Ein Pferdesolarium ist ein technisches Gerät zur Bestrahlung eines Pferdes mit infrarotem und ultraviolettem Licht. Einige Geräte verfügen über Umluft-Systeme, Föne oder Leuchtmittel zur Lichttherapie.
Aufbau eines Pferdesolariums
Die empfohlene Größe der Solarien beträgt 2,50 m in der Breite und 3 m in der Länge für Großpferde. Pferdesolarien sind mit Hebevorrichtungen ausgerüstet, um die Pferde sicher darunter platzieren zu können und, je nach Größe des Pferdes, den richtigen Abstand zum Pferderücken zu haben. Das Gerät wird, zur Regulierung der Besonnungsintensität und -dauer sowie des Abstandes zum Pferderücken, mittels eines Steuerungskastens bedient.
Pferdesolarien sind in verschiedenen Gehäuseausführungen zu finden. Gebräuchlich sind Metall- oder Kunststoffgehäuse, es sind auch Modulbauweisen zu finden sowie Spezialanfertigungen für Kleinpferde und Ponys.
Die Anzahl und Art der Leuchtmittel und die Ausstattung mit Haartrocknern variiert von Hersteller zu Hersteller und je nach Einsatzgebiet.
Anwendungsgebiete und Wirkungsweise von Pferdsolarien
Der Einsatz von Solarien ist bei Sportpferden und bei Freizeitpferden verbreitet. Je nach Haltungsform erhalten die Pferde nicht immer ausreichend natürliches Sonnenlicht. Bei Zuchtstuten kann die Fruchtbarkeit gefördert werden.
Die Besonnung von Pferden, die im Training, im Renn- und Turniersport sind, dient der Vorbereitung für die Arbeit und erwärmt die Muskulatur. Nach der Arbeit kann das Pferd bestrahlt werden, da die Besonnung beruhigt, das Fell trocknet und entspannt.
Siehe auch
Literatur
- Gerlinde Hoffmann, H. D. Wagner: Orientierungshilfen Reitanlagen- & Stallbau. FN Verlag 2009, ISBN 978-3-88542-740-7, S. 108.
- Robert Stodulka: Medizinische Reitlehre: trainingsbedingte Probleme verstehen, vermeiden, beheben. Enke 2006, ISBN 978-3-8304-4167-0, S. 204.
- Deutsche Reiterliche Vereinigung, Bodo Hertsch, M. Düe, G. Hoffmann: Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4: Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht, FN Verlag, 15. Aufl. 2010, ISBN 978-3-88542-284-6, S. 207.