

Die EheschlieĂung â auch Hochzeit, Heirat, VermĂ€hlung und Trauung â umfasst in AbhĂ€ngigkeit von den jeweiligen religiösen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft vielfĂ€ltige soziale und privatrechtliche VertrĂ€ge, religiöse und weltliche Riten, Zeremonien und HochzeitsbrĂ€uche sowie begleitende Feiern zu Beginn einer Ehe. Eine EheschlieĂung begrĂŒndet umfangreiche soziale und ökonomische Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Partnern und ihren Familien, Abstammungsgruppen oder Clans. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die RechtmĂ€Ăigkeit der Beziehung zu bestĂ€tigen, um die gegenseitige FĂŒrsorge sowie die LegitimitĂ€t möglicher innerhalb der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in vielen Kulturen bedingt die Ehe deren Geburtsrechte. Die Hochzeit kann als Ăbergangsritus fĂŒr das Brautpaar betrachtet werden. Bei Hochzeitsfeiern findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von GĂŒtern oder Diensten statt (wie Mitgift, Brautpreis, Brautgabe, Brautbuch, Brautdienst, Morgengabe).
Wortgeschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Wörter Braut und BrĂ€utigam sowie Heirat finden sich schon im Althochdeutschen belegt, VermĂ€hlung und Hochzeit (in der heutigen Bedeutung) erst im FrĂŒhneuhochdeutschen. Im 21. Jahrhundert entstand schlieĂlich die Begrifflichkeit âVerpartnerungâ (zu einer Eingetragenen Partnerschaft).[1]
- Braut ist ein gemeingermanisches Wort.[1]
- BrĂ€utigam ist eine ursprĂŒngliche Zusammensetzung aus althochdeutsch brĆ«t âBrautâ und dem heute ausgestorbenen althochdeutschen gomo âMannâ und bedeutet damit eigentlich âBrautmannâ.[1]
- Im Wort Heirat, dessen ursprĂŒngliche Bedeutung âHausstandâ war, steckt im vorderen Teil des Worts germanisch heiwa-, heiwĆn âHaushalt, Familieâ, im hinteren Teil Rat im Sinne von âBesorgnisâ, doch möglicherweise liegt auch eine sekundĂ€re Anlehnung an Rat vor.[1]
- VermĂ€hlung ist vom Verb vermĂ€hlen abgeleitet, das seinerseits auf ein Ă€lteres (ge)mahelen, (ge)mehelen zurĂŒckgeht, das âversprechenâ bedeutete.[1]
- Hochzeit hat seine heutige Bedeutung seit dem 15. Jahrhundert; das Wort, das aus althochdeutsch diu hĆha gezÄ«t âhohes Festâ zusammengewachsen ist, hatte ursprĂŒnglich eine allgemeinere Bedeutung.[1]
- Trauung ist eine Ableitung von trauen, was mittelhochdeutsch unter anderem âjemanden jemandem anvertrauenâ und von hier ausgehend âehelich verlobenâ bedeutete.[1]
- Das Ă€ltere Wort fĂŒr âHochzeitâ, das sich heute noch in deutschen Mundarten und in den skandinavischen Sprachen (zum Beispiel schwedisch bröllop) findet, war Brautlauf (althochdeutsch brĆ«t[h]louft), womit vermutlich die âHeimfĂŒhrung der Brautâ gemeint war.[1]
- Das im Wort Verpartnerung enthaltene Partner ist eine im 19. Jahrhundert vollzogene Entlehnung aus dem Neuenglischen, die ĂŒber altfranzösisch parconier auf lateinisch partiĆnÄrius âTeilhaberâ, zu pars âTeilâ, zurĂŒckgeht.[1]
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Antike
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Griechenland und Rom wurde die Ehe als eine hauptsĂ€chlich zivilrechtliche Angelegenheit angesehen. Ein Register, in dem EheschlieĂungen eingetragen wurden, gab es nicht. Ehen wurden zwischen Familien bzw. deren OberhĂ€uptern (pater familias) ausgehandelt.[2] Die Frau ging in den Haushalt des BrĂ€utigams ĂŒber und bekam â als durchaus bedingtes Geschenk an die Familie des BrĂ€utigams â eine Mitgift, die unter anderem ihr Auskommen sichern und sicherstellen sollte, dass sie dort gut behandelt wurde.[3]

Im attischem Recht wurden zwei Formen der EheschlieĂung unterschieden: die gewöhnliche Verheiratung einer jungen Frau (áŒÎłÎłÏηÏÎčÏ, engĂœÄsis) und die Verheiratung einer Witwe, die, um der Familie das Erbe zu erhalten, einen Verwandten des Verstorbenen heiraten sollte (áŒÏÎčÎŽÎčÎșαÏία, epidikasia).[4] Die EheschlieĂung bestand aus einer Abfolge von mehrheitlich rein weltlichen Zeremonien:[5] Jeder rechtsgĂŒltigen Ehe musste eine feierliche Verlobung vorangehen, bei der auch ĂŒber die Mitgift (ÏÏÎżÎŻÎŸ, proĂx; ÏΔÏÎœÎź, phernáž) verhandelt wurde. Vor der VermĂ€hlung, die meist im Ehemonat Gamelion stattfand, wurden den Schutzgöttern der Ehe â besonders Zeus, Hera und Artemis â Opfer dargebracht, danach mussten sowohl Braut als auch BrĂ€utigam sich einem rituellen Brautbad (λoÏ ÏÏoÏĂłÏoÏ, loutrophoros) unterziehen. Am eigentlichen Hochzeitstage wurde im Elternhaus der Braut ein Hochzeitsmahl (ÎžÎżÎŻÎœÎ· ÎłÎ±ÎŒÎčÎșÎź, thoĂnÄ gamikáž) ausgerichtet. Bei Einbruch der Dunkelheit fĂŒhrte der BrĂ€utigam die Braut dann auf einem von Pferden gezogenen Wagen heim, dem eine Prozession der Freunde und Familien folgte; in anderen Darstellungen bewegte sich der ganze Festzug zu FuĂ.[6] Im Hause der Schwiegereltern wurde die Braut von der Schwiegermutter empfangen, erhielt symboltrĂ€chtige Speisen und entschleierte sich im Thalamos des Hauses erstmals vor ihrem neuen Gatten. Die beiden folgenden Tage waren fĂŒr die Entgegennahme von Hochzeitsgeschenken bestimmt.[7]
Rom
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Im Römischen Reich war eine EheschlieĂung nur dann mit einem Vertrag verbunden, wenn eine Mitgift ĂŒbergeben werden sollte. Auch eine Zeremonie war nicht zwingend vorgeschrieben.[8] Wenn sie aber stattfand, ging der EheschlieĂung wie in Griechenland eine Verlobung voran, bei der Geschenke ausgetauscht und die Mitgift vereinbart wurden. Der Vertrag wurde mit einem formellen Kuss (osculum) besiegelt.[9] Aulus Gellius erwĂ€hnt im 2. Jahrhundert in seinem einzigen ĂŒberlieferten Werk Noctes Atticae den Brauch, dass die Braut vom BrĂ€utigam einen Verlobungsring empfĂ€ngt.[10]
Am Tage der eigentlichen EheschlieĂung wurde der Ehevertrag unterzeichnet. Das Protokoll fĂŒr die begleitenden Feierlichkeiten war an die griechische Tradition angelehnt und sah unter anderem ebenfalls eine Prozession (HeimfĂŒhrung bzw. Heimholung der Braut, domum deductio[11]) und ein groĂes Festmahl vor. Römische BrĂ€ute trugen eine weiĂe Tunika recta und eine komplizierte Frisur aus aufgesteckten Zöpfen (Tutulus).[12] DarĂŒber lag ein möglicherweise gelborangefarbener oder roter Schleier (flammeum, auch: maforte, mavorte[13]), der Tunika und Kopf, nicht aber das Gesicht bedeckte.[14] Bei Catull heiĂt es: âKommâ, die BlĂŒte des lieblichen Majorans um die Stirnâ, in der Linken den strahlenden Hochzeitsschleier, den weiĂen FuĂ in der goldânen Sandaleâ.[15]
Judentum: Biblische und Talmudische Zeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Judentum ist der Zweck der Ehe â GefĂ€hrtenschaft des Paares â sowohl im Talmud als auch in der Tora (Genesis 2,7â24 EU, Prediger 4,9â12 EU) festgeschrieben.[16] Die Vorgehensweise fĂŒr eine Heirat ist in der Mischna festgelegt, die zur Tora gehört. Als mĂŒndliche Ăberlieferung war die Mischna vermutlich bereits vor dem babylonischen Exil (597â539 v. Chr.) entstanden; ihre heutige Schriftform erhielt sie im frĂŒhen 3. nachchristlichen Jahrhundert.[17]
