen frĂŒher lebten, und deren Eltern vor elf Generationen (Urururururururur-UrgroĂeltern). Die Angabe des Grades bei Cousins/Cousinen ist zwar relativ ĂŒblich, aber selten ist die richtige Berechnungsweise bekannt. Die folgenden Grad-Angaben bezĂŒglich der Seitenlinie unterscheiden sich von den entsprechenden rechtlichen Verwandtschaftsgraden:
| Personen zueinander (Probanden) |
Elternteile | Letzte gemeinsame Vorfahren |
Gene- ration |
Rechtlicher Verwandtschaftsgrad | |
|---|---|---|---|---|---|
| Geschwister | Eltern | Eltern | 0 | im zweiten Grad | |
| Cousins/Cousinen (1. Grades) | Onkel oder Tante (1. Grades) | GroĂeltern | 1 | im vierten Grad | |
| Cousins/Cousinen 2. Grades | GroĂcousin/GroĂcousine | Onkel oder Tante 2. Grades | UrgroĂeltern | 2 | im sechsten Grad |
| Cousins/Cousinen 3. Grades | UrgroĂcousin/UrgroĂcousine | Onkel oder Tante 3. Grades | UrurgroĂeltern | 3 | im achten Grad |
| Cousins/Cousinen n. Grades | Ur(n)groĂcousin/Ur(n)groĂcousine | Onkel oder Tante n. Grades | Ur(nâ1)groĂeltern | n | im 2 Ă (n+1). Grad |
Eine Cousine zweiten Grades (Vorfahren: 2 Generationen zurĂŒck) ist die Tochter von Tante oder Onkel zweiten Grades (Cousine oder Cousin eines Elternteils), also die Enkelin von GroĂtante oder GroĂonkel (einem Geschwisterteil der GroĂeltern); gemeinsame Vorfahren waren die UrgroĂeltern. Cousins/Cousinen zweiten Grades wurden regional auch Nachgeschwisterkind, Geschwisterenkel oder Andergeschwisterkind genannt, fĂ€lschlich Kleincousin(e).
Mit einem Cousin dritten Grades hat die Person (Ego) eine gemeinsame UrurgroĂmutter, die zwei Kinder hatte, deren Kinder wiederum zueinander Cousins/Cousinen sind; die Kinder dieser Cousins/Cousinen sind zueinander Cousins/Cousinen zweiten. Grades, und deren Kinder zueinander Cousins/Cousinen dritten. Grades. GezĂ€hlt werden immer die Vorfahrengenerationen.
Vetter und Base
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bevor sich die französischen Bezeichnungen Cousin und Cousine im deutschen Sprachraum verbreiteten, wurden die Söhne von Tanten oder Onkeln Vettern genannt (ursprĂŒnglich: âVatersbruderâ),[31][22] die Töchter Basen (ursprĂŒnglich: âVatersschwesterâ).[23] Diese Bezeichnungen werden regional auch fĂŒr entferntere Verwandte verwendet, sind aber in dieser Bedeutung veraltet.
Herkunft: Die Bezeichnung Vetter stammt ĂŒber mittelhochdeutsch vetere (âVatersbruder, Bruderssohnâ) von althochdeutsch fetiro/fatirro (âVatersbruder, Oheimâ) und ist verwandt mit lateinisch patruus und altgriechisch patros (âVatersbruderâ). In deutschen Mundarten ist (unter Einfluss der Wörter Gevatter und Pfetter) mit Vetter gelegentlich der âPateâ gemeint (christliche Patenschaft).[32]
Der Sprachforscher Heinrich Tischner erklÀrt 2011:
âUrsprĂŒnglich unterschied man [âŠ] Vetter und Base, die Geschwister des Vaters. [âŠ] Entsprechend kommt Vetter von Vater. Base, eigentlich Wase hatte die Grundbedeutung âjunger Mensch, Diener, Kriegerâ (daher Vasall âGefolgsmannâ), sodann auch âĂ€lterer Verwandterâ und âBossâ. Die Base ist die Frau vom Boss.
Die Bedeutung âjunger Menschâ lĂ€sst sich noch im Ă€lteren Sprachgebrauch erkennen, wo Base die âCousineâ war und Vetter der âCousinâ. [âŠ] Die beiden Fremdwörter ersparen uns die Verlegenheit, zwischen kleinen und groĂen Vettern und Basen unterscheiden zu mĂŒssen.â[7]
Mit Vetter aus Dingsda ist im ĂŒbertragenen Sinne irgendein entfernter Verwandter gemeint, der irgendwo wohnt; dieses Sprachbild wurde in den 1920er-Jahren durch die gleichnamige Operette von Eduard KĂŒnneke bekannt. Von einer Vetternwirtschaft oder weiblich Cousinenwirtschaft wird gesprochen, wenn sich Familienmitglieder oder Verwandte gegenseitig ĂŒbermĂ€Ăige Vorteile beschaffen, beispielsweise durch das Zuschieben von AuftrĂ€gen oder âPöstchenâ. Der Namensvetter oder die Namensschwester einer Person oder Sache hat den gleichen Namen(sbestandteil) wie eine andere, ohne dass dieser Gleichheit eine Verwandtschaft zugrunde liegt.
| Siehe auch: |
Ehe- und Lebenspartner
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ehegatte bezeichnet die geheiratete Person. Die EheschlieĂung begrĂŒndet keinerlei Verwandtschaft oder SchwĂ€gerschaft zwischen den Ehegatten, aber eine SchwĂ€gerschaft zwischen ihren beiden Familien (siehe unten: Schwieger-).
Lebenspartner oder Lebenspartnerin bezeichnet in der Rechtssprache diejenige gleichgeschlechtliche Person, mit der eine âeingetragene Partnerschaftâ geschlossen wurde (Ăsterreich und Schweiz: eingetragener Partner). Diese âVerpartnerungâ bildet ein eigenes gesetzlich verankertes Institut neben dem der Ehe. Auch sie begrĂŒndet keinerlei Verwandtschaft oder SchwĂ€gerschaft zwischen den Lebenspartnern, aber eine SchwĂ€gerschaft zwischen ihren beiden Familien (siehe unten: Schwieger-). In Deutschland und der Schweiz können seit EinfĂŒhrung der gleichgeschlechtliche Ehe keine eingetragenen (Lebens-)Partnerschaften geschlossen werden; dagegen können in Ăsterreich gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft wĂ€hlen.
Nicht eingetragene Lebenspartner, die in eheĂ€hnlicher Gemeinschaft leben (âwilde Eheâ), werden rechtlich als LebensgefĂ€hrten bezeichnet; zwischen ihren Familien besteht keine SchwĂ€gerschaft.
Wortbildungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Alle oben aufgefĂŒhrten Verwandtschaftsbezeichnungen werden mit den folgenden Vorsilben oder Wortteilen kombiniert, um ein genaueres oder zusĂ€tzliches VerwandtschaftsverhĂ€ltnis zu benennen, so könnte es beispielsweise einen Adoptiv-halb-ur-groĂ-onkel geben.
