Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Solnhofen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Mit Stand Dezember 2015 sind 4 Bodendenkmäler in Solnhofen auf der Bayerischen Denkmalliste eingetragen.
Bodendenkmäler der Gemeinde Solnhofen
Gemarkung Eßlingen
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
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Eßlingen Solnhofen (Standort) |
Körpergräber des frühen Mittelalters. | D-5-7132-0001[1] |
Gemarkung Solnhofen
Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
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Solnhofen Solnhofen (Standort) |
Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-5-7031-0050[2] |
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Solnhofen Solnhofen (Standort) |
Mesolithische Freilandstation, Verhüttungsplatz der Späthallstatt- und Frühlatènezeit sowie des Frühmittelalters, frühmittelalterliche Basilika St. Sola und mittelalterliches Kloster. Basilika unter Schutzbau konserviert und museal aufbereitet. | D-5-7131-0010[3] | weitere Bilder
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Solnhofen Solnhofen (Standort) |
Abgegangene mittelalterliche oder frühneuzeitliche Kapelle. | D-5-7131-0011[4] |
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Einzelnachweise
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-5-7132-0001. BayLfD, abgerufen am 18. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-5-7031-0050. BayLfD, abgerufen am 18. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-5-7131-0010. BayLfD, abgerufen am 18. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-5-7131-0011. BayLfD, abgerufen am 18. Juli 2021.