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HolidayCheck AG

Logo
Rechtsform Aktiengesellschaft[1]
Gründung 2003[2]
Sitz Bottighofen, Schweiz
Leitung
  • Christoph Ludmann
    (Geschäftsführer)
  • Uta Fesefeldt (Geschäftsführerin)
Umsatz 107,3 Mio. Euro (2016)[3]
Branche Touristik
Website holidaycheck.de/
Stand: 17. März 2025

Die HolidayCheck AG mit Sitz in Bottighofen TG (Schweiz) ist ein Betreiber von Reisebuchungssportalen im Internet. Das Hauptgeschäftsmodell basiert auf der provisionsbasierten Vermittlung von Pauschalreisen, Hotels und Mietwagen sowie der Weiterleitung von Internetnutzern an andere Buchungsportale.[4]

Im Geschäftsjahr 2016 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 107,3 Millionen Euro.[3]

Geschichte

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Gründung und Anfänge

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Des Unternehmens wurde im Jahr 1999, von Konstanzer Studenten gegründet, die ein Internetportal für Hotelbewertungen erstellten.[5] Zunächst wurde die Seite unter der Domain Hotelbewertungen.de privat betrieben.[6]

Der Eintrag des Unternehmens ins Handelsregister erfolgte am 19. November 2003.[7] Zu den Gründern zählten Markus Schott,[7] Hakan Öktem,[8] Jens Freiter[9], Jörg Kampshoff[10] und Sascha Vasic.[11]

Änderungen in der Eigentümerstruktur

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Im Juli 2006 übernahm die Hubert Burda Media Holding über ihre Tochtergesellschaften Burda Digital Ventures und Tomorrow Focus AG für einen Kaufpreis (von mehr als 60 Millionen Euro) 80 % der Anteile an der HolidayCheck AG. Dabei erhielt Tomorrow Focus 51 % und Burda Digital Ventures 29 %.[12] Im Jahr 2007 verkaufte Burda Digital Ventures ihre Anteile an die Tomorrow Focus AG.[13]

Im Februar 2009 erwarb die Tomorrow Focus AG über ihre Tochtergesellschaft TF-Beteiligungs GmbH weitere 14 % des Reiseportals für 21,6 Millionen Euro, wodurch sie ihren Anteil auf 94 % erhöhte.[14] Die Unternehmensgründer hielten zunächst 6 %, verkauften diese Anteile jedoch im November 2013, sodass die Tomorrow Focus AG Alleineigentümerin wurde.[15]

Expansion

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Mitte 2007 beschäftigte HolidayCheck etwa 35 Mitarbeiter.[7]

Im Juli 2007 übernahm das Unternehmen den Mitbewerber Hotelcheck.de.[16] 2008 erwarb HolidayCheck das Portal Urlaub.com.[17]

Jüngere Entwicklungen

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Im Juli 2023 führte HolidayCheck die Testversion eines auf ChatGPT basierten Bewertungsassistenten ein, um das Schreiben von Reise- und Hotelbewertungen zu vereinfachen.[18]

Unternehmensstruktur und Dienstleistungen

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Die HolidayCheck AG ist ein Tochterunternehmen der Unternehmensgruppe HolidayCheck Group AG (Hauptaktionär)[19] und hat ihren Hauptsitz in Bottighofen (Schweiz).[5] Weitere Standorte des Konzerns befinden sich in München (Deutschland), Posen und Warschau (Polen).[20] Zur HolidayCheck AG gehört das Tochterunternehmen Holidaycheck Polska mit Sitz in Warschau.[21]

Das Unternehmen betreibt Hotelbewertungs- und Reisebuchungsportale für Deutschland, Österreich und die Schweiz. HolidayCheck erzielt Vermittlungsprovisionen als Umsatzerlöse für die Vermittlung von Pauschalreisen, Hotels und Mietwagen. Zusätzlich generiert das Unternehmen Einnahmen aus Werbung auf seinen Webseiten sowie durch die Weiterleitung von Nutzern an andere Buchungsportale und Erlöse aus einem Clubmodell.[4]

Mitgliedschaften

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HolidayCheck war Gründungsmitglied des Verbands Neue Touristik (VNT), einem Interessenverband, der sich für die Förderung neuer Vertriebswege für konzernfreie Reisevermittler einsetzt. Im Januar 2008 trat das Unternehmen dem Verband Internet Reisevertrieb (VIR) bei, der die größten kommerziellen Reiseverkäufer im Internet vereint, darunter Unternehmen wie Expedia und Opodo.[22]

