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Ein Generikum (Plural Generika) oder NachahmerprĂ€parat ist ein Arzneimittel, das wirkstoffmĂ€ĂŸig mit einem bereits frĂŒher zugelassenen Arzneimittel ĂŒbereinstimmt.[1] Von dem OriginalprĂ€parat kann sich das Generikum bezĂŒglich enthaltener Hilfsstoffe und Herstellungstechnologie unterscheiden. Es unterliegt einer vereinfachten Zulassung, bei der auf Unterlagen des OriginalprĂ€parats zurĂŒckgegriffen wird,[2] und wird erst nach Auslaufen des patentrechtlichen Schutzes des OriginalprĂ€parats produziert. Der Name eines Generikums setzt sich zumeist aus dem generischen Namen (INN) des Wirkstoffs und dem des in Verkehr bringenden pharmazeutischen Unternehmens zusammen, doch gibt es auch Generika mit eigenen Markennamen (branded generics).

Ein Generikum soll dem Originalprodukt in dessen beanspruchten Indikationen therapeutisch Ă€quivalent sein, d. h., es muss ihm in Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen.[3] Diese therapeutische Äquivalenz wird fĂŒr niedermolekulare Wirkstoffe dann angenommen, wenn der statistische Vertrauensbereich der BioverfĂŒgbarkeit eines Generikums innerhalb von 80 % bis 125 % der BioverfĂŒgbarkeit des OriginalprĂ€parats liegt (BioĂ€quivalenz). In der Praxis betrĂ€gt die Abweichung vom OriginalprĂ€parat zumeist weniger als 5 %.[4]

Kosten

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Generika sind in der Regel preiswerter als das Arzneimittel des Erstanbieters, da keine Forschungskosten anfallen und die Entwicklungskosten fĂŒr ein Generikum vergleichsweise gering sind. Die Stiftung Warentest hat in einer Untersuchung im September 2004 festgestellt, dass die Preise fĂŒr generische Medikamente teilweise nur ein Drittel des OriginalprĂ€parates betragen.[5] Noch höhere Unterschiede stellte die Techniker Krankenkasse 2014 bei einem Bestandsmarktreport zur Untersuchung von Kosten und Nutzen einiger Medikamente fest. Beim Preisvergleich zwischen OriginalprĂ€paraten und Generika hĂ€ufig verordneter Rheuma-PrĂ€parate waren die OriginalprĂ€paraten bis zu 20-mal teurer als vergleichbare Generika, Medikamente gegen Diabetes mellitus schlugen bis zu einem Faktor von 18 zu buche.[6] Um Kosten zu sparen, gingen die Gesetzlichen Krankenversicherungen ab 2007 gestĂŒtzt auf das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) dazu ĂŒber, mit Hilfe von RabattvertrĂ€gen mit Arzneimittelherstellern die Apotheken zu zwingen, unabhĂ€ngig von der Ă€rztlichen Verordnung nur noch besonders preisgĂŒnstige PrĂ€parate gegen Kassenrezept auszuhĂ€ndigen. Der Apotheker muss also bei bestehenden RabattvertrĂ€gen nach Maßgabe der Krankenkasse statt des namentlich verordneten OriginalprĂ€parats ein anderes, wirkstoffgleiches Medikament abgeben (ausnĂ€hmlich einer ggf. bestehenden Aut-idem-Regelung), welches sehr hĂ€ufig ein Generikum darstellt.[7]

Um den durch die pharmazeutische Forschung erzielten Nutzen nicht sofort an die Generika-Hersteller zu verlieren, sind die von den forschenden Arzneimittelherstellern (in Deutschland organisiert im Verband Forschender Arzneimittelhersteller) entwickelten Produkte durch Patente geschĂŒtzt. Der Patentschutz bewirkt, dass die OriginalprĂ€parate in den ersten Jahren nach der MarkteinfĂŒhrung keine Konkurrenz durch Generika haben. Er behindert aber auch die Nutzung billiger neuer Arzneimittel in EntwicklungslĂ€ndern.

