

Feudalismus (wie âfeudalâ zu lateinisch feudum/feodum âLehenâ), auch Feudalsystem oder FeudalitĂ€t genannt, bezeichnet in den Sozial-, Rechts- und Geschichtswissenschaften vor allem die Gesellschafts- und Wirtschaftsform des europĂ€ischen Mittelalters (6. bis 15. Jh.), doch bestand er mindestens bis ins 18. Jahrhundert.
Begriffsgeschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Begriff wurde in Frankreich im frĂŒhen Zeitalter der AufklĂ€rung geprĂ€gt, durch Montesquieu 1748 bekannt gemacht und insbesondere von Voltaire erlĂ€utert. In der Französischen Revolution 1789 spielte er als Kampfbegriff zur Charakterisierung der frĂŒheren Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung eine groĂe Rolle. Im deutschsprachigen Raum kam der Ausdruck Feudalismus Anfang des 19. Jahrhunderts auf. SpĂ€ter klassifizierte Karl Marx den Feudalismus als notwendige Vorstufe des Kapitalismus, woran sich die marxistische Geschichtswissenschaft insbesondere in der DDR[1], aber auch westliche Marxisten wie Perry Anderson orientierten. Doch auch die Annales-Schule in Frankreich benutzte den Begriff, z. B. Marc Bloch (La SociĂ©tĂ© fĂ©odale, 1939/40).
Merkmale
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Feudalismus ist ein militĂ€risches, politisches und ökonomisch-soziales System: Ein (1) berufsmĂ€Ăiger Kriegerstand ist in Treue einem Herrscher ergeben; (2) die Grundherrschaft ermöglicht den Kriegern ein arbeitsfreies Renteneinkommen in verschiedenen Formen; sie sind (3) lokale Herren der Bauern durch die Gerichtsbarkeit und umfassende Rechte. Es verbinden sich so das Lehnswesen und die Grundherrschaft.[2] Historisch entwickelte es sich im Kernraum des Frankenreiches unter Karl dem GroĂen.[3]
Eine idealtypische feudale Gesellschaft kann durch folgende Merkmale beschrieben werden:
- Ein Herrscher (König, Herzog) ĂŒberlĂ€sst seinen militĂ€rischen Gefolgsleuten (Vasall) zu deren materieller Versorgung die Nutzung von Teilen seines Landes, einschlieĂlich der darauf sesshaften Bewohner.
- Das feodum ist ein zum Lehen (also ein im anfĂ€nglichen Grundprinzip nur zur Leihe) ĂŒbertragenes beneficium, also eine Wohltat im Sinne eines Liegenschaftsvermögens, welches nach seiner Bodenbeschaffenheit sowie personellen Ausstattung (samt der damit einhergehenden baulichen und gerĂ€tschaftlichen Ausstattung) dazu geeignet und bestimmt ist, ErtrĂ€ge zum Unterhalt des Lehnsinhabers zu erwirtschaften.
- Im Anschluss an die LehensgĂŒter entwickeln sich mit der Zeit herrschaftliche und wirtschaftliche Gegebenheiten, die als Leibeigenschaft verrechtlicht werden und die den Bevölkerungsteil, der das Land bewirtschaftet (Bauern), von der gesellschaftlichen Organisation im Sinne einer staatlich-politischen Willensbildung ausschlieĂen, wĂ€hrend sie gleichzeitig nach oben hin, zum obersten Herrn, der Entstehung einer zentralen Staatsverwaltung entgegenwirken oder diese schwĂ€chen.
Streng genommen beinhaltet der Begriff Feudalismus daher zwei voneinander getrennte Dimensionen:
- das VerhÀltnis des obersten Herrn zur Kriegergruppe und deren Gefolgschaftstreue sowie
- die HerrschaftsverhÀltnisse der belehnten Gruppe nach unten zu den Bauern.
