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Unter einem Filmverleih im Sinne dieser Kategorie ist ein Unternehmen zu verstehen, das Filme zur öffentlichen Aufführung an Kinos verteilt. Videotheken und sonstige Einrichtungen, die Kopien von Filmen an Zuschauer verleihen, sind damit nicht gemeint.
Siehe auch die Kategorie:Filmgesellschaft, die auch Artikel zu einzelnen Filmgesellschaften enthält, die den Vertrieb ihrer Produktionen in Eigenregie durchführen.
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