Die Wurzeln der EuropÀischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind einerseits in der militÀrischen Bedrohung der Staaten Westeuropas durch die Sowjetunion nach dem Zweiten Weltkrieg zu sehen, andererseits im Interesse der (westlichen) Nachbarstaaten Deutschlands an einer militÀrischen Einbindung der Bundesrepublik, um eine Vormachtstellung Deutschlands in Europa zu verhindern.
Stattdessen wurde 1954 auf der Grundlage des ursprĂŒnglich gegen Deutschland gerichteten BrĂŒsseler Pakts die WesteuropĂ€ische Union (WEU) gegrĂŒndet, die neben den sechs EGKS-Staaten noch GroĂbritannien mit einschloss. Es handelt sich um ein System kollektiver Sicherheit in Europa, das aber gleichzeitig RĂŒstungsbegrenzungen fĂŒr die Partnerstaaten, insbesondere Deutschland, vorsah. Angesichts der ĂŒberragenden Bedeutung der NATO blieb das Gewicht der WEU jedoch stets begrenzt. 1992 nahm sie die sogenannten Petersberg-Aufgaben an (HumanitĂ€re Aufgaben und RettungseinsĂ€tze, friedenserhaltende Aufgaben und KampfeinsĂ€tze bei der KrisenbewĂ€ltigung inklusive friedensschaffender MaĂnahmen).
Seit den 80er-Jahren entwickelte sich zudem eine gemeinsame Verteidigungspolitik der EG-Kernstaaten Frankreich und Deutschland. Sie fĂŒhrte zur GrĂŒndung einer Deutsch-Französischen Brigade, aus der schlieĂlich 1992 unter Einschluss weiterer Staaten das Eurokorps hervorging.
Die EuropÀische Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Mit dem Vertrag von Maastricht wurde schlieĂlich 1992 die âSicherheitspolitikâ ausdrĂŒcklich der ZustĂ€ndigkeit der neu gegrĂŒndeten EU zugewiesen â wenn auch lediglich im Rahmen der intergouvernemental geprĂ€gten zweiten SĂ€ule. Dabei arbeitete die EU eng mit der WEU zusammen und ĂŒbernahm nun auch deren Petersberg-Aufgaben. Anders als WEU und NATO war die EU jedoch zunĂ€chst kein MilitĂ€rbĂŒndnis, d. h. auch im Fall eines Angriffs wĂ€ren die Mitgliedstaaten nicht zu gegenseitigem Beistand verpflichtet gewesen. Damit sollte den Bedenken der neutralen EU-Mitgliedstaaten wie Irland, Ăsterreich, Schweden und Finnland GenĂŒge getan werden.
Insbesondere in den Jugoslawienkriegen in den neunziger Jahren trat die geringe HandlungsfĂ€higkeit der EU offen zutage. Es wurde beklagt, sie sei ein ökonomischer Riese und ein auĂenpolitischer und militĂ€rischer Zwerg, der in seinem eigenen âHinterhofâ auf UnterstĂŒtzung amerikanischer NATO-Soldaten angewiesen sei. Vor diesem Hintergrund wurde im Vertrag von Amsterdam 1997 schlieĂlich der Ausbau zur EuropĂ€ischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) beschlossen. Ein wichtiger Schritt war der Kurswechsel der britischen Politik, die auf dem französisch-britischen Gipfel in Saint-Malo 1998 ihre Vorbehalte gegen eine nicht in die NATO integrierte, europĂ€ische Verteidigungskomponente aufgab.[1] In den folgenden Jahren wurde daher unter Leitung des neu ernannten Hohen Vertreters fĂŒr die Gemeinsame AuĂen- und Sicherheitspolitik, des frĂŒheren NATO-GeneralsekretĂ€rs Javier Solana, die ESVP weiter ausgebaut.
Zu wesentlichen VerĂ€nderungen kam es auf den EU-Gipfeln von Köln und Helsinki (beide 1999), Feira (2000) sowie Göteborg und Laeken (jeweils 2001): Hier wurde beschlossen, mit einer eigenen Verteidigungskomponente die Petersberger Aufgaben erfĂŒllen zu können und insbesondere bestimmte Kontingente von Soldaten, Polizisten und weiterem Personal zur VerfĂŒgung zu stellen. AuĂerdem wurde die Teilnahme von Nicht-EU-Staaten geregelt und vier Ad-hoc-Arbeitsgruppen zur Regelung der Beziehungen zwischen EU und NATO gegrĂŒndet.