GroĂ-
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Die Vorsilbe GroĂ- bezeichnet in der Regel eine Verwandtschaft im Abstand von 2 Generationen:
- GroĂeltern: GroĂmutter, GroĂvater = Eltern eines Elternteils (siehe auch Mutters Mutter als Evolutionsvorteil)
- GroĂonkel, GroĂtante = Geschwister eines GroĂelternteils = Onkel, Tante eines Elternteils
- GroĂneffe, GroĂnichte = Sohn, Tochter eines Neffen oder einer Nichte = Enkelkind von Bruder oder Schwester
- GroĂneffe, GroĂnichte 2. Grades = Kinder von Neffen oder Nichten 2. Grades = Enkelkinder von Cousine oder Cousin 1. Grades
- GroĂkind = regional: ein Enkelkind (GroĂsohn, GroĂtochter)
GroĂneffen und -nichten haben denselben Verwandtschaftsgrad wie ihre Eltern: Eine GroĂnichte 3. Grades ist die Tochter von Neffe oder Nichte 3. Grades.
GroĂcousin und GroĂcousine sind keine offiziellen Verwandtschaftsbezeichnungen, werden nicht einheitlich benutzt.
Ur-
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Die Vorsilbe Ur- (âam Anfang, ursprĂŒnglichâ)[34] wird noch vor die Vorsilbe GroĂ- gesetzt, auch mehrfach, um jeweils eine weitere Generation zurĂŒck zu rechnen (aufsteigend):
- UrgroĂeltern: UrgroĂmutter, UrgroĂvater = Eltern einer GroĂmutter oder eines GroĂvaters
- UrgroĂonkel, UrgroĂtante = Bruder, Schwester der UrgroĂmutter oder des UrgroĂvaters = Onkel, Tante eines GroĂelternteils
- UrurgroĂeltern: UrurgroĂmutter, UrurgroĂvater = Eltern eines UrgroĂelternteils
- UrurgroĂonkel, UrurgroĂtante = Geschwister der UrurgroĂeltern
- UrururâŠgroĂeltern, und so weiter in aufsteigender Linie (siehe dazu Generationsbezeichnungen)
- Urahn(e), Urahnin = beliebiger Vorfahre der GroĂeltern â auch ein Stammvater (Ahnherr, GrĂŒnder) oder eine Stammmutter (Ahnherrin, Ahnfrau)
Normalerweise können sich Personen im europĂ€ischen Kulturraum an bis zu vier Vorfahren-Generationen mĂŒtter- und vĂ€terlicherseits erinnern, aber selten an alle Geschwister dieser Vorfahren mit ihrer Nachkommenschaft in den Seitenlinien. Im Unterschied dazu können Angehörige einer Kultur mit einliniger Abstammungsregel vom Vater oder von der Mutter meist 10 und mehr Vorgenerationen ihrer Linie lĂŒckenlos aufzĂ€hlen (siehe auch Lineage/Abstammungsgruppe).
Ur- wird auch vor Nachkommen-Generationen gesetzt, um nach vorne zu rechnen und die Kinder von Enkelkindern sowie von GroĂneffen und -nichten zu bezeichnen (absteigend):
- Urenkel, Urenkelin = Sohn, Tochter eines Enkelkindes
- Ururenkel, Ururenkelin = Kinder von Urenkelkindern = Enkelkinder eines Enkelkindes
- Urururenkel, Urururenkelin = Kinder von Ururenkeln (5. Nachkommen-Generation)
- UrgroĂneffe, UrgroĂnichte = Sohn, Tochter eines Enkelkindes von Bruder oder Schwester = Urenkelkinder der eigenen Geschwister
- UrgroĂneffe, UrgroĂnichte 2. Grades = Kinder eines Enkelkindes von Cousin oder Cousine = Urenkelkinder von Cousine oder Cousin (1. Grades)
- UrurgroĂneffe, UrurgroĂnichte = Kinder eines Urenkelkindes von Bruder oder Schwester = Ururenkel der eigenen Geschwister
- UrurgroĂneffe, UrurgroĂnichte 2. Grades = Kinder eines Urenkelkindes von Cousin oder Cousine = Ururenkel von Cousine oder Cousin (1. Grades)
Die absteigenden Bezeichnungen werden fortgesetzt, um rĂŒckwirkende Verwandtschaftsbeziehungen anzugeben, so kann eine Person die UrurururgroĂnichte eines Vorfahren sein. Das Guinness-Buch der Rekorde verzeichnet 7 lebende Generationen einer geraden Linie.[16] 6 gleichzeitig in einer Familie lebende Generationen wurden 2013 nachgewiesen, als eine 86-jĂ€hrige Kanadierin die Geburt ihres leiblichen Urururenkels erlebte (als UrururgroĂmutter).[15]
Enkel-
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]â Zu âEnkelâ als Familienname siehe Enkel (BegriffsklĂ€rung).
Der Wortteil Enkel- bezeichnete ursprĂŒnglich eine Verwandtschaftsbeziehung, die von den Kindern einer Person ausgeht:
- Enkel, Enkelkind = Kindeskind, das Kind eines eigenen Kindes (regional GroĂkind, Schweizerisch Grosskind)
- Urenkel, Urenkelin, GroĂenkel, GroĂenkelin[37] = Sohn, Tochter eines Enkelkindes = Enkelkinder der eigenen Kinder
- Ururenkel, Ururenkelin = Kinder eines Urenkelkindes = Enkelkinder eines Enkelkindes = Urenkelkinder der eigenen Kinder
- Urururenkel, Urururenkelin = Kinder eines Ururenkelkindes = Enkelkinder eines Urenkelkindes (2013 von einer 86-jÀhrigen Frau erlebt)[15]
- Ururururenkel, Ururururenkelin (7. Generation, belegtes Maximum),[16] und so weiter in absteigender Folge
Herkunft: Das Wort Enkel entstammt dem althochdeutschen eninchili âkleiner Ahneâ.[35][36] In dieser Bedeutung klingt ein frĂŒher Glaube an die mögliche Wiedergeburt (Seelenwanderung: Reinkarnation) von verstorbenen Vorfahren innerhalb der eigenen Familie oder Sippe nach, begĂŒnstigt auch durch gelegentliche Ăhnlichkeiten des Neugeborenen mit einer Ahnperson. Dahingehende Vorstellungen finden sich heute noch bei vielen Ethnien und indigenen Völkern weltweit.
