Als Abschied, lateinisch recessus, eingedeutscht Rezeß, wird eine Urkunde bezeichnet, welche die Beschlüsse eines Kollegiums, einer Versammlung, eines Parlaments oder eines Landtages verzeichnet. Alternativbegriffe sind Memorial oder Schied. Beispiele für Abschiede sind Landtags- oder Reichsabschiede beziehungsweise Hanserezesse. Ein bekannter Abschied war beispielsweise der Reichsdeputationshauptschluss von 1803.
Formal wurden in einer solchen Urkunde öffentlich-rechtliche Bestimmungen verabschiedet, damit der Öffentlichkeit übergeben. Auch Urkunden, in denen die Ergebnisse kirchlicher Visitationen festgehalten wurden, konnten Abschiede genannt werden, in diesem Fall Visitationsabschiede.
Die Abschiede der Tagsatzung in der Schweiz werden als Eidgenössische Abschiede bezeichnet.[1] Diese wurden nicht gesiegelt oder unterschrieben und waren grundsätzlich geheim.[2]
Literatur
- Eugen Haberkern, Joseph Friedrich Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker. 6. Auflage, Teil 1., A–K / mit einem Geleitwort von Hermann Oncken. Francke, Tübingen 1980 (Uni-Taschenbücher, 119), ISBN 3-7720-1291-4.
Weblinks
- Abschied. In: Brockhaus Konversations-Lexikon 1894–1896, 1. Band, S. 64.
Einzelnachweise
- ↑ Catherine Santschi: Abschiede. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 3. Mai 2012., Uebersetzt aus dem Französischen von: Gertraud Gamper
- ↑ Andreas Würgler: Die Tagsatzung der Eidgenossen. Politik, Kommunikation und Symbolik einer repräsentativen Institution im europäischen Kontext 1470–1798. Bibliotheca Academica, Epfendorf 2013, ISBN 978-3-928471-86-2, Quellen, S. 63–81.