Die Irak-Krise 2003 zeigte jedoch erneut die Uneinigkeit der EU. Beim sogenannten Pralinengipfel am 29. April 2003 schlugen die Staats- und Regierungschefs Belgiens, Deutschlands, Frankreichs und Luxemburgs die GrĂŒndung einer EuropĂ€ischen Sicherheits- und Verteidigungsunion vor, die insbesondere die Idee eines wechselseitigen Beistandspakts und einer rĂŒstungspolitischen Koordination vorsah. Dieser Vorschlag stieĂ zunĂ€chst auf ĂŒberwiegend negative Resonanz, gab aber einen wichtigen Impuls fĂŒr die Weiterentwicklung der ESVP.
ï»żMitgliedstaat mit Nichtbeteiligung an der GSVP bis 2022
Mit dem Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft trat, wurde die ESVP in Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) umbenannt. Er beinhaltete mehrere Reformen, darunter die bessere Koordination der RĂŒstungspolitik und eine wechselseitige Beistandsklausel (Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag), in die nun auch die neutralen Staaten einwilligten.
Seit dem Abkommen von Edinburgh von 1992 hatte DĂ€nemark eine Garantie, dass es nicht verpflichtet sein wĂŒrden, der fĂŒr die Verteidigung zustĂ€ndigen WesteuropĂ€ischen Union beizutreten. DarĂŒber hinaus sah das Abkommen vor, dass DĂ€nemark nicht an Diskussionen teilnehmen oder an Entscheidungen der EU mit Auswirkungen auf die Verteidigung gebunden sein wĂŒrde. Der Vertrag von Amsterdam von 1997 enthielt ein Protokoll das dieses Opt-out aus der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU formalisiert hat. Infolgedessen ist DĂ€nemark von auĂenpolitischen Diskussionen mit Auswirkungen auf die Verteidigung ausgeschlossen und nimmt nicht an Auslandsmissionen mit einer Verteidigungskomponente teil.[3]
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der dadurch verĂ€nderten Sicherheitslage in Europa stimmte die dĂ€nische Bevölkerung jedoch am 1. Juni 2022 in der Volksabstimmung in DĂ€nemark ĂŒber die Aufhebung des Verteidigungsvorbehalts der Abschaffung dieses Opt-outs fĂŒr Verteidigungsfragen zu. Dieses mehrheitliche Ja bedeutet, dass der Verteidigungsvorbehalt abgeschafft werden konnte. Bereits am 20. Juni erklĂ€rte DĂ€nemark die offizielle Abschaffung seines sogenannten EU-Verteidigungsvorbehalt zum 1. Juli 2022 und damit aller v.g. Sonderrechte aus dem Opt-out. Hierdurch ist es dem dĂ€nischen Parlament nun möglich, etwa fĂŒr die Teilnahme an EU-gefĂŒhrten MilitĂ€reinsĂ€tzen oder den Wehrbereichsprojekten der StĂ€ndigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) zu stimmen.[4][5]
Im November 2017 beschlossen die AuĂen- und Verteidigungsminister der EU ein Dokument zur permanenten strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), an der sich 25 der damals 28 Mitgliedstaaten beteiligen. Nicht dabei ist Malta, das aber spĂ€ter dazustoĂen kann. Die Vertragsstaaten haben sich zur Zusammenarbeit bei knapp 50 konkreten Projekten verpflichtet, wobei jeder Staat selbst entscheiden kann, an welchen Projekten er sich beteiligt. PESCO versteht sich nicht als Alternative zur NATO, sondern als ErgĂ€nzung.[6]
