Eine Stadtschaft war eine städtische Grundkreditanstalt (Pfandbriefanstalt). Stadtschaften wurden nach dem Vorbild der preußischen Landschaften als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute der Städte eingerichtet. Die älteste war der Württembergische Kreditverein von 1825, in dem städtische Hauseigentümer und ländliche Grundbesitzer zusammengeschlossen waren.[1][2] Stadtschaften wurden in Preußen insbesondere nach dem Ersten Weltkrieg staatlich gefördert, um zu erreichen, dass Hypotheken zu besonders günstigen Konditionen aufgenommen werden konnten.[3]
Die preußischen Stadtschaften Stadtschaft der Provinz Brandenburg (Berlin), Pommersche Stadtschaft (Stettin), Ostpreußische Stadtschaft (Königsberg in Preußen), Stadtschaft der Provinz Hannover (Hannover), Stadtschaft der Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen (Schneidemühl), Oberschlesische Stadtschaft (Ratibor), Stadtschaft der Provinz Sachsen (Halle an der Saale) und Stadtschaft der Provinz Niederschlesien (Breslau) waren in der Preußischen Zentralstadtschaft zusammengeschlossen.[4]
Literatur
- Walter Hofmann: Handbuch des gesamten Kreditwesens. Deutsches Institut für Bankwissenschaft und Bankwesen, 1941.
- Eckhard Wandel: Banken und Versicherungen im 19. und 20. Jahrhundert. Göttingen 1998, ISBN 3-486-53691-5.
- Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd.2: Von der Reformära bis zur industriellen und politischen deutschen Doppelrevolution 1815-1845/49. München 1989, ISBN 3-406-32490-8.
Einzelnachweise
- ↑ vgl. auch 1918 folgte die Gründung der Stadtschaft für die Provinz Hannover als Institut für die Bereitstellung von Darlehen für den städtischen Wohnungsbau. Nord/LB
- ↑ vgl. Pfandbriefe einer Stadtschaft
- ↑ Stadtschaften. auf: finanzlexikon.de
- ↑ Der Goldpfandbrief der Preußischen Zentralstadtschaft, S. 2