Ein Patientenarmband ist ein Mittel zur fehlerfreien und sicheren Identifizierung von pflegebedürftigen Personen während eines stationären Aufenthaltes, etwa im Akutkrankenhaus oder im Pflegeheim und damit Bestandteil des Qualitätsmanagements[1]. Im Krankenhaus kann der Patient das Armband ab dem Zeitpunkt seiner Aufnahme tragen[2], in der Folge kann beispielsweise die Gefahr der Verwechslung von zu operienden Patienten minimiert werden[3].
Verstorbene Patienten erhalten zur Identifizierung einen Fußzettel.
Stand der Technik
Patientenarmbänder sind Stand der Technik, aber in der Mehrheit der Krankenhäuser beispielsweise in Deutschland nicht Stand der Praxis. Soweit nicht alle Patienten allen Mitarbeitern persönlich bekannt sind, birgt das ein erhebliches Risiko. Damit versäumt der Betreiber eine wichtige Pflicht des sicheren Betreuens des Patienten nach §137 SGB V und nach SGB X[4].
Optische Kennzeichen
Das Armband besteht mindestens aus einem um das Handgelenk geschlungenen Kunststoffstreifen, der mindestens eine Nummer und gegebenenfalls weitere Angaben über den Träger bereithält. Diese können in Form von aufgedrucktem Klartext und Strichcodes oder anders digitalisiert vorliegen. Im einfachsten Fall besteht der Datensatz nur aus Name, Geburtsdatum und Fallnummer des Patienten, entsprechend den Aufdrucken der üblicherweise verwendeten Klebeetiketten auf Patientenakte und sonstigen Datenblättern. Auch ein Foto des Patienten kann darauf enthalten sein[2].
Elektronische Kennzeichen
Besonders umfangreiche Möglichkeiten des schnellen Informationszugriffs bieten Patientenarmbänder mit per Funk auslesbaren RFID-Chips, die es einem befugten Leser erlauben, per Datenbankzugriff einen kompletten Überblick über Untersuchungsergebnisse, Therapieanweisungen und sonstige Patientendaten in der elektronischen Patientenakte zu erhalten[5]. Des Weiteren können automatische Überwachungssysteme Alarm geben, wenn ein Patient einer nicht angegebenen Behandlung zugeführt werden soll, unautorisiert die für ihn vorgesehenen Aufenthaltsbereiche verlässt[2] oder falsche Medikamente erhält. Da diese Funktionen immer die Möglichkeit in sich bergen, die Persönlichkeitsrechte des Patienten (informationelle Selbstbestimmung) zu berühren, unterliegen elektronische Patientenarmbänder mit RFID den datenschutzrechtlichen Bestimmungen[6][7].
Einzelnachweise
- ↑ Rainer Salfeld, Steffen Hehner, Reinhard Wichels: Modernes Krankenhausmanagement: Konzepte und Lösungen. Springer, Heidelberg 2009, ISBN 978-3-540-87398-3, S. 117 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ a b c Konrad Meßmer, Joachim Jähne, Peter Neuhaus: Was gibt es Neues in der Chirurgie? Jahresband 2011. Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Landsberg 2011, ISBN 978-3-609-76987-5, S. 468 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Jörg Ansorg, Matthias Diemer, Jörg Heberer, Evangelos Tsekos (Hrsg.): OP-Management. Med. Wiss. Verl.-Ges., Berlin 2009, ISBN 978-3-941468-09-2, S. 280 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Wechselwirkungen zwischen medizinischen Prozessen und baulichen Strukturen im Krankenhausbau. Heinen, Peter. Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Würde eines Doctor rerum medicinalium der Hohen Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln.
- ↑ Patrick Opaterny: RFID im Krankenhaus: wie verändert der Einsatz von RFID den Krankenhaus-Alltag? Diplomica Verlag, Hamburg 2011, ISBN 978-3-8366-9187-1, S. 17 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Falk Zwicker: Ubiquitous Computing im Krankenhaus: Eine fallstudienbasierte Betrachtung betriebswirtschaftlicher Potenziale. Gabler, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-8349-8350-3, S. 169 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Thomas Bruggmann, Thomas Feil, Jens Ferner, Heike Klebs, Oliver Schonschek, Renate Kropp: Lexikon für das IT-Recht 2013/2014. Jehle, Heidelberg 2013, ISBN 978-3-7825-0543-7.