Flurschäden (auch „Kulturschäden“) sind Schäden, die beispielsweise durch Wild, Engerlinge, militärische Übungen oder Vermessungsarbeiten auf Feldern, Grünland, Sonderkulturen, in Forsten oder sonstigen landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzten Flächen entstehen.[1] Flurschäden sind zu unterscheiden von Sachschäden.
Im übertragenen Sinne werden Nachteile jeder Art, die häufig durch eine unbedachte Handlung oder Höhere Gewalt entstehen, und eine weitreichende, negative Wirkung haben, als Flurschaden bezeichnet. Siehe auch: Begleitschaden
Einzelnachweise
- ↑ Hubert Holthausen, Uwe Grzesiak, Sönke Iwersen, Elmar Off, Peter Schlinck: Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, Ausbildungsliteratur. Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2009, ISBN 978-3-89952-269-3, S. 304 (online)