Die Produktion des Feudalismus war stark von der Naturalwirtschaft und schlechte VerkehrsverhĂ€ltnisse geprĂ€gt. Die Mehrheit der Bevölkerung bestand aus Bauernfamilien. Sie waren aber nur teilweise EigentĂŒmer des von ihnen bestellten Landes. Das meiste Land gehörte wenigen Grundherrn. Die meisten Bauern hatten schlieĂlich den Status der Hörigkeit, sie waren also persönlich abhĂ€ngig vom Grundherrn und unfrei.
Das bedeutet:
- Sie waren an die Scholle (das zu bestellende Land) gebunden (glebae adscripti) und hatten nicht das Recht, sie zu verlassen, weil sie als Bestandteil der WirtschaftsgĂŒter des Lehnsgutes galten.
- Sie waren der Rechtsprechung ihres Herrn unterworfen.
- Sie schuldeten dem Grundherren Abgaben, sowohl in Form von Arbeitsleistungen (Fron) auf dem direkt vom Grundherren bestellten Land (Salland) als auch in Form von Naturalabgaben, die aus demjenigen StĂŒck Land aufgebracht werden mussten, das sie selbst bewirtschafteten (Zehnt). Die Frondienste oder die Naturalabgaben konnten im Verlauf der Entwicklung auch durch Geldabgaben abgelöst werden.
Allerdings konnten die Herrenrechte auch in verschiedenen HĂ€nden sein, beispielsweise als getrennte Gerichts- und Grundherrschaft. Der Grundherr war gegenĂŒber den Leibeigenen auch nicht vollkommen souverĂ€n, die Landnutzung zu gewĂ€hren oder zu entziehen. Wichtige Formen kennen ein erbliches Nutzungsrecht innerhalb der Familie des Hörigen, ein Nutzungsrecht auf Lebenszeit oder auf mehrere Jahre sowie als fĂŒr die Hörigen unsicherste Form ein jederzeit widerrufbares Nutzungsrecht.[4]
Das Eigentum des Grundherrn war auch nur bedingt, denn er hatte es als Lehen von einem höhergestellten Adligen erhalten, dem er dafĂŒr Kriegsdienste schuldete und dessen Vasall er war. Allerdings konnten auch der König oder höhere Vasallen unmittelbar als Grundherren auftreten. Im Verlauf des Mittelalters nahmen mittelbare Grundherrschaften zu, wĂ€hrend die DomĂ€nen oder KammergĂŒter als Reste unmittelbarer landesherrlicher Grundherrschaft verblieben.
Zum Feudalismus als Wirtschaftssystem gehört auch, dass ein Teil der Einnahmen des Feudalherrn wieder verteilt wurde, als patriarchalisches Almosen, als Geschenk an âtreueâ Vasallen o. Ă€. Es war nĂ€mlich Teil der christlichen Aufgaben des Feudalherrn, fĂŒr einen Ausgleich und Gerechtigkeit zu sorgen, was mehr oder weniger erfĂŒllt wurde. Das Interesse der Feudalherren an möglichst groĂen ĂberschĂŒssen der bĂ€uerlichen Haushalte bewirkte eine allmĂ€hliche ProduktivitĂ€tssteigerung. Damit konnten mehr Menschen auĂerhalb der Landwirtschaft leben, insbesondere Handwerker an Herrensitzen und in StĂ€dten.[5]
Die Kette dieser abhĂ€ngigen, mit Kriegsdienst verbundenen Lehen reichte bis zum König, dessen hoheitliche DomĂ€ne letzten Endes alles Land war. Als christlicher Herrscher unterlag er den kirchlichen Forderungen an ein sĂŒndenfreies Verhalten. Die politische SouverĂ€nitĂ€t war nach unten hin quasi parzelliert und das Feudalsystem trug die MachtausĂŒbung, öffentliche Ordnung und Verwaltung bis hinab zur örtlichen Ebene. Der König hatte keinen direkten rechtlichen Zugang zu einem GroĂteil seiner Untertanen.
Hieraus ergibt sich eine bestimmte Entwicklungsdynamik:
- Aus der germanischen Zeit ĂŒberlebte lange Zeit das dörfliche Gemeindeland, die Allmende. Die Zersplitterung der SouverĂ€nitĂ€t erschwerte die Aneignung dieses Landes durch die Feudalherren und stĂ€rkte die Stellung der Bauern.