Verlobung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die EheschlieĂung gliedert sich nach der Mischna in zwei Stufen: Verlobung und Heirat. Am Vorabend der Verlobung unterzogen sich Mann und Frau unabhĂ€ngig voneinander einem rituellen Bad (Mikwe).[18] Die Verlobung (qidduschin, erusin), deren Einzelheiten im Traktat Qidduschin geregelt sind, war eine in erster Linie rechtliche Transaktion, durch welche die Braut mit ihrem EinverstĂ€ndnis fĂŒr ihren BrĂ€utigam âbereitgestelltâ und dem Verbot von Ehebruch und verschiedenen weiteren Handlungen (arayot, entsprechend 3. Mose 18 EU; mamzerut, entsprechend 5. Mose 23,2 EU u. a.) unterworfen wurde.[19] Dem Wortlaut des Traktats entsprechend kann die Verlobung auf dreierlei Weisen erfolgen: durch ein Geldgeschenk an die Frau, durch eine schriftliche AbsichtserklĂ€rung an die Frau oder durch sexuellen Verkehr; die letztere Möglichkeit wurde durch die Rabbiner spĂ€ter verworfen.[20] Erst in nachtalmudischer Zeit wurde es ĂŒblich, dass der Mann der Frau bei der Verlobung anstelle des Geldes einen unverzierten goldenen Hochzeitsring gab; in einigen Regionen, etwa in Jemen und in Aleppo, steht im Zentrum der Verlobung noch heute die Ăbergabe einer symbolischen MĂŒnze.[21] Von der Talmudischen Zeit (324â638 n. Chr.) bis ins Hochmittelalter wurde im Rahmen der Verlobung auch der Ehevertrag (ketubba) unterschrieben und verlesen, in dem die Pflichten des Mannes sowie die finanzielle Absicherung der Frau im Falle einer Scheidung oder Witwenschaft geregelt waren.[22]
Heirat
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der Verlobung sollte der Mann sich etwa ein Jahr lang entweder dem Torastudium widmen oder die wirtschaftlichen Voraussetzungen fĂŒr den Unterhalt seiner kĂŒnftigen Familie schaffen; die Braut sollte ihre Aussteuer anfertigen.[23] Erst danach folgte die Heirat (nisu'in, nissuin), nach der das Brautpaar auch sexuelle Beziehungen aufnehmen durfte. Die Liturgie begann mit den âSieben Segnungenâ (sheva brachot, Traktat Ktubbot), die in der Talmudischen Zeit fĂŒr Braut und BrĂ€utigam getrennt vorgenommen wurden.[24] Die Verwendung der Chuppa, des noch heute gebrĂ€uchlichen Traubaldachins, ist im Traktat Gittin zwar erwĂ€hnt, fand in den jĂŒdischen Trauritus aber frĂŒhestens im Mittelalter Eingang.[25] Auch die Anwesenheit und Mitwirkung eines Rabbis war vor dem 14. Jahrhundert nicht erforderlich.[24] Einige Elemente der jĂŒdischen Trauliturgie sind dagegen sehr alt, darunter der Brauch, dass der BrĂ€utigam das Gesicht der Braut mit einem Schleier bedeckt (bedeken, hinuma; 1. Mose 24,64â65 EU, Traktat Ktubbot 17b),[26] und das Zerbrechen eines Weinglases (Traktat Brachot 5:2), das die Brautleute auch auf dem Höhepunkt ihres persönlichen GlĂŒcks an die Zerstörung des Jerusalemer Tempels (586 v. Chr.) gemahnen soll.[27]
Wie in Griechenland und Rom war auch im Judentum eine Brautprozession ĂŒblich; wenn der BrĂ€utigam die Braut in der Nacht heimfĂŒhrte, erleuchteten die Teilnehmer den Festzug mit Ăllampen und Fackeln.[28] Das christliche Neue Testament belegt diese Praxis der Prozession mit dem Gleichnis von den klugen und törichten Jungfrauen (MatthĂ€us 25,1-13 EU)[24] und ergĂ€nzt, dass das Hochzeitsfest endete, wenn der BrĂ€utigam die Festgesellschaft verlieĂ.[29]
Germanen
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Muntehe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei den germanischen Völkern bildete die Muntehe die normale Form der EheschlieĂung. Die Ehe wurde zwischen dem BrĂ€utigam und dem Muntwalt der Braut (z. B. dem Vater) vereinbart. Um die personalrechtlichen GewaltverhĂ€ltnisse der Familie ĂŒber die Braut (Muntgewalt), die im germanischen Recht eine groĂe Rolle spielten, abzulösen, gab der BrĂ€utigam einen Muntschatz (dos). Wie in vielen Teilen der antiken Welt gliederte die EheschlieĂung sich auch bei den Germanen in Verlobung (desponsatio) und Trauung (traditio puellae). Voraus ging die Brautwerbung.[30]
Im Zentrum der Verlobung stand der Abschluss eines rechtsförmlichen Vertrages, mit dem der Muntwalt sich verpflichtete, dem BrĂ€utigam die Braut samt der Muntgewalt zu ĂŒbertragen; der BrĂ€utigam leistete vom Muntschatz mindestens eine Anzahlung; die Braut verpflichtete sich zur Treue gegenĂŒber dem Verlobten.[31]
Die Trauung fand im Kreise der Verwandten statt und bestand aus einer Reihe von rechtsförmlichen Handlungen (Kniesetzung, FuĂtritt, Handergreifung).[32] FĂŒr das öffentliche Sichtbarwerden der EheschlieĂung sorgte anschlieĂend die HeimfĂŒhrung der Braut im feierlichen Zug von BrautmĂ€nnern und Brautjungfern in das Haus des BrĂ€utigams. Den Abschluss bildete ein festliches Gelage (Brautbier).[33][34]
Eine Heirat nach germanischer Tradition wird im Nibelungenlied (ca. 1230) erwĂ€hnt, wo Siegfried Kriemhild ânach der Sitteâ heiratet, indem er sie in den Arm nimmt und kĂŒsst.[35]
Weitere Eheformen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Neben der Muntehe kannten die germanischen Gesellschaften unter anderem die Friedelehe; nachweisen lĂ€sst diese sich etwa bei merowingischen Königen und bei Karl dem GroĂen.[36] Von der Muntehe wird die Friedelehe herkömmlich dadurch unterschieden, dass sie allein aufgrund der Ăbereinstimmung der Gatten zustande kam, also auch ohne Konsentierung durch Angehörige der Frau. Die einzige Zuwendung, die die Friedel vom BrĂ€utigam erhielt, war die Morgengabe.[37]
FrĂŒhchristentum
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Die christliche Heiratstradition mit ihrer Zweigliederung von Verlöbnis und Hochzeit hat sich aus der jĂŒdischen Tradition entwickelt. Die Hochzeit zu Kana, die im Neuen Testament eine herausragende Position einnimmt, weil Jesus von Nazareth hier sein erstes Wunder vollzogen hat, war eine jĂŒdische Hochzeit gewesen.[38] Auch unter den JĂŒngern waren Verheiratete gewesen, darunter Simon Petrus (MatthĂ€us 8,14â15 EU).
Pro Zölibat
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Position der Alten Kirche zur Ehe war Ă€uĂerst zwiespĂ€ltig. Einerseits standen die frĂŒhen Christen in der jĂŒdischen und römischen Tradition, andererseits jedoch rĂ€umten sie, dem ĂŒberlieferten Vorbild ihres Religionsstifters und dessen TĂ€ufers Johannes entsprechend, im Hinblick auf das bereits zu den eigenen Lebzeiten erwartete Reich Gottes dem Zölibat einen hohen Stellenwert ein und sahen die Ehe nur als nachrangige Alternative fĂŒr solche GlĂ€ubige, denen sexuelle Entsagung nicht möglich sei (1 Kor 7,6â9 EU).
Jesus selbst verwendete zwar Gleichnisse aus dem Themenkreis der Hochzeit (Vom groĂen Abendmahl, EhrenplĂ€tze bei der Hochzeit, Von den klugen und törichten Jungfrauen) und als die PharisĂ€er ihn zu seiner Position zur Ehe befragten, verwies er sie auf 1. Mose 2,24 EU, wonach Frau und Mann von Gott zusammengefĂŒgt und ein untrennbares Fleisch seien (Markus 10,5â9 EU). Gleichzeitig predigte er aber Weltabkehr und forderte die, die ihm nachfolgen wollten, dazu auf, sich von ihren Frauen und Kindern abzuwenden (Lukas 14,26 EU).
