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Gebietskörperschaften in der Schweiz sind:
- der Bund
- die Kantone
- (im Kanton Graubünden die Kreise)
- die Gemeinden
Keine Gebietskörperschaften sind
- die Bezirke – sie dienen nur der Verwaltung und Gerichtsorganisation
Eine einmalige Ausnahme bildete von 1976 bis 1994 der damals zum Kanton Bern und heute zum Kanton Basel-Landschaft gehörende Bezirk Laufen, der in der Frage des möglichen Kantonswechsels des Laufentals eigenständig mit den Nachbarkantonen verhandeln und Entscheidungen treffen durfte. Zu diesem Zweck verfügte er über einen Bezirksrat.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Thomas Fleiner: Das Selbstbestimmungsverfahren zwischen 1980 und 1993. In: Lehrblätz Laufental – Vom schwierigen Weg der direkten Demokratie. Werd Verlag, Zürich 1993, ISBN 3-85932-105-6, S. 64.