- Die relative Freiheit der Vasallen unterstĂŒtzte die Existenz und Entwicklung von StĂ€dten. Die StadtbĂŒrger beschĂ€ftigten sich mit Handwerk und Handel und erkĂ€mpften mit der Zeit höhere Autonomie (siehe auch unter Kommunen).
- Die Könige waren bestrebt, ihre Rechte ĂŒber die reinen Feudalbeziehungen hinaus auszuweiten und direkte Beziehungen zu ihren Untertanen zu etablieren, zum Beispiel in Form der Steuererhebung. Dadurch gerieten sie in einen Gegensatz zum Adel.
- Die Kirche, seit der SpĂ€tantike ein Bestandteil des Staates, wurde im Mittelalter in das Lehenswesen integriert und an der Feudalherrschaft beteiligt. Daraus resultieren hĂ€ufige Spannungen zwischen weltlichen und religiösen Herrschaften, die zu einem Riss in der feudalen LegitimitĂ€t fĂŒhren konnten. Ein Beispiel hierfĂŒr ist der Investiturstreit zwischen dem Papsttum und dem deutschen Kaiser, das von den Ottonen eingefĂŒhrte Reichskirchensystem fĂŒr seine Zwecke nutzte.
Einzelne Aspekte des Feudalismus konnten sich mancherorts fĂŒr lange Zeit auch in Gesellschaften erhalten, die insgesamt nicht mehr feudal geprĂ€gt waren. So folgte das schottische Immobilienrecht noch bis 2002 einem als feudal tenure bezeichneten System, in dem etwa der KĂ€ufer eines GrundstĂŒcks formell Vasall eines Lehnsherrn wurde.[6]
Entstehung und Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die feudale Gesellschaft entstand im FrĂŒhmittelalter durch eine Verschmelzung der sich auflösenden antiken Gesellschaft und der keltischen sowie germanischen Gesellschaften. Dabei dĂŒrfte das römische Kolonat mit seinen halbfreien Bauern, das vor allem auĂerhalb Italiens verbreitet war, eine wesentliche Quelle fĂŒr das Feudalsystem gewesen sein. Möglicherweise blieb auch die weiter vorhandene antike Sklaverei bereits zu diesem Zeitpunkt oder spĂ€ter durch die Rezeption römischer Ăberlieferungen ein Vorbild. Auch die heute nicht mehr klar fassbare keltische VasallitĂ€t mag sich fortgesetzt haben. Die persönliche Gefolgschaft dĂŒrfte dabei das wesentliche von den Germanen ĂŒbernommene Element gewesen sein, auch wenn es mit dem Patronat auch ein Ă€hnliches römisches System gab.[7]
Nach der Völkerwanderung entstanden auf dem Gebiet des ehemaligen Römischen Reiches mehrere germanische Königreiche. Die feudalen Institutionen entwickelten sich erst allmĂ€hlich im Reich der Franken, als eine vormals zum Teil freie Bauernschaft durch stĂ€ndige Kriege und Invasionen der Wikinger, Sarazenen, Magyaren usw. ökonomisch ruiniert und sich im 9. Jahrhundert zunehmend in die AbhĂ€ngigkeit von den Feudalherren begab. Der Eingang in die Grundherrschaft bot eine Möglichkeit, die persönliche Teilnahme an kostspieligen KriegszĂŒgen zu vermeiden. Andere Autoren sehen in der SchwĂ€chung der Ressourcen der Zentralgewalt durch die Invasionen und im Verlust ihrer FĂ€higkeit zur Durchsetzung allgemein anerkannter Rechte eine Hauptursache des Aufstiegs lokaler Herrschaften, welche nur in befestigten Wohnsitzen (Burgen) ihre Besitzrechte sichern und gegebenenfalls gewaltsam durchsetzen konnten.[8]
Anfangs dĂŒrfte der rechtliche Status der Bauern sich nicht wesentlich von dem der Freien unterschieden haben, im Verlauf der Jahrhunderte wurde die persönliche Freiheit aber immer weiter eingeschrĂ€nkt.[9] Es gab aber auch gewaltsame Einverleibungen durch Feudalherren (beispielsweise im Stedingerkrieg).