Im 1. Korintherbrief schrieb Paulus: âDemnach, welcher verheiratet, der tut wohl; welcher aber nicht verheiratet, der tut besser.â[39] Um 160 n. Chr. entstand die Bewegung der Montanisten, im frĂŒhen dritten Jahrhundert formulierte Tertullian in seiner Schrift De exhortatione castitatis umfassende Anweisungen fĂŒr ein keusches Leben,[40] und um 320/325 grĂŒndete Pachomios die ersten christlichen Klöster. Basilius von Ancyra (â um 365) kritisierte in seiner Schrift De virginitate die in der frĂŒhen christlichen Gemeinschaft offenbar verbreitete Praxis der Selbstkastration.[41]
Pro Ehe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gegen die Eheablehnung in den urchristlichen Gemeinden regte sich bereits frĂŒh Widerspruch, so etwa im Ersten Clemensbrief, den der römische Bischof Clemens am Ende des ersten nachchristlichen Jahrhundert an die Gemeinde in Korinth schrieb; darin kritisierte er diejenigen, die mit ihrer Enthaltsamkeit prahlen, und erinnerte daran, dass Gott Mann und Frau zu dem Zwecke geschaffen habe, dass sie fruchtbar sein und sich mehren mögen (1. Mose 9,1 EU).[42] Tertullian (â nach 220) bezeichnete bestimmte seiner christlichen Zeitgenossen, die das Heiraten abschaffen wollten, als HĂ€retiker.[43] Um das Jahr 400 kritisierte Johannes Chrysostomos in seiner Schrift De virginitate liber diejenigen seiner Zeitgenossen, die die Ehe verbieten wollen, und wies auf, dass letztere die âWogen der Begierlichkeitâ aufnehme und den GlĂ€ubigen dadurch âvorzĂŒglich Ruhe und Schutzâ gewĂ€hre.[44]
Fortbestehen der traditionellen GebrÀuche
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Spezielle christliche Traurituale spielten in der Antike zunĂ€chst aber nur eine geringe Rolle, auch Christen nahmen die Möglichkeit nur gelegentlich wahr.[45] Die kirchliche Trauung war nicht verpflichtend, und noch im Jahre 866 stellte Papst Nikolaus I. ausdrĂŒcklich fest, dass der Verzicht auf kirchliche Feierlichkeiten und Segnungen keine SĂŒnde darstellen.[46]
Bis in die Renaissance hinein heirateten die weitaus meisten Paare gewohnheitsrechtlich, den jeweiligen lokalen Gesetzen, GebrĂ€uchen und Traditionen entsprechend und ohne jede kirchliche Mitwirkung.[47] Viele Ehen kamen gĂ€nzlich formlos und ohne Zeugen einfach dadurch zustande, dass der Mann auf seine Frage, ob die Frau ihn heiraten wolle, von ihr eine positive Antwort erhielt.[48] Die abwertende Bezeichnung âWinkeleheâ (auch: Matrimonia clandestina) kam erst auf, nachdem die römische Kirche die EheschlieĂung zu monopolisieren suchte und die Vorgehensweise Ă€chtete, bestrafte und in die Heimlichkeit drĂ€ngte.[49]
Entstehung des christlichen Traurituals
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einer der frĂŒhesten Hinweise auf die Liturgie einer christlichen EheschlieĂung findet sich bei Tertullian, der von einer Abfolge von Trauung, Eucharistie und Einsegnung (benedictio nuptiarum) berichtet.[50] Aus dieser grundlegenden Liturgie entwickelten sich spĂ€ter die Trauungsmesse und zahlreiche SegnungsbrĂ€uche, die zunĂ€chst ganz uneinheitlich gehandhabt wurden.[45]
Chrysostomos, dem besonders an der Ăberwindung der heidnischen BrĂ€uche gelegen war, orientierte sich bei seiner Suche nach Vorbildern am Alten Testament bzw. der Heirat von Rebekka und Isaak (1. Mose 24 EU): âsiehe, wie dort nirgends eine diabolische Pompa [= Brautzug], nirgends Cymbeln, Flöten, ChortĂ€nze, satanische Convivien [= GastmĂ€hler] und mit jeglicher UnanstĂ€ndigkeit angefĂŒllte SchmĂ€hreden sich zeigen; dagegen herrscht aller Anstand, alle Weisheit, alle MĂ€Ăigung!â[51] Brautschleier und Brautring waren bereits bei den Römern ĂŒblich gewesen. Belege dafĂŒr, dass die Christen diese BrĂ€uche ĂŒbernahmen, finden sich bezĂŒglich des Schleiers (velamen sacerdotale) erstmals bei Ambrosius (â 397),[52] und bezĂŒglich des Brautringes bei Isidor (â 636).[53] Den Schleier deutete Isidor als einen Ausdruck der Bescheidenheit der Braut und ihrer Unterordnung unter den Willen des Mannes.[54] Das erste Sakramentar, das ausdrĂŒcklich die Kommunion des Brautpaares vorsah, war das Sacramentarium Gelasianum (um 750).[54] Als Schriftlektionen sind im Liber Comicus Toletanus Teplensis (zwischen dem 7. und 9. Jahrhundert) angegeben: Jeremia 29,5â7 EU, 1. Korinther 7,1â14 EU, MatthĂ€us 19,3â6 EU und Johannes 2,1â11 EU.[54]
Mittelalter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Christentum
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Fortentwicklung der Muntehe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die bereits in germanischer Zeit verbreitete Muntehe bestand im Mittelalter weiter fort, und unter der kirchlichen Einflussnahme drĂ€ngte seit dem 8. Jahrhundert die âdotierte Munteheâ alle daneben noch bestehenden Eheformen mehr und mehr zurĂŒck.[55] WĂ€hrend die Brautgabe in germanischer Zeit meist an die Sippe bzw. den Muntwalt der Braut gezahlt wurde, war bei der Dotalehe die Braut selbst die EmpfĂ€ngerin; im Falle einer Witwenschaft diente die Gabe ihr nun als wirtschaftliche Absicherung.[56]
Vermutlich im FrĂŒhmittelalter entstand im germanischen Recht das Konzept des Beilagers, das allerdings erst im Hochmittelalter verschriftlicht wurde, im deutschsprachigen Raum etwa im MĂŒhlhĂ€user Reichsrechtsbuch (1224/1231). Der Geschlechtsverkehr des Paares in der Hochzeitsnacht wurde somit bereits vor der Christianisierung der Ehe ein konstitutiver Teil der Hochzeit.[57] Nach der Brautnacht[58] erhielt die Frau vom Manne die Morgengabe, durch die sie als rechtmĂ€Ăige Ehefrau ausgezeichnet wurde.[33] Der Brauch der Morgengabe stammte von der Praxis der Friedelehe her, wurde dann aber auch fĂŒr die Muntehe ĂŒblich, wo die Gabe zur dos hinzutrat.[59]
Das Wort Heirat
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das anhand von Sprachvergleichen rekonstruierte germanische Wort fĂŒr die Hausgemeinschaft war hÄ«wa-*; in althochdeutscher Zeit entstand daraus das Verb hÄ«wen* und im Mittelhochdeutschen schlieĂlich hĂźwe, hĂźje, hĂźe. Bis ins Hochmittelalter sind dies die einschlĂ€gigen Verben, mit denen die Heirat bezeichnet wird. Bereits im Althochdeutschen entstand daneben das Kompositum hÄ«rÄt, dessen zweiter Bestandteil rÄt so viel wie âZurĂŒstungâ, âEinrichtungâ, âStiftungâ bedeutet.[60] ZunĂ€chst bezeichnete mittelhochdeutsch der hĂźrĂąt (maskulinum) den geordneten[61] ehelichen Hausstand oder eben Hausrat und erst spĂ€ter die EheschlieĂung und VermĂ€hlung.[62][63] Nach anderer Quelle bezog das Wort sich auf die HeimfĂŒhrung (ahd. heimleiti) der Braut, die seit der germanischen Zeit unabhĂ€ngig von der Eheform den rituellen Kern aller EheschlieĂungen bildete.[34]
Noch in Luthers BibelĂŒbersetzung (1545) kommt das Substantiv Heirat nicht, das Verb heiraten nur gelegentlich vor (1. Korinther 7,38 LUT); daneben verwendet Luther auch das Verb ehelichen (1. Mose 25,7 EU, SprĂŒche 30,23 EU).
Kirchenrechtliche Perspektive: die Ehe als contractio und consummatio
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die kirchenrechtliche Regelung der EheschlieĂung erfolgte in vielen Einzelschritten: zunĂ€chst durch die auf Konzilien verabschiedeten Canones, die im Hochmittelalter dann zum Corpus Iuris Canonici zusammengefasst wurden.
