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Als Heroldsstück bezeichnet man in der Heraldik die Teilung eines Schildes in verschiedene Farben durch gerade, gebogene oder gebrochene Teilungslinien.[1]
Von manchen Heraldikern werden Heroldsstücke in die bloßen Schildteilungen und die Heroldsfiguren unterteilt[2][3], wobei sich die Heroldsfigur dadurch von der bloßen Schildteilung unterscheidet, dass sich bei ihr durch Teilung und Tinktur eine figürliche Darstellungen ergibt.
Beispiele
Beispiel 1 (Stammwappen der Grafen von Schaffgotsch) zeigt einen Schild, der achtmal von Silber und Rot gespalten ist. Durch die grade Anzahl an Teilungslinien und die Tinktur entsteht die figürliche Darstellung vierer roter Pfähle auf einem silbernen Schild. Folglich handelt es sich bei diesem Heroldsstück um eine Heroldsfigur. | |
Beispiel 2 (Stammwappen der Grafen von Schönburg) zeigt einen Schild, der dreimal von Silber und Rot schrägrechts geteilt ist. Durch die ungerade Anzahl an Teilungslinien entsteht keine figürliche Darstellung. Folglich handelt es sich bei diesem Heroldsstück um eine bloße Schildteilung. |
Einzelnachweise
- ↑ Maximilian Gritzner: Handbuch der heraldischen Terminologie, nebst den Haupt-Grundsätzen der Wappenkunst. Bauer und Raspe, Nürnberg 1890, S. 11.
- ↑ Vgl.: Maximilian Gritzner: Handbuch der heraldischen Terminologie, nebst den Haupt-Grundsätzen der Wappenkunst. Bauer und Raspe, Nürnberg 1890, S. 11.
- ↑ Johann Christoph Gatterer: Abriß der Heraldik. Verlegt von Johann Christian Dieterich, Göttingen 1792, § 14.