Beispiele

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Mit zu den Ă€ltesten und bekanntesten Generika gehören AcetylsalicylsĂ€ure-haltige PrĂ€parate. Der ursprĂŒnglich von der Bayer AG in Leverkusen entwickelte und in verschiedenen Arzneiformulierungen unter dem Namen Aspirin vertriebene Wirkstoff ist nunmehr Bestandteil zahlreicher Generika. Die UmsĂ€tze des von Warner-Lambert 1997 eingefĂŒhrten und bis 2017 umsatzstĂ€rksten Medikaments weltweit,[8] Lipitor (USA, PrĂ€paratename in Deutschland Sortis, Wirkstoff Atorvastatin), brachen mit Ablauf des Patentschutzes und der EinfĂŒhrung von Atorvastatin-Generika stark ein.[9] Das vielfach als Lifestyle-Medikament verwendete Viagra (Pfizer; Wirkstoff Sildenafil), dessen Patente in vielen LĂ€ndern im Jahr 2013 abliefen,[10][11] ist seitdem ebenfalls in Form von Generika verfĂŒgbar.

Abzugrenzen von den Generika, also Nachahmerprodukten zu den meist chemisch-synthetisch hergestellten New Chemical Entities (NCEs), sind die Biosimilars, die Nachahmerprodukte zu neuen biotechnologischen Arzneistoffen darstellen. FĂŒr sie gelten spezielle Zulassungsbedingungen, die der natĂŒrliche VariabilitĂ€t und der komplexen Herstellung Rechnung tragen.[12]

Rechtliche Schranken fĂŒr den Markteintritt von Generika

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Der Markteintritt von Generika wird durch verschiedene Rechtsvorschriften beschrĂ€nkt. Dazu zĂ€hlen u. a. das Patentrecht und das Markenrecht, andererseits greift auch ein arzneimittelrechtlicher Unterlagenschutz fĂŒr die Zulassungsunterlagen des Originalherstellers. In der Regel ist eine MarkteinfĂŒhrung von Generika erst zehn bis 15 Jahre nach Erstzulassung des Referenzarzneimittels zulĂ€ssig.

Die Laufzeit von Patenten betrĂ€gt in der Regel 20 Jahre.[13][14] Da neue Arzneimittel eine lange Entwicklungszeit haben und ein zeitraubendes Zulassungsverfahren durchlaufen mĂŒssen, reduziert sich die Dauer der ökonomischen Nutzungszeit (effektive MarktexklusivitĂ€t) fĂŒr solche OriginatorprĂ€parate deutlich.[15][14] Deswegen wurden in der EuropĂ€ischen Union ergĂ€nzende Schutzzertifikate eingefĂŒhrt.[15][14] Nach der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 kann einem Patentinhaber ein solches Zertifikat fĂŒr fĂŒnf Jahre erteilt werden; die Dauer der MarktexklusivitĂ€t ab der ersten Arzneimittelzulassung ist auf höchstens 15 Jahre beschrĂ€nkt.[16] Abweichend davon kann das Patent oder Schutzzertifikat um weitere sechs Monate verlĂ€ngert werden, wenn das Arzneimittel fĂŒr eine pĂ€diatrische Indikation nach der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 (Kinderarzneimittel-Verordnung) zugelassen wird.[17]

UnabhĂ€ngig vom Patentschutz sieht das EuropĂ€ische Arzneimittelrecht in der Richtlinie 2001/83/EG vor, dass ein Generikahersteller erst nach Ablauf von acht Jahren auf die in den Zulassungsunterlagen fĂŒr das Referenzarzneimittel dokumentierten Ergebnisse der vorklinischen und klinischen Versuche des Originalherstellers verweisen darf (Unterlagenschutz). Es schließen sich zwei Jahre eines arzneimittelrechtlichen Vermarktungsschutzes an. Generika dĂŒrfen also erst zehn Jahre nach Zulassung des OriginalprĂ€parats in den Verkehr gebracht werden. Wenn der Originalhersteller vorher eine Zulassung in weiteren Indikationen mit bedeutendem klinischen Nutzen im Vergleich zu den bestehenden Therapien erhĂ€lt, wird der Schutz auf höchstens elf Jahre verlĂ€ngert[18] („8+2+1“-Regel).