Nach dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs im Mai 2022 verabschiedete die EU das Gesetz ĂŒber das gemeinsame Beschaffungswesen (EDIPRA), um die europĂ€ische Verteidigungsindustrie durch den gemeinsamen Einkauf von Waffen zu stĂ€rken. Im Sommer 2023 wurde das âNotfallâ-Instrument von EDIRPA eingefĂŒhrt, wobei 500 Millionen Euro dem âAct in Support of Ammunition Production ASAPâ zugewiesen wurden. Dieses Gesetz zielt darauf ab, EngpĂ€sse bei der VerfĂŒgbarkeit von Munition und Raketen auszugleichen[7]
Im MĂ€rz 2024 prĂ€sentierte die EuropĂ€ische Kommission die erste Strategie fĂŒr die Verteidigungsindustrie auf EU-Ebene (EDIS). Diese Strategie beruft sich auf vier verschiedene Artikel im Vertrag ĂŒber die Arbeitsweise der Union (AEUV), obwohl die EU-VertrĂ€ge diese neue Befugnis ursprĂŒnglich nicht vorsahen. Das Investitionsprogramm ist zunĂ€chst mit 1,5 Milliarden Euro ausgestattet, könnte aber langfristig auf 100 Milliarden anwachsen. Ziel ist es, bis 2030 mindestens 50 Prozent der RĂŒstungsgĂŒter auf dem europĂ€ischen Binnenmarkt zu erwerben. Interessanterweise flossen im Jahr 2023 knapp 80 Prozent der Mittel in LĂ€nder auĂerhalb der EU, wobei allein 60 Prozent in die USA gingen. Diese Strategie zielt darauf ab, die WettbewerbsfĂ€higkeit und Einsatzbereitschaft der europĂ€ischen Verteidigungsindustrie zu stĂ€rken und die AbhĂ€ngigkeit von externen Anbietern zu verringern.[8]
Am 19. MĂ€rz 2025 stellte die EuropĂ€ische Kommission das erste WeiĂbuch zur Verteidigungsstrategie der EuropĂ€ischen Union vor.[9] EU-KommissionsprĂ€sidentin Ursula von der Leyen betonte, âWir können uns nicht leisten, von der Geschichte hin und her geschubst zu werden, wir mĂŒssen jetzt sofort handeln, damit wir spĂ€testens bis 2030 gerĂŒstet sind.â[10]
Das WeiĂbuch schlĂ€gt vor, dass Europa die Waffensysteme, die bisher im Rahmen des NATO-Verbundes von den USA bereitgestellt worden sind, selbst zu beschaffen oder zu produzieren: GroĂe Transportflugzeuge, Luftverteidigungssysteme, AufklĂ€rungstechnologie und moderne Drohnen zum Beispiel.
Mit dem Finanzierungsplan âReARM Europeâ sollen 800 Milliarden Euro fĂŒr die notwendige AufrĂŒstung aller EU-Mitgliedsstaaten zur VerfĂŒgung gestellt werden, wofĂŒr eine nationale Aufweichklausel fĂŒr den EU-StabilitĂ€ts- und Wachstumspakt ermöglicht werden soll.
GemÀà Art. 42 Abs. 1 und 2 EUV darf die EU sicherheits- und verteidigungspolitisch tĂ€tig werden.[11] GemÀà Art. 42 Abs. 2 EUV umfasst die GSVP dabei die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik. Letztere kann bei einem entsprechenden Beschluss des EuropĂ€ischen Rats auch zu einer gemeinsamen Verteidigung fĂŒhren. Die GSVP berĂŒhrt nach Art. 42 Abs. 2 EUV nicht die besonderen Charaktere der Verteidigungspolitiken einzelner Mitgliedstaaten, insbesondere jenen, die gleichzeitig der NATO angehören oder sich zu politischer NeutralitĂ€t verpflichtet haben.
Die GSVP unterliegt dem in Art. 23 bis 41 EUV geregelten rechtlichen Rahmen der Gemeinsamen AuĂen- und Sicherheitspolitik, deren Teil sie ist, sowie den besonderen Bestimmungen der Art. 42 bis 46 EU-Vertrag. Gleichwohl gibt es einige Besonderheiten:
RatsbeschlĂŒsse mit militĂ€rischen oder verteidigungspolitischen BezĂŒgen werden nach Art. 31 Abs. 4 EU-Vertrag ausnahmslos einstimmig gefasst.
