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Als Trusted Flagger (vertrauenswürdiger Hinweisgeber) werden in der Europäischen Union im Sinne von Artikel 22 des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act (DSA)), anerkannte Meldestellen für illegale Hassrede und andere rechtswidrige Inhalte auf Websites bezeichnet. Onlineplattformen sind verpflichtet, Meldungen von Trusted Flaggern prioritär nachzugehen.[1][2]

Als ersten Trusted Flagger in Deutschland erkannte die Bundesnetzagentur am 1. Oktober 2024 die Meldestelle Respect! an.[3] Im Juni 2025 bestellte sie drei weitere Organisationen zum Trusted Flagger: HateAid, den Verbraucherzentrale Bundesverband und den Bundesverband Onlinehandel e. V.[4]

Kritik

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Laut DSA sollen Trusted Flaggers ausschließlich strafbare Inhalte melden. Es wird kritisiert, dass einige Trusted Flaggers sich nicht daran hielten, sondern – sogar nach eigener Aussage – auch erlaubte Inhalte meldeten. Hierdurch werde die Pflicht des Staates, die freie Meinungsäußerung zu gewährleisten, in ihr Gegenteil verkehrt.[5]

Die Strafbarkeit, die ohnehin nur von Gerichten festgestellt werden könne, werde unklar definiert. Ein Leitfaden der Bundesnetzagentur nennt als rechtswidrig unter anderem „Hassrede, Diskriminierung oder Inhalte, die negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs haben“. Der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner schreibt dazu: „Wenn nicht strafbare pointierte Kritik als „Hassrede“, politisch unbequeme Ansichten als „Hetze“ oder vom Mainstream abweichende Argumente als „negativ für den zivilen Diskurs“ vom Hinweisgeber gemeldet und dann vom Diensteanbieter gelöscht werden, ist die Meinungsfreiheit in der Substanz bedroht, die Demokratie als Wettstreit von Meinungen konkret gefährdet.“ Lindner kritisiert zudem, dass das DSA nicht vorschreibe, dass der von der Meldung betroffenen Nutzer informiert wird. In der Regel erfahre er davon nichts und habe daher keine Möglichkeit, die drohende Löschung gerichtlich überprüfen zu lassen.[6] Ähnlich argumentiert auch die Rechtswissenschaftlerin Frauke Rostalski. Sie sieht in den Trusted Flaggern eine potentielle Gefahr für die Meinungsfreiheit, weil auch rechtlich gedeckte Äußerungen zensiert werden können. Die Folge sei eine vorauseilende Selbstzensur.[7]

Die Journalistin Fatina Keilani meint, da es sich um private, wenngleich oft staatlich finanzierte Organisationen handele, sei nicht ausgeschlossen, dass diese Organisationen eigene politische Agenden hätten und abweichende Meinungen meldeten.[5] Zwar obliegt die Entscheidung zur Löschung dem Plattformbetreiber, da aber der Trusted Flagger hoheitlich handelt und hohe Strafen drohen,[1] werde der Plattformbetreiber laut Lindner geneigt sein, dessen Löschantrag stattzugeben.[6]

Einzelnachweise

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  1. ↑ a b Was ist die Aufgabe von Trusted Flaggern? tagesschau, 14. Oktober 2024. Abruf am 16. Oktober 2024
  2. ↑ Art. 22 des Gesetzes über digitale Dienste. Abruf am 19. September 2025
  3. ↑ Bundesnetzagentur lässt erstmalig Trusted Flagger für Online-Plattformen in Deutschland zu. Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 1. Oktober 2024. Abruf am 15. Oktober 2024
  4. ↑ Lars Wienand und Malte Bollmeier: "Trusted Flagger" machen Amazon und Ebay Druck
  5. ↑ a b Fatina Keilani: «Trusted Flagger» durchsuchen das Internet im Auftrag der Bundesregierung nach unliebsamen Meinungen, Neue Zürcher Zeitung, 8. Oktober 2024
  6. ↑ a b Josef Franz Lindner: Trusted Flagger als Gefahr für die Meinungsfreiheit: Eine Replik auf Hannah Ruschemeier, VerfBlog, 2024/11/08, https://verfassungsblog.de/trusted-flagger-als-gefahr/, doi:10.59704/9460eb2652f47ea8
  7. ↑ Frauke Rostalki: Meinungsfreiheit in Deutschland: Selbstzensur greift um sich. In: Die Welt. 10. Dezember 2025, abgerufen am 11. Dezember 2025. 
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