New Computerized Transit System (NCTS) ist ein computergestütztes Zollsystem.
Es wurde 2002 eingeführt und ist seit dem 1. April 2006 Pflicht für Zugelassener Versender/Empfänger. Es ermöglicht die Abwicklung des Unions-/gemeinsamen Versandverfahrens unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung. Es löst damit das veraltete und zeitaufwendige Versandverfahren in Papierform ab. Jedes Versandverfahren, das im/mit NCTS eröffnet wurde, kann an jeder Zollstelle beendet werden. Beteiligte haben üblicherweise mittels zertifiziertem Zollprogramm Zugriff auf NCTS. Es besteht jedoch die Möglichkeit, über die Internet-Versandanmeldung (IVA) eine Versandanmeldung abzugeben.
Versandvorgänge (z. B. T1) werden zusätzlich unter ihrer MRN (Master-Reference-Number, z. B. 07DE330212345678M9) für ca. 14 Tage in einer EU-Datenbank gespeichert, somit können auch Nicht-ATLAS-Teilnehmer feststellen, wann die Sendung:
- überlassen wurde (das Versandverfahren eröffnet wurde)
- eine Durchgangszollstelle erreichte
- bei der Bestimmungszollstelle eingegangen ist
- bei der Bestimmungszollstelle beendet wurde.
Durch das NCTS sollen folgende Ziele verfolgt/gewährleistet werden:
- Beschleunigung des Versandverfahrens
- Sicherung gegen Betrug
- Größere Effizienz
NCTS wird durch alle Staaten des Unions-/gemeinsamen Versandverfahrens genutzt. Somit sind innerhalb Europas über 4.000 Zollstellen miteinander vernetzt.
In Deutschland wird das NCTS mit Hilfe des ATLAS-Programms möglich.
Siehe auch
- Zollrechtliche Versandverfahren
- CCN/CSI
- Carnet TIR
- Zollamtliche Überwachung
- Zollrechtlicher Status
- Tydenseal
- Transitverkehr
