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Der Erhebungszeitraum ist ein Begriff aus dem Gewerbesteuerrecht. Bei der Gewerbesteuer entspricht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 GewStG der Veranlagungszeitraum dem Erhebungszeitraum. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr oder die kürzere Dauer der Steuerpflicht im Kalenderjahr (§ 14 GewStG)