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Hingenommene Störung – Störung, die größer ist als der für eine zulässige Auswirkung festgelegte Wert und die zwischen zwei oder mehr Verwaltungen ohne Präjudiz für andere Verwaltungen vereinbart worden ist.[1]
Die VO Funk[2] kategorisiert Störungen (englisch interference) wie folgt:
- Zulässige Störung
- Hingenommene Störung
- Schädliche Störung