Seit seiner Gründung im Jahr 1991 setzt sich der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. (SFR) für die Interessen und Rechte von Geflüchteten und Asylsuchenden im Freistaat Sachsen ein.
Tätigkeit
Der Verein berät Menschen vor, während und nach ihrem Asylverfahren in Belangen rund um das Asyl- und Aufenthaltsgesetz, Leistungskürzungen, sowie zur Bleiberechtsperspektive. Zudem bietet der SFR Informationen und Beratung im Bereich der Arbeitsmarktintegration. Mit seiner Öffentlichkeitsarbeit dokumentiert, veröffentlicht und kritisiert der SFR menschenrechtliche Missstände im Bereich Asyl und Migration in Sachsen.[1]
Der Verein, seine Mitglieder und Mitarbeitenden handeln dabei stets nach den Grundsätzen, dass jeder Mensch – unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Befähigung, gesellschaftlichem oder wirtschaftlichem Status, ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe hat. Politische, gesellschaftliche und ökonomische Partizipation für alle in Sachsen lebenden Menschen zu erreichen, gleich welcher Herkunft oder Aufenthaltsstatus, ist im Sinne des Empowerments stets Kern des Handelns. Das bedeutet auch, immer parteilich im Interesse von Geflüchteten zu agieren. Über strukturelle und direkte Unterstützung geflüchteter Menschen fördert der Verein ihre Befähigung, Ermächtigung und Selbstorganisation.
Der SFR ist überparteilich und konfessionell ungebunden. Als Teil der Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL bietet der Verein Informationen zu aktuellen Entwicklungen und nimmt eine beratende Funktion ein. Auf Bundes- und Landesebene arbeitet er mit anderen gesellschaftlichen Gruppen zusammen, um Rechte von Schutzsuchenden durchzusetzen.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Sächsischer Flüchtlingsrat. 11. März 2025, abgerufen am 11. März 2025 (deutsch).
- ↑ Verein. In: Sächsischer Flüchtlingsrat. 13. April 2016, abgerufen am 11. März 2025 (deutsch).