Diese Kategorie enthält Kategorien und Artikel über Kulturdenkmale in Bayern, also in die Bayerische Denkmalliste eingetragene Kulturgüter.
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz kennt den Begriff Kulturdenkmal nicht und nennt lediglich Baudenkmäler und Bodendenkmäler (archäologische Denkmäler). Dementsprechend werden Artikel zu denkmalgeschützten Objekte in Bayern in diesen zwei getrennten Kategorienbäumen erfasst.
Diese Oberkategorie dient lediglich der Einordnung der beiden getrennten KAtegorienäste in den allgemeinen Kategorienbaum der Kulturdenkmale. Er soll daher nicht weiter nach Regierungsbezirken, Kreisen oder Gemeinden unterteilt werden. Die weitere Unterteilung erfolgt getrennt nach Bau- und Bodendenkmälern. Auch Einzelartikel sollen nicht hier einsortiert werden, sondern in die entsprechende Bau- oder Bodendenkmalkategorie.
Unabhängig vom Landesgesetz gibt es in Bayern auch nach der Haager Konvention geschützte Kulturgüter.
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