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Seit 1950 ernennt der Regierende Bürgermeister von Berlin zunächst einen Senator, später zwei Senatoren zugleich zu „Bürgermeistern von Berlin“. Sie vertreten den Regierenden Bürgermeister im Falle seiner Verhinderung oder Abwesenheit. Diese Kategorie betrifft nur die Bürgermeister von Berlin, die nicht Regierender Bürgermeister von Berlin waren oder sind – siehe: Kategorie:Regierender Bürgermeister von Berlin.
Einträge in der Kategorie „Bürgermeister von Berlin“
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