Das Wort oder die Endung -enkel kann als generische Maskulinform gebraucht werden, um die entsprechenden Nachkommen geschlechterĂŒbergreifend zu meinen: alle meine Enkel (entspricht Enkelkinder).[35][36]
Halb-
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Vorsilbe Halb- bezeichnet eine Verwandtschaftsbeziehung, die nur ĂŒber einen Vorfahren der Ă€ltesten enthaltenen Generation lĂ€uft anstatt ĂŒber beide. GebrĂ€uchlich ist diese Vorsilbe allerdings nur bei direkten Geschwistern (halbbĂŒrtig) und wird benutzt, wenn diese Besonderheit der Beziehung hervorgehoben werden soll:
- Halbgeschwister: Halbschwester, Halbbruder = Kind von Mutter oder Vater mit anderem Partner
- veraltet: Halbonkel, Halbtante = Halbbruder, Halbschwester eines Elternteils
- veraltet: Halbcousin, Halbcousine = Sohn, Tochter eines Halbonkels oder einer Halbtante
Um ihre biologische Verwandtschaft von vollbĂŒrtigen Geschwistern zu unterscheiden, werden Halbgeschwister als halbbĂŒrtige Geschwister bezeichnet (rechtlich falsch nennt der Duden sie Stiefgeschwister, obwohl sie verwandt und nicht verschwĂ€gert sind).[19] Rechtlich besteht zu Halbgeschwistern eine Verwandtschaft im zweiten Grad in der Seitenlinie (zwei vermittelnde Geburten), gleich zu vollbĂŒrtigen Geschwistern.
In Deutschland besteht auch zwischen halbbĂŒrtigen Geschwistern ein Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft und des Beischlafs (siehe Inzestverbote in Deutschland) â im Unterschied zu Stiefgeschwistern, da diese keinen gemeinsamen biologischen Elternteil haben.
Adoptiv-, Wahl-
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Wortteil Adoptiv- (aus dem altrömischen Recht adoptio) oder österreichisch Wahl- bezeichnet eine durch âAnnahme an Kindes stattâ begrĂŒndete rechtliche Verwandtschaft:
- Adoptivkind: Adoptivsohn, Adoptivtochter = an Kindes statt angenommene Person (Amtssprache in Ăsterreich: Wahlkind)
- Adoptiveltern: Adoptivvater, Adoptivmutter = die rechtlichen Eltern oder ein rechtlicher Elternteil der adoptierten Person (Amtssprache in Ăsterreich: Wahleltern)
- Adoptivbruder, Adoptivschwester = leiblichen Geschwistern gleichgestellt
In der Regel nimmt eine Person als Adoptivkind eine biologisch nicht mit ihr verwandte andere Person an (minder- oder volljĂ€hrig). HĂ€ufiges Beispiel ist die Adoption eines Stiefkindes, bei der ein Ehe- oder Lebenspartner die rechtliche Elternschaft fĂŒr das Kind des anderen Partners mit ĂŒbernimmt. In Deutschland darf ein Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) allerdings nicht ein Adoptivkind seines Partners als sein Stiefkind adoptieren, auch darf er sich nicht an einer Adoption beteiligen (weil er gleichgeschlechtlich ist, siehe Adoption durch Lebenspartner).
Es können auch blutsverwandte Personen adoptiert werden. Adoptivkinder, die mit ihrer Adoptivfamilie nicht blutsverwandt sind, gelten rechtlich als mit dieser (ganzen) Familie verwandt; sie sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Insbesondere gilt eine erbrechtliche Verwandtschaft mit allen Verwandten der Adoptiveltern.
Durch die Adoption einer minderjĂ€hrigen Person wird die rechtliche Elternschaft der bisherigen rechtlichen Eltern eines Adoptivkindes aufgehoben, sie erlischt; allerdings bleibt das Verbot der Ehe oder Lebenspartnerschaft zwischen ihnen bestehen (ebenso zu den ursprĂŒnglichen Geschwistern). Die Adoptivfamilie nimmt rechtlich den Platz der Herkunftsfamilie ein, die Adoptiveltern werden nicht als Stiefeltern und adoptierte Kinder nicht als Stiefkinder bezeichnet. Spricht ein Adoptivkind von seiner (leiblichen) âMutterâ, ist dies zwar biologisch richtig, aber rechtlich falsch: Diese Verwandtschaft gilt als erloschen. FĂŒr die Adoption von VolljĂ€hrigen oder von nahen Blutsverwandten gelten teils abweichende Regeln. Familien, die in den Deutschen AdelsverbĂ€nden organisiert sind, unterscheiden traditionell streng zwischen leiblichen und adoptierten Familienangehörigen.
Wenn statt einer Adoption nur ein dauerhaftes PflegeverhÀltnis besteht (Form der stationÀren Jugendhilfe oder Jugendwohlfahrt), wird die Bezeichnung Pflege- verwendet:
- Pflegekind: Pflegesohn, Pflegetochter = minderjĂ€hriges Kind, das vorĂŒbergehend oder dauerhaft in einer anderen Familie lebt und betreut wird (veraltet Ziehsohn, Ziehtochter)
- Pflegeeltern: Pflegemutter, Pflegevater = volljĂ€hrige Personen, die vorĂŒbergehend oder dauerhaft Kinder anderer Eltern aufnehmen (im Unterschied zu den Herkunftseltern)
Eine freiwillig eingegangene verwandtschaftsÀhnliche Beziehung ohne biologische oder rechtliche Grundlage wird umgangssprachlich Nenn- oder Wahlverwandtschaft genannt:
- Nenntante, Nennonkel = Àltere Bezugspersonen, oft aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis der Eltern
- Wahleltern, WahlgroĂeltern = Bezugspersonen aus benachbarten oder eng befreundeten Familien (andere Verwendung in Ăsterreich)
Schwieger-
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Wortteil Schwieger- bezeichnet Verwandte des Ehepartners oder Lebenspartners einer Person sowie die Partner ihrer Geschwister und Kinder; diese sind nicht ihre biologischen oder rechtlichen Verwandte (Ausnahme: Verwandtenheiraten), sondern angeheiratete, so genannte affine Verwandte (lateinisch affinitas: SchwÀgerschaft):
- Schwager = Bruder des eigenen Partners â auch der Ehemann der eigenen Schwester oder der Lebenspartner des eigenen Bruders
- SchwĂ€gerin = Schwester des eigenen Partners â auch die Ehefrau des eigenen Bruders oder die Lebenspartnerin der eigenen Schwester
- Schwagersbruder, Schwagersschwester = Geschwister von SchwÀgern und SchwÀgerinnen
- Schwiegereltern: Schwiegermutter, Schwiegervater = Eltern, Mutter und Vater des eigenen Ehe- oder Lebenspartners
- Gegenschwieger(eltern) = Eltern eines Schwiegerkindes = Schwiegereltern des eigenen Kindes
- Gegenschwager, veraltet GegenschwÀher = die beiderseitigen SchwiegervÀter = die beiden VÀter eines Ehepaares zueinander
- Schwiegeronkel, Schwiegertante = Onkel, Tante eines Ehe- oder Lebenspartners = Bruder, Schwester der Schwiegereltern
- Schwiegerkind = Ehe- oder Lebenspartner eines eigenen Kindes:
- Schwiegerenkelkind = Ehe- oder Lebenspartner eines Enkelkindes
- Schwippschwager, SchwippschwÀgerin, österreichisch Schwiegerschwager, SchwiegerschwÀgerin = die Geschwister beider Ehe- oder Lebenspartner zueinander (eine SchwippschwÀgerschaft) = im weiteren Sinne auch andere entfernte SchwÀgerschaften
SchwĂ€gerschaftsverhĂ€ltnisse enden nicht, wie hĂ€ufig angenommen, durch eine Scheidung â einen âEx-Schwagerâ gibt es nicht, SchwĂ€gerschaft besteht grundsĂ€tzlich lebenslang (auĂer wenn eine Ehe fĂŒr nichtig erklĂ€rt wird). Bei einer weiteren Heirat kommen neue SchwĂ€gerschaften hinzu. In verschiedenen Kulturen ist es ĂŒblich, nach dem Tod des Ehepartners dessen Geschwisterteil zu heiraten: Bei der Schwagerehe (Levirat) heiratet der Bruder eines (kinderlos) Verstorbenen dessen Witwe, bei der SchwĂ€gerinheirat (Sororat) ein Witwer die Schwester seiner (kinderlos) verstorbenen Ehefrau.
