Ein Ordensinstitut ist nach katholischem Kirchenrecht eine Vereinigung (Orden, Kongregation), deren Mitglieder öffentliche, ewige Gelübde ablegen und in Gemeinschaft leben (im Unterschied zu Gesellschaften apostolischen Lebens, Personalprälaturen, Säkularinstitut und Weltpriestergemeinschaften).
Siehe auch: Kategorie:Christliche Ordensgemeinschaft als Thema
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