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Rettungsgerätfunkstelle (kurz: RetGerFuSt) als Notfunkbake ist – entsprechend der Definition der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk, Artikel 1.65) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU)[1] – «eine mobile Funkstelle des mobilen Seefunkdienstes oder des mobilen Flugfunkdienstes, die nur für Rettungszwecke verwendet wird und die sich auf einem Rettungsboot, Rettungsfloß oder irgendeinem anderen Rettungsmittel befindet».
Weitere Seefunkstellen
Weitere Seefunkstellen kategorisiert das deutsche Handbuch für den Dienst bei Seefunkstellen[2] wie folgt:
- Funkstelle für den Funkverkehr an Bord
- Telegrafie-Seefunkstelle
- Sprech-Seefunkstelle
Siehe auch
- Binnenschifffahrtsfunk (Schiffsfunkstelle, Landfunkstelle)
- Funkdienst
- Funkstelle
- Rettungsleitstelle