Die Kinder von SchwÀgern werden ebenfalls als Neffen und Nichten bezeichnet. Umgangssprachlich wird ein Kind von Schwiegertochter/-sohn mit einem anderen Partner als Stiefenkelkind bezeichnet.
Stief-
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Vorsilbe Stief- (althochdeutsch stiof- âhinterblieben, verwaistâ) bezeichnet Angehörige, mit denen eine Person nicht biologisch oder rechtlich verwandt ist; zu ihnen besteht durch eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eine SchwĂ€gerschaft, sie sind âeingeheiratetâ:
- Stieffamilie, Patchworkfamilie = Kleinfamilie mit mindestens einem Kind aus einer frĂŒheren/anderen Beziehung eines der Ehe- oder Lebenspartner
- Stiefmutter, Stiefvater = neuer Ehe- oder Lebenspartner eines Elternteils
- Stiefeltern = nur Pluralform von Stiefelternteil â sind beide Elternteile nicht die Herkunftseltern, heiĂen sie Adoptiveltern oder Pflegeeltern
- Stiefgeschwister: Stiefbruder, Stiefschwester = Kind des (neuen) Ehe- oder Lebenspartners eines Elternteils mit einem anderen/frĂŒheren Partner
- Stiefkind: Stieftochter, Stiefsohn = Kind des eigenen Ehe- oder Lebenspartners mit einem frĂŒheren/anderen Partner
- Stiefenkelkind = Kind eines Stiefkindes, Enkelkind nur des Ehe- oder Lebenspartners (laut Erbrecht und Deutscher Rentenversicherung)[40] â umgangssprachlich: das Stiefkind eines eigenen Kindes (Kind von Schwiegertochter oder Schwiegersohn)
- StiefgroĂmutter, StiefgroĂvater = neuer/spĂ€terer Ehe- oder Lebenspartner eines GroĂelternteils
StiefelternverhĂ€ltnisse können auch fĂŒr nichteheliche Kinder entstehen. Ein neuer Ehe- oder Lebenspartner kann durch eine Stiefkindadoption die rechtliche Elternschaft fĂŒr ein Kind des anderen Partners mitĂŒbernehmen und so zu dessen Mutter oder Vater werden; Adoptiveltern werden (rechtlich) nicht als Stiefeltern und Adoptivkinder nicht als Stiefkinder bezeichnet. Stiefgeschwister einer Person sind keine Halbgeschwister, da sie nicht mit ihr verwandt sind, nur verschwĂ€gert (der Duden nennt sie fĂ€lschlich so[19]); zwischen Stiefgeschwistern besteht deshalb kein Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft oder des Beischlafs.
Gerade Linie â Seitenlinie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Linie einer Verwandtschaft zwischen zwei Personen kann geradlinig sein (vergleiche die biologische Abstammungslinie), oder indirekt vermittelt ĂŒber eine Geschwisterschaft:
- gerade Linie = direkt, linear = eine Person stammt ab von der anderen (gilt auch fĂŒr Adoptierte oder Anerkannte), also Kind eines Elternteils, oder Enkelkind eines GroĂelternteils, oder Urenkelkind eines UrgroĂelternteils, und so fort
- Seitenlinie = indirekt, kollateral = sĂ€mtliche BrĂŒder und Schwestern, eigene wie auch Geschwister von Voreltern (auch adoptierte oder anerkannte), zusammen mit allen ihren jeweiligen Nachkommen
Das bundesdeutsche BĂŒrgerliche Gesetzbuch (BGB) legt im § 1589 Verwandtschaft fest:[41]
âPersonen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.â
In der Seitenlinie verwandt sind Bruder und Schwester, da sie nicht voneinander abstammen, sondern von (mindestens) einem gemeinsamen Vorfahren: in ihrem Fall von einem oder beiden Elternteilen. Das gilt auch fĂŒr ihre gesamte Nachkommenschaft: Nichten und Neffen, GroĂnichten und GroĂneffen und so weiter sind alle indirekt, ĂŒber Seitenlinien miteinander verwandt. Gleiches gilt in aufsteigender Reihe fĂŒr sĂ€mtliche Onkel und Tanten, GroĂonkel und -tanten und so weiter, zusammen mit all ihren Kindern und Kindeskindern: Cousinen und Cousins beliebigen Grades sind indirekt, kollateral verwandt.
Zwischen sĂ€mtlichen geradlinigen Verwandten besteht ein Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft (sowie zwischen Voll-, Halb- und Adoptivgeschwistern), ebenso ist der Geschlechtsverkehr zwischen ihnen verboten (siehe Inzestverbote in Deutschland), wobei dies in Ăsterreich nur fĂŒr Blutsverwandte gilt.
Ein typisches Beispiel fĂŒr gerade Linien sind in der Familiengeschichtsforschung (Genealogie) die âStammlinienâ. Sie enthalten nur Vor- und Nachfahren, die voneinander abstammen: die Ă€ltesten ehelichen Söhne als Erbnachfolger ihres Vaters (siehe auch VĂ€terlinie von einem Stammvater, im Gegensatz zu einer MĂŒtterlinie von einer Stammmutter). Bei Adelsfamilien wird ausdrĂŒcklich die Hauptlinie unterschieden von Nebenlinien, den vom âMannesstammâ abzweigenden Seitenlinien der BrĂŒder von VorvĂ€tern (siehe dazu auch das Wappenrecht).