Die DurchfĂŒhrung klinischer Studien durch Generikafirmen wird vom Patentschutz nicht berĂŒhrt (Versuchsprivileg; Roche-Bolar-Regelung).[19]

Durch neue Regeln möchte die EU nach eigenen Angaben europĂ€ischen Herstellern den Export von Generika und Biosimilars in DrittlĂ€nder erleichtern. Nach geltendem Recht ist es in europĂ€ischen LĂ€ndern verboten, durch Patente oder durch ergĂ€nzende Schutzzertifikate geschĂŒtzte Medikamente herzustellen bzw. zu verkaufen, anders als in DrittlĂ€ndern, in denen es kein Patentrecht gibt oder Patente abgelaufen sind. Ausschließlich fĂŒr den Export gibt es ab 2019 eine Ausnahme vom Patentschutz eines Originalmedikaments, geschĂŒtzte Medikamente herzustellen und in LĂ€nder ohne Patentschutz zu exportieren. Von dieser Ausnahme abgesehen, bleibt der Patentschutz vollstĂ€ndig bestehen.[20]

Zulassung von Generika

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Anteil bezugnehmender AntrĂ€ge in abgeschlossenen Zulassungsverfahren fĂŒr Humanarzneimittel entsprechend Richtlinie 2001/83/EG und Verordnung (EG) Nr. 726/2004
Dezentrale Verfahren
(MRP + DCP)[21]
Zentrale
Verfahren[22]
Jahr Total Generika Total Generika Biosimilars
2018 1.314 923 84 23 9
2017 1.515 1.086 90 15 17
2016 1.382 989 114 31 12
2015 1.346 985 111 37 12
2014 1.046 687 100 37 3
2013 1.259 933 80 12 1
2012 1.464 1.148 96 21 8
2011 1.640 1.285 91 34 0
2010 1.777 1.439 54 20 1
2009 1.682 1.343 125 51 0
2008 1.145 912 72 4 6
2007 833 641 65 5 5
2006 592 419
2005 954 613
2004 760 495
2003 529 319
2002 420 226
2001 443 226
2000 306 124

Die Zulassung von Generika lĂ€uft grundsĂ€tzlich nach denselben Prinzipien ab wie die Zulassung sonstiger Medikamente: dem Zulassungsantrag sind sowohl umfangreiche qualitative Unterlagen wie bei allen anderen Medikamenten vorzulegen als auch entsprechende klinische Daten. FĂŒr die klinischen Daten sind allerdings in der Regel BioĂ€quivalenzstudien ausreichend, daneben darf der Antragsteller auf die klinischen Daten des Originators Bezug nehmen („bezugnehmende Zulassung“). Seit 2002 hat die Bewertung der BioĂ€quivalenzstudien einer Richtlinie der Agentur zu entsprechen,[23] welche in einer seitens der „Pharmacokinetics Working Party“ (Arbeitsgruppe des Ausschusses fĂŒr Humanarzneimittel der EuropĂ€ischen Arzneimittelagentur) ĂŒberarbeiteten Form seit August 2010 in Kraft ist.[24] In den USA gelten vergleichbare Anforderungen, wobei allerdings neben den allgemeinen Richtlinien[25][26] ĂŒber 1000 produktspezifische Richtlinien zu beachten sind (Stand Dezember 2012).[27]

Generika können in Europa, wie andere Medikamente auch, entweder ĂŒber das zentrale Zulassungsverfahren (Centralised Procedure; gilt in allen LĂ€ndern des EWR und ist fĂŒr Generika nur mit spezieller Genehmigung der EuropĂ€ischen Arzneimittelagentur möglich), ĂŒber das dezentralisierte oder gegenseitige Anerkennungsverfahren (DCP/MRP Decentralised Procedure /Mutual Recognition Procedure; gilt wahlweise in mehreren LĂ€ndern des EWR) oder ĂŒber ein nationales Zulassungsverfahren (gilt jeweils nur in einem Land) die Vermarktungserlaubnis erhalten. Der Anteil von ZulassungsantrĂ€gen fĂŒr Generika am Gesamtantragsvolumen im Humanarzneimittelbereich ist betrĂ€chtlich: fĂŒr die dezentralen Verfahren hat er sich 2018 bei circa 70 % eingependelt gegenĂŒber einem Anteil von 40 % im Jahr 2000 und 80 % im Jahr 2010. Unter den 2009 bis 2011 abschließend bearbeiteten zentralen Zulassungsverfahren betrafen knapp 40 % Generika.

In den USA ĂŒberwiegt der Anteil an bezugnehmenden Arzneimittelzulassungen (Abbreviated New Drug Applications, ANDA, zu deutsch etwa: VerkĂŒrzte Neu-Medikamentenbeantragung) im Gesamtvolumen deutlich. Von den 2011 durch die FDA erteilten ĂŒber 700 Neuzulassungen betrafen rund 85 % Generika.[28]

Therapeutischer Einsatz von Generika

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Generika haben heute einen festen Platz in der Arzneimitteltherapie. GrundsĂ€tzlich ist ihr Einsatz aus therapeutischer Sicht etabliert. Generika sind heute oft das wichtigste Standbein der Arzneimittelversorgung, in Deutschland waren 2008 ĂŒber 60 % aller zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordneten Arzneimittel Generika.

