Bei den Reichstagswahlen in Deutschland, die von 1867 bis 1938 abgehalten wurden, bestimmte die stimmberechtigte Bevölkerung im Norddeutschen Bund beziehungsweise ab 1871 im Deutschen Reich die Mitglieder des höchsten deutschen Parlaments, des Reichstags. Dies geschah in allgemeiner, geheimer und gleicher Wahl, wobei das Frauenwahlrecht erst im Zuge der Novemberrevolution 1918 eingeführt wurde.
Auch in der Zeit des Nationalsozialismus (1933 bis 1945) fanden mehrere Wahlen zum Reichstag statt. Es handelte sich jedoch um Scheinwahlen, da die Grundsätze einer freien Wahl systematisch verletzt wurden und ohnehin nur eine Liste zur Wahl stand. Der nationalsozialistische Reichstag hatte keine parlamentarischen Funktionen.
Wahlrecht im Norddeutschen Bund und im Deutschen Reich
Im Norddeutschen Bund und dann im Deutschen Reich galt das allgemeine Wahlrecht. Von 1867 bis 1912 war das Wahlrecht allein der männlichen Bevölkerung des Norddeutschen Bundes beziehungsweise des Deutschen Kaiserreiches ab einem Mindestalter von 25 Jahren vorbehalten. Mit der Novemberrevolution wurde auch Frauen das Stimmrecht zuerkannt und das Wahlalter auf 20 Jahre abgesenkt. Dies änderte sich auch nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahr 1933 nicht.
Damit war das Wahlrecht im Deutschen Reich fortschrittlicher als in vielen anderen zeitgenössischen Staaten. So galt im Königreich Preußen bis zu dessen Umwandlung in einen Freistaat im Jahr 1918 ein Dreiklassenwahlrecht. Auch im Vereinigten Königreich war die Erteilung des Wahlrechts bis 1918 noch an die Erfüllung verschiedener Kriterien gebunden und wurde erst dann schrittweise und bis 1928 zum Allgemeinen Wahlrecht für Männer und Frauen umgestaltet.
Gleichwohl konnten bestimmte Personen im Kaiserreich vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Dies betraf Militärpersonen im aktiven Dienst, Menschen mit einer geistigen Behinderung, Empfänger von Armenunterstützung und schließlich Straftäter, denen die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt worden waren. Vergleichbare Regelungen waren seinerzeit auch in anderen konstitutionellen Ländern üblich, so dass die Anzahl der Wahlberechtigten im Deutschen Reich bis 1918, wie auch in den USA, nur bei rund zwanzig Prozent der Gesamtbevölkerung lag.[1]
Norddeutscher Bund (1867 bis 1871)
Zweimal kam es zu einer Wahl zum Reichstag des Norddeutschen Bundes.
Ergebnisse 1867
Stimmenanteil in Prozent; Zahl der Abgeordneten in Klammern[2]
| Datum | Nationalliberale | Linksliberale | Konservative | Zentrum | Sozialisten | Sonstige | Wahlbeteiligung (Gesamtsitze) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 12. Februar 1867 | 17,7 | 4,6 | 26,3 | 0,3 | 0,8 | 50,1 | ? (297) |
| 31. August 1867 | 16,3 | 7,1 | 27,8 | 0,3 | 1,7 | 46,9 | ? (297) |
Deutsches Kaiserreich (1871 bis 1918)
Die Mitglieder des Reichstags wurden nach dem absoluten Mehrheitswahlrecht über die einzelnen Wahlkreise gewählt. Die Reichstagswahlkreise wurden 1871 ungefähr so festgelegt, dass sie einen gleichen Bevölkerungsanteil umfassten. Da aber bis 1912 keine große Neueinteilung der Wahlkreise stattfand, waren städtische Gebiete, in denen es zwischenzeitlich einen großen Bevölkerungszuwachs gegeben hatte, deutlich unterrepräsentiert. Diese Verzerrung schadete vor allem der SPD und nutzte den Konservativen, die eine große Zahl an Wahlkreisen in Ostelbien regelmäßig sicher gewannen.
Bis 1906 wurde den Abgeordneten keine Abgeordnetenentschädigung (Diäten) gezahlt. Die finanzielle Belastung durch die Ausübung des Mandats war für Abgeordnete aus dem Kleinbürgertum oder gar der Arbeiterschaft nicht tragbar, die folglich von parlamentarischer Arbeit abgehalten wurden. Dies wurde von konservativer Seite tatsächlich auch so begründet und als Ersatz für das auf Reichsebene nicht angewandte Dreiklassenwahlrecht angesehen. Erst 1906 konnten SPD und Linksliberale die Zahlung von Abgeordnetendiäten durchsetzen.
