Als Doppelbudget (auch Doppelhaushalt oder Doppeletat) wird der Voranschlag einer Gebietskörperschaft bezeichnet, der nicht nur ein (Haushalts)jahr, sondern zwei (Haushalts)jahre umfasst. Bisweilen wird auch in größeren Unternehmen der Voranschlag solcherart vorgenommen.
In der Politik der letzten Jahre ist diese Art der Budgetierung in mehreren Ländern erfolgt, zum Beispiel in Sachsen-Anhalt,[1] in Wien[2] und in Tirol.[3]
Der Zweck ist vor allem, den Behörden und den Unternehmen einerseits mehr Planungssicherheit zu geben, andererseits um kritische Diskussionen in einem bevorstehenden Wahlkampf zu vermeiden.
Einzelnachweise
- ↑ Landtag will Doppelhaushalt beschließen. Süddeutsche Zeitung, 19. März 2020, abgerufen am 29. Juli 2022.
- ↑ Wiens erstes Doppelbudget 2022/2023. Stadt Wien, ehemals im ; abgerufen am 29. Juli 2022. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven) (nicht mehr online verfügbar)
- ↑ LH Platter: „Mit Doppelbudget 2022/2023 Krise entgegensteuern, dann Rückkehr zu ausgeglichenem Budget“. In: tirol.gv.at. Land Tirol, 16. November 2021, abgerufen am 25. März 2025.