Generika sind fĂŒr EntwicklungslĂ€nder mit hohen HIV-Ansteckungs-Raten (speziell in Afrika) von großer Bedeutung. WĂ€hrend die Original-PrĂ€parate fĂŒr Patienten dieser Regionen unerschwinglich sind, können vor allem Generika-Hersteller aus Indien Medikamente aufgrund geringer Lohnkosten zu erschwinglichen Preisen anbieten.[29]

Dennoch werden etwaige Nachteile einer Behandlung mit Generika diskutiert. Bei der Therapie mit Generika können folgende FÀlle auftreten:

  • Neueinstellung auf einen Wirkstoff: Bei einer Neueinstellung auf einem Wirkstoff spielen eventuell existierende Unterschiede in der BioverfĂŒgbarkeit keine Rolle, da die Dosis des Arzneimittels individuell nach Wirksamkeit und VertrĂ€glichkeit gewĂ€hlt werden kann. Es bestehen, auch aus theoretischer Sicht, keine Unterschiede zwischen dem Einsatz eines OriginalprĂ€parates oder eines Generikums.
  • Wechsel von einem OriginalprĂ€parat auf ein Generikum: Die von Zulassungsbehörden vorgegebenen Limits fĂŒr den 90-%-Vertrauensbereich des Quotienten der fĂŒr die zu vergleichenden KenngrĂ¶ĂŸen ermittelten Durchschnittswerte fĂŒr Generikum und OriginalprĂ€parat betragen 80–125 %. In der Praxis sind die Abweichungen sogar deutlich geringer.[4] In der Fachöffentlichkeit wird jedoch diskutiert, ob ein solcher Wechsel bei Arzneimitteln, die fĂŒr schwerwiegende Erkrankungen verordnet werden und eine enge therapeutische Breite haben, vertretbar und sinnvoll ist. Beispiele fĂŒr solche Arzneimittel sind Antikonvulsiva,[30][31] Antiarrhythmika[32] oder Antikoagulantien.[33] FĂŒr Wirkstoffe mit geringer therapeutischer Breite kann daher von den Zulassungsbehörden auch ein engerer BioĂ€quivalenzbereich von 90–111 % gefordert werden.[23][24] Die Entscheidung erfolgt im Rahmen der Zulassung;[34] engere Grenzen sind derzeit fĂŒr Tacrolimus und Ciclosporin vorgeschrieben.[35]
  • Wechsel von einem Generikum auf ein anderes Generikum: Die vergleichende Untersuchung der BioĂ€quivalenz bezieht sich immer auf das Originatorprodukt, ein Vergleich mit anderen Generika wird nicht durchgefĂŒhrt. FĂŒr Arzneistoffe mit geringer therapeutischer Breite wird daher auch diskutiert, ob eine Umstellung von einem (generischen) PrĂ€parat auf ein anderes vertretbar ist. So zeigte beispielsweise eine mehrfache PrĂ€parateumstellung (verschiedene Generika) wĂ€hrend der Therapie der Epilepsie mit Topiramat mehr Nachteile als eine einfache PrĂ€parateumstellung.[36]

Wirtschaftliche Bedeutung

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SchwellenlÀnder

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Einen bedeutenden wirtschaftlichen Einfluss haben die ErsatzprĂ€parate in SchwellenlĂ€ndern (auch Pharmerging Markets), allen voran in den BRIC-Staaten China (Tier-1), Brasilien, Indien und Russland (Tier-2).[37.1] Dort decken Generika bis zu 80 % des Arzneimittelmarkts ab. Indien ist der grĂ¶ĂŸte Generika-Hersteller der Welt und wird zusammen mit den anderen Staaten auf dem Gebiet noch weiter wachsen. Einige GrĂŒnde dafĂŒr sind, dass sich ein steigender Bevölkerungsanteil in den SchwellenlĂ€ndern die Medikamente leisten kann und die Regierungen weiterhin versuchen die Kosten zu kontrollieren.[38]