Ergebnisse 1871 bis 1912
Stimmenanteil in Prozent; Zahl der Abgeordneten in Klammern[2]
| Datum | Nationalliberale | Linksliberale | Konservative | Zentrum | Sozialisten | Antisemiten | Sonstige | Wahlbeteiligung (Gesamtsitze) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3. März 1871 | 30,1 | 9,3 | 23,0 | 18,6 | 3,2 | — | 15,8 | 50,7 (382) |
| 10. Januar 1874 | 29,7 | 9,0 | 14,1 | 27,9 | 6,8 | — | 12,4 | 60,8 (397) |
| 10. Januar 1877 | 27,2 | 8,5 | 17,6 | 24,8 | 9,1 | — | 10,1 | 60,3 (397) |
| 30. Juli 1878 | 23,1 | 7,8 | 26,6 | 23,1 | 7,6 | — | 9,0 | 63,1 (397) |
| 27. Oktober 1881 | 14,7 | 23,1 | 23,7 | 23,2 | 6,1 | — | 9,1 | 56,1 (397) |
| 28. Oktober 1884 | 17,6 | 19,3 | 22,1 | 22,6 | 9,7 | — | 8,7 | 60,3 (397) |
| 21. Februar 1887 | 22,2 | 14,1 | 25,0 | 20,1 | 10,1 | 0,2 | 8,3 | 77,5 (397) |
| 20. Februar 1890 | 16,3 | 18,0 | 19,1 | 18,6 | 19,8 | 0,7 | 8,6 | 71,2 (397) |
| 15. Juni 1893 | 13,0 | 14,8 | 19,3 | 19,1 | 23,4 | 3,5 | 7,7 | 72,2 (397) |
| 16. Juni 1898 | 12,5 | 11,1 | 15,5 | 18,8 | 27,2 | 3,3 | 10,6 | 67,7 (397) |
| 16. Juni 1903 | 13,9 | 9,3 | 13,5 | 19,8 | 31,7 | 2,6 | 9,5 | 75,3 (397) |
| 25. Januar 1907 | 14,5 | 10,9 | 13,6 | 19,4 | 28,9 | 3,9 | 8,8 | 84,3 (397) |
| 12. Januar 1912 | 13,6 | 12,3 | 12,2 | 16,4 | 34,8 | 2,9 | 7,7 | 84,5 (397) |
| Datum | Nationalliberale | Linksliberale | Konservative | Zentrum | Sozialisten | Antisemiten | Sonstige | Wahlbeteiligung (Gesamtsitze) |
Weimarer Republik (1918 bis 1933)


In der Weimarer Republik wurde der Reichstag nach einem Verhältniswahlrecht gewählt, wobei auf je 60.000 Stimmen ein Abgeordneter kam. Das Reichswahlgesetz von 1920 behielt das bereits für die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung am 19. Januar 1919 eingeführte allgemeine, unmittelbare und geheime Wahlrecht einschließlich des Frauenwahlrechts bei. Wählen durfte, wer am Wahltag zwanzig Jahre alt war. Wählbar war jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag fünfundzwanzig Jahre alt war (§§ 1, 4 Reichswahlgesetz).
Das Wahlsystem der Weimarer Republik kannte (im Gegensatz zur bundesdeutschen 5-%-Hürde) keine Sperrklausel. Für die Wahlen zum Reichstag der Weimarer Republik war Deutschland in 35 Wahlkreise eingeteilt, die wiederum zu Wahlkreisverbänden zusammengefasst waren. Das Wahlsystem der Weimarer Republik legte fest, dass einer Wahlkreisliste zunächst für je 60.000 Stimmen in einem Wahlkreis ein Sitz im Reichstag zugeteilt wurde. In einem zweiten Schritt wurden alle Reststimmen der verbundenen Listen im jeweiligen Wahlkreisverband zusammengerechnet. Für jeweils 60.000 dieser Reststimmen erhielten die verbundenen Listen wiederum einen Sitz, aber nur, wenn zumindest eine der Wahlkreislisten mindestens 30.000 Stimmen erzielen konnte. In einem dritten Verteilungsschritt wurden die Reststimmen der Wahlkreisverbände reichsweit zusammengefasst und wiederum wurde für jeweils 60.000 Stimmen ein Sitz für den Reichswahlvorschlag zugeteilt. Für einen verbleibenden Rest von mehr als 30.000 Stimmen gab es einen Sitz. Die Zahl der Sitze über den Reichswahlvorschlag war auf die Zahl der schon zugeteilten Wahlkreissitze beschränkt.
Es heißt, ein Verhältniswahlsystem lasse mehr Parteien in das Parlament als ein Mehrheitswahlsystem (Duvergers Gesetz). Doch auch im Reichstag des Kaiserreiches (mit einem absoluten Mehrheitswahlsystem) gab es rund 15 Parteien, in der Weimarer Zeit waren es tendenziell sogar etwas weniger. Besonders hoch war die Zahl der Splitterparteien im Reichstag nach den Wahlen von 1928 und 1930.