Grad der Verwandtschaft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Allgemein wird mit dem Grad der Verwandtschaft die Entfernung zwischen zwei Familienzweigen (Seitenlinien) ausgedrĂŒckt, in Generationen gezĂ€hlt bis zum letzten gemeinsamen Vorfahren (blutsverwandt oder anerkannt, adoptiert). Die sich ergebenden Grade stimmen nur, sofern zwischen Vorfahren keine Nachkommenszeugung stattfand, woraus sich ĂŒberlagernde Verwandtschaftsbeziehungen ergĂ€ben (wie auch ein Ahnenverlust): Beispielsweise entfallen bei einer Geschwisterehe innerhalb der Ahnenreihen 50 % der Vorfahren, weil diese gleichzeitig zwei Positionen in der Ahnenliste belegen (siehe auch Cousinenheirat, Verwandtenheirat, Stammbaum, Ahnentafel).
Beim Grad der Verwandtschaft (im Unterschied zum rechtlichen Verwandtschaftsgrad) bezieht sich beispielsweise der â2. Gradâ einer Cousine auf die zwei Generationen, vor denen sich die Seitenlinien aufspalteten: Diese Cousine 2. Grades ist nicht die Tochter von Onkel oder Tante (Geschwister der Eltern), sondern von Onkel oder Tante 2. Grades (Sohn oder Tochter eines Geschwisterteils eines GroĂelternteils), der gemeinsame Vorfahre war zwei Generationen vor den Eltern ein UrgroĂelternteil; diese Cousine 2. Grades ist gleichzeitig die Enkelin eines GroĂonkels oder einer GroĂtante (Bruder oder Schwester des GroĂvaters oder der GroĂmutter). Die Bezeichnung â3. Gradesâ geht noch weiter zurĂŒck zu Geschwistern der UrgroĂeltern â weiter entfernte Grade der Verwandtschaft werden in der Ahnenforschung als âAhnengemeinschaftâ zusammengefasst.
Jeder Grad erhöht die Ă€lteste in der Verwandtschaftsbeziehung enthaltene Generation um eine, dabei bleibt die Generationsebene der miteinander verglichenen Personen gleich: Vereinfachend gesagt, sind die verglichenen Personen gleich alt, aber die Anzahl der zurĂŒckreichenden Generationen nimmt jeweils zu, bis beide Linien auf einen gemeinsamen Vorfahren treffen (siehe Grafik oben). Von dieser Berechnungsgrundlage des Grades unterscheidet sich grundsĂ€tzlich der rechtliche Verwandtschaftsgrad, nach dem bereits Bruder und Schwester im zweiten Grad miteinander verwandt sind (zwei vermittelnde Geburten).
Rechtlicher Verwandtschaftsgrad
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Der rechtliche Verwandtschaftsgrad ist die gesetzlich definierte âNĂ€heâ der Verwandtschaft einer Person zu einer anderen. Im deutschen BĂŒrgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht in § 1589 Verwandtschaft, dass der Grad der Verwandtschaft nach der Zahl der sie âvermittelnden Geburtenâ bestimmt wird (siehe auch Verwandtschaftsrecht).[41] Diese Grundlage dient auch zur Bestimmung des Grades der SchwĂ€gerschaft im Folgenden § 1590 BGB SchwĂ€gerschaft, der auf der Definition von Verwandtschaft in § 1589 aufbaut.[42] Analoge Formulierungen finden sich auch in § 40 und § 41 des österreichischen Allgemeinen bĂŒrgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) sowie in Art. 20 des schweizerischen Zivilgesetzbuchs.
Im Unterschied zu konkreten Verwandtschaftsbezeichnungen (wie Cousine oder Neffe) enthÀlt die Kennzeichnung nach Graden eine direkte Angabe der NÀhe der Verwandtschaft:
- So sind die eigenen Kinder und die eigenen Eltern im ersten Grad verwandt (nur eine vermittelnde Geburt liegt dazwischen).
- Eigene Geschwister, GroĂeltern und Enkelkinder sind alle Verwandte im zweiten Grad (zwei vermittelnde Geburten).
- Onkel, Tanten, Neffen und Nichten sind im dritten Grad verwandt (drei vermittelnde Geburten).
- Cousin und Cousine (1. Grades) sind im vierten Grad verwandt (vier vermittelnde Geburten).
- (...) und so weiter, siehe Grafik oben.
Dabei wird nicht unterschieden zwischen mutter- oder vaterseitiger Verwandtschaft.
Der Grad der Verwandtschaft dient der abstrakten Bezeichnung von Verwandtschaftsbeziehungen zwischen Personen, beispielsweise in der Rechtsprechung beim Zeugnisverweigerungsrecht. Im Erbrecht dagegen wird die Verwandtschaftsbeziehung nach der gesetzlichen Erbfolge geordnet. Der rechtliche Verwandtschaftsgrad entspricht in etwa dem genetischen Verwandtschaftskoeffizienten und ist wichtig fĂŒr die Erforschung von Erbkrankheiten.
Im alten katholischen Kirchenrecht wurde bis 1983 eine etwas andere Bestimmung des Grades von Verwandtschaften in der Seitenlinie vorgenommen: Es zĂ€hlten die Generationen bis zum gemeinsamen Vorfahren, die gröĂere der beiden Zahlen gab den Grad an (Cousins, Cousinen, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten 1. Grades = im zweiten Grad).[43]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Generationsbezeichnungen (Namen von 30 Generationen)
- Liste lateinisch-deutscher Verwandtschaftsbezeichnungen
- Liste der Verwandtschaftsbezeichnungen des TĂŒrkischen
- Verwandtschaftsethnologie â Verwandtschaftssysteme â Verwandtschaftsterminologien (kulturspezifisch):
- patrilaterale und matrilaterale Verwandtschaft (vater- oder mutterseitig)
- lineare und kollaterale Verwandtschaft (gerade Linie â Seitenlinien)
- Kreuz- und Parallel-Verwandtschaft (Nachkommen verschieden-/gleichgeschlechtlicher Elterngeschwister)
- Verwandtschaftsnamen in Moiety-Systemen mit zwei Erblinien (ethnisches Beispiel)
- Seelenverwandtschaft (empfundene WesensÀhnlichkeit)
- joking relationship (Scherzverwandtschaft, Cousinage)
- Verwandtenselektion (soziobiologische Bevorzugung naher Blutsverwandter)
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Claude LĂ©vi-Strauss: Die elementaren Strukturen der Verwandtschaft. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1993, ISBN 978-3-518-28644-9 (BegrĂŒnder des ethnologischen Strukturalismus und frĂŒher Vertreter einer Ethnosoziologie; original: Structures Ă©lĂ©mentaires de la parentĂ© 1948).
- Michael Wagner, Yvonne SchĂŒtze (Hrsg.): Verwandtschaft: Sozialwissenschaftliche BeitrĂ€ge zu einem vernachlĂ€ssigten Thema (= Der Mensch als soziales und personales Wesen. Band 14). Enke, Stuttgart 1998, ISBN 3-432-30151-0 (12 BeitrĂ€ge verschiedener Autoren; Leseprobe in der Google-Buchsuche).