Brasilien wĂ€chst seit 2005 im Bereich Arzneimittel zweistellig. 2011 betrug das Wachstum 19 %, der Umsatz kletterte auf 26 Milliarden US-Dollar. SchĂ€tzungen zufolge wird Brasilien 2015 hinter den USA und China der drittgrĂ¶ĂŸte Generika-Markt der Welt sein. Momentan werden circa 80 % der Arzneimittel-Gesamtkosten von den Verbrauchern getragen und 60 % der gesamten Ausgaben im Gesundheitswesen vom Staat ĂŒbernommen.[39] Der Anteil an Generika betrug 2002 ungefĂ€hr 5,7 % und steigerte sich 2012 auf 24 % aller verkauften Medikamente. Dies sei laut dem Leiter des Programms FarmĂĄcia Popular[40] auf eine Werbekampagne der Regierung aus dem Jahre 1999 zurĂŒckzufĂŒhren. Der brasilianische Staat unterhĂ€lt zudem ein Gesundheitsprogramm mit dem Namen Sistema Único de SaĂșde, kurz: SUS, welches 2012 ĂŒber 25 verschiedene Arzneimittel kostenlos zur VerfĂŒgung stellt.[41]

In SĂŒdafrika profitiert das Generika-Unternehmen Aspen Pharmacare von einem Trend, nach dem private und staatliche Krankenkassen nur die Kosten fĂŒr Generika ĂŒbernehmen.

Ein weiterer Grund fĂŒr das anhaltende Wachstum von Generika-Herstellern ist das stetige Auslaufen von Patenten auf Markenarzneimittel. FĂŒr 2012 wird geschĂ€tzt, dass Patente mit einem Umsatzvolumen von 37 Milliarden US-Dollar auslaufen.[38]

EuropÀische LÀnder

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Anteil der auf Generika entfallende UmsÀtze im Pharmamarkt (basierend auf Herstellerabgabepreis) nach EFPIA[42] (2017)
Belgien2
 â€ƒ
16,6 %
Bulgarien1
 â€ƒ
48,0 %
DĂ€nemark1
 â€ƒ
31,1 %
Deutschland2
 â€ƒ
31,2 %
Estland1
 â€ƒ
19,2 %
Finland1
 â€ƒ
26,0 %
Frankreich2,4
 â€ƒ
19,2 %
Griechenland1
 â€ƒ
22,5 %
Irland1
 â€ƒ
15,8 %
Italien2
 â€ƒ
59,0 %
Kroatien1
 â€ƒ
43,0 %
Litauen3
 â€ƒ
26,0 %
Niederlande2
 â€ƒ
18,4 %
Norwegen3
 â€ƒ
20,3 %
Österreich2
 â€ƒ
40,3 %
Polen3
 â€ƒ
52,9 %
Portugal2
 â€ƒ
22,6 %
RumÀnien3
 â€ƒ
28,0 %
Russland3
 â€ƒ
57,0 %
Schweden3
 â€ƒ
20,2 %
Schweiz3
 â€ƒ
13,6 %
Serbien3
 â€ƒ
38,0 %
Slowakei3
 â€ƒ
19,7 %
Slowenien2
 â€ƒ
25,1 %
Spanien2
 â€ƒ
21,9 %
U.K.1,5
 â€ƒ
27,0 %
Ungarn1
 â€ƒ
37,6 %
1 anteilig im Apothekenmarkt; 2 anteilig im Apothekenmarkt, nur erstattungsfĂ€hige Arzneimittel berĂŒcksichtigt; 3 anteilig am Gesamtmarkt; 4 berĂŒcksichtigt nur offiziell gelistete Arzneistoffe; 5 basierend auf Erstattungspreisen des NHS

Marktzahlen in Europa ab Juli 2007 zeigen, dass die Marktdurchdringung mit Generika zwischen den EU-Mitgliedstaaten stark variiert. Die Spannweite der Marktanteile (nach Umsatz) reicht von unter 20 % in Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien und Spanien ĂŒber 20 bis 40 % in Österreich, DĂ€nemark, Deutschland, den Niederlanden, Portugal, Schweden, Ungarn und dem Vereinigten Königreich (UK) bis hin zu ĂŒber 40 % in Polen. Dabei spiele eine politische Einflussnahme eine Rolle, insbesondere dort, wo die Verschreibung von Medikamenten unter dem Arzneistoffnamen gefördert werde wie z. B. in UK.[43] Der Marktanteil der Generika ist signifikant höher in denjenigen neuen EU-Mitgliedstaaten, welche historisch bedingt geistiges Eigentum auf nur niedrigem Niveau schĂŒtzen.[42]