- contractio
Die Ehe hat im Christentum Vertragscharakter, ein Konzept, das aus dem römischen Recht ĂŒbernommen wurde und von KirchenvĂ€tern wie Augustinus und Chrysostomos bereits in der Antike fĂŒr das Christentum adaptiert wurde. Als praktische Folge ergab sich fĂŒr die EheschlieĂung nicht nur die Konsenserfordernis, sondern auch die Formfreiheit.[64] Selbst nach der Sakramentalisierung der Ehe gingen die römischen Theologen davon aus, dass die Brautleute sich das Sakrament selbst spenden und der Priester nur ein qualifizierter Zeuge sei.[65] Verlöbnis und Ehe kommen grundlegend dadurch zustande, dass beide Brautleute der VermĂ€hlung zustimmen.[66] Das von BrĂ€utigam und Braut gegebene Jawort bildet seitdem den Mittelpunkt des christlichen Trauritus.[67]
- consummatio
Die Haltung der Kirche zum Vollzug der Ehe hat sich im Laufe der Jahrhunderte durchaus gewandelt. So beschloss das vierte Konzil von Karthago (398) noch: âBrĂ€utigam und Braut sollen, um den Segen des Priesters zu empfangen, von ihren Eltern oder von Brautjungfern (BrautfĂŒhrern) geleitet werden und nach Empfang des Segens aus Ehrfurcht vor demselben die erste Nacht in der JungfrĂ€ulichkeit verharren.â[68]
Eine Ehe, welche unter Christen immer als Schwelle fĂŒr die AusĂŒbung legitimer SexualitĂ€t verstanden wurde, wurde durch contractio (Ehevertrag, Eheversprechen) und consummatio (Vollzug der Ehe) geschlossen. Damit hatten sich die Brautleute das Ehesakrament gespendet. Weil der Vollzug zur RechtsgĂŒltigkeit der Ehe erforderlich war, wurde er bisweilen unter Zeugen vorgenommen oder durch âBeweiseâ dokumentiert.[69] Im Allgemeinen galt aber die widerlegbare rechtliche Vermutung des Ehevollzugs ab dem Zeitpunkt, zu dem der BrĂ€utigam seine Braut âheimfĂŒhrteâ und zu sich nahm. Da eine Scheidung undenkbar war, konnte die Ehe nur aufgelöst werden, wenn das Fehlen einer Voraussetzung bei der EheschlieĂung nachzuweisen, die Ehe also von vornherein ungĂŒltig gewesen war (vgl. Ehenichtigkeit). Ansonsten war zwar eine âTrennung von Tisch und Bettâ möglich, die Wiederheirat der getrennten Partner mit einem neuen Partner aber ausgeschlossen.
Vorgeschichte der Verkirchlichung der Trauung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zu den ersten Autoren, die eine Verchristlichung der EheschlieĂung forderten, zĂ€hlt der apostolische Vater Ignatius von Antiochien, der im zweiten Jahrhundert in seinem Brief an Polykarp schrieb: âEs gehört sich, dass BrĂ€utigam und Braut mit GutheiĂen des Bischofs die Verbindung eingehen, damit die Ehe sei im Sinne Gottes und nicht nach sinnlicher Begierde. Alles geschehe zu Gottes Ehre.â[70] Deutlich schĂ€rfer wird die Forderung nach einer christlichen EheschlieĂung bei Tertullian (â nach 220), der die nicht vor der Kirche geschlossenen EhebĂŒndnisse auf eine Stufe mit Ehebruch und Hurerei stellte.[71] Ein strenges Gebot der Einsegnung der Ehe durch einen Priester folgte durch Papst Hormisdas (â 523).[72]
Wie der Anthropologe Joseph Henrich aufgewiesen hat, verfolgte die römisch-katholische Kirche im weströmischen Reich vom 6. Jahrhundert an ein rigoroses Heirats- und Familienprogramm, dessen Ziel vor allem darin bestand, die mĂ€chtigen Clans zu zerschlagen. Diese hatten bis dahin in hohem MaĂe die LoyalitĂ€t ihrer Mitglieder gebunden. Um LoyalitĂ€t fĂŒr die eigene Sache zu gewinnen, unterband die Kirche Ehen zwischen Cousins, Inzest und Scheidungen. Von 1003 an durften im Heiligen Römischen Reich nicht einmal mehr Cousins 6. Grades heiraten. Fast ĂŒberall in Westeuropa schrumpften die Familien. Infolge der HeiratsbeschrĂ€nkungen blieben auch immer mehr GlĂ€ubige kinderlos und vererbten ihren Besitz der Kirche.[73]
Im Jahre 780 schrieb Karl der GroĂe per Gesetz vor, dass eine EheschlieĂung nur gĂŒltig sei, wenn das Brautpaar dabei nach altem Gebrauch mit Gebeten und Eucharistie (latein. precibus et oblationibus) eingesegnet werde.[74]
Sakramentalisierung der Ehe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bereits der Kirchenvater Augustinus (354â430) hatte Grundlagen fĂŒr eine Sakramentalisierung der Ehe geschaffen.[75] In seiner Schrift De bono coniugali (401) stellte er die christliche Ehe auf das Fundament dreier Elemente: proles (Kinder), fides (Treue) und sacramentum (die Ehe als Sakrament, als sichtbares Zeichen einer unsichtbaren göttlichen RealitĂ€t).[76]
Bis diese tatsÀchlich erfolgte, vergingen allerdings sieben Jahrhunderte. Das erste offizielle Kirchendokument, in dem die Ehe als Sakrament bezeichnet wurde, entstand auf dem Zweiten Laterankonzil (1139); eine BestÀtigung folgte auf dem Konzil von Verona (1184). GÀnzlich unstrittig wurde der neue Stellenwert der Ehe, als im Jahre 1274 auf dem Zweiten Konzil von Lyon die Siebenzahl der Sakramente festgestellt wurde.[77]
Fortentwicklung des christlichen Trauritus
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Noch im 12. Jahrhundert bestand die religiöse Zeremonie hauptsĂ€chlich darin, dass Mann und Frau untereinander Segnungen und Gebete austauschten; der Priester trat nur in Erscheinung, um die Vereinbarungen des Paares zu bezeugen. Dies Ă€nderte sich grundlegend nach der Sakramentalisierung. Der Priester ĂŒbernahm die Leitung der Zeremonie und ein fester Trauritus entstand, so wie er im Kern bis in die Gegenwart erhalten ist.[78]
Brauttortrauung
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Den Anfang der neuen Kasualie markierte die BrauttorvermĂ€hlung, eine Trauung auf dem Kirchplatz in facie ecclesiae; diese mindestens seit dem 10. Jahrhundert ĂŒbliche Vorgehensweise[79] hatte ihren Ursprung im normannisch-angelsĂ€chsischen Bereich und breitete sich von dort ĂŒber andere Gebiete des Abendlandes aus. Der vom Priester geleitete Ritus umfasste Gebete, die Erfragung des Ehewillens, die Anvertrauung der Brautleute aneinander, die Ăberreichung der Gaben des BrĂ€utigams (Ring, manchmal auch MĂŒnzen oder Eheurkunde) an die Braut und eine abschlieĂende Segensbitte. Darauf folgte in der Kirche eine Brautmesse.[80] Das Privileg einer rechtsförmig geschlossenen Ehe wurde bis ins ausgehende 14. Jahrhundert allerdings nur von Adligen in Anspruch genommen.[81]
Aufgebot
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit dem vierten Laterankonzil (1215) war es verbindlich, dass der Priester eine geplante Trauung öffentlich bekannt machte; Zweck dieses Aufgebots war es, Zeit zu gewinnen, um eventuelle Ehehindernisse â etwa eine bereits bestehende Ehe â ermitteln zu können. Nach der EinfĂŒhrung der Zivilehe im 19. Jahrhundert ĂŒbernahmen in Deutschland die StandesĂ€mter die Praxis; erst 1998 wurde sie endgĂŒltig abgeschafft.[82]
Sonderform: Trauung per Stellvertreter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit dem 12. Jahrhundert sind Trauungen per Stellvertreter (âHandschuhehenâ, Prokuraehen) belegt. Eines der frĂŒhesten Beispiele bildet der Fall der Isabella II. von Jerusalem (1212â1228), die im August 1225 in der Heilig-Kreuz-Kathedrale in Akkon mit dem kaiserlichen Prokurator Bischof Jakob von Patti vermĂ€hlt und anschlieĂend in Tyros gekrönt wurde, bevor sie im November desselben Jahres in Brindisi mit ihrem eigentlichen Ehemann, Kaiser Friedrich II., zusammengefĂŒhrt wurde.[83] Trauungen per Stellvertreter kamen ausschlieĂlich im Hochadel vor, wenn die Braut, die aus einem fernen Land eingeschifft werden musste, aus politischen GrĂŒnden ausgewĂ€hlt worden war.[84] Die Regelung war ein Bestandteil des kanonischen Rechts und hatte auch im spĂ€ten römischen Recht schon existiert.[85] Literarische BerĂŒhmtheit hat die Handschuhehe durch den Tristan-und-Isolde-Stoff erlangt, dessen frĂŒheste erhaltene Schriftfassungen aus dem 12. Jahrhundert stammen.
