Die Emancipatio canonica (lat. „kanonische Entlassung aus der Vormundschaft“), in der themenbezogenen Literatur meist kurz Emanzipation, war im mittelalterlichen Kirchenrecht die Herauslösung einer unmündigen Person aus der rechtlichen Abhängigkeit vom Vater oder Vormund.
In den Dom- und Stiftskapiteln bedeutete der Begriff ursprünglich die Freistellung neuer Mitglieder von der Aufsicht des Scholasters und die Verleihung der Vollmitgliedschaft mit Stimmrecht und Pfründe. In der frühen Neuzeit, als die Dompfründen für Adelssöhne reserviert waren, war die Emanzipation die letzte, feierlich begangene Stufe des Aufnahmeprozesses, der mit der Aufschwörung begann.
Literatur
- Historische und rechtliche Bemerkungen über das Wahlrecht der Bischöffe mit Rücksicht auf das Hochstift Bamberg bey Gelegenheit der letzten Wahl eines neuen Fürst-Bischoffs. Frankfurt/Leipzig 1796, S. 161
- Johann August von Grolman: Grundsätze des allgemeinen katholischen und protestantischen Kirchenrechts. Frankfurt am Main 1843, S. 114
- Jörg Wunschhofer: Die Besetzung von Präbenden im Domkapitel zu Münster durch die münsterischen Fürstbischöfe (1762–1801). In: Westfälische Zeitschrift – Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde Band 165, 2015, S. 51 (online)