- Die Kernregion des europÀischen Feudalismus lag im Norden des heutigen Frankreich, das dem idealtypischen Feudalsystem sehr viel mehr als jede andere Region entsprach. Hier existierte eine einzigartig dichte Lehnshierarchie mit vielfÀltigen Ebenen der Subinfeudation (Unterlehen).
- In heute zu Deutschland zĂ€hlenden Gebieten (ausgenommen bei den Sachsen) setzte sich der Feudalismus erst im 9. Jahrhundert durch. In der frĂŒhmittelalterlichen Form war die persönliche AbhĂ€ngigkeit noch kennzeichnend, an deren Stelle spĂ€ter oft Geldabgaben traten.[10]
- In SĂŒdeuropa (Spanien, Languedoc, Italien) ĂŒberlebte die Antike stĂ€rker. So war verhĂ€ltnismĂ€Ăig sehr viel mehr Land originĂ€res, nicht lehnsgebundenes Allod (Eigentum). Zudem blieben die StĂ€dte weit mehr als in Nordeuropa bedeutend und erlebten im Languedoc und in Italien bereits ab dem 10. Jahrhundert eine neue BlĂŒtezeit.
- In Nordeuropa (Sachsen, England, Skandinavien) mit stĂ€rkeren Ăberresten der germanischen Gesellschaften dauerte es viel lĂ€nger, bis sich die Leibeigenschaft etablierte, in Sachsen und teilweise in anderen deutschen Gebieten bis zum 12. Jahrhundert. Dort entwickelte sich das Feudalsystem nicht langsam, sondern wurde aus den frĂ€nkischen Kernlanden in GĂ€nze âimportiertâ.[11] In Schweden konnte es sich nie vollstĂ€ndig durchsetzen, in Norwegen ĂŒberhaupt nicht. In England wiederum verschwand die autonome Volksgerichtsbarkeit nie vollstĂ€ndig. Aus ihr entwickelte sich das Common Law.
Im Verlauf des Mittelalters und der FrĂŒhen Neuzeit verĂ€nderte sich der Feudalismus nicht nur aufgrund der immer stĂ€rkeren Rechtsstellung der Feudalherren gegenĂŒber den Hörigen, sondern auch wegen der allgemeinen Entwicklung der Wirtschaft und des immensen Bevölkerungsanstiegs. Dazu gehören agrartechnische Verbesserungen (Dreifelderwirtschaft, Beetpflug, Kummet) und der weitreichende Landesausbau. Im Bereich des spĂ€teren Deutschland beschrĂ€nkten sich die WirtschaftsverhĂ€ltnisse bis etwa 1150 weitgehend auf die Leistungen innerhalb der Villikation oder allenfalls in regionalen BezĂŒgen. Daran knĂŒpften erste Handelsbeziehungen im Rahmen der sich entwickelnden Geldwirtschaft an, meist auf regionale stĂ€dtische Zentren bezogen. Von etwa 1470 an weitete sich der Handel mit Agrarprodukten hin zu europaweiten, spĂ€ter interkontinentalen Handelsströmen aus.[12] Mit zunehmendem Geldmangel der Zentralgewalten wurden diese zur GewĂ€hrung von Privilegien und Konzessionen im Austausch gegen Geld gezwungen, was ihre Stellung gegenĂŒber den Feudalherren weiter schwĂ€chte.[13]
Refeudalisierung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Refeudalisierung bedeutet die Wiederherstellung einer feudalen Ordnung, also die RĂŒckkehr zu originĂ€ren Formen feudaler Organisation von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, wie sie im 18. und 19. Jahrhundert in SĂŒd- und SĂŒdosteuropa vorkam.