Wahrnehmung

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Tests und Auszeichnungen

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Im Jahr 2007 führte Stiftung Warentest eine Untersuchung zu Hotelbewertungen im Internet durch. Dabei erkannten nur HolidayCheck und Hotelkritiken gezielte Manipulationen, und von den acht getesteten Plattformen wurde lediglich HolidayCheck als brauchbar eingestuft.[23] 2010 schnitt das Portal von sieben untersuchten Seiten erneut am besten ab.[24] Auch 2012 belegte das Portal in einem Test zu Online-Hotelbuchungen den ersten Platz.[25] Anfang 2017 wurde HolidayCheck wiederholt von Stiftung Warentest als Testsieger ausgezeichnet.[26] Im Online-Reisebüro-Test von Stiftung Warentest vom Januar 2024 erhielt HolidayCheck die Gesamtnote «Gut» (2,1) und in der Kategorie Buchen und Stornieren als einziges Online-Reiseportal die Note «Sehr gut» (1,1)[27]

Fachzeitschriften und Publikumsmedien haben ebenfalls die Angebote von HolidayCheck geprüft:

  • Das Reisemagazin Clever reisen! ernannte die Plattform Anfang 2012 zum Testsieger.[28]
  • Laut dem Magazin Test Bild vom Januar 2016 war die Plattform Testsieger in der Kategorie Online-Reiseanbieter.[29]
  • Im Jahr 2016 wurde HolidayCheck im Ranking von Deutschlandtest und Focus Money als Kundenliebling in der Kategorie Reiseportale ausgezeichnet.[30]
  • In der N-tv-Befragung «Deutschlands Beste Online-Portale 2019» erreichte HolidayCheck Platz 1 unter den Pauschalreiseportalen.[31]
  • Im Jahr 2020 belegte das Unternehmen im Handelsblatt-Ranking «Deutschlands beste Online-Händler» Platz 1 in der Branche Reisebüros.[32]

HolidayCheck vergibt seit 2005 seinerseits jährlich den Hotelpreis HolidayCheck Award, der auf Urlauberbewertungen basiert.[33][34]

Kritik und Filterung manipulierter Bewertungen

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Als einer der grossen kommerziellen Reisevermittler mit einem umfangreichen Online-Angebot und einem eigenen Reisebüro-Callcenter sieht sich HolidayCheck dem Verdacht ausgesetzt, dass Bewertungen manipuliert werden könnten. Es besteht die Möglichkeit, dass Hoteliers oder beauftragte Agenturen versuchen, bestimmte Objekte durch positive Bewertungen «hochzuschreiben». Gleichzeitig könne es auch vorkommen, dass Wettbewerber oder deren Beauftragte negative, manipulative Kritiken abgeben.[35][36] Zudem gab es Berichte über Fälle, in denen Hoteliers von Gästen mit angedrohten negativen Bewertungen erpresst wurden.[37]

Um diesen Risiken entgegenzuwirken, implementierte HolidayCheck ein automatisches, zweistufiges Prüfverfahren für eingehende Bewertungen. Mithilfe von Filtern wird jede Bewertung auf auffällige Merkmale wie Katalogsprache und Beleidigungen überprüft. Auch die E-Mail- und IP-Adressen der Rezensenten werden kontrolliert. Auffällige Bewertungen werden anschliessend von einem 45-köpfigen Team manuell gesichtet.[38] In einer Untersuchung von Stiftung Warentest im Jahr 2012 schnitt HolidayCheck bei fingierten Hotelbewertungen am besten ab und identifizierte vier von fünf Falschmeldungen.

Die Betreiber des Portals sehen in den Bewertungen einen Mehrwert für die Hoteliers: Positive Rückmeldungen bieten kostenlose Werbung für die Hotels, während negative Bewertungen Feedback zur Verbesserung ihrer Dienstleistungen liefern können.[35][39]

HolidayCheck geht rechtlich gegen Unternehmen vor, die gefälschte Bewertungen verkaufen.[40] Im November 2019 entschied das Landgericht München zugunsten von HolidayCheck in einem Verfahren gegen einen Verkäufer von Fake-Bewertungen (Urteil 17 HK O 1734/19) und erklärte den Verkauf solcher Bewertungen für rechtswidrig.[41] 2021 gründete das Unternehmen die Initiative Gemeinsam gegen Fakebewertungen, in der sich verschiedene Unternehmen und Verbände für authentische Bewertungen einsetzen und gegen gefälschte Bewertungen vorgehen.[42]

Im Oktober 2023 wurde eine auf Zypern ansässige Agentur namens Goldstar Marketing vom Landgericht München verurteilt, Schadensersatz zu zahlen. Der Agentur drohen künftig Geldstrafen bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft, falls sie erneut gefälschte Bewertungen auf der Plattform HolidayCheck veröffentlichen sollte. Zudem wurde Goldstar Marketing verpflichtet, alle Fake-Bewertungen zu löschen und HolidayCheck darüber zu informieren, wer diese in Auftrag gegeben hat.[43]

