Das Adjektiv seiger (oder saiger) [Bergbau und in der Geologie meist synonym für senkrecht, lotrecht oder vertikal verwendeter Begriff, der zur näheren Beschreibung der Raumlage bergbaulicher oder geologischer Gegebenheiten benutzt wird. Beispielsweise wird im Bergbau ein senkrechter Schacht als seigerer Schacht, in der Geologie die senkrechte Stellung einer Kluft als seigere Kluft bezeichnet. Im Gegensatz dazu weicht ein tonnlägiger Schacht von der Vertikalen ab und führt schräg in die Tiefe. Entsprechend ist ein Seigerriss eine senkrechte Schnittzeichnung (Aufriss) durch ein Bergwerk.
] ist ein imVerwendung
Das Nomen „Saigern“/„Seigern“, „Absaigern“/„Abseigern“, sowie das Verb „saigern“/„seigern“/„absaigern“/„abseigern“ beschreiben Prozesse des Absinkens von Bestandteilen eines Schmelzgemisches mit spezifisch höherem Gewicht gegenüber solchen mit spezifisch leichter gewichtigen Bestandteilen, wie z. B. in Magmakammern (siehe Differentiation von Magmen), bei der Entstehung der Erde bzw. bei Entstehung des Schalenbaus der Erde.
Die im Bergbau üblichen Bezeichnungen für Neigungen von senkrecht bis waagerecht sind:
- seiger (>75–90 Grad).
- tonnlägig (45–75 Grad),
- flach fallend (steiler als 15 Grad)
- schwebend oder söhlig (kann ein geringes Gefälle zur besseren Wasserführung besitzen),
- totsöhlig (präzise horizontal).
In einigen Gegenden im mitteldeutschen Raum wird auch die Uhr umgangssprachlich als Seiger bzw. Saiger bezeichnet. Diese Bezeichnung, die ursprünglich für Turmuhren benutzt wurde, geht auf das frühneuhochdeutsche Wort seiger für Waage zurück und leitet sich von dem waagerecht schwingenden Unruhbalken dieser Uhren ab.[1]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 23. Auflage. De Gruyter, 1999, S. 755.
Literatur
- Walter Bischoff, Heinz Bramann, Westfälische Berggewerkschaftskasse Bochum: Das kleine Bergbaulexikon. Verlag Glückauf, Essen 1988, ISBN 3-7739-0501-7.
- Hans Murawski: Geologisches Wörterbuch. 8. Auflage. Enke, Stuttgart, ISBN 3-432-84108-6, S. 187.