Neo-Feudalismus
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Neo-Feudalismus bedeutet die teilweise oder umfassende spontane Entstehung oder planmĂ€Ăige EinfĂŒhrung feudalismus-analoger Organisationsformen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft mitten im Kapitalismus. Im Hinblick auf die Vereinigten Staaten vertreten dies Emmanuel Todd, Joel Kotkin[14] und Vladimir Shlapentokh, der diese Tendenz auch fĂŒr Russland nach 1991 konstatiert. Die Sicherung von Monopolrenten fĂŒr Unternehmen in Form von Privilegien, Lizenzen, Konzessionen, Subventionen oder der Bereitstellung öffentlicher GĂŒter im Austausch gegen die Förderung von Politikern z. B. durch die Finanzierung von Parteien und WahlkĂ€mpfen sei ein feudales Merkmal moderner politischer Systeme; Unternehmen fördern Politiker, die ihnen Monopol- oder Zusatzrenten versprechen, denen keine adĂ€quaten Leistungen gegenĂŒberstehen.[15]
Nationalsozialistische Herrschaft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der amerikanische Historiker Robert Lewis Koehl nutzte â orientiert am Feudalismuskonzept â den Begriff âNeofeudalismusâ zur Charakterisierung der nationalsozialistischen Herrschaft insbesondere im von Deutschland deutsch besetzten Osteuropa, wo die deutsche Herrschaft personalisiert war und örtliche Befehlshaber eine absolute MachtfĂŒlle besaĂen. Hinweisend auf Gemeinsamkeiten zwischen den charismatischen Elementen mittelalterlicher und nationalsozialistischer Herrschaft versuchte er damit, die irrationalen Aspekte des Nationalsozialismus zu verdeutlichen. Koehls Annahme, diese feudalistischen Machtbeziehungen seien der atavistischen Ideologie des Nationalsozialismus entsprungen, folgt die neuere Forschung jedoch nicht.[16]
Funktionsverlust der Ăffentlichkeit und des Staates
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Angesichts aktueller Entwicklungen im 20. und 21. Jahrhundert sprachen Sozialwissenschaftler wie JĂŒrgen Habermas (1962) von einer âRefeudalisierungâ der Gesellschaft, indem âmit der VerschrĂ€nkung und privatem Bereich nicht nur politische Instanzen gewisse Funktionen in der SphĂ€re des Warenverkehrs und der gesellschaftlichen Arbeit, sondern auch umgekehrt gesellschaftliche MĂ€chte politische Funktionen ĂŒbernehmenâ. Wie frĂŒher die Herrscher sich zur Schau stellten, so inszenieren sich Politiker in den Medien. Statt Mitsprache bleibt den BĂŒrgern nur die Rolle von Bewunderern. Die kritische Ăffentlichkeit entwickele sich zurĂŒck. Charakteristika seien unter anderem die zunehmende Ungleichheit der Vermögensverteilung, die bloĂe Inszenierung in der Ăffentlichkeit, die Darstellung von Partikularinteressen von Personen oder VerbĂ€nden als Allgemeininteressen, der Ausschluss der Ăffentlichkeit bei Entscheidungen von öffentlichem Interesse, soziale Herkunft als entscheidender Faktor fĂŒr Wohlstand.[17]
Statusvererbung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die allgemeine Fokussierung auf Geldvermögen und Status als Ă€uĂerlichen MessgröĂen des Erfolgs (statt auf Leistung) und deren zunehmende Vererbung ist fĂŒr den Philosophen Rainer Forst ein weiterer Aspekt einer Refeudalisierung der Gesellschaft,[18]
âin der Reichtum ebenso wie Armut innerhalb abgegrenzter sozialer Gruppen âvererbtâ werden, und zwar nicht nur durch die Weitergabe bzw. das Fehlen von materiellen GĂŒtern, sondern â sozialisatorisch weit frĂŒher und tiefgreifender â insbesondere durch die soziale Determination von Bildungs- und Aufstiegschancen. So sind heute die Chancen eines Kindes aus einem Elternhaus mit hohem sozialem Status mehr als siebenmal gröĂer, ein Studium aufzunehmen, als die eines Arbeiterkindes. Einem âAdel der Chancenâ am einen, stehen am anderen Ende die Gruppen der Besitz- und Ressourcenlosen ohne Perspektiven gegenĂŒber.â
Selbstrekrutierung der Managerklasse, Entkopplung von Privilegien und Leistung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Finanzmarktkapitalismus werden nach Auffassung des Hamburger Soziologen Sighard Neckel Einkommen und Macht nach vormodernen Mustern verteilt. âWĂ€hrend auf der einen Seite die Zahl derjenigen bestĂ€ndig wĂ€chst, die unter Bedingungen arbeiten, die eher an Leibeigenschaft und Sklaverei erinnern als an bĂŒrgerlich-kapitalistische VertragsverhĂ€ltnisse, werden in der Beletage die Privilegien nach ebenso vormodernen Methoden verteilt: Reichtum wird vor allem vererbt, eine stĂ€ndisch organisierte Managerklasse schanzt sich exorbitante GehĂ€lter zu.â[19] In die gleiche Richtung argumentiert der Historiker Olaf Kaltmeier fĂŒr Lateinamerika, der hier im frĂŒhen 21. Jahrhundert eine Tendenz zur Refeudalisierung ausmacht.