Klage auf Rufschädigung und Klageabweisung durch den BGH

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Von 2008 bis 2015 kam es zu einem Rechtsstreit zwischen einem Berliner Hotelier und HolidayCheck, der sich um die Frage drehte, ob eine als rufschädigend empfundene Bewertung entfernt werden sollte. Obwohl HolidayCheck der Löschaufforderung des Hoteliers nachkam, weigerte sich das Portal, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die juristischen Auseinandersetzungen zogen sich über mehrere Instanzen und beschäftigten Gerichte in Berlin, Hamburg und Köln. Am 19. März 2015 wies der Bundesgerichtshof die Klage des Berliner Hoteliers letztinstanzlich ab. In seiner Entscheidung stellte das Gericht fest, dass Betreiber von Vergleichsportalen nicht verpflichtet sind, die Inhalte der Bewertungen im Voraus umfassend zu prüfen. Eine solche Verpflichtung sei nicht zumutbar. Der Betreiber hafte für negative Kritiken erst dann, wenn er von einer klaren Rechtsverletzung Kenntnis erlangt und nichts unternimmt, um diese zu beseitigen.[44][45][46]

Weblinks

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  • Website der HolidayCheck AG Deutschland
  • Website der HolidayCheck AG Österreich
  • Website der HolidayCheck AG Schweiz