Ab Ende der zwanziger Jahre konnten, neben punktuellen Mehrheiten, keine stabilen Regierungskoalitionen mehr gebildet werden. Kanzler Heinrich Brüning (Zentrum, 1930–1932) regierte mit Notverordnungen statt mit einer parlamentarischen Mehrheit; allerdings wurde seine Regierung noch durch die SPD insofern toleriert, als sie im Reichstag jeweils gegen die Aufhebung von Notverordnungen stimmte.
Ergebnisse 1919 bis 1933
Stimmenanteil in Prozent;[3] Zahl der Abgeordneten in Klammern
| Datum | KPD | USPD | SPD[4] | Zentrum | BVP | DDP | DVP | DNVP | NSDAP | Sonstige | Wahlbeteiligung (Gesamtsitze) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 19. Januar 1919[5] | — | 7,6 (22) |
37,9 (165) |
19,7 (91) |
— | 18,6 (75) |
4,4 (19) |
10,3 (44) |
— | 1,5 (7) |
83,0 (423) |
| 6. Juni 1920 | 2,1 (4) |
17,9 (84) |
21,6 (102) |
13,6 (64) |
4,4 (21) |
8,4 (39) |
14,0 (65) |
15,1 (71) |
— | 3,1 (9) |
79,0 (459) |
| 4. Mai 1924 | 12,6 (62) |
0,8 (0) |
20,5 (100) |
13,4 (65) |
3,2 (16) |
5,7 (28) |
9,2 (45) |
19,5 (95) |
6,6[6] (32) |
8,5 (29) |
77,4 (472) |
| 7. Dezember 1924 | 9,0 (45) |
0,3 (0) |
26,0 (131) |
13,6 (69) |
3,7 (19) |
6,3 (32) |
10,1 (51) |
20,5 (103) |
3,0[6] (14) |
7,5 (29) |
78,8 (493) |
| 20. Mai 1928 | 10,6 (54) |
0,1 (0) |
29,8 (153) |
12,1 (62) |
3,1 (16) |
4,9 (25) |
8,7 (45) |
14,2 (73) |
2,6 (12) |
13,9 (51) |
75,6 (491) |
| 14. September 1930 | 13,1 (77) |
0,03 (0) |
24,5 (143) |
11,8 (68) |
3,0 (19) |
3,8 (20) |
4,5 (30) |
7,0 (41) |
18,3 (107) |
14,0 (72) |
82,0 (577) |
| 31. Juli 1932 | 14,6 (89) |
— | 21,6 (133) |
12,5 (75) |
3,2 (22) |
1,0 (4) |
1,2 (7) |
5,9 (37) |
37,4 (230) |
2,6 (11) |
84,1 (608) |
| 6. November 1932[7] | 16,9 (100) |
— | 20,4 (121) |
11,9 (70) |
3,1 (20) |
1,0 (2) |
1,9 (11) |
8,3 (52) |
33,1 (196) |
3,3 (12) |
80,6 (584) |
| 5. März 1933[8] | 12,3 (81) |
— | 18,3 (120) |
11,3 (73) |
2,7 (19) |
0,9 (5) |
1,1 (2) |
8,0[9] (52) |
43,9 (288) |
1,5 (7) |
88,7 (647) |
| Datum | KPD | USPD | SPD | Zentrum | BVP | DDP | DVP | DNVP | NSDAP | Sonstige | Wahlbeteiligung (Gesamtsitze) |
Zeit des Nationalsozialismus (1933 bis 1945)
Kurz nach dem Betätigungsverbot für die SPD als „staats- und volksfeindliche Partei“ (22. Juni 1933) lösten sich sämtliche Parteien mit Ausnahme der NSDAP selbst auf. Am 14. Juli 1933 folgte das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien. Bei den drei weiteren in der Zeit des Nationalsozialismus durchgeführten Wahlen nahmen als Kandidaten somit nur Mitglieder der NSDAP sowie einige Parteilose teil, die als Gäste bezeichnet wurden. Zudem kam es zu massiver Einschüchterung, sodass es keine freien Wahlen waren, sondern reine Scheinwahlen.
1938 fand eine Ergänzungswahl für das Sudetenland statt. Am 25. Januar 1943 verlängerte Hitler die Wahlperiode des Reichstages durch das Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode des Großdeutschen Reichstags bis zum 30. Januar 1947.[10] Damit wurde vermieden, während des Krieges Wahlen abhalten zu müssen. Durch den Kriegsausgang wurde diese Regelung hinfällig.