Die operativen Ausgaben im Zusammenhang mit MaĂnahmen mit militĂ€rischen oder verteidigungspolitischen BezĂŒgen werden gemÀà Art. 41 Abs. 2 EU-Vertrag nicht aus dem Haushalt der EuropĂ€ischen Union, sondern von den Mitgliedstaaten getragen
Im Rahmen des Art. 42 Abs. 7 können im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats die anderen Mitgliedsstaaten um UnterstĂŒtzung gebeten werden. Die anderen Mitgliedsstaaten schulden dem angegriffenen Mitgliedsstaat dann alle in ihrer Macht stehende Hilfe und UnterstĂŒtzung im Einklang mit Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies wurde zum ersten Mal von Frankreich nach den TerroranschlĂ€gen am 13. November 2015 in Paris in Anspruch genommen und auch von den anderen Mitgliedsstaaten gewĂ€hrt.
Besondere Bedeutung kommt in der GSVP indes dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) zu, das sich im Regelfall aus den Botschaftern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Es ersetzt das Politische Komitee, das in der Vergangenheit auf der Ebene der politischen Direktoren zusammentraf. Das PSK verfolgt die fĂŒr die GASP wichtigen Entwicklungen des Weltgeschehens, erarbeitet neue Strategien und ĂŒberwacht deren Umsetzung. Unter der Aufsicht des Rates gewĂ€hrleistet das PSK die politische Kontrolle und strategische Leitung von Krisenmanagement-Aktionen.
Daneben existieren einige weitere Institutionen, die ausschlieĂlich Aufgaben der GSVP wahrnehmen:
Der MilitĂ€rausschuss der EU (EUMC) besteht aus den Generalstabschefs, vertreten durch ihre militĂ€rischen ReprĂ€sentanten, die zumeist in Personalunion bei der EU und der NATO ihr Land vertreten. Der MilitĂ€rausschuss ist das höchste militĂ€rische Gremium und berĂ€t das PSK in militĂ€rischen Fragen. Er pflegt die Beziehungen zu anderen internationalen Organisationen und den LĂ€ndern auĂerhalb von EU und NATO. Er nimmt auĂerdem die militĂ€rische Leitung von Operationen wahr und leitet den MilitĂ€rstab militĂ€risch an. Der Vorsitzende nimmt an Sitzungen des PSK, des NATO-MilitĂ€rausschusses und des Rates teil â im letzteren Fall, wenn ein militĂ€risches Thema auf der Agenda steht.
Der MilitĂ€rstab der EU (EUMS) ist Teil des EuropĂ€ischen AuswĂ€rtigen Dienstes. Zu seinen Aufgaben gehören die FrĂŒhwarnung, Lagebeurteilung und strategische Planung bezĂŒglich der Petersberg-Aufgaben. Diese wurden ursprĂŒnglich fĂŒr die WesteuropĂ€ische Union definiert und spĂ€ter dann auf die EU ĂŒbertragen. Der Stab soll im Krisenfall die multinationalen StreitkrĂ€fte bestimmen, erfassen und aufstellen, meist in Abstimmung mit der NATO. Der EUMS bestimmt das âWieâ, das âObâ liegt auf der politischen Ebene.
Der Ausschuss fĂŒr die zivilen Aspekte der KrisenbewĂ€ltigung entwickelt die zivilen Planziele der EU und ist verantwortlich fĂŒr deren Umsetzung. Er gibt Empfehlungen und Stellungnahmen an das PSK und andere Ratsgremien. ZusĂ€tzlich gibt es seit dem Jahr 2001 im Generalsekretariat des Rates eine Polizei-Einheit fĂŒr die Planung und DurchfĂŒhrung von polizeilichen Missionen der EU.
Die zivile/militĂ€rische Zelle der EU wird im EUMS eingerichtet. Normalerweise wird das Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE) der NATO oder ein nationales Hauptquartier zum Einsatz kommen. HierfĂŒr wird eine EU-Planungszelle im SHAPE eingerichtet und die NATO wird eingeladen, Verbindungsvereinbarungen mit dem EUMS zu treffen. ZusĂ€tzlich soll eine Planungszelle im EUMS eingerichtet werden, die im Bedarfsfall eingesetzt werden kann. Sie wird die EU-Mitgliedstaaten in der Krisenerkennung und bei zivilen Operationen unterstĂŒtzen, die zivile und militĂ€rische Komponente verbinden und dafĂŒr vorplanen. ZusĂ€tzlich wird sie die nationalen Hauptquartiere unterstĂŒtzen. Sie kann aber auch das SHAPE oder ein nationales Hauptquartier ersetzen, vor allem wenn zivile bzw. militĂ€rische Unternehmungen anstehen oder kein nationales Hauptquartier gefunden wird.