Historisch:
- William Jervis Jones: German Kinship Terms (750â1500) â Documentation and Analysis (= Studia Linguistica Germanica. Band 27). De Gruyter, Berlin u. a. 1990, ISBN 3-11-012023-2 (englisch; Leseprobe in der Google-Buchsuche).
- Ernst Erhard MĂŒller: GroĂvater, Enkel, Schwiegersohn: Untersuchungen zur Geschichte der Verwandtschaftsbeziehungen im Deutschen. Winter UniversitĂ€tsverlag, Heidelberg 1979, ISBN 3-533-02727-9 (durchsuchbar in der Google-Buchsuche).
- Wilhelm Schoof: Die deutschen Verwandtschaftsnamen. In: Zeitschrift fĂŒr hochdeutsche Mundarten. Band 1, 1900, S. 193â298 (diachrone und synchrone Gesamtschau).
- Heinrich Tischner: Geschichte der Verwandtschaftsbezeichnungen. Bensheim, 28. Mai 2014 (PDF: 124 kB, 7 Seiten; Ăbersicht).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Heinrich Tischner: Begriffe: Familie. Eigene Website, 10. Februar 2019.
- Hans-Rudolf Wicker: Verwandtschaft als primĂ€re Form sozialer Organisation. (PDF: 387 kB, 47 Seiten). Leitfaden fĂŒr die EinfĂŒhrungsvorlesung in Sozialanthropologie, Institut fĂŒr Sozialanthropologie, UniversitĂ€t Bern 31. Juli 2012, S. 2â16 (Vorlesungsskript; emeritierter Professor fĂŒr Ethnologie).
- Gabriele Rasuly-Paleczek: Gliederungsprinzipien fĂŒr die Verwandten â Grundlegende Begriffe. (PDF: 1 MB, 32 Seiten). Institut fĂŒr Kultur- und Sozialanthropologie, UniversitĂ€t Wien 2011, S. 24â32 (archiviert; Unterlagen zu ihrer Vorlesung im Sommersemester 2011).
- Heinrich Tischner: Woher stammen die Bezeichnungen der Familienmitglieder? In: t-online.de. 24. Januar 2011 (âDie Wörter Mutter, Vater und Tochter sind schon rund 4000 Jahre alt. Die Bezeichnung Sohn wurde sogar schon vorher geborenâ).
- Wolfgang Kraus: Kinship Studies. (PDF: 834 kB, 24 Seiten). In: Strategien fĂŒr vernetztes Lernen: Eine Lernumgebung zu Methoden und Grundlagenwissen. Institut fĂŒr Kultur- und Sozialanthropologie, UniversitĂ€t Wien, 2008 (deutschsprachig, archiviert; grundlegende EinfĂŒhrung in die ethnosoziologische Verwandtschaftsforschung).
- Ulf Neundorfer: Verwandtschaftsbeziehungen (Ahnen- und VerwandtschaftsverhĂ€ltnisse / Verwandtschaftsbegriffe). Private Webseite, 2008 (umfassende Ăbersicht, informative Schaubilder).
- Lukas, Schindler, Stockinger: Verwandtschaft. In: Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. Institut fĂŒr Kultur- und Sozialanthropologie, UniversitĂ€t Wien 1997 (vertiefende Anmerkungen mit Quellenangaben im Eintrag Blutsverwandte).
Englisch:
- Brian Schwimmer: Kinship Fundamentals. In: Tutorial: Kinship and Social Organization. Department of Anthropology, UniversitÀt Manitoba, Kanada 1995 (umfangreiches Tutorial zu Verwandtschaft).
- Dennis OâNeil: Kinship: An Introduction to Descent Systems and Family Organization. Behavioral Sciences Department, Palomar College, San Marcos California 2013 (umfangreiches Studientutorial zu verschiedenen Abstammungs- und Familiensystemen, informative Schaubilder).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â a b Hans-Rudolf Wicker: Diagramme: Eskimo- und Sudan-System. (PDF; 387 kB; 47 Seiten) In: Leitfaden fĂŒr die EinfĂŒhrungsvorlesung in Sozialanthropologie, 1995â2012. Institut fĂŒr Sozialanthropologie, UniversitĂ€t Bern, 31. Juli 2012, S. 8/9, abgerufen am 18. September 2018 (Vorlesungsskript; Wicker ist emeritierter Professor fĂŒr Ethnologie).
- â Paul Grebe, Duden-Redaktion (Hrsg.): Duden: Grammatik der deutschen Gegenwartssprache (= Der GroĂe Duden. Band 4/9). Völlig neu bearbeitet Auflage. Bibliographisches Institut, Mannheim 1959, S. 137, Randnummer 1260 (Zitatansicht in der Google-Buchsuche).
- â GĂŒnther Drosdowski, Peter Eisenberg (Hrsg.): Duden: Grammatik der deutschen Gegenwartssprache (= Der Duden. Band 4/12). 5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Mannheim u. a. 1995, ISBN 3-411-04045-9, S. 196, Randnummer 345 (Zitatansicht in der Google-Buchsuche).
- â Angelika Wöllstein, Duden-Redaktion (Hrsg.): Duden: Die Grammatik (= Der Duden. Band 4/12). 9., vollstĂ€ndig ĂŒberarbeitete und aktualisierte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-411-04049-0, S. 157â161, Randnummern 236â238: Personenbezeichnungen (Seitenvorschauen in der Google-Buchsuche).
- â Gerhard Stickel: Beantragte staatliche Regelungen zur âSprachlichen Gleichbehandlungâ: Darstellung und Kritik. In: Zeitschrift fĂŒr germanistische Linguistik. Jahrgang 16, Nr. 3, 1988, S. 330â355, hier S. 339 (PDF: 4,8 MB, 26 Seiten auf bsz-bw.de).
- â Hans-Martin Gauger: Herr Professorin? In: Forum Sprachkritik. Februar 2014 (online auf deutscheakademie.de); Nachdruck in Antje Baumann, AndrĂ© Meinunger (Hrsg.): Die Teufelin steckt im Detail: Zur Debatte um Gender und Sprache. Kadmos, Berlin 2017, ISBN 978-3-86599-287-1, S. 67â71.
- â a b c Heinrich Tischner: Woher stammen die Bezeichnungen der Familienmitglieder? In: t-online.de. 24. Januar 2011, abgerufen am 23. MĂ€rz 2022 (evangelischer Pfarrer und Namensforscher; weitere Begriffe: indogermanische Verwandtschaftsbezeichnungen).
- â Elter. In: Duden.de. Abgerufen am 17. September 2018: âElter, das oder der â Wortart: Substantiv, Neutrum, oder Substantiv, maskulin â Gebrauch: Fachsprache [âŠ] Bedeutung: Elternteil (bei Mensch, Tier, Pflanze) [âŠ] Herkunft: rĂŒckgebildet aus Eltern â Grammatik: das oder der Elter; Genitiv: des Elters, Plural: die Elternâ.