VermÀhlung und Hochzeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Verb hĂźwe, hĂźje, hĂźe wird im Hochmittelalter durch den neuen Ausdruck âvermĂ€hlenâ verdrĂ€ngt.[86] Das Verb (mhd. mahele, mehele) hatte bis dahin die Bedeutung âvor Gericht ladenâ, âgerichtlich festsetzenâ, wird von der ersten HĂ€lfte des 12. Jahrhunderts an aber auch im Sinne von âverloben, vermĂ€hlenâ verwendet (MillstĂ€tter Handschrift).[87] Das Substantiv VermĂ€hlung (mhd. mĂĄhelunge, mĂ©helunge) findet sich in der Lebensbeschreibung der Elisabeth von ThĂŒringen (1257).[88] Das Substantiv Gemahl (ahd. gi-mahalo, mhd. gemahel: âVerlobterâ, âBrĂ€utigamâ) hingegen hatte bereits im Althochdeutschen existiert.[89]
Das Wort Hochzeit (mhd. hĂŽchzĂźt) hatte noch im Jahre 1044 ausschlieĂlich geistliche Feste wie Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Allerheiligen bezeichnet. Ein erster Beleg fĂŒr den Bezug des Wortes auf das mit einer EheschlieĂung verbundene Fest findet sich im Jahre 1472 in Albrecht von Eybs EhebĂŒchlein.[90] Eine Dekade spĂ€ter wird das Wort auch benutzt, um die EheschlieĂung selbst zu bezeichnen.[91]
Neuzeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Christentum: Dekret Tametsi und Verkirchlichung der Trauung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zu den wichtigsten Stationen in der Geschichte der christlichen Ehe zĂ€hlt das Dekret Tametsi, das 1563 in der 24. Sitzung des Konzils von Trient verabschiedet wurde.[92] Darin wurde festgestellt, dass Ehen, die ohne kirchliche Mitwirkung zustande kommen, im kanonischen Recht zwar als vollgĂŒltige Ehen anerkannt werden, dass die Kirche solche EheschlieĂungen aber verabscheue und verbiete. Hintergrund des Verbots war die Sorge, dass Personen sich mehrfach verheiraten könnten; konsequenterweise wurde auch der 1215 eingefĂŒhrte Aufgebotszwang im Tametsi-Dekret noch einmal bestĂ€tigt.[93]
Im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts erscheint im Deutschen auch das Wort Trauung erstmals im heutigen Sinne.[94]
Lange Zeit waren die meisten Brautleute bis zur Hochzeit offiziell JĂŒnglinge und Jungfrauen. In Ă€lteren Traueintragungen im Kirchenbuch wurde im Allgemeinen die Bezeichnung Jungfrau (abgekĂŒrzt J.) fĂŒr die Braut gebraucht, solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil ĂŒberzeugt war. Anderenfalls wurde die Braut als deflorata oder (wenn sie schwanger war) gar impraegnata bezeichnet, und die Trauung fand âauf Verordnungâ oder âin der Stilleâ statt, wobei dann oft der Name des Brautvaters in der Traueintragung fehlt (siehe auch Toter Punkt in der Genealogie: Endpunkt einer Ahnenlinie).
EheschlieĂung in der protestantischen Kirche
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der Reformation wurde zunĂ€chst von den weltlichen Obrigkeiten in protestantischen Gebieten, mit dem Konzil von Trient dann auch von der katholischen Kirche die öffentliche kirchliche Trauung durch den Pfarrer und vor Zeugen als obligatorische EheschlieĂungsform etabliert (Formpflicht).[95] Damit begann die ausschlieĂliche ZustĂ€ndigkeit der Kirchen fĂŒr die EheschlieĂung. Die Kirchen wurden dabei auch die alleinigen rechtlichen und moralischen Instanzen in Ehe- und Familiensachen. Diese Phase endete mit der EinfĂŒhrung der bĂŒrgerlichen Ehe im 19. Jahrhundert.
Kirchliche EheschlieĂung und Zivilehe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das erste Land, das in der Neuzeit die zivile â also nicht religiös, sondern gesetzlich begrĂŒndete â Ehe einfĂŒhrte, war 1792 die Erste französische Republik.[96] 1874 folgten PreuĂen und die Schweiz, 1875 das gesamte Deutsche Reich, 1938 â unter der deutschen Besetzung â schlieĂlich auch Ăsterreich.[97] Seit dem Konzil von Trient waren die Kirchengemeinden verpflichtet, Eheregister zu fĂŒhren.[98] Mit der EinfĂŒhrung der Zivilehe wurden StandesĂ€mter bzw. ZivilstandsĂ€mter eingerichtet. Sie fĂŒhrten die Ziviltrauung durch und EheschlieĂung und registrierten. Der Nutzen der SĂ€kularisierung der Ehe bestand fĂŒr die BĂŒrger darin, dass keine Verbindung zu einer der christlichen Kirchen bestehen musste. Ebenso waren nun Scheidungen zivilrechtlich möglich.
Seit 2017 können in Deutschland auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten; Ăsterreich folgte 2018, die Schweiz 2022.
Der rechtssprachliche Ausdruck EheschlieĂung lĂ€sst sich im Deutschen mindestens seit 1784 nachweisen.[99]
In Deutschland galt von 1875 bis 2008 die obligatorische Zivilehe, was heiĂt, dass nur standesamtlich verheiratete Paare in die Kirche getraut werden durften. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schritt, beging eine Ordnungswidrigkeit. Die Kirchen fordern die Ziviltrauung weiterhin zumindest fĂŒr den Normalfall. Kirchliche Trauungen vor der Ziviltrauung in FĂ€llen von Todesgefahr und sittlichem Notstand waren als âNottrauungenâ anerkannt.[100]
Zivile EheschlieĂung in der Moderne
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Die standesamtliche Trauung ist eine staatliche Zeremonie. In deren Ablauf nimmt der Standesbeamte die Personalien auf und hÀlt eine Traurede. Er fragt das Brautpaar, ob sie einander heiraten wollen, verliest das Protokoll der Heirat und bittet das Brautpaar um die Unterzeichnung der Heiratsurkunde. Vor der Verlesung des Protokolls können die Trauringe gewechselt werden. Trauort ist gewöhnlich ein Saal im Standesamt; oft wird auch die Möglichkeit eingerÀumt, die Trauung an einem Ort eigener Wahl vornehmen zu lassen.[101]
Eine Sonderform der EheschlieĂung war die Ferntrauung, die im Zweiten Weltkrieg möglich war. Dabei war der an der Front eingesetzte Soldat nicht persönlich anwesend. In einigen FĂ€llen kam es so sogar zu Heiraten mit Verstorbenen, da die Nachricht vom Tode des Soldaten das Standesamt nicht immer rechtzeitig erreichte.
WĂ€hrend der Teilung Deutschlands wurde in der damaligen DDR die Sozialistische EheschlieĂung als Alternative zur kirchlichen Trauung propagiert. Dabei fand zunĂ€chst im festlichen Rahmen mit Musik etc. die standesamtliche Trauung in einem Kulturhaus bzw. im Betrieb der Brautleute statt. Der Betriebsleiter bzw. ParteisekretĂ€r hielt eine Ansprache. Im Anschluss an die Trauung besuchte das Brautpaar ein Denk- oder Ehrenmal fĂŒr die gefallenen sowjetischen Soldaten, wo sie den BrautstrauĂ als Zeichen der Verbundenheit und Staatstreue niederlegten.
Gegenwartstrends
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]VerhĂ€ltnis der EheschlieĂung zur BegrĂŒndung der Partnerschaft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]WĂ€hrend die EheschlieĂung traditionell auch das Zusammenleben der Ehepartner begrĂŒndet, ist es in den LĂ€ndern der Westlichen Welt heute weitgehend ĂŒblich geworden, dass Paare erst heiraten, nachdem sie bereits eine lĂ€ngere Liebesbeziehung oder Partnerschaft miteinander gefĂŒhrt haben, oft im gemeinsamen Haushalt. In GroĂbritannien zum Beispiel leben Paare, wenn sie heiraten, im Mittel bereits seit 3,5 Jahren zusammen; nur jedes zehnte Paar beginnt erst nach der Heirat aus einem gemeinsamen Budget zu wirtschaften.[102]
Kirchliche Trauung als Zusatzoption
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Viele christliche Paare heiraten erst standesamtlich und anschlieĂend kirchlich. In Deutschland betrug der Anteil der kirchlichen Trauungen im Jahre 2015 22,5 %.[103] Nicht nur in Deutschland, Ăsterreich und der Schweiz, sondern auch in anderen LĂ€ndern mit obligatorischer Zivilehe (z. B. Benelux-Staaten, Frankreich, RumĂ€nien, Russland) ist die der kirchlichen Trauung vorausgehende zivile Zeremonie zwingend.[104]
Sprachregelungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Verheiratet
Das Adjektiv âverheiratetâ ist der juristische Ausdruck fĂŒr den Familienstand von Ehepartnern.[105] Verheiratet zu sein ist einer von verschiedenen möglichen FamilienstĂ€nden. Der Begriff ist vom Verb âheiratenâ grammatikalisch abgeleitet, wird aber nur auf Eheleute, nicht aber auf Lebenspartner angewandt.
- Lebenspartnerschaft
Ob die Bezeichnungen Heirat und heiraten auch fĂŒr das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft gilt, oder ob es dort besser verpartnern heiĂt, war 2002 noch offen.[106] Heirat und heiraten wird von manchen Journalisten auch fĂŒr das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft verwendet.[107] Nachdem der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) dieser Sicht anfangs folgte,[108] benutzt er mittlerweile auch den Begriff verpartnern.[109] Auch Volker Beck und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen,[110] Die Linke,[111] andere Journalisten[112] und Verlage[112][113] verwenden ihn. Gegner der rechtlichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren wie Wuestenstrom[114] lehnen die Bezeichnung Heirat fĂŒr Paare nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ab. In einigen LĂ€ndern sind gleichgeschlechtliche Ehen heterosexuellen rechtlich dagegen völlig gleichgestellt, so dass der Ehebegriff geschlechtsunabhĂ€ngig verwendet wird.