Produkt europĂ€ischer RĂŒstungszusammenarbeit: Der Tiger Eurocopter Die EuropĂ€ische Verteidigungsagentur wurde mit Ratsbeschluss vom 12. Juni 2004 geschaffen. Ihre Aufgabe ist die UnterstĂŒtzung der Mitgliedstaaten und die Koordinierung ihrer Zusammenarbeit in den Bereichen MilitĂ€rische Forschung, RĂŒstungsplanung und Beschaffung. Hierdurch sollen Synergieeffekte u. a. in Form von Kosteneinsparungen erzielt werden.
Das Satellitenzentrum der EuropÀischen Union (EUSC) in Torrejón (bei Madrid, Spanien) beobachtet besonders im Dienste der GSVP die Erde und erstellt Satellitenbilder und -karten. Speziell bei der KonfliktprÀvention und -Beobachtung spielt das EUSC deshalb eine wichtige Rolle (zum Thema:Weltraumwaffe).
Der GSVP steht dasselbe Instrumentarium wie der GASP zur VerfĂŒgung. Auf der Grundlage der Leitlinien und Strategien des EuropĂ€ischen Rates beschlieĂt der Rat ĂŒber die Standpunkte der Union zu auĂen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Themen und ĂŒber die DurchfĂŒhrung von Aktionen, zum Beispiel in der Form von militĂ€rischen Missionen.
Die Befehlshaber einer EUFOR-Mission besprechen die Taktik, erkennbar ist das Europa-Emblem als Schulterabzeichen
Die EU verfĂŒgt nicht ĂŒber eigene Soldaten oder gar eine europĂ€ische Armee. Stattdessen greift die EU auf die StreitkrĂ€fte der Mitgliedstaaten zurĂŒck, welche im Einzelfall autonom ĂŒber die Bereitstellung entscheiden. In Deutschland erfordert dies die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages.
Um im Rahmen der EU aktiv zu werden, wurde auf den EuropĂ€ischen RĂ€ten von Köln und Helsinki im Jahr 1999 eine Verbesserung der militĂ€rischen FĂ€higkeiten der EU vereinbart. Im Rahmen des European Headline Goal beabsichtigte die EU, binnen 60 Tagen fĂŒr einen Zeitraum von bis zu einem Jahr 50.000â60.000 Soldaten fĂŒr die gesamte Bandbreite der Petersberg-Aufgaben als schnelle EU-Eingreiftruppe zur VerfĂŒgung stellen zu können. Hierbei geht es in erster Linie um friedenssichernde EinsĂ€tze wie die Mission in Bosnien-Herzegowina durch EUFOR Althea (siehe unten). Das ursprĂŒngliche Ziel einer umfassenden EinsatzfĂ€higkeit bis zum Jahr 2003 wurde nach eigener EinschĂ€tzung des Rats nicht erreicht.[13] Daraufhin wurde im ersten Halbjahr 2004 eine erneute Verbesserung der militĂ€rischen FĂ€higkeiten im Rahmen des Headline Goal 2010 vereinbart, doch auch dieses Ziel wurde verfehlt.[14]
Als Schritt zur schnellen Verbesserung der EinsatzfĂ€higkeit beschloss der Rat 2004 die Aufstellung der sogenannten EU Battlegroups. Diese hochflexiblen VerbĂ€nde mit einer StĂ€rke von etwa 1.500 Soldaten können innerhalb von 10â15 Tagen in einem Radius von 6.000 km um BrĂŒssel fĂŒr eine Dauer von bis zu vier Monaten zum Krisenmanagement eingesetzt werden. 2005 waren die ersten VerbĂ€nde verfĂŒgbar, die volle EinsatzfĂ€higkeit wurde 2007 erreicht. Seitdem stehen jeweils 2 dieser in der Regel multinational zusammengesetzten VerbĂ€nde fĂŒr jeweils 6 Monate einsatzbereit zur VerfĂŒgung.