Eine 2008 von der EU-Kommission eingeleitete Untersuchung zu eventuell wettbewerbsverzerrenden Bedingungen im Arzneimittelsektor ergab, dass Verbraucher nach Ablauf der Schutzfristen durchschnittlich bis zu sieben Monate auf die MarkteinfĂŒhrung von Generika warten mĂŒssen. Die Kommission sagte den Zulassungsbehörden die UnterstĂŒtzung hinsichtlich der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und die ÜberprĂŒfung des Rechtsrahmens fĂŒr die Preisfestsetzung zu und forderte die Mitgliedsstaaten auf, die rasche MarkteinfĂŒhrung von Generika ebenfalls zu unterstĂŒtzen und den Preiswettbewerb voranzutreiben. Die Maßnahmen sollen bewirken, dass die Patienten in der EU erschwingliche Arzneimittel erhalten und sollen die WettbewerbsfĂ€higkeit der Arzneimittelindustrie stĂ€rken.[44]

In Deutschland ist im generikafĂ€higen Markt, also im Markt der nicht mehr patentgeschĂŒtzten Medikamente, der Anteil der Generika kontinuierlich angestiegen. Lag der Verordnungsanteil von Generika bei gesetzlich Krankenversicherten Anfang der 80er Jahre noch bei etwa 30 %, erreichte er 2002 ungefĂ€hr 75 % und 2008 etwa 85 %. Nimmt man alle Medikamente als Grundlage, lag der Verordnungsanteil von Generika 2008 bei etwa 62 %. Im weltweiten Maßstab sind dies hohe Werte.

Nach Berechnungen des deutschen Herstellerverbands Pro Generika e. V. sollen durch die Verwendung von Generika im Jahr 2008 Einsparungen von 11 Mrd. Euro in der Gesetzlichen Krankenversicherung erreicht worden sein.[45] Privatversicherte erhalten in Deutschland anteilig weniger Generika und dafĂŒr mehr OriginalprĂ€parate. Der Verordnungsanteil am generikafĂ€higen Markt bei Privatpatienten betrĂ€gt etwa 46,4 %.[46]

Vereinigte Staaten

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Generika wurden 1984 durch das Bundesgesetz 98-417 Drug Price Competition and Patent Term Restoration Act (auch Hatch-Waxman Act) gesetzlich verankert.[47] Generika mĂŒssen, wie andere Arzneimittel auch, von der Behörde Food and Drug Administration (kurz: FDA) genehmigt werden. Die FDA stellt mit dem Orange Book[48] ein online durchsuchbares Arzneimittelverzeichnis mit allen genehmigten Medikamenten zur VerfĂŒgung.

Der Generika-Anteil in Verordnungen betrug anfĂ€nglich (d. h. 1984) 19 % und lag 2007 bereits bei 63 %.[49.1] Laut dem Marktforschungsinstitut IMS Health lagen 2007 die UmsĂ€tze mit Markenmedikamenten auf dem US-Markt bei 228 Milliarden US-Dollar, mit Generika wurden 58,5 Milliarden US-Dollar (beide Werte vorlĂ€ufig) umgesetzt. Damit stellten Generika ungefĂ€hr 20,5 % des US-Gesamtumsatzes. Bezogen auf den Marktanteil an verschreibungspflichtigen Medikamenten (Kurzform: Rx oder ℞) machten Generika mit circa 66,9 % den grĂ¶ĂŸten Anteil aus.[49.2]

Die USA fĂŒhren weltweit den Generikamarkt an.

FĂŒhrende GenerikamĂ€rkte 2000[50.1]
nach Umsatz
Rang Land Generika-Marktwert
(in Milliarden US-Dollar)
Generika anteilig
am Gesamtpharmamarkt
(in %)
Generika-Marktanteil unter
verordneten Medikamenten
(in %)
1. USA 31,7 11,01 44,62
2. Deutschland 5,7 17,01 403
3. Großbritannien 4,5 21,71 472
4. Frankreich 4,4 2,0 3,04
5. Italien 3,0 27,9
6. Brasilien 2,4 47,5
7. Spanien 2,2 31,2
8. Argentinien 2,0 58,6
9. Mexiko 2,0 40,0
10. Kanada 1,9 15,01 401
Anmerkungen: 1 1997, 2 1998, 3 1988, 4 1996