- Verpartnerung
Zur Klarstellung oder zur Abgrenzung vom Eingehen der Ehe wird unter anderem vom LSVD der Begriff Verpartnerung verwendet.[108][115] Auch das deutsche Recht kennt neben den FamilienstĂ€nden ledig, verheiratet, verwitwet und geschieden noch einen weiteren, vom Gesetzgeber allerdings nicht nĂ€her bezeichneten Familienstand fĂŒr Personen, die in einer Lebenspartnerschaft leben.[116] Im Einwohnermeldewesen werden die KĂŒrzel LP fĂŒr verpartnert (Lebenspartnerschaft), LA fĂŒr entpartnert (Lebenspartnerschaft aufgehoben) und LV fĂŒr partnerhinterblieben (Lebenspartner verstorben) verwendet.
EheschlieĂungen im christlich geprĂ€gten Raum
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Trauung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Begriff Trauung ist etwa seit dem 13. Jahrhundert belegt und meint ursprĂŒnglich das âAnvertrauenâ einer Frau an den Ehemann. Heute bezeichnet es vor allem das Ritual der EheschlieĂung als solches, auch in Form einer kirchlichen Trauung oder sonstigen religiösen Feier. Die Trauung ist der Akt, mit dem die Ehe begonnen wird. Es wird unterschieden zwischen der standesamtlichen, der kirchlichen sowie einer freien Trauung, wobei die letzteren beiden keine rechtliche Bedeutung haben.
Kirchliche Trauung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Römisch-katholische Kirche
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Die kirchliche Trauung hat aufgrund der Trennung von Kirche und Staat in Deutschland, Ăsterreich, der Schweiz, Frankreich, Schweden und bestimmten anderen LĂ€ndern nur kirchenrechtliche Relevanz. Im Vereinigten Königreich, Irland, Spanien, Polen, Italien sowie LĂ€ndern mit Staatskirchen (etwa Griechenland und DĂ€nemark) gilt die kirchliche Trauung auch zivilrechtlich.
In den meisten Konfessionen kann die Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden. Wo es notwendig ist (wie in Deutschland bis zur Reform des Personenstandsgesetzes), muss das Paar schon standesamtlich getraut sein (siehe Verbot der religiösen Voraustrauung).
Nach der Lehre der katholischen Kirche spenden sich die Brautleute das Sakrament der Ehe selbst durch Treueversprechen und Beischlaf. Die Brautmesse ist die Feier der Ehe.[117] Die Ehe kommt gĂŒltig zustande unter Assistenz eines Klerikers bei der Trauung. Wichtig sind dabei die Trauzeugen fĂŒr den Eintragung in das Kirchenbuch; eine nochmalige kirchliche EheschlieĂung wird damit ausgeschlossen. Ist kein Kleriker in absehbarer Zeit erreichbar, genĂŒgt das Ja-Wort vor den Trauzeugen und eine spĂ€tere Meldung zum Eintrag ins Kirchbuch.[118]
Die evangelische Kirche versteht die Ehe nicht als Sakrament. Im kirchlichen Traugottesdienst zur bereits erfolgten EheschlieĂung wird die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt. Die kirchliche Trauung findet nahezu ausschlieĂlich in KirchenrĂ€umen statt. Es gibt Ausnahmen, in denen ein anderer Ort (etwa im Freien) genehmigt wird. Heiratet man nicht in seiner eigenen Gemeinde, benötigt man die Zustimmung des zustĂ€ndigen Pfarrers, der ein Dimissoriale erteilen muss.

Katholische Trauungen finden meist im Rahmen einer Heiligen Messe mit Eucharistiefeier statt, in der die Brautleute gemeinsam auch die Kommunion empfangen.[119]
GrundsĂ€tzlich setzt die kirchliche Trauung voraus, dass beide Eheleute einer Kirche angehören und ein Partner Mitglied der Konfession ist, in deren Kirche die Trauung durchgefĂŒhrt werden soll. Bei Partnern unterschiedlicher Konfession obliegt dem Pfarrer bzw. der Kirchengemeindeleitung vor Ort die Entscheidung, ob das Paar dennoch getraut werden kann. Will ein Katholik einen nichtkatholischen Partner nicht in einer katholischen Trauung heiraten, sondern im Ritus einer anderen Konfession oder bei Ehen mit Nichtchristen auch nur standesamtlich, so muss er ĂŒber den Ortspfarrer beim Bischof eine Dispens von der Formpflicht einholen.
Wenn einer der Partner katholisch oder evangelisch ist und beide eine sogenannte âökumenische Trauungâ wĂŒnschen, erfolgt die Anmeldung auf beiden PfarrĂ€mtern. AbhĂ€ngig davon, in welcher der beiden Kirchen die Trauung vollzogen werden soll, wird jeweils ein Pfarrer der anderen Konfession um Assistenz gebeten. In der evangelischen Kirche ist die âökumenische Trauungâ also eine evangelische Trauung unter Mitwirkung eines katholischen Geistlichen â und umgekehrt. (Eine Ausnahme gilt fĂŒr den Bereich der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden, wo die Möglichkeit einer ökumenischen Trauung nach Formular C besteht.)
Vieles Brauchtum, das mit kirchlichen Trauungen in Verbindung gebracht wird, hat keinerlei christliche Wurzeln. Brautschleier und Trauringe stammen aus der jĂŒdischen Tradition; letztere wurden, als Symbol unverbrĂŒchlicher Treue, aber schon in Römischer Zeit Teil der christlichen Trauliturgie.[120] Der Hochzeitskuss hat seinen Ursprung im römischen Vertragsrecht und kommt in der christlichen Liturgie gar nicht vor. WeiĂe Brautkleider kamen weltweit en vogue, nachdem die britische Königin Victoria 1840 unter groĂer Anteilnahme der Ăffentlichkeit âganz in WeiĂâ geheiratet hatte.[121] Kein bloĂes Brauchtum, sondern von grundlegender kirchenrechtlicher Bedeutung ist hingegen der Vollzug der Ehe in der Hochzeitsnacht. Da die katholische Kirche in ihrem Gesetz (Codex Iuris Canonici) als primĂ€ren Zweck der Ehe die Erzeugung und Erziehung von Nachwuchs festgeschrieben hat,[122] liegt eine Ehe im vollen kirchenrechtlichen Sinne erst vor, wenn zwischen den Eheleuten auch Geschlechtsverkehr stattgefunden hat.[123]

Protestantismus
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seine abweichende Auffassung zur Ehe ist einer der wichtigsten GrĂŒnde, warum Martin Luther sich von der römischen Kirche distanziert hat. Neben der Hervorbringung von Kindern und der Kanalisierung des sexuellen Begehrens hat Ehe im Protestantismus daher zentral auch den Zweck, dem Menschen einen GefĂ€hrten und Gehilfen zu geben.[124] Da im Neuen Testament die Ehe nirgendwo als göttlicher Gnadenakt beschrieben wird, bezweifelte Luther ihren sakramentalen Rang.[125]
Der Trauritus kann sich zwischen verschiedenen Bekenntnisgemeinschaften und auch von Gemeinde zu Gemeinde in den Einzelheiten unterscheiden; wie in der katholischen Kirche steht jedoch auch in einer protestantischen Trauung die Feststellung des Ehekonsens vor Priester und Trauzeugen im Mittelpunkt (Jawort, Eheversprechen).[126]
Orthodoxe Kirchen
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In den orthodoxen Kirchen gilt die Ehe als heiliges Mysterium, was etwa dem katholischen Sakrament entspricht.[127] Grundlage der orthodoxen Position zur Ehe ist Epheser 5:21â33 EU, wo das VerhĂ€ltnis von Mann und Frau dem VerhĂ€ltnis zwischen Christus und Kirche gleichgestellt wird: Ebenso wie Christus sich ganz der Kirche hingibt, soll der Mann ganz fĂŒr die Frau leben; so wie die Kirche sich Christus unterordnet, soll die Frau sich dem Manne unterordnen. Den Kern des orthodoxen Trauritus bildet die Krönung der Brautleute durch den Priester; die Krone hat hier eine doppelte symbolische Bedeutung: einerseits steht sie fĂŒr die Nachfolge Jesu, die das sich aneinander hingebende Paar antritt (in seinem Martyrium trug Christus die Dornenkrone), andererseits verweist sie aber auch auf Christi Königreich, an dem das Brautpaar durch seine Hingebung teilhat.[128] Eine gröĂere Bedeutung als im Katholizismus hat in der orthodoxen Theologie der Ehe auch die Hochzeit zu Kana (Joh 2,1â12 EU), denn Christi Anwesenheit und Wunderwirken wird hier als Heraushebung der im Grunde alltĂ€glichen Tatsache einer EheschlieĂung aus dem Profanen und als ihre Heiligung verstanden.[129] Dementsprechend zentral ist im orthodoxen Trauritus die Funktion des Priesters: allein sein Segen begrĂŒndet die Ehe.[130] Anders als im Katholizismus und Protestantismus hat die Ehe in den orthodoxen Kirchen nicht den Charakter eines Vertrages zwischen den Brautleuten; darum geben diese sich in der Zeremonie auch kein Jawort oder GelĂŒbde.[131]
Kirchliche Segnung und Trauung gleichgeschlechtlicher Paare
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In vielen christlichen Kirchen können gleichgeschlechtliche Paare heute vollumfĂ€nglich heiraten, in anderen sind Segnungsgottesdienste möglich; letzteres hĂ€ngt unter anderem davon ab, ob der Ortspastor zu einer Segnung bereit ist. FĂŒr Einzelheiten siehe die oben genannten Hauptartikel.