Technofeudalismus
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ăkonomen wie CĂ©dric Durand und Yanis Varoufakis beschreiben die zunehmende Verflechtung von Big Tech und westlichen Staaten, die resultierende politische Beeinflussung sowie die vermeintliche Unabdingbarkeit ihrer Technologien als Technofeudalismus.[20][21]
NeoreaktionÀre Bewegung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die neoreaktionĂ€re Bewegung strebt die Umwandlung von Staaten in neofeudale Aktiengesellschaften an, welche von Anteilseignern und einem GeschĂ€ftsfĂŒhrer beherrscht werden sollen.[22]
Feudalismus als universelle Form sozialer Interaktion
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Anlehnung an die formale Soziologie Georg Simmels sieht Vladimir Shlapentokh den Feudalismus nicht nur als spezifische Gesellschaftsformation, sondern als eine besondere Interaktionsform an, die ĂŒber alle Epochen und Gesellschaftsformationen verbreitet war und auch in der Moderne nie ganz verschwand. Sie ergibt sich aus dem BedĂŒrfnis nach Schutz und der Bereitschaft der Menschen, fĂŒr diesen Schutz mit militĂ€rischer Gefolgschaft, Naturalien, Arbeitsleistung oder Geld zu zahlen. In dieser Perspektive können mittelalterliche Gefolgschaften, Systeme der politischen Patronage und BegĂŒnstigung im Tausch gegen Wohlverhalten, AbhĂ€ngigkeitsstrukturen in der Netzwerkökonomie oder Schattenwirtschaft, Oligarchenherrschaften mit ihrem Klientelismus, aber auch hierarchisch organisierte Mafiabanden als feudale Interaktionsformen angesehen werden.[23] Ăhnlich argumentiert der Politikwissenschaftler und Anthropologe Aaron B. Wildavsky, der die Existenz feudaler Strukturen auch im Reich der Kassiten, im Mittleren Reich Ăgyptens und in Japan (bis zum 18. Jahrhundert) feststellt.[24] Shlapentokh und der Soziologe Joshua Woods[25] postulieren, dass heutige gesellschaftliche Strukturen, die vom Idealtypus des mittelalterlichen europĂ€ischen Feudalismus abweichen, nicht als dessen Varianten, sondern als Mischformen verschiedener Gesellschaftssegmente einschlieĂlich verschiedener Wirtschafts- und politischer Herrschaftsformen (liberal-kapitalistisch, oligarchisch, tribalistisch, klientelistisch, autoritĂ€r usw.) betrachtet werden sollten, wie sie z. B. in den USA und in Russland nebeneinander existieren können. Die Fortexistenz und Neuentstehung feudaler Interaktionsmuster und Strukturen wie die Herausbildung von Politikerdynastien, Privatarmeen oder bewachte Wohnanlagen sei von Soziologen in der Tradition Max Webers oder Anthony Giddens, die sich einem Modernisierungs- oder Rationalisierungsansatz verschrieben haben, zu lange nicht beachtet worden. Der von Shlapentokh vertretene âsegmentĂ€reâ Ansatz widerspricht allen systemisch-holistischen und integrativen Gesellschaftsmodellen wie etwa dem von Talcott Parsons, der von der VerdrĂ€ngung partikularer durch universelle Werte ausgeht, oder der Systemtheorie Niklas Luhmann. Hingegen erscheint die Annahme âhybriderâ Gesellschaften bzw. Ăkonomien mit dem marxistischen Gesellschaftsmodell (etwa mit den Theorien Erik Olin Wrights ĂŒber die Klassenspaltung) teilweise vereinbar, sofern dieses nicht von die gesamte Gesellschaft durchdringenden einheitlichen ProduktionsverhĂ€ltnissen ausgeht.[26]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Perry Anderson: Von der Antike zum Feudalismus. Spuren der Ăbergangsgesellschaft (Originaltitel: Passages from antiquity to feudalism). Suhrkamp, Frankfurt am Main 1981, ISBN 3-518-10922-7.