Bei all den Verpflichtungen im Rahmen der Verbesserung der militĂ€rischen FĂ€higkeiten handelt es sich nicht um rechtsverbindliche Vorgaben, sondern um autonome â politisch verbindliche â Verpflichtungen der Mitgliedstaaten.
Im Fall von EU-MilitĂ€reinsĂ€tzen liegt die politische Kontrolle und strategische Leitung der Mission beim Rat und dem PSK. In der Zwischenstufe verfĂŒgt die EU im beschrĂ€nkten MaĂe ĂŒber eigene Planungs- und DurchfĂŒhrungskapazitĂ€ten, gegebenenfalls unter RĂŒckgriff auf Mittel der Mitgliedstaaten. Insbesondere bei umfassenderen Operationen wie EUFOR Althea (siehe unten), kann die EU aber auch auf Mittel der NATO auf Grundlage der Vereinbarung Berlin Plus zurĂŒckgreifen.
Bestehende MilitÀroperationen und zivile Missionen der EU im Rahmen der ESVP bzw. GSVP
EUNAVFOR MED â MilitĂ€rmission durch MarinekrĂ€fte gegen Menschenschmuggel im sĂŒdlichen zentralen Mittelmeer seit Juni 2015
EUTM RCA â MilitĂ€rische Ausbildungsmission seit Juli 2016
EUTM Mosambik â MilitĂ€rische Ausbildungsmission zur UnterstĂŒtzung der mosambikanischen StreitkrĂ€fte im Kampf gegen die Rebellenmiliz al-Shabab seit 2021
EU NAVFOR Aspides â MilitĂ€rmission durch MarinekrĂ€fte zur Sicherung der Schifffahrt im Roten Meer und im Golf von Aden vor Angriffen der Huthi-Miliz seit 2024
EUBAM Rafah (European Union Border Assistance Mission Rafah) â unterstĂŒtzende Kontrollmission am palĂ€stinensisch-Ă€gyptischen GrenzĂŒbergang in Rafah, seit November 2005, seit 2007 ausgesetzt
EUBAM Moldawien/Ukraine â Grenzkontrollmission der EU an der moldauisch-ukrainischen Grenze zur Unterbindung des Waffen-, Menschen- und Drogenschmuggels von und nach Transnistrien seit 30. November 2005[16]
EUJUST Themis â Mission der EU zur StĂŒtzung der Rechtsstaatlichkeit in Georgien (beendet am 15. Juli 2005)
EUPOL Proxima â Polizeimission der EuropĂ€ischen Union in Mazedonien (15. Dezember 2003 bis 14. Dezember 2005)
EUPAT â Nachfolgemission von EUPOL Proxima in Mazedonien (15. Dezember 2005 bis 15. Juni 2006)
Aceh Monitoring Mission (AMM) â Beobachtungsmission zur Demilitarisierung in Aceh, Indonesien (beendet am 15. Dezember 2006)
EUPOL Kinshasa â Polizeimission der EU in Kinshasa, DR Kongo (April 2005 bis Juni 2007)
EUMM Jugoslawien â Ăberwachungsmission im ehemaligen Jugoslawien (1991 bis Dezember 2007)
EU SSR Guinea-Bissau â Mission zur UnterstĂŒtzung der Reform des Sicherheitssektors in Guinea-Bissau (EU SSR) (FrĂŒhjahr 2008 bis 30. September 2010)
EUPM â EU-Polizeimission vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2011 in Bosnien und Herzegowina
EUJUST LEX â Integrierte Rechtsstaatsmission der EU im Irak[18] bis 31. Dezember 2013
Die Zusammenarbeit mit den USA wird unter anderem im Rahmen der NATO gewĂ€hrleistet: âDie Entwicklung der ESVP ist vor allem politisch motiviert und hat ihren Ursprung in den Konflikten um das ehemalige Jugoslawien [âŠ] Da diese KrisenreaktionskrĂ€fte jedoch vorderhand auf Strukturen und Einrichtungen der NATO angewiesen sein werden, verfĂŒgen die USA auch weiterhin ĂŒber die Möglichkeit einem Einsatz zuzustimmen oder nicht. Doch eine europĂ€ische SelbstĂ€ndigkeit und UnabhĂ€ngigkeit werden die USA auf Dauer nicht verhindern können und vermutlich auch nicht wollen, denn ein besserer Partner Europa entlastet die USA und festigt damit das BĂŒndnis. [âŠ] Es geht damit keines falls darum, einen Ersatz fĂŒr die NATO auf die Beine zu stellen und eine europĂ€ische Armee ist vorderhand nicht geplant.â[19]