Standesamtliche Trauung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Trauung oder EheschlieĂung ist nach deutschem Familienrecht (Teilgebiet des Zivilrechtes) das RechtsgeschĂ€ft, durch das eine Ehe begrĂŒndet wird. Die EheschlieĂung ist ein formbedĂŒrftiger Vertrag: die WillenserklĂ€rungen mĂŒssen vor einem Standesbeamten abgegeben werden. Auch BĂŒrgermeister können, wenn sie von ihrem Gemeinderat zum Standesbeamten ernannt worden sind, Trauungen vornehmen. Dies wird lĂ€nderspezifisch unterschiedlich gehandhabt. In Bayern etwa ist dies ohne weitere Voraussetzungen ĂŒblich, in Sachsen z. B. nur vereinzelt und nur, wenn der BĂŒrgermeister die entsprechende Qualifikation erworben und die gleiche PrĂŒfung abgelegt hat wie alle Standesbeamten. Stellvertretung ist unzulĂ€ssig. Im Interesse der Rechtssicherheit sind die Folgen von Wissens- oder WillensmĂ€ngeln speziell geregelt, sodass die allgemeinen Vorschriften insbesondere ĂŒber die Anfechtung verdrĂ€ngt werden.
Zivilrechtlich verbindlich ist in vielen LĂ€ndern (wie Deutschland, Schweiz und Ăsterreich) allein die standesamtliche EheschlieĂung. Diese ist eine rein formale Angelegenheit ohne groĂe Zeremonie. Da in Deutschland aber immer mehr Paare nur standesamtlich heiraten, bieten viele Gemeinden entsprechend groĂe RĂ€umlichkeiten fĂŒr die gesamte Hochzeitsgesellschaft. HochzeitsbrĂ€uche wie das Reiswerfen finden dann vor dem Standesamt statt. Die standesamtliche Trauung darf in der Regel nur in öffentlichen GebĂ€uden vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt normalerweise auf einem Standesamt der Gemeinde, in der der Wohnsitz gemeldet ist. FĂŒr die Anmeldung sind Papiere, wie ein gĂŒltiger Personalausweis, Auszug aus dem Geburtenbuch, Familienbuchabschriften bei eventuellen Vorehen und eine Aufenthaltsbescheinigung vom Hauptwohnsitz nötig.[132] Die DurchfĂŒhrung kann meistens auch in anderen geeigneten Einrichtungen desselben Landes erfolgen. AuĂer zu den normalen GeschĂ€ftszeiten ist in vielen StandesĂ€mtern auch eine Trauung am Samstag möglich.
Die standesamtliche Trauung steht in 39 LĂ€ndern (beispielsweise Deutschland, DĂ€nemark, Niederlande, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kanada, Norwegen, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten und Ăsterreich) auch homosexuellen Paaren offen. In Italien, Kroatien, Lettland oder Ungarn hingegen können homosexuelle Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen, was in vielen Belangen der Ehe gleichkommt. Formell handelt es sich dabei aber nicht um eine Trauung, sondern um eine Beurkundung der Partnerschaft (Art. 75i ZStV).
Freie Trauung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei einer freien Trauung handelt es sich um eine private Zeremonie, die unabhĂ€ngig von einer kirchlichen oder standesamtlichen Trauung stattfindet. Sie bietet Paaren ohne oder unterschiedlicher Konfessionen, gleichgeschlechtlichen Paaren, aber auch allen anderen Paaren die Möglichkeit, eine feierliche Hochzeitszeremonie individuell zu gestalten. Weit verbreitete und oftmals auf einer freien Trauung vertretene gestalterische Elemente sind beispielsweise MusikbeitrĂ€ge oder Traurituale, die wahlweise auch mit den HochzeitsgĂ€sten durchgefĂŒhrt werden können. Aus kirchlichen Zeremonien bekannte Bestandteile wie das âJa-Wortâ oder das Ablegen eines Eheversprechens finden zumeist auch in freien Trauzeremonien Anwendung. Freie Trauungen sind in Deutschland und der Schweiz weder kirchen- noch zivilrechtlich bindend.
Freie Trauungen werden von freien Theologen, weltlich-humanistischen Feiersprechern und freien Hochzeitsrednern angeboten, können aber auch gĂ€nzlich eigenstĂ€ndig durchgefĂŒhrt werden.[133]
Es gibt aber auch Pastoren, die sich als Trauredner fĂŒr eine freie Trauung anbieten.[134] Zumeist sind diese Mietpastoren freikirchliche Geistliche, die sowohl weltanschaulich neutrale als auch Trauzeremonien mit christlichen Elementen anbieten.
Situation auĂerhalb des deutschsprachigen Raumes
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In vielen LĂ€ndern wird mit der religiösen Zeremonie gleichzeitig die zivilrechtliche Ehe hergestellt. So sind in den Vereinigten Staaten nicht nur Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung (registrars), sondern auch Rabbiner, kirchliche AmtstrĂ€ger, Imame und Friedensrichter berechtigt, Trauungen vornehmen, die zivilrechtlich vollumfĂ€nglich bindend sind.[135] In einigen amerikanischen Bundesstaaten, z. B. Kalifornien, ist es sogar möglich, eine beliebige Privatperson temporĂ€r mit einer Trauungsberechtigung auszustatten.[136] Ăhnlich ist die Lage im Vereinigten Königreich, wo auĂer Priestern und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung u. a. auch Mitglieder von Humanists UK und freiberufliche Dienstleister (wedding celebrants) trauberechtigt sind.[137] In vielen anderen LĂ€ndern der Erde (z. B. Israel[138], Vatikanstaat[139]) erfordert das Heiraten dagegen in jedem Falle eine religiöse Zeremonie.
SÀkulare BrÀuche im christlich geprÀgten Kulturraum
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Rund um die christliche EheschlieĂung existieren in der Westlichen Welt zahlreiche zum Teil sehr alte HochzeitsbrĂ€uche, die mit dem religiösen Kern der EheschlieĂung wenig zu tun haben. Der Polterabend oder Walgerabend am Vorabend der Hochzeit zum Beispiel ist schon im SpĂ€tmittelalter dokumentiert.[140] Alt ist auch der Brauch, in dem der Vater der Braut in einer (Trauungs-)Zeremonie dem wartenden BrĂ€utigam zufĂŒht und an ihn âĂŒbergibtâ. Der Ausdruck âFlitterwochenâ fĂŒr die Zeit, in der die Jungverheirateten intensiv verliebt sind, lĂ€sst sich im Deutschen mindestens seit dem 16. Jahrhundert nachweisen.[141] EhejubilĂ€en wie etwa die Goldene Hochzeit zu feiern, wurde in bĂŒrgerlichen Familien spĂ€testens im ausgehenden 18. Jahrhundert ĂŒblich.[142] Hochzeitsreisen sind im deutschen Sprachraum mindestens seit der Mitte des 19. Jahrhunderts nachgewiesen, wobei dieser Brauch als Fortentwicklung der Grand Tour zunĂ€chst vor allem fĂŒr bĂŒrgerliche KĂŒnstler typisch war.[143]
HochzeitsjubilÀen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Viele Eheleute begehen eine bestimmte Ehedauer mit einer erneuten Feier. Bekannt als JubilĂ€en sind die âSilberne Hochzeitâ nach 25 Jahren, die âGoldene Hochzeitâ nach 50 Jahren, die Diamantene Hochzeit nach 60 Jahren und die Gnaden-Hochzeit nach 70 Jahren. Andere JubilĂ€en und deren Bedeutungen schwanken je nach Region.