- Harold J. Berman: Recht und Revolution. Die Bildung der westlichen Rechtstradition. 2. Auflage. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-518-28803-0.
- Marc Bloch: Die Feudalgesellschaft (Originaltitel: La societé féodale). Klett-Cotta, Stuttgart 1999, ISBN 3-608-91234-7.
- Elizabeth A.R. Brown: Feudalism, social system, Encyclopaedia Britannica, London 2023.
- Otto Brunner: âFeudalismusâ. Ein Beitrag zur Begriffsgeschichte (= Abhandlungen der geistes- und sozialwissenschaftlichen Klasse der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz. Jahrgang 1958, Nr. 10).
- Jan Dhondt: Das frĂŒhe Mittelalter (= Fischer Weltgeschichte. Band 10). Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 1968.
- Georges Duby: Die drei Ordnungen. Das Weltbild des Feudalismus (Originaltitel: Les trois ordres ou lâimaginaire du fĂ©odalisme). Suhrkamp, Frankfurt am Main 1993, ISBN 3-518-28196-8.
- Natalie Fryde (Hrsg.): Die Gegenwart des Feudalismus (Originaltitel: The presence of feudalism). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2002, ISBN 3-525-35391-X.
- Simon Groth: Der Feudalismus oder die verschwundene Geschichte: das Mittelalter der DDR (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft. Nr. 252). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2025, ISBN 978-3-525-31156-1.
- Alain Guerreau: Lâavenir dâun passĂ© incertain. Quelle histoire du moyen age au XXI siĂšcle. Ădition Le Seuil, Paris 2001, ISBN 2-02-049697-6.
- Alain Guerreau: Fief, fĂ©odalitĂ©, fĂ©odalisme. Enjeux sociaux et rĂ©flexion historienne. In: Annales. Economies, sociĂ©tĂ©s, civilisations. Bd. 45 (1990), S. 137â166.
- Friedrich-Wilhelm Henning: Deutsche Agrargeschichte des Mittelalters. 9. bis 15. Jahrhundert. Ulmer, Stuttgart 1994, ISBN 3-8001-3092-0.
- Hans Kammler: Die Feudalmonarchien. Politische und wirtschaftlich-soziale Faktoren ihrer Entwicklung und Funktionsweise, Böhlau, Köln 1974, ISBN 3-412-02474-0.
- Ludolf Kuchenbuch: Marx, feudal. BeitrĂ€ge zur Gegenwart des Feudalismus in der Geschichtswissenschaft, 1975â2021. Dietz Verlag, Berlin 2022, ISBN 978-3-320-02390-4.
- Max Weber: AgrarverhĂ€ltnisse im Altertum (3. Fassung). In: Handwörterbuch der Staatswissenschaften. Band 1, 3. Auflage. Jena 1909, S. 52â188.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Literatur von und ĂŒber Feudalismus im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Archiv fĂŒr Feudalismus in Sachsen
- Sighard Neckel: »Refeudalisierung« â Systematik und AktualitĂ€t eines Begriffs der Habermas'schen Gesellschaftsanalyse. In: Leviathan â Berliner Zeitschrift fĂŒr Sozialwissenschaft 1/2013, S. 39 bis 66
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Simon Groth: Der Feudalismus oder die verschwundene Geschichte: das Mittelalter der DDR. Göttingen 2025, ISBN 978-3-525-31156-1.