NATO-GeneralsekretĂ€r Jens Stoltenberg, EU-RatsprĂ€sident Donald Tusk und EU-KommissionsprĂ€sident Jean-Claude Juncker haben am 10. Juli 2018, einen Tag vor der offiziellen Tagung des Nordatlantikrats, in BrĂŒssel eine âErklĂ€rung ĂŒber die beiderseitige Zusammenarbeitâ unterzeichnet. Die EU und die NATO hatten bereits bei dem Gipfeltreffen aller NATO-Staats- und Regierungschefs im Juli 2016 in Warschau eine Zusammenarbeit vereinbart. Sie umfasste 2016 z. B. ein abgestimmtes Vorgehen in der FlĂŒchtlingskrise und gegen Cyber-Attacken, welche sich gegen eine wichtige Infrastruktur wie Energienetze oder das Bankensystem richten.
Diese Zusammenarbeit wurde 2018 bekrĂ€ftigt. Vorrangig festgelegt wurden ârasche und nachweisbare Fortschritteâ bei der âmilitĂ€rischen MobilitĂ€tâ, also z. B. durch StraĂen und BrĂŒcken, zur schnellen Truppenverlegung. Als weitere Hauptziele werden Terrorismus-BekĂ€mpfung, die stĂ€rkere Abwehr von ABC-Waffen und die Förderung von Frauen genannt.
Die EU-Mitgliedstaaten hatten im Dezember 2017 eine stĂ€rkere gemeinsame bewaffnete Zusammenarbeit namens PESCO beschlossen.[20] Beschlossen wurden vorerst 17 MilitĂ€rprojekte, die teils auch die RĂŒstungszusammenarbeit betreffen. Die Trump-Administration hatte dagegen die Sorge geĂ€uĂert, diese EU-PlĂ€ne schwĂ€chten die NATO und könnten den Zugang von US-Firmen zum europĂ€ischen RĂŒstungsmarkt beschrĂ€nken. US-Verteidigungsminister Jim Mattis reagierte im Februar 2018 mit der Forderung âschriftlich in EU-Dokumente aufzunehmen, dass die gemeinsame Verteidigung eine NATO-Aufgabe ist, und zwar ausschlieĂlich eine NATO-Aufgabe.â[21] Die EU antwortete, dass dies bereits in den EU-VertrĂ€gen stehe.
In der gemeinsamen NATO-EU-ErklĂ€rung vom Juli 2018 steht: âDie NATO wird weiterhin ihre einzigartige und wesentliche Rolle als Eckpfeiler der kollektiven Verteidigung fĂŒr alle BĂŒndnispartner spielen.â
Zivile Experten, Polizei- und Zollbeamte sowie Soldaten der Bundeswehr engagieren sich bei fast allen GSVP-EinsĂ€tzen. Das AuswĂ€rtige Amt informiert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags regelmĂ€Ăig ĂŒber die Missionen. Deutschland hat dafĂŒr in den letzten Jahren umfassende Voraussetzungen geschaffen: das Zentrum fĂŒr Internationale FriedenseinsĂ€tze, ein âSekundierungsgesetzâ fĂŒr die Entsendung von deutschen FachkrĂ€ften sowie eine gemeinsame Ausbildungsplattform fĂŒr zivile, polizeiliche und militĂ€rische EinsatzkrĂ€fte. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages lassen sich regelmĂ€Ăig ĂŒber die Missionen informieren. Bei bewaffneten militĂ€rischen Operationen beraten sie und stimmen ĂŒber das Bundestagsmandat ab, das fĂŒr solche EinsĂ€tze erforderlich ist.[22]
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