LĂ€nder mit hoher Generika-Marktdurchdringung

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Im Jahr 2000 wiesen folgende LĂ€nder die höchsten Anteile an auf Generika entfallende UmsĂ€tze im Pharmamarkt auf: Bangladesch (70,9 %), Dominikanische Republik (63,0 %), Uruguay (61,5 %), SĂŒdkorea (58,7 %) und Argentinien (58,6 %).[50.1]

Hersteller und VerbÀnde

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Die Hersteller von innovativen, forschungsintensiven Medikamenten und von Generika bilden meist zwei scharf voneinander getrennte Gruppen innerhalb derselben Branche, da die forschenden Pharma-Unternehmen in den Generika-Produzenten lediglich Nutznießer sehen, die die FrĂŒchte ihrer eigenen Arbeit ohne Forschungsaufwand einsammeln und zu Kampfpreisen in den Markt drĂŒcken. Umgekehrt vertreten die Generika-Hersteller den Standpunkt, dass die Hersteller der OriginalprĂ€parate die hohen Preise ihrer Produkte auch dann noch einfordern, wenn die Forschungskosten sich lĂ€ngst amortisiert haben, wodurch das Gesundheitssystem bzw. die KostentrĂ€ger unmĂ€ĂŸig finanziell belastet werden. Kritiker bemerken ferner, dass die Marketingausgaben die Forschungsausgaben der Pharmaunternehmen ĂŒberwiegen. Allerdings produzieren immer mehr forschende Pharmaunternehmen selbst auch Generika. So ist zum Beispiel die Novartis-Tochter Sandoz mit Hauptsitz in Holzkirchen die zweitgrĂ¶ĂŸte Generika-Firma der Welt. Auch Generikahersteller selber haben oft Tochterfirmen, die das inhaltsgleiche PrĂ€parat noch gĂŒnstiger anbieten (z. B. gehört AbZ Pharma zu Ratiopharm und 1A-Pharma zu Hexal, die wiederum zu Novartis gehört).

Bekannte Hersteller von Generika in Deutschland sind Ratiopharm, Hexal und Stada. Bei diesen Herstellern handelt es sich um Anbieter umfangreicher Produktpaletten zu unterschiedlichen Indikationen. Über die Bedeutung der Generikaindustrie fĂŒr die Gesundheitsversorgung in Deutschland informiert eine Studie aus dem Juni 2005, die die Accenture GmbH in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Ingolstadt durchgefĂŒhrt hat.[51]

Der Verband Pro Generika ist der wichtigste Verband der Generika-Industrie in Deutschland. Seine 17 Mitglieder[52] decken einen Marktanteil von gut 90 Prozent der Hersteller ab, die ausdrĂŒcklich als Generikaunternehmen auftreten. Der 1986 gegrĂŒndete Deutsche Generikaverband gab Ende 2012 seine Auflösung bekannt.[53] Er vertrat vor allem die Interessen kleinerer und mittlerer Generikahersteller in Deutschland und setzte sich insbesondere fĂŒr Wettbewerb durch möglichst viele Wettbewerber ein. Die Generika-Industrie in Österreich wird durch den Österreichischen Generikaverband (ÖGV), in der Schweiz durch Intergenerika vertreten.

In den USA sind die Generikahersteller in der Generic Pharmaceutical Association (GPhA) organisiert.

GrĂ¶ĂŸte Generikahersteller der Welt 2018[54]
nach Umsatz in Millionen US-Dollar
Rang Unternehmen Firmensitz Umsatz
1. Mylan USA 11.260
2. Sandoz (ehemalige Generikasparte von Novartis) Schweiz 9.850
3. Teva Israel 9.670
4. Sun Pharmaceutical Indien 4.110
5. Lupin Limited Indien 2.270
6. Cipla Indien 2.200
7. Hikma Pharmaceuticals Vereinigtes Königreich 1.800
8. Sawai Pharmaceutical Japan 1.770
9. Dr. Reddy’s Laboratories Indien 1.740
10. Sanofi Frankreich 1.690

Generikakonsum aus ethischen GrĂŒnden

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Vegetarisch oder gar vegan lebende Menschen greifen teilweise nicht nur primĂ€r aufgrund der gĂŒnstigeren Konditionen zu Generika, sondern glauben auch, dies diene dem Tierschutz. Allerdings gilt auch hier, dass der Wirkstoff jedes Generikums ursprĂŒnglich an Tieren getestet wurde, was auch alternativmedizinische, phytotherapeutische oder generell jegliche traditionell verwendeten PrĂ€parate mit einschließt. Ferner sind wie oben erwĂ€hnt viele Hersteller, die sich auf Generika spezialisiert haben, Tochterunternehmen grĂ¶ĂŸerer Pharmakonzerne. Somit trifft es nur teilweise zu, dass dadurch Tierversuche vermieden werden.[55][56]