Einzelnachweise

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  1. ↑ Handelsregister des Kantons Thurgau: Eintrag der HolidayCheck AG. In: tg.powernet.ch. Ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 19. Dezember 2021.@1@2Vorlage:Toter Link/tg.powernet.ch (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven) 
  2. ↑ Andreas Molitor: Keine Experimente!. In: brand eins 4/2016, abgerufen am 23. Juli 2016.
  3. ↑ a b HolidayCheck Group Kennzahlen. In: Onvista. 2025, abgerufen am 17. März 2025. 
  4. ↑ a b HolidayCheck Group AG, Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 zum 31.12.2022, veröffentlicht im Unternehmensregister am 11. Januar 2024, abgerufen am 17. März 2025.
  5. ↑ a b Claudia Wagner: Die Tourismus-Branche leidet unter der Corona-Krise. Entlassungen bei Holidaycheck in Kreuzlingen, Reisebüros kämpfen ums Überleben. In: Südkurier. 26. August 2020, abgerufen am 18. März 2025. 
  6. ↑ Meike Lorenzen: Warum Tripadvisor und Holidaycheck so beliebt sind. In: Wirtschaftswoche. 31. Januar 2014, abgerufen am 18. März 2025. 
  7. ↑ a b c Tim Holzapfel: Die WG-AG. In: FVW. Magazin für Touristik & Business Travel. 18. Mai 2007.
  8. ↑ Jörg Trouvain: Hotelbewertungen statt Ballerspiele. In: FVW. Magazin für Touristik & Business Travel. 19. Dezember 2008.
  9. ↑ Michael Kläsgen: „Das Timing muss stimmen“. In: Süddeutsche Zeitung. 28. Mai 2018, abgerufen am 18. März 2025. 
  10. ↑ Tomorrow Focus lijft HolidayCheck volledig in. In: Emerce. 1. Juli 2013, abgerufen am 18. März 2025 (niederländisch). 
  11. ↑ Michael Lünstroths: Zahlen und Fakten zu Holidaycheck. In: Südkurier. 15. September 2011.
  12. ↑ Holidaycheck dockt bei Burda an. In: FVW international. Das Magazin für Touristik und Business Travel. 21. Juli 2006.
  13. ↑ Tomorrow Focus stockt bei HolidayCheck auf. In: Deutsche Startups. 20. August 2007, abgerufen am 18. März 2025. 
  14. ↑ Tomorrow Focus kauft weitere HolidayCheck-Anteile. In: Focus Online. 12. Februar 2009, abgerufen am 18. März 2025. 
  15. ↑ Tomorrow Focus übernimmt HolidayCheck komplett. In: Focus Online. 19. November 2013, abgerufen am 18. März 2025. 
  16. ↑ Holidaycheck schluckt Hotelcheck. In: FVW. Magazin für Touristik & Business Travel. 20. Juli 2007.
  17. ↑ Holidaycheck macht Urlaub.com. In: FVW. Magazin für Touristik & Business Travel. 9. Mai 2008.
  18. ↑ Stefan Borkert: Bottighofer Holidaycheck setzt auf künstliche Intelligenz – Assistent für Bewertungen wird getestet. In: St. Galler Tagblatt. 28. Juli 2023, abgerufen am 18. März 2025. 
  19. ↑ HolidayCheck Group. In: Der Aktionär. 2024, abgerufen am 18. März 2025. 
  20. ↑ Claudia Wagner: Die Tourismus-Branche leidet unter der Corona-Krise. Entlassungen bei Holidaycheck in Kreuzlingen, Reisebüros kämpfen ums Überleben. In: Südkurier. 26. August 2020, abgerufen am 18. März 2025. 
  21. ↑ Holidaycheck Polska sp. z o.o. In: North Data. Abgerufen am 17. März 2025. 
  22. ↑ VIR Vollmitglieder. In: VIR: Verband Internet Reisevertrieb. Abgerufen am 18. März 2025. 
  23. ↑ „Test“: Hotelbewertungen im Internet zumeist unbrauchbar. In: Hamburger Abendblatt.17. Februar 2007.
  24. ↑ Hotelbewertung: Die besten Portale im Netz. In: Stiftung Warentest. 28. Januar 2010, abgerufen am 18. März 2025. 
  25. ↑ Grosse Hotelportale schneiden am besten ab. In: Stiftung Warentest. 26. April 2012, abgerufen am 18. März 2025. 
  26. ↑ Ferien für Kenner. In: Stiftung Warentest. Januar 2017, S. 70–76.
  27. ↑ Das sind die besten Online-Reisebüros. In: T-Online. 24. Dezember 2023, abgerufen am 18. März 2025. 
  28. ↑ Test. Hotelbewertung im Internet. In: Clever reisen! Januar 2012, abgerufen am 18. März 2025. 
  29. ↑ Jan Bruns: 10 Online-Reiseanbieter im Test. In: Test Bild, S. 30–37. Januar 2016.
  30. ↑ Deutschlands Kundenlieblinge. (PDF; 916 KB) In: Deutschlandtest. 2016, archiviert vom Original am 3. August 2016; abgerufen am 18. März 2025. 
  31. ↑ Deutschlands beste Online-Portale. In: N-tv. 28. Mai 2019, abgerufen am 18. März 2025. 
  32. ↑ Deutschlands beste Online-Händler. In: Handelsblatt. 2020, abgerufen am 18. März 2025. 
  33. ↑ HolidayCheck Award 2024 – Das sind die beliebtesten Hotels in Deutschland. In: Lokal Klick: Online-Zeitung Rhein-Ruhr. 17. Januar 2024, abgerufen am 18. März 2025. 
  34. ↑ Freude in Sobernheim: „HolidayCheck Award“ für BollAnts im Park. In: Rhein-Zeitung. 15. Januar 2015, abgerufen am 18. März 2025. 
  35. ↑ a b Markus Brügge: Lästern unerwünscht. In: Die Zeit. 15. Januar 2009, abgerufen am 18. März 2025. 
  36. ↑ Jakob Schlandt: Die Welt der virtuellen Wunderbuden. In: Kölner Stadt-Anzeiger. 22. Januar 2011.
  37. ↑ Thomas Thieme: Schlechte Bewertung als Drohmittel. In: Stuttgarter Zeitung. 21. Juni 2013, abgerufen am 18. März 2025. 
  38. ↑ Michael Werner: Der Geheimtipp wird nicht verschwinden. In: Stuttgarter Zeitung. 29. April 2017.
  39. ↑ Österreichische Hoteliervereinigung: Reputationsmanagement. Hotelbewertungen generieren, analysieren, richtig reagieren und multiplizieren (Memento vom 11. April 2016 im Internet Archive; PDF; 2,18 MB)
  40. ↑ Henryk Hielscher: Krieg um Sterne: Das schmutzige Geschäft mit gefälschten Bewertungen. In: Wirtschaftswoche. 17. Juli 2019, abgerufen am 18. März 2025. 
  41. ↑ Urteil in München: Gericht verbietet Fake-Bewertungen. In: Süddeutsche Zeitung. 14. November 2019, abgerufen am 18. März 2025. 
  42. ↑ Jasmin Kreulitsch: „Holidaycheck“: Was erwartet dich bei dem Reiseanbieter? In: Reisereporter. 6. Juni 2024, abgerufen am 18. März 2025. 
  43. ↑ Fabian Thomas: Krieg der falschen Sterne: Wegweisendes Urteil im Kampf gegen Fake-Bewertungen. In: Neue Zürcher Zeitung. 6. Oktober 2023, abgerufen am 18. März 2025. 
  44. ↑ Kampf der Hotelbewertung. In: FVW: Magazin für Touristik & Business Travel. 7. August 2009.
  45. ↑ Hostel scheitert mit Klage gegen schlechte Bewertung im Internet. In: Der Spiegel. 20. März 2015, abgerufen am 18. März 2025. 
  46. ↑ Bundesgerichtshof: Im Namen des Volkes. Urteil. In: Bundesgerichtshof. 19. März 2015, abgerufen am 18. März 2025. 
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