Mit Königsdienst (lat. servitium regis) wird die enge Verbindung von geistlichen Würdenträgern (vorwiegend Bischöfen und Äbten) mit dem Königtum und die ihm daraus erwachsene Verpflichtung bezeichnet.
Schon in der fränkischen, aber vor allem der ottonisch-salischen Reichskirche wurden der vom deutschen König investierte Bischof oder Abt und das ihm unterstellte Bistum (genauer: das reichsrechtlich verpflichtete Hochstift) oder Kloster (bzw. die Reichsprälatur) zu Leistungen verpflichtet, die dem Herrscher zu erbringen waren. Entsprechendes galt in England, Frankreich und Spanien.
Diese Leistungen fallen unter den Begriff des servitium regis, des „Königsdienstes“ und beinhalteten: das Gebet für den König und seine Familie, Beherbergung und Verpflegung des Königs und seines Gefolges, Reisen des Abts zu königlichen Hoftagen, Verpflichtung des Bistums/Klosters zur Heeresfolge.
Literatur
- Carlrichard Brühl: Fodrum, gistum servitium regis: Studien zu den wirtschaftlichen Grundlagen des Königtums im Frankenreich und in den fränkischen Nachfolgestaaten Deutschland, Frankreich und Italien vom 6. bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts. Köln u. a. 1968.
- Caroline Göldel: Servitium regis und Tafelgüterverzeichnis. Untersuchung zur Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte des deutschen Königtums im 12. Jahrhundert. Sigmaringen 1997, ISBN 3-7995-2416-9.
- Wolfgang Metz: Das servitium regis. Zur Erforschung der wirtschaftlichen Grundlagen des hochmittelalterlichen deutschen Königtums. Darmstadt 1978, ISBN 3-534-07431-9.