EheschlieĂungen auĂerhalb des christlichen Kulturraums
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Siehe auch:
- Heiraten in Japan
- Ehe im Hinduismus
- Ehe auf Zeit â eine zeitlich begrenzte Ehe, die bei schiitischen Muslimen erlaubt ist
Islamische Hochzeitstradition
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Im Islam wird ein Zölibat nicht ermutigt, die Ehe hat einen sehr hohen Stellenwert; ihr Zweck wird darin gesehen, dass Mann und Frau beieinander Gemeinschaft finden, sich lieben, Kinder hervorbringen und gemeinsam den Geboten Allahs folgen.[144] Weil durch die Familie die Religion bewahrt wird, ist die Ehe fĂŒr jeden GlĂ€ubigen eine zentrale Pflicht.[145] Der Religionsstifter Mohammed (gest. 632) hatte im Laufe seines Lebens mehr als zehn Ehefrauen, mit denen er teils in Monogamie, teils in Vielehe zusammengelebt hat.[146] Die Auffassung, dass Allah die Vielehe â wenn auch nur als Ausnahme â gestatte, geht auf eine auch innerhalb der islamischen Theologie umstrittene Auslegung des dritten Verses der 4. Sure des Koran zurĂŒck.[147]
Trotz ihrer immensen Bedeutung fĂŒr den Fortbestand der Religion ist die Ehe im VerstĂ€ndnis des Islam kein geistlicher Bund, sondern ein gleichzeitig sozialer und zivilrechtlicher Vertrag (nikÄáž„). Die Braut kann vom BrĂ€utigam eine Brautgabe (al-mahr) beanspruchen, die als Sicherheit fĂŒr einen Scheidungsfall wĂ€hrend der gesamten Ehezeit in ihrem Besitze verbleibt.[148] Wenn Braut oder BrĂ€utigam noch nicht rechtsmĂŒndig sind, werden sie beim Aushandeln der Brautgabe von einem Heiratsvormund vertreten.[149] Die Einzelheiten der islamischen EheschlieĂung sind zum gröĂten Teil in der 4. Sure geregelt. Die Nikah findet meist in kleinem Rahmen statt, etwa in einer Moschee oder im Elternhaus der Braut oder des BrĂ€utigams; sie umfasst keinen religiösen Ritus und sie ist sehr kurz.[150] Im Mittelpunkt steht die Unterzeichnung des Nikahvertrages durch Mann und Frau; dabei ist die Anwesenheit eines Rechtsgelehrten und mindestens zweier mĂ€nnlicher Zeugen erforderlich.[151]

FĂŒr den anschlieĂenden Hochzeitsempfang, an dem oft Hunderte von GĂ€sten teilnehmen, buchen Familien, die es sich leisten können, heute meist einen Hotelsaal.[152] Die Traditionen fĂŒr das oft umfangreiche Festprogramm rund um die Nikah entscheiden sich von Land zu Land sehr stark. In Saudi-Arabien etwa findet die Feier geschlechtersegregiert in zwei getrennten SĂ€len mit aufwendigem professionellen Unterhaltungsprogramm statt.[153] Im Mittelpunkt eines indonesischen Hochzeitsempfangs dagegen stehen ein Festzug der HochzeitsgĂ€ste in den Saal, vielfĂ€ltige Reden und das individuelle BeglĂŒckwĂŒnschen des Paares durch alle Eingeladenen; Frauen und MĂ€nner feiern gemeinsam.[154] In der TĂŒrkei geht der EheschlieĂung traditionell ein Hennaabend voran, an dem die weiblichen Angehörigen, Nachbarinnen und Freundinnen von der Braut Abschied nehmen; die HĂ€nde der Braut, deren Kopf an diesem Abend mit einem roten Tuch bedeckt ist, werden dabei mit Henna bemalt.[155] Ăhnliche BrĂ€uche bestehen auch in anderen muslimischen Kulturen.[156] Wie das Judentum und das Christentum kennt der Islam auch die Verlobung.[157] Die Verwendung von Verlobungs- oder Trauringen dagegen ist bei Muslimen traditionell nicht ĂŒblich.[158]
Neuzeitliches Judentum
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Seit dem 12. Jahrhundert sind Verlobung und Heirat im Judentum in einem einzigen Ritual zusammengefasst. Dabei werden die Brautleute von ihren Eltern einander zugefĂŒhrt und vollziehen unter der Chuppa, dem traditionellen jĂŒdischen Traubaldachin, unter der Moderation eines Rabbiners oder Kantors das mehrteilige Hochzeitsritual. Dieses umfasst unter anderem ein siebenmaliges Herumgehen der Braut um den BrĂ€utigam, die ihren Mann kĂŒnftig ja behĂŒten soll, das gemeinsame Trinken von Wein, das Anstecken des Eheringes an den Finger der Braut und das Zerbrechen eines Weinglases.[20] Das siebenmalige Umkreisen des BrĂ€utigams durch die Braut unter der Chuppa (hakkafot) ist nicht vor dem Jahre 1430 belegt.[159] SpĂ€testens als Rabbi Aaron ben Jacob ha-Kohen sein einflussreiches Werk Oráž„ot កayyim schrieb (vor 1327), war es ĂŒblich, dass beide Brautleute weiĂe Kleidung trugen. Noch heute trĂ€gt die Braut WeiĂ.[160] Da die Chuppa das Brautgemach reprĂ€sentiert, wird die Synagoge und insbesondere der Bereich vor dem Toraschrein nicht als geeigneter Raum fĂŒr eine Trauung angesehen; bevorzugte Orte fĂŒr jĂŒdische EheschlieĂungen sind traditionell das Haus der Eltern des BrĂ€utigams oder die AuĂenanlage der Synagoge. In heutiger Zeit heiraten viele jĂŒdische Paare auch im Saal eines Hotels.[161]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Kirchliche Trauung
- Heiratsregeln, beispielsweise Ehehindernisse und Eheverbote, verhindern die Heirat zwischen nahen Verwandten oder die Vielehe.
- Frauenraub oder Raptio bezeichnet die EntfĂŒhrung einer Frau, um sie zur Ehe zu bewegen.
- Eine arrangierte Heirat wird von Dritten (z. B. Eltern, Freunden) eingefÀdelt und ist keine Zwangsheirat.
- Geheirate â Ein traditionelles saarlĂ€ndisches Gericht (Speise).
- SchwĂ€gerschaft â Die Verwandtschaftsbeziehung zu den Geschwistern des Ehepartners und umgekehrt.
- Brutlacht â Alte norddeutsche Bezeichnung fĂŒr die Hochzeitsfeierlichkeiten nach der Trauung.
- Halbheirat
- Hochzeitstisch
- Massenhochzeit â jĂ€hrlich von der Stadtverwaltung in NezahualcĂłyotl, Mexiko veranstaltet, kostenlos fĂŒr die Brautpaare.[162]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Clausdieter Schott: Trauung und Jawort. Von der BrautĂŒbergabe zur Ziviltrauung. 2. Auflage. Verlag fĂŒr Standesamtswesen, Frankfurt/M. 1992, ISBN 3-8019-5646-6.
- Eva Tenzer: Ja! Alles ĂŒbers Heiraten von Antrag bis Zuhören. G. Kiepenheuer, Berlin 2008, ISBN 978-3-378-01096-3.
- Angelika-Benedicta Hirsch: Warum die Frau den Hut aufhatte: Kleine Kulturgeschichte des Hochzeitsrituals. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2008, ISBN 978-3-525-60437-3.
- Hochzeit. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 10: H, I, J â (IV, 2. Abteilung). S. Hirzel, Leipzig 1877 (woerterbuchnetz.de).
- Heirath. In: Deutsches Wörterbuch. Band 10, 1877, Sp. 891â895 (woerterbuchnetz.de).
- Trauung. In: Deutsches Wörterbuch. Band 21, 1935, Sp. 1562 (woerterbuchnetz.de).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Literatur von und ĂŒber Hochzeit im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â a b c d e f g h i Kluge. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Bearbeitet von Elmar Seebold. 25., durchgesehene und erweiterte Auflage. De Gruyter, Berlin/Boston 2011, je unter den genannten Stichwörtern.
- â Bruce W. Frier: Roman Dowry: Some Economic Questions. (PDF) Abgerufen am 3. Juli 2019.
- â Dowry. In: EncyclopĂŠdia Britannica. (englisch).
- â William Ridgeway: The Early Age of Greece. Band 2. Cambridge University Press, Cambridge 2014, ISBN 978-1-107-43460-8, S. 64 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche â erstveröffentlicht 1931).
- â Marriages in Ancient Greece. Abgerufen am 1. Juli 2019.
- â Elke Hartmann: Frauen in der Antike: weibliche Lebenswelten von Sappho bis Theodora. C.H. Beck, MĂŒnchen 2007, ISBN 978-3-406-54755-3, S. 67 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
- â Ernst Guhl, Wilhelm Koner: Das Leben der Griechen und Römer nach antiken Bildwerken dargestellt. Erste HĂ€lfte: Griechen. Weidmann, Berlin 1860, S. 207 ff. (Textarchiv â Internet Archive).
- â David G. Hunter: Marriage and Sexuality in Early Christianity. Fortress, Augsburg 2018, JSTOR:j.ctt1w6t9qk.
- â Weddings, Marriages & Divorces. Abgerufen am 3. Juli 2019. Mary Brown Pharr: The Kiss in Roman Law. Abgerufen am 3. Juli 2019.
- â Laetitia La Follette: The Costume of the Roman Bride. In: Judith Lynn Sebesta, Larissa Bonfante (Hrsg.): The World of Roman Costume. The University of Wisconsin Press, Madison, Wisconsin 2001, ISBN 0-299-13850-X, S. 54â64, hier S. 62 (Seitenansicht in der Google-Buchsuche).
- â Heirat. In: Antike-Lexikon fĂŒr Schule und Studium. Abgerufen am 13. Juli 2019.
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