- â Otto Hintze: Feudalismus - Kapitalismus, Göttingen 1970
- â Werner Rösener: Die Bauern in der europĂ€ischen Geschichte, Beck, MĂŒnchen 1991, S. 49â56
- â Friedrich-Wilhelm Henning: Handbuch der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Deutschlands. Schöningh, 2003, S. 39.
- â Friedrich-Wilhelm Henning: Handbuch der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Deutschlands. Schöningh, 2003, S. 37 f.
- â Andy Wightman: The Abolition of Feudal Tenure Act (2000). Abgerufen am 23. Oktober 2025.
- â Friedrich-Wilhelm Henning: Handbuch der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Deutschlands, Schöningh, 2003. S. 43.
- â Marc Bloch: Die Feudalgesellschaft. PropylĂ€en, Frankfurt/M. 1982
- â Friedrich-Wilhelm Henning: Handbuch der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Deutschlands, Schöningh, 2003. S. 43.
- â In der marxistischen Geschichtsforschung (DDR) wird die Erste Leibeigenschaft des Mittelalters von der östlich der Elbe verbreiteten Zweiten Leibeigenschaft nach 1500 unterschieden, wĂ€hrend in anderen Teilen Deutschlands der Absolutismus die symbolische Aufladung des Landesherrn und Adels mit Macht demonstrativ vorantrieb, gleichzeitig aber den Staat von oben herab vereinheitlichte.
- â Friedrich-Wilhelm Henning: Handbuch der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Deutschlands. Schöningh, 2003, S. 44.
- â Friedrich-Wilhelm Henning: Handbuch der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Deutschlands. Schöningh, 2003, S. 53.
- â Vladimir Shlapentokh, Joshua Woods: Feudal America. Pennsylvania State University, 2011, S. 42.
- â Joel Kotkin: The Coming of Neo-Feudalism. 2020.
- â Vladimir Shlapentokh, Joshua Woods: Feudal America. Pennsylvania State University, 2011, S. 43.
- â Robert Koehl: Feudal Aspects of National Socialism (1960). In: Neil Gregor (Hrsg.): Nazism. Oxford UP, Oxford 2000, S. 183.
- â JĂŒrgen Habermas: Strukturwandel der Ăffentlichkeit, Untersuchungen zu einer Kategorie der bĂŒrgerlichen Gesellschaft (1962), Frankfurt am Main 1990, S. 336f.
- â Rainer Forst: Die erste Frage der Gerechtigkeit | Ungleichheit - Ungerechtigkeit. 5. September 2005, abgerufen am 24. Oktober 2025.
- â Neofeudalismus â Die Wiederkehr der StĂ€ndegesellschaft | Heinrich-Böll-Stiftung. In: Heinrich-Böll-Stiftung. 14. Juni 2016 (boell.de [abgerufen am 18. November 2017]).
- â CĂ©dric Durand: How Silicon Valley unleashed techno-feudalism: the making of the digital economy. Verso, London New York 2024, ISBN 978-1-80429-438-3.
- â Yannis Varoufakis: Technofeudalismus: Was den Kapitalismus tötete. Verlag Antje Kunstmann, MĂŒnchen 2024, ISBN 978-3-95614-604-6.
- â Andrew Woods: Cultural Marxism and the Cathedral: Two Alt-Right Perspectives on Critical Theory, in: Christine M. Battista u. Melissa R. Sande (Hrsg.): Critical Theory and the Humanities in the Age of the Alt-Right, Basel 2019, S. 40.
- â Vladimir Shlapentokh, Joshua Woods: Feudal America. Pennsylvania State University, 2011, S. 4 f.
- â Aaron B. Wildavsky: Searching for safety. Transaction Books, New Brunswick 1988.
- â Joshua Woods: Medieval Security in the Modern State. In: Space and Polity vol. 14 (2010), S. 251â269. DOI:10.1080/13562576.2010.532953
- â Vladimir Shlapentokh, Joshua Woods: Feudal America. Pennsylvania State University, 2011, S. 5 f., 16.