- â Beispielsweise GĂŒnter Burkart (Hrsg.): Zukunft der Familie. Prognosen und Szenarien. In: Zeitschrift fĂŒr Familienforschung. Sonderheft. Buderich, Opladen u. a. 2009 (Fundstellen von âElterâ im Buch).
- â Deutsches BGB: § 1591 Mutterschaft, erstmals ab 1. Juli 1998, siehe Versionsvergleich auf lexetius.com.
- â BGB: § 1592 Vaterschaft; Zitat: âVater eines Kindes ist der Mann, 1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, 2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder 3. dessen Vaterschaft [âŠ] gerichtlich festgestellt ist.â Sowie folgende Paragraphen.
- â BGB: § 1626 Elterliche Sorge, GrundsĂ€tze, und folgende Paragraphen.
- â a b J. Patrick Gray: Ethnographic Atlas Codebook. In: World Cultures. Band 10, Nr. 1, 1998, S. 86â136, hier S. 104: Tabelle 43 Descent: Major Type; eclectic.ss.uci.edu ( vom 18. November 2012 im Internet Archive) (PDF; 2,4 MB, 52 Seiten); eine der wenigen Auswertungen aller damaligen 1267 Ethnien; Zitat: â584 Patrilineal [âŠ] 160 Matrilineal [âŠ] 349 Bilateralâ (= 46 % patrilinear âą 12,5 % matrilinear âą 27,5 % kognatisch-bilateral). Ende 2012 waren im Ethnographic Atlas weltweit genau 1300 Ethnien erfasst.
- â Richard Schröder: Neunzehnhundertachtundsechzig. In: Bernhard Vogel, Matthias Kutsch (Hrsg.): 40 Jahre 1968: Alte und neue Mythen â Eine Streitschrift. Konrad-Adenauer-Stiftung, Herder, Freiburg 2008, ISBN 978-3-451-30200-8, S. 195â207, hier S. 206; kas.de (PDF; 67 kB, 13 Seiten); Zitat: âNun melden sich ja Kinder zu Wort, die sich darĂŒber beschweren, dass sie nie Vater und Mutter sagen durften, sondern ihre Eltern mit Vornamen anreden mussten â mussten. »Erika, mĂŒssen wir heute wieder spielen, was wir wollen?«â
- â a b c d Gerd Braune: Ottawa: In einer kanadischen Familie leben sechs Generationen. In: Badische Zeitung. 19. Juli 2013, abgerufen am 18. September 2018 (mit Foto): âBaby Ethan ist das jĂŒngste Mitglied der Familie Steiner in Mississauga bei Toronto. Es ist vermutlich die einzige Familie Kanadas, in der sechs Generationen leben. [âŠ] Doreen Byers, seit dem Wochenende Ur-Ur-Ur-GroĂmutter, zĂ€hlt 86 Jahre.â
- â a b c d Most living generations ever. Abgerufen am 9. Juli 2023 (deutsch).
- â a b Deutsches BGB: § 1307 Verwandtschaft; Zitat: âEine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbĂŒrtigen und halbbĂŒrtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das VerwandtschaftsverhĂ€ltnis durch Annahme als Kind erloschen ist.â ErlĂ€uterung: Ein Adoptivkind darf weder seine biologischen Eltern oder Geschwister (erloschene rechtliche Verwandtschaft) heiraten, noch seine Adoptiveltern oder -geschwister (neue rechtliche Verwandtschaft).
- â Geschwister, das. In: Duden.de. Abgerufen am 12. Mai 2020: â2. (Fachsprache; auch schweizerisch) einzelner Geschwisterteil [âŠ] Herkunft: mittelhochdeutsch geswister, althochdeutsch giswestar, eigentlich = Gesamtheit der Schwestern, zu Schwesterâ.
- â a b c
Stiefbruder. In: Duden.de. Abgerufen am 17. September 2018: âStiefbruder, der [âŠ] Bedeutungen: 1. Bruder, der mit einem Geschwisterteil nur einen Elternteil gemeinsam hat; Halbbruder; 2. mĂ€nnliche Person, die mit einem Geschwisterteil keinen Elternteil gemeinsam hat, sondern adoptiert oder von einem Elternteil mit in die Ehe gebracht worden ist; nicht leiblicher Bruder â Synonyme zu Stiefbruder: Halbbruder [âŠ] Herkunft: 1. Bestandteil (in Zusammensetzungen) mittelhochdeutsch stief-, althochdeutsch stiof-, eigentlich wohl = abgestutzt, beraubt, verwaist, wohl zu stoĂenâ.
Ebenda: Halbbruder: âBedeutung: Stiefbruder (a)â (Anm.: Gemeint ist â(1.)â, also die 1. Bedeutung).
Ebenda: Stiefgeschwister: âBedeutungen: 1. Geschwister, die nur einen Elternteil gemeinsam haben; Halbgeschwister; 2. Kinder in einer Ehe, die weder denselben Vater noch dieselbe Mutter haben, sondern von den jeweiligen Elternteilen mit in die Ehe gebracht worden sindâ.
Ebenda: Halbgeschwister: âBedeutung: Stiefgeschwister (a)â (Anm.: Gemeint ist â(1.)â, also die 1. Bedeutung). - â Jonathan Gawlitta, RenĂ© A Bostelaar: Aus fĂŒr »Schwester Anja« â Klinikum der UniversitĂ€t Köln untersucht den Umgang mit Namensschildern. In: Die Schwester/Der Pfleger. Jahrgang 44, Nr. 11, Bibliomed, 2005, S. 890â893.
- â a b
Neffe. In: Duden.de. Abgerufen am 17. September 2018: âNeffe, der [âŠ] Sohn von jemandes Schwester, Bruder, SchwĂ€gerin oder Schwager [âŠ] Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1. â Synonyme zu Neffe (landschaftlich, sonst veraltet) Geschwisterkind; (scherzhaft, sonst veraltet) Neveu [âŠ] Herkunft: mittelhochdeutsch neve, althochdeutsch nevo, wohl eigentlich = UnmĂŒndiger, verwandt mit lateinisch nepos, Nepotismusâ.
Ebenda: Nichte: âTochter von jemandes Schwester, Bruder, SchwĂ€gerin oder Schwager [âŠ] Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1. â Synonyme zu Nichte: (landschaftlich, sonst veraltet) Geschwisterkind â Herkunft: aus dem Niederdeutschen < mittelniederdeutsch nichte, verwandt mit althochdeutsch nift (niederdeutsch -cht- entspricht hochdeutsch -ft-, vgl. Schacht) = Nichte, verwandt mit lateinisch nepos, Nepotismusâ. - â a b c Vetter. In: Duden.de. Abgerufen am 16. September 2018: âBedeutungen: 1. Cousin; 2. (veraltet) entfernterer Verwandter [âŠ] Synonyme zu Vetter: Cousin; (landschaftlich, sonst veraltet) Geschwisterkind â Herkunft: mittelhochdeutsch veter(e), althochdeutsch fetiro, zu Vater und ursprĂŒnglich = Vatersbruderâ. Anmerkung: Das Wort Vetter gehört nicht zum Wortschatz des Zertifikats Deutsch.
