Die Nettoinvestitionen sind in der Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre die Bruttoinvestitionen abzüglich der Abschreibungen.
Allgemeines
Investitionen müssen in der Fachdiskussion konkretisiert werden im Hinblick auf ihre tatsächliche ökonomische Bedeutung. Dazu ist es hilfreich, zwischen Brutto- und Nettoinvestitionen zu unterscheiden.
Soll beispielsweise die Entwicklung des Kapitalstocks vom Zeitpunkt zum Zeitpunkt verfolgt werden, genügt es nicht, den Kapitalstock des Zeitpunkts (Bestandsgröße) zu nehmen und die Bruttoinvestitionen, die zwischen den Zeitpunkten und stattgefunden haben (Stromgröße) zu addieren, sondern man muss auch die Abschreibungen abziehen, die zwischen und auf den Kapitalstock erfolgt sind.
Der Kapitalstock errechnet sich also als Kapitalstock zum Ausgangszeitpunkt, zuzüglich der danach stattfindenden Bruttoinvestitionen, abzüglich der danach erfolgenden Abschreibungen, oder der Kapitalstock wächst um die erfolgenden Nettoinvestitionen.
Die Nettoinvestitionen können auch Werte kleiner als Null annehmen, wenn die Bruttoinvestitionen kleiner sind als die Abschreibungen.
In der Investitionsrechnung wird der Begriff Nettoinvestition für denjenigen Wert benutzt, welcher nach Abzug von Rabatten oder öffentlichen Subventionen effektiv investiert wurde (analog zum Skonto als Wertminderung bei Warenverkäufen).
Berechnung
Nettoinvestitionen werden definiert als Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit abzüglich der Erlöse aus Anlagenabgängen:
Erhöhung Buchwert Anlagevermögen + Abschreibungen auf Sachanlagevermögen + Buchwert Anlagenabgang = Zugang Anlagevermögen - Erlöse aus Anlagenabgang = Nettoinvestition
Arten
Positive Nettoinvestitionen führen stets zu einer Vergrößerung des Realkapitals, während negative Nettoinvestitionen zu dessen Verminderung beitragen.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Verlag Dr. Th. Gabler, Gablers Wirtschafts Lexikon, Band 3, 1984, Sp. 2228