
Das Landgericht Roding war ein von 1815 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Roding im heutigen Landkreis Cham. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
Von dem ehemaligen Land- und Pfleggericht Wetterfeld ist zwischen 1799 und 1804 durch mehrere Verwaltungsreformen in Bayern (Verwaltungsneugliederung Bayerns) ein sogenanntes Landgericht älterer Ordnung hervorgegangen, dem auch das kleine Pflegamt Bruck zugeschlagen wurde. 1815 wurde der Sitz des Landgerichts Wetterfeld nach Roding verlegt, woraufhin auch der Name in "Landgericht Roding" geändert wurde. Nach Gründung des Königreichs (1806) wurde das Landgericht Roding 1808 dem Regenkreis zugeteilt, der 1838 in Oberpfalz umbenannt wurde. In den Jahren 1838 und 1839 wurde vom Landgericht Roding das Landgericht (ä. O.) Nittenau abgespalten.[1] Das 1862 zur reinen Gerichtsbehörde umgewandelte Landgericht Roding wurde 1879 durch das Amtsgericht Roding abgelöst.
Siehe auch
Literatur
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Maria Rita Sagstetter: Vom Königsgut "Nittenouua" 1007 zum königlich-bayerischen Landgericht Nittenau im 19. Jahrhundert, abgerufen am 4. September 2025.