- â a b c Base. In: Duden.de. Abgerufen am 16. September 2018: âGebrauch: sĂŒddeutsch, sonst veraltet â Synonyme zu Base: 1. Cousine; (landschaftlich, sonst veraltet) Geschwisterkind; 2. Tante; (veraltet) Muhme, Mutterschwester, Vaterschwester [âŠ] Herkunft: mittelhochdeutsch base = Vatersschwester, althochdeutsch basa, wohl Lallwortâ. Anmerkung: Das Wort Base gehört nicht zum Wortschatz des Zertifikats Deutsch.
- â Cousin. In: Duden.de. Abgerufen am 16. September 2018: âCousin, der [âŠ] Sohn des Bruders oder der Schwester eines Elternteils; Vetter [âŠ] Dieses Wort gehört zum Wortschatz des Goethe-Zertifikats B1. [âŠ] Synonyme zu Cousin: Vetter; (landschaftlich, sonst veraltet) Geschwisterkind â Herkunft: französisch cousin, ĂŒber das VulgĂ€rlateinische zu lateinisch consobrinusâ.
- â Bericht des Rats fĂŒr deutsche Rechtschreibung ĂŒber die Wahrnehmung seiner Aufgaben in der 3. Amtsperiode 2017â2023 auf www.rechtschreibrat.com. PDF (75,4 MB), S. 95, abgerufen am 19. April 2025.
- â Cousine. In: Duden.de. Abgerufen am 19. April 2025: âTochter des Bruders oder der Schwester eines Elternteils; Base â Synonyme: (sĂŒddeutsch, sonst veraltet) Base; (landschaftlich, sonst veraltet) Geschwisterkind â Herkunft: französisch cousineâ.
- â Cousin. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 18. September 2018
Cousine. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 18. September 2018 - â Worteintrag: Cousin, der. In: Duden online. Abgerufen am 10. August 2021.
- â Torsten Siever: Genderwörterbuch: âCousin / Cousineâ. In: Genderator.app. Stand: 7. August 2021, abgerufen am 10. August 2021 (Internetlinguist).
- â
GroĂcousin. In: Duden.de. Abgerufen am 19. April 2025: âCousin zweiten Gradesâ.
Ebenda: GroĂcousine: âCousine zweiten Gradesâ. - â Vetter. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 18. September 2018
Base. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 18. September 2018 - â Friedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage. Herausgegeben von Walther Mitzka. De Gruyter, Berlin/New York 1967; Neudruck (â21. unverĂ€nderte Auflageâ) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 820: Vetter.
- â The Fifth Generation. In: The Brisbane Courier. Australien, 25. Mai 1912, S. 12 (online auf nla.gov.au); Zitat: âMrs. Elizabeth Ann Crouch, Great-great-grandmother, 93; Mrs. John Negus, Great-grandmother, 64; Mr. John Edward Negus, Grandfather, 45; Mrs. Young, Mother, and her Baby. The total number of Mrs. Crouchâs descendants is nearly 200.â
- â ur-, Ur-. In: Duden.de. Abgerufen am 17. September 2018: âur-, Ur- â Wortart: PrĂ€fix [âŠ] Bedeutungen: [âŠ] eine VerstĂ€rkung [âŠ] weit zurĂŒckliegend, am Anfang liegend [âŠ] das Erste [âŠ] kennzeichnet in Bildungen mit Verwandtschaftsbezeichnungen die Zugehörigkeit zur jeweils nĂ€chsten bzw. vorherigen Generation [âŠ] Herkunft: mittelhochdeutsch, althochdeutsch ur-, ursprĂŒnglich = (her)ausâ.
- â a b c d WorteintrĂ€ge: Enkel, der + Enkelin, die. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 21. November 2020
- â a b c d WorteintrĂ€ge: Enkel, der + Enkelin, die. In: Duden online. Abgerufen am 5. November 2020.
- â GroĂenkelin und GroĂenkel auf Duden online, abgerufen am 12. November 2024.
- â
Eidam. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 3: EâForsche â (III). S. Hirzel, Leipzig 1862 (woerterbuchnetz.de).
Tochtermann. In: Deutsches Wörterbuch. Band 21, 1935, Sp. 536 (woerterbuchnetz.de). - â Johann Christoph Adelung: 1. Die Schnur. In: Derselbe: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. 2., vermehrte und verbesserte Ausgabe. Band 3, Leipzig 1793â1801, Spalte 1610â1611. Söhnerin. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 16: SeelebenâSprechen â (X, 1. Abteilung). S. Hirzel, Leipzig 1905, Sp. 1423 (woerterbuchnetz.de).
- â Deutsches SGB IX § 74: R 3.1.1: Die Ersatzkraft ist mit dem LeistungsempfĂ€nger bis zum 2. Grad verwandt oder verschwĂ€gert. Deutsche Rentenversicherung. Zitat: âStiefenkelkinder (Enkelkinder des Ehegatten)â. Anmerkung: Kein Eintrag zu âStiefenkelâ im Duden, unterschiedliche Verwendung bei RechtsanwĂ€lten. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) erwĂ€hnt in § 15 Steuerklassen nur â2. Kinder und Stiefkinder, 3. die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinderâ. Das Deutsche Forum fĂŒr Erbrecht schreibt unter I. Gesetzliche Grundlagen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts: â200.000 EUR fĂŒr alle anderen Enkel und Stiefenkelâ.
- â a b BGB: § 1589 Verwandtschaft.
- â BGB: § 1590 SchwĂ€gerschaft, Absatz 1, Satz 2; Zitat: âDie Linie und der Grad der SchwĂ€gerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft.â
- â
Can.96. In: Codex Iuris Canonici 1917. Abgerufen am 21. Juli 2023: â
p.1 Consanguinitas computatur per lineas et gradus.
p.2 In linea recta, tot sunt gradus quot generationes, seu quot personae, stipite dempto.
p.3 In linea obliqua, si tractus uterque sit aequalis, tot sunt gradus quot generationes in uno tractu lineae: si duo tractus sint inaequales, tot gradus quot generationes in tractu longiore.
Ăbersetzung:
1. Die Verwandtschaft wird durch Linien und Grade berechnet.
2. In gerader Linie gibt es so viele Grade wie Generationen oder Personen, abzĂŒglich des Stammes.
3. In der Seitenlinie gibt es so viele Grade wie Generationen in einem Teil der Linie, wenn beide Teile gleich lang sind. Wenn die beiden Teile ungleich lang sind, gibt es so viele Grade wie Generationen im lĂ€ngeren Teil.â
