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Taktisches Zeichen „Truppmann“

Truppmann bzw. Truppfrau ist die Bezeichnung für ein Mitglied der Feuerwehr, welches mindestens den ersten Teil der Truppmannausbildung erfolgreich absolviert hat. In einem Trupp ist der Truppmann dem Truppführer unterstellt.

Die Truppmannausbildung ist der erste Ausbildungsabschnitt bei Feuerwehren. Dieser besteht aus mehreren Teilen: Truppmann[1] Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) mit Prüfung, Truppmann Teil 2 (örtliche Ausbildung über 2 Jahre) mit anschließender Prüfung. Die Anforderungen an den Lehrgang sind in Deutschland durch die FwDV 2 geregelt.[2]

Truppmann Teil 1

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Beim Truppmann Teil 1 werden die Grundlagen vermittelt. Der Lehrgangsteilnehmende soll zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten als Truppmann unter Anleitung befähigt werden. Er endet in der Regel mit einem Leistungsnachweis. Der Lehrgang dauert bei der Feuerwehr in Deutschland mindestens 70 Stunden und findet meist auf Kreis- oder Gemeindeebene statt. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 schreibt als Zugangsvoraussetzung die Mitgliedschaft bei der Feuerwehr vor.[2]

Mit Bestehen des Lehrgangs können die Lehrgänge Sprechfunker (16 Stunden) und Atemschutzgeräteträger (35 Stunden, ab 18 Jahren) besucht werden.[2] Diese Lehrgänge sollen in die Truppmannausbildung eingeschlossen werden, wenn der Standort über Atemschutz verfügt.

Truppmann Teil 2

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Beim Lehrgang Truppmann Teil 2 steht die Vertiefung der Grundlagen der Truppmann Teil 1 im Mittelpunkt. Die Ausbildungszeit bei den Feuerwehren in Deutschland dauert mindestens 80 Stunden in zwei Jahren. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 schreibt als Zugangsvoraussetzung die Qualifikation als Truppmann Teil 1 vor.[2] Der Lehrgang kann auf Kreisebene, Gemeindeebene oder im Verbund beider stattfinden. Meist erfolgt die Ausbildung während der laufenden Fortbildung in der eigenen Feuerwehr und wird durch Seminare/Module auf Kreisebene ergänzt. Dabei bestehen starke regionale Unterschiede.[3]

Nach der Ausbildung erfolgt meist ein Leistungsnachweis. In Folge kann der Lehrgang Truppführer, aber auch Fachlehrgänge wie Technische Hilfeleistung, ABC-Einsatz oder Maschinisten besucht werden.[2] Die Lehrgangsdauer beträgt jeweils 35 Stunden.[2]

Literatur

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  • Lothar Schott, Manfred Ritter: Aktuelles Grundwissen Feuerwehr. Feuerwehr Grundlehrgang. 22. Auflage. Wenzel Verlag UG, Marburg 2025, ISBN 978-3-88293-222-5. 

Einzelnachweise

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  1. ↑ Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 3. (PDF; 378 kB) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, Februar 2008, abgerufen am 28. Januar 2023. 
  2. ↑ a b c d e f Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 2. (PDF; 1,01 MB) Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Hessische Landesfeuerwehrschule, Januar 2012, abgerufen am 20. Februar 2023. 
  3. ↑ So verschieden ist die Truppmannausbildung der Freiwilligen Feuerwehr in Deutschland. In: Feuerwehr-Magazin. 20. April 2018 (feuerwehrmagazin.de [abgerufen am 14. Mai 2018]). 
Lehrgänge bei deutschen Feuerwehren

Basislehrgänge: Truppmann | Truppführer

Fortbildungslehrgänge nach Truppmannlehrgang Teil 1: Sprechfunker | Atemschutzlehrgang

Fortbildungslehrgänge nach Truppmannlehrgang Teil 2: Technische Hilfeleistung | ABC-Einsatz / Erkunden | ABC-Dekon P/G | Maschinist | Helfer vor Ort (nur in einigen Bundesländern)

Fortbildungslehrgänge nach Truppführerlehrgang: Gerätewart | Atemschutzgerätewart | Jugendfeuerwehrwart

Allgemeine Führungslehrgänge nach Truppführerlehrgang: Staffelführer bzw. Gruppenführer (allg. Einheitsführer) | Zugführer | Verbandsführer

Fortbildungslehrgänge nach Gruppenführerlehrgang: Führen im ABC-Einsatz | Ausbilder in der Feuerwehr (Kreisausbilder) | Einführung in die Stabsarbeit | Leiter einer Feuerwehr | Schiedsrichter

Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige.

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  • Berufliche Funktion des Öffentlichen Dienstes
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