Retrozession ist eine „Weiterrückversicherung“ – zur Verkleinerung und Streuung des Risikos. Dabei gibt z. B. ein Rückversicherer Teile eines Portfolios an den Retrozessionar weiter. Es kommen die gleichen Rückversicherungsformen vor. Technisch handelt es sich um rückzuversicherndes Geschäft, das bereits rückversichert ist, was der finanziellen Entlastung des Erst-Rückversicherers dient.
Als Retrozessionar wird der Rückversicherer bezeichnet, der Teile der Geschäfte des Retrozedenten übernimmt. Der Retrozessionar seinerseits kann zugleich seinerseits Retrozedent sein und das übernommene Portfolio an weitere Rückversicherer retrozedieren, mithin übergeben.
Literatur
- Corinne Zellweger-Gutknecht; Versicherungsverträge, in: Internationales Vertragsrecht, hrsg. von Christoph Reithmann, Dieter Martiny, Köln, Verlag Dr. Otto Schmidt, 2021, S. 2199–2228.