Ergebnisse 1933 bis 1938
Offizieller Stimmenanteil in Prozent; Zahl der Abgeordneten in Klammern
| Datum | NSDAP & Gäste |
Wahlbeteiligung (Gesamtsitze) |
|---|---|---|
| 12. November 1933 | 92,1 (661) |
95,2 (661) |
| 29. März 1936 | 98,8 (741) |
99,0 (741) |
| 10. April 1938 & 4. Dezember 1938 (Ergänzungswahl) |
99,1 (855)[11] |
99,6 (855)[11] |
Siehe auch
Literatur
- Margaret L. Anderson: Practicing Democracy. Elections and Political Culture in Imperial Germany. Princeton (New York) 2000, OCLC 1480827436 (englisch).
- Otto Büsch, Monika Wöl, Wolfgang Wölk: Wählerbewegung in der deutschen Geschichte. Analysen und Bericht zu den Reichstagswahlen 1871–1933. Berlin 1978, DNB 780303407.
- Jürgen W. Falter et al.: Arbeitslosigkeit und Nationalsozialismus. Eine empirische Analyse des Beitrags der Massenerwerbslosigkeit zu den Wahlerfolgen der NSDAP 1932 und 1933. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie. Band 35, 1983, ZDB-ID 202951-0, S. 525–554.
- Jürgen W. Falter, Thomas Lindenberger, Siegfried Schumann: Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik. Materialien zum Wahlverhalten 1919–1933. München 1986, DNB 860846601.
- Martin Liepach: Das Wahlverhalten der jüdischen Bevölkerung. Zur politischen Orientierung der Juden in der Weimarer Republik (= Schriftenreihe wissenschaftlicher Abhandlungen des Leo-Baeck-Instituts. Band 53). Tübingen 1996, DNB 947614443.
- Bernhard Vogel (Hrsg.): Wahlen in Deutschland. Theorie – Geschichte – Dokumente 1848–1970. Berlin 1971, DNB 458541052.
Weblinks
- Reichstagshandbücher 1867 – 1938. In: reichstagsprotokolle.de. Bayerische Staatsbibliothek, abgerufen am 14. März 2026.
Einzelnachweise
- ↑ Margaret L. Anderson: Practicing Democracy.
- 1 2 Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages (Hrsg.): Sachstand. Wahlen im Kaiserreich 1871-1918. Berlin 1. März 2021, WD 1 – 3000 – 002/21 (bundestag.de [PDF]).
- ↑ Ergebnisse der Reichstagswahlen in der Weimarer Republik (Deutsches Reich) in den Jahren 1919 bis 1933. In: de.statista.com. Statista GmbH, abgerufen am 14. März 2026.
- ↑ Von 1917 bis 1922 führte die SPD den Namen Mehrheitssozialdemokratische Partei Deutschlands (MSPD), um die Abgrenzung zur Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (USPD) zu verdeutlichen.
- ↑ Wahl der verfassunggebenden Nationalversammlung.
- 1 2 Nationalsozialistische Freiheitspartei (Wahlbündnis aus der DVFP und der infolge des Hitlerputschs verbotenen NSDAP).
- ↑ Ergebnis der Reichstagswahl am 6. November 1932. Deutsches Historisches Museum – Lebendiges Museum Online (LeMO), 2021, abgerufen am 16. Oktober 2021.
- ↑ Die Wahl vom 5. März 1933, nach der Bildung der Koalitionsregierung Hitler-Hugenberg, kann nur noch eingeschränkt als freie und demokratische Wahl bezeichnet werden. Die freie politische Betätigung der linksgerichteten Parteien war durch eine Vielzahl von Notverordnungen eingeschränkt, Funktionäre von KPD und SPD befanden sich schon in „Schutzhaft“, der Wahlkampf fand unter dem Terror der SA statt.
- ↑ Kampffront Schwarz-Weiß-Rot (Wahlbündnis aus DNVP/Stahlhelm/Landbund).
- ↑ Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode des Großdeutschen Reichstags. Reichsgesetzblatt, Teil 1, 25. Januar 1943, abgerufen am 26. November 2016.
- 1 2 Darunter 41 Sitze aus der Sudetendeutschen Ergänzungswahl. Zudem wurden für mehrere neu zum Reich gekommene Gebiete weitere Abgeordnete bestimmt, sodass die Zahl der Gesamtsitze letztlich 876 betrug. Siehe dazu Joachim Lilla, Martin Döring, Andreas Schulz: Statisten in Uniform. Die Mitglieder des Reichstags 1933–1945. Ein biographisches Handbuch. Unter Einbeziehung der völkischen und nationalsozialistischen Reichstagsabgeordneten ab Mai 1924. Droste, Düsseldorf 2004, ISBN 3-7700-5254-4, S. 771–772.