Siehe auch

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  • Aut idem

Weblinks

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Wiktionary: Generikum â€“ BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • Fragen und Antworten zu Generika. (PDF; 69 kB) Dokument EMA/393905/2006 Rev. 2 der EuropĂ€ischen Arzneimittelagentur, vom 22. November 2012
  • Generic Drugs: Are they Equivalent? Science-based Pharmacy, 5. Januar 2011 (englischsprachiger Überblick)
  • Pro Generika – deutscher Generikaverband
  • Österreichischer Generikaverband
  • Intergenerika – Schweizer Generikaverband
  • European Generic Medicines Association – europĂ€ischer Verband
  • The Generic Pharmaceutical Association (GPhA) – Generika-Verband in den USA

Einzelnachweise

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  1. ↑ Art. 10, Abs. 2, Buchst. b Richtlinie 2001/83/EG (Online bei EUR-Lex); § 24b Abs. 2 AMG (DE); § 1 Abs. 19 AMG (AT); Art. 4 Abs. 1 Buchst. asepties HMG (CH)
  2. ↑ Art. 10, Richtlinie 2001/83/EG (Online bei EUR-Lex); § 24b AMG (DE); § 10 AMG (AT); Art. 12 HMG (CH)
  3. ↑ Christoph BaumgĂ€rtel: Generika – Ein Update. In: Österreichischer Apothekerverband, Verband Angestellter Apotheker Österreichs (Hrsg.): Österreichische Apotheker-Zeitung. Band 65, Nr. 9. Österreichische Apotheker-Verlagsgesellschaft m. b. H., Wien 26. April 2011, S. 46–49 (apoverlag.at [PDF; 12,2 MB; abgerufen am 3. Mai 2011]). 
  4. ↑ a b Patrick E. Nwakama, Sam H. Haidar, u. a.: Generic Drug Products Demonstrate Small Differences in Bioavailability Relative to the Brand Name Counterparts: A Review of ANDAs Approved 1996–2005. In: 12th Annual FDA Science Forum. Center for Drug Evaluation and Research, Food and Drug Administration, April 2006, archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 4. MĂ€rz 2016; abgerufen am 25. Dezember 2012 (englisch): „The mean (±S.D.) of the absolute value of the difference in point estimates |T – R| for AUC0-T was 3.19% (±2.72) and 3.12% (±2.66) for AUC0-inf. Mean difference for Cmax was 4.50% (±3.57).“ 
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  16. ↑ Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 des Rates vom 18. Juni 1992 ĂŒber die Schaffung eines ergĂ€nzenden Schutzzertifikats fĂŒr Arzneimittel in der konsolidierten Fassung vom 2. Juli 1992, abgerufen am 4. Februar 2019 siehe ErwĂ€gungsgrĂŒnde und Artikel 13.
  17. ↑ Verordnung (EG) Nr. 1901/2006: Artikel 36.
  18. ↑ Richtlinie 2001/83/EG: Artikel 10 (1): „...ist der Antragsteller nicht verpflichtet, die Ergebnisse der vorklinischen und klinischen Versuche vorzulegen, wenn er nachweisen kann, dass es sich bei dem Arzneimittel um ein Generikum eines Referenzarzneimittels handelt, das gemĂ€ĂŸ Artikel 6 seit mindestens acht Jahren in einem Mitgliedstaat oder in der Gemeinschaft genehmigt ist oder wurde. Ein Generikum, das gemĂ€ĂŸ dieser Bestimmung genehmigt wurde, wird erst nach Ablauf von zehn Jahren nach Erteilung der Erstgenehmigung fĂŒr das Referenzarzneimittel in Verkehr gebracht. [...] Der [...] Zeitraum von zehn Jahren wird auf höchstens elf Jahre verlĂ€ngert, wenn der Inhaber der Genehmigung fĂŒr das Inverkehrbringen innerhalb der ersten acht Jahre dieser zehn Jahre die Genehmigung eines oder mehrerer neuer Anwendungsgebiete erwirkt, die bei der wissenschaftlichen Bewertung vor ihrer Genehmigung als von bedeutendem klinischen Nutzen im Vergleich zu den bestehenden Therapien betrachtet werden.“
  19. ↑ § 11 Patentgesetz (Deutschland).
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